Cover-NLT-Aktuell-23

Intensiver Austausch der Kommunen mit dem Bundeskanzler 

Erstmals seit dem 1. April 2022 gab es wieder ein mehrstündiges Gespräch zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz und den Präsidenten und Hauptgeschäftsführern der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene. Es fand unter Beteiligung von Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt und Staatsminister Carsten Schneider am Nachmittag des 7. Juli 2023 statt, und damit unmittelbar vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause und zwei Tage nach Verabschiedung des Bundeshaushalts im Bundeskabinett sowie dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtverabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes. Im Mittelpunkt standen neben einer Einführung des Bundeskanzlers zu einem breiten Themenspektrum die Themen Altschulden und Krankenhausfinanzierung sowie Flüchtlingsfragen. Der Bundeskanzler machte insbesondere bei der Krankenhausfinanzierung und den Flüchtlingsfragen deutlich, dass mit weiteren Bundesmitteln nicht zu rechnen sei. Im Einzelnen informiert der Deutsche Landkreistag u.a. wie folgt: 

Eingangs gab der Bundeskanzler einen mit Handlungserwartungen verbundenen Lagebericht zur Energieversorgung, zur Planungsbeschleunigung, zum Digitalisierungsschub, zur Wärmeplanung und Fernwärmeversorgung, zur Entwicklung des Wohnungsbaus, zur Zuwanderung von Fachkräften, zur Digitalisierung der Ausländerbehörden und zur Verkürzung von Asylverfahren einschließlich der sich anschließenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren ab. 

Der Präsident des Deutschen Landkreistages (DLT) Reinhard Sager erwiderte für die kommunalen Spitzenverbände: Er stellte das Ziel, mit dem Bundeshaushalt 2024 die Schuldenbremse einzuhalten, nicht in Frage und unterstützte insoweit den Bundeskanzler. Dies erfordere nach der Zeitenwende-Rede des Bundeskanzlers vom 27. Februar 2022 eine Neupriorisierung bisher wahrgenommener Aufgaben und grundsätzlich ein Abstandnehmen von kostenträchtigen neuen Vorhaben, wozu er insbesondere auch die Kindergrundsicherung zählte. Die Notwendigkeit, Ausgaben einzusparen und Prioritäten neu zu setzen, beträfe alle Ebenen. Die Einsparungen dürften daher nicht dadurch erzielt werden, dass Lasten auf andere Ebenen (also Länder und Kommunen) verlagert würden. In diesem Zusammenhang machte Sager auch deutlich, dass aktuelle Pläne abzulehnen seien, allein aus Gründen des Ausgleichs des Bundeshaushalts für die Betreuung arbeitsloser Jugendlicher 900 Millionen Euro vom aus dem Bundeshaushalt steuerfinanzierten SGB II in die beitragsfinanzierte Arbeitslosenversicherung und damit zur Bundesagentur für Arbeit zu verschieben. Dabei werde nicht berücksichtigt, welche massiven negativen Folgen das für die jungen Menschen (schlechtere Betreuung, Leistung aus zwei Händen) und auch für die Behörden (doppelter Aufwand) habe. 

Auch kritisierte Sager einen Rückzug des Bundes aus bestehenden Mischfinanzierungen, durch den die Kommunen nach erfolgten Anschubfinanzierungen des Bundes zur Durchsetzung vom Bund gesetzter Standards mit den verbleibenden Dauerbelastungen alleingelassen würden. Als Beispiele nannte er die Kindertagesbetreuung, die Ganztagsschulbetreuung, den Digitalpakt, den Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst und die finanzielle Absicherung des zuvor von Scholz hochgelobten Deutschlandtickets. Auch stellte er sich gemeinsam mit DStGB-Präsident Dr. Uwe Brandl Kürzungen bei der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur mit erheblichen Fernwirkungen für die Co-Finanzierung der Länder und private Investitionen entgegen. 

DLT-Präsident Sager leitete dann sehr nachdrücklich auf das Thema Krankenhausfinanzierung über, das derzeit gegenüber der aktuell erörterten Strukturreform vorrangig sei. Hintergrund sei die fehlende Refinanzierung der massiven Kostensteigerungen durch die Inflation und Personalkostensteigerungen. Flächendeckend hätten sehr viele Krankenhäuser unabhängig von ihrer Trägerschaft massive Liquiditätsprobleme, was die Gefahr drohender Überschuldung hervorrufe. Hier drohe ein Flächenbrand. Die kommunalen Träger würden mit Unterstützungsleistungen in erheblicher Millionenhöhe weitestgehend massiv überfordert. Auch private und frei-gemeinnützige Träger wendeten sich zunehmend und mit Unterstützung der Deutschen Krankenhausgesellschaft mit der Forderung nach finanzieller Unterstützung an die Kreise und kreisfreien Städte wegen deren Sicherstellungsauftrags. Hier sei der Bund zum umgehenden Handeln durch Bereitstellung weiterer Mittel unmittelbar für den laufenden Betrieb als Inflationsausgleich gefordert. Die Kurzantwort des Bundeskanzlers bestand aus den vier Worten: „Das wird er nicht.“ Neue Mittel werde es nur durch eine Beitragserhöhung der gesetzlichen Krankenversicherung geben. 

Die Diskussion zur Flüchtlingsfinanzierung war – auch unter Einbeziehung von Kanzleramtsminister Schmidt – sehr intensiv und detailreich: Von kommunaler Seite wurde die Argumentation des Bundes nicht akzeptiert, die 2020 erfolgte Erhöhung der KdU-Bundesbeteiligung um 25 Prozentpunkte in einen Sachzusammenhang mit der Flüchtlingsfinanzierung zu stellen. Einen solchen Sachzusammenhang gibt es nicht! 2020 ging es um die dauerhafte strukturelle Stärkung der Kommunalfinanzen mit der Alternative: Erhöhung der KdU-Bundesbeteiligung um 25 Prozentpunkte oder hälftige Altschuldenübernahme durch den Bund. Die Entscheidung sei seinerzeit klar zugunsten der Erhöhung der KdU-Bundesbeteiligung einschließlich einer diesbezüglichen Grundgesetzänderung ausgegangen. Dass es auch hier nicht einfach werden wird, zu Verbesserungen zu kommen, wird in der Frage des Bundeskanzlers deutlich: „Wem nehme ich das Geld weg, um es anderen zu geben?“ 

Positionspapier des DLT zur Begrenzung und Steuerung der Fluchtmigration 

Im Vorfeld des am 7. Juli 2023 stattgefundenen Austausches der kommunalen Spitzenverbände mit dem Bundeskanzler hat der Deutsche Landkreistag (DLT) ein aktuelles Forderungspapier zur Begrenzung und Steuerung der Fluchtmigration vorgelegt. Zu den weiteren Einzelheiten hat der Deutsche Landkreistag wie folgt informiert: 

Das Papier beschreibt einleitend die aktuelle Situation der Zuwanderung mit mehr als 125.000 zugewanderten Personen aus Afghanistan, Syrien und der Türkei allein in den ersten fünf Monaten dieses Jahres und den mittlerweile erschöpften Kapazitäten im Bereich der Unterbringung und Versorgung mit Kinderbetreuungs- und Schulplätzen, unter denen eine gelingende Integration nicht möglich ist. 

Angesichts dessen fordert der DLT Maßnahmen zur Begrenzung und Steuerung der Fluchtmigration wie beispielsweise einen wirksamen Schutz der EU-Außengrenzen und die Umsetzung der Beschlüsse des Europäischen Rates vom 9. Juni 2023. Gefordert wird zudem eine Überprüfung des subsidiären Schutzes als Aufenthaltstitel sowie eine Harmonisierung der Sozialleistungen für Flüchtlinge auf europäischer Ebene. Ferner wird die Beendigung der Aufnahme im Rahmen freiwilliger Programme des Bundes ebenso thematisiert wie die seit langem bekannten Forderungen zur finanziellen Entlastung der Landkreise, insbesondere die auf Dauer angelegte vollständige Übernahme der flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft durch den Bund. 

EU-Asylagentur veröffentlicht Jahresbericht über die Asylsituation in der EU 

Die EU-Asylagentur (EUAA) hat ihren Jahresbericht über die Asylsituation für das Jahr 2022 veröffentlicht. In 2022 erreichten Europa insgesamt fünf Millionen Schutzsuchende. Darunter befanden sich etwa vier Millionen Vertriebene aus der Ukraine. 

Die Zahl der Asylanträge in den EU+-Ländern stieg um 53 Prozent auf fast eine Million an. Die wichtigsten Herkunftsländer sind wie in den Jahren 2015 und 2016 Syrien und Afghanistan, daneben aber ein breiteres Spektrum an Herkunftsländern, darunter die Türkei, Venezuela und Kolumbien. Darauf stützt der Deutsche Landkreistag die Forderung nach einer Ausweitung der Liste der sicheren Herkunfts- bzw. Drittstaaten und deren Harmonisierung auf europäischer Ebene. 

Bund-Länder-Einigung auf Eckpunkte der Krankenhausreform 

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben sich am 10. Juli 2023 auf Eckpunkte der geplanten Krankenhausreform geeinigt. Bayern hat dagegen gestimmt, Schleswig-Holstein hat sich enthalten. Das Inkrafttreten ist weiterhin für den 1. Januar 2024 vorgesehen. Über den Sommer 2023 wollen Bund und Länder gemeinsam einen Gesetzentwurf erarbeiten. 

Der aktuelle Finanzbedarf der Krankenhäuser wird im Papier zwar erwähnt. Es heißt dort: „Im Laufe der Beratungen wird ebenfalls geprüft, ob weitere Maßnahmen zur Liquiditätssicherung auch in Bezug auf Tarif- und Inflationsentwicklung der Krankenhäuser außerhalb des Bundeshaushalts notwendig sind.“ Damit, wie auch bereits im Gespräch mit dem Bundeskanzler, wird diese aktuelle Forderung einer wenn überhaupt späteren Prüfung überlassen und zugleich auch deutlich gemacht, dass eine Lösung nur außerhalb des Bundeshaushalts denkbar sei, also eine Finanzierung über die gesetzliche Krankenversicherung. 

Nach einer ersten groben Durchsicht des Eckpunktepapiers ist die Einschätzung, dass sind die maßgeblichen offenen Fragestellungen weitgehend vertagt wurden. Die Reform soll budgetneutral umgesetzt werden, zusätzliche Finanzmittel zur Stabilisierung der finanziellen Situation der Krankenhäuser angesichts der drastisch gestiegenen Personal-, Energie- und Sachkosten sind nicht erkennbar. 

Vor diesem Hintergrund hat sich der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) Hubert Meyer auf eine NDR-Anfrage wie folgt geäußert: „Mit großer Sorge sieht der Niedersächsische Landkreistag die Einigung zwischen Bund und Ländern zu Eckpunkten der Krankenhausreform. Die Länder akzeptieren das Reformkonzept des Bundes, obwohl die unstreitig notwendigen Soforthilfen nicht zur Verfügung stehen. Trotz existentieller Nöte vieler Krankenhäuser legt der Bund eine leere Schatulle auf den Tisch, stattdessen kündigt der Minister das Sterben weiterer Kliniken an. Unter der aktuellen Unterfinanzierung leiden auch große und leistungsfähige Krankenhäuser. Es ist unverständlich und unverantwortlich, dass die Länder das akzeptieren. Wir erwarten nunmehr, dass das Land Niedersachsen für die monatlich weiter auflaufenden Defizite eintritt. Auch im Übrigen bleiben die Eckpunkte in vielen Fällen vage und werfen eher Fragen auf, als Antworten zu liefern.“  

Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse 

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NJABG) sowie zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG), des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) und des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (Nds. AGWVG) nebst Begründung und die Gesetzesfolgeabschätzung zur Stellungnahme übersandt. 

Die Landesregierung hat den Gesetzesentwurf in ihrer Sitzung am 3. Juli 2023 zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Die Änderungen des NDSG (Artikel 4) und des Nds. AGWVG (Artikel 5) waren bereits Anfang 2022 Gegenstand einer Verbandsbeteiligung. Der damalige Gesetzentwurf wurde in der vergangenen Wahlperiode jedoch aus Zeitgründen nicht mehr in den Landtag eingebracht. Die Änderungen werden mit diesem Gesetzentwurf erneut aufgegriffen. Insbesondere aufgrund der zwischenzeitlich abgeschlossenen Normprüfung (§ 40 GGO) haben sich im Wesentlichen rechtsförmliche Anpassungen der Änderungsbefehle ergeben. 

Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Paktes für den ÖGD

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) hat der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände im Rahmen der Verbandsanhörung Gelegenheit gegeben, zu dem Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes, des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke und des Niedersächsischen Gesetzes zur Umsetzung des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst Stellung zu nehmen. Zum Hintergrund hat das MS insbesondere Folgendes mitgeteilt: 

Die Änderung des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes dient der Umsetzung der inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Es wird insbesondere ein Richtervorbehalt für Fixierungen eingeführt und eine konkrete Regelung zur Eins-zu-eins-Betreuung festgeschrieben. 

Die gesetzliche Änderung des § 18 des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) ist erforderlich, da zunehmend Menschen mit psychischen Erkrankungen nach § 18 NPsychKG in Kliniken verbracht werden, ohne dass sie zuvor ärztlich gesehen wurden. Diese Praxis ist rechtswidrig. Ursache der geschilderten Praxis ist unter anderem ein Mangel an Ärztinnen oder Ärzten mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie. 

Das Niedersächsische Gesetz zur Umsetzung des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst setzt die Verteilung und Verwendung der auf Niedersachsen entfallenden Mittel aus dem mit dem Bund geschlossenen Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst in Niedersachsen um. Auf Initiative der Länder haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass die Besetzung der weiteren Stellen in den Jahren 2022 und 2023 mit jeweils 30 Prozent (jeweils 101 Stellen) und in den Jahren 2024 und 2025 mit jeweils 20 Prozent (jeweils 67 Stellen) gestaffelt wird. Im Hinblick auf die bestehende Arbeitsmarksituation mit Fachkräftemangel auch im öffentlichen Gesundheitsdienst bedeutet die nunmehr mögliche Staffelung eine erhebliche Entzerrung und Erleichterung insbesondere für die niedersächsischen Kommunen. 

Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften 

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat dem Deutschen Landkreistag den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (5. VwVfÄndG) übermittelt. Mit dem Entwurf sollen Regelungen, die aus Anlass der COVID-19-Pandemie durch das Planungssicherstellungsgesetz eingeführt wurden, in das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) des Bundes überführt und damit verstetigt werden. 

Ferner sollen weitere Möglichkeiten des elektronischen Schriftformersatzes für schriftformbedürftige Erklärungen gegenüber und von Behörden geschaffen werden. Es ist davon auszugehen, dass die Länder die für das VwVfG des Bundes vorgeschlagenen Regelungen übernehmen werden. 

Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren verkündet 

Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 7. Juli 2023 in weiten Teilen in Kraft. Neben Fragestellungen der Digitalisierung regelt das Gesetz mit der Neufassung des § 246c BauGB u.a. auch Abweichungen beim Wiederaufbau im Katastrophenfall, eine erneute Ausweitung der TeilPrivilegierung für die Solarenergienutzung (§ 35 Abs. 1 Nr. 9-neu – Agri-PV in räumlichfunktionalem Zusammenhang mit einem Betrieb) sowie die Verlängerung der Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte.  

Referentenentwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis 

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften vorgelegt. In diesem Artikelgesetz wird in Artikel 1 ein Cannabisanbaugesetz neu geregelt. Und Artikel 2 enthält das Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinisch und medizinisch wissenschaftlichen Zwecken. In den Artikeln 3 bis 12 werden u.a. das Betäubungsmittelgesetz, das Arzneimittelgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Bundeszentralregistergesetz und das Strafgesetzbuch geändert. 

Insbesondere in Artikel 1 – Cannabisanbaugesetz – werden erforderliche Erlaubnisse sowie Überwachungsmaßnahmen geregelt. Diese können und dürften auf landesrechtlicher Grundlage auch auf die Landkreise, beispielsweise die Gesundheitsämter, übertragen werden. 

Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Landkreistages (DLT) hatte folgenden Beschluss gefasst: Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Landkreistages nimmt die Vorschläge der Bundesregierung zur Legalisierung von Cannabis zur Kenntnis. Der DLT wird in Diskussionen die Sichtweise zur Cannabislegalisierung insbesondere als Träger von Gesundheitsamt und Jugendamt sowie aus Verkehrssicht kritisch einbringen. Eine grundlegende Legalisierung hält er v.a. aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes grundsätzlich nicht für den richtigen Weg. 

Überlegungen für eine Zuständigkeitsverlagerung U25 in das SGB III 

Deutscher Landkreistag (DLT) und Deutscher Städtetag (DST) lehnen in einem gemeinsamen Positionspapier ab, die Arbeitsförderung von SGB II-Empfängern unter 25 Jahren ab dem Jahr 2025 den Agenturen für Arbeit nach dem SGB III zu übertragen. Für die betroffenen jungen Menschen käme es zu einer massiven Verschlechterung, für die Jobcenter und die Agenturen für Arbeit zu einem erhöhten Aufwand und für das SGB II wäre es nicht zuletzt ein Paradigmenwechsel. 

Gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag wird vom DLT in dem Positionspapier „Arbeitslose Jugendliche brauchen maximale Förderung durch die Jobcenter“ vom 6. Juli 2023 die manifeste Kritik der Landkreise und Städte sowie der kommunalen Jobcenter und gemeinsamen Einrichtungen zusammengefasst. In einem gemeinsamen Schreiben haben DLT und DST die kommunale Position Bundesarbeitsminister Hubertus Heil übersandt. 

Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) nach 2027 

Der Sachverständigenrat Ländliche Entwicklung (SRLE) beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Stellungnahme zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) nach 2027 veröffentlicht. Der Bundesregierung wird empfohlen, sich frühzeitig in die Beratungen einzubringen, um einen pünktlichen Beginn der nächsten Förderperiode zu gewährleisten. 

Inhaltlich und finanziell soll der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) stärker auf Maßnahmen zur Unterstützung der ländlichen Entwicklung ausgerichtet werden. Die Kohäsionsfonds und der ELER sollen zudem stärker aufeinander abgestimmt werden. Falls die Bedeutung der zweiten Säule der GAP weiter abnehme, solle geprüft werden, ob die ländliche Entwicklung auf EU‐Ebene in die Regionalpolitik überführt werden sollte. 

Der Deutsche Landkreistag stellt hierzu in einer ersten Bewertung fest: Der SRLE greift in seiner Stellungnahme die wesentlichen Punkte der aktuellen Diskussion über die Zukunft der zweiten Säule der GAP auf und wird aus diesem Grund ausdrücklich begrüßt. Die Empfehlungen des SRLE entsprechen den Beschlüssen, die der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss des DLT in seiner 173. Sitzung vom 25./26. April 2023 gefasst hat. 

Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir hat zwischenzeitlich erklärt, dass ein Abbau der zweiten Säule der GAP derzeit nicht geplant sei. Vor dem Hintergrund der abnehmenden Bedeutung und der immer geringer werdenden Finanzmittel für die Entwicklung der ländlichen Räume dürfte mittelfristig dennoch damit zu rechnen sein, dass auf europäischer Ebene über eine Überführung des ELER in die Regionalpolitik diskutiert wird. Sollte es dazu kommen, muss darauf geachtet werden, dass ein Einsatz von Mitteln aus dem LEADER-Programm (in allen Fonds als sogenannte CLLD – Community Led Local Development – einsetzbar) verpflichtend vorgesehen wird. 

Bedarfszuweisungen für niedersächsische Kommunen in 2023 

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat am 11. Juli 2023 bekannt gegeben, dass das Land Niedersachsen 39 finanzschwache und überdurchschnittlich hoch verschuldete Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden mit der Gewährung von Bedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt mehr als 89 Millionen Euro unterstützen wird. Die Kommunen erhalten die Zuweisungen zur Deckung von Fehlbeträgen in den kommunalen Haushalten, um die Kassenliquidität zu stärken und aufgelaufene Fehlbeträge zurückzuführen. 

Aus den Reihen der Landkreise erhalten die Landkreise Helmstedt (3,72 Millionen Euro), Hameln-Pyrmont (4,62 Millionen Euro), Holzminden (zehn Millionen Euro), Schaumburg (6,64 Millionen Euro) und Lüchow-Dannenberg (3,84 Millionen Euro) Bedarfszuweisungen. Aus den Reihen der kreisfreien Städte fließen zehn Millionen Euro nach Salzgitter und 6,75 Millionen Euro an die Stadt Wilhelmshaven. Der Rest entfällt auf verschiedene kreisund regionsangehörige Gemeinden. 

Europäische Woche der Abfallvermeidung 2023 

Die Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV) ist Europas größte Kommunikationskampagne zu den Themen Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Ressourcenschonung. In diesem Jahr findet die EWAV vom 18. bis zum 26. November 2023 statt. Die EWAV verfolgt einen dezentralen Ansatz, bei dem Kommunen, Schulen, Unternehmen, Vereine und Einzelpersonen eigene Aktionen gestalten können. In Deutschland wird die EWAV vom Bundesumweltministerium unterstützt und vom Umweltbundesamt fachlich begleitet. 

Das diesjährige Motto der EWAV lautet „Clever verpacken – Lösungen gegen die Verpackungsflut“. Hintergrund hierfür ist laut der EWAV, dass Verpackungen Teil des alltäglichen Lebens sind und eine nützliche und notwendige Funktion haben, ihre Produktion, ihr Transport und letztlich auch ihre Entsorgung die Umwelt aber erheblich belasten. Nach den Angaben der Kommission fallen im Durchschnitt in Europa fast 180 kg Verpackungsmüll pro Kopf in einem Jahr an. Insofern setzt die EWAV den Schwerpunkt auf die Reduzierung von Verpackungen, die Verwendung von Mehrwegverpackungen sowie die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling der angefallenen Verpackungsabfälle – und insofern auf eine Schonung der natürlichen Ressourcen. 

Die Landkreise und ihre Abfallwirtschaftsbetriebe können sich mit eigenen Aktionen an der EWAV beteiligen. Eine Anmeldung ist unter https://www.wochederabfallvermeidung.de/ beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU) möglich. Der VKU koordiniert in Deutschland seit 2014 die EWAV und begleitet die Kampagne medial. Auf der genannten Internetseite finden sich auch weitere Informationen zur lokalen Beteiligung an der EWAV. 

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Ergebnisse der Klausurtagung der Niedersächsischen Landesregierung 

In ihrer Klausurtagung am 2. und 3. Juli 2023 hat die Niedersächsische Landesregierung den Entwurf des Haushalts 2024 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2027 beschlossen. Der Haushalt wird ein Volumen von rund 42,3 Milliarden Euro haben, knapp ein Prozent mehr als im laufenden Haushaltsjahr 2023. Aus kommunaler Sicht sind insbesondere zwei Punkte bedeutsam: die Pläne der Landesregierung zum Ganztagsausbau und zu den Krankenhausinvestitionen. 

Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ist vorgesehen, dass sich das Land zur Hälfte an der notwendigen Kofinanzierung der Bundesmittel für Investitionen beteiligt. Zur anteiligen Übernahme der Betriebskosten durch das Land ab dem Jahr 2026 ist der Pressemitteilung, die sich auf den Haushalt 2024 bezieht, nichts zu entnehmen. Es gibt aber die Zusage des Landes, zehn Prozent der Bundeszuweisungen zur Finanzierung der Betriebskosten ab 2026 an die Kommunen weiterzuleiten. Die Absicherung dieser in der Landesregierung abgestimmten Position und andere offene Fragen der Ganztagsbetreuung sind Gegenstand von intensiven Gesprächen der kommunalen Spitzenverbände mit Kultusministerin Julia Willie Hamburg. 

Bei den niedersächsischen Krankenhäusern ist zum Abbau des mittlerweile auf drei Milliarden Euro angewachsenen Investitionsstaus vorgesehen, die jährlichen Investitionsmittel dauerhaft auf 230 Millionen Euro zu erhöhen sowie jährlich zusätzlich 75 Millionen Euro dem bestehenden Sondervermögen Krankenhausinvestitionen zuzuführen. Somit stehen ab 2024 jährlich 305 Millionen Euro Investitionsmittel zur Verfügung. Hiervon sollen nach Auffassung der Landesregierung 122 Millionen Euro jährlich von den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover über die Krankenhausumlage finanziert werden. Auf zehn Jahre aufsummiert wären das rund drei Milliarden Euro, davon 1,2 Milliarden Euro kommunal finanziert. Der Pressemitteilung der Staatskanzlei ist zu entnehmen, dass in 2024 davon rund zwei Milliarden Euro bewilligungsfähig gemacht werden sollen. Was damit konkret gemeint ist, erschließt sich nicht auf den ersten Blick und wird in angekündigten Gesprächen mit Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi zu klären sein. 

NLT-Reaktion auf Landespläne zu Ganztagsbetreuung und Krankenhäusern 

„Nach unserer Überzeugung stehen Bund und Land in der Pflicht, den staatlich begründeten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 finanziell vollständig zu finanzieren. Das ist bisher leider nicht erkennbar“, erklärte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Sven Ambrosy, Landkreis Friesland, in einer ersten Reaktion auf die Beschlüsse der Landesregierung zum Landeshaushalt 2024. Immerhin bekenne sich die Landesregierung mit dem Haushaltsentwurf zu ihrer Mitverantwortung für die Investitionen. Dies müsse auch für verbleibenden Kosten der Kommunen für den Betrieb gelten. „Wir erkennen an, dass nach den bisherigen konstruktiven Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden mit Kultusministerin Julia Willie Hamburg der geplante Haushaltsansatz erhöht wurde“, betonte der NLT-Präsident. Jetzt komme es darauf an, die in den folgenden Gesprächen mit der Ministerin zeitnah die Rahmenbedingungen dauerhaft rechtssicher zu fixieren. „Eltern, Schulen und Kommunen brauchen Gewissheit, um gezielt die notwendigen Vorbereitungen treffen zu können,“ machte Ambrosy deutlich. Er äußerte sich nach einer Sitzung des Präsidiums des NLT am 3. Juli 2023 in Berlin. 

Mit Zurückhaltung nahm das Präsidium die Beschlüsse zur Krankenhausfinanzierung zur Kenntnis. „Angesichts eines anerkannten Investitionsstaus von aktuell drei Milliarden Euro hilft eine Aufstockung des bestehenden Sondervermögens um eine Milliarde in zwei Jahrzehnten nichts. Wir fragen uns, was es bedeutet, es sollten zwei Milliarden Euro im Jahr 2024 ,bewilligungsfähig‘ sein. Die fachliche Prüfung für die Bewilligungsfähigkeit der Maßnahmen ist großteils bereits erfolgt. Jetzt kommt es darauf an, zusätzliches Geld in das System zu bringen. Mit der Fortschreibung des bisherigen Mittelansatzes wird es nicht gelingen, den Investitionsstau aufzulösen,“ kritisierte Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer. 

Landkreise fordern gezielte Regulierung des Wolfsbestandes 

Der Wolf ist in Niedersachsen keine gefährdete Art mehr; ein Bestandsmanagement muss rechtlich möglich sein und der Umgang mit Problemwölfen praxistauglich geregelt werden. Das fordert der Niedersächsische Landkreistag (NLT), dessen Mitglieder sowohl für den Natur- und Artenschutz wie für das Jagdrecht zuständig sind. Das Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes hat während seiner Sitzung am 3. Juli 2023 in Berlin einen entsprechenden Beschluss gefasst. „Die Wiederansiedlung des Wolfes ist eine Erfolgsgeschichte des Artenschutzes. Die Kehrseite sind zunehmende Angriffe auf Weidetiere, Probleme bei der Deichsicherheit und eine steigende Verunsicherung in der Bevölkerung“, beschrieb NLT-Präsident Landrat Sven Ambrosy, Landkreis Friesland, die Situation. 

Das NLT-Präsidium schloss sich ausdrücklich der „Uelzener Erklärung“ vom 25. April sowie der Resolution des Landkreises Friesland vom 24. Mai 2023 an. Darin werden Bund und Land aufgefordert, die rechtlichen Möglichkeiten für den Schutz von Menschen und Weidetieren zu nutzen und die Voraussetzungen für ein Bestandsmanagement zu schaffen. „In erster Linie ist die Europäische Kommission gefordert, den Schutzstatus des Wolfs nach EU-Recht zu prüfen und festzustellen, dass der Wolf in Deutschland keine gefährdete Art mehr ist. Das ermöglicht die Änderung von naturschutz- und jagdrechtlichen Bundes- und Landesgesetzen für eine regelhafte Bejagung und die Entnahme sogenannter Problemwölfe. Der NLT stützt die Haltung der Landkreise, die besonders betroffen sind und zugleich gangbare Wege aufzeigen“, erklärte Ambrosy. Die Forderungskaskade an EU, Bund, Land sei notwendig und sinnvoll. „Mit dem Präsidiumsbeschluss zeigen wir sehr konkret und detailliert auf, was von wem zu tun ist“, führte er aus. 

Die Akzeptanz gegenüber dem Wolf sei im ländlichen Raum mit einer hohen Wolfsdichte nicht mehr gegeben. „Die Stimmung kippt. Das muss man wahrnehmen und eine Lösung anbieten“, machte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer deutlich. Zugleich wandte er sich gegen emotionale Zuspitzungen in der Diskussion über den Wolf. „Emotionen sind verständlich und gehören dazu, dürfen aber Grenzen nicht überschreiten. Gute Worte alleine werden der Situation allerdings auch nicht mehr gerecht. Wenn die Landesregierung in dieser Frage einig ist, wie Ministerpräsident Stephan Weil erklärt, dann reicht es nicht, wenn der Umweltminister die leeren Töpfe für eine Entschädigung bei Wolfsrissen auffüllt. Vielmehr müssen die bestehenden Spielräume für den Einstieg in ein gezieltes Bestandsmanagement in Niedersachsen genutzt werden. Die kommunalen Naturschutz- und Jagdbehörden stehen bereit, um ihren Sachverstand für praxistaugliche Lösungen einzubringen. Sie wollen aber nicht allein gelassen werden, wenn es um schwierige Entscheidungen wie Abschüsse geht“, so Meyer. 

