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DLT-Jahrestagung 2021

„Trotz(t) Corona: Wieder Land in Sicht!“ lautete das Motto der 74. Jahrestagung des Deutschen Landkreistages, die am 9. Juli 2021 auf Einladung des Präsidenten des Deutschen und des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, Landrat Reinhard Sager, in Timmendorfer Strand, Landkreis Ostholstein stattfand. An der Veranstaltung nahm Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und der Schleswig-Holsteinische Ministerpräsident Daniel Günther teil.

Bundespräsident Steinmeier betonte in seiner Rede die Wichtigkeit einer modernen Verkehrs- und Daten-Infrastruktur in den ländlichen Räumen. Das Land braucht Zukunft – und die Zukunft brauche das Land.

DLT-Präsident Sager mahnte eine bessere Unterstützung der Kommunen durch Länder und den Bund an. Dies dürfe aber nicht durch „Goldene Zügel“, sondern durch Hilfe zur Selbsthilfe geschehen. Eine gestaltungswillige kommunale Selbstverwaltung brauche starke und finanzkräftige Landkreise und Gemeinden. Hierzu sei eine ordentliche Finanzausstattung durch die Länder sowie eine Verteilung der Umsatzsteuer nach Einwohner notwendig, damit gerade ländliche Gebiete die notwendigen Anpassungen der Infrastruktur stemmen könnten. Neue Förderprogramme würden dem gegenüber nur punktuell helfen, aber keine nachhaltigen Strukturen schaffen. Dies entspreche nicht dem Selbstverständnis des DLT von kommunaler Selbstverwaltung. 

Verantwortung vor Ort stärken – Erwartungen an die Bundespolitik 2021 – 2025

Nach Beschluss des DLT-Präsidiums in seiner Sitzung vom 22. Juni 2021 liegen die Erwartungen des Deutschen Landkreistages an die Bundespolitik in der kommenden Legislaturperiode nun auch in Broschürenfassung vor. Erörtert werden u. a. folgende Handlungsnotwendigkeiten:

     – Förderale Strukturen zur Krisenbewältigung stärken

     – Die Kommunen besser mit Steuermitteln ausstatten

     – Gestaltungsspielräume bei Bundesgesetzen erhalten

     – Verfassungswidrige Aufgabendurchgriffe des Bundes unterbinden

     – Die Altenpflege zukunftsfest gestalten

     – Flächendeckende medizinische Versorgung sichern

     – Digitale Infrastrukturen flächendeckend ausbauen

     – Digitalisierung der Verwaltung intelligent unterstützen

     – Mobilität in der Fläche sichern und entwickeln 

Das Papier mit dem Titel „Verantwortung vor Ort stärken – Erwartungen an die Bundespolitik 2021 – 2025“ auf der Homepage des Deutschen Landkreistages unter https://www.landkreistag.de/images/stories/publikationen/bd-147.pdf abrufbar. 

Doppelhaushalt 2022/2023 des Landes

Am 11./12. Juli 2021 hat die Niedersächsische Landesregierung in ihrer Klausurtagung die Eckpunkte für den Haushaltsentwurf 2022/2023 festgelegt. Das Haushaltsvolumen soll im ersten Jahr 36,6 Milliarden Euro und im zweiten Jahr 37,14 Milliarden Euro betragen. Der Landeshaushalt ist gekennzeichnet durch das Bemühen, im Rahmen unterschiedlicher Sparmaßnahmen auf dem Weg zurück zu einem Haushalt ohne Kreditaufnahme zu kommen. Die Nettokreditaufnahme soll 2022 227 Millionen Euro und 2023 113 Millionenbetragen; ab 2024 ist eine Rückzahlung der in der Corona-Pandemie aufgenommenen Notlagenkredite über 25 Jahre vorgesehen.

Aus kommunaler Sicht sind insbesondere zwei Punkte bedeutsam, die nur am Rande in einer während der Pressekonferenz vorgelegten Präsentation des Finanzministeriums deutlich werden. Es wird von der stufenweisen Rückführung des Landeszuschusses nach SGB II gesprochen. Beabsichtigt ist, die bislang allein an die Landkreise und kreisfreien Städten ausgekehrten Einsparungen des Landes beim Wohngeld in drei Schritten zu streichen. 2022 soll es noch 100 Millionen Euro, 2023 50 Millionen Euro geben und ab 2024 sollen die Mittel komplett gestrichen werden. In der Endsumme handelt es sich dabei um eine Kürzung der kommunalen Finanzausstattung um 142 Millionen Euro.

In der Presseerklärung heißt es im Übrigen, dass für die Modernisierung von Krankenhäusern deutlich mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen. Tatsächlich soll es allerdings nur 30 Millionen Euro zusätzlich geben, die zu 40 Prozent von den Landkreisen und kreisfreien Städten gegen zu finanzieren sind.

Landkreise empört und enttäuscht über Doppelhaushalt des Landes

„Diejenige Ebene, die im vergangenen Jahr rund um die Uhr mit allen Mitteln die CoronaPandemie bekämpft hat, wird nunmehr finanziell durch die Landesregierung abgestraft. Beschlossen wurde ein Einschnitt in die Finanzausstattung der Kreisebene in Höhe von über 142 Millionen Euro. Dieses Geld fehlt auf Dauer. In einer Wahlperiode sind das 700 Millionen Euro. Die Wegnahme in drei Etappen ändert daran nichts. So stellen wir uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht vor,“ kommentierte der Vizepräsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Bernhard Reuter, Göttingen, in einer ersten Reaktion die Beschlüsse des Landeskabinetts zum Landeshaushalt.

Bei den zur Streichung vorgesehenen Geldern handelt es sich um Mittel, die das Land durch die seinerzeitige Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Jahr 2005 erspart hat und die seither fester Bestandteil der kommunalen Finanzausstattung sind. 

„Dieser Eingriff in die kommunalen Finanzen trifft allerdings besonders diejenigen Kommunen mit hohen sozialen Lasten. Allein die Region Hannover verliert jährlich über 30 Millionen Euro, der Landkreis Göttingen 5 Millionen. Eine solche Maßnahme einer großen Koalition im Vorfeld einer Kommunalwahl hätten wir uns nicht vorgestellt“, erläuterte NLTHauptgeschäftsführer Hubert Meyer.

Mehr als enttäuschend sei auch die Anhebung der jährlichen Mittel für die Krankenhausfinanzierung um lediglich 30 Millionen Euro auf 150 Millionen. „Das Land bringt damit zusätzlich nur 18 Millionen Euro jährlich auf, den Rest müssen ohnehin die Landkreise und kreisfreien Städte beisteuern. Mit diesem Ansatz ist die Mammutaufgabe des Abbaus eines Investitionsstaus von über zwei Milliarden Euro nicht zu stemmen. Das Land duckt sich weg und hofft darauf, dass die Kommunen wie in der Vergangenheit einspringen werden. Das ist unverantwortlich“, so Meyer abschließend.

Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung

Die Staatskanzlei hat am 12. Juli 2021 den Entwurf einer Verordnung zur Niedersächsischen Corona-Verordnung übermittelt. Schwerpunkt der Verordnungsnovelle ist unter weitgehender Beibehaltung der bisherigen Rechtslage die Einführung eines neuen § 6c in die Verordnung, mit dem die bundesweit vereinbarten Regelungen für Großveranstaltungen in niedersächsisches Landesrecht umgesetzt werden sollen. Die Landesregierung hat die Dauer der nächsten Verordnung auf den 13. August 2021 befristet. Auch wenn § 28a Abs. 5 Infektionsschutzgesetz des Bundes im Grundsatz eine Geltungsdauer von vier Wochen vorsieht, hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme auch wegen der besseren Kommunikation gegenüber den zahlreichen Urlaubsgästen für eine Laufzeit über die gesamten niedersächsischen Sommerferien bis zum 3. September 2021 plädiert. Dem Vernehmen nach wird die Landesregierung diese Anregung aufgreifen.

Entwurf einer Neufassung der Coronavirus-Einreiseverordnung

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Entwurf einer neugefassten Coronavirus-Einreiseverordnung übermittelt. Nach dem Entwurf sollen künftig alle Reisenden unabhängig davon, ob sie per Flugzeug oder auf andere Weise nach Deutschland einreisen, über einen Test- bzw. Impf- oder Genesenennachweis verfügen müssen. Die Verpflichtung zur vorherigen Anmeldung der Einreise soll aber weiterhin nur für Reisende aus Risikogebieten gelten. Die Kategorie des „einfachen“ Risikogebiets soll nicht mehr ausgewiesen werden. An die Stelle des „Hochinzidenzgebiets“ tritt das „Hochrisikogebiet“. Für Minderjährige sollen Sonderregelungen gelten. Auch der Fall, dass ein Virusvariantengebiet zum Hochrisikogebiet herabgestuft wird, soll ausdrücklich geregelt werden.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kurzfristigen Maßnahmen gegen die Folgen der Corona-Pandemie in Innenstädten

Das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) hat uns den Entwurf einer Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von kurzfristigen Maßnahmen gegen die Folgen der CoronaPandemie in Innenstädten (Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“) vorgelegt. Die Richtlinie sieht „Zuwendungen für niedersächsische Kommunen, die eine erhebliche Betroffenheit von der Corona-Pandemie in der Innenstadt und/oder im Ortskern von Grund-, Mittel- oder Oberzentren aufweisen“, vor. Mit den Mitteln solle die Krisenbewältigung sowie die grüne und digitale Transformation der Wirtschaft unterstützt werden. Die Gelder stammen dabei aus den europäischen Corona-Hilfen (REACT-EU). Die von der EU-Kommission vorgegebene Befristung der Förderung bis zum 31. März 2023 findet sich im Richtlinienentwurf wieder.

Förderrichtlinie zum Sonderprogramm „Stadt und Land“ veröffentlicht

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) hat bekanntgegeben, dass die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur (Richtlinie Förderung von Radverkehrsinfrastruktur – Sonderprogramm Stadt und Land) im Niedersächsischen Ministerialblatt (Nds. MBl. Nr. 27/2021, S. 1179 ff.) veröffentlicht wurde und seit dem 14. Juli 2021 in Kraft ist. Damit ist die bereits Ende des Jahre 2020 zwischen Bund und Ländern geschlossene Verwaltungsvereinbarung mit einem Fördervolumen von 657 Euro (davon ca. 10 Prozent für Niedersachsen) auch in Niedersachsen umgesetzt worden. Hinsichtlich der schleppenden Umsetzung und einiger Detailregelungen (z.B. erforderliche Sicherheitsaudits für Investitionen ab 100.000 Euro) wurde seitens der AG KSV mehrfach deutliche Kritik geäußert.

Kommunen können nunmehr Förderanträge bei der NBank stellen, um Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur zu regelhaft 75 Prozent fördern zu lassen. Bis Ende des Jahres 2021 beträgt der Fördersatz sogar 80 Prozent. Finanzschwache Kommunen können generell 90 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Die geförderten Maßnahmen müssen bis Ende 2023 gebaut und durch die Vorlage einen Schlussverwendungsnachweis abgeschlossen werden. Das Antragsformular und weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen sind auf der Internetseite der NBank abrufbar: https://link.nlt.de/ytlc

Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes – Stellungnahme der AG KSV

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat Stellung genommen zum Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes. Der Gesetzesentwurf enthält zahlreiche, insbesondere aus Sicht des Gewässerschutzes grundsätzlich zu begrüßende Änderungen, so zum Beispiel die Möglichkeit der Festsetzung von Entwicklungskorridoren, die Einräumung eines Vorkaufsrechts zugunsten des Landes oder die Einführung einer Anzeigepflicht für Feldmieten. Inhaltlich kritisiert haben wir hingegen unter anderem die vorgesehene Verpflichtung der unteren Wasserbehörden, über den Umfang der Unterhaltung, einen Mehrkostensatz oder eine Unterhaltungspflicht zu entscheiden sowie für die Gewässer zweiter und dritter Ordnung Unterhaltungsordnungen zu erlassen.

Weiterhin haben wir die Berücksichtigung einer ganzen Reihe von bislang in der Finanzfolgenabschätzung nicht enthaltenen, im Vollzug zu erwartenden Mehraufwänden angemahnt. Außerdem haben wir unsere Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass die im Zuge des Niedersächsischen Weges erst vor rund einem halben Jahr ins Gesetz aufgenommenen Regelungen zu Gewässerrandstreifen und die damit verbundenen Mehraufwände bei der Frage der Erheblichkeit i.S. des Art. 57 Abs. 4 NV und damit der Konnexitätsrelevanz der Gesetzesänderung berücksichtigt werden. Die getrennte Betrachtung stellt aus unserer Sicht eine unzulässige künstliche Aufteilung dar, insbesondere da die Einrichtung von Gewässerrandstreifen an Gewässern dritter Ordnung in der Vergangenheit bereits als Teil einer großen Novelle des NWG erfolgen sollte.

„Klimafreundlich, digital, zukunftsfest“ – Zweite Konferenz für Landkreise

Die zweite Konferenz für Landkreise im Klimaschutz fand am 14./15. Juni 2021 unter reger Beteiligung aus der kreislichen Praxis als Online-Veranstaltung statt. Unter dem Konferenztitel „Klimafreundlich, digital, zukunftsfest“ wurden in verschiedenen Formaten die Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen den Themenfeldern Klimaschutz und Digitalisierung beleuchtet.

