EU-Kommission: Kommunalisierung der ÖPNV-Ausgleichsleistungen ist rechtmäßig

Der Gesamtverband Verkehrsbetriebe Niedersachsen (GVN) ist mit einer Beschwerde gegen die 2017 beschlossene Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes gescheitert. Der Landtag hatte seinerzeit beschlossen, die Ausgleichsleistungen für Ausbildungsverkehre zu kommunalisieren und den Landkreisen als Aufgabenträgern zuzuweisen. Die EU-Kommission hat nunmehr klargestellt, hierbei handele es sich um keine Beihilfe im Sinne des Wettbewerbsrechts, sondern um einen Finanztransfer zwischen verschiedenen Ebenen der staatlichen Verwaltung.

„Diese eindeutige Aussage begrüßen wir sehr. Sie bestätigt im vollen Umfang unsere hierzu im Gesetzgebungsverfahren vertretene Rechtsauffassung. Die Kommunalisierung der Mittel war ein erster wichtiger Schritt zu mehr Transparenz. Nach der Entscheidung der EU-Kommission besteht die notwendige Rechtssicherheit für die Anpassung und Fortschreibung der Nahverkehrspläne“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Prof. Dr. Hubert Meyer.

Er begrüßte zudem die klaren Signale von Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann in einem Gespräch mit dem Geschäftsführenden Präsidium des NLT in dieser Woche, die im Nahverkehrsgesetz vorgesehene Evaluierung der Neuregelung nicht übers Knie zu brechen. „Es ist sachgerecht, die Überprüfung frühestens zum im Gesetz vorgesehenen Termin 31. Dezember 2021 vorzunehmen. Angesichts des notwendigen Vorlaufs werden qualitative Verbesserungen des Nahverkehrs oftmals erst ab 2020 wirksam werden. Wir wollen nicht die Gegenwart abbilden, sondern Impulse für die Zukunft setzen“, fasste Meyer zusammen.