Für Kreistags-/Regionsabgeordnete Ausgabe 5

NLT zu Open Data: Schatzkammer des Landes öffnen und Daten gemeinsam mit Kommunen erschließen

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) erwartet von der Landesregierung, die „Schatzkammer“ ihrer Daten für behördenübergreifende Verfahren zu öffnen sowie kostenfreie Schnittstellen zu den kommunalen Fachverfahren zu schaffen. „Automatisch abrufbare und digital lesbare Planungsdaten als Open Data wären Gold wert. Sie würden einen wirksamen Beitrag zur Digitalisierung und zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren darstellen“, stellt NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer angesichts des zähen Fortgangs der Digitalisierung der Landesverwaltung und des allseits geforderten Abbaus von Bürokratie fest.

Wirtschaft und Forschung beweisen seit Jahren, wie über gegenseitige Schnittstellen komplette Wertschöpfungsketten abgebildet und Wissensgewinnung beschleunigt werden kann. Mit dem Ansatz der „offenen Daten“ erschließt der Staat sich diese Potenziale allerdings nur sehr langsam. „Vor diesem Hintergrund ist die Initiative der Niedersächsischen Landesregierung zur Erstellung einer Open Data-Strategie sowie der Beitritt zur Bund-Länder-Plattform GovData ausdrücklich zu begrüßen. Allerdings darf das geplante Angebot nicht auf rein wirtschaftsrelevante Datenbestände beschränkt sein. Gerade die Kommunen dürfen vom Land erwarten, dass es sein ‚Gold‘ mit in die offene Schatzkiste legt, beispielsweise Kataster- und Naturschutzdaten“, so Meyer. Er wies darauf hin, dass sich zum Beispiel die Daten des Niedersächsischen Landesamtes für Statistik bis heute nur in Teilen und nicht in standardisierten Datenformaten online abrufen lassen.

Stattdessen sollten teilweise Kommunen Daten liefern, die das Land dann zur Verfügung stellt. Meyer: „Dieses Klein-Klein gegenseitiger Verrechnung ist Politik von gestern. Das Land muss vielmehr die technischen Voraussetzungen für die Zukunft schaffen. Wir brauchen die zentrale Entwicklung und Bereitstellung von kostenfreien Schnittstellen zum automatischen Export offener Daten aus den kommunalen Fachverfahren. Auch rein kommunale Open Data-Inhalte müssen auf den zukünftigen Portalen bereitgestellt werden können. Andernfalls wird Open Data in Niedersachsen nicht funktionieren. Denn offene Daten sind nur brauchbar, wenn sie aktuell und valide sind.“

NLT begrüßt klare Position aller Landtagsfraktionen: Rettungsdienst ist Ländersache

„Alle Landtagsfraktionen haben sich in einer Aktuellen Stunde am 26. Februar 2020 klar gegen Kompetenzverschiebungen zu Gunsten des Bundes bei der Reform der Notfallversorgung und im Rettungsdienst ausgesprochen. Auch die Landesregierung hat bekräftigt: Krankenhausplanung und Rettungsdienst sind Ländersache. Das begrüßen wir ausdrücklich. Dieses klare Votum sollte Anlass für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sein, einen Fachdialog mit Ländern und Kommunen zu beginnen. Es muss um wirkliche Verbesserungen für die Patienten gehen, nicht um bloße Kostenverschiebungen und mehr Einfluss des Bundes“, erklärte NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer am Rande der Debatte im Niedersächsischen Landtag.

Grundsteuer: Überlegungen des Landes zu einem „Flächen-Lage-Modell“

Im November letzten Jahres wurde die Reform der Grundsteuerbewertung von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Dabei wurde den Ländern auch die Möglichkeit eingeräumt, an die Stelle der bundesrechtlichen Bewertungsvorschriften eine eigene Bewertung auf Basis landesrechtlicher Regelungen zu schaffen. Das Niedersächsisches Finanzministerium hat hierzu eigene Überlegungen zu einem sogenannten „Flächen-Lage-Modell“ entwickelt. Das Niedersächsische Modell basiert auf dem Bayerischen sogenannten Flächenmodell, modifiziert die Werte innerhalb einer Kommune allerdings mit sogenannten Lagefaktoren, die allerdings sehr grob wirken.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat nach Beratungen in den Gremien der einzelnen Verbände eine äußerst kritische Stellungnahme abgegeben. Im Einzelnen wird die Verfassungskonformität des Modells, das zu geringe Ausgangsniveau der Bewertung und die fehlende Dynamik der Besteuerungsgrundlagen, die mangelhafte Abgrenzung der „Lagen“ und die Auswirkungen auf die kommunale Finanzverfassung (insbesondere den nachgelagerten kommunalen Finanzausgleich) hinterfragt.

