„Die heute vorgestellte Studie der Bertelsmann-Stiftung muss ein Weckruf für die Politik sein, die Weichen umzustellen. Unsere vorrangige Sorge sind aber nicht die Schülerzahlen im Jahr 2025. Die Kommunen registrieren jetzt, im Jahr 2017, hautnah in den Kindertagesstätten das erfreuliche Ansteigen der Kinderzahl. Die Förderprogramme von Bund und Ländern müssen den neuen Erkenntnissen Rechnung tragen. Bevor neue kostenträchtige Wahlversprechen, wie beitragsfreie Kindergartenjahre, abgegeben werden, müssen in Niedersachsen die offenen Großbaustellen in der Bildungspolitik ausfinanziert werden. Dies gilt z. B. für die Investitionszuschüsse für Krippen und Kindergärten, die dritte Kraft in den Kindergärten und die Umsetzung der Inklusion in den Schulen. Zudem erwarten die Kommunen von der künftigen Landesregierung eine stärkere finanzielle Beteiligung an den dramatisch steigenden Kosten der Betreuung in Kindertagesstätten. Die finanziellen Lasten aus der ansteigenden Kinderzahl, der erfreulich hohen Inanspruchnahme von Krippenplätzen und der zunehmenden Ganztagsbetreuung können nicht von den Kommunen alleine geschultert werden. Schließlich muss mehr in die Ausbildung von Fachkräften investiert werden“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Prof. Dr. Hubert Meyer, heute anlässlich der Vorstellung einer Studie der Bertelsmann-Stiftung in Hannover.

Gleichzeitig warnte Meyer vor voreiligen Schlüssen. „Zum Teil handelt es sich um einmalige Effekte aus der Flüchtlingssituation 2015/16. Künftige Investitionen in Schulen müssen nachhaltig sein. Niemandem wäre mit der Neuerrichtung von pädagogisch fragwürdigen Zwergschulen gedient, die in einigen Jahren wieder leer stehen. Wenn langfristiger Bedarf besteht, sollte aber auch eine Förderung von Schulneubauten durch das gerade in der Endabstimmung befindliche Programm des Bundes auf der Grundlage des neuen Art. 104 c des Grundgesetzes möglich sein. Das ist bisher leider nicht geplant.“

16 niedersächsische Landkreise nehmen als sogenannte zugelassene kommunale Träger (zkT) die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II in eigener Verantwortung wahr. Am Rande des diesjährigen Landrätetreffens des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) haben die Landräte dieser „Optionskommunen“ Forderungen zur Reform des SGB II im Hinblick auf die Bundestagswahl 2017 formuliert.

„Die Aufgabenwahrnehmung in kommunaler Hand hat sich hervorragend bewährt. Trotzdem kommen wir nicht so voran, wie wir uns das wünschen. Seit 2005 ist auch in Zeiten bester Konjunktur kein signifikanter Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit gelungen. Das Personal der Jobcenter wird mit unnötiger Bürokratie gebunden, das Schaffen von Arbeitsgelegenheiten scheitert an rechtlichen Restriktionen und die Wirkung von zentralistischen Arbeitsmarktprogrammen ist äußerst gering. Die Rahmenregelungen des SGB II müssen schleunigst reformiert werden. Dies ist um so dringender, als das SGB II nun auch noch zum maßgeblichen Gesetz zur Bewältigung der Integration für die Geflüchteten mutiert“, erklärte der Verdener Landrat Peter Bohlmann als Sprecher des Arbeitskreises der Optionskommunen.

Die niedersächsischen Optionslandräte fordern daher in einem einstimmig verabschiedeten Papier zur Bundestagswahl

  • die Entbürokratisierung der Leistungsgewährung,
  • die volle kommunale Verantwortung der Arbeitsmarktförderung für Langzeitarbeitslose,
  • das Schaffen eines sozialen Arbeitsmarktes und
  • die Verwendung passiver Mittel für die Integration in den ersten Arbeitsmarkt.