Muster einer Hauptsatzungsregelung und Arbeitshilfe zu Hybridsitzungen 

Nach der Zustimmung des Niedersächsischen Landtags am 22. März 2022 zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zur Einführung sogenannter hybrider Sitzungen kommunaler Gremien auch außerhalb der Pandemie-Sonderregelungen erreichten die NLT-Geschäftsstelle Fragen zum Umgang mit den offenen Rechtsfragen und zur Umsetzung der neuen Regelung. Zudem wurde die Geschäftsstelle gebeten, eine Arbeitshilfe mit Musterformulierungen für eine Satzungsregelung zur Verfügung zu stellen. 

Die Geschäftsstelle hat eine umfangreiche Arbeitshilfe zur optionalen Einführung von Hybridsitzungen nach § 64 NKomVG erarbeitet. In Zusammenarbeit mit den gemeindlichen Verbänden wurde zudem eine Musterformulierung für eine Hauptsatzungsregelung in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport und nach Beratung in den Gremien des NLT erstellt. Beide Dokumente bieten eine Hilfestellung für die kommunale Praxis, bei dem Thema Video-Sitzungen eine Entscheidung vor Ort zu treffen. Sie sind zeitnah auf der Webseite des NLT als ein Dokument abrufbar unter www.nlt.de > Informationen > Arbeitshilfen > Kommunalrecht; Link: https://link.nlt.de/kg7j. Angesichts zahlreicher offenen Fragen hat der Prozess einige Zeit in Anspruch genommen; zudem musste eine rückwirkende Klarstellung des NKomVG angeregt und abgewartet werden. 

Beschleunigung kommunaler Jahresabschlüsse 

Das niedersächsische Kabinett hat in seiner Sitzung am 3. Juli 2023 einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung kommunaler Jahresabschlüsse sowie zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit, des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz zur Verbandsbeteiligung freigegeben. 

Mit dem Niedersächsischen Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse sollen für einen befristeten Zeitraum Übergangsregelungen für die kommunalen Jahresabschlüsse geschaffen werden. Eine gemeinsame Umfrage des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport und der kommunalen Spitzenverbände hatte dafür dringenden Handlungsbedarf aufgezeigt. 

Finanzierung des ÖPNV und Deutschlandticket 

In einem Schreiben an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) haben die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene deutlich gemacht, dass sie die weitere Anwendung des Deutschlandtickets bereits ab dem 1. Oktober 2023, spätestens ab dem 1. Januar 2024, derzeit nicht gewährleistet sehen, da sie nicht gesetzlich verankert und finanziell nicht abgesichert ist. Das Schreiben ging nachrichtlich auch an die Länderministerien. Wenn Bund und Länder ein Deutschlandticket haben wollten, dürften sie die finanziellen Risiken und Folgelasten nicht auf die Kommunen abwälzen, sondern müssten seine Finanzierung langfristig sichern – die Länder durch einen gesetzlichen Anwendungsbefehl gegenüber den ÖPNV-Aufgabenträgern in den ÖPNV-Gesetzen der Länder, der Bund durch eine Nachschusspflicht gegenüber den Ländern. 

Die Kommunen selbst könnten die finanziellen Risiken und Lasten eines Deutschlandtickets nicht schultern. Die kommunalen Eigenbeiträge zum ÖPNV seien in den vergangenen Jahren bereits sehr dynamisch gestiegen von 3,07 Milliarden Euro (2017) auf 4,17 Milliarden Euro (2021) um 35,8 Prozent. Weitere Kostensteigerungen durch die Energiekrise und die Folgen des Ukrainekrieges sowie weitere Finanzierungsbedarfe zur Umsetzung der Clean-Vehicles-Directive und der geplanten Verschärfungen des SaubereFahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes seien dabei noch gar nicht berücksichtigt. Darüber hinaus sei die Haushaltslage der Kommunen bereits durch vielfältige andere Aufgaben und Herausforderungen schon jetzt angespannt; für 2023 und die Folgejahre werden weiter steigende milliardenschwere Defizite erwartet. Insofern verschärfe sich die Prioritätenkonkurrenz bei den kommunalen Aufgaben deutlich, wobei anderen Aufgaben und der Sicherung des Bestandsangebots und des Ausbaus des ÖPNV im Zweifel Vorrang eingeräumt werden gegenüber der Umsetzung eines günstigen Deutschlandtickets. 

Nach einer NDR-Berichterstattung, wonach Niedersachsen bei den Landeszuschüssen zum ÖPNV im bundesweiten Vergleich Schlusslicht ist, erklärte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer auf Anfrage des NDR am 3. Juli 2023: „Dem ÖPNV kommt eine Schlüsselstellung bei der Verkehrswende zu. Das Deutschlandticket zeigt, dass es gelingt, Menschen zum Umstieg auf umweltfreundlichere Verkehre zu bewegen. Für die Fläche in Niedersachsen brauchen wir aber einen deutlichen Ausbau des Angebots an Strecken und Taktung, vor allem im Busverkehr und bei modernen Mobilitätsformen. Die ländlichen Räume brauchen hier dringend mehr finanzielle Unterstützung des Landes, so, wie andere Länder es vormachen. Da wir entsprechende Ansätze im Haushaltsentwurf der Landesregierung nicht erkennen können, besteht da noch Redebedarf im Landtag.“ 

KiTa-Notverordnung bis 31. Juli 2024 verlängert 

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 3. Juli 2023 die sogenannte KiTa-Notverordnung zur flexiblen Aufnahme geflüchteter Kinder in Kindertagesstätten bis zum 31. Juli 2024 verlängert. Die Ausnahmeregelung war im Zuge der Fluchtbewegungen aus der Ukraine geschaffen worden, um kurzfristig weitere Betreuungsplätze zu ermöglichen. Mit der erneuten Verlängerung der sogenannten KiTa-Notverordnung reagiert das Land auf das fortdauernde Kriegsgeschehen in Osteuropa sowie die weiterhin benötigten kommunalen Betreuungsangebote. 

Während der Laufzeit der Verordnung bleiben Ausnahmen unter anderem bei der Mindestanforderung an Raumgröße und Größe des Außengeländes, der maximalen Gruppenbelegung („+1-Kind-Regelung“) und Wahrnehmung von Aufsichtspflichten „durch andere geeignete Personen“ vorerst bestehen. Die zulässige Höchstzahl an Plätzen pro Kindergartengruppe liegt ursprünglich bei 25, in Krippen bei 15 Kindern. Jedoch dürfen die Gruppen erst dann vergrößert werden, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Dafür bedarf es keines entsprechenden Antrags. 

Einigung beim EU-Bankenpaket – hier: Fit and Proper 

Das EU-Bankenpaket und seine Erstreckung auf die Sparkassen in kommunaler Trägerschaft stehen seit Jahren auf der Tagesordnung der EU und waren auch Gegenstand der Gespräche des NLT-Präsidiums während des Arbeitsbesuchs in Brüssel vom 23. bis 25. Mai 2023. Am 28. Juni 2023 erfolgte eine politische Einigung zum EU-Bankenpaket. Hinsichtlich des Eignungsbewertungsverfahrens von Leitungsorganmitgliedern (Fit and Proper) konnte eine Beibehaltung des bisherigen Verfahrens erreicht werden. Der im Kommissionsentwurf enthaltene Widerspruch zwischen dem demokratisch legitimierten Prozess zur Besetzung der Verwaltungsratsmitglieder in kommunalen Sparkassen und dem vorgeschlagenen Eignungsbewertungsverfahren wurde aufgelöst. Weder eine aufsichtsbehördliche Vorabprüfung noch eine interne Prüfung der von der Trägervertretung gewählten Verwaltungsratsmitglieder durch die kommunalen Sparkassen wird erforderlich. 

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) informierte den Deutschen Landkreistag (DLT), dass die politische Einigung zum Bankenpaket am 28. Juni 2023 im Trilog zwischen EU-Parlament, -Rat und -Kommission erfolgte. Die Texte liegen noch nicht vor. Aus dem Bundesfinanzministerium konnte der DSGV in Erfahrung bringen, dass die von der EU-Kommission im Oktober 2021 vorgeschlagenen Verfahrensvorschriften nicht vollständig gestrichen wurden, die aufsichtliche Ex-ante-Prüfung für neue Leitungsorganmitglieder aber abgewendet werden konnte. Als Kompromiss ist nur für große Institute (EZBbeaufsichtigt) eine Ex-ante-Informationspflicht (Vorabanzeige) bei Vorstandsmitgliedern und dem Aufsichtsratsvorsitzenden an die zuständige Behörde (d.h. die EZB) vorgesehen. 

Für alle Institute soll eine interne Eignungsbewertung der neuen Leitungsorganmitglieder festgelegt werden. Die vom DSGV und den kommunalen Spitzenverbänden in die Diskussion eingebrachte Ausnahmevorschrift für Institute, die keinen Einfluss auf die Auswahl der Leitungsorganmitglieder haben, ist Teil der Einigung geworden. Die Aufnahme dieser Ausnahmevorschrift ist besonders positiv und wichtig für die kommunalen Sparkassen, um aus der institutsinternen Eignungsbewertung für Verwaltungsratsmitglieder rauszukommen. National muss das entsprechend umgesetzt werden. 

Positionspapier zur Mittelausstattung der Jobcenter 

Ein gemeinsames Positionspapier mit dem Titel „Für eine gute Mittelausstattung der Jobcenter“ haben der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städtetag und die Bundesagentur für Arbeit am 29. Juni 2023 veröffentlicht. Hintergrund sind die nach wie vor unzureichende Finanzausstattung der Jobcenter und die derzeit laufenden Haushaltsverhandlungen im Bund. Im Papier wird eine bessere finanzielle Ausstattung der über 400 Jobcenter gefordert. Die Bundespolitik wird aufgerufen, den berechtigten Anliegen der Jobcenter nach einer auskömmlichen Mittelausstattung zu entsprechen und deren Bedarfe anzuerkennen. Beim Bürgergeld handele es sich um das zentrale Sozialsystem für derzeit 5,7 Millionen Menschen. Ihnen eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu bieten, um den Lebensunterhalt unabhängig von staatlichen Transferleistungen sichern zu können, sei ein wesentliches Ziel deutscher Sozialpolitik. 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat hingegen annähernd zeitgleich und ohne Abstimmung mit den Ländern informiert, dass im Bundeshaushalt 2024 und zur mittelfristigen Finanzplanung des Bundes Einsparungen und Änderungen beabsichtigt sind. Ab dem Jahr 2024 soll der Eingliederungstitel im SGB II um 500 Millionen Euro gekürzt werden. Ab 2025 soll die Zuständigkeit für die Arbeitsförderung von SGB II-Empfängern unter 25 Jahren auf die Agenturen für Arbeit nach dem SGB III übertragen werden. Dies stelle eine vermeintliche Einsparung im SGB II um weitere 900 Millionen Euro jährlich dar. 

Die Ankündigung der strukturellen Veränderungen im SGB II ohne vorherige fachliche Debatte hat auf allen Ebenen zu Irritation und Kritik geführt. Die Ausklammerung eines großen Personenkreises aus dem SGB II stellt einen Schritt in die Vergangenheit auf den Rechtszustand vor 2005 dar und verschlechtert die guten Strukturen für Kindern und Jugendliche im SGB II gerade am Übergang von der Schule zum Beruf. Neben der Schaffung neuer Schnittstellen sind die strukturellen Verwerfungen und Folgen noch nicht absehbar. Deutscher Landkreistag und Niedersächsischer Landkreistag lehnen nachdrücklich die Änderungen ab, die überraschend und ohne fachliche Beratung beschlossen werden sollen. 

Eckpunkte für ein Gesetz für weniger Verpackungsmüll 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat Eckpunkte für ein Gesetz für weniger Verpackungsmüll vorgelegt. Das Papier sieht fünf Maßnahmen vor: 

1. Stärkung der Wahlfreiheit der Verbraucher in Supermärkten durch die Pflicht, in fünf Getränkesegmenten (Wasser, Bier, alkoholfreie Getränke, Saft und Milch) künftig jeweils auch mindestens ein Mehrwegprodukt anzubieten.
2. Die Rückgabe von Pfandflaschen soll dergestalt erleichtert werden, dass alle Betriebe mit einer Verkaufsfläche von mehr als 200 m² künftig alle Pfandflaschen zurücknehmen sollen.
3. Das seit dem 1. Januar 2023 verpflichtende Mehrwegangebot für Speisen und Getränke bei To-Go soll auf alle Materialien ausgeweitet werden und nicht mehr nur wie bisher auf Einwegkunststoffe bezogen sein. Erste Erfahrungen mit der erst seit einem halben Jahr geltenden Regel hätten gezeigt, dass die Anbieter zwar auf Kunststoffe verzichteten, aber dafür auf andere Einwegverpackungen aus Kunststoff, Aluminium oder Karton auswichen.
4. Bei einem Verzehr von Lebensmitteln vor Ort sollen künftig keine Einwegverpackungen mehr zugelassen sein.
5. Mit Blick auf den Verbraucherschutz soll es künftig unzulässig sein, die Füllmenge bei gleichbleibender Verpackung zu verringern („Schluss mit Mogelpackungen“). 

Das Ministerium hat darüber hinaus eine Liste von häufig gestellten Fragen und Antworten zusammengestellt. Diese Liste ist unter folgendem Link zu erreichen: https://www.bmuv.de/service/fragen-und-antworten-faq/abstimmung-des-entwurfs-einesdritten-gesetzes-zur-aenderung-des-verpackungsgesetzes-gesetz-fuer-weniger-verpackungsmuell“ 

Sanierung kommunaler Einrichtungen 

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat zwei Projektaufrufe zur energetischen Sanierung kommunaler Einrichtungen und zur Anpassung von Städten und Gemeinden an den Klimawandel veröffentlicht. Dies betrifft das mit 400 Millionen Euro dotierte Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“. Damit sollen Städte, Gemeinden, aber auch Landkreise, soweit sie solche Einrichtungen betreiben, bei der energetischen und baulichen Sanierung dieser Einrichtungen unterstützt werden. Die Förderung konzentriert sich auf Gebäude, die nach der Sanierung hohen energetischen Standards genügen müssen. 

Bei dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ soll ein Beitrag zur klimagerechten Stadtentwicklung durch die gezielte Entwicklung der grünblauen Infrastruktur geleistet werden. Dafür stehen in den Jahren 2023 bis 2026 200 Millionen Euro zur Verfügung. 

Kommunen können in beiden Programmen Interessenbekundungen für zukunftsweisende Projekte bis zum 15. September 2023 einreichen. Die Projektaufrufe und weitere Informationen finden sich auch auf der Webseite des mit der Umsetzung der Projekte beauftragten Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumentwicklung (BBSR): www.bbsr.bund.de/sjk2023 sowie www.bbsr.bund.de/klima-raeume

Gegenseitige Unterstützung im Tierseuchen-Krisenfall 

Der Landkreistag Brandenburg war zwischenzeitlich aus dem Rahmenübereinkommen über die gegenseitige Unterstützung im Tierseuchen-Krisenfall ausgetreten. Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat nun darüber informiert, dass der Landkreistag Brandenburg durch Gremienbeschluss dem Rahmenübereinkommen wieder beigetreten ist. 

Aus Sicht des DLT sind für ein Wirksamwerden dieses Wiederbeitritts keine weiteren Formalien oder Beschlüsse notwendig. Diese Mitteilung dient mithin ausschließlich der Unterrichtung über die erfreuliche Tatsache, dass nunmehr wieder alle 294 Landkreise bzw. alle 13 Landesverbände an dem Rahmenübereinkommen mitwirken. Entsprechende Hilfeleistungen niedersächsischer Landkreise und der Region Hannover in Brandenburg können damit wieder über das Übereinkommen abgewickelt werden. 

Energiezuschuss für Kultureinrichtungen durch das Land Niedersachsen 

Das Land Niedersachsen stockt auf Antrag die Bundesförderung des Kulturfonds Energie auf jeweils die volle Höhe der förderfähigen Mehrkosten durch zusätzliche Landesmittel auf. Darüber hat das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) informiert. 

Das Land Niedersachsen stockt bei der Förderung der Kultureinrichtungen des Kulturfonds Energie des Bundes die prozentuale Förderung auf – bei öffentlich getragenen Kultureinrichtungen von 50 auf 100 Prozent und bei privaten Kultureinrichtungen von 80 auf 100 Prozent. So wird jeweils die volle Höhe der förderfähigen Mehrkosten übernommen. Alle weiteren Rahmenbedingungen des Kulturfonds Energie werden unverändert auf das Komplementärfinanzierungsprogramm angewendet. Dafür stellt Niedersachsen vier Millionen Euro bereit. Der niedersächsische Energiezuschuss für Kultureinrichtungen ist ausschließlich für Kultureinrichtungen zugänglich. Es handelt sich um eine Billigkeitsleistung, welche den Mehrbedarf für netzbezogenen Strom, Gas und Fernwärme zur Deckung der Energiekosten anteilig bezuschusst. Anträge können unter: https://www.nbank.de/Service/Aktuelles/Niedersachsens-Energiezuschuss-fProzentC3ProzentBCr-Kultureinrichtungen/“ gestellt werden. 

Beschränkung der Trinkwasserverwendung bei Wasserknappheit 

Seit dem Jahr 2018 sind große Teile Deutschlands von einer Zunahme von Hitzeereignissen und Tagen ohne Niederschlag betroffen. Vor diesem Hintergrund haben die drei kommunalen Spitzenverbände auf der Bundesebene sowie der Verband kommunaler Unternehmen eine Praktiker-Arbeitsgruppe eingerichtet, um eine vorausschauende Auseinandersetzung mit möglichen (lokalen) Nutzungsbeschränkungen und Verwendungsverboten aufgrund von Hitzeperioden vorzunehmen. Zwei Dokumente sollen Akteuren Orientierung zu folgenden Fragen geben: 

  • Welche Indikatoren unterstützen die Lagebewertung in der langfristigen Betrachtung, der Frühwarnung und bei akutem Handlungsbedarf und helfen bei der Entscheidung, wann Einschränkungen der Wassernutzung erforderlich werden? 
  • Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen für Wasserbehörden, Gebietskörperschaften und Wasserversorger? Und wie können Nutzungsbeschränkungen oder Verwendungsverbote rechtlich zulässig gestaltet werden? 
  • Welche konkreten Fragen stellen sich in der Praxis für die jeweiligen Akteure? Gibt es gute Praxisbeispiele, die weiterhelfen können? 
  • Welche Rolle spielt die Kommunikation? 

Die im Entwurf vorliegende Handreichung liefert erste Antworten und juristische Einordnungen. Mögliche Nutzungsbeschränkungen oder Verwendungsverbote stellen dabei nur die Ultima Ratio im Sinne eines letzten Bausteines am Ende einer Handlungskette dar. Wasserversorgungskonzepte auf Ebene der Länder und Landkreise wie auch die mittlerweile verabschiedete „Nationale Wasserstrategie“ bilden einen übergeordneten Rahmen. 

Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden 

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) im Rahmen der Verbändeanhörung zur Stellungnahme übersandt. Ausweislich der Gesetzesbegründung hätten sich die Regelungen des NHundG im Sinne der Gefahrenvorbeugung und der Abwehr von Gefahren, die mit dem Halten und dem Führen von Hunden verbunden sind, grundsätzlich bewährt. Mit den beabsichtigten Gesetzesänderungen solle allerdings das Verbesserungspotenzial im Hinblick auf die Belange der Hundehalterin oder des Hundehalters, aber auch des Wohls des Hundes, das zwischenzeitlich identifiziert worden ist, im Gesetz aufgegriffen werden. Ziel des Gesetzes sei es, dies unter Einhaltung des hohen gefahrenabwehrrechtlichen Standards des Gesetzes in die gefahrenabwehrrechtlichen Regelungen zu integrieren. 

Nach einer vorläufigen Bewertung der Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) hält das ML grundsätzlich an der bisherigen Systematik des Gesetzes fest. Die bisher in einem gesonderten Paragraphen vorgesehene Feststellung der Gefährlichkeit wurde in die Regelungen zum Erlaubnisvorbehalt integriert. In § 9 NHundG-Entwurf werden nunmehr sämtliche Regelungen über den Halterwechsel zusammengefasst. § 14a NHundG-Entwurf sieht eine Regelung zum Widerruf einer Anordnung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 NHundG vor. Sofern eine gesteigerte Aggressivität des Hundes nicht mehr vorliegt, kann die Anordnung der Fachbehörde daher zukünftig widerrufen werden. Damit regiert der Gesetzgeber auf die bisher sehr restriktive Rechtsprechung des OVG Lüneburg. Dies stellt eine langjährige Forderung aus der Praxis dar. Nicht aufgenommen worden ist hingegen die vom NLT geforderte Rechtsgrundlage für eine rechtssichere Tötung nicht resozialisierbarer Hunde. 

Düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer 

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat einen weiteren Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat im Rahmen der Verbandsanhörung zur Stellungnahme übersandt. Das ML hat dazu ergänzend auf Folgendes hingewiesen: 

„Die Entwürfe der Gebietskulissen (vgl. Artikel 1 Nr. 2 des Verordnungsentwurfes) sind unter der Internet-Adresse https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/ einzusehen.“ 

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) haben ein Dokument „Vorgehensweise und Durchführung der Überprüfung der Ausweisung mit Nitrat belasteter Gebiete für Niedersachsen“ – AVV GeA 2022 – erstellt. Hintergrund ist die geplante Überprüfung und Anpassung der mit Nitrat belasteten Gebiete, die in der Verordnung vom 3. Mai 2021 (Nds. GVBl. S. 246) ausgewiesen worden ist. 

Anhörung und weiteres Verfahren zum Gebäudeenergiegesetz 

Nachdem die Koalitionsfraktionen sich Mitte Juni auf einen Kompromiss zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) geeinigt hatten, hatte der zuständige Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestages den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene am Freitag, 30. Juni 2023, mittags, sowohl einen auf dieser Grundlage geänderten Gesetzentwurf sowie eine Formulierungshilfe des Bundeswirtschaftsministeriums für einen Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP übermittelt. Die Anhörung zu diesen umfangreichen Dokumenten fand am Montag, 3. Juli 2023, statt. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat im Rahmen der Anhörung zunächst die unzumutbaren Umstände des Anhörungsverfahrens kritisiert. 

In der Sache begrüßten die kommunalen Spitzenverbände maßgebliche Verbesserungen gegenüber dem Ausgangsgesetzentwurf, insbesondere die vorgenommene Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung. Begrüßt wurde zudem die nunmehr verbesserte Technologieoffenheit des GEG u. a. durch die Berücksichtigung von Biomasse und den Wegfall entsprechend limitierender Regelungen. In Bezug auf die verbesserte Umsetzungsfähigkeit begrüßten die kommunalen Spitzenverbände den Wegfall bestimmter Zwischenziele bis 2030 wie beispielsweise die ursprüngliche Forderung, bis dahin 50 Prozent der genutzten Wärme aus erneuerbaren Energien zu erzeugen. Dennoch verbleiben weitere zu detaillierte Regelungen wie beispielsweise die vorgesehenen neuen Maßnahmen für bestehende Heizungsanlagen oder zur Gebäudeautomation, die jeweils in den vorgesehenen Fristen nicht umsetzbar sind. 

Mit Beschluss vom 5. Juli 2023 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Wege einer einstweiligen Anordnung auf Antrag eines Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dem Deutschen Bundestag aufgegeben, die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs nicht innerhalb der laufenden Sitzungswoche durchzuführen. Der Deutsche Landkreistag hat den Beschluss des BVerfG nachdrücklich begrüßt und mit Recht hervorgehoben, dass in der Vergangenheit nicht nur die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der Abgeordneten, sondern auch die Beteiligungsrechte der kommunalen Spitzenverbände immer wieder verletzt wurden.  

                                

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Stellungnahme zu den niedersächsischen Umsetzungsgesetzen zum WindBG 

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens (AG KSV) lehnt ein zeitliches Vorziehen der Bundeszielvorgaben für die Windplanung und die dadurch drohende Superprivilegierung ab. Das hat die AG KSV mit einer ausführlichen Stellungnahme zu den Entwürfen der drei Umsetzungsgesetze „zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land in Niedersachsen, zur finanziellen Beteiligung am Ausbau erneuerbarer Energien und zur Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes“ deutlich gemacht. Zudem hat sie grundsätzliche Bedenken zur Gesetzgebungskompetenz des Landes sowie im Hinblick auf den Eingriff des Landes in die kommunale Selbstverwaltungsgarantie (Planungshoheit) durch eine ganze Reihe von Regelungen im Zusammenhang mit der Windenergieplanung vorgetragen. Darüber hinaus werden (gesetzliche) Klarstellungen zum Umgang mit Höhenbeschränkungen insbesondere aufgrund von Belangen der Luftfahrt bzw. militärischer Belange eingefordert. Nach Vorstellung der Kommunen müssen auch diese Flächen jedenfalls teilweise anrechenbar sein. 

Zum Niedersächsischen Beteiligungsgesetz (Artikel 2) hat sich die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) den Ausführungen der beiden gemeindlichen Verbände angeschlossen und im Hinblick auf gemeindefreie Gebiete nur ergänzend eine Regelung für die Kreisebene angemahnt. 

Zur Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes ist kritisiert worden, dass der Entwurf die bewährten und sinnhaften Regelungen der Raumordnung schwächt. Die Regelung in § 2 des Entwurfs zum Verhältnis des Windflächen- zum Solarenergieausbau wird von NLT begrüßt. Hier bedarf es aber noch weiterer Sicherungsinstrumente, um während der Aufstellung der Teilpläne Wind eine alternative Inanspruchnahme der avisierten Flächen durch PV-Anlagen sicher zu verhindern. Die verkürzten Fristen bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen wurden als praxisfern kritisiert. Die Ermöglichung eines Teilplanes Wind wird als Forderung des NLT ausdrücklich begrüßt. 

Kein Vorziehen der Superprivilegierung auch bei Länderöffnungsklausel 

Zu den Entwürfen des Niedersächsischen Umweltministeriums zum Windenergieausbau hatte die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens (AG KSV) in persönlichen Gesprächen wie auch schriftlich sehr kritisch Stellung genommen (vgl. vorstehenden Bericht sowie NLT-Aktuell 18/2023, Seite 3). Nunmehr haben die Mitglieder der Task-Force Energiewende – Minister Christian Meyer, Ministerin Miriam Staudte, Minister Olaf Lies – in einem gemeinsamen Schreiben am 26. Juni 2023 versichert, dass sie die sogenannte Superprivilegierung nicht vorziehen wollen, auch wenn dies eine noch nicht beschlossene Länderermächtigung ermöglichen sollte. Vielmehr sollen die Rechtsfolgen der Regelung des Bundes wie vorgesehen Ende 2027 und Ende 2032 eintreten. 

Man werde eindeutig klarstellen, dass die Superprivilegierung frühestens am 1. Januar 2028 und auch nur dann eintritt, wenn im jeweiligen Planungsraum, entsprechend dem 1,7 Prozent-Zwischenziel des Bundesgesetzes, weniger ab 77,3 Prozent des zugewiesenen regionalen Teilflächenziels erfüllt werden. Klar sei aber auch und mit dem Koalitionsvertrag sowie mehrfach in der gemeinsamen Pressemitteilung und mit allen Gesetzentwürfen kommuniziert, dass man das 2,2 Prozent-Ziel für Niedersachsen (ohne Rechtsfolge des Bundes) bis Ende 2026 gemeinsam erreichen wolle. Auch vor dem Hintergrund, dass die regionalen Zwischenziele rechtsverbindlich bis 31. Dezember 2027 erreicht sein müssen, nicht selten jedoch Klagen gegen die RROP oder Teilpläne Windenergie zu erwarten sind, rate man dringend dazu, möglichst frühzeitig bis Ende 2026 die notwendigen Festlegungen in den Planungsräumen zu treffen. Denn erfolgreich beklagte Teilpläne oder RROPs führten zum Verfehlen der Bundesvorgaben mit entsprechenden Rechtsfolgen! 

Der weitere Fortgang des Verfahrens wird auch Gegenstand der Erörterungen in der kommunalen Umsetzungsgruppe der Task-Force-Energiewende am 4. Juli 2023 sein.  

Änderung der NBauO/vorübergehende Nutzungsänderung von Räumen 

Der Niedersächsische Landtag hat am 20. Juni 2023 das Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung mit Änderungen beschlossen (LT-Drucksache 19/1616). Durch das Gesetz werden u.a. Abstandsvorschriften für Solarenergieanlagen und Wärmepumpen im Hinblick auf die Energiewende angepasst und die Vollzugshinweise für den Umgang mit vorübergehenden Nutzungsänderungen von Räumen zu Versammlungsräumen durch gesetzliche Regelungen zur Antragstellung und zum Verfahren ergänzt. 

Dem Schriftlichen Bericht (LT-Drucksache 19/1639) zufolge waren die letztlich vom Ausschuss mehrheitlich empfohlenen Regelungen zu den Scheunenfesten im Ausschuss umstritten. Während auf der einen Seite die Regelungen als guter Kompromiss zwischen Verfahrenserleichterungen und Gewährleistung der Sicherheit bewertet wurden, wurde auf der anderen Seite die Gefahr einer uneinheitlichen Handhabung durch die einzelnen Bauaufsichtsbehörden mit der Folge gesehen, dass in Einzelfällen eine Erleichterung für die Betroffenen nicht eintreten werde. 

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hatte bereits in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Regelungen zu Scheunenfesten für den Laien weiterhin nur schwer verständlich seien. Insofern sei ein Leitfaden notwendig, der in verständlicher Form darstelle, was wer rechtlich zu tun und zu lassen habe, damit Scheunenfeste unkompliziert, aber sicher stattfinden könnten. 

Gemeinschaftsaufgaben und der Städtebauförderung 

Die Hauptgeschäftsführer der drei kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene haben sich in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Christian Lindner sowie die zuständigen Fachminister gegen eine Kürzung der Mittelausstattung der Gemeinschaftsaufgaben und der Städtebauförderung im Zuge der Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 ausgesprochen. Sie würde eine über den Bundeshaushalt hinausgehende kumulative Wirkungen entfalten. 

Für die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstrukturen (GRW), die im Bundeshaushalt 2023 mit 647 Millionen Euro etatisiert ist, würden die bekannt gewordenen Absichten nahezu eine Halbierung bedeuten. Für die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) und den Sonderrahmenplan ländliche Entwicklung (2023: 1,2 Milliarden Euro) wäre es eine Minderung um ein Viertel. Für die Städtebauförderung (790 Millionen Euro) bedeutete die Kürzung faktisch die Streichung eines der drei Teilprogramme Lebendige Zentren, Wachstum und Erneuerung oder Sozialer Zusammenhalt. Mit der Kürzung der Bundeszuschüsse würden die korrespondierenden Ländermittel (66 Prozent bei der Städtebauförderung inklusive der kommunalen Eigenmittel, 40 Prozent bei der GAK und 50 Prozent bei der GRW) ebenfalls entfallen. Damit würden in der Summe mehr als 2,3 Milliarden Euro öffentliche Fördergelder fehlen. 

