Für Kreistags-/Regionsabgeordnete 26

Landkreise stärken Gesundheitsämter durch neue Teams zur Kontaktnachverfolgung

„Die niedersächsischen Landkreise werden gemeinsam mit den Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes vor Ort zusätzliche Mobile Kontaktnachverfolgungsteams (MKT) in jedem Landkreis und der Region Hannover aufstellen. Diese Teams sind bei einer Zuspitzung der Corona-Lage vor Ort schnell verfügbar. Sie sollen bei Auftreten lokaler Hotspots auch überregional eingesetzt werden können. Damit unterstützen wir bei Bedarf die Arbeit der Gesundheitsämter unkompliziert an einer der wichtigsten und personalintensivsten Stellen der Pandemiebekämpfung, nämlich der Kontaktnachverfolgung“, erklärte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Klaus Wiswe, am 24. September nach einer Sitzung des NLT-Präsidiums in Visselhövede, Landkreis Rotenburg.

Die Aufstellung der jeweils auf neun Personen in einer Dreifachbesetzung ausgelegten Teams (also pro Landkreis 27 Personen) erfolgt vor Ort in enger Absprache mit den jeweiligen Hilfsorganisationen. Sie basiert auf einer Rahmenempfehlung des Innenministeriums. Das Land wird bis auf weiteres zudem die Lohnfortzahlungskosten übernehmen. „Das Konzept ist in enger Abstimmung mit unseren Partnern im Katastrophenschutz sowie der Landesregierung entstanden. Wir freuen uns, das wir heute gemeinsam mit Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, den umgehenden Start dieser zusätzlichen Unterstützungskomponente besprechen konnten“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des NLT, Prof. Dr. Hubert Meyer.

Minister Pistorius hierzu: „Es ist lebenswichtig, dass die Kommunen bei der Kontaktnachverfolgung schnell und flexibel reagieren können. Das ist eine der Schlüsselaufgaben für eine erfolgreiche Pandemiebekämpfung. Hand in Hand mit den Landkreisen schaffen wir so gemeinsam eine noch bessere Struktur flächendeckend in ganz Niedersachsen, um die Pandemie im Herbst und Winter möglichst erfolgreich eindämmen zu können. Gleichzeitig möchte ich mich in diesem Rahmen bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunen in Niedersachsen für ihre oft aufopferungsvolle Arbeit und ihren Einsatz in dieser außergewöhnlichen Zeit ausdrücklich bedanken!“

Rahmenübereinkommen auf Corona-Pandemie erstreckt

Die Landkreise wollen als weiteren Baustein zur flexibleren Personalunterstützung ein seit 2009 bewährtes Rahmenübereinkommen zur Tierseuchenbekämpfung auf die aktuelle Pandemie erstrecken: „Auch wenn derzeit alle Landkreise mit ihren Gesundheitsämtern schon stark belastet sind, lautet das Signal: Wenn es zu örtlich sehr unterschiedlichem Pandemiegeschehen kommt, helfen wir uns im Notfall auch gegenseitig unkompliziert und ohne das Schreiben von Rechnungen mit Personal aus“, erklärte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer.

NLT sieht aktuell keinen Spielraum für Lockerungen

„Wir sind in Niedersachsen bisher gemeinsam gut durch die Corona-Krise gekommen. Aktuell sehen wir jedoch angesichts der Entwicklungen in unseren europäischen Nachbarstaaten und den steigenden Fallzahlen in Niedersachsen bei uns keinen Spielraum für die erwogenen weiteren Lockerungen. Stattdessen muss die Landesregierung die Vorbereitungen auf eine zweite Welle der Pandemie intensivieren. Dreh- und Angelpunkt wird sein, die Koordination der Testungen vor Ort im ambulanten Bereich zu verbessern – das Hin und Her mit den Testzentren, Infektionspraxen und Fieberambulanzen muss ein Ende haben. Dringend muss das Land eine verbesserte Teststrategie vorschlagen und die Kosten der Testungen endlich komplett übernehmen“, fasste der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Klaus Wiswe, die aktuelle Stimmungslage der niedersächsischen Landrätinnen und Landräte nach einer Präsidiumssitzung bei der diesjährigen Klausurtagung am 24./25. September 2020 in Visselhövede, Landkreis Rotenburg (Wümme), zusammen.