Es ist davon auszugehen, dass die Niedersächsische Landesregierung im ersten Halbjahr diesen Jahres eine Entscheidung darüber trifft, ob die Bundesbewertung oder ein eigenes Landesmodell Grundlage für die künftige Bewertung in der Grundsteuer sein wird.

Bundesrat bringt Verlängerung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes ein

Der Bundesrat hat mit seiner Stellungnahme vom 14. Februar 2020 zum Entwurf eines

Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes, mit dem die Bewilligungs- und Umverteilungsfrist für Mittel aus dem Investitionsprogramm ‚Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020‘ um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden soll, genutzt, um eine Verlängerung der Fristen beim Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes um zwei Jahre in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.

Reform der Bedarfsplanung für die vertragsärztliche Versorgung

Am 18. Februar hat die Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) die Auswirkungen der Reform der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom Juni 2019 und die Fortsetzung der Strukturfonds-Förderung (Investitionskostenzuschüsse) 2020 mit den Fördergebieten für die Niederlassung oder Anstellung von Ärztinnen und Ärzten öffentlich vorgestellt.

Die neue Bedarfsplanung berücksichtigt bei der Festlegung des Bedarfs an Ärzten und Psychotherapeuten neben der Zahl der Einwohner und deren Alter und Geschlecht zukünftig stärker die Häufigkeit der Erkrankungen innerhalb einer Bevölkerungsgruppe. Aufgrund des neuen Erkrankungsfaktors wurden die Verhältniszahlen aller Ärzte und Psychotherapeuten zur Einwohnerzahl in einem Planungsbereich neu berechnet. Ferner wurden die Verhältniszahlen für viele Fachgruppen allgemein abgesenkt. Für Kinder- und Jugendärzte gibt es zukünftig nicht mehr fünf, sondern zwei Verhältniszahlen (großstädtische/restliche Planungsbereiche). Zusätzliche Zulassungsmöglichkeiten trotz gesperrter Planungsbereiche wurden für Psychosomatiker (innerhalb der Fachgruppe der Psychotherapeuten), für Nervenärzte, Psychiater und Neurologen (innerhalb der Fachgruppe der Nervenärzte) und für Rheumatologen (innerhalb der Fachgruppe der Fachinternisten) geschaffen.

Insgesamt ergeben sich in Niedersachsen 311 zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten für Ärzte und Psychotherapeuten, und zwar 112,5 für Hausärzte, 149 für Fachärzte und 49 für Psychotherapeuten. Aktuell gibt es in Niedersachsen 486 Zulassungsmöglichkeiten im hausärztlichen Bereich, 193,5 im fachärztlichen Bereich und 87,5 im psychotherapeutischen Bereich – insgesamt also 767 Zulassungsmöglichkeiten. Vor der Reform der Bedarfsplanung waren es in Niedersachsen insgesamt 456,5 freie Sitze. 

Rein rechnerisch ergeben sich durch die neue Bedarfsplanung viele neue Niederlassungsmöglichkeiten, und zwar insbesondere auch im ländlichen Raum. Dabei ist aber nach wie vor zu bedenken, dass es angesichts des zunehmenden Ärztemangels eine große Herausforderung bleibt, die neuen Sitze auch tatsächlich zu besetzen (www.kvn.de).