Auf das Spannungsfeld zwischen Klimaschutz und Digitalisierung wies gleich zu Beginn der Veranstaltung in seinem Grußwort für das Bundesumweltministerium der Leiter der Digitalisierungsabteilung Dirk Meyer hin. Hierbei nahm er Bezug auf die vom Bundesumweltministerium Anfang 2020 veröffentlichte „Umweltpolitische Digitalagenda“. In ihrer anschließenden Keynote ging PD Dr. Ariane Berger, Deutscher Landkreistag, auf die Schnittstellen und Synergien zwischen Klimaschutz und Digitalisierung in den Landkreisen ein. Anstelle der kurzfristig verhinderten Landrätin Christiana Steinbrügge präsentierte danach der Leiter des Nachhaltigkeitsreferates Bodo Staab, wie die Digitalisierung im Landkreis Wolfenbüttel nachhaltig umgesetzt wird. Es folgten drei parallele Foren, in denen sich die Teilnehmer in kleineren Gruppen auf Grundlage von Impuls-Vorträgen aus der kreislichen Praxis zu einzelnen Themen austauschen konnten. Der Landkreis Gotha steuerte einen Praxis-Impuls zum Einstieg in den Klimaschutz bei. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf und der Kreis Steinfurt berichteten über ihre Zusammenarbeit mit Unternehmen. In dem dritten Forum wurde das Thema der Digitalisierung in den Landkreisen weiter vertieft.

Am zweiten Konferenztag wies in seiner Begrüßung Dr. Kay Ruge, Deutscher Landkreistag, auf die weitreichenden Wirkungen hin, die der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 zur teilweisen Verfassungswidrigkeit des Bundes-Klimaschutzgesetzes haben wird. Mit zwei wichtigen Zukunftsfragen für die ländlichen Räume befassten sich danach die beiden Foren zum klimafreundlichen Umbau der Mobilität und der Energieversorgung unter Nutzung digitaler Instrumente. Landrat Henry Graichen berichtete in seinem Praxis-Impuls über die nachhaltige Gestaltung von Mobilität im Landkreis Leipzig. Parallel dazu wurden in einem Forum das „virtuelle Kraftwerk“ und die „Energiedörfer“ des Landkreises Cochem-Zell vorgestellt. In einem dritten Forum wurde die strategische Planung und Kommunikation von Klimaschutzprojekten behandelt. Die Präsentationen aus den insgesamt sechs Foren der Konferenz sowie thematisch passende Linklisten können – nach einer Registrierung – auf der Internetseite des SK:KK unter https://www.klimaschutz.de/community/downloads heruntergeladen werden.

Plattform „Corona-Daten Deutschland“ des Statistischen Bundesamtes

Das Statistische Bundesamt (Destatis) stellt auf der neuen Plattform „Corona-Daten Deutschland“ (https://www.corona-daten-deutschland.de/) aktuelle und regional tief gegliederte Datensätze aus amtlichen und nichtamtlichen Quellen zur Verfügung, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise relevant sind.

„Corona-Daten Deutschland“ basiert auf einem Projekt, das im Jahr 2020 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) initiiert wurde. Die im Rahmen des BMWi-Projekts aufgebaute Datensammlung, die bisher nur für die Forschung zur Verfügung stand, wird über die neue Plattform auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Informationsangebot soll dabei sukzessive verbessert und weiter ausgebaut werden. Zielsetzung ist, bisher dezentral verfügbare Daten über Bundesländergrenzen hinweg zur Verfügung zu stellen und einen Vergleich zu ermöglichen.

Die Sammlung umfasst Daten zu verschiedenen inhaltlichen Bereichen. Zentral ist dabei die regional differenzierte Darstellung der seit März 2020 ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Dafür wurde im Rahmen des BMWi-Projekts ein Schema bestehend aus 21 Oberkategorien und 449 Unterkategorien entwickelt, nachdem alle erfassten Verordnungen auf Bundes-, Landes- und Kreisebene vergleichbar dargestellt sind. Zudem bietet die Plattform Zeitreihen und aktuelle Daten zum Infektionsgeschehen, zu Impfungen und zur Situation in den Krankenhäusern sowie zum wirtschaftlichen Geschehen. Die Daten stammen aus frei zugänglichen Quellen (u.a. Bundes- und Landesbehörden, ifo Institut, Bundesagentur für Arbeit, Handelsregister).

DKI-Gutachten „Aussagekraft von Krankenhausstruktur- und Qualitätsvergleichen auf Basis von OECD-Daten“

Das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) hat im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ein Gutachten zur Aussagekraft von Krankenhausstruktur- und Qualitätsvergleichen auf Basis von OECD-Daten erstellt.

Das DKI betrachtet im Rahmen des Gutachtens insbesondere die Krankenhaus- und Bettendichte, stationäre Fallzahlen und Verweildauern, die 30-Tage-Herzinfarkt- und Schlaganfallmortalität sowie Krankenhausaufnahmen bei Diabetes. Es führt aus, dass internationale Datenvergleiche in Diskussionen zur aktuellen Lage sowie zur zukünftigen Ausgestaltung des deutschen Krankenhaus- und Gesundheitswesens zunehmend eine wichtige Rolle spielten. Kritiker leiteten für Deutschland aus internationalen Datenvergleichen u.a. unangemessen hohe stationäre Fallzahlen und Defizite bei Qualitätsindikatoren ab.

Ein Ergebnis des vorgelegten Gutachtens ist, dass Behauptungen über vermeintliche Versorgungs- und Qualitätsprobleme in der deutschen Krankenhauslandschaft im Ländervergleich oftmals falsch seien oder deutlich relativiert werden müssten. Internationale Vergleiche der Krankenhausversorgung seien vielfach undifferenziert und unkritisch. Methodisch sei die Vergleichbarkeit vor allem aufgrund der mangelhaften Risikoadjustierung und Altersstandardisierung, abweichender Definitionen und Datengrundlagen zwischen den Ländern, einer dadurch begrenzten Datenvalidität sowie länderinternen und -übergreifenden Unplausibilitäten in den Daten erheblich eingeschränkt. Inhaltlich fänden bei internationa-len Vergleichen Unterschiede in der Soziodemografie, der Morbidität und dem Risikoverhalten der Bevölkerung sowie in den Gesundheitssystemen und Versorgungstrukturen kaum Berücksichtigung.

Landtagsentschließung: Zusammen gegen Hass, Gewalt und Angriffe gegen politische Amts- und Mandatsträgerinnen und Mandatsträger auf kommunaler Ebene

Der Niedersächsische Landtag hatte zuletzt 27. Februar 2019 im Rahmen eines Entschließungsantrags festgestellt, dass Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträger, Rettungskräfte und Polizeibeamte niemals ein geeignetes Mittel der Auseinandersetzung sind und diese scharf verurteilt. In zunehmendem Maße werden aus Sicht des Landtags Politikerinnen und Politiker nun weiterhin belästigt, beleidigt, bedroht oder sogar körperlich angegriffen. Ferner ehrenamtlich engagierte Menschen sowie hauptamtliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker seien dieser Konfrontation ausgesetzt. Daher hat der Landtag sich in seiner 114. Sitzung am 7. Juli 2021 erneut mit der Thematik befasst und eine entsprechende Entschließung angenommen.

Im Rahmen dieser neuen Entschließung (LT-Drs. 18/9666) nennt der Landtag zunächst verschiedene Maßnahmen gegen Beleidigungen und weitere Konfrontationen, die bereits veranlasst wurden. Unter anderem die Informationsbroschüre zur Sicherheit von Amtsund Mandatsträgern und einer dauerhaften landesweiten Informationskampagne, das am 3. April 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet und das von den kommunalen Spitzenverbänden initiierte Portal www.stark-im-amt.de für bedrohte Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker werden erwähnt.

Mit Blick auf die im September anstehenden Kommunalwahlen bittet der Landtag die Landesregierung, den Schutz für Personen, welche ein kommunales Mandat wahrnehmen oder anstreben, weiter zu optimieren. Die Entschließung listet zehn Konkretisierungen dieser Bitte auf, von der Verbesserung der bereitstehenden Ressourcen bei den Strafverfolgungsbehörden bis zu dem Vorschlag einer digitalen Bildungskampagne der Landeszentrale für politische Bildung.

                        Die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages

                                           wünscht allen Leserinnen und Lesern

                                                 erholsame Sommerferien

Cover-NLT-Aktuell-18

Krankenhäuser, Kommunen, Krankenkassen und Ärzteschaft warnen vor Finanzierungslücke in Milliardenhöhe: „Land muss Fördermittel für Krankenhäuser deutlich erhöhen!“

Das Land Niedersachsen muss seine Investitions-Fördermittel für Krankenhäuser deutlich erhöhen. Ansonsten sind die notwendigen Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen sowie die Umsetzung zukunftsweisender Projekte zur Verbesserung der Versorgung gefährdet. Darauf haben alle im Krankenhaus-Planungsausschuss beim Land vertretenen Organisationen anlässlich der anstehenden Beratungen im Landtag am Dienstag, 6. Juli 2021, hingewiesen: kommunale Spitzenverbände, Niedersächsische Krankenhausgesellschaft, Verbände der gesetzlichen Krankenkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Verband der Privaten Krankenversicherung sowie als beratende Mitglieder die Ärztekammer Niedersachsen und die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen. Gemeinsam fordern sie:

  • Eine dauerhafte Anhebung des jährlichen Investitionsprogrammes des Landes für Baumaßnahmen von 120 Millionen Euro auf mindestens 250 Millionen Euro ab dem Jahr 2022.
  • Eine regelmäßige Dynamisierung der jährlichen Krankenhausinvestitionsmittel auf Grundlage des Baukostenindex, um Baupreissteigerungen auffangen zu können.
  • Die Einrichtung eines landeseigenen Sonderfonds in Höhe von 1 Milliarde Euro zum kurzfristigen Abbau des bestehenden Investitionsstaus.

Die Organisationen erklärten: „Bei der Finanzierung der gemeinsam mit dem Land beschlossenen Baumaßnahmen von Krankenhäusern klafft eine Finanzierungslücke von rund zwei Milliarden Euro. Die vom Land jährlich zur Verfügung gestellten 120 Millionen Euro reichen nicht einmal für die Weiterfinanzierung bereits begonnener Maßnahmen. 

Dadurch wird der Investitionsstau immer größer und die Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger gefährdet!“

Das Land hat die Investitionsmittel – von Einmaleffekten abgesehen – seit 20 Jahren nicht erhöht. Schon um den Realwertverlust durch die Baukostensteigerungen auszugleichen, wäre eine Erhöhung auf 156 Millionen erforderlich. Da sich in diesem Zeitraum gleichzeitig die Krankenkassenmittel für die Patientenbehandlungen fast verdoppelt haben, ist die Investitionsquote der Krankenhäuser, also der Anteil der Investitionen an den Gesamtkosten, immer weiter gesunken und liegt mittlerweile nur noch bei 3,1 Prozent. Alle maßgeblichen wissenschaftlichen Analysen gehen demgegenüber von einer erforderlichen Investitionsquote von 7 bis 8 Prozent für Krankenhäuser aus. Soll die Investitionsquote auch nur 5 Prozent betragen, so wie noch vor 20 Jahren, müssten die Einzelfördermittel auf 258 Millionen Euro im Jahr steigen.

Nach einer langen und intensiven Debatte um die Zukunft der Krankenhausversorgung in Niedersachsen gibt es mittlerweile eine große Bereitschaft von Trägern, auch durch Fusionsprojekte an der Modernisierung der Krankenhauslandschaft mitzuwirken. Es wäre nicht zu verantworten, wenn gerade diese zukunftsweisenden Projekte nicht umgesetzt werden und die notwendigen Modernisierungsmaßnahmen aufgrund der mangelnden Finanzierung durch das Land ausgebremst würden.

Gesetz zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege sowie Entschließungsantrag verabschiedet

Der Niedersächsische Landtag hat am 7. Juli 2021 den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege in der Fassung der Beschlussempfehlung des Kultusausschusses (Drs. 18/9601) verabschiedet. Kernpunkt ist in Artikel 1 das neue Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG).

Gegenüber dem Gesetzentwurf der Landesregierung hat das nunmehr beschlossene NKiTaG umfangreiche Anpassungen bzw. Ergänzungen erfahren. Dies gilt insbesondere für den Einstieg in die Finanzierung einer dritten Kraft im Kindergarten. Das Land wird in einer ersten Stufe ab dem 1. August 2023 die Beschäftigung von Kräften in tätigkeitsbegleitender Ausbildung als Drittkräfte finanzieren. Die Pauschale in Höhe von jährlich 20.000 Euro je Ausbildungskraft soll eine Vergütung im Umfang von mindestens 15 Wochenstunden sowie die Finanzierung der Anleitungsstunden ermöglichen. In der zweiten Stufe ab dem 1. August 2027 finanziert das Land dritte Fachkräfte im Umfang von bis zu 20 Wochenstunden in allen Ganztagskindergärten mit 19 oder mehr belegten Plätzen.

Darüber hinaus sind u. a. noch folgende inhaltliche Änderungen vorgenommen worden:

  • Stärkung der inklusiven Teilhabe aller Kinder
  • Stärkung der Mitwirkung der Kinder
  • Reduzierung der teilbaren Plätze (Platzsharing) von drei auf zwei
  • Anstelle einer einjährigen hauptberuflichen Tätigkeit in einer Kita wird künftig nur noch eine einjährige einschlägige Berufserfahrung verlangt
  • Beschränkung der Betrauung einer anderen geeigneten Person mit der Wahrnehmung von Aufsichtspflichten auf Kitas mit mindestens zwei Kernzeitgruppen
  • Bestandsschutz für Kindertagespflegepersonen bis 31. Juli 2024, um sich an die neue Rechtslage anpassen zu können
  • In § 40 ist eine Revisionsklausel aufgenommen worden. Danach soll bis zum 31. Juli 2026 insbesondere ein geeigneter Zeitpunkt für die verbindliche Einführung der 3. Kraft in Kindergartengruppen geprüft werden. Außerdem sollen die Auswirkungen der in § 31 NKiTaG überführten und von der AG KSV ausdrücklich kritisierten Quotierung der besonderen Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung bis zum 31. Dezember 2022 überprüft werden. Dies werten wir zumindest als kleinen Teilerfolg.

