Kommunaler Finanzausgleich: Landkreistag fordert Inkrafttreten erst mit Wirken der Kompensation

„Die Novelle des Finanzausgleichs wird immer weniger nachvoll-ziehbar: Nun legt die Koalition einen kurzfristigen Änderungsantrag vor, wonach die Bedarfszuweisungen aus dem Bestand um 50 Mil-lionen Euro erhöht werden sollen – aber erst 2027. Die logische Folge muss dann sein, dass das Gesetz auch erst 2027 wirksam wird“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Joachim Schwind, am heutigen Donnerstag in Hannover. „Wir fordern daher die Abgeordneten der Regierungsfraktionen auf, das Inkrafttreten der Reform erst zum 1. Januar 2027 vorzusehen, wenn man denn an diesem Vorhaben trotz der zahlreichen methodischen Zweifel überhaupt festhalten will“, so Schwind weiter.

Ansonsten müsse für die Kompensation der finanzschwächsten Landkreise, die durch die Novelle noch einmal verlieren, jedenfalls für 2026 frisches Geld des Landes aufgebracht werden. Der lehnt die gesamte Reform wegen der systematischen Benachteiligung strukturschwacher Räume (Stichwort: Zirkelschluss) ab.

Die vorgesehene Finanzierung des Ausgleichs für die Verlierer-Landkreise soll offensichtlich über die durch den Finanzausgleich auch auf alle Kommunen umverteilten Off-Shore-Gewerbesteuermittel erfolgen. Diese stehen aber frühestens 2027 zur Verfügung, weil sie in 2026 zunächst vereinnahmt werden müssen. „Keine Reform ohne Kompensation – so haben wir den Kabinettsbeschluss von Ende September verstanden. Das muss nun auch eingehalten werden“, fasst Schwind zusammen.

Hintergrund:
In der Kabinetts-Presseinformation der Staatskanzlei vom 23. September 2025 heißt es wörtlich: „Es ist geplant, die im Finanzausgleich vorgesehenen Mittel für sogenannte Bedarfszuweisungen, um rund 50 Millionen Euro zu erhöhen. Hierdurch sollen vor allem die von dieser Umverteilung besonders negativ betroffenen finanzschwächsten Landkreise unterstützt werden.“

Quelle: Kabinett bringt Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich in den Landtag ein | Nds. Staatskanzlei