Impfzentren: Landkreise begrüßen Feststellung des landesweiten „Außergewöhnlichen Ereignisses“

„Das Feststellen des landesweiten ‚außergewöhnlichen Ereignisses‘ durch den Niedersächsischen Innenminister ist konsequent und sachgerecht. Die Landkreise und die Region Hannover haben dadurch Rechtssicherheit für den Aufbau und den Betrieb der Impfzentren. Dies gilt insbesondere für die vollständige Erstattung der notwendigen Kosten durch das Land. Dies haben wir auch noch einmal gemeinsam schriftlich festgehalten. Auch sachlich ist es geboten, die Instrumente des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes jetzt zu nutzen um die vielfachen Herausforderungen zur Durchimpfung von Risikogruppen und der Bevölkerung schnell zu bewältigen“, stellte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Klaus Wiswe, nach der heutigen Kabinettsbefassung und der Entscheidung von Innenminister Boris Pistorius fest.

„Es zeigt sich, wie sinnvoll es war, im Sommer dieses Jahres den Instrumentenkasten des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz zu erweitern. Eine solche ‚Alarmstufe gelb‘ hat der NLT seit Jahren gefordert. In der konkreten Situation gewährleistet die Feststellung des Außergewöhnlichen Ereignisses z. B. die Freistellung von Mitarbeitern der Einheiten des Katastrophenschutzes gegenüber ihren Arbeitgebern und sorgt für einheitliches Krisenmanagement durch die Katastrophenschutzbehörden. Das wichtigste ist: Auch diesen bedeutsamen Schritt haben Land und Kommunen im Konsens vollzogen,“ ergänzte NLT-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubert Meyer.