Das Gesetz tritt mit Beginn des nächsten Kita-Jahres am 1. August 2021 in Kraft.

Der Landtag hat schließlich noch den Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen „Kita-Qualitätsoffensive: Frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege stärken und voranbringen“ unverändert angenommen. Darin wird die Landesregierung u. a. gebeten, sich für eine Verstetigung der Bundesmittel im Rahmen des „Gute-Kita-Gesetzes“ einzusetzen und einen Ausbildungspakt mit den Kommunen über Maßnahmen zu schließen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Weiterhin sollen die nächsten Stufen der Einführung und Finanzierung dritter Kräfte bis hin zur Einführung als Regelkräfte verfolgt werden. Auch soll der weitere bedarfsgerechte Ausbau von Betreuungsplätzen in den Kommunen unterstützt und in den nächsten fünf Jahren gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Konzept für eine Vereinfachung der Finanzhilfereglungen erarbeitet werden. 

Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (DVO-NKiTaG)

Das Niedersächsische Kultusministerium (MK) hat der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens den Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege im Wege der Verbandsbeteiligung übersandt. Die Regelungen der 1. und 2. DVO-KiTaG wurden in die neue DVO-NKiTaG überführt und um weitere Regelungen ergänzt, so dass es zukünftig nur noch eine Durchführungsverordnung zum NKiTaG geben wird.

Niedersächsisches Grundsteuergesetz

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung vom 7. Juli 2021 das Niedersächsische Grundsteuergesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschlusses für Haushalt und Finanzen (LT-Drs. 18/9603) beschlossen. Damit wurden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um in Niedersachsen ein vom Bundesmodell abweichendes Bewertungsverfahren für die Grundsteuer einzuführen. Nun müssen zunächst auf Basis des neuen Rechts die Finanzämter die Grundsteuermessbeträge nach dem neuen Recht ermitteln, bevor ab dem 1. Januar 2025 sie auch tatsächlich zur Anwendung kommen. Die kommunalpolitischen Diskussionen dürften daher zu der neuen Bewertung erst noch in den Jahren 2024 und 2025 richtig beginnen.

Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf hat es zwar umfangreiche Änderungen im Detail gegeben. An dem grundsätzlichen Flächen-Lage-Modell hat sich aber nichts geändert. Auch die Regelung zur Festlegung des aufkommensneutralen Hebesatzes in § 6 des Gesetzes ist im Kern beibehalten worden. Gestrichen wurde hingegen die Regelung in § 9 des Gesetzentwurfes zum Erlass bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden. Diese war auch seitens der kommunalen Spitzenverbände nachhaltig kritisiert worden. 

„Startklar in die Zukunft“ – Aktionsprogramm für Kinder und Jugendliche

Das Kultusministerium (MK) hat am 6. Juli 2021 detaillierte Informationen über das Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ ausgegeben. Das Programm gliedert sich im Schulbereich in personelle Unterstützung, digitalen Lerncontent sowie technische Lüftungsunterstützung. Daneben werden außerschulische Angebote sowie Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien gefördert. 

Die Umsetzung des Programms basiert auf drei Säulen: dem „Aufholprogramm“ des Bundes (114,2 Millionen Euro), zusätzlichen Landesmitteln (75 Millionen Euro) sowie schulorganisatorischen Maßnahmen.

Die Pressemitteilung einschließlich ergänzender Informationen ist auch im Internet zu finden unter „Startklar in die Zukunft“ – Kabinett beschließt Kinder- und Jugendprogramm in Höhevon 222 Millionen Euro | Nds. Kultusministerium (niedersachsen.de)

Corona-Virus: Zulässigkeit von Großveranstaltungen

Regelungen für Großveranstaltungen (insbesondere Sport) mit mehr als 5.000 Zuschauern wurden mit Umlaufbeschluss vom 6. Juli 2021 durch die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien bundesweit vereinbart. Im Wesentlichen wurde entschieden, dass Sportveranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauern nur dann zulässig sind, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz am Austragungsort unter dem Wert von 35 bewegt. Alle Veranstaltungen bedürfen einer Genehmigung durch die örtlich zuständigen Gesundheitsämter oder müssen zumindest mit diesen abgestimmt sein. Die Zulässige Auslastung der Sportstätten oberhalb einer Zuschauerzahl von 5.000 liegt bei höchstens 50 Prozent der bestehenden Kapazitäten, jedoch nicht mehr als 25.000 Personen.

Weiterhin sind Hygienekonzepte zu erstellen, die Veranstaltungen dürfen nur unter Sicherstellung der gängigen Abstands- und Hygieneregelungen durchgeführt werden. Der Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken ist verboten. Auch Absprachen zu Kulturveranstaltungen wurden getroffen.

Die entsprechenden Vereinbarungen auf der Ebene der Länder müssen noch in das jeweilige Corona-Landesrecht der Länder eingepflegt werden. Nach Mitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei ist damit zu rechnen, dass der entsprechende Entwurf der nächsten Niedersächsischen Corona-Verordnung in der nächsten Woche die entsprechende Umsetzung vorsehen wird.

Konnexität – Urteil des LVerfG Mecklenburg-Vorpommern zum finanziellen Ausgleich für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Das LVerfG Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 17. Juni 2021 die Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern zum finanziellen Ausgleich des Landes für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge als verfassungskonform eingestuft. Im Juni 2019 hatte der Lan desgesetzgeber in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit abgeschafft, Straßenbaubeiträge von Anliegern zu erheben. Den Gemeinden wurde für die in 2018 und 2019 begonnenen Straßenbaumaßnahmen die weggefallenen Einnahmen in der Höhe ersetzt, in der sie Straßenbaubeiträge hätten festsetzen können. Danach erfolgt ab dem Jahr 2020 jährlich eine pauschale Mittelzuweisung an die Gemeinden. Der insgesamt an die Gemeinden zu verteilende Betrag beläuft sich bis 2024 auf jährlich 25 Millionen Euro und ab 2025 auf jährlich 30 Millionen Euro. Der Gesamtbetrag wird auf die Gemeinden nach dem Verhältnis der von ihnen zu unterhaltenden Straßen und Wege (Straßenlänge, Art der Straße) verteilt. Die Jahrespauschale zahlt das Land den Gemeinden jeweils zum 30. Juni eines Jahres aus und kann über mehrere Haushaltsjahre angespart werden. Das Gericht hat die Klage teilweise als unzulässig und im Übrigen als unbegründet verworfen.

Zwar sah das Landesverfassungsgericht die Abschaffung der Straßenbaubeiträge als einen die Ausgleichspflicht des Art. 72 Abs. 3 Satz 2 der Landesverfassung auslösenden konnexitätsrelevanten Sachverhalt an. Aber die vom Land eingeführten Regelungen zum Kostenausgleich stellen nach Auffassung des Gerichts einen den Anforderungen der Landesverfassung entsprechenden finanziellen Ausgleich für den Wegfall der Straßenbaubeiträge ab dem Jahr 2020 dar. Der Ausgleich für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge habe durch eine pauschale Regelung getroffen werden können, da der Bestimmung der Pauschale eine tragfähige Prognose zu Grunde liegt. Ebenso wenig bestünden Bedenken gegen die konkrete Pauschalierung und gegen die konkrete Prognose.

Richtlinie zur Förderung von Hightech-Inkubatoren veröffentlicht

Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium hat die Richtlinie zur Förderung von Hightech-Inkubatoren/Akzeleratoren, die mit 25 Millionen Euro aus dem Corona-Sondervermögen ausgestattet ist, veröffentlicht. Ziel der Förderung soll sein, die Gründung neuer Hightech-Unternehmen in Niedersachsen zu beschleunigen sowie Hightech-Innovationen zu unterstützen und so einen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit des Standorts zu leisten. Die Ausrichtung ist grundsätzlich themenoffen, Quantentechnologie, Künstliche Intelligenz, Agrar und Ernährung, Life Sciences und Biotechnologie, Mobilität, Robotik sowie Produktionstechnologie stehen allerdings im besonderen Fokus des Landes.

Für die Förderung muss bis zum 15. August 2021 ein aussagekräftiges und verbindliches Konzept per E-Mail bei der NBank eingereicht werden. Auf dieser Grundlage wird dann die Entscheidung über die Vergabe getroffen.

Schnellladegesetz im Bundesgesetzblatt verkündet

Das Gesetz über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz – SchnellLG) wurde am 30. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es schafft die gesetzliche Grundlage für die geplante Ausschreibung von zunächst 1.000 Schnellladehubs, durch die ein bundesweites Netz an Schnellladepunkten für den Fern- und Mittelstreckenverkehr aufgebaut werden soll. Die Ausschreibung soll im Sommer in voraussichtlich mindestens 18 regionalen Teillosen mit vordefinierten Suchräumen erfolgen, die eine gute Erreichbarkeit innerhalb weniger Minuten sicherstellen sollen. Das BMVI hat hierzu unlängst ein Ausschreibungskonzept veröffentlicht.

Bundesweiter Warntag 2021 abgesagt

Das BMI und die Länder haben sich darauf verständigt, den ursprünglich für den 9. September 2021 geplanten bundesweiten Warntag abzusagen. Der nächste Warntag soll voraussichtlich im September 2022 stattfinden, wie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe über seine Homepage mitteilt. Ein erster Warntag war am 10. September 2020 durchgeführt worden.

Europäische Kommission legt langfristige Vision für die ländlichen Gebiete vor

Die Europäische Kommission hat eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU bis 2040 vorgelegt. In einem Aktionsplan werden legislative Maßnahmen in vier Bereichen angekündigt, die zu einer Stärkung der ländlichen Gebiete beitragen sollen. Eine Plattform zur Wiederbelebung des ländlichen Raums soll kommunalen Behörden als zentrale Anlaufstelle dienen.

Die Kommission sieht Maßnahmen zur Beförderung von Mobilität und Digitalisierung im ländlichen Raum vor. Es wird angekündigt, Strukturfondsmittel im ländlichen Raum zur Finanzierung der Maßnahmen der Renovierungswelle einsetzen zu wollen. Die Ansiedlung von Unternehmen in ländlichen Gebieten soll attraktiver und die Entwicklung von KMU unterstützt werden.

Ein Pakt für den ländlichen Raum soll bis Ende d.J. von allen Verwaltungsebenen gemeinsam erarbeitet werden. Entsprechend der Forderung des DLT wird die Kommission künftig die Auswirkungen europäischer Maßnahmen auf den ländlichen Raum überprüfen („rural proofing“).

EASO veröffentlicht Jahresbericht zur Asylsituation in der EU+ für das Jahr 2020

Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) hat seinen Jahresbericht über die Asylsituation in den EU+-Staaten (EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) für das Jahr 2020 veröffentlicht. Demnach sank die Zahl der Asylanträge pandemiebedingt im Vergleich zum Vorjahr um 32 Prozent. Trotz der Pandemie beschleunigten die nationalen Asylbehörden die Verfahren besonders durch die Digitalisierung und bauten dadurch Rückstände bei anhängigen Anträgen ab.

In 2020 wurden 485.000 Asylanträge gestellt; im Vorjahr waren es noch 716.000. Dieser signifikante Rückgang um 32 Prozent spiegelt die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wider. Einige Länder verzeichneten dennoch einen Anstieg. Insbesondere entlang der Westafrika-, Mittelmeer- und Westbalkanrouten wurden mehr Ankünfte registriert als 2019. Rumänien verzeichnete sogar einen Anstieg der Antragszahlen um 138 Prozent, gefolgt von Bulgarien (+64 Prozent).

Während zwei Drittel aller Asylanträge im Jahr 2020 in nur drei Ländern gestellt wurden: Deutschland (122.000), Frankreich (93.000) und Spanien (89.000), sahen sich Länder an den EU-Außengrenzen, wie Griechenland (40.560), Italien (26.5000), Zypern (7.440) und Malta (2.480) erhöhtem Druck ausgesetzt, Asylbewerber aufzunehmen und unterzubringen.

In 42 Prozent aller Entscheidungen (224.000) im vergangenen Jahr wurde Schutz in erster Instanz gewährt, ähnlich wie in 2019 (40 Prozent). Unter den positiven Bescheiden wurde 50 Prozent der Asylsuchenden der Flüchtlingsstatus zuerkannt, 27 Prozent humanitärer Schutz und 23 Prozent subsidiärer Schutz.

Anträge von Staatsangehörigen aus Eritrea, Syrien und Venezuela wurden weiterhin am häufigsten in erster Instanz anerkannt. Für Antragsteller aus Afghanistan stieg die Quote im Laufe der Zeit an (von 48 Prozent im Jahr 2017 auf 60 Prozent im Jahr 2020) ebenso für Nicaraguaner (von 6 Prozent auf 25 Prozent) und Belarussen (von 12 Prozent auf 30 Prozent).