Corona-Verordnung erlaubt Zuschauer beim Sport

Mit einer Änderung vom 23. September 2020 erlaubt die Niedersächsische Corona-Verordnung vom 10. Juli 2020 nunmehr Zuschauerinnen und Zuschauer bei einer Sportausübung, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer das Abstandsgebot einhält. Die Verordnung enthält unterschiedliche Regelungen und erlaubt in Sportstätten mit mehr als 5.000 Zuschauerplätzen eine Belegung bis zu 20 Prozent der Zuschauerplätze. 

Gleichzeitig wurde im Hinblick auf die am 28. September 2020 vorgesehene Abstimmung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder die Geltungsdauer der aktuellen Verordnung auf den 8. Oktober 2020 verlängert.

Intensive Vorbereitungen auf zweite Welle gefordert

„Bei einer ersten Auswertung des Krisengeschehens der letzten Monate haben wir an einigen zentralen Stellen Verbesserungspotential ausgemacht: So muss das Informationsmanagement zwischen dem Land und den Gesundheitsämtern drastisch verbessert werden – wir brauchen Informationsaustausch in Echtzeit z.B. über eine elektronische Krisenplattform. Ferner müssen dringend landeseinheitliche Regelungen zu den kritischen Infrastrukturen (sog. KRITIS) auf den Tisch gelegt werden. Sollten auch nur in einzelnen Regionen verschärfte Bekämpfungsmaßnahmen verfügt werden müssen, brauchen die Landkreise beispielsweise für die Notbetreuung in Schule und Kitas, aber auch für die Systemrelevanz von Unternehmen schnell landeseinheitliche Rechtsgrundlagen. Auch eine Pandemieplanung z.B. für den wichtigen Bereich der Kurzzeitpflege muss umgehend erstellt werden. Schließlich zeigt das aktuelle dynamische Geschehen, wie nötig die umgehende Einführung der elektronischen Verkündung von landesweiten Rechtsvorschriften ist, um schnell auf die sich täglich ändernde Lage zu reagieren“, erläuterte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer am Rande des diesjährigen Landräteseminars am 24./25. September in Visselhövede.

Beschränkungen im Krankenhausbetrieb weiter gelockert

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) hatte den Entwurf für eine Änderung der Niedersächsischen Verordnung über Beschränkungen im Krankenhausbetrieb zur Bekämpfung der Corona-Virus-Krankheit COVID-19 mit einer sehr kurzen Fristsetzung für eine Stellungnahme übersandt. Zur Begründung führte das MS wie folgt aus:

„Die bisherigen Vorgaben zum Vorhalten von Betten für Corona-Patientinnen und Patienten haben zu einem hohen Leerstand in den Kliniken geführt. Mit der neuen Verordnung werden daher in einem vertretbaren Rahmen die bisher geltenden Vorhaltevorgaben im Bereich der Normalstationen und der Intensivbetten mit maschineller Beatmungsmöglichkeit reduziert. Konkret sind Vorhaltepauschalen von 2 Prozent im Bereich der Normalstationen (bisher galten 4 Prozent) und 5 Prozent im Bereich der Intensivplätze mit maschineller Beatmungsmöglichkeit (bisher galten 10 Prozent) vorgesehen.

Ein Erhöhen der Bettenkapazitäten für die Behandlung von Corona-Patientinnen und Patienten erfolgt weiterhin automatisch bei einer hälftigen Belegung der vorgehaltenen Betten. Sodann sind umgehend weitere Betten innerhalb von 24 bzw. 72 Stunden vorzuhalten. Diese Reservekapazitäten betragen hinsichtlich der Normalstationen den mit dieser Änderungs-VO festgelegten Wert von 2 Prozent und hinsichtlich der Intensivbetten mit maschineller Beatmungsmöglichkeit weiterhin wie in der aktuell noch gültigen Verordnung 10 Prozent.“

Die neue Regelung ist mit Wirkung vom 30.09.2020 in Kraft getreten.

Bund und Länder verständigen sich auf weitere Corona-Schutzmaßnahmen

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich am 29. September 2020 erneut über das Vorgehen bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie verständigt. Weitere Öffnungsschritte soll es demnach nicht geben, für private Feierlichkeiten wurden Höchstteilnehmerzahlen vereinbart, die von der Intensität des lokalen Infektionsgeschehens und davon abhängen, ob es sich um Feierlichkeiten in privaten oder in öffentlichen bzw. angemieteten Räumen handelt. Für letztere gilt ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35 eine Obergrenze von 50, für private Räume von 25 Teilnehmern. Übersteigt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 50, verringern sich die Zahlen der zulässigen Teilnehmer auf 25 in öffentlichen und auf 10 in privaten Räumen. Darüber hinaus werden die Länder ein geeignetes Frühwarnsystem („Ampel“) errichten.

