Für Kreistags-/Regionsabgeordnete Ausgabe 7

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Coronavirus stellt das öffentliche Leben weltweit, aber auch in den niedersächsischen Landkreisen und der Region Hannover vor bisher nicht gekannte Herausforderungen. Um die Ausbreitung des Virus wenigstens zu verlangsamen, ist binnen weniger Tage das öffentliche Leben nahezu zum Erliegen gebracht worden. Auf fachaufsichtliche Weisungen haben die Landkreise und die Region Hannover strafbewehrte Allgemeinverfügungen erlassen, die sich auf das Leben jedes einzelnen Menschen auswirken. Es zeigt sich der unermessliche Wert funktionierender Verwaltungsstrukturen und einer hochwertigen Infrastruktur des Gesundheitswesens in allen Teilen Niedersachsens. Gerne hätten wir auf eine so dramatische Bestätigung des genau vor zwei Wochen einstimmig von der Landkreisversammlung verabschiedeten Positionspapiers verzichtet.

Mein Dank gilt in erster Linie allen Kolleginnen und Kollegen in den Verwaltungen, die sich in dieser Krisensituation unter Zurückstellung persönlicher Bedürfnisse mit weit über das normale Maß hinausgehendem Einsatz engagieren. In erster Linie sind die Beschäftigten in den Gesundheitsämtern zu nennen. Schlagartig wird auch dem Letzten deutlich, welche hohe Verantwortung die Kolleginnen und Kollegen des öffentlichen Gesundheitsdienstes für das Gemeinwesen insgesamt wahrnehmen. Sie erhalten in diesen Tagen vielfältige Unterstützung durch die hochgefahrenen Krisenstäbe sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich an verschiedensten Stellen in die Bewältigung der herausfordernden Situation einbringen, oftmals außerhalb ihrer eigentlichen Funktion. Ohne ihren großartigen Einsatz wäre die Situation kaum zu beherrschen.

Auch die Geschäftsstellen der kommunalen Spitzenverbände laufen im „Krisenmodus“. Wir sind nunmehr eng eingebunden in die Strukturen des Landes, beispielsweise durch Teilnahme jeweils eines Kollegen an den täglichen Sitzungen des Krisenstabs der Landesregierung. Ohne die direkt an die Mitglieder des NLT gerichteten Weisungen und Hinweise der Landesregierung zu doppeln hat es in den vergangenen Tagen eine ganze Flut von Landräteschreiben, Rundschreiben, E-mails, Telefonate und Telefonkonferenzen zum Thema Corona gegeben. Was gestern galt, ist in diesem dynamischen Geschehen heute oftmals veraltet. Wir verzichten deshalb in dieser Ausgabe von NLT-Aktuell – bis auf den Hinweis auf den Nachtragshaushalt des Landes – auf jeden Versuch, das Corona-Geschehen zu dokumentieren und berichten stattdessen ausschließlich über die Angelegenheiten, die gleichwohl parallel stattfinden.

Bleiben Sie gesund und lassen sie uns bei aller öffentlichen Hektik wie bisher unaufgeregt unsere Aufgaben wahrnehmen.

Nachtragshaushalt des Landes wegen des Corona-Virus

Die Niedersächsische Landesregierung hat in einem verkürzten Verfahren den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2020) in den Niedersächsischen Landtag eingebracht (LT-Drs. 18/6095). Anlass ist nach der Begründung die fortschreitende, sich weiter beschleunigende Verbreitung des CoronaVirus in Niedersachsen, die kurzfristige Maßnahmen zur Bewältigung der gesundheitlichen Großlage Corona-Pandemie zwingend erforderlich machten. Um diese in die Wege leiten und finanzieren zu können, seien umgehend zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Hierzu werden die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltes um 1,4 Mrd. Euro auf 36,1 Mrd. Euro erhöht. Es ist eine Nettokreditaufnahme von 1 Mrd. Euro vorgesehen, die nach § 18 des Entwurfes des Haushaltsgesetzes in den nächsten sechs Jahren zurückgeführt werden soll. Des Weiteren sollen die Landesbürgschaften um knapp 1 Mrd. Euro auf dann 3 Mrd. Euro erhöht werden. Die Begründung zur Nutzung der Ausnahmeregelung der Schuldenbremse in Artikel 71 der Verfassung ergibt sich aus Seite 11 der Landtagsdrucksache. Der Nachtragshaushalt soll dem Vernehmen nach in der nächsten Woche vom Niedersächsischen Landtag beschlossen werden.