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Impfkampagne und Stand der weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben sich im Rahmen ihrer Sitzung am 28. Juni 2021 einstimmig und umfassend über die Weiterentwicklung der Impfzentren und der Impfkampagne insgesamt im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie verständigt. Im Wesentlichen ist vorgesehen, dass unter Verantwortung der Länder die Strukturen zurückgeführt, die Impfzentren also nach Ablauf des 30. September 2021 geschlossen werden, wobei sowohl eine Aufwuchsfähigkeit bei entsprechenden pandemischen Entwicklungen als auch die Notwendigkeit erneuter Impfungen gerade vulnerabler Gruppen durch mobile Teams weiterhin gewährleistet bleiben muss. In einer Videokonferenz der kommunalen Spitzenverbände mit Bundesminister Jens Spahn am 29. Juni 2021 hat DLTVizepräsident Bernhard Reuter (Landkreis Göttingen) die Verlagerung der Verantwortung für den Umbau der Impf-Infrastruktur grundsätzlich begrüßt, die auch im Wesentlichen der Beschlusslage des DLT entspricht.

Bundesminister Spahn berichtete weiter, dass wahrscheinlich noch im Juli, spätestens Anfang August, die Lieferung der Impfstoffe an die Landkreise auch auf ein Bestellsystem umgestellt würden. Bislang würden den Ländern Kontingente zur Verfügung gestellt, dann würde das geliefert, was bestellt werde. Zudem seien nunmehr 65 Millionen Masken an Landkreise und Städte verteilt worden. Mit einem Abschluss der Verteilung sei noch im Sommer 2021 zu rechnen. Die kommunalen Spitzenverbände haben deutlich gemacht, dass in Landkreisen und Städten nicht ausreichend Informationen vorliegen würden, welche Stadtteile bzw. Gemeinden oder Dörfer eine besonders geringe Impfquote hätten, um diese gezielt anzusteuern. Daten liegen nach Angabe des BMG nur bis zur jeweiligen Postleitzahl vor; für die Impfungen durch niedergelassene Ärzte auch jeweils nur quartalsweise, in Kürze also für das erste und zweite Quartal 2021. Zudem wurde das Problem der Kontrolle der aus dem Ausland Einreisenden angesprochen. Bundesminister Spahn hat ferner darum gebeten, Hinweise über die Erfahrungen in den Gesundheitsämtern mit den digitalen Einreise-Meldungen zu geben. 

Ausstattung der Lehrkräfte mit Tablets und Laptops läuft an

Die kommunalen Spitzenverbände haben am 23. Juni 2021 begrüßt, dass nach langen Verhandlungen mit dem Kultusministerium die Richtlinien zur Ausstattung von Lehrkräften mit Tablets und Laptops sowie zur Administration dieser Geräte veröffentlicht werden. Angesichts der rechtlichen Vorgaben und der angespannten Marktsituation ist eine schnelle Beschaffung der Geräte aber mehr als unrealistisch. 

„Es ist ein ernüchterndes Beispiel dafür, wie sich Bund und Länder mit der Ankündigung von Förderprogrammen großzügig geben, die Umsetzung dann aber oftmals verkompliziert wird. Für die digitale Ausstattung der Lehrerinnen und Lehrer sehen wir das Land als Dienstherrn in der Verpflichtung. Gleichwohl haben wir uns aus pragmatischen Gründen ausnahmsweise bereiterklärt, für das Kultusministerium die einmalige Anschaffung und den Verleih der mobilen Endgeräte für die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte durch die örtlichen Schulträger zu übernehmen“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Nds. Landkreistages, Dr. Hubert Meyer und betont, dass damit keine Verpflichtung für spätere Anschluss- und Ersatzbeschaffungen eingegangen worden sei.

„Trotz aller Anstrengungen der kommunalen Schulträger werden die Tablets nicht sofort zur Verfügung stehen können“, dämpft Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Nds. Städtetages, eine zu große Erwartungshaltung. „Aus den Erfahrungen des Sofortausstattungsprogramms für Schülerinnen und Schüler wissen wir um die weltweit hohe Nachfrage, um die langen Lieferzeiten für die begehrten Geräte und um die gestiegenen Preise. Zusätzlich erschweren die teilweise europaweiten Ausschreibungspflichten eine zügige Bestellung. Realistisch ist daher bestenfalls eine Bereitstellung der Geräte bis zum Ende des Jahres.“

„Die Kommunen bemühen sich intensiv, den Digitalisierungsprozess in ihren Schulen voranzubringen. Sie wenden dafür erhebliche personelle und sächliche Ressourcen auf. Daher ist für uns die Zusicherung des Kultusministers wichtig, noch in diesem Jahr in einer Gemeinsamen Kommission die Finanzierungszuständigkeiten zwischen Land und Schulträgern zu überprüfen“, betont Dr. Marco Trips, Präsident des Nds. Städte- und Gemeindebundes und knüpft die deutliche Erwartungshaltung an, dass das Ergebnis dann auch zügig Eingang in das Niedersächsische Schulgesetz findet.

ÖPNV-Rettungsschirm 2021: Bund beteiligt sich mit einer weiteren Milliarde

Der Deutsche Bundestag hat am 25. Juni 2021 die avisierte Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) beschlossen, mit der die Corona-Hilfen des Bundes um eine weitere Milliarde aufgestockt werden. Eine entsprechende Änderung des RegG hatte zuvor auch das Bundeskabinett unterstützt. Nachdem der Bund bereits 2,5 Milliarden Euro für den ÖPNV-Rettungsschirm 2020 bereitgestellt hat, beteiligt er sich mit der jetzt beschlossenen Erhöhung weiterhin hälftig an dem derzeit erwarteten Gesamtschaden von 7 Milliarden Euro für 2020 und 2021. Nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestags soll die Auszahlung der Bundeshilfen aber in zwei Tranchen erfolgen. Dies soll sicherstellen, dass die Länder ihre finanziellen Zusagen einer hälftigen Beteiligung am ÖPNV-Rettungsschirm ebenfalls einhalten. Letztlich müssen die Länder damit allerdings die zweite Bundes-Tranche bis zu der erst 2023 vorgesehenen Spitzabrechnung selbst vorfinanzieren. Der Bundesrat hat der Änderung des RegG 25. Juni 2021 gleichwohl zugestimmt.

Sachstand bei der Entwicklung von Schnittstellen von SORMAS zu den Fachverfahren der Gesundheitsämter

Zur Nutzung von SORMAS in den niedersächsischen Gesundheitsbehörden hat das Präsidium des NLT in seiner letzten Sitzung den Appell formuliert, die SORMAS-Anbindung zumindest zu Erprobungszwecken anzuschließen, gleichzeitig aber die dringende Notwendigkeit von sogenannten bidirektionalen Schnittstellen deutlich gemacht. Einer, hinsichtlich der Schnittstellen, gleichlautenden Forderung des Deutschen Landkreistags und des Deutschen Städtetag erteilte Bundesgesundheitsminister Spahn im Grunde nach allerdings vorerst eine Absage. Er sehe in den bidirektionalen Schnittstellen einen begrenzten Mehrwert, erheblichen technischen Aufwand sowie konzeptionelle Risiken. Unterstützung für die kommunale Position kommt nunmehr aber von der Konferenz der Gesundheitsminister (GMK), welche in ihrer letzten Sitzung am 16. Juni 2021 einen Beschluss zu SORMAS-X und Programmierung von Schnittstellen gefasst hat. Darin erinnern die Länder den Bund an die seit Monaten angekündigten Schnittstellen, weisen auf die Wichtigkeit von bidirektionalen Schnittstellen zu SORMAS hin und fordern den Bund dazu auf, diese schnellstmöglich bereitzustellen.

Testungen von landwirtschaftlichen Betrieben und von Schlachtbetrieben

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) hat mit Erlass vom 28.Juni 2021 die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 3 NGöGD sowie § 28 Abs. 1 IfSG angewiesen, weiterhin Allgemeinverfügungen zu erlassen, wonach alle Beschäftigten in landwirtschaftlichen Betrieben, die temporär Erntehelferinnen und Erntehelfer beschäftigen und die in Sammelunterkünften untergebracht werden, mindestens zweimal pro Woche getestet werden müssen. Gleichzeitig ist die Weisung erteilt worden, gegenüber den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich liegenden Schlacht- und Zerlegebetrieben anzuordnen, dass sie ab dem 1. Juli 2021 nur Personen in der Produktion einsetzen dürfen, die mindestens einmal pro Woche auf eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 getestet worden sind und dabei ein negatives Testergebnis haben.

Angesichts insbesondere der Dauer und Allgemeinheit der beabsichtigten Regelungen zu Testungen von landwirtschaftlichen Betrieben und von Schlachtbetrieben haben die kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung zu den Entwürfen darauf hingewiesen, dass es sich nach unserer Einschätzung um Inhalte handelt, die in die Corona-Verordnung des Landes aufgenommen werden müssten.

Rat der EU aktualisiert die koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie

Trotz des verabschiedeten EU-COVID-Zertifikats sind weiterhin unterschiedliche mitgliedstaatliche Regelungen zu Reisebeschränkungen möglich. In seiner aktualisierten Empfehlung für eine koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der COVID-19 Pandemie sieht der Rat der EU die Befreiung von Test- oder Quarantänepflichten für Inhaber des EU-COVID-Zertifikats vor, die vollständig geimpft oder genesen sind. Daneben werden u.a. die Maßnahmen zum gemeinsamen Farbcode (grüne, orangene, rote Gebiete) angepasst und eine gleiche Gültigkeitsdauer für PCR- sowie Antigen-Schnelltests vorgesehen. Es erscheint höchst fraglich, ob damit ein einheitliches Vorgehen bei den Beschränkungen erreicht wird.

304. Sitzung des DLT-Präsidiums am 22./23. Juni 2021 im Landkreis TrierSaarburg

Auf Einladung von Landrat Günther Schartz fand am 22./23. Juni 2021 die 304. Sitzung des Präsidiums des Deutschen Landkreistages (DLT) im Landkreis Trier-Saarburg (Rheinland-Pfalz), statt. Themenschwerpunkte bildeten die durch den Deutschen Bundestag bereits beschlossene Ganztagsbetreuung der Grundschulkinder und die daraus resultierenden finanziellen Belastungen der Kommunen sowie die Erwartungen des Deutschen Landkreistages an Bundestag und Bundesregierung in der 20. Legislaturperiode. Hinsichtlich der Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 hat das Präsidium auf eine Deckungslücke von 3 Milliarden Euro verwiesen; Bund und Länder wurden zu belastbaren Aussagen zur Kostenübernahme aufgefordert. Das Forderungspapier zur kommenden Legislaturperiode werden wir gesondert zur Verfügung stellen, sobald die endgültige Fassung vorliegt.

Eingehend hat sich das Präsidium des DLT mit den gegenwärtig im Deutschen Sparkassen- und Giroverband erörterten „Leitlinien für die Struktur öffentlich-rechtlicher Sparkassen“ befasst. In verschiedenen Bundesländern werde angesichts des Marktumfeldes und der zunehmenden Regulatorik über Fusionen von Sparkassen nachgedacht. Das sei grundsätzlich sachgerecht, die bestehenden Grundprinzipien müssten aber gewahrt werden, mahnte DLT-Präsident Reinhard Sager. „Wo Sparkasse drauf steht, muss immer auch Sparkasse drin sein“. Ferner standen u.a. die Unterbindung des Aufgabendurchgriffs des Bundes im SGB XII, verschiedene Aspekte der Digitalisierung und der Umsetzung des OZG, die Pflegereform sowie die Auswirkungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes auf die Landkreise auf der Tagesordnung.

Schließlich beschäftigte sich das DLT-Präsidium mit der fortdauernden Corona-Pandemie und den auf Bundesebene diskutierten Ansätzen zur Stärkung der Bundeskompetenzen im Katastrophenschutz. Das Präsidium forderte die Umsetzung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienstes und eine Stärkung der kommunalen Krisenstrukturen.

Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Baulandmobilisierungsgesetz

Das Baulandmobilisierungsgesetz wurde am 22. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die in dem Gesetz vorgesehenen Änderungen des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung sind bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Die Gesetzesänderungen sollen die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und der Sicherung bezahlbaren Wohnraums unterstützen. Für die ländlichen Räume ist besonders die Einführung der neuen Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ hervorzuheben. Die Einführung dieser Kategorie ist ein besonderer Erfolg auch des Niedersächsischen Landkreistages. Hingegen hat der Bundesgesetzgeber keine Änderungen im Hinblick auf den tierwohlgerechten Stallumbau vorgenommen und von der ursprünglich noch vorgesehenen Einführung einer Ersatzzahlung im Baurecht nach dem Vorbild des Bundesnaturschutzgesetzes abgesehen.

Politisch umstritten war während des Gesetzgebungsverfahrens u.a. die Reichweite eines geplanten Umwandlungsverbots von Miet- in Eigentumswohnungen, wozu der Bundestag in dem neuen § 250 BauGB einen Kompromiss gefunden hat. Weitere Regelungen, die vor allem auf die angespannten Wohnungsmärkte in nachgefragten städtischen Ballungsräumen abzielen, sind eine Stärkung des gemeindlichen Vorkaufsrechts (§ 25 BauGB) und Erleichterungen bei der Anordnung eines Baugebotes (§ 176 BauGB), um Baulücken durch neue Wohneinheiten zu schließen. Mittels sog. sektoraler Bebauungspläne (§ 9 Abs. 2d BauGB) können nun die Gemeinden – befristet bis Ende 2024 – Flächen für Wohnbebauung festlegen. Die befristete Geltungsdauer des umstrittenen § 13b BauGB zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das vereinfachte Bebauungsplanverfahren wird bis 2022 verlängert.