Mit Blick auf das Test- und Nachfolgeregime werden Regelungen zu neuen SchnelltestVerfahren angekündigt sowie auf die bereits Ende August verabredeten Neuregelungen der Einreisequarantäne verwiesen. Die Bürger werden erneut aufgefordert, nicht notwendige Reisen in Risikogebiete zu unterlassen. Die zu erwartende Grippewelle mache besondere Anstrengungen erforderlich, zu denen beispielsweise auch die Einrichtung von Fieber-Ambulanzen, Schwerpunktsprechstunden und Schwerpunktpraxen gehören könnten.

Darüber hinaus haben Bund und Länder den bereits von der Gesundheitsministerkonferenz beschlossenen Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst (vgl. dazu NLT-Aktuell Ausgabe 24/2020 vom 11. September 2020, Seite 1) verabschiedet.

Neue Corona-Landesverordnung in Vorbereitung

Am 22. September 2020 hat die Niedersächsische Staatskanzlei den Entwurf einer grundlegend neuen Corona-Verordnung übermittelt. Diese soll die bisherige Verordnung ersetzen, die am 8. Oktober außer Kraft tritt. Die Staatskanzlei hat in dem Übersendungsschreiben darauf hingewiesen, der Entwurf gebe den derzeitigen Planungs- und konzeptionellen Abstimmungsstand für die zukünftige Neuregelung wieder. Angesichts des schwer prognostizierbaren Infektionsgeschehens könne aber nicht bereits endgültig festgelegt werden, ob die Verordnung in dieser Konzeption in Kraft trete. Der Verordnungsentwurf sieht nunmehr 13 Paragrafen in drei Teilen vor. Von besonderer praktischer Bedeutung dürften die im zweiten Teil enthaltenen neuen Paragrafen 6 bis 8 zu Veranstaltungen sein, die künftig zwischen Veranstaltungen mit sitzendem Publikum und zweitwese stehendem Publikum differenzieren würden.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat am 28. September 2020 umfangreich zu dem Verordnungsentwurf Stellung genommen. Es wurde betont, dass sich die Arbeitsgemeinschaft immer für eine Vereinfachung der Verordnungsregelung ausgesprochen habe und die diesbezüglichen Bemühungen der Landesregierung anerkenne. Es sei aber mehr als bedauerlich, dass der entsprechende Verordnungsentwurf erst zu einer Zeit vorgelegt werde, in der das Infektionsgeschehen sich wieder zu beschleunigen scheine. Ferner wurde auch auf den Paradigmen-Wechsel hin zu einem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt für eine Reihe von Vorschriften eingegangen, der erheblichen Arbeitsaufwand für die Gesundheitsämter und weiterer kommunaler Behörden bedeuten werde. Sodann hat die Arbeitsgemeinschaft in ihrer insgesamt zwölfseitigen Stellungnahme zu einer großen Zahl von Einzelvorschriften Anregungen und Bedenken vorgetragen.

Nach der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hat der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil erklärt, die Landesregierung plane auf dieser Grundlage in der nächsten Woche für die neue Niedersächsische Verordnung nur Veränderungen, die insgesamt das Schutzniveau stärken. Es solle jedoch durchaus die bereits angekündigte vorsichtige Umstellung geben. Zukünftig sollten die Regelungen in Niedersachsen eingängiger und die Verordnung kürzer werden. Wo immer möglich, sollten allgemeine Regelungen die bisherigen Einzelfallregelungen ersetzen.

Vor dem Hintergrund der geschilderten Entwicklung erwarten wir in der kommenden Woche einen überarbeiteten Entwurf einer neuen Corona-Verordnung zur kurzfristigen Anhörung.