Die Niedersächsische Allianz Ländlicher Raum unter Beteiligung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) wird sich zudem flankierend mit einem Appell an die niedersächsischen Bundestagsabgeordneten wenden. Dieser soll verdeutlichen, dass die Kürzung der GAK-Mittel eine massive Schwächung der ländlichen Räume bedeuten würde und das Vorhaben des Bundesfinanzministeriums der verfassungsrechtlich gebotenen Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse diametral entgegensteht. Ergänzend erfolgt der Hinweis, dass die GAK-Mittel neben der Agrarstruktur auch den Küstenschutz erfassen und die Niedersächsische Allianz Ländlicher Raum eine Kürzung in diesem für den Bevölkerungsschutz an der Küste elementar wichtigen Bereich für gefährlich und unverantwortlich hält. Schließlich wird der Appell klar darauf hinweisen, dass im Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien unter Abschnitt III – Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) ausgeführt ist, dass die Koalition für neue Aufgaben wie Naturschutz und Klimaanpassung zusätzliche Finanzmittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verfügung stellen will. 

Halbzeitbewertung des EU-Haushalts durch die Europäische Kommission 

Die Europäische Kommission hat ihre Halbzeitbewertung des mehrjährigen Finanzrahmens vorgelegt. Nach den Vorschlägen soll eine Aufbaufazilität für die Ukraine begründet und mit 50 Milliarden Euro für Zuschüsse und Garantien ausgestattet werden. Für die Bewältigung der Herausforderungen im Bereich der Migrationspolitik und für eine Krisenreserve werden zusätzliche Mittel i.H.v. 15 Milliarden Euro vorgesehen. Eine Plattform für strategische Technologien für Europa soll u.a. unter Einsatz von Kohäsionsmitteln Investitionen in kritische Technologien (u.a. Digitalisierung und Biotechnologie) befördern. Weitere Mittel i.H.v. 18,9 Milliarden Euro dienen zur Deckung der Kosten in Zusammenhang mit den Schulden für den Wiederaufbaufonds. 

Die Europäische Kommission greift mit den vorgelegten Maßnahmen eine Vielzahl von Vorschlägen aus der von Landrat Thomas Habermann (Rhön-Grabfeld) vorgetragenen Stellungnahme des Ausschusses der Regionen (AdR) auf, die am 24. Mai 2023 angenommen wurde. 

Der Deutsche Landkreistag hält es für fraglich, ob die erforderliche Finanzierung tatsächlich sichergestellt werden kann. Die Vorschläge machen zusätzliche Mittel von mindestens 66 Milliarden Euro erforderlich, die größtenteils aus BNE-Eigenmitteln, also Beiträgen der Mitgliedstaaten stammen sollen. Es ist damit zu rechnen, dass eine Reihe von Mitgliedstaaten (darunter auch Deutschland) sich gegen eine Erhöhung der Mittel aussprechen wird. Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte einige Tage vor der Vorlage der Vorschläge eine Aufstockung des EU-Budgets bereits abgelehnt. 

Überarbeitung der allgemeinen De-minimis-Verordnung 

Die EU-Kommission hat einen zweiten Entwurf zur Überarbeitung der allgemeinen De-minimis-Verordnung vorgelegt. Darin greift sie erfreulicherweise die Forderung des Deutschen Landkreistages nach einer „echten Bagatellgrenze“ auf. Der Schwellenwert für Deminimis-Beihilfen soll daneben inflationsbedingt auf 300.000 Euro angehoben und ein verpflichtendes Register für De-minimis-Beihilfen eingeführt werden. 

Entwurf der neuen De-minimis-Verordnung für DAWI 

Die Bundesregierung hat am 31. Mai 2023 zum Entwurf der neuen De-minimis-Verordnung für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) der EUKommission vom 19. Januar 2023 Stellung genommen. Darin hält sie ebenso wie der Deutsche Landkreistag (DLT) den erhöhten De-minimis Schwellenwert von 650.000 Euro für zu niedrig und fordert eine Erhöhung auf einen Betrag zwischen 800.000 Euro und einer Million Euro. Zudem lehnt sie ebenfalls ein verpflichtendes De-minimis-Register ab. 

Dies sei bei einem föderalen Staat wie Deutschland mit über 10.000 Kommunen weder praktikabel noch diene es dem Sinn und Zweck der Verordnung. Auch die Bundesregierung greift den DLT-Vorschlag der Einführung einer Bagatellgrenze für sehr kleine Beihilfenbeträge auf, führt hierzu aber beispielhaft Beihilfen im Wert von 50-100 Euro für Energieeffizienz-Beratungen für KMU an. Daneben fordert sie eine zukünftige Abstellung von De-minimis-Regelungen auf Kalenderjahre anstatt auf Steuerjahre, u.a. um unterschiedliche Aufbewahrungsfristen für Unternehmen zu vermeiden. 

Bauvergabe- und Bauvertragsrecht: keine Verlängerung der Sonderregelung 

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat mitgeteilt, dass die Sonderregeln zum Umgang mit Lieferengpässen und Preissteigerungen bei Baumaterialien infolge des Ukraine-Krieges nicht über den 30. Juni 2023 hinaus verlängert werden. Die Mitteilung erfolgte gegenüber dem Deutschen Landkreistag. 

Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz im Bundesgesetzblatt 

Das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Bundesrat hat das Gesetz am 16. Juni 2023 passieren lassen. In einer begleitenden Entschließung (BR-Drs. 220/03 (Beschluss) fordert die Länderkammer weitere, strukturelle Reformschritte, um die Pflegeversicherung zukunftsfest zu machen, ohne diese allerdings zu benennen. Darüber hinaus hält der Bundesrat eine Reform der Notfallversorgung für dringend erforderlich, die Patienten in die richtige Versorgungsebene steuert und Krankenhäuser entlastet. Er bemängelt, dass mit dem PUEG eine Regelung zu § 120 Abs. 3b SGB V getroffen wurde, die dem entgegenläuft. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Regelung zu revidieren und die Verantwortung des vertragsärztlichen Bereichs für ambulant behandelbare Notfälle zu stärken. 

Das Inkrafttreten der Regelungen ist zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorgesehen:
– Der reguläre Beitragssatz in der Sozialen Pflegeversicherung wird zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte angehoben. Ebenfalls zum 1. Juli 2023 wird der Beitragssatz nach der Kinderzahl differenziert und gestaffelt; Eltern zahlen dann generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose.
– Die Anhebung der Leistungszuschläge in Pflegeheimen sowie des Pflegegeldes im ambulanten Bereich und der Sachleistungen erfolgt zum 1. Januar 2024, die Dynamisierung der stationären und ambulanten Leistungen zum 1. Januar 2025 und 1. Januar 2028.
– Den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es ab 1. Juli 2025, für Eltern pflegebedürftiger Kinder und junger Erwachsener mit Pflegegrad 4 oder 5 schon ab 1. Januar 2024.
– Die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zu den Modellvorhaben für Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen vor Ort und im Quartier müssen bis 30. Juni 2024 vorliegen. 

Viertes Online-Seminar der Reihe „#kommunalEngagiert“ 

Die Online-Seminarreihe „#kommunalEngagiert“ führt am 25. Juli 2023 ihre vierte Veranstaltung durch. Das Thema lautet „System statt Wünschelrute: Geldquellen für die kommunale Engagementförderung finden“. Es wird dabei der Frage nachgegangen, was Kommunen tun können, um Geldquellen für die Unterstützung von Engagierten und Ehrenamtlichen zu finden. Auch diesmal gibt es einen Impuls aus einem Landkreis. 

Hier geht es zur Anmeldung: https://pretix.eu/DSEE/dseekom3-3/ 

Die Seminarreihe wurde gemeinsam von der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt mit dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund ins Leben gerufen. 

Jagdsteuer – Steuersätze für das Jagdjahr 2023/2024 

Die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages hat die von den Landkreisen und der Region Hannover festgesetzten Jagdsteuersätze für das Jagdjahr 2023/2024 abgefragt. Nach Auswertung der Rückmeldungen wird die Jagdsteuer von 19 Landkreisen und der Region Hannover erhoben. Die festgesetzten Steuersätze liegen zwischen fünf Prozent und 20 Prozent. Siebzehn Landkreise erheben keine Jagdsteuer mehr. 

Sachstand zur Einführung einer eigenständigen Kindergrundsicherung 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat seine Überlegungen für eine neue Kindergrundsicherung weiterentwickelt. Innerhalb der Bundesregierung abgestimmte Eckpunkte liegen aber nach wie vor nicht vor. Der Deutsche Landkreistag (DLT) kritisiert unverändert die Schaffung von Doppel- und Parallelstrukturen für den Personenkreis der bedürftigen Kinder. Er setzt sich dafür ein, die Kindergrundsicherung über die Regelsysteme zu gewähren, anstatt mit einer neuen Leistung bei der Bundesagentur für Arbeit neue Bürokratie und zusätzlichen Aufwand zu verursachen. 

Der Jugend- und Sozialausschuss des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) hat sich in seiner 270. Sitzung am 8. Juni 2023 mit dem Thema befasst. Er hat nochmals seine begründeten Befürchtungen unterstrichen, dass das geplante Vorgehen zu Intransparenz, Doppelstrukturen und erheblichem zusätzlichen Verwaltungsaufwand führen werde. 

Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes 

Die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen haben beschlossen, die Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) als Fraktionsentwurf in den Niedersächsischen Landtag einzubringen, der Entwurf liegt nunmehr vor (LT-Drs. 19/1598). Dazu gab es erhebliche Kritik von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens. 

Inhaltlich werden insbesondere die Klimaziele in § 3 Abs. 1 NKlimaG dahingehend angepasst, dass eine Treibhausgasneutralität bereits im Jahr 2040 erreicht werden soll. Weiterhin wird dort das Ziel, mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete bis zum Jahr 2026 auszuweisen, aufgenommen. Neue Regelungen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen finden sich in § 3 Abs. 2 des Entwurfes. Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen mit einer Bodenwertzahl von über 50 dürfen nur noch Agri-Photovoltaikanlagen errichtet werden. In einem neuen § 3 Absatz 5 wird festgestellt, dass Vorhaben, die der Umsetzung der niedersächsischen Klimaziele dienen, im überragenden öffentlichen Interesse liegen und dies in durchzuführenden Schutzgüterabwägungen bis zur Erreichung der Klimaziele entsprechend zu gewichten ist. 

Artikel 3 regelt eine Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes, Artikel 4 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). Artikel 5 hat eine Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatG) zum Inhalt. Hier sieht § 8 Abs. 2 insbesondere vor, dass der Abbau des Bodenschatzes Torf verboten ist. Die Naturschutzbehörde kann nach § 10 Abs. 1 Sätze 2 und 3 Ausnahmen von diesem Verbot zulassen. 

Telenotfallmedizin und Fortentwicklung der Rettungsleitstellen 

Die Weiterentwicklung der Rettungsleitstellen und die Einführung der Telenotfallmedizin waren die zentralen Themen der 100. Sitzung des Landesauschuss Rettungsdienst Niedersachsen (LARD). Sie fand am 29. Juni 2023 in Hannover statt. Das Gremium ist gesetzlich für die Qualität des Rettungsdienstes im Land Niedersachsen zuständig. Seit seiner Gründung im Jahr 1993 hat der Landesauschuss Rettungsdienst mehr als 50 Empfehlungen verabschiedet. Damit wird landesweit die qualitativ hochwertige Patientenversorgung in Niedersachen gesteuert. Dem Gremium gehören Expertinnen und Experten aus den Bereichen der Landkreise und kreisfreien Städte, der Krankenkassen, der Notärzteschaft und der Hilfsorganisationen an. 

Im Rahmen der 100. Sitzung, an der die Niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens, zahlreiche Mitglieder des Innenausschusses des Niedersächsischen Landtages und weitere Gäste teilnahmen, erklärte der Vorsitzende des LARD Bernd Gerberding: „Der Rettungsdienst in Niedersachsen ist trotz großer aktueller Herausforderungen hervorragend aufgestellt. Wir müssen aber schneller werden in der Umsetzung der durch den Landesausschuss Rettungsdienst beschlossenen Empfehlungen. Wir stehen bereit, um die auf Bundes- und Landesebene diskutierte Reform der Notfallversorgung voranzutreiben und zum Wohle der Bevölkerung zu begleiten. Aber: Die Fortentwicklung des Rettungsdienstes wird mehr zentrale Ressourcen des Landes erfordern. Die Geschäftsstelle des LARD muss strukturell und personell gestärkt werden. Allein durch die ehrenamtlichen Mitglieder des LARD sind diese zukünftigen Aufgaben nicht zu meistern. Unser Wunsch zur 100. Sitzung: Eine zentrale Stelle für die Qualitätssicherung des Rettungsdienstes in Niedersachsen. 

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Ambrosy: Krankenhäuser müssen endlich auskömmlich finanziert werden 

„Der Patient Krankenhaus liegt auf der Intensivstation. Es ist höchste Zeit, dass sich die gesetzlich Verantwortlichen im Bund kümmern“, sagte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Sven Ambrosy, Landkreis Friesland, anlässlich des bundesweiten Protesttages der Krankenhäuser am 20. Juni 2023. „Die kommunalen Zuschüsse zum Ausgleich des Defizits der Krankenhäuser haben eine nicht mehr akzeptable Größenordnung erreicht“, so Ambrosy weiter. 

Entgegen den Behauptungen des Bundes hätten nicht nur kleinere Krankenhäuser Probleme. „Wenn über 80 Prozent der Krankenhäuser ihre Rechnungen nicht mehr auf dem gesetzlich vorgesehenen Weg ausgleichen können, sind das keine Einzelfälle. Es handelt es sich um ein Systemversagen des geltenden Krankenhausfinanzierungssystems“, so der NLT-Präsident: „Das Schlimme ist, dass der Bund diese kalte Bereinigung der Krankenhauslandschaft sehenden Auges hinnimmt. Seine Krankenhausreform enthält richtige Ansätze, mindert aber ohne zusätzliches Geld nicht die derzeitigen akuten Probleme.“ Ambrosy sprach in seiner Funktion als Vizepräsident des Deutschen Landkreistages (DLT) auf der zentralen Protestkundgebung in Berlin. 

Er führte weiter aus: „Die Schere zwischen dem, was die Krankenkassen an die Krankenhäuser überweisen und dem, was an Leistungen erbracht wird, klafft immer weiter auseinander.“ Allein die elf Landkreise im Bezirk Lüneburg-Stade hätten im Jahr 2022 durch Verlustausgleich, Gesellschafterdarlehen und investiver Kapitalzuführung 83,4 Millionen Euro in die Krankenhäuser zugeschossen. In diesem Jahr erwarteten diese Landkreise einen Anstieg um fast 60 Prozent auf 143,3 Millionen Euro. Rechne man diese Zahlen hoch, ergebe sich allein für Niedersachsen ein Zuschussbedarf von deutlich über 600 Millionen Euro.

Ambrosy: „Dieses Geld fehlt für dringend notwendige Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung wie Kindergärten, Schulgebäude, Klimaschutz und Investitionen in die Infrastruktur. Wir fordern daher über ein Vorschaltgesetz Soforthilfen zur Stabilisierung der Krankenhäuser und eine auskömmliche Finanzierung des Betriebs aller notwendigen Krankenhäuser für die Zukunft.“ 

Erklärung der Niedersächsischen Allianz für die Krankenhäuser

In Hannover hat die Niedersächsische Allianz für die Krankenhäuser, ein Zusammenschluss von 19 Verbänden, am 20. Juni 2023 von den politisch Verantwortlichen im Bund und den Ländern schnellstmöglich eine nachhaltige Sicherung der Krankenhäuser gefordert. Die tatsächlichen Kostenentwicklungen würden unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen der Krankenhausfinanzierung nicht ansatzweise sachgerecht abgebildet. Das Risiko für Insolvenzen von Krankenhäusern steige stetig. Erforderlich sei schnellstmöglich ein Vorschaltgesetz des Bundes zur finanziellen Sicherung. Die vom Bund angekündigte Reform werde sonst für viele Krankenhäuser zu spät kommen. 

Gefordert wurden: 

  • ein Vorschaltgesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser, 
  • ein Inflationsausgleich für die Jahre 2022/ 2023 und eine solide Ausgangsbasis für 2024, 
  • die dauerhafte Refinanzierung von Tarifkostensteigerungen. 

Die Landkreise könnten die Rolle des Ausfallbürgen für das Versagen des Bundes nicht länger wahrnehmen, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages Hubert Meyer im Rahmen der Niedersächsischen Allianz für die Krankenhäuser. Die schwere Finanzkrise der Krankenhäuser unterstreiche zudem die Notwendigkeit eines Sonderprogramms des Landes zum Abbau des bestehenden Investitionsstaus in Höhe von weit über zwei Milliarden Euro. 

Entwicklung der Haushalte der Landkreise und der Region Hannover 

Bei den Kreishaushalten 2023 hat sich die Haushaltslage sehr deutlich eingetrübt; bei diesem Befund bleibt es nach der nunmehr abgeschlossenen Haushaltsumfrage des Niedersächsischen Landkreistages. Nur noch vier Landkreise weisen einen komplett ausgeglichenen Haushalt aus (Vorjahr: elf). Ein weiterer verfügt über einen ausgeglichenen Haushalt im ordentlichen Ergebnis, weist aber noch einen Fehlbetrag in der Bilanz aus (Vorjahr: einer). 31 Landkreise sowie die Region Hannover (Vorjahr: 25) verfügen aktuell über einen unausgeglichenen Haushalt im ordentlichen Ergebnis. Das geplante strukturelle Defizit liegt mit 535 Millionen Euro mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr. Besondere Sorge bereitet dabei auch, dass eine Reihe von Landkreisen schon wieder Defizite im zweistelligen Bereich (die Region Hannover sogar im dreistelligen Bereich) ausweist. 

Auch die Liquiditätslage ist deutlich eingetrübt. Während der Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit im Vorjahr noch einen Überschuss von 176 Millionen Euro auswies, liegt er nunmehr bei knapp -115 Millionen Euro. Die Alt-Fehlbeträge insgesamt in den Bilanzen der Landkreise und der Region Hannover belaufen sich nach den Plandaten etwa auf Vorjahresniveau bei 435,8 Millionen Euro. 

Im Jahr 2023 haben neun Landkreise die Kreisumlage erhöht, fünf haben hingegen eine Senkung vorgenommen. Insgesamt ist somit davon auszugehen, dass sich der gewogene landesweite Durchschnittssatz erneut leicht erhöhen dürfte. Sobald der Wert des Landesamtes für Statistik Niedersachsen hierzu vorliegt, wird die NLT-Geschäftsstelle informieren. Sechs Landkreise und die Region Hannover erheben nach den aktuellen Daten eine differenzierte Kreis- bzw. Regionsumlage. Das heißt sie haben die einzelnen Umlagesätze für Steuerkraft und Schlüsselzuweisungen in unterschiedlicher Höhe festgesetzt. In vier Landkreisen gibt es inzwischen Sonderregelungen, weil einzelne kreisangehörige Städte oder Gemeinden die Vereinbarung über eine Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Kindertagesstätten gekündigt haben. 

Einigung der EU-Innenminister über wichtige Asyl- und Migrationsgesetze 

Der EU-Innenministerrat hatte sich am 8. Juni 2023 mit qualifizierter Mehrheit über zwei wichtige Gesetzgebungsakte des Asyl- und Migrationspakets geeinigt, dessen konsolidierte Fassungen nun auf Deutsch veröffentlicht wurden. 

Die Asylverfahrensverordnung (AsylverfVO) führt verbindliche Asylverfahren an der EUAußengrenze ein mit einer maximalen Dauer von zwölf Wochen (sog. Grenzverfahren, Art. 41 ff. AsylverfVO). Personen, die diesem Verfahren unterliegen, dürfen nicht in das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats einreisen. Sie müssen sich während dieser Zeit an der Außengrenze, in der Nähe der Außengrenze, in Transitzonen oder an anderen bestimmten Orten innerhalb des Hoheitsgebiets aufhalten (Art. 41f AsylverfVO). Die Mitgliedstaaten müssen die Standorte für die Durchführung der Grenzverfahren vor Inkrafttreten der Kommission übermitteln und sicherstellen, dass dort die Kapazitäten für die Prüfung der Anträge ausreichen. Das Verfahren an der Grenze kann zur Anwendung kommen, wenn ein Asylsuchender an einer Außengrenzübergangsstelle einen Antrag stellt, nachdem er im Zusammenhang mit einem illegalen Grenzübertritt aufgegriffen bzw. nach einer Such- und Rettungsaktion ausgeschifft wurde. Das Verfahren ist für die Mitgliedstaaten obligatorisch, wenn der Antragsteller 

  • eine Gefahr für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellt, 
  • er die Behörden durch falsche Angaben oder durch Zurückhalten von Informationen getäuscht hat oder 
  • er Angehöriger eines Drittstaats mit einer Anerkennungsquote von weniger als 20 Prozent ist. 

Wenn der Antragsteller aus einem sicheren Herkunftsstaat oder einem sicheren Drittstaat kommt, können die Mitgliedstaaten das Grenzverfahren wahlweise anwenden. Die Höchstdauer des Asyl- und Rückkehrverfahrens an der Grenze sollte sechs Monate nicht überschreiten. Unbegleitete Minderjährige sind von dem Asylgrenzverfahren pauschal ausgenommen. Dafür hatte sich die Bundesregierung im Rat eingesetzt. 

Die Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement (AMM-VO) soll die geltende Dublin-Verordnung ersetzen. Die Dublin-Verordnung enthält Vorschriften zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. Mit der AMM-VO werden diese Vorschriften gestrafft und die Fristen verkürzt. So wird beispielsweise das derzeitige komplexe Wiederaufnahmeverfahren zur Überstellung eines Antragstellers in den für seinen Antrag zuständigen Mitgliedstaat durch eine einfache Wiederaufnahmemitteilung ersetzt.

Landkreistag begrüßt Reform des europäischen Asylrechts 

Der Deutsche Landkreistag hat die Einigung der Innenminister der EU- Mitgliedstaaten begrüßt. Präsident Landrat Reinhard Sager kommentierte die Entscheidung wie folgt: „Die Ergebnisse zeigen, dass eine Reform des europäischen Asylrechts möglich ist. Daran hat auch Deutschland entscheidenden Anteil. Das ist gut so.“ 

Die Landkreise würden erwarten, dass die gefundene Linie bei den weiteren Schritten auf europäischer Ebene durchgehalten wird. „Neben den aus unserer Sicht wichtigen Grenzverfahren muss auch die gerechtere Verteilung der Flüchtlinge in der EU dringend umgesetzt werden.“ 

Die Maßnahmen seien ohne wirkliche Alternative, wenn man die Zuwanderung steuern und irreguläre Einwanderung begrenzen wolle. „Das brauchen die Landkreise vor dem Hintergrund, dass die Kapazitäten für die Aufnahme, aber auch und vor allem für die Integration neu ankommender Menschen ausgeschöpft sind.“ 

Kompromiss zum Gebäudeenergiegesetz 

Die Koalitionsfraktionen auf Bundesebene haben sich am 13. Juni 2023 auf einen Kompromiss zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) geeinigt. Darin wird festgehalten, dass das Gebäudeenergiegesetz eng mit der Wärmeplanung in den Kommunen verknüpft werden soll. Diese wird bis spätestens 2028 angestrebt. Zwar soll das GEG zum 1. Januar 2024 in Kraft treten, aber grundsätzlich erst dann gelten, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Daneben sollen u. a. diskriminierende technische Anforderungen an die Heizung und die Infrastruktur gestrichen werden, was auch den Einsatz von Holz und Pellets betrifft. Der Deutsche Landkreistag begrüßt die erzielten Vereinbarungen, insbesondere zum zeitlichen Ablauf (Heizungstausch erst nach Vorlage der kommunalen Wärmeplanung) sowie eine technologieoffenere Regelung im Hinblick auf die zukünftig zulässigen Heizungssysteme. 

Verbändegespräch mit der Umweltministerkonferenz 2023 

Am 1. Juni 2023 fand in Berlin das jährliche Gespräch der Umweltministerkonferenz mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Umwelt- und Naturschutzverbänden statt. Im Rahmen des Gespräches wurde insbesondere über den Ausbau der erneuerbaren Energien diskutiert. 

Die Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände haben in dem Gespräch ausgeführt, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig sei, aber geordnet und unter Beibehaltung der kommunalen Steuerungsfähigkeit ablaufen müsse. Es dürfe keine ungesteuerten Außenbereichsprivilegierungen, weder entlang von Infrastrukturwegen, bei Zielverfehlungen im Rahmen des Windenergieflächenbedarfsgesetzes noch im Wege eines Vorziehens der Flächenziele geben. Außerdem sei es nicht sachgerecht, den Druck auf die Genehmigungsbehörden durch Fristverkürzungen oder Fiktionen zu erhöhen. Es bedürfe vielmehr einer Entschlackung der materiellen Anforderungen und einer Reduzierung der gerichtlichen Verfahren. 

In dem Zusammenhang müsse eine Einschränkung des Verbandsklage-rechts geprüft werden. Außerdem sei es angesichts der zunehmenden regulatorischen Dichte wichtig, Ruhe in die Gesetzgebungsverfahren zu bringen. Nicht zuletzt müssten Netzausbau, Netzsynchronisierung, Anreize für Beteiligungen und Entgeltregulierung vorangetrieben werden, um die Akzeptanz und die finanzielle Verteilungsgerechtigkeit zu fördern. Die anwesenden Umwelt- und Naturschutzverbände teilten die Frustration über die zunehmenden Klageverfahren. Dadurch sei es schwierig, zu sachgerechten Lösungen zu kommen. Wichtig sei es deshalb, akzeptanzsteigernde Maßnahmen voranzutreiben. 

Gesetz zur Änderung des NPersVG und des NKomVG beschlossen 

Die Niedersächsische Landtag hat am 20. Juni 2023 das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport beschlossen (LT-Drs. 19/1618). Das Gesetz umfasst zum einen eine Anpassung des NPersVG dahingehend, dass u.a. die Möglichkeit der Beschlussfassung im Umlaufverfahren, aber auch die Möglichkeit zur Durchführung von Sitzungen der Personalvertretungen als Telefon- oder Videokonferenz unabhängig vom Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite geschaffen werden. Die Änderungen treten am 1. Juli 2023 in Kraft. 

Das NKomVG hat in Bezug auf Hybridsitzungen kommunaler Gremien eine rückwirkende klarstellende Ergänzung dahingehend erhalten, dass die Vertretung im Rahmen der Hauptsatzung die Hauptverwaltungsbeamtin oder den Hauptverwaltungsbeamten ermächtigen kann, im Benehmen mit der oder dem Ratsvorsitzenden in der Ladung anzuordnen, den Abgeordneten die Teilnahme durch Zuschaltung per Videokonferenz zu ermöglichen. Alternativ sieht das Gesetz vor, dass auch die oder der Vorsitzende der Vertretung von der Vertretung ermächtigt werden kann, nach Herstellung des Benehmens mit der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten von ihr oder ihm zu verlangen, die Möglichkeit der Teilnahme der Abgeordneten durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik in der Ladung anzuordnen. 

Im Rahmen des schriftlichen Berichts (LT-Drucksache 19/1645) wurde klargestellt, dass die Formulierung „kann verlangen“ einen Anspruch der oder des Vorsitzenden der Vertretung auf Zulassung der Teilnahme von Abgeordneten durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik begründet. Die Änderungen in Bezug auf das NKomVG treten bereits rückwirkend mit Wirkung vom 30. März 2022 in Kraft. 

Landtag beschließt Gesetz zur Änderung des Nds. Nahverkehrsgesetzes 

Der Niedersächsische Landtag hat am 20. Juni 2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes zur Weitergabe der vom Bund zur Finanzierung des schienengebundenen Personennahverkehrs (SPNV) zur Verfügung gestellten Regionalisierungsmittel an die SPNV-Aufgabenträger und an die Aufgabenträger des ÖPNV mit den Stimmen von SPD, Grünen und der CDU gebilligt. Der Gesetzentwurf hat im Vergleich zur Ausgangsfassung nur wenige Änderungen erfahren, die im Wesentlichen redaktioneller Natur sind und Begrifflichkeiten präzisiert haben. 

Es ist damit zu rechnen, dass der Gesetzentwurf alsbald verkündet wird und sodann rückwirkend zum 31. Dezember 2022 in Kraft tritt. Dadurch wird gewährleistet, dass eine Rechtsgrundlage für die Weiterleitung der bereits im Dezember 2022 vom Bund nach § 5 Abs. 14 des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (RegG) erhaltenen zusätzlichen Regionalisierungsmittel auch schon für das vergangene Jahr besteht und diese unabhängig von der Dauer des Gesetzgebungsverfahrens vollständig an die niedersächsischen Aufgabenträger weitergeleitet werden können. Diese Regelung soll dazu dienen, im unmittelbaren Anschluss an die bisherige Sonderfinanzhilfe, die mit Ende des Jahres 2021 ausgelaufen ist, die Gewährung einer entsprechenden Finanzhilfe auch im Jahr 2022 fortsetzen zu können.  

Bundeswahlgesetz verkündet 

Das Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I 2023 Nr. 147) und im Wesentlichen zum 14. Juni 2023 in Kraft getreten. 

Mit dem politisch heftig umstrittenen Gesetz wird insbesondere das Ziel verfolgt, die Größe des Bundestages zu reduzieren. § 1 Abs. 1 BWahlG n. F. sieht dementsprechend vor, dass der Deutsche Bundestag aus 630 Abgeordneten besteht. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde das Wahlrecht geändert. Wie bislang verfügen die Wahlberechtigten über zwei Stimmen. Mit der Zweitstimme entscheiden sie sich für eine Parteiliste (Landesliste), mit der Erststimme nach wie vor für einen Wahlkreisbewerber. Die insgesamt abgegebenen Zweitstimmen werden zunächst bundesweit ins Verhältnis gesetzt und die Zahl der den einzelnen Parteien zufallenden Mandate bestimmte (sog. Oberverteilung), bevor diese dann auf die einzelnen Landeslisten verteilt werden (Unterverteilung). 