„Viele der konkreten Einschätzungen und Forderungen werden auch von den Kommunen getragen, die die Jobcenter in gemeinsamer Trägerschaft mit der Bundesagentur für Arbeit führen. Das Präsidium des NLT unterstützt daher das Positionspapier der Optionslandräte. In Gesprächen mit der der Direktorin der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen, Bärbel Hölzen-Schoh, und der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt während des Landräteseminars konnten die Forderungen bereits gegenüber wichtigen Partnern adressiert werden,“ erläuterte NLT-Präsident Bernhard Reuter, Landkreis Göttingen, den politischen Rahmen.

Eine aktuelle Erhebung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) zu den Kosten im Bereich der Asylbewerber belegt ein Defizit von rund 55 Millionen Euro im Jahr 2016 bei den niedersächsischen Landkreisen und der Region Hannover. NLT-Präsident Landrat Bernhard Reuter, Landkreis Göttingen, forderte daher nach einer Sitzung des Präsidiums des kommunalen Spitzenverbandes in Bad Zwischenahn am heutigen Mittwoch die Landesregierung auf, zeitnah in Gespräche über eine Deckung dieser Lücke einzutreten.

Die Kostenerhebung des NLT belegt eine Unterdeckung beim sogenannten pauschalen Kostenanteil für Verwaltung und Integration von rund 30 Millionen Euro. „Jedenfalls besteht hier der Bedarf, die Pauschale von 10.000 Euro um rund 400 Euro zu erhöhen, um die Landkreise zukünftig in die Lage zu versetzen, ihre Ausgaben im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes zu finanzieren. Sollten sich auch die durchschnittlichen Kosten nach der Asylbewerberleistungsstatistik nach oben bewegt haben, wie wir erwarten, muss auch über einen nachträglichen Kostenausgleich für 2016 gesprochen werden“, so Reuter.

Weitere rund 25 Millionen Euro entfielen 2016 auf sogenannte Vorhaltekosten. Diese fallen für von Kommunen selbst hergestellten oder angemieteten Wohnraum an, der angesichts der hohen Flüchtlingszahlen bis März 2016 langfristig gesichert werden musste. NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer hierzu: „Wegen der unterschiedlichen Situation auf dem Wohnungsmarkt in den einzelnen Landkreisen und der Region Hannover besteht hier Bedarf für individuelle Lösungen. Das Land ist gefordert, wie beispielsweise in Schleswig-Holstein, diese Kosten individuell zu übernehmen. Es ist jedenfalls nicht akzeptabel, die Kommunen auf diesen Kosten für die Erfüllung einer staatlichen Aufgabe sitzen zu lassen.“

Zum Hintergrund:

Das Land ist verpflichtet, die den Kommunen gewährte Pauschale von 10.000 Euro je Flüchtling für das Jahr 2016 anhand aktueller Daten zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben. Dies bezieht sich aber nur auf den Anteil von 8.500 Euro, die sich innerhalb der Asylbewerberleistungsstatistik abbilden lassen. Die amtliche Statistik für 2016 liegt noch nicht vor. Davon umfasst sind die Kosten für den Lebensunterhalt und die Unterkunft sowie die Gesundheitsversorgung und besondere z. B. behinderungsbedingte Leistungen. Nicht der automatischen Fortschreibung anhand der tatsächlichen Entwicklung unterliegt ein pauschaler Kostenanteil für Integrations- und Vorhaltekosten sowie Verwaltungsaufwand, der im Herbst 2015 zunächst auf 1.500 Euro geschätzt wurde. Die aktuelle Kostenerhebung des NLT zeigt, dass dieser Wert bislang zu gering berechnet ist.

Das 33. Landräteseminar des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) findet am 31. Mai und 1. Juni 2017 in Bad Zwischenahn im Landkreis Ammerland statt. Die Landrätinnen und Landräte der 36 niedersächsischen Landkreise und der Präsident der Region Hannover beraten insbesondere über aktuelle Fragen der Sozial- und der Arbeitsmarktpolitik.

Am Mittwoch, 31. Mai, wird zunächst die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofes, Dr. Sandra von Klaeden, in Bad Zwischenahn erwartet. Sie referiert über die Kommunalprüfung als Instrument zur Förderung der Selbstverwaltung.