Leider konnte sich der Bundestag nicht darauf verständigen, eine Regelung zum tierwohlgerechten Umbau von Stallanlagen in das BauGB einzufügen. Der Bundesrat hat begleitend zu seiner Billigung des Baulandmobilisierungsgesetzes zu diesem Punkt eine kritische Entschließung gefasst, in der er zutreffend darauf hinweist, dass solche Vorgaben notwendig sind, um den Umbau von Ställen hin zu mehr Tierwohl baurechtlich zu flankieren. Ohne eine solche Gesetzesänderung wird es schwerlich möglich sein, entsprechende Genehmigungen aussprechen zu können. Das 300 Millionen-Programm des Bundes zum tierwohlgerechten Stallumbau droht damit in weiten Teilen leer zu Laufen.

Änderungen zur Reform der Pflegeversicherung verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) am 11. Juni 2021 auch die von der Regierungskoalition eingebrachten Änderungsanträge zur Pflegereform verabschiedet. Der Bundesrat hat das nicht zustimmungspflichtige Gesetz am 25. Juni 2021 passieren lassen. Wichtigste Inhalte sind die Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile in der vollstationären Pflege, die tarifliche Entlohnung aller Beschäftigten in der Pflege und die Personalbemessung in Pflegeheimen.

Zur Begrenzung der Eigenanteile an den pflegebedingten Aufwendungen in der vollstationären Pflege zahlen die Pflegekassen – zusätzlich zu den weiter gewährten Leistungsbeträgen – gemäß § 43c SGB XI ab 1. Januar 2022 einen prozentualen Leistungszuschlag ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen, gestaffelt nach Dauer der Pflege in Höhe von 5 Prozent in den ersten zwölf Monaten, 25 Prozent nach zwölf Monaten, 45 Prozent nach 24 Monaten und 70 Prozent nach 36 Monaten. Alle Pflegeeinrichtungen (stationär und ambulant, bestehende und neue) müssen ihren Arbeitnehmern ab 1. September 2022 eine Entlohnung in Höhe eines Tarifvertrags oder einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung zahlen. Andernfalls werden sie von der pflegerischen Versorgung ausgeschlossen werden (§ 72 SGB XI). Die Leistungsbeträge für Pflegesachleistungen werden in der ambulanten Pflege um 5 Prozent angehoben, um den Kostenanstieg aus der Anbindung der Löhne an Tarife auszugleichen. Aus demselben Grund wird der Höchstleistungsbetrag für die Kurzzeitpflege um 10 Prozent angehoben. Beides ist zum 1. Januar 2022 vorgesehen. Für die Personalbemessung in Pflegeheimen werden in § 113c SGB XI Personalanhaltswerte je betreutem Pflegebedürftigen gesetzlich vorgegeben. Zur Finanzierung der neuen Leistungen der Pflegeversicherung ist erstmals ein Steuerzuschuss des Bundes in Höhe von 1 Milliarde Euro jährlich vorgesehen. Des Weiteren wird der Versicherungsbeitrag für Kinderlose um 0,1 Beitragssatzpunkte erhöht.

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat sich vor kurzem mit der Pflegereform befasst und die Notwendigkeit bekräftigt, pflegebedürftige Menschen bei den pflegebedingten Aufwendungen zu entlasten. Die verabschiedeten Änderungen zur Pflegereform gehen zwar einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, bleiben aber hinter den Erwartungen deutlich zurück. Zudem ist kein echter Systemwechsel beabsichtigt, der Pflegebedürftige und Sozialhilfe bei Kostensteigerungen verlässlich vor einer Überforderung schützen würde. Vielmehr stehen der Entlastung der Pflegebedürftigen zugleich neue Belastungen durch die Verbesserungen im Personalbereich gegenüber. 

Klimafolgenanpassung: Ergebnisse der Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021

Das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt haben die Ergebnisse der Klimawirkungs- und Risikoanalyse (KWRA) 2021 veröffentlicht, in der eine umfangreiche Analyse von Risiken und Wirkungen des Klimawandels in Deutschland vorgenommen.

Zu den besonders drängenden Risiken gehören demnach Hitzebelastungen, besonders in Städten, Wassermangel im Boden und häufigere Niedrigwasser, was schwerwiegende Folgen für alle Ökosysteme, die Land- und Forstwirtschaft sowie den Warentransport hat. Ökonomische Schäden an Bauwerken entstehen durch Starkregen, Sturzfluten und Hochwasser. Zudem verursacht der graduelle Temperaturanstieg einen Artenwandel, zu dem die Ausbreitung von Krankheitsüberträgern und Schädlingen gehört. Bislang sind nur wenige Regionen in Deutschland sehr intensiv von Hitze, Trockenheit oder Starkregen betroffen. Bei einem starken Klimawandel würden bis Mitte des Jahrhunderts laut der KWRA 2021 sehr viel mehr Regionen mit diesen Wirkungen konfrontiert sein. Im Westen und Süden Deutschlands würde sich das Klima relativ zu heute am stärksten verändern. Im Südwesten und Osten würden klimatische Extreme am häufigsten vorkommen. Die Flüsse und Flusstäler könnten durch Folgen von wasserspezifischen Risiken, wie Niedrig- und Hochwasser, betroffen sein. An der Küste würden die Gefahren durch den Meeresspiegelanstieg in der zweiten Jahrhunderthälfte deutlich zunehmen. Bei einem starken Klimawandel würde Ende des Jahrhunderts im Vergleich zu heute ganz Deutschland ein Hotspot für Risiken des Klimawandels.

Ganztagsförderungsgesetz: Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an

Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 zu dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur

ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Auch aufgrund der kritischen Stellungsnahmen der kommunalen Spitzenverbände und des wachsenden finanzpolitischen Widerstands in den Ländern gegen die im Ganztagsförderungsgesetz vorgesehene Finanzierung des Ausbaus hat der Bundesrat entsprechend der Beschlussempfehlung der zuständigen Bundesrats-Ausschüsse den Vermittlungsausschuss angerufen.

Mustervertrag zur finanziellen Teilhabe an Windenergieanlagen

Die Anfang 2021 in Kraft getretene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) enthält mit dem § 36k EEG 2021 eine Regelung, die es ermöglichen soll, Gemeinden im Umfeld zukünftiger Windenergieanlagen finanziell stärker von der Windenergienutzung vor Ort profitieren zu lassen. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinden soll dazu beitragen, die Akzeptanz der Windenergieanlagen vor Ort zu verbessern. Die Umsetzung von § 36k EEG 2021 ist für die jeweiligen Anlagenbetreiber freiwillig – die kommunalen Spitzenverbände hatten sich im Gesetzgebungsverfahren für eine verpflichtende Vorgabe ausgesprochen – und erfordert eine vertragliche Regelung. Hierfür hat die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) nunmehr einen Mustervertrag veröffentlicht, der im Rahmen einer Arbeitsgruppe zwischen den Verbänden der Energiewirtschaft und den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt worden ist. Der Mustervertrag und ergänzende Dokumente können unter folgenden Link heruntergeladen werden: https://link.nlt.de/pbek

Der Mustervertrag soll im Sinne einer rechtssicheren Umsetzung des § 36k EEG 2021 konsensfähige Lösungen für verschiedene Rechtsfragen skizzieren. Er ist so konstruiert, dass er bereits während der Projektenwicklung, d.h. vor der Genehmigung der Anlagen, abgeschlossen werden kann. Erläuterungen zu den einzelnen Regelungen sowie Informationen zu Hintergründen und relevanten rechtlichen Kontexten des Mustervertrages sind in einem umfangreichen Beiblatt zusammengestellt.

Jugendämter nahmen 2020 rund 45.400 Kinder in Obhut

Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2020 rund 45.400 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erfolgten zwei Drittel (67 Prozent) dieser Inobhutnahmen wegen einer dringenden Kindeswohlgefährdung, 17 Prozent aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland und weitere 17 Prozent auf Bitte der betroffenen Minderjährigen. Ein Drittel (33 Prozent) aller 2020 in Obhut genommenen Jungen und Mädchen war jünger als 12 Jahre, jedes zehnte Kind (11 Prozent) sogar jünger als 3 Jahre.

Im Vergleich zu 2019 sind die Inobhutnahmen um 8 Prozent oder rund 4.100 Fälle zurückgegangen. Anders als in den beiden Vorjahren war dafür im Corona-Jahr 2020 jedoch nicht allein die sinkende Zahl der Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise verantwortlich (1.100 Fälle). Noch deutlicher war der Rückgang in Fällen von dringender Kindeswohlgefährdung (-2.100 Fälle). Auch die Zahl der Selbstmeldungen von Jungen und Mädchen hat 2020 -im Unterschied zu den beiden Jahren zuvor -abgenommen (-800 Fälle). Inwieweit diese Entwicklungen in Zusammenhang mit den Lockdowns und den Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie stehen, lässt sich anhand der vorliegenden Ergebnisse nicht beantworten. Fachleute und Studien weisen jedoch darauf hin, dass ein Teil der Kinderschutzfälle Corona-bedingt unentdeckt geblieben und das Dunkelfeld somit gewachsen sein könnte. In die offizielle Statistik fließen nur solche Fälle ein, die den Jugendämtern bekannt gemacht wurden und daher dem sogenannten Hellfeld zuzurechnen sind.

Die meisten Minderjährigen waren vor der Inobhutnahme bei einem allein erziehenden Elternteil (25 Prozent), bei beiden Eltern gemeinsam (25 Prozent) oder bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft untergebracht (14 Prozent). Aber auch eine vorherige Heimunterbringung war nicht selten (13 Prozent). Etwa jede zweite Schutzmaßnahme konnte nach spätestens zwei Wochen beendet werden (52 Prozent). In etwa jedem achten Fall dauerte die Inobhutnahme mit drei Monaten oder mehr jedoch vergleichsweise lang.

Deutsche-Verwaltungscloud-Strategie und Strategie zur Stärkung der Digitalen Souveränität für die IT der Öffentlichen Verwaltung

Der IT-Planungsrat hat die Strategie zur Stärkung der Digitalen Souveränität und die darin enthaltene Deutsche-Verwaltungscloud-Strategie erarbeitet. Damit die öffentliche Verwaltung ihre Rollen als Nutzer, Bereitsteller und Auftraggeber wahrnehmen kann, werden drei strategische Ziele verfolgt: Wechselfähigkeit, Gestaltungsfähigkeit und der Einfluss auf die Anbieter. Darüber hinaus ergeben sich Vorteile hinsichtlich der Steigerung der Effizienz, Effektivität in Entwicklung, Inbetriebnahme und Betrieb, Sicherstellung und Stärkung von Datenschutz und Informationssicherheit sowie die Optimierung von Datenaustausch, -speicherung und -nutzung. Erste Projekte sind bereits in der Umsetzung, neben dem Aufbau des Zentrums für digitale Souveränität soll ein dort beheimatetes Code Repository für die öffentliche Verwaltung implementiert werden. Daraus ergeben sich für die Landkreise vielfältige Handlungsmöglichkeiten.

25. Europäischer Verwaltungskongress Bremen als Digitalveranstaltung

Am 20. und 21. September 2021 findet der Europäische Verwaltungskongress zum 25. Mal statt, dieses Mal als digitale Veranstaltung. Die Hochschule Bremen und der Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen sowie deren Kooperationspartner KGSt und die Bertelsmann Stiftung laden mit einem breitgefächerten Kongressprogramm ein, sich mit der Gestaltung der öffentlichen Verwaltung nach Corona auseinander zu setzen. Insbesondere die Auswirkungen der Pandemie auf das Management der Verwaltung in den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Personal und Strategie werden in entsprechenden Fachforen durch zahlreiche Fachvorträge beleuchtet. Mit einer virtuellen Weinprobe unter Anleitung von Staatsrat a. D. Prof. Hennig Lühr ist auch für ein gemeinsames Abendprogramm gesorgt. Das Programm sowie Anmeldemöglichkeiten finden sich auf der Kongress-Webseite unter https://link.nlt.de/amv5 .

IT-Sicherheitsleitfaden für Kandidierende bei Bundes- und Landeswahlen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat einen IT-Sicherheitsleitfaden für Kandidierende bei Bundes- und Landeswahlen veröffentlicht. Die Empfehlungen sind auch auf Kommunalwahlen übertragbar. Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung nehmen auch Einfluss auf politische Prozesse und Wahlkämpfe. Kandidaten oder politische Mandatsträger möchten auch online wirksam öffentlich auftreten und Informationstechnik beruflich wie privat intensiv nutzen. Dabei können sie im Fokus möglicher CyberAngriffe stehen. Das Spektrum ist weit und reicht von Beschimpfungen über Cyber-Stalking bis hin zu Erpressung mit Verschlüsselung der gesamten IT und Veröffentlichung von gestohlenen Daten. Zudem unterstreichen die bereits erfolgten internationalen Cyber-Angriffe im politischen Umfeld, dass auch staatliche Akteure rund um die Wahlen versuchen könnten, Personen und Ihre Daten digital anzugreifen, mit gestohlenen Identitäten Personen oder ihre Partei in Verlegenheit zu bringen, zu diskreditieren oder auch zu sabotieren. Der IT-Sicherheitsleitfaden dient der Bereitstellung von konkreten Hinweisen zur Steigerung der IT-Sicherheit und damit auch dem Schutz von elektronischen Daten und Identitäten. Er gibt auf 22 Seiten einen Überblick über mögliche Handlungsfelder und bietet neben konkreten Empfehlungen eine Reihe von Links zu weiterführenden Informationsangeboten. Download unter https://link.nlt.de/e8na

Bundesdatenschutzbeauftragter empfiehlt Bund Verzicht auf Facebook

In einem offenen Brief an alle Bundesministerien und obersten Bundesbehörden legt der Bundesdatenschutzbeauftrage (BfDI) Ulrich Kelber diesen nahe, bis Ende des Jahres ihre Fanpages auf Facebook abzuschalten. Nachdem zunächst weitere Gespräche mit Facebook stattgefunden hatten, wurde jedoch hinsichtlich der Pflichten aus der DatenschutzGrundverordnung keine Fortschritte erzielt. Ein längeres Abwarten angesichts der fortdauernden Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der Nutzerinnen und Nutzer sei daher aus Sicht des BfDI nicht weiter möglich. Er erneuerte in diesem Zusammenhang den Appell, sich mit Blick auf die Vorbildfunktion der öffentlichen Stellen des Bundes datenschutzkonform zu verhalten. Das Schreiben ist unter https://link.nlt.de/m44m veröffentlicht.