Die Zahl der Sitze, die auf eine Landesliste entfallen, definiert die Höchstzahl der erfolgreichen Wahlkreisbewerber dieser Partei, die in dem Land aus dem Wahlkreis heraus einen Sitz erringen können (Verfahren der Zweitstimmendeckung). Entscheidend für die Reihung, in der die erfolgreichen Wahlkreisbewerber zum Zuge kommen, ist ihr jeweiliger Stimmenanteil im Wahlkreis. Reicht die Reihung der Wahlkreisbewerber nicht aus, um die der Partei zustehenden Sitze zu erschöpfen, werden die weiteren Mandate aus der Liste bezogen. Erreicht ein Wahlkreiskandidat eine relative Mehrheit in seinem Wahlkreis, aber in der Reihung der Wahlkreisgewinner nur einen Platz, der von der Zahl der Sitze, die der Landliste zustehen, nicht gedeckt ist, so wird das Wahlkreismandat nicht vergeben. 

Die erfolgreiche Kandidatur im Wahlkreis setzt also künftig neben der relativen Mehrheit eine Deckung durch Zweitstimmen voraus. Überhangs- und Ausgleichsmandate sind nicht mehr vorgesehen. Die bislang in § 6 Abs. 3 BWahlG enthaltene Grundmandatsklausel ist entfallen. Die Zahl von 299 Wahlkreisen soll beibehalten werden. Die mit dem Fünfundzwanzigsten Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vorgesehene Reduzierung der Zahl der Wahlkreise auf 280 wurde daher durch Art. 1 des Gesetzes rückgängig gemacht. 

Europawahl voraussichtlich am 9. Juni 2024 

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Landkreistages informiert, dass die nächste Europawahl voraussichtlich am 9. Juni 2024 stattfinden wird. Die endgültige Festlegung des Wahltags erfolgt durch Veröffentlichung des Datums im Bundesgesetzblatt. Darüber wird gesondert informiert. 

4. Bericht des Beirats Pakt Öffentlicher Gesundheitsdienst veröffentlicht 

Der Beirat für den ÖGD-Pakt hat seinen 4. Bericht unter dem Titel „Multiprofessionalität ausbauen und fördern – für einen zukunftsfähigen ÖGD“ vorgelegt. Dieser Bericht beschäftigt sich unter der Überschrift „Multiprofessionalität ausbauen und fördern – für einen zukunftsfähigen ÖGD“ mit der Weiterentwicklung der Fachkräfte im öffentlichen Gesundheitsdienst, insbesondere einer noch stärkeren Hinwendung zu Berufsgruppen mit Abschlüssen in Gesundheitswissenschaften, naturwissenschaftlichen oder sozialwissenschaftlichen Disziplinen. Dabei schlägt der Beirat zusammengefasst folgende Handlungsmaßnahmen vor: 

1. Kompetenzprofile entwickeln und Arbeitsanforderungen neu denken.
2. Identifikation sämtlicher Berufsgruppen, die den Kompetenzprofilen entsprechen.
3. Öffnung für solche Berufsgruppen auch in Führungspositionen.
4. Integration ÖGD-spezifischer Kompetenzvermittlung in Ausbildung und Studium der identifizierten relevanten Berufsgruppen und Fachdisziplinen.
5. Entsprechende Ergänzung und Änderung der Lehr- und Prüfungspläne dieser Ausbildungen und Studiengänge.
6. Möglichkeit, das praktische Jahr in der Medizin-Ausbildung im ÖGD zu absolvieren.
7. Bereits Berufstätigen ist der Quereinstieg in den ÖGD über geeignete Weiterbildungsmaßnahmen leicht möglich machen. 

13. Niedersächsischer Gesundheitspreis 

Die Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e.V. hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens über die Ausschreibung des diesjährigen 13. Niedersächsischen Gesundheitspreises informiert. In der Mitteilung heißt es: 

Zum 13. mal werden vorbildhafte Praxisbeispiele gesucht und ausgezeichnet, die mit überzeugenden Ansätzen zur Weiterentwicklung der Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung in Niedersachsen beitragen und zur Nachahmung anregen. Der Niedersächsische Gesundheitspreis wird von dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, der AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, der Apothekerkammer Niedersachsen sowie der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen ausgelobt. In den folgenden drei Preiskategorien werden in diesem Jahr vorbildhafte Projekte gesucht: 

1. Chronisch krank und gut versorgt
2. Gesundheitsförderung und -versorgung mit und für Menschen mit Behinderung
3. eHealth – Neue Chancen im Gesundheitswesen 

Bewerbungen können noch bis zum 31. Juli 2023 eingereicht werden. Ebenfalls besteht die Möglichkeit Projekte vorzuschlagen. Das Online-Bewerbungsformular sowie weitere Informationen zu den Ausschreibungsbedingungen finden sich unter www.gesundheitspreis-niedersachsen.de

28. Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen 

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD), Barbara Thiel, hat am 15. Juni 2023 der Präsidentin des Niedersächsischen Landtags ihren 28. Tätigkeitsbericht vorgelegt. Im Vergleich zum Vorjahr und erstmals seit Inkrafttreten der DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) ist die Zahl der Beschwerden und Meldungen von Datenschutzverstößen im Berichtszeitraum nicht weiter angestiegen. Der Bericht widmet sich unter anderem den neuen Entwicklungen im internationalen Datenverkehr. Entsprechende Vertragsklauseln für den internationalen Datenverkehr sind, wie bereits im Bezugsrundschreiben ausgeführt, nach wie vor zwingend erforderlich. Die verantwortlichen Stellen müssen gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um ein Schutzniveau zu gewährleisten, das im Wesentlichen dem EU-Datenschutzniveau entspricht. 

Weitere Inhalte des Tätigkeitsberichtes beziehen sich auf das Datenschutzniveau an niedersächsischen Schulen sowie den Einsatz von Lernplattformen (Ziffer 4). Der Tätigkeitsbericht kann als pdf-Datei heruntergeladen werden unter https://link.nlt.de/lfd28

Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts im Bundesgesetzblatt  

Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt überwiegend am 1. Januar 2024 in Kraft. Maßgeblicher Inhalt ist die Einführung einer vierten Staffel bei der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die trotz Pflicht keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Sie wird erstmalig für das Jahr 2024 erhoben und zum 31. März 2025 zu zahlen sein. Zugleich wird die Höhe der Ausgleichsabgabe geringfügig erhöht. 

Für kleinere Arbeitgeber gibt es wie bisher Sonderregelungen, die geringere Höhen vorsehen. Die Möglichkeit, Mittel der Ausgleichsabgabe nachrangig auch für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) einzusetzen, wird gestrichen. Eine im Gesetzgebungsverfahren neu aufgenommene Übergangsvorschrift sieht aber immerhin vor, dass Leistungen, die vor dem 1. Januar 2024 bewilligt worden sind, weiter erbracht werden können. 

Der Bundesrat hat dem Gesetz am 12. Mai 2023 zugestimmt und zugleich eine Entschließung gefasst. Darin hält es der Bundesrat für erforderlich, dass die Bundesregierung auch andere Hindernisse bei der Gewährleistung des uneingeschränkten Zugangs zu Leistungen der Pflegeversicherung für alle Menschen mit Behinderungen beseitigt und die Pauschalleistung des § 43a SGB XI für die Pflege von Menschen mit Behinderungen reformiert. Dies greift eine langjährige Forderung des Deutschen Landkreistages auf, der der Bundesgesetzgeber bislang nicht nachgekommen ist.

Bundesregierung beschließt Nationale Sicherheitsstrategie 

Die Bundesregierung hat erstmals eine sogenannte Nationale Sicherheitsstrategie für die Bundesrepublik Deutschland vorgelegt. Darin werden die die Bundesrepublik prägenden Werte, das veränderte Sicherheitsumfeld und die angestrebte integrierte Sicherheit unter den Schlagworten „Wehrhaft, Resilient und Nachhaltig“ dargestellt. Kommunale Anknüpfungspunkte bestehen möglicherweise besonders zu den Bereichen des Zivil- und Katastrophenschutzes, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, bei der Abwehr von Cyber-Angriffen, im Gesundheitswesen und im Bereich der Sicherheits- und Gefahrenabwehrgesetzgebung. Die am 14. Juni 2023 vom Bundeskabinett verabschiedete Nationale Sicherheitsstrategie kann aufgerufen werden unter https://www.nationalesicherheitsstrategie.de

Sanierung kommunaler Einrichtungen für Sport, Jugend und Kultur 

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bau hat am 19. Juni 2023 den Startschuss für eine neue Förderrunde des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) gegeben. Interessenbekundungen von Kommunen können bis zum 15. September 2023 ausschließlich auf elektronischem Weg eingereicht werden. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des mit der Umsetzung des Programms beauftragten Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung abrufbar unter www.bbsr.bund.de/sjk2023

Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2022 

Die Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung betrugen im Jahr 2022 bundesweit 8,8 Milliarden Euro. Das ist eine Steigerung um + 8,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. In Niedersachsen betragen die Nettoausgaben 927.803.043,99 Euro. 

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bezogen gut 1,2 Millionen Personen im Dezember 2022 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dies waren sechs Prozent mehr als im Dezember 2021. 55,4 Prozent der Leistungsempfänger hatten die Altersgrenze nach dem SGB XII erreicht oder überschritten. Dies sind 11,8 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Der Zuwachs ist nach Einschätzung des Statistischen Bundesamtes hauptsächlich auf Geflüchtete aus der Ukraine zurückzuführen. 44,6 Prozent der Empfänger erhielten die Leistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Ihr Anteil ging gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Prozent zurück. 

Förderung finanzschwacher Kommunen bei EU-Förderprojekten 

Das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und regionale Entwicklung (MB) hat der Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) den Entwurf einer Änderung der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung finanzschwacher Kommunen bei der Kofinanzierung von EU-Förderprojekten (KoFi-RL) mit der Bitte um Stellungnahme übersandt. Das MB teilt mit, die aktuell gültige KoFi-RL enthalte im Gegensatz zur vorherigen Fassung keine abschließende Auflistung von den auf sie anzuwendenden EU-Richtlinien und Programmen, um dauerhafte Änderungen durch neue EU-Richtlinien und Programmen zu vermeiden. Durch die Auflage neuer Bundes-ESF-Programme erfasse der Richtlinientext nun auch diese Programme. 

Diese Möglichkeit solle entfallen und die KoFi-RL gemäß ihrer Zielsetzung weiter auf niedersächsische Richtlinien begrenzt werden. Es gelte die Kofinanzierung der originär niedersächsischen Programme – insbesondere auch für kleinere Kommunen – sicherzustellen. Um weiterhin Programme zur territorialen Zusammenarbeit (Interreg) fördern zu können, an denen das Land Niedersachsen teilnehme, seien diese expliziert aufgeführt. Darüber hinaus solle die „unterdurchschnittliche Steuereinnahmekraft“ basierend auf praktischen Erkenntnissen der letzten Jahre stärker ausdifferenziert werden, um zu einer gerechteren Bewertung zu gelangen. 

Gemeindedirektorin oder Gemeindedirektor in Mitgliedsgemeinden 

Es sind vermehrt Hinweise, wonach die Neubesetzung der Funktion der Gemeindedirektorin oder des Gemeindedirektors in Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden zunehmend Probleme bereitet, bei den Geschäftsstellen der gemeindlichen Spitzenverbände eingegangen. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat sich daher an das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport gewandt. Mit Schreiben vom 10. Mai 2023 hat die Arbeitsgemeinschaft darum gebeten, den Kreis der Personen, denen diese Aufgabe übertragen werden kann, zu erweitern, sodass auch Beschäftigte, die nicht dem Leitungspersonal der Samtgemeinde angehören, die Funktion der Gemeindedirektorin oder des Gemeindedirektors vom Rat übertragen werden können soll. 

Einwegkunststofffondsgesetz verkündet 

Das Einwegkunststofffondsgesetz wurde am 15. Mai 2023 verkündet und sieht die Einrichtung und den Betrieb eines Einwegkunststofffonds beim Umweltbundesamt (UBA) vor. In den Einwegkunststofffonds zahlen Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte ein. Öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts können ihre Sammlungs- oder Reinigungsmaßnahmen und andere erstattungsfähige Leistungen an das UBA melden. Die eingezahlten Mittel werden dann anteilig an sie ausgeschüttet. 

Landkreis-Apps: Veranstaltung des NLT zu Erfahrungen und Entwicklungen 

Über den Nutzen von Apps für Kreisverwaltungen haben sich Fachleute und Praktiker aus den Kreisverwaltungen ausgetauscht. Unter dem Titel „App-solut notwendig?“ hatte die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) die Videokonferenz organisiert. 45 Teilnehmende bekamen am 19. Juni 2023 zunächst einen wissenschaftlichen Input sowie eine Einordnung in bundesweite Entwicklungen; anschließend berichteten drei Landkreise über ihre Erfahrungen und Pläne bei App-Angeboten. 

Vier Aspekte wurden in der Videokonferenz immer wieder diskutiert: Bedarf es einer App für alles oder verschiedener, spezialisierter Anwendungen? Wie ist das Verhältnis von Aufwand und Nutzen? Was ist der Mehrwert einer Landkreis-App für Nutzerinnen und Nutzer? Sind Apps das Mittel der Wahl oder sind mobile Webanwendungen besser geeignet? 

Im einführenden Vortrag machte Dr. Nassrin Hajinejad, Wissenschaftlerin am Kompetenzzentrum ÖFIT in Berlin, unter anderem die Bedeutung von Smartphones deutlich. Die überwiegende Mehrheit der Menschen nutzen sie als Hauptzugang zu Dienstleistungen einer Kreisverwaltung. Christian Stuffrein, Referent für Digitalisierung beim Deutschen Landkreistag, plädierte in seinem Vortrag für spezialisierte Apps; diese seien besser als eine umfassende „Super-App“. 

Den Auftakt bei den Praxisbeispielen machte Günther Helberg, Fachdienstleiter beim Landkreis Göttingen. Er stellte die Abfall-App der Abfallwirtschaft Göttingen vor und betonte, dass sie die Verwaltung entlasten solle. Udo Mäsker, Leiter Unternehmenskommunikation beim Landkreis Emsland, präsentierte die umfassende Landkreis-Emsland-App, um festzustellen, dass diese demnächst für zwei spezialisierte Apps aufgegeben werde. Einen kompletten Neustart der digitalen Angebote beim Landkreis Fulda – mit einer gemeinsamen Lösung für App und Webseite – kündigte Stefan Will vom Team Digital des Landkreises Fulda an. Der Fachkräftemangel zwinge die Kreisverwaltungen dazu, Arbeitsprozesse mit Hilfe von Technologie effizienter zu gestalten. Ein Bericht über die Veranstaltung folgt in der nächsten Ausgabe der Verbandszeitschrift NLT-Information. 

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Ausgaben für Schulbegleiter in acht Jahren mehr als verdreifacht 

Die Zahl der Schulbegleiter, die Kinder mit individuellem Förderbedarf unterstützen, hat sich seit Einführung der integrativen Schule im Schuljahr 2013/14 von 3000 auf über 8500 erhöht. Dies ergab die jährliche Umfrage des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) unter den 36 niedersächsischen Landkreisen und der Region Hannover. Die Ergebnisse wurden am 8. Juni 2023 im Jugend- und Sozialausschusses des kommunalen Spitzenverbandes vorgestellt. Die Ausgaben der Landkreise und der Region Hannover für diese sogenannten Integrationshelfer haben sich in den acht Jahren von damals 62 Millionen Euro auf 200 Millionen Euro im Schuljahr 2021/2022 mehr als verdreifacht. Von den Fallzahlen und den Kosten entfallen jeweils etwa die Hälfte auf Unterstützungsbedarf in der Eingliederungshilfe (SGB IX) und in der Jugendhilfe (SGB VIII). 

„Die Entwicklung ist dramatisch. Im Bereich der Jugendhilfe ist sogar eine Vervierfachung der Fallzahlen zu verzeichnen“, erläuterte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer nach der Ausschusssitzung in einer Pressemitteilung. „Für die Jugendhilfe insgesamt gilt, dass wir die verhaltensauffälligen Kinder und ihre komplexen Hilfebedarfe mit den bisherigen Konzepten nicht mehr erreichen“, so Meyer. 

Diese Entwicklung bilde sich inzwischen auch in der Eingliederungshilfe ab. Alle Beteiligten (Kultus- und Sozialministerium, Jugend- und Sozialämter, pädagogische Fachkräfte) müssten sich gemeinsam an den Tisch setzen und erörtern, wie mit dieser Entwicklung umgegangen werden solle, die auch ein Abbild geänderter sozialer Wirklichkeit sei. „Zudem erwarten wir vom Land Niedersachsen eine bessere finanzielle Unterstützung. Wenn es nicht gelingt, den Kindern und Jugendlichen wirksam Hilfestellungen zu vermitteln, ist vielfach eine eigenverantwortliche Entwicklung kaum möglich und eine lebenslange Unterstützungsnotwendigkeit durch öffentliche Kassen vorgezeichnet“, brachte es Meyer auf den Punkt. 

Kreisumlage: Anträge auf Zulassung der Revision abgelehnt 

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (OVG LSA) hat die Anträge zweier kreisangehöriger Städte auf Zulassung der Revision zurückgewiesen. Das OVG LSA legt mit Beschlüssen vom 4. April 2023 (4 L 268/21) und 16. Mai 2023 (4 L 36/23) dar, dass keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der vorinstanzlichen Entscheidung bestehen und die grundsätzliche Bedeutung der aufgeworfenen Fragestellungen nicht dargelegt worden seien. Das OVG tritt in der Begründung der Beschlüsse einer Vielzahl von Fragen und Argumenten entgegen, die immer wieder in Kreisumlagestreitigkeiten angeführt werden. 

Das OVG LSA stellt fest, maßgeblicher Indikator für die Fähigkeit der Aufgabenerfüllung und damit für den Finanzbedarf, der im Rahmen der Festsetzung des Kreisumlagesatzes relevant ist, sei die finanzielle Leistungsfähigkeit bzw. die finanzielle Gesamtsituation der Gemeinden und des Landkreises; diese bildet sich in der jeweiligen Haushaltssituation ab. 

Ebenfalls nicht aufgegriffen wurde der Einwand, das Verwaltungsgericht habe die Ermittlungspflicht des Beklagten auf die Klägerin verlagert, indem es darauf verwiesen habe, dass es der Klägerin oblegen hätte, dem Beklagten ergänzende Informationen zukommen zu lassen, wenn der Finanzbedarf nicht aus den Haushaltsansätzen abzusehen gewesen sei. Das Verwaltungsgericht sei gerade nicht davon ausgegangen, dass der Finanzbedarf aus den von dem Beklagten ermittelten Daten nicht (vollständig) ablesbar gewesen sei, und habe lediglich auf das (selbstverständliche) Recht der Gemeinden verwiesen, im Verfahren der Festlegung des Umlagesatzes die aus ihrer Sicht maßgeblichen Informationen mitzuteilen (unabhängig von deren rechtlicher Relevanz). 

Das OVG erinnert an die Pflicht des Landkreises, sich bei der Abwägung auf die aktuellen Daten zu stützen (Aktualisierungspflicht). Der Landkreis ist jedoch nicht verpflichtet, den Beschluss der Haushaltssatzung der Kommunen oder die Zuarbeit weiterer Finanzdaten abzuwarten, wenn dies – wie hier – erst während des Haushaltsjahres erfolgen soll, auf das sich die Kreisumlage bezieht. 

Dem Vorwurf der fehlenden Abwägung tritt das OVG mit Hinweis auf den Fehlbetrag des Landkreises entgegen. Der Landkreis sei nicht verpflichtet, sich durch einen (zu) niedrigen Umlagesatz selbst in einem Umfang zu verschulden, der sämtlichen kreisangehörigen Gemeinden im Gegenzug einen ausgeglichenen Haushalt ermöglicht. 

Entwurf einer Formulierungshilfe zu Änderungen im EEG, EnFG und WindBG 

Die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Landkreistages (DLT) hat Kenntnis von dem Entwurf einer Formulierungshilfe zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) und des Windflächenbedarfsgesetzes (WindBG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erlangt. 

In § 3 WindBG soll danach eine Länderöffnungsklausel eingefügt werden, die ein Steigern und ein Vorziehen der Flächenbeitragswerte ermöglicht. Im EEG sollen die Verlängerung der Erleichterungen für die Stromproduktion aus Biogas, die vorzeitliche Rückgabemöglichkeit für Zuschläge für Windenergieanlagen an das Land aus den Jahren 2021/2022 und eine Klarstellung zum Netzanschlussverfahren von PV-Anlagen im Kontext der EUNotfall-VO vorgesehen werden. 

Die Hauptgeschäftsstelle beabsichtigt, sich auf Grundlage der Beschlüsse des DLT-Präsidiums und des DLT-Umwelt- und Planungsausschusses zu dem Entwurf zu positionieren. Insbesondere ein Vorziehen der Flächenziele und eine Länderöffnungsklausel werden sehr kritisch gesehen. 

Die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) wird den DLT in seiner Position bestärken, die geplante Länderöffnungsklausel zur Vorziehung der Bundesziele für die Windplanung abzulehnen. Gleichwohl besteht wenig Hoffnung, dass der Bund hiervon abrücken wird. Deshalb wird der NLT erneut gegenüber der Landesregierung verdeutlichen, dass ein Vorziehen in Niedersachsen mit allen Konsequenzen abgelehnt wird. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat diese Position in einem Schreiben an die Ministerin bzw. die Minister der Task-Force-Energiewende nochmals nachdrücklich betont. 

Windenergie-an-Land-Strategie 

Auf dem Windkraftgipfel II am 23. Mai 2023 hat Bundesminister Robert Habeck den aktuellen Stand der Windenergie-an-Land-Strategie vorgestellt. Den Entwurf der Strategie hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Ende März übermittelt. Hierzu hatte der Deutsche Landkreistag (DLT) eine Stellungnahme eingereicht. Ziel der Strategie ist es, mit konkreten Maßnahmen in zwölf Handlungsfeldern den Ausbau der Windenergie in Deutschland zu beschleunigen. Einige Maßnahmen der Strategie werden bereits umgesetzt, für andere sollen in diesem Jahr noch die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden: 

Die Handlungsfelder sind: 

  • Ausbau mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördern 
  • Geschäftsmodelle außerhalb des EEG flankieren 
  • Bestandsanlagen erhalten und Repowering beschleunigen 
  • Kurzfristig mehr Flächen mobilisieren 
  • Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen 
  • Flächensicherung erleichtern 
  • Gesellschaftlichen Rückhalt stärken 
  • Wertschöpfung und Produktionskapazitäten in Deutschland stärken 
  • Fachkräfte sichern 
  • Transporte von Windenergieanlagenteilen erleichtern 
  • Technologische Entwicklung voranbringen 
  • Stromnetzausbau und Windenergieausbau besser aufeinander ausrichten 

Der Vertreter des DLT begrüßte in dem Treffen die umfassende Strategie. Er betonte aber zugleich, dass der Netzentgeltregulierung und der Speicherung mehr Aufmerksamkeit zukommen müsse. Zudem werde ein ungesteuerter Ausbau im Außenbereich sowie ein Vorziehen der Flächenziele weiterhin kritisch gesehen. Auch mahnte er eine Überregulierung und Normkomplexität an. Zwar seien Vollzugshinweise wichtig, jedoch müsse auch Ruhe in den Gesetzgebungsprozess kommen und die vielfältigen neuen Vorschriften erst einmal wirken können.  

Photovoltaik-Strategie 

Auf dem Photovoltaik-Gipfel II am 5. Mai 2023 hat Bundesminister Robert Habeck den aktuellen Stand der Photovoltaik-Strategie vorgestellt. Den Entwurf der Strategie hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Mitte März vorgelegt. Hierzu hatte der Deutsche Landkreistag (DLT) eine Stellungnahme eingereicht. Ziel der Strategie ist es, mit konkreten Maßnahmen in elf Handlungsfeldern den Ausbau der Solarenergie in Deutschland zu beschleunigen. Die Umsetzung der Strategie soll in einem ersten Schritt im Rahmen des sogenannten Solarpaket I erfolgen. Weitere Maßnahmen, die zum Teil noch größerer Vorarbeiten bedürfen, sollen in einem zweiten Solarpaket oder auch im Rahmen weiterer Gesetze, Verordnungen oder im Normungsbereich umgesetzt werden. Auch die nach dem Konsultationsprozess nunmehr überarbeitete Strategie umfasst elf Handlungsfelder. Die Überarbeitung durch das BMWK konzentrierten sich aber im Schwerpunkt auf die Handlungsfelder eins bis fünf: 

  • Freiflächenanlagen stärker ausbauen 
  • Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 
  • Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 
  • Nutzung von Balkon-PV erleichtern 
  • Netzanschlüsse beschleunigen 

Die Vertreterin des DLT begrüßte in dem Treffen die umfassende Strategie. Sie verwies jedoch auf die Nutzungskonflikte und Flächenkonkurrenzen im Außenbereich und die entsprechend notwendige stärkere Fokussierung auf versiegelte Flächen, wie insbesondere Dachflächen. Als Beispiel für mögliche weitere nutzbare Flächen brachte sie die Nutzung von stillgelegten Deponieflächen ein. 

Entwurf für eine Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes 

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat über das Pfingstwochenende den Entwurf für eine Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetzes übersandt. Die Vorgaben des Gesetzes sollen entsprechend den Beschlüssen des Bundeskabinetts zum sogenannten Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung über die EU-Vorgaben hinaus verschärft werden. Synthetische Kraftstoffe sollen nur noch zum Einsatz kommen können, wenn sie nicht aus fossilen Rohstoffen stammen, strombasierte Kraftstoffe nur, wenn sie aus erneuerbaren Energien erzeugt wurden. Der Deutsche Landkreistag hat zu dem Gesetzentwurf kritisch Stellung genommen. 

Bürokratischen Hemmnisse im Bereich der ökologischen Transformation 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat vor dem Hintergrund der anhaltenden Krisenzeiten eine Konsultation zu bürokratischen Hemmnissen auf EUEbene im Bereich der ökologischen Transformation gestartet. Ziel der Konsultation ist es, die Effektivität, Innovationsfreundlichkeit und Zukunftssicherheit des EU-Regulierungsrahmens zu erhöhen, um dadurch die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum der europäischen Wirtschaft langfristig zu sichern. In diesem Rahmen will sich das BMWK für die Stärkung von Besserer Rechtsetzung und für Bürokratieaufbau auf der EU-Ebene einsetzen. 

Die Konsultation ergänzt insofern die im Januar 2023 zum nationalen Recht durchgeführte allgemeine Verbändeabfrage des Bundesministeriums der Justiz zu Verbesserungsvorschlägen zu bürokratischen Entlastungen. Die Teilnahme an der Konsultation ist bis spätestens zum 3. Juli 2023 über einen Online-Fragebogen möglich. Dieser ist erreichbar über folgenden Link: https://bmwk.limesurvey.net/951188

Derzeitiger Stand der Krankenhausreform 

Das Präsidium des Deutschen Landkreistages (DLT) hat seine Forderungen zur Krankenhausreform aktualisiert und den Gesundheitsministern von Bund und Ländern übermittelt. Das Präsidium betont, die von der Regierungskommission für eine moderne und Bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vorgelegten Empfehlungen für eine grundlegende Reform der Krankenhausvergütung würden die flächendeckende medizinische Versorgung in ländlichen Räumen gefährden und bedürften daher umfassender Änderungen. 

Insbesondere hebt das Präsidium hervor, die Vorschläge der Regierungskommission würden nicht die Unterfinanzierung der Krankenhäuser beheben, sondern nur vorhandene Mittel umverteilen. Notwendig seien zusätzliche Mittel, damit es nicht zu einer kalten Strukturbereinigung durch ungesteuerte Standortschließungen infolge des wirtschaftlichen Drucks komme. Die nunmehr erfolgende Auszahlung von 2,5 Milliarden Euro und Soforthilfe an die Krankenhäuser sei hilfreich und erforderlich, gleiche aber nicht die bereits aufgelaufenen Defizite aus und ersetze nicht die erforderliche, dauerhaft auskömmliche Finanzierung. Das Positionspapier kann auf der Homepage des DLT abgerufen werden. 

NLT-Präsident Landrat Sven Ambrosy hat diese Position im Rahmen einer Podiumsdiskussion der vom Niedersächsischen Gesundheitsminister veranstalteten Dialogveranstaltung Krankenhaus am 2. Juni 2023 nachhaltig unterstrichen. Die finanzielle Notlage der Krankenhäuser sei nicht die Folge von schlechtem Wirtschaften, sondern es handele sich um „Systemversagen“. Gezwungener Weise müssten die Landkreise bei der Finanzierung des laufenden Betriebes einspringen, obwohl eigentlich der Bund zuständig sei. 

Unterdessen ist ein Papier des Bundesgesundheitsministeriums bekannt geworden, das mit Stand vom 31. Mai 2023 den Zwischenstand der Gespräche zwischen Bund und Ländern aus Sicht des BMG darstellt. Nach Auskunft von Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi sollen diese Gespräche am 29. Juni 2023 abgeschlossen werden. 

Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer – 1. bis 2. Quartal 2023 

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat dem Niedersächsischen Landkreistag (NLT) die Gemeindeanteile an der Einkommen- und der Umsatzsteuer für Juni 2023 mitgeteilt. Damit ist ein Überblick über die ersten beiden Quartale des Jahres möglich. Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer hat das LSN einen Betrag von 184,1 Millionen Euro für Juni mitgeteilt. In den ersten zwei Quartalen 2023 sind somit insgesamt 2,08 Milliarden Euro an die Städte und Gemeinden geflossen. Hinzu kommt noch die Abrechnung des Vorjahres in Höhe von 6,1 Millionen Euro. Dies sind somit im ersten Halbjahr insgesamt 120 Millionen Euro weniger als zum vergleichbaren Vorjahreszeitpunkt. Hintergrund sind Mindereinnahmen aufgrund von Gesetzesänderungen bei der Einkommensteuer zum Inflationsausgleich und zur Anpassung des Existenzminimums. 

Mit Blick auf den Referenzzeitraum der Steuerkraftermittlung im kommunalen Finanzausgleich ab 1. Oktober 2022 liegt der Betrag für die einzubeziehenden drei Quartale unter Berücksichtigung der Abrechnung sogar rund 250 Millionen Euro unterhalb des Wertes des Vorjahres, weil das vierte Quartal 2022 ebenfalls wegen Steuerrechtsänderungen deutlich schlechter als das vergleichbare des Jahres 2021 ausfiel. 