Vorschlag der EU-Kommission zu einer koordinierten Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie

Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Reisebeschränkungen bzw. Vorgaben zu erforderlichen COVID-19-Tests bzw. Quarantäne-Isolierung in den Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission am 4. September 2020 einen Vorschlag für eine unverbindliche Ratsempfehlung vorgelegt mit der Zielsetzung, nationale Maßnahmen zur Beschränkung der Freizügigkeit auf EU-Ebene zu koordinieren. In vier Schlüsselbereichen sollen Mitgliedstaaten durch gemeinsame Kriterienkataloge ihre Maßnahmen vereinheitlichen: Bei der Einführung von Reisebeschränkungen, bei der Kartierung mithilfe eines gemeinsamen Farbcodes, bei Maßnahmen für Reisende aus Risikogebieten und bei der Information der Öffentlichkeit über Beschränkungen. Der von der Kommission vorgesehene Inzidenz-Zeitraum weicht von dem in Deutschland geltenden Zeitraum ab.

Der Deutsche Landkreistag hat den Vorschlag wie folgt eingeschätzt:

Ein EU-weit einheitlicher Umgang mit Reisebeschränkungen in den Mitgliedstaaten ist mit Blick auf die Einhaltung der Freizügigkeit grundsätzlich zu begrüßen. Das Robert-KochInstitut (RKI) wendet für die Einstufung eines Risikogebiets innerhalb eines zweistufigen Verfahrens im Wesentlichen ähnliche Kriterien an, wie von der Kommission vorgeschlagen. Allerdings legt die Kommission mit dem Kriterium der 14-Tage-Inzidenz (maximal 50 Infizierte auf 100.000 Einwohner innerhalb von zwei Wochen) einen anderen Maßstab als Deutschland mit seiner 7-Tage-Inzidenz (maximal 50 Infizierte auf 100.000 Einwohner innerhalb von einer Woche) zugrunde, unberührt von einzelnen abweichenden landesrechtlichen Regelungen (z. B. maximal 35 Infizierte auf 100.000 Einwohner innerhalb von einer Woche). Verschiedene Inzidenz-Zeiträume können zu wesentlichen Unterschieden in der Einschätzung der Infektionssituation in den jeweiligen Gebieten führen. Die Bundesregierung sollte sich im Rat der EU daher für einen einheitlichen Inzidenz-Zeitraum einsetzen.

Das Kriterium der Testpositivrate soll die Vergleichbarkeit der Daten innerhalb der EU trotz unterschiedlicher Testkapazitäten in den Mitgliedstaaten sicherstellen. Auch das RKI berücksichtigt bei der Einstufung einzelner Regionen als Risikogebiet die Testpositivrate auf zweiter Stufe. Obwohl die vorliegende Ratsempfehlung nach Annahme im Rat der EU nicht rechtsverbindlich wird, dürfte mit der Empfehlung EU-weit ein einheitlicherer Umgang mit der Einstufung von Risikogebieten und Vorgaben zu Quarantäne bzw. COVID-19- Tests zu erwarten sein.

Landeshaushalt 2021/Haushaltsbegleitgesetz 2021

Am 23. September 2020 fand im Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände zum Landeshaushalt 2021 und zum Haushaltsbegleitgesetz 2021 statt. Im Rahmen ihrer Stellungnahme haben die kommunalen Spitzenverbände

         – auf einen möglicherweise weiterhin bestehenden Bedarf für finanzielle Hilfsmaßnah-

          men für die Kommunen ab 2021 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hinge-

          wiesen,

         – zum Haushaltsgesetz die Überführung der Regelung in § 13 HG 2021 nach § 5 Abs. 1 Satz

          1 Nds. AG SGB II und § 6b BKGG (Landeszuschuss) gefordert,

         – zum Einzelplan des Innenministeriums eine (dauerhafte) Finanzierung der Kosten der

          Digitalisierung und eine Absicherung der Imagekampagne für notwendig erachtet,

         – hinsichtlich des Einzelplans des Sozialministeriums eine Übernahme der Kosten für die

          unteren Gesundheitsbehörden im Rahmen der Pandemie, eine Kostenübernahme der

          von den unteren Gesundheitsämtern durchgeführten Abstrichnahme für Testungen

          und sonstige Kosten hierzu, die landesseitige Umsetzung des „Paktes für den

          Gesundheitsdienst“ und zusätzliche Medizinstudienplätze gefordert,

         – beim Kultusministerium wurde die Fortführung der erhöhten Gewährung für die

          Systembetreuung in Schulen auch ab 2021 ff. genauso für notwendig erachtet, wie die

          Evaluation im Bereich der inklusiven Schule und die Einbeziehung der Berufsschulen

          und des Sekundarbereich II in den Kostenausgleich,

         – beim Wirtschaftsministerium wurde die Umsetzung des „Niedersachsen-Schülertickets“

          wie es der Wirtschaftsminister noch im Rahmen der diesjährigen internen

          Landkreisversammlung zugesagt hatte – eingefordert und

         – beim Landwirtschaftsministerium wurde wie schon im Vorjahr die Mitfinanzierung der

          Kosten der unteren Veterinärbehörden verlangt. 

