Deutsches Rotes Kreuz und Landkreistag fordern mehr Engagement vom Land für den Katastrophenschutz

Im Nachgang zum Moorbrand im Landkreis Emsland in den zurückliegenden Wochen haben heute in Hannover das Deutsche Rote Kreuz, Landesverband Niedersachsen (DRK), und der Niedersächsische Landkreistag (NLT) in der Landespressekonferenz Niedersachsen über die aktuellen Herausforderungen für den Katastrophenschutz in Niedersachsen informiert.

„Bereits die Hochwasserlagen in den vergangenen Jahren und das Hochwassergeschehen im Harzvorland im Jahr 2017, das Flüchtlingsgeschehen 2015/2016, aber insbesondere auch das aktuelle Moorbrandereignis im Landkreis Emsland haben gezeigt, wie schnell wir in unserem Flächenland Niedersachsen in Krisen- und Katastrophensituationen geraten können. Wir sind dank des großartigen Engagements unserer vielen haupt- und ehrenamtlichen Akteure gut auf Großschadenslagen vorbereitet. Wir müssen jedoch aus den Geschehnissen lernen und uns im Katastrophenschutz angesichts vieler bekannter und neuer Gefahren zukunftsfest aufstellen. Auch im Vergleich mit anderen Ländern gibt es noch viel zu tun“, betonten DRK-Landesgeschäftsführer Dr. Ralf Selbach und NLT-Geschäftsführer Dr. Joachim Schwind, die beide stellvertretende Vorsitzende des Landesbeirats Katastrophenschutz sind.

Beide erläuterten, in den letzten Jahren sei in Niedersachsen im Nachgang zum Flüchtlingsgeschehen 2015/2016 schon Beachtliches geschehen. So sei 2017 das Katastrophenschutzgesetz des Landes novelliert worden. Auch wurde den Hilfsorganisationen je ein sog. Betreuungsplatz 500 zur schnellen Versorgung von je 500 Personen überlassen – der des DRK-Landesverbandes Niedersachsen kam bereits zum Einsatz. Das Innenministerium werde zum 1. Januar 2019 die zentrale Leitung bei radioaktiven Gefahrenlagen übernehmen, wofür zusätzliche Ressourcen geschaffen werden müssen. Weitere Schritte, um den Katastrophenschutz in Niedersachsen noch besser aufzustellen, müssten aber für eine ausreichende, moderne und dem Stand der Technik entsprechende Vorhaltung für die Gefahrenabwehr folgen. Als aktuelle Herausforderungen zählten die Geschäftsführer beispielsweise auf:

Themenbereich Fahrzeugförderung Land

 

Als ein wichtiges Beispiel benannten beide das Thema Fahrzeugförderung des Landes im Katastrophenschutz: „Bedauerlicherweise enthält der Haushaltsplanentwurf der Landesregierung diesbezüglich für das Jahr 2019 nur die Summe von knapp 2,1 Millionen Euro (1,687 Millionen Euro für die fünf Hilfsorganisationen ASB, DLRG, DRK, JUH und MHD zusammen sowie 402.000 Euro für die Feuerwehren), was gegenüber dem Haushalt der letzten beiden Jahre sogar ein wesentlicher Rückschritt ist, nämlich um 1,4 Millionen Euro. Der Landesbeirat Katastrophenschutz hat den Bedarf für die laufende Erhaltung der Einsatzfähigkeit auf mindestens sechs Millionen Euro jährlich beziffert, ohne dass damit besondere Bedarfe abgedeckt wären. Der Bereich ist seit Jahrzehnten chronisch unterfinanziert. Auch eine einmalige Lösung über die sogenannte politische Liste der Regierungsfraktionen, die in den letzten Jahren oftmals gefunden wurde, löst das strukturelle Problem nicht. Wir fordern daher, im Landeshaushalt mindestens sechs Millionen Euro jährlich für die Fahrzeugförderung im Katastrophenschutz dauerhaft festzuschreiben. Wenn man zudem einmalig eine zentrale landesweite Fahrzeugbeschaffung mit einem größeren Millionenbetrag durchführen würde, könnte man das Ausstattungsniveau in Niedersachsen mit seinen zum Teil schwierigen territorialen Gegebenheiten in der Fläche auf einen Schlag signifikant verbessern und die Ausstattung schnell vereinheitlichen.“

 

Themenbereich Fahrzeugförderung Bund

 

Selbach und Schwind wiesen darauf hin, dass auch die Bereitstellung von Einsatzfahrzeugen im Zivilschutz des Bundes (sogenannter erweiterter Katastrophenschutz) seit Jahren hinter den eigenen Zusagen des Bundes zurückbleibe und für Land, Kommunen und Hilfsorganisationen vor Ort oftmals unplanbar sei. Mittlerweile seien eklatante Ausstattungslücken entstanden, die kaum noch zeitnah auszugleichen sein werden. „Es ist misslich, dass niemand den Hilfsorganisationen und Katastrophenschutzbehörden vor Ort sagen kann, wann ein neues Zivilschutzfahrzeug ausgeliefert wird, wenn das bisherige wegen Altersschwäche außer Dienst gehen muss. Hier muss der Bund seine Zusagen einhalten, die Fahrzeugförderung erhöhen und sich in Abstimmung mit dem Land verlässlicher engagieren.“

 

Themenbereich Landesmittel Katastrophenschutz

 

Seit Jahren gewährt das Land den fünf im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen insgesamt einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 436.000 Euro. Diese Zuwendung dient vor allem der Beschaffung, Instandsetzung und Instandhaltung von Fachdienstausstattung (z. B. für den Betreuungs- und Sanitätsdienst) und persönlicher Ausstattung (persönliche Schutzausrüstung) von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der Katastrophenschutzeinheiten. Außerdem sollen damit Ausbildungsmaßnahmen, Übungen und zentrale Lehrgänge mit Helfern und Führungskräften gefördert werden. Auch dieser Mittelansatz ist viel zu gering, um die Mitwirkung im Katastrophenschutz des Landes Niedersachsen flächendeckend wirksam fördern zu können und muss auf mindestens zwei Millionen Euro in jedem Kalenderjahr erhöht werden. Die Hilfsorganisationen können auch hier nicht die Hauptlast der Finanzierung des in der Zuständigkeit und Verantwortung des Landes Niedersachsen gelegenen Katastrophenschutzes tragen.