EU: Verordnung zum Fonds für einen gerechten Übergang angenommen

Der Rat hat die Verordnung zum Fonds für einen gerechten Übergang angenommen. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Aus dem Fonds stehen insgesamt 17,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Deutschland erhält 2,25 Milliarden Euro. Eine verpflichtende Umwidmung von Strukturfondsmitteln ist nicht mehr vorgesehen. Mitgliedstaaten, die sich nicht zum Ziel der Klimaneutralität bekennen, sollen nur die Hälfte der zugewiesenen Mittel erhalten. Die Verordnung sieht die Erstellung von territorialen Plänen auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte vor. Aufgrund der Integration der Mittel in das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen könnte in Deutschland von dieser Vorgabe abgesehen werden.

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG für Leistungen im Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie

Das Bundesministerium der Finanzen hat ein BMF-Schreiben veröffentlicht, nach dem aus Billigkeitsgründen Leistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen, die keine systematische Gewinnerzielung anstreben, erbracht werden, als eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen angesehen und nach § 4 Nr. 18 UStG als umsatzsteuerfrei behandelt werden. Für die aus Billigkeitsgründen mögliche Steuerbefreiung der an diese Körperschaften erbrachten Leistungen ist es unbeachtlich, ob die Leistungen der Körperschaften zur Eindämmung und Bekämpfung der Covid19-Pandemie steuerbar oder – z. B. mangels Entgeltlichkeit oder in Folge der Erfüllung eigener hoheitlicher Aufgaben – nicht steuerbar sind. Die Billigkeitsregelung ist für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 anzuwenden.

Neue Handreichung „Zukunft Dorf“ für engagierte Dorfbewohner

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat eine neue Handreichung zur Unterstützung der Akteure in den ländlichen Räumen zur Verfügung gestellt. Das ML möchte damit neben der Förderung investiver Maßnahmen bewusst auch ideell die Menschen in den Dörfern dabei bestärken, ihre Möglichkeiten und Kompetenzen gezielt einzusetzen, um in ihren Dörfern etwas zu bewirken. Die Handreichung gibt dafür Tipps, Beispiele und Hinweise. Die Handreichung „Zukunft Dorf“ steht unter www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/entwicklung_des_landlichen_raums zur Verfügung.

Schaf-Ziegen-Prämie geplant

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) hat den Entwurf einer Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Schaf- und Ziegenhaltung (Schaf-Ziegen-Prämie) übersandt. Damit beabsichtigt das MU die Förderung der Schaf- und Ziegenbestände in Niedersachsen, um die Pflege und den Erhalt insbesondere von Moorflächen und Deichen durch eine extensive Beweidung auch finanziell anzuerkennen. Die Tiere tragen überdies zu einer Offenhaltung der Kulturlandschaften bei und sorgen für eine höhere Bodenfruchtbarkeit. Die Weidetierbestände leisten einen Beitrag zum Klimaschutz, indem sie einer indirekten Entwässerung der Moore entgegenwirken. Zudem sorgen sie für Standsicherheit der Deiche, die angesichts höherer Meeresspiegel von zunehmender Bedeutung ist. Geplant ist eine jährliche Förderprämie von 33 Euro je Tier, wobei eine Förderobergrenze von 6.600 Euro pro Zuwendungsempfänger und Jahr gelten soll.

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Landkreistag stellt 12-Punkte-Plan vor: Corona ist nicht vorbei – den Sommer 2021 intensiv zur Krisenvorsorge nutzen!

„Corona ist nicht vorbei: Wir müssen den Sommer 2021 sehr viel intensiver als den Sommer 2020 für eine Stärkung des Gesundheits- und Katastrophenschutzes zur Vorbereitung auf eine mögliche vierte Welle nutzen“, forderte der-Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Prof. Dr. Hubert Meyer, heute in Hannover bei der Vorstellung eines entsprechenden 12-Punkte-Plans. Die 12 vorgeschlagenen Punkte sind Ergebnis einer Abfrage bei den 36 niedersächsischen Landkreisen und der Region Hannover, die unter

anderem die Gesundheitsämter, die Katastrophenschutz-behörden und die Impfzentren für 7 Millionen Niedersachsen verantworten.

„Gerade weil Niedersachsen bisher vergleichsweise gut durch die Krise gekommen ist, muss der Sommer 2021 umfassend für systematische Vorbereitungen auf wieder höhere Infektionszahlen genutzt werden. Wir brauchen beispielsweise schnelle Klarheit über die Zukunft der Impfzentren. Falls diese geschlossen werden sollen, muss ein intelligenter Rückbau mit einem Stufenkonzept erfolgen, damit Material und Know-How nicht verloren gehen. Wichtig ist auch die Einrichtung eines landesweiten Zentrallagers Katastrophenschutz mit einem transparenten Pandemievorrat“, erläuterte Meyer.

Weitere Punkte des Plans des NLT betreffen die Weiterfinanzierung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst durch das Land, ohne die keine dauerhaften Neueinstellungen bei den Gesundheitsämtern erfolgen könnten. Fachlich wichtig ist dem kommunalen Spitzenverband auch eine Konzepterstellung für den Bereich der Notfallkrankenhäuser und der Kurzzeitpflege. Angesichts der Personalknappheit bei der Pflege müssen hier umgehend detaillierte landesweite Vorplanungen unter Einbeziehung aller Beteiligten beginnen. Notwendige Gesetzgebungs- und Verordnungsmaßnahmen betreffen die Schaffung eines Gesundheitssicherstellungsgesetzes und die Verabschiedung einer Landesverordnung über sogenannte kritische Infrastrukturen (KRITIS), die beispielsweise für die Administration der Notbetreuung in Kindertagesstätten und Schulen gebraucht wird.

Viele kritische Rückmeldungen der Kolleginnen und Kollegen vor Ort betreffen auch die Krisenkommunikation zwischen Land und Kommunen, insbesondere auch zu den CoronaVerordnungen, berichtete NLT-Geschäftsführer Dr. Joachim Schwind. So gut der Schulterschluss zwischen Land und Kommunen in der Krise auch funktioniert habe, bei diesem Thema müssten Veränderungen her: Die niedersächsischen Landkreise wünschen sich andere Verfahren und Mechanismen zur Berücksichtigung der Erfahrungen vor Ort und zur Sicherstellung eines einheitlichen Vollzugs. „Wir schlagen dazu eine umfassende externe Evaluation dieses für die Akzeptanz der Regelungen in der Bevölkerung wichtigen Bereichs vor, der das gesamte Informationsmanagement zwischen Gesundheitsämtern und Landesregierung betreffen sollte“, betonte Schwind.

Der 12-Punkte-Plan des NLT ist im Internet unter www.nlt.de ->Verbandsposition ->Gesundheit sowie ->Katastrophenschutz abrufbar. Am Schluss des 12-Punkte-Plans finden sich auch Hinweise auf weitere Materialien.

Stellungnahme zur neuen Corona-Verordnung

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat am Abend des 17. Juni 2021 wiederum umfangreich zum Entwurf einer neuen Corona-Verordnung Stellung genommen. Mit der Verordnung sollen Lockerungen für die Kreise und kreisfreien Städte er möglicht werden, bei denen die 7-Tage-Inzidenz dauerhaft unter zehn liegt. Diese Lockerungen haben wir im Grundsatz begrüßt, allerdings auch bedauert, dass durch die vorgesehenen Regelungen die Verordnung noch länger und unübersichtlicher wird. Zudem haben wir aus verwaltungspraktischer Sicht darum gebeten, dass die Lockerungen über eine landesweite Regelung einheitlich zum Beispiel ab 21. Juni 2021 in Kraft treten, damit dann für private Zusammenkünfte, Sitzungen und Veranstaltungen usw. bei gleicher Inzidenz überall die gleichen Regelungen gelten. Zudem haben wir zahlreiche Klarstellungs- und Korrekturhinweise vorgebracht. Die neue Verordnung soll bis zum 16. Juli 2021 gelten.

Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung veröffentlicht

Die Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung ist am 7. Juni 2021 in Kraft getreten. Sie beinhaltet die Einbindung der Betriebs- und Privatärzte in das Impfgeschehen sowie die Aufhebung der Impfpriorität.

Leider hat sich der Bund gegenüber einer pragmatischen Lösung für die Durchführung von Impfungen der Verwaltungsmitarbeiter durch Betriebsärzte in den Impfzentren verwahrt. Mit § 6 Abs. 3 CoronaImpfV ist nun eine Abrechnung der Kosten mit dem Bund ausgeschlossen, soweit die Betriebsärzte zur Durchführung der Impfungen die Strukturen der Impfzentren nutzen.

Sachstand zum digitalen Impfnachweis und Verordnung über digitales COVIDZertifikat der EU

Der Rollout des digitalen Impfnachweises hat begonnen. Die Impfzentren und Arztpraxen werden nun sukzessive an die Systeme für den digitalen Impfnachweis angebunden. Laut dem Bundesgesundheitsministerium sollen noch im Verlauf dieser Woche alle Schwierigkeiten behoben werden. Eine nachträgliche Ausstellung des Nachweises für bereits Geimpfte ist bereits seit heute in den Apotheken möglich.

Der Rat der EU und das EU-Parlament und haben die Verordnung über das EU-weite digitale COVID-Zertifikat verabschiedet. Zielsetzung ist die Gewährleistung der Freizügigkeit in der EU. Die Vorgaben sind ab dem 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 direkt in allen Mitgliedstaaten anwendbar. Geimpfte, genesene und getestete Personen haben ein Recht auf Ausstellung des digitalen Impf-, Genesungs- bzw. Testzertifikats. Der Rat hat durchgesetzt, dass die Mitgliedstaaten bei Verschlechterung ihrer epidemiologischen Lage trotz Vorlage eines Zertifikates zusätzliche Reisebeschränkungen (Testpflicht, Quarantäne) einführen können. Damit könnte es bei unterschiedlichen Regelungen in der EU auch in der bevorstehenden Sommersaison bleiben. Die Kommission stellt Antigen-Schnelltests in Höhe von 100 Millionen Euro für die Mitgliedstaaten zur Verfügung.

Verordnungsentwurf zur Verlängerung des „Pflegerettungsschirms“

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Entwurf einer Verordnung vorgelegt, mit der der sog. Pflegerettungsschirm um drei Monate verlängert wird. Der Deutsche Landkreistag hat hierzu wie folgt informiert: Auch wenn der Höhepunkt der COVID-19- Pandemie vorerst überschritten zu sein scheint, bestehen nach wie vor nicht unerhebliche Herausforderungen bei der Versorgung pflegebedürftiger Personen. Zugleich ist die Verbreitung der Virusvarianten zu berücksichtigen. Da nicht absehbar ist, wann die Versorgung von Pflegebedürftigen durch zugelassene Pflegeeinrichtungen sowie durch pflegende Angehörige oder Angebote zur Unterstützung im Alltag wieder im Normalbetrieb erfolgen kann, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Entwurf einer „Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie“ mit Stand vom 2. Juni 2021 vorgelegt.

Verlängerung der Überbrückungshilfen III bis zum 30. September 2021

Die Überbrückungshilfen für Unternehmen und Soloselbstständige werden bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus verlängert. Die Obergrenze der Förderung wird erhöht. Neu hinzu kommt eine Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die Neustarthilfe wird ebenfalls bis zum 30. September 2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt.

Neuausrichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Im Zuge der angekündigten Neuausrichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz

und Katastrophenhilfe (BBK) ist auch die Einrichtung eines „Gemeinsamen Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz“ geplant. Dieses soll in einer Pilotphase ein übergreifendes Lagebild für den Bevölkerungsschutz erarbeiten. Die Hauptgeschäftsstelle des DLT hat eine enge Einbindung der Landkreise in diesen Prozess angemahnt und dem BBK konkrete Ansprechpartner benannt. Dazu gehört auch der Geschäftsführer des NLT, Herr Dr. Joachim Schwind.

Gesetz zur Änderung des NLWG und des NKWG sowie zur Änderung von § 182 Abs. 2 NKomVG beschlossen

Der Niedersächsische Landtag hat am 10. Juni 2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes (NLWG) und des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) beschlossen.