Beim Haushaltsbegleitgesetz wurden sowohl die vorgesehene Erhöhung der abzuführenden Einnahmen beim Unterhalsvorschussgesetz (Art. 2) als auch die vorgesehene Änderung der Abrechnung der Bildungs- und Teilhabeleistung nach § 28 SGB II (Art. 6) abgelehnt. Gleichzeitig wurde gefordert, dass das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum SGB II zeitnah an die Änderungen auf Bundesebene hinsichtlich des kommunalen Hilfspakets angepasst wird (Erhöhung der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft). Schließlich wurden die Änderungen am Niedersächsischen Kindertagesgesetz (Art. 7) sowohl hinsichtlich der Erhöhung der Finanzhilfen für Krippen als auch bezüglich der Verschiebung des Zeitpunkts zur Einführung der verpflichtenden dritten Kraft in Krippengruppen begrüßt.

Bedarfszuweisungen für niedersächsische Kommunen 2020

Das Niedersächsische Innenministerium hat 25 besonders finanzschwachen Kommunen im Jahre 2020 Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage in Höhe von 60,71 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise erhalten die Zuweisungen zur Deckung von Fehlbeträgen in den kommunalen Haushalten.

Die Höhe der einzelnen Zuweisungen beläuft sich auf Beträge zwischen 310.000 Euro für die Samtgemeinde Lutter am Barenberge (Landkreis Goslar) und jeweils 8 Millionen Euro für den Landkreis Lüchow-Dannenberg sowie die Städte Celle und Salzgitter.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hält Rede zur Lage der Union 2020

Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen hat am 16. September 2020 im Europäischen Parlament ihre diesjährige Rede zur Lage der Union gehalten. Landkreise sind betroffen insbesondere von ihren Ankündigungen eines Neustarts in der europäischen Migrationspolitik, der Breitbandanbindung aller ländlichen Gebiete mit 5G, 6G, Glasfaser und sicherer Konnektivität, der erforderlichen Maßnahmen für die Digitalisierung öffentlicher Verwaltungen sowie der Errichtung einer europäischen Gesundheitsunion mit etwaigen neuen Zuständigkeiten der EU im Gesundheitsbereich. Die konkreten Vorschläge in diesen Bereichen bleiben allerdings abzuwarten.

Infolge von Corona stellte die Präsidentin eine engere europäische Gesundheitsunion mit einem zukunftsorientierten und angemessen finanzierten Programm EU4Health in Aussicht. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) müsse ebenso ausgebaut werden wie das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC). Ferner kündigte sie die Errichtung einer neuen Europäischen Agentur für fortgeschrittene biomedizinische Forschung und Entwicklung (BARDA) zum Gegensteuern bei länderübergreifenden Bedrohungen an. Im Rahmen der bevorstehenden Konferenz zur Zukunft Europas fordert die Präsidentin eine Debatte über die neuen Zuständigkeiten der EU im Gesundheitsbereich.

Im Bereich der Infrastruktur legte von der Leyen einen Schwerpunkt auf die Breitbandanbindung in ländlichen Bereichen. Die Breitbandverbindungen seien die Voraussetzung für Home-Office, Home-Learning und jeden Tag neue wichtige Dienstleistungen. Schnelle Daten seien die Voraussetzung und eine Riesenchance für die Revitalisierung ländlicher Räume. Nur dadurch könne es zu einer Ausschöpfung der Potentiale der Regionen kommen, sodass diese wieder Anziehungspunkt für mehr Menschen und Investitionen würden. Der Investitionsschub durch Next Generation EU sei eine einmalige Gelegenheit, den Ausbau bis ins letzte Dorf voranzutreiben. Daher liege ein Schwerpunkt der Aufbaupläne im Ausbau von 5G, 6G, Glasfaser und sicherer Konnektivität. Das kommende Jahrzehnt müsse Europas „Digital Decade“ werden. Es brauche daher eines gemeinsamen Plans für das digitale Europa mit klar definierten Zielen bis 2030 für Bereiche wie Konnektivität, digitale Kompetenzen und die öffentliche Verwaltung.