 

Themenbereich Einführung Voralarm im Katastrophenschutzgesetz

Als weiteren wichtigen Punkt mahnten Selbach und Schwind an, einen sogenannten Katastrophenvoralarm in das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz aufzunehmen. Sowohl die Ereignisse beim Hochwasser im Harzvorland als auch der Moorbrand-Einsatz auf dem Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle 91 der Bundeswehr hätten gezeigt, dass es Lagen gibt, wo schnelles und konzentriertes Handeln der Katastrophenschutzbehörde notwendig sei, um Katastrophen zu verhindern. Die förmliche Feststellung des Katastrophenfalls als schwerwiegendste Maßnahme sei aber nicht in allen Fällen zwingend erforderlich, wenn man einen Voralarm gesetzlich regeln würde: „Wenn eine Landrätin oder ein Landrat feststellen, dass wegen eines Starkregens überörtliche Hilfe notwendig ist, dann muss diese schnell und effizient herangeführt werden. Ein echter Katastrophenfall ist – auch wegen der damit verbundenen Signalwirkung – damit noch nicht zwingend verbunden.“ Gleiches gelte auch für den Moorbrand im Emsland vor wenigen Wochen: Auch hier hätte möglicherweise ein Katastrophenvoralarm genügt, wenn er gesetzlich geregelt wäre, um die Vorbereitungen für die Evakuierung einzelner Ortsteile zu koordinieren. DRK und NLT regen daher an, das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz in diesem Punkt zu überarbeiten und einen zusätzlichen Katastrophenvoralarm als sogenannten „gelben Alarm“ einzuführen. In diesem Zusammenhang müssten auch die Freistellungsregelungen für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz entsprechend angepasst werden.

 

Thema überörtliche Hilfe

 

„In Niedersachsen haben wir engagierte Kreisfeuerwehrbereitschaften und Einheiten der Hilfsorganisationen, die sofort bereitstehen, Nachbarschaftshilfe und überörtliche Hilfe zu leisten, wenn sie angefordert werden. Die Ereignisse der letzten Jahre haben gezeigt, dass wir uns schon wegen des Klimawandels und der Zunahme lokaler Unwetter mit starken Niederschlägen darauf einstellen müssen, öfter auszurücken und außerhalb des eigenen Gebiets zu helfen. Die bestehenden Koordinierungsmechanismen müssen wir auf diese häufigeren Anforderungen vorbereiten. Gemeinsam mit dem Innenministerium und den Ämtern für Brand- und Katastrophenschutz müssen wir in einem Planspiel mit Praktikern erproben, wie wir noch schneller und modularer auf angeforderte Hilfe reagieren können“, erklärten Selbach und Schwind.

 

Fazit

 

Als Fazit erklärten beide: „Wenn es ernst wird, können wir uns in Niedersachsen auf das ehrenamtliche Engagement vieler Tausend Helferinnen und Helfer in den Hilfsorganisationen, Freiwilligen und Berufsfeuerwehren, beim THW und auf unsere Katastrophenschutzbehörden verlassen. Unsere Krisenstrukturen haben bei den jüngsten Ereignissen gut funktioniert. Es sind auch schon eine Reihe von richtigen Weichenstellungen wie der Aufbau zentraler Einheiten, eines Zentrallagers oder von Vorgaben für die einheitliche Ausstattung von Einheiten erfolgt. Trotzdem müssen wir noch bei vielen Themen zu Optimierungen kommen und fordern das Land auf, sich auch finanziell deutlich stärker als in der Vergangenheit zu engagieren – damit wir beim Katastrophenschutz in Niedersachsen noch besser auf jegliche Katastrophenlage vorbereitet sind. Oder wie der Katastrophenschützer sagen würde, damit wir ‚noch besser schnell vor jede Lage kommen‘.“

Hinweise:

Das Deutsche Rote Kreuz wirkt flächendeckend in ganz Niedersachsen mit seinen DRK-Kreisverbänden im Katastrophenschutz. Eine Übersicht zu den Aufgaben und Fähigkeiten des Deutschen Roten Kreuzes findet sich beispielsweise in den jeweiligen Internetauftritten der DRK-Kreisverbände respektive des DRK-Landesverbandes Niedersachsen unter drklvnds.de.

 

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) ist als der kommunale Spitzenverband aller 36 Niedersächsischen Landkreise und der Region Hannover die Interessenvertretung seiner Mitglieder insbesondere gegenüber Landtag und Landesregierung. Die Landkreise in Niedersachsen und die Region Hannover sind nach dem Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz (NKatSG) Untere Katastrophenschutzbehörden.

Der Niedersächsische Landkreistag hat im Rahmen seiner 77. Landkreisversammlung bereits 2017 einstimmig ein Positionspapier mit dem Titel „Für einen starken Bevölkerungs- und Katastrophenschutz in Niedersachsen“ verabschiedet. Es ist unter www.nlt.de – Verbandspositionen – Katastrophenschutz abrufbar.