Ergänzungswahlen zum NLT-Präsidium

Die Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages hat am 5. März 2020 auch Nachwahlen zum Präsidium und den Fachausschüssen des Verbandes vorgenommen. Als Nachfolger für den aus dem Präsidium ausgeschiedenen Landrat Reinhard Winter wurde sein Nachfolger im Hauptamt, Landrat Marc-André Burgdorf (Landkreis Emsland) gewählt.

Für die bisherigen stellvertretenden Mitglieder des Präsidiums, Herrn ehemals stellv. Landrat Horst Brennecke (Landkreis Goslar), Frau Landrätin a. D. Angela Schürzeberg (Landkreis Holzminden), Herr Landrat a. D. Manfred Nahrstedt (Landkreis Lüneburg) und Herr Landrat a. D. Dr. Michael Lübbersmann (Landkreis Osnabrück) hat die Landkreisversammlung Herrn stellv. Landrat Julian Märtens (Landkreis Wolfenbüttel), Herrn Landrat Jörg Farr (Landkreis Schaumburg), Herrn Landrat Bernd Lütjen (Landkreis Osterholz) und Frau Landrätin Anna Kebschull (Landkreis Osnabrück) als stellvertretende Mitglieder des Präsidiums gewählt.

Abschlusserklärung des „Runden Tisches zur Zukunft der Windenergie in Niedersachsen“

Am 9. März 2020 hat der Niedersächsische Umweltminister die Ergebnisse des „Runden Tisches zur Zukunft der Windenergie in Niedersachsen“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Runde Tisch, an dem neben der Landesregierung die Windbranche, Umwelt- bzw. Naturschutzverbände sowie die kommunalen Spitzenverbände teilnahmen, kam auf Initiative des Ministerpräsidenten zusammen. Für den NLT hat Präsident Landrat Klaus Wiswe teilgenommen. Im Vorfeld fanden sog. Clustergespräche zu diesen Themenfeldern statt. Die Geschäftsstelle des NLT hat an allen diesen Gesprächen, die unter hohem Zeitdruck stattfanden, intensiv mitgewirkt.

Im Themenfeld Flächenverfügbarkeit konnte die Aufnahme von konkreten Flächenbedarfen als Ziel der Raumordnung abgewendet werden. Nunmehr will das Land diese als Grundsatz der Raumordnung – und damit abwägbar – in das LROP aufnehmen. Bis 2030 soll ein Flächenbedarf von 1,4 Prozent niedergelegt werden und ab 2030 ein Bedarf von 2,1 Prozent der Landesfläche. Auf nachdrückliche Initiative des NLT enthält das Papier den Kompromiss, dass es keine landkreisscharfen Flächenzahlen (mehr) geben solle. Zudem sollen die bestehenden und die aktuell in der Überarbeitung befindlichen RROP von den neuen Vorgaben nicht betroffen werden.

Im Hinblick auf die Windenergie im Wald soll eine behutsame Öffnung des Waldes erfolgen. Ausgeschlossen soll eine Nutzung der Windenergie auch künftig in Schutzgebieten und anderen ökologisch wertvollen Waldstandorten bleiben. Alsbald soll ein Kriterienkatalog erarbeitet werden, der die Gebietskulisse für eine etwaige Windnutzung definiert.