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beträgt der Auszahlungsbetrag im Juni 51,1 Millionen Euro (-3,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat). In den ersten beiden Quartalen haben die Städte und Gemeinden unter Berücksichtigung einer Abrechnung des Vorjahres in Höhe von -14,4 Millionen Euro insgesamt 332,8 Millionen Euro erhalten. Dies sind knapp 32 Millionen Euro weniger als zum vergleichbaren Vorjahreszeitpunkt. Hintergrund ist hier das Absinken des Festbetrages des Bundes an die Gemeinden von 4,154 Milliarden Euro bundesweit in 2021 auf 2,4 Milliarden Euro in 2022 auf „Normalniveau“, welches sich mit leichtem Zeitverzug von knapp einem halben Jahr in den Zahlen niederschlägt. Insoweit ist beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer davon auszugehen, dass es im zweiten Halbjahr zu einer Verbesserung der Einnahmesituation kommen dürfte. 

Gleichwohl fehlen bei einer Betrachtung des Referenzzeitraums für den kommunalen Finanzausgleich für die ersten drei Quartale (ab 1. Oktober 2022) auch bei dieser Steuerbeteiligung Landesweit rund 75 Millionen Euro bei der Steuerkraft gegenüber dem Vorjahr. 

Erhöhung der reisekostenrechtlichen Wegstreckenentschädigung 

Das Niedersächsische Finanzministerium hat dem Niedersächsischen Landkreistag (NLT) den Entwurf eines Erlasses zur Verlängerung der Erhöhung der reisekostenrechtlichen Wegstreckenentschädigung bis zum 31. Dezember 2024 übersandt. Darüber hinaus hat das Finanzministerium weitere sorgfältige Prüfungen im Zusammenwirken mit dem Bund und den Ländern angekündigt. 

Im Rahmen der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände beabsichtigt der NLT, die Verlängerung der Erhöhung der Beträge für die Wegstreckenentschädigung grundsätzlich zu begrüßen. Dabei wird jedoch nachdrücklich erneut darauf hingewiesen, dass eine dauerhafte Regelung aus Gründen der Rechtssicherheit durch eine entsprechende Anpassung der Niedersächsische Reisekostenverordnung (NRKVO) und nicht nur durch Erlass zeitnah umzusetzen sein wird. 

Zahlung von Leistungsprämien und -zulagen 

Das Niedersächsische Finanzministerium (MF) hat erneut die innerhalb der Landesregierung streitige Position bezüglich der Zahlung von Leistungsprämien und -zulagen nach § 53 Abs. 7 Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG) vorgetragen. Es hält mit Schreiben vom 27. März 2023 an der Auffassung fest, § 53 Abs. 7 NBesG setze das ungeschriebene Erfordernis des Vorliegens herausragender besonderer Leistungen voraus, sofern die Zahlung von Leistungsprämien und -zulagen nach Maßgabe eines in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung festgelegten Leistungssystems erfolgt. Ein Verzicht auf dieses Tatbestandsmerkmal würde erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen. 

Dieser Rechtsauffassung des MF ist die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände mit Schreiben vom 15. Mai 2023 ausdrücklich erneut entgegengetreten und fordert aufgrund der seit mehreren Monaten bestehenden unterschiedlichen Rechtsauffassungen eine sehr kurzfristige gesetzliche Klarstellung. Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) wird sich weiterhin gegenüber der Landesregierung und den Landtagsfraktionen für eine in der kommunalen Praxis handhabbare Lösung einsetzen und informieren, sobald sich eine Lösung abzeichnet. 

Zukunftskongress Staat und Verwaltung in Berlin 

Der Zukunftskongress Staat und Verwaltung wird 2023 zehn Jahre alt. Aus diesem Anlass findet der Kongress vom 19. bis 21. Juni 2023 im Westhafen Event & Convention Center statt – an jenem Ort, an dem der aktuelle Koalitionsvertrag ausgehandelt wurde. Das Programm orientiert sich an folgenden Leitthemen:
1. Governance der digitalen Transformation
2. Fortschrittskultur
3. Cloud und digitale Infrastruktur
4. Haushaltspolitik, Kennzahlen und Steuerung
5. KI und Automatisierung
6. Klimapolitik 

Der Deutsche Landkreistag (DLT) unterstützt den unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat und seitens der Wegweiser GmbH durchgeführten Kongress als ideeller Partner. Hauptpartner des Kongresses sind u.a. die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement und die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister. 

Die Teilnahme am Kongress kostet für Vertreter der öffentlichen Verwaltung 325 Euro für alle drei Kongresstage. Eine Anmeldung zu der Veranstaltung ist möglich unter https://www.zukunftskongress.info/de/9_Zukunftskongress_2023. Dort finden sich auch weitere Informationen und das Programm zur Veranstaltung. 

Haushaltspolitische Rahmensetzungen der EU-Mitgliedstaaten 

Die Kommunalen Spitzenverbände haben zum Vorschlag der EU-Kommission bzw. des Europäischen Rates zur Richtlinienänderung über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten Stellung genommen. Durch eine Änderung des Artikels 3 Abs. 1 soll festgelegt werden, dass die Mitgliedstaaten bis 2030 durch integrierte, umfassende und national harmonisierte Systeme der periodengerechten Rechnungsführung, die sämtliche Teilsektoren des Staates abdecken und die zur Vorbereitung von Daten nach dem ESVG 2010 (Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen) erforderlichen Informationen auf Kassen- und Periodenbasis liefern, verfügen sollen. Diese Systeme des öffentlichen Rechnungswesens sollen einer internen Kontrolle und unabhängigen Rechnungsprüfung unterliegen. 

  • In diesem Zusammenhang weisen die Kommunalen Spitzenverbände u.a. darauf hin:
    Die kommunale Ebene hat auf der Grundlage der landesrechtlichen Regelungen bereits seit Jahren ein System der periodengerechten Rechnungsführung implementiert. Deutsche Kommunalverwaltungen haben sich dabei einem umfassenden Prozess der Reform des Haushalts- und Rechnungswesens gestellt. 
  • Die Doppik kann zu einer nachhaltigeren und damit zu einer generationengerechteren Haushaltspolitik beitragen. 
  • Jahresabschlüsse, Lageberichte werden entsprechend den Gemeindeordnungen der Länder vor ihrer Feststellung durch die örtliche Rechnungsprüfung geprüft. In die Prüfungen ist die Buchführung einbezogen. 
  • Zudem ist eine überörtliche Prüfung der Rechnungslegung der Kommunen in den Gemeindeordnungen geregelt. 
  • Die Einführung der kommunalen Doppik war und ist mit einem hohen Umsetzungsaufwand verbunden. Eine erneute Umstellung des Rechnungswesens wird für die Kommunen wiederum mit einem hohen Umsetzungsaufwand verbunden sein. 

Änderung der Personalausweis-, der Pass- und der Aufenthaltsverordnung 

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat dem DLT den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften übermittelt. Ein Teil dieser Entwürfe war ursprünglich in den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens integriert. 

Die Entwürfe sehen u.a. Regelungen für die Einführung eines Direktversandes von Dokumenten und Änderungen bei der Ausgabe von Aufenthaltstiteln in der Form von Klebeetiketten vor. Für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) soll ein Expressverfahren eingeführt werden. Darüber hinaus sind ergänzende Regelungen im Hinblick auf die ab dem 1. Januar 2025 verpflichtende elektronische Übermittlung von Lichtbildern vorgesehen. 

Hinweisgeberschutzgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet 

Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden, tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Der sachliche Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst Verstöße gegen zahlreiche Rechtsvorschriften. Institutionelles Kernstück des Hinweisgeberschutzsystems sind interne und externe Meldestellen, die hinweisgebenden Personen für die Meldung zur Verfügung stehen. Die Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen betrifft den gesamten öffentlichen Sektor, und damit auch die Landkreise nach entsprechender Aufgabenübertragung durch die Länder. Das Gesetz konnte erst nach Durchführung eines Vermittlungsverfahrens verabschiedet werden. 

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) war bereits im vergangenen Jahr verschiedentlich mit dem Innen- und dem Justizministerium in Niedersachsen in Kontakt getreten, um die Pläne zur landesrechtlichen Umsetzung der Zuständigkeiten im kommunalen Bereich zu erfahren. Bis jetzt war die Landesregierung diesbezüglich nicht sprechfähig. Der NLT wird die Thematik nunmehr nach dem auf Bundesebene erfolgten Gesetzesbeschluss erneut an das Land herantragen und an dieser Stelle informieren, soweit belastbare Überlegungen in Niedersachsen bekannt werden. 

Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze 

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz haben nunmehr den Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze zur Verbändeanhörung übersandt. Gegenüber dem Vorentwurf haben sich insbesondere redaktionelle und rechtsförmliche Änderungen ergeben. 

Daneben wurden die Regelungen zur Datenerhebung und Datenverarbeitung gekürzt; so wurde die Möglichkeit der Weiterverwendung von Daten zu anderen Zwecken gestrichen. Für die Erhebung der für die Wärmeplanung erforderlichen Daten wird eine bundeseinheitliche rechtliche Grundlage geschaffen, die es der mit der Wärmeplanung betrauten Stelle ermöglicht, bei Energieinfrastrukturbetreibern und Schornsteinfegern sowie aus existierenden Katastern bereits vorliegende Daten zu erheben. Eine Datenerhebung unmittelbar bei Bürgerinnen und Bürgern erfolgt nicht. Der Gesetzentwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt, so dass mit Änderungen in allen Teilen zu rechnen ist. Einige Punkte wie das überragende öffentliche Interesse an der Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die Pflicht zur Wärmeplanung, der Umfang der Datenerhebung, die SUP-Pflicht (Strategische Umweltprüfung) von Wärmeplänen, erreichbarer Zielwert, sowie Umsetzungs- und Übergangsfristen unterliegen noch der regierungsinternen Prüfung und Abstimmung. 

Tierseuchen: Treffen von Experten aus Niedersachsen und NRW 

Aktuelle Bedrohungen durch Tierseuchen standen im Fokus einer gemeinsamen Fachtagung von kommunalen Expertinnen und Experten der Veterinärbehörden aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die zuständigen Gremien der kommunalen Spitzenverbände – des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, Niedersächsischen Landkreistages und Niedersächsischen Städtetages – tauschten sich mit weiteren Fachleuten auf einer Tagung beim Landkreis Osnabrück länderübergreifend zudem über die künftige Fachkräftesicherung in den kommunalen Veterinärbehörden aus. 

In der Veterinärmedizin sind es insbesondere die Vogelgrippe (HPAI) und die Afrikanische Schweinepest (ASP) mit ihren schweren, oft tödlichen Krankheits-verläufen, deren weltweite Ausbreitung aktuell viele Tiere bedrohen. Sie stellen ein erhebliches Risiko für die Tiergesundheit und die Landwirtschaft dar. Die Bekämpfung der Vogelgrippe ist dabei kein auf einzelne Ställe begrenztes Phänomen mehr, sondern das Virus ist ganzjährig weltweit u.a. bei Wildvögeln nachweisbar. „Wir brauchen bei der Geflügelpest eine neue Bekämpfungsstrategie, damit wir die erforderlichen Maßnahmen auch bei einem dauerhaften Vorkommen des Virus in der Umwelt wirksam gestalten können. Wir wollen in der Bekämpfung, deren Hauptlast die kommunalen Veterinärbehörden tragen, nicht nachlassen, aber das europäische und nationale Tiergesundheitsrecht müssen der veränderten Lage besser Rechnung tragen. Dies konnten wir jüngst der EU-Kommission bereits darlegen“, erklärte Dr. Joachim Schwind, Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT). 

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Arbeitsbesuch in Brüssel 

Energiewende, Flüchtlinge, Digitalisierung und Wolfsmanagement waren Themen beim Arbeitsbesuch einer Delegation des Niedersächsischen Landkreistags (NLT) in Brüssel. Mitglieder des Präsidiums und die Vorsitzenden der Fachausschüsse haben an drei Tagen mit Vertreterinnen und Vertretern von EU-Institutionen Fachthemen diskutiert. Das Programm vom 23. bis 25. Mai 2023 umfasste zwölf Gesprächsrunden in 46 Stunden, eng getaktet bis in die Abendstunden. 

Was können die Landkreise tun und wie kann die Europäische Union unterstützen? Das war die Leitfrage der Treffen der niedersächsischen Landkreise mit EU-Kommission, Europäischem Parlament und europäischen Verbänden. Anhand von Themenvorgaben des NLT-Präsidiums hatte das Europabüro des Deutschen Landkreistages (DLT) die Begegnungen mit hochrangigen Ansprechpersonen organisiert. Diese vermittelten die europäische Perspektive und erklärten ausdrücklich, am Austausch mit der kommunalen Ebene interessiert und für die Umsetzung von EU-Vorhaben auf sie angewiesen zu sein. Die 23- köpfige NLT-Delegation nutzte ihrerseits die Gelegenheit, Positionen, Vorschläge und Forderungen gezielt zu adressieren. 

Die Gespräche waren geprägt von den Fachthemen: Umwelt- und Naturschutz, Außenpolitik, Finanzpolitik und Sparkassen, Tiergesundheit und Seuchenprävention, Asyl- und Migrationspolitik, Einlagensicherung, Beihilferecht sowie Digitalisierung der Verwaltung. Ein Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern des Ausschusses der Regionen, ein Abendessen mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments und eine Podiumsdiskussion in der niedersächsischen Landesvertretung bei der EU ergänzten das Programm. Dabei gab es Begegnungen mit dem Europaausschuss des Niedersächsischen Landtages, der zeitgleich Brüssel besuchte.

Auflockerung boten die verschiedenen Tagungsorte. Die NLT-Delegation bewältigte die Strecken zwischen DLT-Europabüro, Parlaments- und Kommissionsgebäude sowie Landesvertretung durchweg zu Fuß. Die Wege im Europaviertel und die teils strengen Sicherheitskontrollen wurden mit zunehmender Routine absolviert. Die Stimmung war konzentriert und gut. Ein regelmäßiger Austausch von EU- und kommunaler Ebene ist notwendig und sinnvoll, lautete das einhellige Fazit der Gesprächsrunden. In einem Kurzfazit wurde der Arbeitsbesuch von NLT-Präsident Sven Ambrosy als Erfolg bewertet. Eine ausführliche Dokumentation erfolgt in der nächsten Ausgabe der NLT-Information. 

Niedersächsisches Wind-Umsetzungsgesetz vorgelegt 

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) hat den kommunalen Spitzenverbänden den Gesetzentwurf bzw. die Gesetzentwürfe zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) nebst Begründung im Wege der Verbändeanhörung zugesandt. In Rede stehen drei Gesetze:
1. Ein Gesetz zur eigentlichen Umsetzung des WindBG, mit dem für Niedersachsen regionale Teilflächenziele festgelegt werden sollen.
2. Ein Gesetz zur Änderung des NROG, mit dem u.a. Teilpläne Wind zugelassen werden sowie
3. ein Gesetz, mit dem eine (finanzielle) Beteiligung an Wind- und Solarprojekten vor Ort ermöglicht werden soll. 

Im Vergleich zu den bisher bekannten Entwürfen haben sich bisweilen erhebliche Änderungen ergeben. Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) sieht sehr kritisch, dass nunmehr keine regionalen Teilflächenziele anhand der Bundessystematik für die Jahre 2027 und 2032 festgelegt werden sollen, sondern allein solche für 2026 bzw. 2027, die sich an der Bundesvorgabe für 2032 orientieren. Damit würde das Bundesziel auch hinsichtlich der Sanktionswirkung (Superprivilegierung) vorgezogen. Dieser nun von der Landesregierung – entgegen der bisherig angedachten Vorgehensweise – eingeschlagene Weg ist rechtlich höchst unsicher und belastet damit nochmals mehr den ohnehin schon ambitionierten Ausbauprozess. 

Die nun vorgelegten – wohl auf der Potentialflächenanalyse beruhenden – Flächenziele haben sich maßgeblich durch eine Überarbeitung bei den militärischen Restriktionen geändert. Im Übrigen wurde eine Obergrenze von vier Prozent Flächenanteil maximal für Planungsträger eingeführt, um die Belastungen für besonders betroffene Landkreise entsprechend den Beratungen in den NLT-Gremien solidarisch etwas zu lindern. Die hiernach überschüssigen Hektare wurden auf die im Verhältnis weniger belasteten Planungsträger verteilt. 

Windenergie: Gesetzesentwurf des Landes nicht akzeptabel 

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) lehnt entscheidende Teile des von Umweltminister Christian Meyer vorgelegten Gesetzesentwurfs zum Windenergieausbau ab. „Der Entwurf ist so nicht akzeptabel. Das Vorziehen der ohnehin ambitionierten Bundesziele um sechs Jahre auf 2026 ist weder machbar, noch sinnvoll“, sagte NLT-Präsident Sven Ambrosy in einer Pressemitteilung. 

Weil nun keine Umsetzung der vom Bund eigentlich vorgegebenen Flächenziele für 2027 und 2032 erfolgen soll, riskiert das Land bewusst den früheren Eintritt der im Bundesgesetz vorgesehenen Sanktion. Dann würde nämlich die Gefahr steigen, dass die sogenannte Superprivilegierung eintritt, wonach der Windenergienutzung keinerlei andere Schutzgüter mehr entgegengehalten werden können. „Mit seinen Plänen riskiert der Minister einen ungeordneten Ausbau, einen Wildwuchs zu Lasten von Natur und Umwelt und den Verlust der Akzeptanz in der Bevölkerung. Er erweist der Energiewende damit einen Bärendienst“, brachte es Ambrosy auf den Punkt. 

Das NLT-Präsidium hat das Thema Windenergieausbau in Niedersachsen im Rahmen eines Arbeitsbesuchs in Brüssel intensiv diskutiert und einstimmig einen entsprechenden Beschluss gefasst. Der NLT steht für einen zügigen, aber geordneten Windausbau. „Bei der Umsetzung des im Juli 2022 erlassen Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes waren wir kooperativ und haben auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Land gesetzt. Für uns ist schon schwer nachvollziehbar, warum erst jetzt – nach knapp einem Jahr – in Niedersachsen ein Umsetzungsgesetz vorgelegt wird“, führte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer in der Pressemitteilung aus. „Völlig unverständlich ist, dass der Umweltminister – entgegen bisheriger Zusagen und Beteuerungen – einen rechtlich hochangreifbaren Weg der Umsetzung wählt. Das ist in der Sache gefährlich und im Umgang fragwürdig“, so Meyer. „Hier besteht dringender Gesprächsbedarf, so darf der Gesetzentwurf nicht den Landtag erreichen.“ 

Stellungnahme zu § 6 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes 

Der Deutsche Landkreistag hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Vollzugsleitfadens zu § 6 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) abgegeben. Darin wird insbesondere angemahnt, dass artenschutzrechtliche Belange nicht gänzlich untergeordnet behandelt werden dürfen. 

Mehr Realismus in der Kita-Krise 

„Die Kommunen befinden sich bereits in einer Krise der Kindertagesbetreuung“, so der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter), für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände im Vorfeld der Fachkonferenz des Kultusministeriums am 25. Mai 2023 zum Thema „Fachkräftemangel in Kindertagesstätten“. Klingebiel warnte: „Das Land muss endlich akzeptieren, dass wir nicht nur einen Fachkräftemangel, sondern einen Arbeitskräftemangel haben. Wenn das Land hier weiterhin untätig zusieht, dann werden wir unseren Eltern sehr bald nicht mehr das gewünschte Betreuungsangebot bieten können. Schon heute werden Gruppen geschlossen oder Betreuungszeiten zurückgefahren.“ 

Landrat Sven Ambrosy, Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, ergänzte: „In der Krise zählt das Machbare, nicht das Wünschenswerte. Fachkräfte, die wir jetzt schon nicht haben, werden wir auch in Zukunft nicht bekommen. Die richtige Antwort darauf ist: Unnötige Standards anpassen und Bürokratie abbauen. Dadurch werden die vorhandenen Fachkräfte entlastet. Ansonsten werden auch die Fachkräfte, die wir noch haben, keine oder nur noch eingeschränkte Kita-Betreuung leisten können.“ 

„Vorschläge aus Positionspapieren freier Träger sind da eher kontraproduktiv.“ so Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes: „Was wir brauchen sind schnelle flexible Alternativen der Kindertagesbetreuung, aber auch darüber hinaus für einen nicht absehbaren Zeitraum. Höhere Personalschlüssel wird es nicht geben, ein Halten der derzeitigen Qualität wäre schon ein Gewinn. Der Wunsch seitens der Träger und Fachverbände nach mehr Qualität ist nachvollziehbar, aber angesichts des Arbeitskräftemangels schlicht nicht haltbar.“ 

Gewährleistung der Betreuung in Kindertagesstätten für geflüchtete Kinder 

Das Niedersächsische Kultusministerium (MK) hat der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände im Rahmen der Verbandsanhörung Gelegenheit gegeben, zu dem Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung zur Gewährleistung der Betreuung in Kindertagesstätten für geflüchtete Kinder (sogenannte Not-VO) Stellung zu nehmen. Zum Hintergrund führt das MK wie folgt aus: 

„Neben den objektiven Gegebenheiten eines fortdauernden Zuzugs von aus den Kriegsgebieten in der Ukraine geflüchteten Familien haben auch die im Rahmen des Kita-Kongresses am 25. Mai 2023 von verschiedenen Akteuren gegebenen Rückmeldungen gezeigt, dass mit Blick auf die auslaufenden Regelungen der Not-VO akuter Handlungsbedarf besteht. Es wurde sehr deutlich, dass ein großes Bedürfnis danach vorhanden ist, dass die Einrichtungsleitungen der Kindertagesstätten die Möglichkeit bekommen, auf die konkreten Gegebenheiten vor Ort zu reagieren. Mit der beabsichtigten Verlängerung der Not-VO sollen genau diese bereits bestehenden Möglichkeiten weiterhin bestehen bleiben, ohne dass eine Verpflichtung besteht, hiervon auch Gebrauch zu machen. Der Zeitraum der Verlängerung soll – wie auf dem Kita-Kongress angekündigt – dafür genutzt werden, eine grundsätzliche Klärung der dringenden Fragestellungen im Bereich der frühkindlichen Bildung herbeizuführen.“ 

Mit der Verlängerung der Regelung um ein weiteres Kindergartenjahr bis zum 31. Juli 2024 wird eine der kommunalen Forderungen an das MK im Kontext der Sicherstellung der Kindertagesbetreuung aufgegriffen. 

Verwaltungsvereinbarung zu Investitionsprogramm Ganztagsausbau 

Die Bundministerinnen für Bildung und Forschung sowie für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben am 17. Mai 2023 die Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau), sogenannte Verwaltungsvereinbarung II, unterzeichnet. Die 16 Bundesländer hatten die Unterzeichnung bereits vorgenommen. Auf dieser Grundlage werden nun die Länderprogramme das Bewilligungsverfahren für das jeweilige Land konkret ausgestalten. Bislang haben noch nicht alle Länder ihr Landesprogramm dem Bund übermittelt. 

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat mit Schreiben vom 9. Mai 2023 gegenüber Frau Ministerin Hamburg bereits klar formuliert, dass die Ko-Finanzierung der Bundesmittel in Höhe von 30 Prozent sowie eine angemessene finanzielle Beteiligung des Landes an den Betriebskosten und den Kosten der Ferienbetreuung durch das Land seitens der Kommunalen Spitzenverbände erwartet wird. 

In einem Gespräch auf Arbeitsebene zwischen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und dem Kultusministerium am 20. April 2023 wurde zudem durch das Kultusministerium mitgeteilt, dass das Land beabsichtigt, den Rechtsanspruch an Schulen im Rahmen der Ganztagsgrundschulen umzusetzen und die dafür notwendigen acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche personell landesseitig abzudecken. Schriftliche Aussagen dazu liegen noch nicht vor. Die Gespräche wurden am 1. Juni 2023 auf politischer Ebene fortgeführt. 

Änderung des NdsPersVG und des NKomVG 

Der Niedersächsische Landtag hat bezüglich des Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz den Niedersächsischen Landkreistag (NLT) um Stellungnahme gebeten (vgl. NLT-Aktuell 15/2023). Wie angekündigt und im Präsidium in seiner 669. Sitzung am 24. Mai 2023 beraten, wird im Rahmen der gemeinsamen Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) die gesetzliche Klarstellung zu § 64 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 NKomVG grundsätzlich begrüßt, jedoch darauf hingewiesen, dass die Regelung des neuen § 64 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 NKomVG systemwidrig ist und daher lediglich unter Zurückstellung von Bedenken mitgetragen werden kann. 

Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird eine mit dem Innenministerium abgestimmte Muster-Satzungsregelung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände sowie eine umfangreiche Arbeitshilfe zur Thematik zur Verfügung gestellt. 

Bundestag beschließt Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz 

Der Deutsche Bundestag hat den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) mit einer Reihe von Änderungen beschlossen. Hervorzuheben sind die Wiederaufnahme des gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie der Modellvorhaben für Unterstützungsmaßnahmen vor Ort, die im Referentenentwurf bereits enthalten waren. 

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hatte die Gesetzesänderungen in der Anhörung im Bundestag als für sich genommen richtig, aber bei weitem nicht ausreichend kritisiert. Die Befassung im Bundesrat, dessen Zustimmung nicht erforderlich ist, steht noch aus. 

Das Inkrafttreten der Regelungen ist zu unterschiedlichen Zeitpunkten vorgesehen. Die Anhebung der Leistungszuschläge in Pflegeheimen sowie der Sachleistungen und des Pflegegeldes im ambulanten Bereich erfolgt zum 1. Januar 2024, die Dynamisierung der stationären und ambulanten Leistungen zum 1. Januar 2025 und 1. Januar 2028. Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ist zum 1. Juli 2025 vorgesehen, für Eltern pflegebedürftiger Kinder und junger Erwachsener mit Pflegegrad 4 oder 5 schon ab 1. Januar 2024. Die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zu den Modellvorhaben vor Ort und im Quartier müssen bis zum 30. Juni 2024 vorliegen. 

Änderung des Onlinezugangsgesetzes 

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung übersandt. Darüber hinaus hat das Bundesministerium des Innern „Eckpunkte für eine moderne und zukunftsgerichtete Verwaltung“ veröffentlicht, welche begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes skizzieren. Die Regelungsabsichten des Bundes bewertet der Deutsche Landkreistag (DLT) teils äußerst kritisch. Dies gilt u.a. für die in Bezug genommenen sogenannten Dresdener Forderungen des Deutschen Städtetages. 

Gemäß Nr. 5 der Eckpunkte bittet die Bundesregierung, ausgehend von den Dresdner Forderungen, die Länder bis zur regulären Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit dem Bundeskanzler im November dem Bund vorzuschlagen, für welche übertragenen Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung oder Auftragsangelegenheiten eine dezentrale technische Abwicklung verzichtbar sei. Dann werde der Bund prüfen, ob er zur Entlastung der Kommunen diese Aufgaben zurücknimmt oder zentrale digitale Verfahren in der Verwaltungscloud bereitstellt. 

Mit diesem Vorhaben werden aus Sicht des DLT rote Linien überschritten. Die Dresdner Forderungen sind keine Basis für eine Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen. Die DLT-Hauptgeschäftsstelle wird zu diesen Fragen gesondert und vertieft Stellung nehmen. Vorab lässt sich darauf hinweisen, dass das geplante Vorgehen rechtlich und tatsächlich in hohem Maße unausgereift ist. Verwaltungsaufgaben werden nach der Verfassung von den Ländern in eigener Verantwortung wahrgenommen, es sei denn es liegt ein Fall der Bundeseigenverwaltung vor. Die Annahme einer vermeintlichen Rücknahme von Verwaltungsaufgaben durch den Bund geht fehl – es waren nie Aufgaben des Bundes. 

Anpassung der Richtlinie Wolf an europarechtlichen Vorgaben 

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) hat dem Niedersächsischen Landkreistag (NLT) den Entwurf der „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen in Niedersachsen (Richtlinie Wolf)“ im Rahmen der Verbandsbeteiligung zur kurzfristigen Stellungnahme übersandt. Die Änderungen betreffen nach Auskunft des MU lediglich die Nennung der europarechtlichen Rechtsgrundlage und die Anpassung von Normen, in denen bisher auf die alte Rahmenregelung verwiesen wurde. Das MU weist darauf hin, dass die vorliegende Anpassung nicht die derzeit stattfindende grundlegende Überarbeitung der Richtlinie Wolf ersetzt, die durch den Dialogprozess „Weidetierhaltung und Wolf“ unterstützt wird. 

Naturnahe Entwicklung der Oberflächengewässer 

Mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben der naturnahen Entwicklung der Oberflächengewässer (NEOG) werden Investitionen in die naturnahe Gewässerentwicklung zum Schutz und zur Verbesserung des Umweltzustands der Oberflächengewässer und Meere gefördert. Der Förderzweck besteht in der Verbesserung beziehungsweise Erhaltung der Grundlagen und Qualitätsziele im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. In der Richtlinie werden die bisherigen Richtlinien der investiven Maßnahmen für Fließgewässerentwicklung, Seenentwicklung sowie Entwicklung der Übergangs- und Küstengewässer zusammengefasst. Eine Förderung kann sowohl aus kofinanzierten ELER-Mitteln des Förderzeitraumes KLARA 2023 – 2027 als auch ausschließlich aus Landesmitteln erfolgen. 

Mögliche Begünstigte für eine Förderung aus kofinanzierten ELER-Mitteln sind nach den Vorgaben der EU-Kommission Vorhabenträger des öffentlichen Rechts, juristische Personen des privaten Rechts mit dem Status der Gemeinnützigkeit, natürliche Personen und Personengesellschaften. Für eine Förderung ausschließlich aus Landesmitteln können der vorgenannte Begünstigtenkreis und darüber hinaus sonstige juristische Personen des privaten Rechts Anträge stellen. Antragsberechtigt sind die aufgeführten Begünstigten allerdings nur unter der Voraussetzung, dass es sich bei der geförderten Investition um eine gemeinnützige bzw. im öffentlichen Interesse stehende Investition zur Verbesserung des Umwelt- und Gewässerschutzes handelt, mit der keine unmittelbare wirtschaftliche Tätigkeit des Begünstigten verbunden ist. 

Verkündung des Einwegkunststofffondsgesetzes 

Das Gesetz über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt wurde im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2023 I Nr. 124). Maßgeblich wird darin in Artikel 1 das Gesetz über den Einwegkunststofffonds (Einwegkunststofffondsgesetz, EWKFondsG) eingeführt. 