Am Donnerstag, 1. Juni, spricht Bärbel Höltzen-Schoh, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit, über geflüchtete und langzeitarbeitslose Menschen als Herausforderung für den Arbeitsmarkt in Niedersachsen. Am gleichen Tage ist die Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Cornelia Rundt, zu Gast beim Landräteseminar des NLT. Sie spricht über die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und weitere aktuelle Themen in der Gesundheits- und Sozialpolitik.

Im Umfeld des Landräteseminars tagen verschiedene Gremien des NLT. Am Mittwochvormittag tritt das Präsidium des NLT zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Neben zahlreichen aktuellen Gesetzgebungsvorhaben steht die Auswertung einer Umfrage bei den Landkreisen zu den Kosten der sozialen Betreuung der Asylbewerber auf der Tagesordnung. Die Landräte der 16 niedersächsischen Landkreise, die die Langzeitarbeitslosen in alleiniger Zuständigkeit betreuen, beraten zudem Forderungen zur Reform des SGB II für die Bundestagswahl 2017.

Organisatorische Hinweise:

Die Veranstaltung selbst ist nicht öffentlich.

Gelegenheit zu einem Fototermin mit der Niedersächsischen Sozialministerin, dem Geschäftsführenden Präsidium des NLT sowie dem gastgebenden Landrat des Landkreises Ammerland, Jörg Bensberg, besteht am

Donnerstag, 1. Juni 2017, um 10.45 Uhr,

im Foyer des Hotels „Haus am Meer“,

Auf dem Hohen Ufer 25, 26160 Bad Zwischenahn.

Für inhaltliche Rückfragen zu den Themen des Landräteseminars stehen der Präsident des NLT, Landrat Bernhard Reuter, Landkreis Göttingen, NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer und Landrat Jörg Bensberg, Land-kreis Ammerland, am 1. Juni 2017 ab 12.45 Uhr im Salon I des Tagungshotels zur Verfügung.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir für beide Termine um einen kurzen Teilnahmehinweis per E-Mail an die Presseverantwortliche des NLT, Sonja Markgraf, unter markgraf@nlt.de (Telefon 0511-8795311, mobil 0177-420 82 89).

Gegenseitige Personalunterstützung hat sich bewährt

„Im Rahmen des Geflügelpestgeschehens haben rund 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus zwölf anderen kommunalen Veterinärbehörden Niedersachsens seit November 2016 Unterstützung von insgesamt mehr als 80 Arbeitstagen in den Landkreisen Cloppenburg, Oldenburg und Ammerland geleistet. Die Belastung unserer Veterinärbehörden ist auch bereits im Alltagsgeschäft sehr hoch. Daher gebührt diesen Kolleginnen und Kollegen unser besonderer Dank für diesen unermüdlichen Einsatz. Besondere Anerkennung verdient das Personal des Landkreises Cloppenburg, das mehr als ein Viertel aller bundesweit aufgetretenen Fälle bei Hausgeflügel zu bewältigen hatte. Einschließen möchte ich aber auch ausdrücklich die Kolleginnen und Kollegen des LAVES und des Fachreferats des Ministeriums, die die Kommunen bei der Bekämpfung unterstützt haben“, so NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer als erste Bilanz zum Erlöschen der Geflügelpest in Niedersachsen.

Bereits im Jahre 2011 hatten der Niedersächsische Landkreistag, der Niedersächsische Städtetag und das Land Niedersachsen ein Rahmenübereinkommen geschlossen, um insbesondere die behördenübergreifende unkomplizierte personelle Unterstützung der von einem Tierseuchengeschehen besonders betroffenen Kommunen sicherzustellen.

„Das Rahmenübereinkommen zur gegenseitigen personellen Unterstützung im Tierseuchenkrisenfall und weitere Vorsorgemaßnahmen der Tierseuchenkasse wie der Einsatz niedergelassener Tierärzte haben auch im aktuellen Geflügelpestgeschehen wieder hervorragend funktioniert. Sie demonstrieren gerade in einer ernsten Lage eindrucksvoll die Leistungsfähigkeit der kommunalen Veterinärverwaltung in Niedersachsen“, fasste Meyer die Situation nach der formellen Beendigung des schwersten Geflügelpestgeschehens in der Geschichte Niedersachsens zusammen.

