Inklusion: Landkreise fordern faire Finanzierung für alle weiterführenden Schulen
„Soll das schon alles sein?“ wundert man sich beim Niedersächsischen Landkreistag. Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hatte im Dezember 2025 durch Urteil festgestellt, dass die Inklusion seit dem Jahr 2019 auch im Bereich der gymnasialen Oberstufe und Berufsbildenden Schulen rechtlich bindend und der Kostenausgleich des Landes für die Schulträger unzureichend ist. Gleichwohl weigert sich das Land – trotz verfassungsrechtlicher Verpflichtung – allen Schulträgern die hierfür notwendigen Kosten zu finanzieren. „Der in dieser Woche vorgelegte Gesetzentwurf, der einzig die Region Hannover berücksichtigt, ist unzureichend, unfair und wird dem Verfassungsauftrag nicht gerecht“, so der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages Dr. Joachim Schwind.
Seine Frage: „Wie soll Inklusion in Schulen gelingen, wenn das Land zwar Gesetze beschließt, das notwendige Geld aber nicht bereitstellt?“ Die Landesregierung müsse die vom Staatsgerichtshof geforderte Kostenermittlung für den Bereich Sekundarstufe II und die Berufsschulen durchführen und einen Gesetzentwurf zur Reparatur des Verfassungsverstoßes für alle Schulträger vorlegen.