Bei dem Thema Migration verblieben weiterhin enorme Herausforderungen. Diese seien aber zu lösen, wenn eine breite Kompromissbereitschaft bestehe. Die Kommission werde ihren neuen Migrationspakt vorstellen. Dabei werde zukünftig das Asyl- und Rückführungsverfahren enger miteinander verknüpft. Eine klare Unterscheidung zwischen Menschen mit und ohne Bleiberecht stehe diesbezüglich im Fokus. Weiterhin seien Maßnahmen zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität, zur Stärkung der Außengrenzen und engere Partnerschaften zu Drittländern geplant.

EU-Kommission legt Asyl- und Migrationspaket vor

Die EU-Kommission hat am 23. September 2020 ihr lang erwartetes, gemeinsames Asylund Migrationspaket vorgelegt. Kernelemente sind neben der weiteren Kooperation mit Herkunfts- und Transitländern und der Schaffung legaler Zugangswege vor allem ein starker und effizienter Außengrenzenschutz mit klaren und schnellen Grenzverfahren einschließlich rigoroser Rückführungen und ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus im Umgang mit Schutzsuchenden in einem Drei-Stufen-Verfahren. Die Vorschläge der Kommission entsprechen nach dessen Einschätzung weitestgehend den bisherigen Forderungen des Deutschen Landkreistages. Zeitgleich will die EU-Kommission die akute Krisensituation auf der griechischen Insel Lesbos mit einer neuen Taskforce in Zusammenarbeit mit den griechischen Behörden dauerhaft verbessern.

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104a und 143h) und Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder beschlossen

Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben am 17. September und 18. September 2020 das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes sowie das Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder beschlossen. Es wurden gegenüber den Entwürfen um einige Konkretisierungen und Berichtspflichten ergänzt. 

Mit Blick auf die erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft hat sich der Deutsche Landkreistag nachdrücklich dafür eingesetzt, dass die zugesagte Entlastung für das gesamte Jahr 2020 eintritt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dies bestätigt und darauf verwiesen, dass die KdU-Beteiligungsquoten sowohl im SGB II als auch die in der Bundesbeteiligungsfestlegungs-Verordnung jahresbezogen gelten. Bedenken aus dem Deutschen Bundestag wurden dazu nicht geäußert. Wie der Abruf der zusätzlichen Mittel technisch erfolgen kann bzw. soll, will das BMAS in Kürze mitteilen.

Breitbandförderung in „grauen Flecken“

Im Rahmen seiner Sitzung am 17. September 2020 hat der Förderbeirat für das Breitbandprogramm des Bundes wesentliche Elemente der geplanten Förderrichtlinie für das neue „Graue-Flecken-Programm“ diskutiert. Danach ist eine Förderung des Glasfaserausbaus künftig auch in Gebieten möglich, in denen bereits ein NGA-Netz existiert. Bis 2023 gilt insoweit allerdings eine Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s. Bestimmte soziökonomische Schwerpunkte, zu denen neben Schulen und Krankenhäusern bspw. auch Unternehmen gehören, können sofort gefördert mit Glasfaserinfrastrukturen erschlossen werden. Ausbauzusagen im Markterkundungsverfahren müssen künftig verbindlich sein. Bestimmte besonders schwer und daher besonders kostenaufwändig erschließbare Gebäude könnten von der Regelförderung ausgenommen werden.

Beschluss zur Umsetzung des Konjunkturpakets zum Online-Zugangsgesetz

Der IT-Planungsrat hat in einer Sondersitzung am 18. September 2020 über die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes aus den Mitteln des Konjunkturpakets entschieden. Dabei bestand Einigkeit, dass die umzusetzenden Verwaltungsleistungen zum größten Teil in den Kommunen zum Tragen kommen und deshalb hier, insbesondere auch mit Blick auf die Fachverfahrensintegration, eine maßgebliche Unterstützung stattfinden soll. Dieser Beschluss soll Niederschlag finden in einem allgemeinen Bund-Länder-Dachabkommen/Musterverwaltungsvereinbarung, die wiederum Grundlage für individuelle Abkommen zwischen dem Bund und einzelnen Bundesländern ist.