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) begrüßt Veränderungen im Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Sicherung der bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen (NASG). Einige bürokratische Absurditäten konnten kurz vor der Ziellinie gekappt werden. Wenn das Interesse für die Neuausübung des Vorkaufsrechts oder am vorrangigen Pachtrecht nicht mehr parzellenscharf erfasst, sondern nur noch für das Gebiet einer Gemeinde registriert werden muss, bedeutet dies eine Erleichterung.

„Das gilt auch für die jetzt vorgesehene ‚Pachtpreisbremse‘. Den Durchschnittspreis aus den vorliegenden Pachtanzeigen zu ermitteln, ist etwas substanziell anderes als vorsorglich flächendeckend einen Pachtpreisspiegel erstellen zu müssen. Der Verwaltungsvollzug wird somit entschlackt. Gleichwohl bleibt ein hoher bürokratischer Aufwand. Unverändert stellt sich die Frage, ob das Gesetz notwendig und sinnvoll ist. Auch etliche verfassungsrechtliche Fragen bleiben offen. Schließlich erwarten wir von der Landesregierung nunmehr eine realistische Kostenfolgeabschätzung. Das ist verfassungsrechtliche Pflicht und keine politische Kür“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des NLT, Hubert Meyer, anlässlich der heutigen Vorstellung des neuen Entwurfs durch Landwirtschaftsminister Christian Meyer.

Zum Hintergrund:

Bereits 2015 hatte der NLT dem Landwirtschaftsministerium Gespräche zur Verbesserung des Grundstücksverkehrsrechts mit Praktikern angeboten, was nicht aufgegriffen wurde. Der seitens des NLT als „nicht vollziehbar“ bewertete Referentenentwurf des NASG war erst nach einem Fachgespräch auf Ministerebene mit Vertretern des NLT kurz vor der Kabinettsbefassung durch die Landesregierung an einigen Stellen an-gepasst worden.

„Die Landkreise und kreisfreien Städte sind weder personell, strukturell noch finanziell auf die Entsorgung radioaktiv verstrahlter Gegenstände in Krisenfällen eingerichtet. Eine entsprechende neue gesetzliche Verpflichtung würde zudem zu erheblichen Belastungen der Abfallgebührenzahler führen“, erklärte NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer zum Beschluss des Bundestages für ein Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung.

Der Bundestag hatte diesen Gesetzentwurf am 27. April 2017 beschlossen. Eher durch die Hintertür und ohne öffentliche Diskussion wurde eine Erweiterung der Zuständigkeit der Kommunen für kontaminierte Abfälle bei Atomunfällen sowie die Verlagerung der Zuständigkeit für deren Entsorgung beschlossen.

„Entgegen den Behauptungen des Bundes handelt es sich jedoch keineswegs um ein Thema, dass dem klassischen kommunalen Abfallrecht zuzuordnen ist. Anders als die Entsorgung des Hausmülls ist atomare Krisennachsorge keine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Die Landkreise müssten sich mit hohen Kosten vorbereiten auf ein nicht vorhersehbares Krisenszenario. Es ist überhaupt nicht zu akzeptieren, dass nunmehr der Gebührenzahler vor Ort Strukturen finanzieren soll, die allein in die Verantwortung des Bundes gehören. Vielmehr handelt es sich um eine Aufgabe des Katastrophenschutzes, die zentral wahrgenommen werden muss. Wir erwarten daher vom Bundesrat in der Sitzung am 12. Mai 2017, dass dieser seine bisherige Linie mit Nachdruck weiter vertritt und den Vermittlungsausschuss anruft, um dem Bund diesen Zahn zu ziehen“, so Meyer in einem zusammenfassenden Appell.