Umweltministerium stellt weitere 9,8 Millionen Euro für Naturschutz bereit

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat am 26. Februar 2020 mitgeteilt, insgesamt 9,8 Millionen Euro für noch weiterreichenden Naturschutz zur Verfügung zu stellen. Mit dem Geld sollen unter anderem landwirtschaftliche Flächen gekauft und dadurch neue Lebensräume für Tiere, Pflanzen und Insekten entwickelt beziehungsweise wiederhergestellt werden. „Das ist ein wichtiger Schritt“, so Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies, „aber noch längst nicht das Ende der Fahnenstange. Wir müssen mit Blick auf den Erhalt der biologischen Vielfalt in Niedersachsen am Ball bleiben und auch in Zukunft genügend Geld zur Verfügung stellen.“

In den Insektenschutz sollen jetzt fünf Millionen Euro investiert werden. Aus diesem Topf können Kommunen, Naturschutzverbände und Landwirte Flächenankäufe finanzieren, um Lebensräume für Insekten und Pflanzen zu entwickeln. Aber auch das Anlegen von Feldgehölzen oder Feuchtbiotopen oder die Wiedervernässung von Flächen kann gefördert werden. Außerdem stehen für den sogenannten „Grunderwerb in Schutzgebieten“ 4,8 Millionen Euro bereit, aus denen Kommunen und Naturschutzverbände ebenso Flächen ankaufen können, um darauf Biotope zu entwickeln oder sie mit landwirtschaftlichen Flächen, die innerhalb von Schutzgebieten liegen, zu tauschen.

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) befürwortet und unterstützt die Pläne des Umweltministeriums. NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer nimmt aber auch das Land und den Landtag in die Pflicht: „Wir brauchen insgesamt eine weit bessere Finanzierung, um den europäischen Natura 2000-Verpflichtungen gerecht zu werden. Die jetzt bereitgestellten Mittel stellen einen Anfang dar. Wir hoffen, mit diesen Geldern die Erschwernisse für die Landwirtschaft bei der Ausweisung von Schutzgebieten ein Stück weit auffangen zu können. In den kommenden Jahren muss das Land die Maßnahmenplanung und -umsetzung wesentlich stärker unterstützen als bisher angedacht.“

Die Mittel werden im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) bereitgestellt und setzen sich zusammen aus 5,9 Millionen Euro des Bundes und weiteren 3,9 Millionen Euro des Landes Niedersachsen. Weitere Informationen finden sich unter: www.nlwkn.niedersachsen.de/gak.

Ausbausituation der Windenergie an Land im Jahr 2019

Die Fachagentur Windenergie an Land hat ihre jährliche Auswertung windenergiespezifischer Daten für den Zeitraum 2019 vorgelegt. 2019 war das zubauschwächste Jahr für die Windenergie seit mehr als 20 Jahren. Es gingen 282 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 958 MW ans Netz. Im Bundesländervergleich führt erstmals seit 10 Jahren Brandenburg, gefolgt von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. 83 Prozent der Inbetriebnahmen lagen nördlich der Main-Linie.

Es wurden im Jahr 2019 282 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 958 MW ans Netz gebracht. Damit liegt die neu installierte Anlagenleistung 77 Prozent unter der durchschnittlichen Neuanlagenleistung der vergangenen fünf Jahre. In Brandenburg wurden 59 Windturbinen mit 201 MW Leistungen in Betrieb genommen. An zweiter Stelle folgt Niedersachsen mit 181 MW zusätzlicher Windenergiekapazität. Auf dem dritten Platz steht Nordrhein-Westfalen mit 128 MW Neuanlagenleistung.

Die Realisierungsdauer von Windenergieanlagen im Jahr 2019, d. h. der Zeitraum zwischen Genehmigung und Inbetriebnahme, lag in den meisten Fällen zwischen 13 und 18 bzw. 19 und 24 Monaten. In Bezug auf Repowering lag dessen Anteil im Jahr 2019 bei 14 Prozent der gesamtinstallierten Leistung. 2019 wurden Repowering-Projekte in 9 Bundesländern durchgeführt. Ein Viertel der bundesweit ersetzten Neuanlagenleistungen wurde für Niedersachsen gemeldet (35 MW), gefolgt von Rheinland-Pfalz und SachsenAnhalt (jeweils 25 MW). Die Auswertung hat auch ergeben, dass weit mehr Anlagen genehmigt sind, als letztlich realisiert werden. Dieses Delta dürfte zu einem gewichtigen Teil auf laufende Klageverfahren beruhen.

Verbesserung des Schutzes in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 einem Gesetzesantrag der Länder NordrheinWestfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zugestimmt. Mit diesem Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe soll das SGB VIII geändert werden. Hintergrund sind die weitgehend konsentierten Vorschläge zur Stärkung der Betriebserlaubnisbehörden in der Kinder- und Jugendhilfe, die bereits Eingang in das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) aus der vergangenen Legislaturperiode gefunden hatten. Dieses Gesetz ist vom Deutschen Bundestag verabschiedet, jedoch aufgrund der fehlenden Mehrheit im Bundesrat zu anderen Themengebieten dort nicht verabschiedet worden.