Im Themenfeld Verfahren konnte verhindert werden, dass es eine zentrale Genehmigungsbehörde in Niedersachsen geben wird. Originär vom NLT eingebrachte Punkte konnten bis in die Abschlusserklärung überführt werden. So soll es für Anfragen der kommunalen Dienststellen an die oberste und oberen Landesbehörden eine qualifizierte Eingangsbestätigung geben und binnen 14 Tagen inhaltlich eine Antwort erfolgen. Das Land hat zugesichert, auf den Bund einzuwirken, um Reaktionszeiten der Bundesdienststellen (Bundeswehr, Flugsicherheit) zu kürzen und belastbarer zu machen. Ebenso hat Eingang gefunden, dass Fortbildungen und Dienstbesprechungen seitens des Landes durchgeführt werden und die Regionalen Raumordnungsprogramme zügiger genehmigt werden sollen. Auch die Idee, ggf. Windkammern und Windsenate in der zuständigen Gerichtsbarkeit einzuführen wurde aufgenommen.

Im Themenfeld Akzeptanz  wird zur Beteiligung der Gemeinden an der Wertschöpfung ausgeführt. Hier stehen nunmehr 2 Prozent des aus den Windenergieanlagen erwirtschaften Umsatzes in Rede, die durch den Rat vor Ort verteilt werden können sollen. In diesem Punkt hat sich der NLT zu den gemeindlichen Spitzenverbänden solidarisch verhalten.

Bündnis Niedersachsen packt an: Beteiligungsaufruf ZUSAMMEN.MEHR „Erfolgsgeschichten aus Niedersachsen“

Das Bündnis „Niedersachsen packt an“, dem neben den beiden großen christlichen Kirchen, den Gewerkschaften und Unternehmerverbänden auch die kommunalen Spitzenverbände angehören, hat einen neuen Beteiligungsaufruf mit dem Titel „ZUSAMMEN.MEHR Erfolgsgeschichten aus Niedersachsen“ gestartet. Ziel des Beteiligungsaufrufs ist es, das Engagement in der Flüchtlingsintegration zu würdigen und zu zeigen, wieviel in Niedersachsen schon gemeinsam erreicht wurde. Auf einem Youtube-Kanal des Bündnisses sollen dazu Erfolgsgeschichten gelungener Integration in Form von kurzen Videos gesammelt, erzählt und im Netzwerk geteilt werden. Daher sollen sowohl die Anstrengungen geflüchteter Menschen als auch die vielfältige Unterstützung durch die Zivilgesellschaft und das ehrenamtliche Engagement sichtbar werden. Den Beteiligungsaufruf, der neben dem Ministerpräsidenten auch von allen Partnern des Bündnisses unterzeichnet wurde, finden Sie hier. Ein Video des Beteiligungsaufrufs unter Mitwirkung u. a. des Ministerpräsidenten und Vertretern der drei kommunalen Spitzenverbände steht seit dem heutigen Tage unter Facebook.com/niedersachsenpacktan zur Verfügung.

Über folgende Internetadressen gibt es nähere Informationen und Materialien:

Online-Zugangsgesetz (OZG) in Niedersachsen: Kommunales Kompetenzteam hat seine Arbeit aufgenommen

Das Kommunale Kompetenzteam (KKT) des Programms „Digitale Verwaltung Niedersachsen (DVN)“ zur Umsetzung des Onlinezugangs-Gesetzes (OZG) ist seit Anfang März vollzählig. Erfreulicherweise ist es gelungen, dieses Team zu großen Teilen aus dem Kreis der Kommunalverwaltungen zu besetzen. Die kommunalen Vertreterinnen und Vertreter sind überwiegend im Wege einer Teilabordnung für das KKT tätig. Als Vertreter der Landkreise und der Region Hannover bringt sich in erster Linie Jan Heydorn vom Landkreis Harburg als kreislicher Experte in das Team ein.

Die zentrale Rolle des KKT ist die einer Kommunikationsdrehscheibe zwischen dem Programm DVN und den Kommunen. Hier werden die kommunal relevanten Projektergebnisse gebündelt und in geeigneter Form an die Digitalisierungsverantwortlichen in den Landkreisen weitergegeben. Außerdem bringen die Teammitglieder die kommunalen Anforderungen und Fragestellungen direkt in die Projekte ein und unterstützen die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände bei den OZG Board- und Steuerungskreissitzungen des Programmes.

