Gesundheitsämter der Landkreise lehnen Finanz-Prüfung von Testzentren ab

Die Gesundheitsämter der niedersächsischen Landkreise und der Region Hannover lehnen es strikt ab, als neue Aufgabe vermuteten Fällen von Abrechnungsbetrug bei den privaten Corona-Teststellen nachzuspüren. „Unsere Gesundheitsämter sorgen sich seit über zwei Jahren mit aller Kraft um den Gesundheitsschutz für die Bevölkerung und stemmen das Pandemie-Management. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sucht wegen seines Einknickens vor der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nun andere Stellen, die den zu verurteilenden Abrechnungsbetrug bei den Teststellen verfolgen.

Das darf aber nicht zu einer Mehrbelastung der kommunalen Gesundheitsämter führen. Deren Aufgabe ist es, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und zu fördern. Für die Strafverfolgung sind andere zuständig,“ erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Hubert Meyer, heute in Hannover.

Hintergrund: Heute ist die 4. Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung in Kraft getreten. Die Zuständigkeit für die Prüfung der Abrechnung von Corona-Teststellen ist zum Teil auf das Robert Koch Institut und zum Teil auf die „nach Landesrecht zuständigen Stellen“ verlagert worden. Bei den niedersächsischen Gesundheitsämtern stehen für diese Aufgaben keine personellen Ressourcen zur Verfügung. Daher fordert der NLT das Land Niedersachsen auf, dafür eine Stelle der Landesverwaltung als zuständige Stelle zu bestimmen.