Mit Blick auf die konkrete Verteilung der 3 Milliarden Euro hat sich aus den vorbereitenden Gesprächen auf Arbeitsebene ergeben, dass knapp 1,5 Milliarden Euro aus dem Konjunkturprogramm zur Umsetzung der bestehenden Themenfelder im OZG vergeben werden sollen. Weitere 900 Millionen Euro sollen unter den Ausgabenfeldern „Digitale Infrastruktur“, „Querschnittsleistungen“ wie bspw. die zentrale Bereitstellung von Online-Diensten mit Nachweis- oder Querschnittscharakter (Datencockpit u. ä.) und Investitionsprogramme Start-ups ausgegeben werden. Ca. 600 Millionen Euro will der Bund für die Förderung der OZG-Umsetzung auf seiner Ebene verausgaben.

Längere Stellungnahmefristen für die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände an Gesetzgebungsvorhaben beim Bund gefordert

Noch stärker als bisher ist in der laufenden Legislaturperiode festzustellen, dass die Bundesregierung bei der Vorlage von Gesetz- und Verordnungsentwürfen die Möglichkeiten der Stellungnahme durch die kommunalen Spitzenverbände durch sehr kurze Fristen oder gänzlich fehlende kommunale Beteiligung dramatisch verkürzt. Dies ist zuletzt auch unabhängig von den im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie sachlich nachvollziehbaren Fristverkürzungen geschehen. Jüngstes Beispiel ist der Änderungsentwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz mit einer dreitägigen Frist. Angesichts dessen haben sich die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene erneut an Kanzleramtsminister Braun gewandt, um eine angemessene, zumindest vierwöchige Beteiligungsmöglichkeit der kommunalen Spitzenverbände innerhalb der Bundesregierung nunmehr sicherzustellen. Das Thema soll zudem bei dem nächsten turnusmäßigen Austausch mit der Bundeskanzlerin angesprochen werden.

Erneuter Rückgang der Inobhutnahmen durch die Jugendämter im Jahr 2019

Das Statistische Bundesamt hat mitgeteilt, dass die Jugendämter in Deutschland im Jahr 2019 rund 49.500 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (Inobhutnahmen) durchgeführt haben. Das entspricht einem Rückgang von etwa 3.100 Fällen (- 6 Prozent) gegenüber dem Vorjahr. Dieser Rückgang ergibt sich vor allem aus der deutlich gesunkenen Zahl der Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise aus dem Ausland (- 8.600 Fälle entsprechend – 29 Prozent). Die Zahl der Schutzmaßnahmen aus anderen Gründen stieg hingegen um 1 Prozent auf ca. 40.900 Fälle an.

In den vergangenen zehn Jahren sind die Inobhutnahmen aus anderen Gründen als der unbegleiteten Einreise aus dem Ausland mit leichten Schwankungen um 30 Prozent angestiegen.

Die umfassenden und detaillierten Angaben sind der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes „Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe: Vorläufige Schutzmaßnahmen“ zu entnehmen.

BVerwG zum Prioritätsprinzip bei Konkurrenz benachbarter Windenergieanlagen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat sich in zwei Urteilen mit dem Prioritätsprinzip bei der Genehmigung von Windenergieanlagen befasst. Es hat entschieden, dass es regelmäßig sachgerecht und damit rechtlich geboten ist, die Frage des Vorrangs nach dem Prioritätsprinzip zu beantworten, wenn zwei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen in einer echten Konkurrenzsituation stehen, sich beide (potentiell) sowohl in der Rolle des Störers als auch des Gestörten befinden und die Art der Störung übereinstimmt. In diesem Zusammenhang gelte das Prioritätsprinzip auch im Verhältnis von immissionsschutzrechtlichem Vorbescheid und Genehmigung.

Enquetekommission ehrenamtliches Engagement

Dagmar Hohls, Kreistagsvorsitzende im Landkreis Hildesheim und stellvertretenes Mitglied im Präsidium des Niedersächsischen Landkreistages, vertritt die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in der Enquetekommission „Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement verbessern“ des Niedersächsisches Landtages, die am heutigen 2. Oktober 2020 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammentritt. 

                             Aufgrund der Urlaubs- und Feriensituation erscheint die Ausgabe

                              27/2020 von NLT-Aktuell voraussichtlich am 23. Oktober 2020.