Ferner ist anlässlich des Gesetzgebungsvorhabens entsprechend einem Wunsch der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände § 182 Abs. 2 des NKomVG durch zwei neue Sätze 3 und 4 ergänzt worden. Die Ergänzungen lauten: „Ergeht für eine öffentliche Sitzung eine Anordnung nach Satz 1 Nr. 3, so kann das jeweilige Gremium unbeschadet von § 64 Abs. 2 Satz 2 durch Beschluss zulassen, dass auch die Öffentlichkeit per Videokonferenztechnik an dieser Sitzung teilnehmen kann. § 64 Abs. 2 Satz 3 findet Anwendung, soweit dies technisch möglich ist.“ Damit ist nun geregelt, dass auch ohne entsprechende Hauptsatzungsregelung nach § 64 Abs. 2 Satz 2 NKomVG die Öffentlichkeit per Videokonferenz an einer Sitzung teilnehmen kann.

Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes beschlossen

Der Niedersächsische Landtag hat am 10. Juni 2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes mit den Stimmen der Regierungskoalition und der FDP beschlossen. Einziger Inhalt ist eine Neufassung von § 10 e Abs. 2 Satz 2 des bestehenden Glücksspielgesetzes, mit dem Übergangsfristen für eigentlich unzulässige Spielhallen entsprechend verlängert werden sollen.

Trotz der Kritik der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und erheblicher verfassungsrechtlicher Zweifel des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes hat der Landtag beschlossen, die Übergangsvorschrift für die Spielhallen, die gegen das Verbot des baulichen Verbundes verstoßen (sogenannte Mehrfachkomplexe), bis zum 31. Januar 2022 zu verlängern. Zum Gesetzentwurf vermerkt der schriftliche Bericht: „Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) hat im Ausschuss dargelegt, dass der Gesetzentwurf aus seiner Sicht in vollem Umfang gegen den Glücksspielstaatsvertrag 2021 verstoße“.

Hinsichtlich der Einzelspielhallen, die gegen das Mindestabstandsgebot verstoßen und für die der Glücksspielstaatsvertrag 2021 keine Übergangsregelung mehr vorsieht, haben die Koalitionsfraktionen entgegen der ursprünglichen Absicht einer Verlängerung bis zum 31. Dezember 2021 nunmehr nur eine Verlängerung bis zum 30.06.2021 vorgesehen, d.h. die Regelung läuft Ende des Monats aus.

Entwurf eines Niedersächsischen Mediengesetzes (NMedienG)

Die Landesregierung hat dem Landtag den Entwurf eines Niedersächsischen Mediengesetzes (NMedienG) nebst Begründung zur abschließenden Beratung zugeleitet.

Mit der Neufassung des Gesetzes sollen zum einen Anpassungen an die neuen Regelungen des im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Medienstaatsvertrages vorgenommen werden. Zudem soll eine Förderoption zur Unterstützung des Qualitätsjournalismus in Niedersachsen durch die Landesmedienanstalt eingeführt werden. Lokale und regionale Rundfunkveranstalter, Anbieter von rundfunkähnlichen Telemedien und Verlage mit Sitz in Niedersachsen sollen bei der Aus- und Fortbildung ihrer Mitarbeitenden im Hinblick auf den Medienmarktwandel unterstützt werden. Weiterhin könnten Bürgerprogramme zukünftig auch dann finanzielle Unterstützung der Landesmedienanstalt erhalten, wenn sie ausschließlich digital verbreitet werden.

Novelle des NKomVG – Anhörung im Innenausschuss

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände wurde am 17. Juni 2021 vor dem Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags zur Novelle des NKomVG angehört. Neben unseren allgemeinen Grundpositionen z.B. zur achtjährigen Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamtinnnen und Hauptverwaltungsbeamten haben wir mehrere Vorschläge der Landesregierung wie die Einführung einer Kostenschätzung bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, die Aufnahme von Fragestellen der Trägerschaft von Krankenhäusern und des Rettungsdienstes in den Negativkatalog von § 32 Abs. 2 Satz 2 NKomVG und andere vorgesehene Neuregelungen begrüßt. Bei der Klarstellung zum Übergang der kommunalverfassungsrechtlichen Rechte der Fraktionen auf gestufte Gruppen haben wir weiter darauf gedrungen, den fortbestehenden Finanzierungsanspruch der einzelnen Fraktionen auch gesetzlich zu verankern und nicht nur in der Begründung zu erwähnen. Nach unserer Auffassung sollten dazu in § 57 Abs. 3 Satz 1 NKomVG nach dem Wort „Gruppen“ die Worte „unabhängig von Zusammenschlüssen nach Abs. 1“ eingefügt werden, um eindeutig Rechtssicherheit zu schaffen.

Der NLT hat ferner vor dem Hintergrund zunehmender Wahlanfechtungen angeregt, hinsichtlich der Versorgung von Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten, die erst durch ein entsprechendes Gerichtsurteil im Wahlprüfungsverfahren ihr Amt wieder verlieren, eine angemessene versorgungsrechtliche Absicherung in § 80 Abs. 6 Satz 4 NKomVG zu erreichen.

Bei den in Art. 2 vorgesehenen Änderungen des NKomZG haben wir entsprechend einem Hinweis der kommunalen Praxis auf die Divergenzen zwischen § 14 NKomZG und § 59 NKomVG bei der Ladung hingewiesen und vorgeschlagen, die beiden Regelungen zu synchronisieren und in § 59 Abs. 1 Satz 1 NKomVG die strikte Formulierung „unter Mitteilung der Tagesordnung“ wegen der zahlreichen elektronischen Sitzungsinformationssysteme und der damit verbundenen Probleme, „unter Mitteilung der Tagesordnung“ zu laden, zu verzichten.

Das Gesetz soll nach seinem Art. 7 nun im Schwerpunkt mit dem Beginn der neuen Kommunalwahlperiode am 1. November 2021 in Kraft treten. Insofern gehen wir weiterhin von einer Verabschiedung im Oktober-Plenum des Niedersächsischen Landtags aus.

Entwicklung der Haushalte der Landkreise und der Region Hannover

Die Ergebnisse der traditionellen Haushaltsumfrage des NLT zu den Jahresabschlüsse

2020 und für die Haushalte 2021 der Landkreise und der Region Hannover liegen jetzt vor. Für das Jahr 2020 haben 23 Landkreisen sowie die der Region Hannover vor ihre Daten zu den Jahresabschlüssen gemeldet. Danach konnten 15 Landkreise ihre Haushalte komplett ausgleichen (inklusive des Abbaus aller Fehlbeträge in der Bilanz), fünf weitere und die Region Hannover weisen einen Jahresüberschuss aus, verfügen aber noch über Fehlbeträge in der Bilanz. Zusätzliche Fehlbeträge erwirtschafteten drei Landkreise im ordentlichen Ergebnis, wobei in zwei Fällen ein Ausgleich insgesamt durch Überschüsse im außerordentlichen Ergebnis erreicht werden konnten.

Bei den Kreishaushalten 2021 konnten nur noch sechs Landkreise einen komplett ausgeglichenen Haushalt ausweisen (Planung im Vorjahr: 14). Drei weitere verfügen über einen ausgeglichenen Haushalt im ordentlichen Ergebnis, weisen aber noch Fehlbeträge in der Bilanz aus (Vorjahr: 9). 27 Landkreise sowie die Region Hannover (Vorjahr: 14) verfügen aktuell über einen unausgeglichenen Haushalt im ordentlichen Ergebnis. Besondere Sorge bereitet dabei, dass fünf Landkreise ein Defizit im zweistelligen Bereich geplant haben. Hinzu kommt die Region Hannover mit über 100 Millionen Euro. Insgesamt wird im Ergebnishaushalt (ordentliches Ergebnis) ein strukturelles Defizit von knapp 232 Millionen Euro erwartet. Dies ist eine Verschlechterung um fast 250 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. 

Drei Landkreise haben die Kreisumlage im Jahr 2021 erhöht, wobei es sich in allen Fällen um die (teilweise) Rücknahme von Senkungen in den Vorjahren handelt. Neun Landkreise haben ihren Kreisumlagesatz gegenüber dem Vorjahr nochmals reduziert. Es ist daher davon auszugehen, dass sich der gewogene Durchschnittssatz nochmals reduzieren dürfte. Dies wäre das zehnte Mal in Folge, so dass landesweit der niedrigste Umlagesatz seit 1994 erreicht werden dürfte.

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes – Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat sich in seiner 1005. Sitzung am 28. Mai 2021 erstmalig mit dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes beschäftigt und eine Stellungnahme abgegeben (BR-Drs. 411/21 – Beschluss). Die Länder fordern dabei insbesondere eine Ergänzung der gesetzlichen Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (vgl. § 3 Abs. 5 sowie § 16). Weiterhin hat der Bundesrat an verschiedenen Stellen (§ 3a Abs. 3, § 4 Abs. 6 Satz 5 KSG) einen Zustimmungsvorbehalt eingefordert.

Der Bundesrat hat zudem darauf hingewiesen, dass die vorgesehene Zielverschärfung nur durch eine äußerst ambitionierte Transformation zu erreichen sei. Parallel müsse auch der Ausbau der erneuerbaren Energien als zentrale Säule eines perspektivisch klimaneutralen Energiesystems engagierter als bisher vorangetrieben werden. Gleiches gelte für den Ausund Umbau der Energieinfrastrukturen. Außerdem müsse aus Sicht des Bundesrates der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft viel engagierter als derzeit vorgesehen forciert und durch kluge Rahmensetzungen ermöglicht werden. Zu diesen Punkten fordert der Bundesrat die Bundesregierung daher auch auf, in einen Dialog mit den Ländern und sämtlichen betroffenen Akteuren zu treten, um die vorgesehenen Zielverschärfungen mit klugen und konkreten Maßnahmen zu unterlegen.

Weiterhin mahnt der Bundesrat u. a. eine faire, sachgerechte und verhältnismäßige Verteilung der finanziellen Lasten des Klimaschutzes zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie eine Unterstützung durch den Bund bei Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) an. Zur weiteren Stärkung des ÖPNV erwarten die Länder eine deutliche Steigerung der Ausstattung mit Regionalisierungsmitteln. Zur Förderung alternativer Antriebe, die mit hohen Zusatzkosten verbunden ist, bittet der Bundesrat den Bund um einen Ausgleich der Mehrbelastungen. Er erwartet überdies, dass der Bund zusätzliche Investitionen in den Gebäudebestand langfristig und attraktiv fördert.

Entwurf für ein Klimaschutz-Sofortprogramm

Es ist ein interner Entwurf des Bundesumweltministeriums für das angekündigte Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 bekannt geworden. Der nicht ressortabgestimmte Entwurf schlägt u. a. eine Verschärfung der energetischen Standards für Neubauten sowie eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik- bzw. Solarthermie-Anlagen für Neubauten und größere Dachsanierungen vor. Der kommunale Klimaschutz wird in dem Entwurf nur insofern direkt angesprochen, als die erhöhten Förderquoten insbesondere für finanzschwache Kommunen im Rahmen der entsprechenden Bundesprogramme fortgeführt werden sollen. Es ist davon auszugehen, dass der Entwurf im Rahmen der Ressortabstimmung noch Änderungen erfahren wird.

Entwurf einer Nationalen Wasserstrategie des Bundesumweltministeriums

Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf für eine Nationale Wasserstrategie vorgelegt. Der nicht ressortabgestimmte Strategieentwurf beschreibt die Herausforderungen für die Wasserwirtschaft in Deutschland bis zum Jahr 2050. Für zehn strategische Themen, zu denen u. a. das kommunale Wassermengenmanagement gehört, werden Herausforderungen, Ziele und konkrete Handlungsansätze genannt. Es bleibt allerdings abzuwarten, in welchem Umfang nach der Bundestagswahl die neue Bundesregierung auf den Strategieentwurf zurückgreifen wird.

Rücknahme von E-Bike-Batterien

Die Vertreiber von E-Bikes und E-Bike-Batterien sind nach dem kürzlich novellierten Batteriegesetz verpflichtet, derartige Altbatterien kostenfrei vom Endverbraucher zurückzunehmen. Eine Abgabemöglichkeit für E-Bike-Batterien über die Wertstoff- und Recyclinghöfe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ist vom BattG nicht vorgesehen, da sie als Industriebatterien gelten. Gleichwohl werden in der Praxis von den Bürgern auch solche Altbatterien zu den kommunalen Sammelstellen gebracht. Eine – vom Deutschen Landkreistag geforderte – Einstufung der E-Bike-Batterien als Gerätebatterien mit der Folge einer Einbeziehung in die herstellereigenen Rücknahmesysteme ist erst in der Zukunft mit dem Erlass der geplanten EU-Batterieverordnung zu erwarten.

Um eine ordnungsgemäße Entsorgung von E-Bike-Batterien sicherzustellen, hat der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) bereits im Jahr 2010 über die GRS Service GmbH ein freiwilliges Branchensystem für E-Bike-Batterien eingerichtet. Neben den Vertreibern und Händlern können sich in diesem Rahmen – freiwillig – auch kommunale Sammelstellen als Rücknahmestelle für E-Bike-Batterien registrieren und nachfolgend eine kostenfreie Abholung von E-Bike-Batterien über die GRS Service GmbH vornehmen lassen. Registrierte Rücknahmestellen erhalten u. a. eine Erstausstattung mit Sicherheitsbehältern für die Sammlung von (Lithium-) Batterien aus E-Bikes sowie Informationsmaterial zur sicheren Sammlung.

Abfallrecht: Festsetzung von Sicherheitsleistungen gegenüber den Dualen Systemen

Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 die vom Bundestag beschlossene Novelle des Verpackungsgesetzes gebilligt, ohne den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Novelle wird im Wesentlichen am 3. Juli 2021 in Kraft treten. In einer begleitenden Entschließung betont der Bundesrat, dass er das Gesetz nur gebilligt habe, um die fristgerechte Umsetzung der EU-Vorgaben nicht aufzuhalten. In der Sache kritisiere er die Novelle und die Nichtberücksichtigung der fachlichen Anregungen des Bundesrates aus seiner Stellungnahme vom 5. März 2021 allerdings scharf. Die Novelle sei unzureichend und teilweise nicht vollzugstauglich. Sie müsse daher alsbald nachgebessert werden.