Inhaltlich sollen die Regelungen zum Betriebserlaubnisverfahren und zur Aufsicht über Einrichtungen stärker am Schutzbedürfnis der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet werden. Hierzu werden die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis sowie die Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden erweitert, die trägerbezogenen Pflichten konkretisiert und die Rechte der jungen Menschen in Einrichtungen gestärkt. Zudem wird eine Neuregelung und Konkretisierung der Vorschriften zu Auslandsmaßnahmen vorgenommen.

Die Vorschläge des Bundesrates entsprechend weitgehend den bereits im KJSG vorgeschlagenen Regelungen. Daher unterstützt der Deutsche Landkreistag die entsprechenden Vorschläge. Dennoch ist im sich anschließenden parlamentarischen Verfahren im Deutschen Bundestag von einer kontroversen Diskussion insbesondere auch aus Sicht freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu rechnen.

Bundesrat für Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Auf Antrag des Landes Baden-Württemberg hat der Bundesrat ein Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes beschlossen. Ziel ist die zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderen in das erweiterte Führungszeugnis.

Aus Sicht der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sind die vorgeschlagenen Änderungen nach Auffassung des Deutschen Landkreistages zu begrüßen. Für öffentliche wie auch freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe sei es wichtig, auch über länger zurückliegende einschlägige Vorstrafen informiert zu sein und damit entsprechend umgehen zu können.

Bundesrat stimmt Novelle der StVO mit Änderungen zu

Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) zugestimmt, zugleich aber zahlreiche Änderungen gefordert. Mit den Änderungen der StVO, des Bußgeldkatalogs sowie weiterer Vorschriften des Straßenverkehrsrechts sollen der Radverkehr gefördert und seine Sicherheit verbessert werden, die Bußgelder für Falschparker erhöht sowie das Carsharing weiter unterstützt werden. Abgelehnt wurden vom Bundesrat die Freigabe von Busspuren für den Pkw-Verkehr mit mehr als drei Personen sowie das – vom Umweltausschuss des Bundesrats vorgeschlagene – generelle Tempo-Limit von 130 km/h auf Autobahnen.

Die auch von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände kritisch angemerkten Regelungen zu Zuständigkeiten des Fernstraßen-Bundesamtes erachtet der Bundesrat für nicht entscheidungsreif und bittet diese aus der aktuellen Änderungsverordnung herauszulösen.

In einer ergänzenden Entschließung hat der Bundesrat den Bund angemahnt, zur Förderung des Carsharings weitere erforderliche Rechtsgrundlagen zu schaffen sowie ein Abschalten von in Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen installierten Notbremsassistenzsystemen ab einer Geschwindigkeit von 30 km/h zu verbieten und Verstöße gegen diese Pflicht mit einem angemessenen Bußgeld zu belegen. Des Weiteren fordert der Bundesrat, über die jetzt erfolgten Erhöhungen von Bußgeldern hinaus das Sanktionsniveau für verkehrssicherheitsrelevante Verkehrsverstöße generell anzuheben.

Zuweisung schulischer Sozialarbeit

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Landtag (LT-Drs. 18/5713 am 4. Februar 2020) gibt das Kultusministerium namens der Landesregierung Informationen zu den Zuweisungskriterien und den Zuweisungen für schulische Sozialarbeit in Niedersachsen. Der Antwort zu Frage 4 ist zu entnehmen, dass im Jahr 2020 Beschäftigungsmöglichkeiten in Höhe von 45 Vollzeiteinheiten an Grundschulen in strukturschwachen ländlichen Räumen und an Gymnasien (Ganztagsangebot und Anzahl der Schülerinnen und Schüler) zugewiesen werden. Für die Zuweisung der in der Politischen Liste zum Haushaltsplan 2020 zusätzlich enthaltenen 50 VZE stehe die Entscheidung noch aus.

Der schulischen Sozialarbeit in Verantwortung des Landes liegt eine Ende 2016 zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden hierzu geschlossene Vereinbarung zugrunde.