Der Entwurf geht zurück auf eine Vorlage durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Jahr 2022 und dient der Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie. Im Rahmen eines Einwegkunststofffonds sollen die Hersteller bestimmter Einweg-Kunststoffprodukte in einen Fonds einzahlen, aus welchem dann Finanzmittel an die Landkreise, Städte und Gemeinden ausgezahlt werden. Die Einwegkunststoffabgabe soll ab dem 1. Januar 2024 von den Herstellern entrichtet werden und ist erstmals im Jahr 2025 bezogen auf das Jahr 2024 von diesen zu zahlen. 

Dazu müssen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und sonstige Anspruchsberechtigte entsprechend der Vorgaben in §§ 15 ff. EWKFondsG eine Registrierung beim Umweltbundesamt vornehmen und dem Umweltbundesamt zum 15. Mai eines Jahres Daten zu den Sammlungsleistungen, Reinigungsleistungen, Sensibilisierungsleistungen und Datenerhebungs- und -übermittlungsleistungen melden. Die Auszahlung geschieht dann anhand eines Punktesystems (§§ 19 ff. EWKFondsG). Zur Begleitung des Einwegkunststofffonds wird eine Einwegkunststofffondskommission eingerichtet, in der auch die kommunalen Spitzenverbände vertreten sein werden (§ 23 f. EWKFondsG). 

Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts 

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts übermittelt. Der Entwurf enthält u.a. folgende Regelungsaspekte: 

  • Der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit wird aufgegeben. Einbürgerungen sollen künftig generell unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfolgen. 
  • Die für die Einbürgerung erforderliche Voraufenthaltszeit in Deutschland wird von acht auf fünf Jahre verkürzt. Eine weitere Verkürzungsmöglichkeit besteht bei besonderen Integrationsleistungen auf bis zu drei Jahre. 
  • Bei der Anspruchseinbürgerung werden Ausnahmen vom Erfordernis, den eigenen und den Lebensunterhalt unterhaltsberechtigter Familienangehöriger ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach SGB II oder SGB XII bestreiten zu können, ausdrücklich benannt. 
  • Die Einbürgerung für Angehörige der Gastarbeitergeneration wird durch die Hinnahme der Mehrstaatigkeit erleichtert. Außerdem müssen nur noch mündliche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden; der Einbürgerungstest entfällt. 
  • Die Einbürgerungsurkunde soll künftig grundsätzlich im Rahmen einer öffentlichen Einbürgerungsfeier ausgehändigt werden. 

Ergebnisse des KfW-Kommunalpanel 2023 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat die Ergebnisse des KfW-Kommunalpanels 2022 vorgestellt. Seit 2010 wird das KfW‐Kommunalpanel als jährliche Befragung von Städten und Gemeinden, seit 2011 auch unter Beteiligung der Landkreise, vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) durchgeführt. Ziel ist es, ein regelmäßiges Bild der kommunalen Finanzlage, der Investitionstätigkeit, des Investitionsrückstands sowie der kommunalen Finanzierungsbedingungen aus Perspektive der Kommunen zu geben. Das KfW-Kommunalpanel wird in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden durchgeführt. 

Der wahrgenommene Investitionsrückstand ist dem Kommunalpanel 2023 gegenüber dem Vorjahr, das einen Investitionsrückstand von 159 Milliarden Euro auswies, um rund sieben Milliarden Euro auf 166 Milliarden Euro gestiegen. Eine wesentliche Ursache dafür dürfte in dem Anstieg der Energie- und Baupreise begründet liegen. De facto dürfte der Investitionsrückstand damit eher stagnieren, da er zwar nominal gestiegen ist, aber real aufgrund der Preiseffekte nicht über dem Rückstand der vergangenen Jahre liegt. Es ist weiterhin gerade bei den Straßen (38,6 Milliarden Euro), den Schulen (47,4 Milliarden Euro) und den öffentlichen Verwaltungsgebäuden (rd. 19,5 Milliarden Euro) der Nachholbedarf sehr hoch. 

Bei den Landkreisen liegt der Investitionsrückstand mit 32,4 Milliarden Euro über dem Niveau der früheren Jahre. Die größten Defizite bestehen im Landkreisbereich bei den Schulen (16,285 Milliarden Euro) und bei den Straßen (6,193 Milliarden Euro). Von den antwortenden Landkreisen bezeichnen 62 Prozent (Schulen) bzw. 51 Prozent (Straßen) den Investitionsrückstand in den entsprechenden Bereichen als gravierend bzw. nennenswert. Große Investitionslücken bestehen auf Kreisebene weiterhin auch im Bereich der öffentlichen Verwaltungsgebäude (3,521 Milliarden Euro, Einstufung als gravierend bzw. nennenswert: 52 Prozent). 

Deutsches Stabilitätsprogramm 2023 

Das Bundeskabinett hat am 26. April 2023 das Deutsche Stabilitätsprogramm beschlossen und kommt damit den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes nach. Das Programm enthält eine Projektion der wichtigsten finanzpolitischen Kennzahlen sowie eine Erläuterung der finanzpolitischen Maßnahmen. 

Nach dem Stabilitätsprogramm wird im laufenden Jahr von einem Defizit von zirka 4 ¼ Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) ausgegangen. Im Jahr zuvor lag das Defizit bei 2,6 Prozent. Insgesamt soll das Defizit nach der Projektion bis 2026 schrittweise auf zirka 0,75 Prozent zurückgefahren werden. 

Die gesamtstaatliche „Maastricht“-Schuldenstandsquote soll von 66,3 Prozent des BiP im Jahr 2022 voraussichtlich auf 67 ¾ Prozent im Jahr 2023 ansteigen. Ab dem kommenden Jahr wird die Schuldenstandsquote dann kontinuierlich auf rund 65 ½ Prozent des BiP im Jahr 2026 gesenkt. 

Erster Bundeskongress „Tag der Regionen“ 

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) lädt zum Ersten Bundeskongress „Tag der Regionen“ ein. Der Kongress findet vom 14.-16. Juni 2023 in Cottbus bzw. online statt zum Thema „Die Welt im Wandel – so gelingt die Transformation in der Region“. Die dreitägige Veranstaltung bietet ein vielfältiges Programm mit unterschiedlichen Formaten zu aktuellen Themen der Raumordnungs- und Regionalpolitik. Anmeldungen für eine Teilnahme (in Präsenz oder online) sind bis zum 2. Juni 2023 möglich unter: www.bmwsb.bund.de/tagderregionen

BVerwG zur Festlegung von Flugverboten 

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine Naturschutzbehörde nicht befugt ist, Flugbeschränkungen für Luftfahrzeuge im Wege einer Naturschutzgebietsverordnung anzuordnen. Der Bund habe mit dem Regelungskonzept des Luftverkehrsgesetzes abschließend von seiner ausschließlichen Gesetzgebungszuständigkeit nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 6 GG Gebrauch gemacht und die verfassungsrechtliche Sperrwirkung des Art. 73 Abs. 1 Nr. 6 GG gelte auch im Anwendungsbereich der FFH-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie (Az. 7 CN 1.22). 

Hass, Hetze und Gewalt gegen Amts- und Mandatsträger 

Das Bundeskriminalamt (BKA) führt im Rahmen eines vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat geförderten Forschungsprojekts ein Monitoring durch, um das Ausmaß von Hass, Hetze und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträger zu erfassen. Die vierte Befragungsrunde ist gestartet und kann unter dem Link https://link.nlt.de/hau8 aufgerufen werden. Die bis zum 30. Juni 2023 laufende Umfrage ist anonym. Rückschlüsse auf die Person oder die Region der Teilnehmenden sind ausgeschlossen. 

Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze 

Der Deutsche Landkreistag hat den Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze übersandt. Mit dem Gesetz sollen die gesetzlichen Grundlagen für eine verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung geschaffen werden. Daneben werden in das Baugesetzbuch die Wärmeplanung unterstützende Regelungen aufgenommen. Die Adressaten der Verpflichtung sind dabei die Länder, diese können jedoch die Pflicht auf weitere Verwaltungseinheiten übertragen, was – auch ausweislich der Gesetzesbegründung – maßgeblich die Kommunen sein werden. 

Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) selbst gliedert sich in fünf Teile: In Teil 1 (§§ 1 bis 3 WPG-E) finden sich die Zielbestimmungen für das Gesetz und für die leitungsgebundene Wärmeversorgung insgesamt sowie Begriffsbestimmungen. In Teil 2 (§§ 4 bis 26 WPG-E) sind die Pflichten zur Wärmeplanung, die allgemeinen Anforderungen an die Wärmeplanung, die Datenverarbeitung, die Durchführung der Wärmeplanung sowie die Wärmepläne geregelt. Hervorzuheben ist dabei § 4 WPG-E, der in Abs. 1 die Verpflichtung der Länder regelt, aber auch in Abs. 2 eine Übertragung an andere Rechtsträger vorsieht, so an Landkreise, Städte und Gemeinden. Außerdem geht aus Abs. 3 hervor, dass in Kommunen (Formulierung im Entwurf: „Gebiete“) mit weniger als 10.000 Einwohnern von einer Wärmeplanung abgesehen werden kann. § 5 WPG-E regelt die Umsetzungsfristen. Demnach müssen in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern Wärmepläne bis Ende 2026 erstellt werden, in Gebieten mit weniger Einwohnern bis Ende 2028. 

Zur Wärmeplanung selbst werden in § 7 WPG-E die Anforderungen an die Beteiligung u.a. der Öffentlichkeit und von Netzbetreibern geregelt. In § 9 WPG-E werden die zu berücksichtigenden Strategien und Pläne gelistet. §§ 15 bis 21 WPG-E geben die Bestandteile und Schritte der Wärmeplanung vor, wie eine Bestandsanalyse, eine Potenzialanalyse, die Entwicklung eines Zielszenarios, die Entwicklung von Meilensteinen sowie die Entwicklung von konkreten Umsetzungsmaßnahmen. § 24 WPG-E regelt die Bindungswicklung des Wärmeplanes. §§ 25 und 26 WPG-E sehen Regelungen für die Fortschreibung von Wärmeplänen sowie für bereits bestehende Wärmepläne vor. 

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Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ 

Vom 9. bis 11. Mai 2023 tagte der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ in seiner regulären Frühjahrssitzung: Verglichen mit der Steuerschätzung vom Herbst 2022 werden die Steuereinnahmen insgesamt im Jahr 2023 um -16,8 Milliarden Euro niedriger ausfallen. Der Grund dafür sind v.a. die beschlossenen Steuerrechtsänderungen. 

Für den Bund ergeben sich dabei Mindereinnahmen von -9,8 Milliarden Euro, während die Gemeinden gegenüber der Herbst-Schätzung auf niedriger veranschlagte Steuereinnahmen im Umfang von -0,7 Milliarden Euro blicken können. Die Einnahmen der Länder fallen voraussichtlich um -6,6 Milliarden Euro geringer aus. Gemessen am Ist-Aufkommen 2022 bedeutet dies für alle Ebenen ein Plus von 2,8 Prozent oder 24,9 Milliarden Euro. Für die Kommunen ergeben sich – gemessen am Ist 2022 – um 3,7 Milliarden Euro höhere (+2,8 Prozent) und für die Länder um -3,8 Milliarden Euro niedrigere (-1 Prozent) Einnahmeerwartungen. 

Steuerschätzung: Regionalisierung für Niedersachsen 

Der Niedersächsische Finanzminister hat die Ergebnisse der Regionalisierung der Steuerschätzung für Niedersachsen am 16. Mai 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt. Nach seiner Auskunft geht die aktuelle Steuerschätzung von begrenzten, inflationsbedingten Mehreinnahmen für das Land Niedersachsen aus. Diesen stünden aber die ebenfalls durch die Inflation immens gestiegenen Ausgaben für Personal-, Zins- und Sachausgaben gegenüber. Für das Land werden im laufenden Jahr Mehreinnahmen von 221 Millionen Euro gegenüber dem aktuellen Haushalt erwartet, für 2024 wird gegenüber der fortgeschriebenen Mittelfristigen Finanzplanung mit einem Plus von 383 Millionen Euro gerechnet. 

Nach Abzug der an die Kommunen zu leistenden Finanzausgleichszahlungen ergeben sich insgesamt folgende Erwartungen gegenüber der aktualisierten Planung des Landes: 

Die Entwicklung der Steuereinnahmen des Landes ist der nachfolgenden Grafik des Niedersächsischen Finanzministeriums (MF) aus dessen Präsentation zur Pressemitteilung zu entnehmen: 

Zur Bewertung der Zahlen führt das MF in seiner Presseerklärung wörtlich aus: „Die auf Niedersachsen entfallenden Mindereinnahmen wurden bereits mit der letzten Steuerschätzung antizipiert und entsprechend berücksichtigt. Ohne diese vorsorgliche Maßnahme würden die aktuellen Schätzergebnisse insgesamt deutlich unter denen vom Oktober 2022 liegen.“ 

Für den kommunalen Finanzausgleich prognostiziert das MF folgende Veränderungen. 

Sitzung des DLT-Präsidiums im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 

Auf Einladung von Landrat Heiko Kärger fand die 311. Sitzung des Präsidiums des Deutschen Landkreistages (DLT) am 16./17. Mai 2023 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte statt. Breiten Raum nahm die aktuelle Situation der Flüchtlingszuwanderung ein. Im Nachgang des Treffens des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder bewertete das Präsidium die Ergebnisse als äußerst enttäuschend. Es forderte unverzüglich ein klar strukturiertes Konzept. Die Zuwanderung geflüchteter Menschen müsse besser gesteuert und für die Kommunen ausfinanziert werden. Beides sei nach den Ergebnissen des Flüchtlingsgipfels derzeit nicht zu erwarten. 

Den zweiten inhaltlichen Schwerpunkt der Sitzung bildete die Gesundheitspolitik. Das Präsidium des DLT forderte eine Krankenhausstrukturreform, die die berechtigten Belange des ländlichen Raums ausreichend berücksichtigt. Die bisher bekannt gewordenen Überlegungen des Bundesgesundheitsministeriums würden hingegen eher als Gefährdung einer flächendeckenden stationären Versorgung wahrgenommen. Zur Sicherung der Liquidität der überwiegend in schwieriger Situation befindlichen Krankenhäuser verlangte das Präsidium eine zeitnahe Auszahlung der vom Bund in Aussicht gestellten sog. Soforthilfe. Im Hinblick auf die perspektivische Ausstattung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) forderte das DLT-Präsidium die Länder auf, die Zusage einzulösen, die erheblichen Sach- und Personalkosten für die Aufstockung des ÖGD über das Jahr 2026 hinaus zu gewährleisten. 

Mit großer Skepsis betrachtet das DLT-Präsidium weiterhin die beabsichtigte Kindergrundsicherung. Durch das federführende Bundesministerium werde die bestehende vielfältige Unterstützung für die Kinder weitgehend ausgeblendet. Sollte das Vorhaben weiterverfolgt werden, forderte das Präsidium eine für die Familien einfach zu handhabende Ausgestaltung. Dies sei nach dem Konzept des Bundesfamilienministeriums nicht gewährleistet. 

Stellungnahme zum Entwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes 

Im März hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz den Entwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes vorgelegt. Dazu hat der Deutsche Landkreistag gemeinsam mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund eine Stellungnahme abgegeben. In der Stellungnahme wird die Zielrichtung des Entwurfs im Grundsatz begrüßt. Zugleich wird jedoch nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die kommunale Selbstverwaltung durch gesetzgeberische Maßnahmen nicht ausgehebelt werden darf. Insbesondere werden verfassungsrechtliche Bedenken angebracht sowie die Finanzierung sowohl der Planung als auch der Umsetzung angemahnt. 

Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes 

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) hat den Entwurf einer Formulierungshilfe für einen Fraktionsentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) zur Stellungnahme übersandt; er enthält ausschließlich die kommunal relevanten Regelungen. Nach Einschätzung der NLT-Geschäftsstelle ist der Zeitpunkt der geplanten Novelle zur Änderung des NKlimaG aufgrund des derzeit in Änderung befindlichen EU- und Bundesrechts nicht sinnvoll. Dies wird auch durch zahlreiche Hinweise und Anmerkungen des MU zu den Einzelregelungen deutlich. Das Land sollte vielmehr die grundsätzlichen Weichenstellungen beispielsweise bei der Änderung des Energieeffizienzgesetzes und des Klimafolgenanpassungsgesetzes zunächst abwarten, um dann passgenaue Regelungen auf Landesebene aufzusetzen. 

Die wesentlichen Änderungen des vorgelegten Artikels betreffen den Vierten Abschnitt des NKlimaG (Klimaaufgaben der Kommunen). Zu diesem Abschnitt sind zahlreiche Änderungsbegehren vorgesehen. Aus Sicht der NLT-Geschäftsstelle bedürfen insbesondere umfangreiche zusätzliche Berichtspflichten, Neuregelungen der bestehenden Konnexitätsregelungen, die Pflicht zur Bestellung hauptamtlicher Klimaschutzbeauftragter und eine im Gesetzentwurf angelegte allgemeine Auffangzuständigkeit der Kreisebene für den Klimaschutz kritischer Betrachtung. Das NLT-Präsidium wird sich im Rahmen seiner Sitzung am 24. Mai 2023 in Brüssel mit der Formulierungshilfe befassen. 

Änderung der Niedersächsischen Bauordnung 

Der NLT hat im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände zum Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung umfangreich im Landtag Stellung genommen. Mit der Änderung beabsichtigt die Regierungskoalition Veranstaltungen in dafür eigentlich nicht vorgesehenen Gebäuden zu erleichtern und Abstandspflichten für Solaranlagen sowie Wärmepumpen im Innenbereich zu verringern. Zudem soll die sog. Modernisierungsklausel in der Niedersächsischen Bauordnung gestrichen werden. Mit dieser Klausel war es bisher möglich, von einem Bauherrn zu verlangen, dass er, wenn er gerade am Gebäude etwas umbaut, das aktuelle Baurecht auch über das konkrete Umbauvorhaben hinaus einhalten soll, sofern das nicht wesentlich die Kosten erhöht. 

Deutlich kritisiert hat der NLT die Art der Einbringung in den Landtag. Obwohl das Bauministerium den Gesetzestext geschrieben hat, wurde der Entwurf von den regierungstragenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen unmittelbar in den Landtag ein gebracht. Damit hat man der kommunalen Hand eine Anhörungsmöglichkeit abgeschnitten. Zudem waren insgesamt nur vier Wochen Zeit, zu den beabsichtigten Änderungen eine Verbandsauffassung zu bilden. Das ist für solch ein weittragendes Gesetz zu wenig. 

Inhaltlich hat der NLT die Abstandsverringerungen für Solaranlagen grundsätzlich begrüßt, dabei aber auf Probleme hingewiesen – wie etwa die mögliche Verschattung sensibler Gebäude etc. Hinsichtlich der Wärmepumpen wurde darauf aufmerksam gemacht, dass diese häufig in Grenznähe wegen der Lärmentwicklung zu Nachbarschaftsstreitigkeiten führen. Abgelehnt hat der NLT die Streichung der Modernisierungsklausel. Diese wird in der Praxis gerade bei Altenheimen und dergleichen angewandt, um die Sicherheit der Bewohner zu erhöhen. Diese Möglichkeit aus dem bauaufsichtlichen Instrumentenkasten zu streichen wäre falsch. Würde die Landesregierung derzeit eine Anwendung nicht wollen, könnte sie das bei dieser Ermessensnorm per Erlass unkompliziert und schnell anordnen.

Niedersachsen gerät bei Digitalisierung weiter ins Hintertreffen 

Das Land Niedersachsen gerät bei der Umsetzung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung immer weiter ins Hintertreffen. Das hat der Digitalisierungsausschuss des NLT in seiner Sitzung am 17. Mai 2023 kritisiert. Nach Verstreichen der Umsetzungsfrist des Onlinezugangsgesetzes Ende 2022 lässt der Gestaltungswille des Landes weiter nach, so die Einschätzung der Digitalisierungsexperten aus den niedersächsischen Landkreisen und der Region Hannover. 

Sie sehen sich in ihrer Haltung durch die Beratende Äußerung des Niedersächsischen Landesrechnungshofs (LRH) bestätigt, welche vergangene Woche dem Landtag vorgestellt wurde. „Der Landesrechnungshof teilt unsere vielfach geäußerte Kritik, dass die Kommunen besser eingebunden und unterstützt werden müssen. Das ist ein wichtiges Signal“, wird NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer in einer Pressemitteilung zitiert. “Wir hoffen nun, dass die neue Innenministerin diesen Impuls aufnimmt. Es ist allerhöchste Zeit, dass Niedersachsen hier wieder zu den anderen Bundesländern aufschließt. Wir stehen für ein gemeinsames Vorgehen parat“, so Meyer weiter. 

Aus Sicht der Ausschussmitglieder müssen vor allem die – von Bund und Ländern mit Millionenaufwand entwickelten – Online-Dienste für die Kommunen auch nutzbar gemacht werden, damit ein Digitalisierungsschub entstehen kann. „Das Land befindet sich in einer Erprobungsphase, wir brauchen aber finanzielle und zeitliche Planbarkeit. Der bereits heute bestehende Bedarf für eine digitale Verwaltung scheint nicht erkannt zu werden. Auch die vielerorts bereits erzielten Fortschritte auf kommunaler Ebene werden nicht angemessen berücksichtigt“, machte Meyer deutlich. 

Entwürfe der Richtlinien Billigkeit II und Qualität in Kitas II 

Mit dem zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) ist das „Gute-Kita-Gesetz“ um zwei Jahre bis Ende 2024 verlängert worden. Das Niedersächsische Kultusministerium (MK) beabsichtigt daher, die bewährten Förderprogramme „Billigkeit“ und „Qualität in Kitas“ fortzusetzen und hat dazu die Richtlinienentwürfe im Wege der Verbandsbeteiligung übersandt. 

Mit der „Richtlinie zur Gewährung einer Billigkeitsleistung zur Erhöhung der Jahreswochenstundenpauschalen (RL Billigkeit II)“ wird die bereits in den Kindergartenjahren 2019/2020 bis 2022/2023 gewährte Billigkeitsleistung (Erhöhung der Jahreswochenstundenpauschalen) befristet für zwei weitere Kindergartenjahre fortgesetzt. Für die Finanzierung dieses Förderprogramms sind – vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Haushalt 2024 – Haushaltsmittel in Höhe von rund 144 Millionen Euro vorgesehen. Eine Veröffentlichung der Richtlinie soll bis zum 1. August 2023, dem Beginn des neuen Kindergartenjahres, erfolgen. Damit kommt das MK der Zusicherung nach, die Erhöhung des Dynamisierungsfaktors bei einer Verlängerung der Kita-Bundesmittel für diesen Zeitraum fortzuschreiben. 

Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Bindung von Fach- und Leitungskräften durch Entlastung und Qualifizierung“ (RL Qualität in Kitas II) hat einen Förderzeitraum vom 1. August 2023 bis 31. Juli 2025. Sie ermöglicht nach Auslaufen der aktuellen Richtlinie (über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung von Fachkräften – RL Qualität in Kitas) die Förderung von sogenannten Zusatzkräften Betreuung und Zusatzkräften Leitung. Auch die Förderung von Einführungskursen für nicht pädagogisch qualifizierte Zusatzkräfte Betreuung und von Qualifizierungsmaßnahmen für Leitungskräfte und pädagogische Fachkräfte ist möglich. 

Die bisherigen Fördertatbestände für die Zusatzkräfte in Ausbildung und den Trägerzuschuss sind mit Wirkung ab 1. August 2023 in das Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG, § 30) überführt worden und daher nicht mehr Bestandteil der neuen Förderrichtlinie. Für die Finanzierung dieses Förderprogramms sind Bundesmittel aus der Umsetzung des Kita-Qualitätsgesetz sowie Landesmittel in Höhe von insgesamt rund 183 Millionen Euro vorgesehen. Auch diese Richtlinie soll bis zum Beginn des neuen Kindergartenjahres am 1. August 2023 veröffentlicht sein. 

Zuwendungen zur Verbesserung der Sprachbildung und Sprachförderung 

Das Niedersächsische Kultusministerium (MK) beabsichtigt die Durchführung eines neuen Förderprogramms, mit dem die Sprachförderung des am 30. Juni 2023 endenden Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ in einem Förderzeitraum vom 1. Juli 2023 bis 31. Juli 2025 fortgesetzt werden soll. Für die Finanzierung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Sprachbildung und Sprachförderung“ (RL Sprach-Kitas) sind sowohl Bundesmittel aus der Umsetzung des Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Kita-Qualitätsgesetz) als auch Landesmittel in Höhe von insgesamt 50 Millionen Euro vorgesehen. Über die Richtlinie wird die Weiterfinanzierung derjenigen Stellen (Funktionskräfte Sprachbildung und Verbund-Fachberatungen) ermöglicht, für die bis zum 30. Juni 2023 eine Förderung nach dem Bundesprogramm bewilligt wurde. Damit soll die Sprachförderung in den Tageseinrichtungen für Kinder weiter unterstützt werden. 

Eine Veröffentlichung der Richtlinie ist bis zum Beginn des neuen Kindergartenjahres am 1. August 2023 mit einem rückwirkenden Inkrafttreten zum 1. Juli 2023 beabsichtigt, um den Rückzug des Bundes nach dem 30. Juni 2023 nahtlos auffangen zu können. Insofern ist der Zeitplan für das Richtlinienverfahren eng gefasst und das MK hat die Anhörungsfrist verkürzt. 

Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV: Dritter Förderaufruf 

Für die Förderung von Modellprojekten zur Stärkung des ÖPNV hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 11. Mai 2023 einen dritten Wettbewerbsaufruf veröffentlicht. Auch der dritte Förderaufruf gilt für Modellprojekte in Ländlichen Regionen und Stadtregionen, die mit jeweils bis zu 30 Millionen Euro gefördert werden können. Für den Förderaufruf stehen 140 Millionen Euro zur Verfügung, für die Projektförderung wird eine Laufzeit bis spätestens 31. Dezember 2026 festgelegt. Projektskizzen sind bis spätestens zum 14. Juli 2023 einzureichen. Am 30. Mai 2023 findet zu dem Förderaufruf eine Online-Informationsveranstaltung statt, für den man sich bereits registrieren kann. 

Ergänzende Informationen zum dritten Förderaufruf und zum Förderverfahren hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) mit einem umfangreichen Fragen & Antworten-Katalog bereitgestellt. Er ist im Internet (in ggf. aktualisierter Form) abrufbar unter https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/OEPNV/FragenAntworten/fragenantworten_node.html. 

Zur Vorstellung des dritten Förderaufrufs lädt das BALM Interessierte zu einer virtuellen Informationsveranstaltung am 30. Mai 2023 zwischen 10:00 und 12:00 Uhr ein. Für diese Veranstaltung ist bereits ein Registrierungslink hinterlegt. Die Anmeldung ist möglich unter https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Foerderprogramme/Oepnv/OEPNV-Modellprojekte_dritter-Foerderaufruf_230511.html. Die Einwahldaten zur Veranstaltung werden nach der Anmeldung automatisiert versendet. 

8. Nationaler Radverkehrskongress 

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und das Land Hessen laden zum 8. Nationalen Radverkehrskongress am 20./21. Juni 2023 nach Frankfurt/Main ein. Der Kongress mit zahlreichen begleitenden Fachforen und Side-Events sowie Exkursionen wird mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände ausgerichtet, im zeitlichen und räumlichen Umfeld der Fahrradleitmesse Eurobike. In diesem Rahmen findet auch wieder die festliche Verleihung des Deutschen Fahrradpreises statt. 

Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund richten am 21. Juni 2023 ein gemeinsames Side-Event zu Herausforderungen und Lösungsansätzen für die Förderung des Radverkehrs in der Fläche aus. Einzelheiten sind auch im Internet abrufbar unter: https://www.nationaler-radverkehrskongress.de/programm/programm/

Anmeldungen sind ab sofort möglich unter: https://www.nationaler-radverkehrskongress.de/registrierung/anmeldung/.  

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Kommunale Hoffnung: Flüchtlingsgipfel darf nicht scheitern 

Im Vorfeld des sog. Flüchtlingsgipfels zwischen dem Bundeskanzler und der Ministerpräsidentenkonferenz hatten die Präsidenten der drei niedersächsischen kommunalen Spitzenverbände ihre Erwartungen in einer gemeinsamen Erklärung veröffentlicht. 

Die Kommunen haben die Aufnahme und die Unterbringung von Flüchtlingen gewährleistet, sind in Vorleistungen getreten und erwarten nun, dass der Bund die Kosten vollständig ohne Wenn und Aber trägt“, so der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Frank Klingebiel (Stadt Salzgitter). „Immer mehr verfestigt sich der Eindruck, dass der Bund der kommunalen Realität vollkommen entrückt ist. Ohne einen angemessenen finanziellen und dauerhaften Ausgleich sowohl für die Kosten der Aufnahme und Unterbringung als auch für die Kosten der Integration – wie z.B. Wohnraum, Kita und Schule – und ohne entsprechende Planungssicherheit sind die Kommunen am Rande ihrer Leistungsfähigkeit. Der Bund muss endlich seine gesamtstaatliche Verantwortung wahrnehmen. Der Flüchtlingsgipfel darf nicht scheitern, sonst verlieren wir das Vertrauen der Bevölkerung endgültig und belasten den sozialen Frieden in den Städten und Gemeinden erheblich.“ 

„Der Bund ist zuständig für die Asyl- und Ausländerpolitik. Er bestimmt den Rechtsrahmen für Flüchtlinge und Vertriebenen. Nur er kann im Rahmen der Europäischen Union Einfluss auf eine wirksame Steuerung des weiteren Zuzugs nehmen. Und das ist dringend geboten. Gleichzeitig müssen die Kommunen substantiell entlastet werden. Es ist völlig inakzeptabel, dass der Bund seine Zuständigkeit abstreitet und nicht zu seiner Verantwortung für die Kosten der Unterkunft und die soziale Betreuung steht. Sollte der Bund bei seiner Verweigerungshaltung bleiben, wäre das ein nicht hinnehmbarer Affront gegenüber den Kommunen. Wenn die Situation so bleibt, wie sie ist, drohen gesellschaftliche Verwerfungen. Das kann keiner wollen“, ergänzt Landrat Sven Ambrosy, Präsident des Niedersächsischen Landkreistages. 

