Kommunen lehnen neue Belastungen durch Änderungen des Schulgesetzes ab

„Die neuen Belastungen der Kommunen durch die Änderung des Schulgesetzes müssen ausgeglichen werden. Noch ist nicht einmal die Großbaustelle des Wegfalls der Elternbeiträge im Kindergarten abgeräumt. Weitere finanzielle Belastungen durch die vorgesehene Flexibilisierung der Einschulung sowie die beabsichtigte Verlagerung der Sprachförderung in den KiTa-Bereich können wir nicht akzeptieren“, erläuterte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Prof. Dr. Hubert Meyer, heute zu Beginn der zweitägigen Anhörungen im Kultusausschuss des Landtages.

Oberbürgermeister Ulrich Mädge, Präsident des Niedersächsischen Städtetages ergänzte: „Pädagogisch und systematisch sind die Vorschläge der Fraktionen von SPD und CDU richtig und werden von der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände ausdrücklich unterstützt. Neben der Änderung des Schulgesetzes ist aber gleichzeitig eine entsprechende Anpassung des Kita-Gesetzes erforderlich.“

„Wenn der Gesetzgeber beabsichtigt, die wichtige Aufgabe der Sprachförderung in die Kindergärten zu verlagern, muss er auch einen finanziellen Ausgleich leisten und für die entsprechende Qualifizierung des Personals sorgen!“, so Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes.

Bis zur Klärung der Rahmenbedingungen und der Finanzierung werde die Flexibilisierung des Einschulungsalters und die Verlagerung der Sprachförderung in die Kindertagesstätten durch die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens abgelehnt.

Hintergrund: Die Fraktionen von SPD und CDU im Niedersächsischen Landtag haben am 16. Januar 2018 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (LT-Drs. Nr. 18/168) vorgelegt. Der Einschulungsstichtag soll danach flexibilisiert werden. Die vorschulische Sprachförderung nach § 64 Abs. 3 NSchG soll anscheinend künftig von Erzieherinnen und Erziehern in den Kitas anstelle von Lehrern übernommen werden.