Fachtagung mit Ministerpräsident Weil

In einer gemeinsamen Fachtagung haben Niedersachsens Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände sich heute in Hannover erneut intensiv dem Thema Integration und Sprachförderung für Geflüchtete befasst. Der Schwerpunkt lag auf einer Koordinierung durch die Kreisebene. Initiiert wurde die Veranstaltung durch die Niedersächsische Staatskanzlei und den Niedersächsischen Landkreistag (NLT). Ministerpräsident Stephan Weil bekräftigte einmal mehr den Schulterschluss mit den Kommunen bei der Integration von geflüchteten Menschen, insbesondere bei der dafür erforderlichen Sprachförderung: „Die Koordinierung und ständige Verbesserung der vielfältigen Sprachangebote von Bund und Land kann sinnvoll nur durch die Kommunen gewährleistet werden, die wir für diese Aufgabe durch finanzielle Zuwendungen für Personalausgaben unterstützen.“

Eine besondere Sichtweise auf den Bereich der Sprachausbildung eröffnete der internationale Motivationstrainer Thorge Lorenzen aus Berlin, der den Slogan „Sprache ist gut – Verstehen ist besser“ prägte. Als Experte für interkulturelle Kompetenz hat Lorenzen viele Jahre im Kulturaustausch gearbeitet. Er stellte dar, dass es entscheidend ist, Verhaltensweisen von Menschen anderer Kulturen zu verstehen und sich mit Ihnen effektiv zu verständigen. Er erklärte, warum Menschen Ja sagen, obwohl sie Nein meinen oder warum einigen der Blickkontakt schwerfällt.

Der Landkreis Verden und die Stadt Salzgitter stellten ihre Konzepte zur Koordination der Sprachförderung vor und befeuerten die fachliche Diskussion. Dabei kamen auch wesentliche Strukturfragen und Probleme zur Sprache.

„Die Tagung hat gezeigt, dass wir in Niedersachsen auf einem guten Weg sind“, lobte Bernhard Reuter, Präsident des Niedersächsischen Landkreistages und Landrat des Landkreises Göttingen. „Es freut uns, dass die Niedersächsische Landesregierung die Koordination der Sprachförderung durch die Landkreise und kreisfreien Städte mit einem eigenen Landesprogramm unterstützt. Dies ist eine sinnvolle und notwendige Ergänzung des bestehenden Angebotes. Nur die kommunale Ebene kann Angebot und Nachfrage sinnvoll kanalisieren“, so Reuter weiter.

„Natürlich sind auch die Städte und Gemeinden bereit, sich bei der Gestaltung der Integrationsprozesse und der Weiterentwicklung der Sprachförderung vor Ort finanziell zu engagieren, die finanzielle Unterstützung des Landes ist dabei jedoch unverzichtbar. Aus diesem Grund begrüßen wir die Förderrichtlinie der Landesregierung zur anteiligen Finanzierung der Koordinatoren auf der Kreisebene“, ergänzte Hauptgeschäftsführer Heiger Scholz vom Niedersächsischen Städtetag.

Zum Hintergrund:

Land und Kommunen sind sich einig, dass eine Koordinierung auf der Kreisebene erforderlich ist, um die Sprachausbildung geflüchteter und zugewanderter Menschen zielgerichtet zu organisieren und anschlussfähig zu gestalten. In der örtlichen Umsetzung soll dafür gesorgt werden, dass sämtliche Angebote zur Sprachförderung des Bundes, des Landes und der örtlichen Ebene sinnvoll und zielgerichtet genutzt und miteinander anschlussfähig gestaltet werden. Da das Land Niedersachsen immer noch Mangelgebiet bei Ausstattung mit den Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist, hat das Land Niedersachsen die Basis-Sprachkurse eingeführt, die aus Landesmitteln finanziert werden. Mit einer zusätzlichen Förderung der Koordinierung der Sprachausbildung auf der örtlichen Ebene unterstützt das Land die

Schlankes Verwaltungsverfahren für Niedersachsen hat sich bewährt

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) kritisiert die jüngsten Vorstöße des Bundes, im Zuge der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Einfluss auf die Förderpolitik in den Ländern zu nehmen. Hintergrund ist die Absicht des Bundes, im Rahmen einer Ergänzung des Grundgesetzes 3,5 Milliarden Euro für die Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen zur Verfügung zu stellen.