„Die Flüchtlingspolitik muss endlich an der Realität ausgerichtet werden“, so Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes: „Längst geht es nicht mehr nur ums Geld. Es braucht kurz- und langfristig ein Bündel an Maßnahmen, um Fluchtbewegungen besser zu steuern und fair zu verteilen. Der Bund muss auf europäische Lösungen wie harmonisierte Sozialleistungen und Verteilungsmechanismen hinwirken. Mit der pauschalen Aussage ‚Menschlichkeit kennt keine Grenzen‘ kann keine solide Zuwanderungspolitik in Deutschland gestaltet werden. Eine Begrenzung des bislang ungeordneten Zuzugs ist dringend erforderlich.“ 

Beschlüsse der Besprechung des Bundeskanzlers mit der MPK zur Flüchtlingspolitik 

Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hat in einer Besprechung zusammen mit dem Bundeskanzler am 10. Mai 2023 einen Beschluss für eine „Gemeinsame Flüchtlingspolitik von Bund und Ländern: Unterstützung der Kommunen, gesteuerter Zugang, beschleunigte Verfahren, verbesserte Rückführung“ gefasst. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass der Bund die Flüchtlingspauschale für die Länder in diesem Jahr um 1 Mrd. Euro erhöht. Darüber hinaus waren sich Bund und Länder einig, dass es eines Finanzierungsmodells bedarf, das der Höhe nach angemessen ist und sich den verändernden Flüchtlingszahlen automatisch anpasst (atmendes System). In diesem Zusammenhang wurde von den Ländern ausdrücklich das bewährte 4-Säulen-Modell (insbesondere die vollständige Erstattung der Kosten der Unterkunft und Heizung für Geflüchtete im SGB II, die Zahlung einer monatlichen Pro-Kopf-Pauschale für Asylbewerber, Integrationskosten sowie die Kosten für unbegleitete Minderjährige) angesprochen. Aus Sicht des Bundes wurde dagegen ein atmendes System bereits etabliert. Eine abschließende Einigung über die konkrete Umsetzung dieses Modells soll spätestens im November 2023 in einer erneuten Beratung der MPK mit dem Bundeskanzler erfolgen, die anlässlich einer weiteren Sitzung im Juni vorbereitet werden soll 

Vereinbart wurden ebenfalls Maßnahmen zur Entlastung insbesondere der Kommunen durch eine spürbare Reduzierung der irregulären Migration. Danach sollen sog. Migrationspartnerschaften mit den Herkunftsländern abgeschlossen werden. Vorbild soll das Migrationsabkommen aus dem Dezember 2022 mit der Republik Indien sein. Weiterhin sollen auf europäischer Ebene Verbesserungen im Dublin-Verfahren erreicht und die aktuellen auf europäischer Ebene diskutierten Reformvorschläge zur europäischen Asyl- und Migrationspolitik noch vor Ende der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments im Frühjahr 2024 verabschiedet werden. Zudem will sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für verpflichtende Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen für bestimmte Personengruppen einsetzen. Damit soll möglichst schnell ein rechtstaatliches Asylverfahren an der Außengrenze durchlaufen werden. 

Bund und Länder anerkennen ausdrücklich den „unschätzbaren Beitrag für das Funktionieren unseres Rechtstaats“, den die Mitarbeiter in den Ausländerbehörden leisten, sowie deren hohe Belastung an. Um die Ausländerbehörden zu entlasten, werden Änderungen im Aufenthaltsrecht angestrebt, die Vorsprachen u. ä. verringern und eine Digitalisierung des Ausländerwesens beschlossen. Zudem wurde das insbesondere auch seitens des Deutschen Landkreistages zusammen mit dem Bund formulierte Zielbild für die Digitalisierung des Ausländerwesens weitgehend aufgegriffen. 

Weiterhin wurde im Bereich der Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung und Integration auf dem bekannten Kanon von Sonderregelungen für die Flüchtlingsunterbringung (§ 246 BGB), serielles Bauen u. ä. hingewiesen. Um Doppelleistungen an SGB IIEmpfänger auszuschließen, die in Gemeinschaftsunterkünften mit Vollverpflegung untergebracht sind, wird eine entsprechende gesetzliche Regelung angestrebt. 

Schließlich haben der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder Maßnahmen zur Entlastung von Ländern und Kommunen durch ein effektives Rückführungsmanagement für Personen ohne Bleiberecht beschlossen. Dazu will der Bund erstens mit den relevanten Herkunftsstaaten praxiswirksame Vereinbarungen schließen. Zudem soll im Bereich der Dublin-Vertragsstaaten eine verbesserte Rückkehrkooperation erreicht werden. Für Straftäter soll das länderübergreifende Rückkehrmanagement gestärkt werden. Die Länder sollen Abschiebehaftplätze in ausreichender Zahl einrichten und vorhalten. Zudem soll es zahlreiche Änderungen gesetzlicher Regelungen geben, die Abschiebungsmaßnahmen verhindern oder zumindest erschweren.  

DLT und NLT: Flüchtlingsgipfel nicht der erhoffte Wendepunkt 

Der Deutsche Landkreistag ist insgesamt enttäuscht vom Flüchtlingsgipfel. DLT-Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Da hätte mehr rauskommen müssen. Eine Vertagung drängender Fragen von Begrenzung der Flüchtlingszahlen bis zum Finanzierungssystem hilft den Landrätinnen und Landräten nicht, für die die Situation Tag für Tag schwieriger wird. Wir haben keine Zeit und müssen schnell zu Verbesserungen kommen. Leider hat das Treffen von Bund und Ländern diesen notwendigen Impuls nicht ausgesendet.“ 

Zwar sei es zu begrüßen, dass es zu Verfahrensverbesserungen und schnellerer Digitalisierung in den Ausländerbehörden kommen soll und Bund und Länder ihre Anstrengungen zur Rückführung von Menschen ohne Aufenthaltsrecht intensivieren wollen. „Allerdings fehlen klare Aussagen zur sofortigen Beendigung freiwilliger Aufnahmeprogramme, zur Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten oder zum Vorschlag der Bundesinnenministerin, den Schutzstatus von Geflüchteten bereits an den EU-Außengrenze zu prüfen“, so Sager. „Wenn die Koalition in Berlin in diesen wichtigen Fragen uneins ist, kann das nichts werden.“ 

Mindestens hätten Bund und Länder die Finanzfragen auf Dauer lösen müssen. „Stattdessen wird weiter geprüft, im Sommer sollen Zwischenergebnisse besprochen werden, um dann im November zu beschließen. Das ist zu langsam und lässt sich den unter der Last der aktuellen Situation ächzenden Landkreisen nicht vermitteln. Es hätten deutliche Beschlüsse zu einem atmenden Finanzierungssystem gefasst werden müssen. Das ist nicht der erhoffte Wendepunkt in der deutschen Flüchtlingspolitik.“ 

NLT-Präsident Landrat Sven Ambrosy hat die Ergebnisse des Gipfels wie folgt kommentiert: „Der Flüchtlingsgipfel hat leider nicht die Erwartungen erfüllt. Die Milliarde hilft für 2023, die tatsächlich wichtigen Fragestellungen sind aber alle vertagt worden. Wir benötigen aber schnelle Lösungen für eine bessere Steuerung des Flüchtlingsstroms. Wir brauchen dringend finanzielle Planungssicherheit über 2023 hinaus: Dies gilt insbesondere für die Kosten der Unterkunft der ukrainischen Vertriebenen. Aber auch eine monatliche ProKopf-Pauschale, Integrationskosten und die Kosten für die unbegleiteten Minderjährigen müssen Teil eines atmenden Systems zur Unterstützung von Ländern und Kommunen werden. Positiv ist der enge Schulterschluss zwischen den Ländern mit dem Vorsitzland Niedersachsen in der MPK und den Kommunen. Der Bund hingegen will offenbar den Ernst der Lage nicht verstehen.“ 

Plattform Wiederaufbau Ukraine 

Die Bundesregierung hat zur Unterstützung des Wiederaufbaus in der Ukraine eine nationale ‚Plattform Wiederaufbau Ukraine‘ gestartet. Ziel der Plattform ist es, das Engagement für den Wiederaufbau der Ukraine in Deutschland zu unterstützen, zu verstärken und kommunale und nichtstaatliche Akteure miteinander zu vernetzen. Zudem soll sie eine erste Anlaufstelle für diejenigen Engagierten werden, die sich beim Wiederaufbau der Ukraine einbringen wollen. Die Plattform bietet auch eine eigene Rubrik für Kommunen, wo Beratungs-, Förder- und Vernetzungsangebote sowie Informationen zu kommunalen Partnerschaften zur Verfügung gestellt werden. 

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung lädt die Kommunen dazu ein, sich am Wiederaufbau in der Ukraine zu beteiligen und sich bei der Plattform einzubringen. Hier können konkrete Initiativen im Rahmen der deutsch-ukrainischen kommunalen Partnerschaften vorgestellt werden und Ideen für Fachdialoge, Workshops oder Webinare eingebracht werden. Dazu kann das Sekretariat der Plattform per E-Mail unter sekretariat@ukraine-wiederaufbauen.de kontaktiert werden. 

Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung im Bundesgesetzblatt 

Die Siebte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung vom 2. Mai 2023 ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 15. Mai 2023 in Kraft. Die Verordnung dient der Verbesserung der Abläufe bei der Vorbereitung und Durchführung der Europawahl und der Anpassung der Europawahlordnung an die Veränderungen der 12. Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung an neue gesellschaftliche Entwicklungen sowie an verschiedene wahlpraktische Bedürfnisse und Erfahrungen. Die Siebte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung vom 2. Mai 2023 ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 15. Mai 2023 in Kraft. Die Verordnung dient der Verbesserung der Abläufe bei der Vorbereitung und Durchführung der Europawahl und der Anpassung der Europawahlordnung an die Veränderungen der 12. Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung an neue gesellschaftliche Entwicklungen sowie an verschiedene wahlpraktische Bedürfnisse und Erfahrungen. 

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens und Geburtsnamensrechts 

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts übermittelt. Der Entwurf sieht insbesondere Erweiterungen der namensrechtlichen Möglichkeiten bei der Geburts- und Ehenamenbestimmung, erleichterte Namensänderungen für Kinder geschiedener Eltern, eine Aufhebung des Zwangs zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption sowie eine Liberalisierung des internationalen Namensrechts vor. Außerdem wird vorgeschlagen, im internationalen Namensrecht künftig nicht mehr an die Staatsangehörigkeit, sondern an den gewöhnlichen Aufenthalt anzuknüpfen. 

Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtereintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie das Bundesministerium der Justiz (BMJ) haben den Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtereintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften übermittelt. Der Entwurf sieht vor allem vor, dass Personen, deren Geschlechtsidentität vom eingetragenen Geschlecht abweicht, eine Änderung ihres Geschlechtseintrags und/oder ihres Vornamens im Personenstandsregister künftig durch einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt verlangen können. Auf Verlangen des Betroffenen sind nach Wirksamwerden der geänderten Eintragungen auch die Eintragungen in anderen amtlichen Registern sowie in amtlichen und nichtamtlichen Dokumenten zu ändern. Davon werden auch Stellen der Landkreise betroffen sein. Der Entwurf sieht vor einer Änderung des Geschlechtereintrags keine Beratungspflicht vor, verweist aber darauf, dass die Durchführung entsprechender Beratungen zu den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII gehöre. 

„Unbezahlbar und freiwillig“ – „Niedersachsenpreis für Bürgerengagement“ 2023 

Die Niedersächsische Staatskanzlei hat uns darüber unterrichtet, dass der „Niedersachsenpreis für Bürgerengagement“ unter dem Motto „Unbezahlbar und freiwillig“ auch 2023 – nun bereits zum 20. Mal – in eine neue Runde geht. Zur Teilnahme sind Vereine, karitative Institutionen, Initiativen, Selbsthilfegruppen und andere Helferinnen und Helfer aus Niedersachsen eingeladen, die sich freiwillig und gemeinwohlorientiert engagieren. 

Bewerbungen sind bis zum 28. Juli 2023 möglichst über die www.unbezahlbarundfreiwillig.de möglich, alternativ per Post an die Niedersächsische Staatskanzlei, „unbezahlbar & freiwillig“, Planckstraße 2, 30169 Hannover. 

Der Wettbewerb „Unbezahlbar und freiwillig“ stellt die Anerkennung bürgerschaftlich engagierter Menschen in den Mittelpunkt. Insgesamt vergibt die Jury zehn Preise im Gesamtwert von 30.000 Euro. Zusätzlich loben die Partner gemeinsam mit dem NDR einen Ehrenamtspreis aus, der mit 3.000 Euro dotiert ist. Dazu werden sich fünf Initiativen zwischen dem 20. und 24. November 2023 der Wahl des NDR-Publikums in Hörfunk und Fernsehen stellen. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.unbezahlbarundfreiwillig.de. Dort stehen zudem diverse Werbematerialien zum Download zur Verfügung. 

BMDV startet neuen Förderaufruf für „Radnetz Deutschland“ 

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat einen neuen Förderaufruf für das Radnetz Deutschland gestartet. Insgesamt stehen 100 Millionen Euro für lückenlose Radfernwege zur Verfügung, davon 45 Millionen Euro für längerfristige Projekte und bis zu 55 Millionen Euro für kurzfristige Vorhaben, die bis spätestens 31. Dezember 2024 umgesetzt und final abgerechnet werden. Anträge können bis zum 31. August 2023 gestellt werden unter: 

https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/Radverkehr/RadnetzDeutschland/ZugangEPortal/zugangeportal_node.html. Für Fragen zum Förderaufruf und zur Antragstellung ist eine Hotline der Transferstelle Mobilitätsforum Bund eingerichtet, die erreichbar ist unter 0221/ 5776-5699 oder per Mail an transferstelle@mobilitätsforum.bund.de. Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung finden sich ferner unter: https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/Radverkehr/RadnetzDeutschland/radnetzdeutschland_inhalt.html

Entwurf eines Auslegungsleitfadens für Windenergieanlagen an Land § 6 des 

Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) sieht Erleichterungen im Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land vor, die in ausgewiesenen Windgebieten liegen. In diesen Genehmigungsverfahren entfällt für einen Übergangs-zeitraum die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die artenschutzrechtliche Prüfung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat nunmehr wie in der Wind-an-Land-Strategie angekündigt, einen diesbezüglichen Auslegungsleitfaden vorgelegt, zu dem Länder und Kommunale Spitzenverbände Stellung nehmen können.  

Neue Risikoeinschätzung des FLI zum Auftreten der Geflügelpest 

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das seine Risikobewertungen zur Geflügelpest mittlerweile regelmäßig vorlegt, hat mit Stand 14.4.2023 erneut eine Aktualisierung für den Zeitraum 1. März bis 5. April 2023 veröffentlicht. In diesem Zeitraum wurden sieben weitere Ausbrüche bei Geflügel in Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz gemeldet. Das Seuchengeschehen scheint sich aktuell auf hohem Niveau zu stabilisieren. Das Institut geht weiter von einem hohen Risiko der Aus- und Weiterverbreitung der Geflügelpestviren in Wasservogelpopulationen aus. 

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Drei geänderte Gesetze: 500 zusätzliche Stellen in niedersächsischen Kommunen 

Mit 500 neuen Stellen und 50 Millionen Euro schlagen Gesetzesänderungen des Bundes bei den niedersächsischen Kommunen zu Buche. Zusätzlichen Aufgaben und Leistungen durch Wohngeldreform, geändertes Kinder- und Jugendhilferecht und neues Betreuungsrecht werden von den Kommunen umgesetzt, ohne dass sie bisher die notwendigen Mittel dafür bekommen. Die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens fordert von der Landesregierung einen Ausgleich für die Belastungen. 

In einem Schreiben an die zuständigen Ministerien bieten Niedersächsischer Landkreistag, Niedersächsischer Städtetag und Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund Gespräche an. „Angesichts der Dimension der Belastungen ist eine schnelle Lösung zwingend. Wir erwarten Gespräche noch vor der Haushaltsklausur für den Landeshaushalt 2024 – spätestens. Landkreise, Städte und Gemeinden tragen jetzt schon die zusätzlichen Lasten“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Dr. Jan Arning federführend für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände. „Allein die Landkreise und die Region Hannover waren gezwungen, 230 weitere Stellen zur Umsetzung der staatlichen Vorgaben zu schaffen. Die Belastung ist da und durch eine Abfrage bei unseren Mitgliedern belegt. Die 500 zusätzlichen Stellen und Leistungen sind nur das, was uns gemeldet wurde. Tatsächlich liegt die Belastung sicherlich höher“, erklärt Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages. „Wir fordern Selbstverständliches und Überfälliges. Das Land ist verfassungsrechtlich für die Finanzierung verantwortlich. Es hat zudem die Gesetzesänderungen im Bundesrat mit beschlossen. Wer bestellt, bezahlt. Das sollte klar sein“, ergänzt Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. 

Die Umfrage der kommunalen Spitzenverbände bei den Landkreisen, Städten und Gemeinden hat ergeben, dass im Jahr 2023 allein 316 zusätzliche Stellen aufgrund der Folgen der Wohngeldreform („Wohngeld-Plus“) geschaffen wurden, 109 sind es im Bereich der Jugendämter, 72 in den Betreuungsbehörden. Das summiert sich zu Personalkosten von rund 43 Millionen Euro – da ist der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst noch nicht berücksichtigt. Hinzu kommen Sachleistungen im Bereich der Jugendhilfe aufgrund von rund 7,6 Millionen Euro. 

Nicht alle Stellen werden in diesem Jahr besetzt werden können, aber spätestens ab kommenden Jahr trifft die Kommunen die volle Wucht der Belastung. Der Druck für eine Verständigung ist entsprechend groß.  

Umweltminister und Landkreise erzielen Kompromiss für Ausweisung von Flächen für Windenergie 

Die Landesregierung und die niedersächsischen Landkreise haben sich auf ein wichtiges Detail bei der Umsetzung des Ausbaus der Windenergie in Niedersachsen verständigt: Kein Landkreis soll mehr als vier Prozent seiner Kreisfläche für Windenergiestandorte ausweisen müssen. Darauf einigten sich Umweltminister Christian Meyer und die Vertreter der niedersächsischen Landkreise während einer Sitzung des Umweltausschusses des Niedersächsischen Landkreistages am 2. Mai 2023. 

„Wir halten fest an dem Ziel, bis Ende 2026 2,2 Prozent der Landesfläche für die Windenergie zur Verfügung zu stellen. Unser Entwurf für ein Windenergie-an-Land-Gesetz soll noch diesen Monat ins Landeskabinett, anschließend beginnt die förmliche Anhörung der Landkreise als verantwortliche Träger der Regionalplanung, bevor das Gesetz dem Landtag zugeleitet wird“, so der Minister. Um noch mehr Akzeptanz auch in den Landkreisen zu haben, die nach der Potenzialstudie besonders viele Flächen ausweisen müssen, sei eine Kappungsgrenze von vier Prozent der Kreisfläche geplant. Im Gegenzug müssten dann alle anderen Landkreise und kreisfreien Städte ein wenig mehr Flächen zur Verfügung stellen. „Ich freue mich sehr über die Solidarität der Landkreise untereinander und den gemeinsamen Willen, möglichst schnell viele Flächen und Genehmigungen für den Ausbau der Windenergie voranzubringen“, so Meyer. Das Land wird die Ausweisung im Rahmen der Task Force Energiewende tatkräftig unterstützen. 

Der Umweltminister greift damit eine Anregung des Präsidiums des NLT auf, das sich für die Prüfung eines „Dämpfers“ für die besonders belasteten Landkreise ausgesprochen hatte, die nach den bisherigen Überlegungen teilweise bis zu 4,9 Prozent der Flächen ausweisen müssten. „Die angedachte Umverteilung entlastet insbesondere einige Landkreise im Nordosten des Landes. Sie stellt ein großes Maß an kommunaler Solidarität untereinander dar. Das Aufgreifen der Anregung durch den Umweltminister werten wir als positives Signal, um auch im weiteren Verfahren die Energiewende so weit wie möglich im Konsens aller Beteiligten zu realisieren,“ ergänzte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer. 

Landrat Groote neuer Vorsitzender des NLT-Umweltausschusses 

Der Leeraner Landrat Matthias Groote, SPD, ist neuer Vorsitzender des NLT-Umweltausschusses. Er folgt in diesem Amt den in den Ruhestand getretenen früheren Cuxhavener Landrat Kai-Uwe Bielefeld. Groote gehörte von 2005 bis 2016 dem Europäischen Parlament an und hatte dort ebenfalls zeitweise den Vorsitz des Umweltausschusses inne. Seit 2016 ist er Landrat des Landkreises Leer. Im Jahr 2021 wurde er mit großer Mehrheit in diesem Amt bestätigt. 

Neue stellvertretende Vorsitzende des Umweltausschusses der 36 niedersächsischen Landkreise und der Region Hannover ist die parteilose Dagmar Schultz, seit November 2021 Landrätin des Landkreises Lüchow-Dannenberg. 

Inhaltlich beschäftigte sich der Ausschuss des kommunalen Spitzenverbandes im Schwerpunkt mit dem weiteren Ausbau der Windenergie. Zum Klimaschutz standen aktuelle Vorhaben auf EU-, Bundes- und Landesebene auf der Tagesordnung. Breiten Raum nahm auch der rechtliche Rahmen und die Umsetzung des Ausbaus der Solarenergie ein. Die erweiterte Herstellerverantwortung im Abfallrecht, der Entwürfe der EU-Verordnung zu Verpackungsabfällen und die EU-Richtlinie zu einem „Recht auf Reparatur“ komplettierten die Tagesordnung. Anschließend erfolgte ein intensiver Meinungsaustausch mit Umweltminister Christian Meyer, in dessen Mittelpunkt ebenfalls der Ausbau der Windenergie und der Klimaschutz stand.  

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Nds. Personalvertretungsgesetzes und des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes zu Videositzungen 

Die Regierungsfraktionen haben den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (LT-Drs. 19/1241) in den Landtag eingebracht. Der Gesetzentwurf umfasst zum einen eine Anpassung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) dahingehend, dass u.a. die Möglichkeit der Beschlussfassung im Umlaufverfahren, aber auch die Möglichkeit zur Durchführung von Sitzungen der Personalvertretungen als Telefon- oder Videokonferenz unabhängig vom Vorliegen einer epidemischen Lade von nationaler Tragweite geschaffen werden. 

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) soll in Bezug auf Hybridsitzungen kommunaler Gremien eine rückwirkende Klarstellung dahingehend erhalten, dass die Vertretung im Rahmen der Hauptsatzung die Hauptverwaltungsbeamtin oder den Hauptverwaltungsbeamten ermächtigen kann, im Benehmen mit der oder dem Ratsvorsitzenden in der Ladung anzuordnen, den Abgeordneten die Teilnahme durch Zuschaltung per Videokonferenz zu ermöglichen. Alternativ sieht der Gesetzentwurf vor, dass auch die oder der Vorsitzende der Vertretung von der Vertretung ermächtigt werden kann, nach Herstellung des Benehmens mit der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten von ihr oder ihm zu verlangen, die Möglichkeit der Teilnahme der Abgeordneten durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik in der Ladung anzuordnen. 

Die beabsichtigte Klarstellung in § 64 NKomVG begrüßt der NLT, da wir die Ausräumung der durch eine Aussage im Schrifttum hervorgerufenen Unsicherheiten für wichtig erachten. Wir würden aber darauf hinweisen wollen, dass die Regelung, durch die von uns nicht für notwendig erachtete neue Variante in § 64 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 NKomVG n.F., unnötig verkompliziert wird. Nach dem Beratungsergebnis unseres Verfassungs- und Europaausschusses würden wir die entsprechende Muster-Hauptsatzungsregelung daher auf die Nr.1 konzentrieren wollen. Die Herausgabe eines entsprechenden Satzungsmusters und einer ergänzenden Arbeitshilfe wird erfolgen, sobald das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens absehbar ist.  

Wirtschaftliche Betätigung und Bürgerenergiegesellschaften 

In der Praxis sind Fragen hinsichtlich der Anwendung der Vorschriften über die wirtschaftliche Betätigung im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) im Verhältnis zu den sog. Bürgerenergiegesellschaften (vgl. § 3 Nr. 15 des Erneuerbarer Energiegesetzes – EEG) aufgetreten, weil § 137 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG einen angemessenen Einfluss der Kommune fordert. Hierzu fanden zwischen dem Innenministerium und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens Gespräche statt. Im Nachgang hat das Innenministerium seine Auffassung mitgeteilt und verdeutlicht, dass die die Fragestellung hinsichtlich § 137 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG insbesondere im Lichte des aktuellen Bundesrechts betrachtet und bewertet werden muss. 

Das Innenministerium kommt zu dem Ergebnis, dass der kommunale Einfluss im Sinne von § 137 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG demnach also nicht über das in § 3 Nr. 15 EEG geregelte hinausgehen kann. Gleichzeitig wird eine kommunale Beteiligung aber auch unter diesen Prämissen eben nicht ausgeschlossen, sondern vielmehr ausdrücklich unter Buchstabe § 3 Nr. 15 c) EEG c genannt. Diesbezügliche kommunaler Beteiligungen und entsprechende Anzeigen nach § 152 NKomVG sind somit unter diesen Prämissen zu prüfen. Eine kommunale Beteiligung an einer Bürgerenergiegenossenschaft ist danach unter Beachtung des GenG auch mit mehreren Anteilen möglich. Soweit ein Aufsichtsrat gebildet wird, ist aus Sicht des Innenministeriums der Kommune mindestens ein Sitz einzuräumen. Augenmerk sollte auch auf die sog. Nachschusspflicht nach § 105 des Genossenschaftsgesetzes GenG gelegt werden. Diese kann nach dem dortigen Absatz 1 per Satzung auch ausgeschlossen werden. Das sollte im Einzelfall unter Berücksichtigung des finanziellen Engagements der Kommune geprüft werden. Bezogen auf Samtgemeinden sind die Regelungen des § 98 Absatz 1 NKomVG maßgeblich, so dass die Beteiligung einer Samtgemeinde an einer Bürgerenergiegenossenschaft ohne Aufgabenübertragung durch die Mitgliedsgemeinden nach dem dortigen Satz 2 nicht möglich ist. 

Nachtragshaushalt und Haushaltsbegleitgesetz 2023 des Landes beschlossen 

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung am 3. Mai 2023 den Nachtragshaushalt und das dazugehörige Haushaltsbegleitgesetz für 2023 beschlossen. Im Vorfeld hatte die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz vorgelegt (LT-Drs. 19/1284), in dem insbesondere Änderungen im Bereich des Kindertagesstättengesetzes sowie verschiedene Sondervermögen unter anderem zur Förderung des Strukturwandels im Krankenhauswesen in Niedersachsen vorgesehen waren. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hatte ergänzend schriftlich sowohl zu den Änderungsvorschlägen der Mehrheitsfraktionen als auch zu dem beabsichtigten Sondervermögen Stellung genommen. 

Im Ergebnis hat der Niedersächsische Landtag das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2023 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen (LT-Drs. 19/1255) beschlossen. Gegenüber dem Entwurf der Landesregierung wurden die Einnahmen und Ausgaben um rund 12 Millionen Euro erhöht. Das Finanzministerium hat in einer Pressemitteilung ergänzend darauf hingewiesen, dass 68 Mio. Euro in die Fortsetzung der Richtlinie Qualität in Kitas und die Dynamisierung der Jahreswochenstundenpauschale fließen. Dies entspricht den Verabredungen in der vorherigen Legislaturperiode. 

Auch das Haushaltsbegleitgesetz zum zweiten Nachtragshaushaltsgesetz des Haushaltsjahres 2023 wurde in der Fassung der Beschlussempfehlung (LT-Drs. 18/1256) beschlossen. Aus kommunaler Sicht ist hierbei nochmal die Änderung des Aufnahmegesetzes mit der Sonderzahlung im Jahr 2023 in Höhe von 50 Millionen Euro in dessen § 4b (im Ergebnis für sogenannte Vorhaltekosten) sowie die Verlängerung der Ausnahmeregelung für die sogenannten „Randzeiten“ in Kindertagesstätten bis zum Jahre 2025 im Niedersächsischen Kindertagesstättengesetz hinzuweisen. Gleiches gilt für die Fortführung der Finanzierung der ungedeckten Leistungsausgaben bei den Kosten der Unterkunft für die Geflüchteten in der Ukraine im SGB II in Art. 4. Einzelheiten des Gesetzgebungsverfahrens können dem schriftlichen Bericht in LT-Drs. 19/1289 hierzu entnommen werden.  

Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Streichung der Übergangsregelung für Rettungsassistenten 

Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes eingebracht (LT-Drs. 19/1225). Einziger Regelungsinhalt ist eine Änderung von § 10 Abs. 2 Satz 4 NRettDG, wonach die Übergangsregelung zur Besetzung der ersten Person im Rettungswagen dauerhaft entfristet wird, sodass künftig unbefristet und nicht mehr nur bis zum 31. Dezember 2023 auch Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten als erste Person Rettungswagen besetzen könnten. Begründet wird dies mit dem zunehmenden Fachkräftemangel im Rettungsdienst. 

Da die entsprechende Übergangsvorschrift bereits einmal verlängert wurde, kann die NLTGeschäftsstelle durchaus nachvollziehen, dass möglicherweise vor Ort Bedarf nach einer weiteren Verlängerung bzw. längerfristiger Flexibilität besteht. Diesbezügliche Signale der Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes haben uns jedoch bisher nicht erreicht. Würde die Regelung wie nun mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagen umgesetzt, würde aber grundsätzlich das Niveau für die Besetzung des Rettungswagens für die erste Person wieder auf das Niveau einer Rettungsassistentin oder eines Rettungsassistenten festgeschrieben. Dies hält die Geschäftsstelle in einer ersten Einschätzung für ein falsches Signal, zumal für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten ohne Ergänzungsprüfung oder mit dauerhaft nicht bestandener Prüfung weiterhin andere Verwendungsmöglichkeiten im Einsatzdienst bestehen. Zudem steht zu befürchten, dass die Niveauabsenkung von den Kostenträgern als Argument genutzt wird und das Berufsbild des Notfallsanitäters in Frage stellt. 