D21 Digital Index: Jährliches Lagebild zur Digitalen Gesellschaft

Die Initiative D21 hat am 25. Februar 2020 in Berlin ihre aktuelle Studie „D21-Digital-Index 2019/20“ veröffentlicht. Die Studie misst den Digitalisierungsgrad der deutschen Bevölkerung und zeigt, wie die Menschen den technologischen Fortschritt in ihrem Berufs- und Privatleben adaptieren.

Zentrale Ergebnisse im Überblick:

  • 88 Prozent der niedersächsischen Bevölkerung sind online, 80Prozent nutzen das Internet auch über das Mobilfunknetz.
  • Höher Gebildete und Menschen mit Schreibtischtätigkeit vermehrt digitale VorreiterInnen, Menschen mit niedriger formaler Bildung und ohne Berufstätigkeit laufen Gefahr, weiter abgehängt zu werden.
  • Nur Minderheit (36 Prozent) findet, dass Schulen notwendige Digitalisierungsfähigkeiten vermitteln.
  • Mehrheit der deutschen Bevölkerung steht Veränderungen durch Digitalisierung positiv gegenüber.

Weiterführende Informationen finden sich unter nachfolgendem Link: https://initiatived21.de/publikationen/d21-digital-index-2019-2020/

Europäische Kommission legt länderspezifische Empfehlungen 2020 vor

Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2020 eine Mitteilung zu den länderspezifischen Empfehlungen und die Länderberichte für das Jahr 2020 im Rahmen des sog. Europäischen Semesters vorgelegt. Damit wird u. a. eine Bewertung der Fortschritte bei Strukturreformen sowie zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte vorgenommen. Die Mitteilung der EU-Kommission kann hier abgerufen werden.Das Produktivitätswachstum stelle weiterhin eine Herausforderung dar. Der öffentliche Schuldenstand der einzelnen EU-Mitgliedstaaten sei im Durchschnitt wieder gestiegen. Das System der wirtschaftspolitischen Steuerung soll weiterentwickelt und um einen Mechanismus zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit ergänzt werden.

In dem Länderbericht zu Deutschland 2020 wird konstatiert, dass seit der Einführung des Europäischen Semesters nur bei etwa der Hälfte der Empfehlungen Fortschritte erzielt wurden. Die öffentlichen Finanzen hätten sich zwar verbessert, es bestehe aber weiterhin ein erheblicher Investitionsrückstand, insbesondere bei kommunaler Infrastruktur und Bildung. Zur Förderung langfristiger Investitionen könne ein „föderaler Investitionshaushalt“ beitragen, der für zehn Jahre mit etwa 450 Milliarden Euro ausgestattet werden sollte.

Die Länderberichte und die Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen werden vom Rat erörtert. Die Kommission wird die Zusammenfassung der Ergebnisse der Länderberichte mit dem Europäischen Parlament beraten. Im April unterbreiten die Mitgliedstaaten dann ihre nationalen Reformprogramme, in denen die Prioritäten bei den Strukturreformen erläutert sind.

Positionierung der kommunalen Spitzenverbände zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Die kommunalen Spitzenverbände haben sich gegenüber Bundesrat und Bundestag zu dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes kritisch positioniert. Insbesondere wird die im Vergleich zum Referentenentwurf erfolgte Streichung des Klagerechts der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bei gewerblichen Sammlungen sowie die Ausweitung von freiwilligen Rücknahmen beanstandet. Mit Blick auf das nun folgende Gesetzgebungsverfahren haben die kommunalen Spitzenverbände am 11. März 2020 die Mitglieder der Umweltausschüsse des Bundesrates und des Bundestages angeschrieben und sich zu den geplanten Änderungen des KrWG positioniert. Voraussichtlich am 3. April 2020 wird sich erstmals der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen. Nach Abschluss der Ausschussberatungen wird der Bundesrat gegenüber dem Bundestag eine Stellungnahme abgeben.