„Es ist gut, dass zusätzliche Bundesmittel für die Bildungsinfrastruktur bereitstehen. Völlig inakzeptabel ist es aber, wenn der Bund dies zum Anlass nimmt, bis in die einzelnen Kommunen durchzuregieren. Welche Kommunen in Niedersachsen das Geld wirklich benötigen, kann nicht am grünen Tisch in Berlin entschieden werden. In Niedersachsen hat sich bei der Abwicklung von Förderprogrammen ein bewährtes Verfahren eingespielt, das ohne komplizierte Projektanträge auskommt. Das Land muss die Mittel wie beim Konjunkturprogramm den betroffenen Kommunen unkompliziert selbst zur Verfügung stellen können. Die Kommunalpolitik vor Ort weiß am besten, wo die Not am größten ist“, erklärte NLT-Präsident Landrat Bernhard Reuter, Göttingen, nach der heutigen Sitzung des Präsidiums des kommunalen Spitzenverbandes der Landkreise in Hannover.

In den derzeit laufenden Gesprächen zwischen Bund und Ländern versucht der Bund offenbar, die Verwendung der in Aussicht gestellten Gelder bundesweit einheitlich an enge Vorgaben zu binden. Dies könnte dazu führen, dass in Niedersachsen der weitaus größte Teil der kommunalen Schulträger leer ausgeht. „Dies bestätigt unsere grundsätzliche Kritik am Weg der Förderung. Länder und Kommunen brauchen keinen goldenen Zügel aus Berlin, sondern eine aufgabengerechte Verteilung der Steuereinnahmen. Dies ist der Weg, den die Verfassung vorsieht. Alles andere ist unnötige Flickschusterei und höhlt die Eigenverantwortlichkeit der Länder aus. Das Ergebnis wären Verwerfungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie unnötige Bürokratie“, ergänzte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer.

„Die Situation in der Tierseuchenbekämpfung ist ernst. Täglich erreichen uns Nachrichten über neue Ausbrüche von Vogelgrippe. In dieser Lage muss ideologiefrei, fachlich untermauert und an den Fakten orientiert gehandelt werden. Wir rufen daher den Landwirtschaftsminister auf, auf die Experten der Tierseuchenbekämpfung zu hören und unnötiges Tierleid aus ideologischen Gründen zu verhindern“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Prof. Dr. Hubert Meyer, heute in Hannover.

Für mehr als irritierend hält der NLT Nachrichten, wonach der Minister aus falsch verstandenem Tierschutz die Tötung von Tieren in einem möglichen Kontaktbetrieb gegen den Rat seiner Fachleute nicht zugestimmt habe. Das Ergebnis: Drei Tage später war der Kontaktbetrieb auch von der Seuche betroffen. Hubert Meyer dazu: „Solche Effizienzverluste sind bei der hohen Geflügeldichte in den betroffenen Landkreisen nicht hinnehmbar. Das Vorgehen passt zu dem wenig stringenten und wankelmütigen Vorgehen bei der Aufstallung, das Niedersachsen viel Kritik, gerade auch von unseren Nachbarbundesländern, eingebracht hat.“

Zum aktuellen Fall des behaupteten tierschutzwidrigen Tötens von Puten-Eintagsküken aus Gründen der Seuchenvorsorge erklärte Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer: „Nach dem uns bekannten Sachverhalt war das Landwirtschaftsministerium seit Mitte Januar in den Vorgang voll eingebunden. Der betroffene Landkreis hat seinerzeit ausdrücklich um eine kurzfristige fachliche Bewertung der Rechtsfrage gebeten. Über einen Monat später wurde die entscheidende Frage dann nicht beantwortet, sondern auf einen durch Rechtsprechung wohl überholten Alt-Erlass aus dem Jahr 2011 verwiesen. Rückenstärkung der Vollzugsbehörden vor Ort bei der aktuell sehr schwierigen Tierseuchenbekämpfung stellen wir uns anders vor.“ Hubert Meyer abschließend: „Wir erwarten vom zuständigen Minister, dass er die schwierige Arbeit der Behörden vor Ort fachlich unterstützt und keine ideologischen Streitigkeiten auf dem Rücken der seit Monaten rund um die Uhr arbeitenden Mitarbeiter der Landkreise austrägt.“