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat dem DLT den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes übermittelt. Die vorgesehene Änderung beinhaltet im Wesentlichen Regelungen zu folgenden Bereichen: 

  • Zur Durchführung der EU-Düngeprodukteverordnung sind nationale Durchführungsvorschriften erforderlich. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) soll die Aufgabe der notifizierenden Behörde übernehmen und künftig Konformitätsbewertungsstellen notifizieren und überwachen. Daneben wird die Möglichkeit vorgesehen, dass Bundesbehörden im Geschäftsbereich des BMEL im Rahmen der Konformitätsbewertung mitwirken.
  • Zudem werden Bußgeldvorschriften zur Ahndung von Verstößen gegen Vorgaben der EU-Düngeprodukteverordnung aufgenommen.
  • Des Weiteren werden Rechtsgrundlagen angepasst, um die steigenden Anforderungen bei der Qualitätssicherung und der Marktüberwachung im Anwendungsbereich des Düngemittelrechts erfüllen zu können.
  • Die Einrichtung eines Wirkungsmonitorings zur Düngeverordnung (DüV) wurde der EU-Kommission im Zusammenhang mit dem Vertragsverletzungsverfahren zur Umsetzung der Nitratrichtlinie zugesagt. Hierfür ist die notwendige Datengrundlage zu schaffen. Die Umsetzung des Wirkungsmonitorings soll künftig in einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates geregelt werden.
  • Um die StoffBilV auf Basis der Vorschläge des Evaluierungsberichtes (BT-Drs. 20/411) anpassen zu können, ist zuvor eine Anpassung der Gesetzesgrundlage in § 11a des Düngegesetzes notwendig. Dies betrifft Regelungen zur Ausgestaltung der Stoffstrombilanzierung hinsichtlich des Geltungsbereichs, Regelungen für Biogasanlagen sowie Sanktionen.  

Evaluierungsbericht zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz 

Die Bundesregierung hat einen Evaluierungsbericht zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz veröffentlicht. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Technik zur Abscheidung, zum Transport und zur Speicherung von CO2 bereits ausgereift und erprobt ist, der rechtliche Rahmen aber noch nicht passt. Dieser soll durch eine Carbon-ManagementStrategie verbessert werden. 

Kommission schlägt Reform der Vorgaben zur wirtschaftspolitischen Steuerung vor 

Die Europäische Kommission hat Vorschläge zur Reform der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU vorgelegt. Künftig soll hoch verschuldeten Mitgliedstaaten (mehr als 3 Prozent bzw. 60 Prozent des BIP für Defizit und Schuldenstand) mehr Zeit eingeräumt werden, um ihren Schuldenstand zu reduzieren. Alle Mitgliedstaaten müssen ihre mittelfristig geplanten strukturellen finanzpolitischen Maßnahmen in mehrjährigen Plänen (mindestens vier Jahre) darlegen. Für die hochverschuldeten Staaten wird die Kommission Maßnahmen vorschlagen, durch die der Schuldenstand innerhalb von vier bzw. sieben Jahren auf einen plausibel rückläufigen Pfad gebracht wird. Auf Druck der Bundesregierung sollen zusätzliche Schutzmaßnahmen für jene Staaten eingeführt werden, die die oben genannten Schwellenwerte überschreiten. Die Vorschläge müssen sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat angenommen werden. 

Die vorgelegten Vorschläge sind nach derzeitiger Einschätzung des DLT primär vorteilhaft für stark verschuldete Mitgliedstaaten, da ihnen mehr Flexibilität (und auch mehr Zeit) für den Abbau von Schulden eingeräumt wird. Trotz einiger Zugeständnisse ist jedoch nicht davon auszugehen, dass das Bundesfinanzministerium den Vorschlägen zustimmen wird. Bundesfinanzminister Lindner hat bereits geäußert, dass die vorgelegten Vorgaben noch nicht den Anforderungen der Bundesregierung entsprechen. Kritisiert wurde insbesondere der lange Anpassungszeitraum von vier bzw. sieben Jahren. Auch aus dem Europäischen Parlament kommt deutliche Kritik. Einige Abgeordnete lehnen die Vorschläge ab, weil sie zu einer Verwässerung der Schuldenregeln führen. Andere sehen dagegen zu wenig Spielraum für Investitionen. Der Kommission ist es scheinbar gelungen, einen Vorschlag vorzulegen, mit dem niemand wirklich zufrieden ist. 

Änderung der Musterbauordnung 

Die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz hat einen Entwurf zur Änderung der Musterbauordnung (MBO) vorgelegt. Die geplanten Änderungen der MBO betreffen die Erleichterung des Bauens im Bestand, den Mobilfunkausbau sowie Anpassungen im Bereich der fliegenden Bauten.  

Durchführung von Integrations- und Berufssprachkursen 

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat den Deutschen Landkreistag über Neuerungen und Änderungen zum 1. Mai 2023 hinsichtlich der Durchführung der Integrations- und Berufssprachkurse informiert. Anpassungen ergeben sich insbesondere im Hinblick die Einführung des „49-Euro-Tickets“ sowie – bezüglich der Integrationskurse (IK) – aus dem Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung. 

In Niedersachsen befasst sich auf Landesebene laufend der „Arbeitskreis Sprache“ mit den zentralen Fragen der Sprachkursversorgung sowohl des BAMF als auch der Landessprachkurse und weiterer Angebote. Im Rahmen der letzten Sitzung vom 21. April 2023 wurden dabei unter anderem folgende zentrale Kritikpunkte festgehalten: Das Sozialministerium, NLT und Regionaldirektion der BA kritisierten, dass die IK-Versorgung in Niedersachsen weiter deutlich unterdurchschnittlich sei. Das BAMF verwies auf die massive Ausweitung der IK-Versorgung im letzten Jahr. Ein Erklärungsansatz für die Unterversorgung liege bei den fehlenden Lehrkräften. Engpässe bestünden dabei vornehmlich in ländlichen Regionen. In städtisch geprägten Regionen gebe es deutlich bessere/überdurchschnittliche Versorgung mit IK. Durch das ab Mai geltende 49 Euro-Ticket erhofft sich das BAMF eine Verbesserung bezüglich der Erreichbarkeit der IK und damit auch der Versorgung in ländlichen Regionen. Vor diesem Hintergrund sehe das BAMF die angeführten Unterversorgungsquoten nicht als hilf-reich/aussagekräftig an. 

Nachhaltigkeit: Kommunalkongress am 5./6. Juni 2023 in Potsdam 

Am 5./6. Juni 2023 veranstalten die Bertelsmann Stiftung und die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt von Engagement Global mit Unterstützung des Deutschen Landkreistages, des Deutsche Städtetages und des Deutschen Städte und Gemeindebundes einen Kommunalkongress zum Thema „Nachhaltigkeit aktiv gestalten – die Kommunen gehen voran!“. 

Im Mittelpunkt des Kongresses steht die Rolle der Landkreise, Städte und Gemeinden bei der Umsetzung der Agenda 2030 mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen. Da das Jahr 2023 die Halbzeit zwischen der Verabschiedung der Agenda 2030 im Jahr 2015 und dem Zieljahr 2030 markiert, soll eine Zwischenbilanz zur Umsetzung gezogen werden. Ziel des Kommunalkongresses ist es, nachhaltige und entwicklungspolitische Aktivitäten miteinander zu vernetzen, zu verstetigen und die Verbreitung guter Beispiele und Lösungen im Rahmen von Podiumsdiskussionen, Inputs und Workshops voranzutreiben. 

Die Teilnahme am Kongress ist kostenfrei und Reisekosten können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden. Eine Anmeldung ist möglich bis zum 15. Mai 2023 über folgenden Link: https://skew.engagement-global.de/veranstaltung-detail/kommunalkongress-nachhaltigkeit-aktiv-gestalten-die-kommunen-gehen-voran.html“.

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Gutachten zur Verfassungskonformität der geplanten Krankenhausreform 

Die Gesundheitsministerien der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hatten bei Prof. Ferdinand Wollschläger (Universität Augsburg) ein Gutachten zur Verfassungskonformität der Reform der Krankenhausplanung beauftragt. Basis war die dritte Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung „Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung“ (vgl. NLT-Aktuell 40/2022). Das Gutachten liegt mit Datum vom 17. April 2023 vor. Es enthält folgende Kernaussagen: 

1. Das Grundgesetz sehe keine umfassende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Gesundheits- oder Krankenhauswesen vor. Es bestünden nur punktuelle Bundeszuständigkeiten, namentlich für die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser und die Regelung der Krankenhauspflegesätze sowie für die Sicherung der Sozialversicherung. Die Krankenhausplanung sei den Ländern zugewiesen, was die Reichweite der genannten Kompetenzen des Bundes beschränke. Den Ländern müssten eigenständige und umfangmäßig erhebliche Planungsspielräume verbleiben, gerade auch für legislative, abstrakt generelle Rahmensetzung. 

2. Auch aus diesen Gründen bestehe keine Zuständigkeit des Bundes für die Umsetzung der Empfehlungen der Regierungskommission, da diese die Planungsbefugnis der Länder übermäßig beschneiden würden. Dabei sei unerheblich, dass nicht unmittelbar Vorgaben für die Krankenhausplanung, sondern Vergütungsregelungen getroffen werden sollten. Den letzteren komme erhebliche Planungsrelevanz zu. 

3. Zur Realisierung der Krankenhausreform bestünden verschiedene Lösungsmöglichkeiten. Mittels einer Vergütungsregelung unter Verzicht auf die Planungshoheit übermäßig beschneidende Strukturvorgaben ließen sich wichtige Anliegen realisieren, namentlich die Fehlanreize beseitigende Umstellung von einer reinen leistungs- und mengenorientierten Vergütung auf eine Kombination aus leistungsabhängiger Vergütung und Vorhaltefinanzierung. Ebenso sei eine landesautonome Umsetzung des Reformvorschlags möglich, wobei eine landesübergreifende Koordinierung im Wege eines Staatsvertrags und eine Abstimmung mit dem Bund möglich sei. 

Verlängerung Antragsfrist für den DigitalPakt Schule – Windhundverfahren 

Für Niedersachsen stehen den Schulen insgesamt rund 465 Millionen Euro aus dem DigitalPakt Schule zur Verfügung. Davon wurden den Schulträgern nach aktuellem Stand rund 297 Millionen Euro bewilligt. Dies entspricht einer Quote von rund 64 Prozent. Zirka 168 Millionen Euro Fördermittel sind noch verfügbar. Das niedersächsische Kultusministerium (MK) hat kurzfristig mitgeteilt, die Antragsfrist für den DigitalPakt Schule zu verlängern und nachgeschaltet ein sogenanntes Windhundverfahren anzuschließen, um den Abfluss der im Förderprogramm noch vorhanden Mittel zu beschleunigen. Damit reagiert das MK auf die seit 2022 wiederholt vorgetragenen Forderung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände. 

Die Antragsfrist wird zunächst bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Damit können Schulträger über die bisherige Frist Mitte Mai 2023 hinaus Anträge auf die ihnen ursprünglich zugesicherten Fördersummen bei der entsprechenden Bewilligungsbehörde stellen. Ab dem 1. Juli 2023 können zudem alle Schulträger– auch diejenigen, die ihr Budget bereits ausgeschöpft haben – Anträge stellen, solange noch Restmittel vorhanden sind. Die Förderanträge auf die Restmittel sind so rechtzeitig zu stellen, dass sie bis zum 15. Mai 2024 bewilligt werden können. Somit erfolgt ab dem 1. Juli 2023 die weitere Vergabe der dann noch vorhandenen Restmittel ausschließlich nach dem Windhundverfahren. 

Aktionsprogramm Kommune – Frauen in die Politik 

Die Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft (EAF) führt zum zweiten Mal das vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend geförderte „Aktionsprogramm Kommune – Frauen in die Politik“ durch. Ziel des Programms ist es, den Anteil von Frauen in den kommunalen Vertretungskörperschaften sowie den Anteil haupt- und ehrenamtlicher Landrätinnen und Bürgermeisterinnen zu erhöhen. Für die zweite Periode wurden zehn Kommunen bzw. Zusammenschlüsse von Kommunen ausgewählt, ganz überwiegend Landkreise. 

Das Programm wird von der EAF in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenverband durchgeführt und u.a. vom Deutschen Landkreistag unterstützt. Das Programm beinhaltet regionale und bundesweite Aktivitäten zur Motivation, zum Empowerment und zur Vernetzung von Frauen. Durch konkrete Beratungsangebote und überregionalen Erfahrungsaustausch will es auch die Rahmenbedingungen für die kommunalpolitische Partizipation von Frauen verbessern. Nähere Einzelheiten dazu können der Homepage des Projektes entnommen werden; Projekthomepage www.frauen-in-die-politik.com

Auch in der zweiten Periode des Programms haben sich erneut zahlreiche Landkreise, Städte und Gemeinden beworben. Als Teilnehmer ausgewählt wurden aus Niedersachsen die Landkreise Cloppenburg und Vechta. 

Nachfolgeprozess 2. Flüchtlingsgipfel: Ergebnisbericht 

Der Ergebnisbericht der nach dem 2. Flüchtlingsgipfel eingerichteten Arbeitsgruppen ist vorgelegt worden. Im Einzelnen führt der Deutsche Landkreistag (DLT) hierzu aus: Der DLT war in jeder der vier Arbeitsgruppen durch Vertreter der Hauptgeschäftsstelle beteiligt. In Cluster 2 lag die Leitung beim Stellvertreter des Hauptgeschäftsführers des DLT, Dr. Kay Ruge. Die Zwischenergebnisse der Cluster wurden mit Vertretern der Landesverbände sowie von diesen benannten Praktikern aus den Kreisverwaltungen rückgekoppelt. Die Ergebnisse sollen in die Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit Bundeskanzler Scholz am 10. Mai 2023 eingebracht werden. 

In Cluster 1 ging es um Fragen der Unterbringung, der Verteilung und der Finanzierung. Alle Länder und alle Kommunalen Spitzenverbände haben sich auf folgende Forderungen geeinigt: Die Bundesbeteiligung an den Kosten soll zum 4-Säulen-System zurückkehren (Asylpauschale, 100%-Refinanzierung der fluchtinduzierten KdU, Integrationspauschale und Beteiligung an den Kosten für UMA). Die Bundesbeteiligung soll verstetigt und dynamisiert werden. Die Höhe der einzelnen Säulen ist dabei entsprechend der Kostensteigerung deutlich gegenüber den Werten aus 2021 zu erhöhen. Berücksichtigt werden müssen die fluchtbezogenen Kosten der Kommunen im SGB XII. Die Systemumstellung soll rückwirkend ab 2022 greifen und für Asylbewerber, Kriegsflüchtlinge und die legale Migration gelten. Der Bund hat demgegenüber eine Neuverhandlung der Bundesbeteiligung abgelehnt und darauf verwiesen, dass sich seine Haushaltslage in den letzten Jahren verschlechtert, die der Länder und Kommunen hingegen verbessert habe. 

Cluster 2 hat sich vor dem Hintergrund der derzeit außerordentlich hohen Belastung der Ausländerbehörden vor allem damit beschäftigt, aufenthaltsrechtliche Vorschriften und Prozesse zu identifizieren, durch deren Änderung zeitnah eine Entlastung der Ausländerbehörden erreicht werden kann. Darüber hinaus wurde gemeinsam mit den Ländern und dem Bund ein Zielbild für die Digitalisierung des Ausländerwesens erarbeitet und – nur gemeinsam mit den Ländern – Erwartungen an eine bessere Einbindung der kommunalen Spitzenverbände in aufenthaltsrechtliche Gesetzgebungsprozesse. Zu den vorgeschlagenen Änderungen mit einem besonders hohen Entlastungspotenzial gehören Änderungen im Visumverfahren. Eine deutliche Entlastung der Ausländerbehörden wird sich auch dadurch ergeben, dass die Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis für subsidiär Schutzberechtigte auf drei Jahre verlängert wird (§ 26 Abs. 1 AufenthG). 

Cluster 3 hat mit den Themen Integration, Arbeitsmarktintegration, Maßnahmen für Kitas und Schulen, Sprachkurse ein besonders weit gefasstes Arbeitsprogramm. Entsprechend kleinteilig sind auch die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen, die Gegenstand des Abschlussberichtes geworden sind. Seitens des DLT ist in den Beratungen immer wieder betont werden, dass die Ressourcenknappheit als limitierender Faktor zu berücksichtigen sei, auf den – etwa durch Standardabbau bspw. bei der Kindertagesbetreuung – reagiert werden müsse. Von den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden gefordert – vom Bund aber nur zum Teil zugesagt – wurden insbesondere Verbesserungen im Bereich der Integrations- und Erstintegrationskurse sowie der Migrationsberatung. 

In Cluster 4 war auffällig, dass der Bund zwar alle Forderungen der Länder und Kommunen in den Abschlussbericht aufgenommen, seinerseits aber kaum Zugeständnisse gemacht hat. So waren sich nahezu alle Länder sowie die kommunalen Spitzenverbände darin einig, dass es eines unverzüglichen und umfassenden Maßnahmenpakets zur nachhaltigen Begrenzung irregulärer Migration bedarf. Dazu sind an den EU-/Schengen-Außengrenzen kurzfristig wirksame Grenzschutzmaßnahmen zu ergreifen. Des Weiteren sind Asylverfahren im Transitbereich der EU einzuführen. Darüber hinaus ist die Liste der sicheren Herkunftsstaaten, insbesondere im Hinblick auf Georgien, Marokko, Algerien und Tunesien zu erweitern, um den Anwendungsbereich der Flughafenverfahren zu erhöhen und die Asylverfahren zu beschleunigen. Betont wurde auch, dass das teilweise dysfunktionale Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in seiner bisherigen Form die Beschränkung illegaler Migration nach Deutschland erschwere, wie die umfängliche Sekundärmigration zeigte. 

Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer 

Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben erneut gemeinsam mit der Freien Wohlfahrtspflege über die aktuelle Lage bei der Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) und die weiteren Perspektiven beraten. Hierzu informiert der Deutsche Landkreistag (DLT) wie folgt: 

Der Bund berichtete, dass sich derzeit 28.946 umA in Deutschland aufhalten (Stand: 24. April 2023), wobei davon 20.791 tatsächlich minderjährig sind, 8.155 sind (inzwischen) junge Volljährige. Seit Kriegsbeginn in der Ukraine am 24. Februar 2022 ist die Zahl um 11.300 gestiegen, wobei die Zahl der ukrainischen unbegleiteten Minderjährigen sich aufsummiert auf 4.520 Personen beläuft. Dabei ist davon auszugehen, dass viele nicht mehr in Deutschland sind, weil sie entweder weitergereist oder in ihre Heimat zurückgekehrt sind. Deren Zahl ist aber nicht bekannt. 

Die Vertreter der Länder haben im Detail unterschiedlich, aber überwiegend von einem leichten Rückgang der Zahlen der umA berichtet. Insoweit handelt es sich um eine leichte Entspannung, die aber auch angesichts der allgemeinen Lage bei der Betreuung von Flüchtlingen nicht als Entwarnung gesehen werden kann. Die Hauptgeschäftsstelle hat in der Sitzung unterstrichen, dass die Lage vor Ort sich weiter angespannt darstelle. Die unverändert hohe Zahl an umA binde zusätzliche Ressourcen, die beispielsweise in der Heimerziehung oder anderen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe ebenso gebraucht würden. Zudem stellt sich wie insgesamt bei der Flüchtlingsproblematik weiterhin die Unterbringungssituation die Kommunen vor besondere Herausforderungen. 

Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ 

Entsprechend der Zielstellung aus dem Koalitionsvertrag hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ eingerichtet, die seit Herbst 2022 tagt. Ziel ist es, in einem breiten Beteiligungsprozess die Grundlagen für ein Bundesgesetz zu legen, mit dem der Auftrag aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zur Gesamtverantwortung der Kinder- und Jugendhilfe auch für behinderte Kinder und Jugendliche umgesetzt wird. 

Die Zusammenführung der Kinder mit Behinderungen in der Kinder- und Jugendhilfe ist am 16. Januar 2023 in der 269. Sitzung des Jugend- und Sozialausschuss des NLT thematisiert worden. Der Ausschuss hat noch einmal bekräftigt, dass er die Zusammenfüh- rung in der Kinder- und Jugendhilfe wegen der dortigen Ansätze der Sozialraumorientierung und Unterstützung als fachlich richtig erachtet. Es müsse jedoch für die damit verbundenen finanziellen Verwerfungen eine sachgerechte Lösung gefunden werden. 

Seit Beginn der Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ im Herbst 2022 auf Bundesebene hat die vorbereitende Arbeitsgruppe des DLT „Reform des SGB VIII“, bestehend auf den Vertreterinnen und Vertretern die Landesverbände, im April 2023 erstmals wieder stattgefunden. Die Geschäftsstelle des NLT bringt sich aktiv in den Prozess beim DLT ein. 

Pflegevorausberechnung des Statistischen Bundesamtes 

Mit der Pflegevorausberechnung kombiniert das Statistische Bundesamt Annahmen über die zukünftige Bevölkerungsentwicklung mit Annahmen zur Pflegequote der nächsten Jahrzehnte. Dazu werden Ergebnisse der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung mit Daten der Pflegestatistik 2017 – 2021 zusammengespielt. Es handelt sich nicht um Prognosen, sondern um „Wenn-Dann-Aussagen“, die zeigen, wie sich die Bevölkerung und deren Struktur unter bestimmten Annahmen verändern werden. 

Die Pflegevorausberechnung 2022 – 2070 bereitet die Zahlen deutschlandweit sowie für die einzelnen Bundesländer auf. Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird danach allein durch die zunehmende Alterung bis 2055 von rund 5,0 Millionen Ende 2021 auf etwa 6,8 Millionen im Jahr 2055 ansteigen (+ 37 Prozent). Dabei werden bereits 2035 etwa 5,6 Millionen (+ 14 Prozent) erreicht. Nach 2055 sind keine starken Veränderungen mehr zu erwarten, da die geburtenstarken Jahrgänge aus den 1950er- und 1960er-Jahren, die sogenannten Babyboomer, dann durch geburtenschwächere Jahrgänge im höheren Alter abgelöst werden. 2070 dürfte die Zahl der Pflegebedürftigen bei etwa 6,9 Millionen liegen, wie die Pflegevorausberechnung in einer Variante mit konstanten Pflegequoten zeigt. 

Die Ergebnisse der Vorausberechnung zeigen deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern. Bei konstanten Pflegequoten ist bis Ende 2055 der geringste relative Anstieg der Pflegebedürftigen in Sachsen-Anhalt (+ sieben Prozent) und in Thüringen (+ neun Prozent) zu erwarten. Die stärksten relativen Anstiege stehen in Bayern (+ 56 Prozent) und in Baden-Württemberg (+ 51 Prozent) an. Für Niedersachsen wird bis Ende 2055 mit einem Anstieg der Pflegebedürftigen in Höhe von 38 Prozent gerechnet. Dies liegt knapp über den bundesweiten Durchschnittswert. 

Überarbeitung der De-minimis-Verordnung für DAWI 

Die EU-Kommission führt bis zum 1. Juni 2023 eine Konsultation zu ihrem neuen Entwurf einer De-minimis-Verordnung für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) durch. Die EU-Kommission sieht darin eine Erhöhung des Schwellenwertes auf 650.000 Euro innerhalb von drei Jahren sowie die Einführung eines verpflichtenden Registers für De-minimis-Beihilfen vor. 

Die EU-Kommission hatte zuvor bereits eine Konsultation zur Überprüfung der bisher geltenden Verordnung durchgeführt. Auf Initiative des Deutschen Landkreistages hatte die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Stellung genommen. Darin haben die Verbände eine deutliche Erhöhung der Schwellenwerte auf 1,5 Millionen Euro gefordert, um sicherzustellen, dass die Prüf- und Verwaltungskosten für Förderungen der kommunalen Gebietskörperschaften in angemessenem Verhältnis zum erwarteten Nutzen stehen. 

Ferner lehnen die Verbände die Einführung eines verbindlichen Registers für DAWI-Deminimis-Beihilfen ab, da sich die Praxis der Eigenerklärungen in Deutschland bewährt hat und ein erhöhter bürokratischer Mehraufwand bei den Beihilfegebern befürchtet wird. Eine Beteiligung der Landkreise wird empfohlen. Eingaben zu dem Entwurf können bis zum 1. Juni 2023 mit dem Betreff „HT.6507 Reply from a public authority“ per E-Mail gemacht werden an COMP-F3-PUBLIC-CONSULTATION@ec.europa.eu. 

Bekämpfung von Geflügelpest und Afrikanischer Schweinepest 

Die Europäische Union hat die Delegierte Verordnung (EU) 2023/751 der Kommission vom 30. Januar 2023 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 zu Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Tierseuchen erlassen. Mit dieser Verordnung wird eine Forderung des NLT-Präsidiums für eine neue Bekämpfungsstrategie bei der Geflügelpest in Teilen umgesetzt. 

Bisher sah die Delegierte Verordnung (EU) 2020/687 vor, dass die zuständige Behörde um den betroffenen Betrieb oder Ort eine Sperrzone der Verordnung einrichten muss. Die zuständige Behörde konnte bisher von der Einrichtung einer Sperrzone nur absehen, wenn eine Seuche der Kategorie A an ganz bestimmten Orten (z.B. Brütereien) ausbricht. Durch die neue Delegierten Verordnung (EU) 2023/751 wird ferner ergänzt, dass Kleinbetriebe mit bis 50 in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln zukünftig generell als Ort gelten, bei dem von der Einrichtung einer Sperrzone abgesehen werden kann. 

Weitere Änderungen betreffen Ausnahmen von den Verbringungsverboten für Tiere und Erzeugnisse in den Schutz- bzw. Überwachungszonen, die Verbringung von Junglegegeflügel aus Betrieben in den Schutz- bzw. Überwachungszonen, den Maßnahmenbeginn nach der Durchführung einer vorläufigen Reinigung und Desinfektion und die Wiederbelegung von Betrieben. 

Aufgrund eines kürzlich veröffentlichten wissenschaftlichen Gutachtens hat die EU die Wirksamkeit bestimmter risikomindernder Behandlungen bei Erzeugnissen tierischen Ursprungs und anderer Materialien im Hinblick auf Seuchen der Kategorie A (neu) bewertet. Nach Ansicht der EU ist neben anderen Behandlungen eine Wärmebehandlung von Fleisch zur Erreichung einer Kerntemperatur von 70 Grad Celsius für mindestens 30 Minuten eine wirksame Behandlung zur Inaktivierung des ASP-Virus. Dies dürfte die Möglichkeiten der Verarbeitung und nachfolgenden Vermarktung von Fleisch aus ASP-Restriktionszonen zukünftig erleichtern. 

Verordnung zur Impfung bei Geflügelpest 

Mit einer weiteren Delegierten Verordnung (EU) 2023/361 der Kommission von 28. November 2022 werden ergänzende Vorschriften für die Verwendung von Tierarzneimitteln in der Union im Hinblick auf die Prävention und Bekämpfung von Tiersuchen der Kategorie A und B bei gehaltenen und wildlebenden Land- und Wassertieren erlassen. Im Fokus stand dabei vor allem die Impfung gegen die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI), die jetzt (EU-rechtlich) ermöglicht wird. 

Die verstärkte Überwachung im Falle einer präventiven Impfung bei HPAI erfordert eine passive Überwachung durch wöchentliche virologische Tests einer repräsentativen Stichprobe verendeter Vögel sowie nach Beginn der Impfung mindestens alle 30 Tage eine klinische Untersuchung sowie die Entnahme repräsentativer Stichproben für die labortechnische Überwachung durch serologische oder virologische Tests durch einen amtlichen Tierarzt, um eine Prävalenz der HPAI-Virusinfektion in der epidemiologischen Einheit von fünf Prozent mit einem Konfidenzniveau von 95 Prozent feststellen zu können. Aufgrund der unsicheren Datenlage im Hinblick auf tatsächlich von der Wirtschaft angestrebte Impfungen, dürften diesen Anforderungen bei den (betroffenen) kommunalen Veterinärbehörden zu deutlichen Organisations-, ggf. auch Personalaufwänden führen. 

Durchführungsverordnung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest 

Weiterhin hat die EU hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 veränderte Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erlassen. Mit der Verordnung sollen in den betroffenen Mitgliedsstaaten insbesondere spezifische Verbote und Risikominderungsmaßnahmen für Verbringungen von Sendungen erhaltener Schweine innerhalb der Sperrzonen festgelegt und der Anwendungsbereich der derzeit in den Unionsvorschriften festgelegten besonderen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen entsprechend ausgeweitet werden. 

Angesichts der derzeitigen Seuchenlage in der Union in Bezug auf die ASP sollen die Mitgliedsstaaten gut koordinierte und kohärente Bekämpfungsmaßnahmen ergreifen. In der Verordnung werden sie verpflichtet, nationale Aktionspläne in Bezug auf Wildschweine zu erstellen, um die Ausbreitung der ASP zu verhindern. Die Mindestanforderungen an die nationalen Aktionspläne sollen den wissenschaftlichen Empfehlungen der EFSA Rechnung tragen, insbesondere in Bezug auf Präventivmaßnahmen zur Verringerung und Stabilisierung der Wildschweindichte vor der Einschleppung dieser Seuche, die passive Überwachung sowie Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren während der Wildschweinjagd, um ein harmonisiertes Vorgehen in den Mitgliedsstaaten zu gewährleisten. 

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung 

Das Bundeskabinett hat am 29. März 2023 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung beschlossen (BR-Drs. 138/23). Als Artikelgesetz ändert der Entwurf eine Reihe unterschiedlicher Gesetze. Im Vergleich zum Referentenentwurf enthält der Regierungsentwurf einige Änderungen: Die Einführung eines Bildungszeitgeldes wurde gestrichen. Die Förderung einer Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung wird in § 76 SGB III nicht länger als Ermessensleistung, sondern als gesetzliche Anspruchsleistung ausgestaltet. Dies gilt über eine Änderung in § 16 Abs. 1 S. 4 SGB II (Art. 7 des Gesetzentwurfs) auch für das SGB II. 

Zur außerbetrieblichen Berufsausbildung merkt der Deutsche Landkreistag an, dass diese in den Jobcentern zuletzt kontinuierlich zurückgefahren wurde. Es handelt sich um eine teure Vollfinanzierung außerhalb der Betriebe, die zudem betreuungsintensiv ist. Ausbildung muss vorrangig betrieblich organisiert werden. Wer bei der derzeitigen Situation des Ausbildungsmarktes, in der es mehr Stellen als Bewerber gibt, keine Ausbildung findet, muss ähnlich wie ein Jugendlicher mit Beeinträchtigung betreut werden. Hierfür ist das vorgelagerte Instrument der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme besser geeignet.