Ferienreiseverordnung: Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße und Verkehrslenkungsmaßnahmen für die Hauptreisezeit 2021

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat darauf hingewiesen, dass die Fahrzeitenbeschränkung für die in § 1 der Ferienreiseverordnung genannten Fahrzeuge auch in diesem Jahr vom 1. Juli 2021 bis 31. August 2021 grundsätzlich gelten. Wie eine Abfrage des BMVI im Mai d. J. ergeben habe, planten einzelne Länder allerdings allgemeine Ausnahmen für den Transport von Corona-Impfstoffen. Wie das BMVI weiter mitteilt, finde auch das Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach mehrmonatiger Aussetzung ab dem 4. Juli 2021 grundsätzlich wieder Anwendung, ggf. seien aber auch hier Ausnahmen für den Transport von Corona-Impfstoffen möglich.

Bundeskabinett beschließt Änderungsanträge zur Pflegereform

Nach weiteren eingehenden Verhandlungen innerhalb der Regierungskoalition hat das Bundeskabinett am 2. Juni 2021 eine 76-seitige Formulierungshilfe für Änderungsanträge beschlossen, die nun von den Regierungsfraktionen in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) eingebracht werden. 

Der Deutsche Landkreistag hat den Kabinettsbeschluss mit Pressemitteilung vom 2. Juni 2021 wie folgt bewertet: Die vom Bundeskabinett heute beschlossene Pflegereform geht nach Auffassung des Deutschen Landkreistages einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, bleibt aber hinter den kommunalen Erwartungen zurück. „Die angemessene Bezahlung von Pflegekräften ist ebenso richtig wie die Entlastung der Pflegedürftigen. Allerdings sollten wir die Chance für einen echten Systemwechsel nutzen, der Pflegebedürftige und Sozialhilfe bei Kostensteigerungen verlässlich vor einer Überforderung schützt. Hier ist die Pflegeversicherung sehr viel stärker gefordert“, so Präsident Landrat Reinhard Sager.

Der Deutsche Landkreistag habe die Notwendigkeit, pflegebedürftige Menschen bei den pflegebedingten Aufwendungen zu entlasten, wiederholt bekräftigt. „Der vom Bundeskabinett beschlossene prozentuale Leistungszuschlag, den die Pflegekassen – gestaffelt nach der Dauer des Heimaufenthalts – tragen, greift dies auf. Das begrüßen wir“, so Sager. Er sei allerdings zu niedrig. In den ersten zwölf Monaten sei ein solcher Zuschlag sogar nur in Höhe von 5 Prozent vorgesehen. „Damit werden bis zu 40 Prozent der Heimbewohner nur marginal entlastet. Das ist eine offene Flanke des Beschlusses.“

„Zugleich stehen der Entlastung der Pflegebedürftigen neue Belastungen durch die Verbesserungen im Personalbereich gegenüber. Höhere Löhne und ein besserer Personalschlüssel in Pflegeheimen dürfen aber nicht zulasten der Pflegebedürftigen gehen. Sie müssen vollständig von der Pflegeversicherung getragen werden“, forderte Sager.

Gesetzentwurf zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat im Rahmen einer parlamentarischen Anhörung umfassend ablehnend zum Entwurf der Bundesregierung für ein Ganztagsförderungsgesetz Stellung genommen. Im Weiteren hat der Bundesrat insbesondere zu den finanziellen Folgen eine Stellungnahme abgegeben.

Der Bundesrat hat in seiner dann am 28. Mai 2021 beschlossenen Stellungnahme u. a. deutlich gemacht, dass sich die Länder gegenüber ihren Kommunen im Wesentlichen nicht in der Pflicht sehen, die Finanzierungslücken zwischen den tatsächlichen Kosten für den Betrieb der Ganztagsbetreuung und der Bundesbeteiligung abzudecken.

Im Rahmen der Anhörung ist vonseiten des Deutschen Jugendinstituts darauf hingewiesen worden, dass aufgrund von Nachmeldungen bestehender Ganztagsplätze, insbesondere in Baden-Württemberg, und einer tendenziell abnehmenden Inanspruchnahme und zurückgehender Kinderzahlen bis 2026 wahrscheinlich von einem nicht unwesentlich geringeren Volumen auszugehen sei. In der Anhörung haben wir dies grundsätzlich kritisch beurteilt, da insbesondere bei der Inanspruchnahme ein bestehendes Angebot sich nach aller Erfahrung fördernd auf die zukünftige Inanspruchnahme auswirkt.

Teilhabestärkungsgesetz im Bundesgesetzblatt

Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt überwiegend zum 1. Januar 2022 in Kraft. In der Sozialhilfe enthält es die punktuelle Aufhebung der verfassungswidrigen Zuständigkeitsbestimmung nur für das Bildungspaket sowie weitere Änderungen wie z.B. einen Rechtsanspruch auf digitale Pflegeanwendungen. Im SGB II wird der Zugang von Rehabilitanden zu Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und die partielle Aufhebung des sog. Leistungsverbots normiert. In der Eingliederungshilfe sind die gesetzliche Neuformulierung des leistungsberechtigten Personenkreises sowie weitere Änderungen, z. B. die Ausweitung des Budgets für Ausbildung, vorgesehen.

Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme

Das zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist weitgehend am 28. Mai 2021 in Kraft getreten. Es soll die hohe Bedeutung der Informations- und Cybersicherheit in Deutschland unterstreichen und unter anderem den Schutz von Bundesverwaltung, kritischen Infrastrukturen (KRITIS) sowie von Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse regeln.

Cover-NLT-Aktuell-15

Kommunen und Krankenhausgesellschaft sehen Investitionsprogramm als nicht zukunftsfähig an – Verdopplung der Mittel und Sonderprogramm gefordert.

Die drei kommunalen Spitzenverbände und die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) haben in der Sitzung des Planungsausschusses am 2. Juni 2021 bei der Beratung des Investitionsprogramms zum Krankenhausbau – gemeinsam mit allen Beteiligten – festgestellt, dass dieses der Höhe nach nicht zukunftsfähig ist, um die vorliegenden und notwendigen Erhaltungs-, Modernisierungs- und Strukturmaßnahmen zu finanzieren. Festgestellt wurde, dass gewährleistet werden muss, dass die weiteren Maßnahmen schnellstmöglich in ein Investitionsprogramm aufgenommen werden können. Es wurde daher sehr kurzfristig um ein Gespräch mit der Gesundheitsministerin und eine weitere Diskussion in einer kurzfristig einzuberufenden Sondersitzung des Planungsausschusses gebeten. Die vom Land vorgesehen Fördermittel reichen nur aus, um begonnene Maßnahmen fortzuführen. Neue Maßnahmen können nicht berücksichtigt werden.

„Das ist kein zukunftsfähiger Ansatz. Bedeutende Großprojekte in den Landkreisen Aurich, Diepholz, Heidekreis und Vechta sowie andere wichtige Strukturmaßnahmen warten auf ihre Realisierung. Sie müssen wenigstens mit der konkreten Planung beginnen können. Die Kommunen bringen 40 Prozent der veranschlagten 120 Millionen Euro des Landes auf und finanzieren ihre eigenen Häuser mit erheblichen zusätzlichen Mitteln. Sie sind gleichwohl bereit, die landesweiten Mittel zu verdoppeln. Das macht aber nur Sinn, wenn das Land Niedersachsen endlich mitzieht,“ fordert der Hauptgeschäftsgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Hubert Meyer, nach einer Sitzung des NLT-Präsidiums am Mittwoch.

„Die Enquetekommission Medizinische Versorgung hat im März ihren allseits gelobten Abschlussbericht vorgelegt. Nun muss die Politik daraus auch Konsequenzen ziehen und die investiven Mittel erhöhen. Aktuell gilt dies für eine deutliche Aufstockung des jährlichen Investitionsprogramms. Daneben erwarten wir jetzt, dass das Land konkrete Schritte für den landeseigenen Strukturfonds in Höhe von 1 Milliarde Euro im Doppelhaushalt verankert,“ erklärt der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Ulrich Mädge (Hansestadt Lüneburg).

„Gerade jetzt sehen wir, wie eklatant wichtig eine medizinische Versorgung ist. Wir nehmen massiv Schulden auf, um die Folgen von Corona abzufedern – und jetzt ist kein Geld mehr für zukünftige Generationen mehr da?“, schließt sich der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips, an.

„Wir fordern seit Jahren eine dauerhafte Erhöhung der Investitionsmittel des Landes. Ein bloßer Verweis auf das zweite Bundesprogramm zur Förderung von Krankenhausstrukturmaßnahmen geht fehl. Die dortigen Mittel reichen gerade für eines der vier großen Zentralisierungsprojekte. Daneben gibt es aber viele Anträge für dringend notwendige Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Da wir die Entscheidungen zu den vorgeschlagenen und aktuell nicht finanzierbaren Maßnahmen nicht verzögern wollen, halten wir eine Sondersitzung des Landesplanungsausschusses vor der nächsten regulären Sitzung für geboten“, stellt Helge Engelke, Verbandsdirektor der NKG fest.

Niedersächsische Corona-Verordnung dreimal geändert

Zweimal wurde im Berichtszeitraum die Niedersächsische Corona-Verordnung geändert. Die erste Änderung bezog sich insbesondere auf den Entfall der Testpflicht im Einzelhandel. Während diese Maßnahme seitens des NLT begrüßt wurde, kritisierte NLT-Präsident Landrat Klaus Wiswe die seinerzeitigen Pläne der Landesregierung als halbherzig. Es erschließe sich insbesondere nicht, warum die Außengastronomie nicht eingezogen worden sei. Dadurch werde das Pfingstgeschäft der Niedersächsischen Gastronomie erheblich geschädigt.

Am 31. Mai 2021 ist die neue Niedersächsische Corona-Verordnung in Kraft getreten. Sie enthält zahlreiche Lockerungen der bisherigen Schutzmaßnahmen. Hierdurch soll nach Auskunft der Niedersächsischen Staatskanzlei Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen schrittweise eine gesicherte und kontrollierte Rückkehr zur Normalität ermöglicht werden. Die neue, 54 Seiten umfassende Corona-Verordnung hat ein Inhaltsverzeichnis bekommen. Dies hilft, die Übersicht über die 39 Paragrafen zu behalten. In der Verordnung werden drei verschiedene Szenarien jeweils mit recht konkreten Maßgaben für fast alle Lebensbereiche abgebildet: Es wird unterschieden zwischen Inzidenzen bis 35, zwischen 35 und 50 und Inzidenzen zwischen 50 und 100. Bei über 100 Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohner greift das Infektionsschutzgesetz des Bundes. 

NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer kritisierte gegenüber dem NDR, die Anhörung zur grundlegend überarbeiteten Verordnung sei zu spät und zu kurzfristig erfolgt. Die Verordnung sei mit ihren 54 Seiten bei weitem zu kompliziert. Die Kommunen könnten noch keine Vorbereitung zur Umsetzung einer Verordnung treffen, die am Sonntagabend fünf Stunden vor ihrem Inkrafttreten veröffentlicht werde. Diese Abläufe seien nach 15 Monaten Krisenerfahrung inakzeptabel.

Am 2. Juni 2021 erreichte die kommunalen Spitzenverbände erneut mit kurzer Fristsetzung eine „Korrektur-Novelle“, um „Unwuchten“ des letzten Verordnungsverfahrens zu bereinigen. In einer zwölfseitigen Stellungnahme haben die kommunalen Spitzenverbände erneut das Verfahren der Verordnungsgebung, den Entfall der Testpflicht bei Großveranstaltungen und viele weitere Detailregelungen kritisiert. Hingewiesen wurde insbesondere auch auf zahlreiche Auslegungsprobleme zu privaten Feiern. 

Bundestag verabschiedet Zweites Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Der Bundestag hat das Zweite Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze verabschiedet. Mit dem Gesetz wird § 28b Abs. 3 IfSG insbesondere mit Blick auf Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen korrigiert. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können der Maskenpflicht auch durch das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske statt einer FFP2-Maske erfüllen. Ferner wird klargestellt, dass sich die Entschädigungspflicht der Länder aus § 56 Abs. 1 Nr. 1a IfSG auch auf den Fall erstreckt, dass Einrichtungen wie Schulen kraft Gesetzes schließen müssen. Die Verordnungsbefugnisse des Bundes werden mit Blick auf die Einreise erweitert und im Impfschadensrecht wird klargestellt, dass sich dieses auch auf Schäden wegen einer Impfung gegen SARS-CoV-2 erstreckt. Auf Wunsch der Betroffenen sind künftig digitale Zertifikate über die Impfung und die Testung gegen SARS-CoV-2 auszustellen. Auch Genesene können ein solches Zertifikat erhalten.

SORMAS: HZI äußert sich zurückhaltend zur Entwicklung von bidirektionalen Schnittstellen

In einem Schreiben an den DLT äußert sich das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) zurückhaltend zur Entwicklung von bidirektionalen Schnittstellen. Die in vielen Landkreisen genutzten Meldesysteme und Fachanwendungen sind nicht an SORMAS angebunden, da keine lesenden und schreibenden Schnittstellen (bidirektional) vorgesehen sind. Die bisher vom HZI bereitgestellten Lösungen bieten keinen Mehrwert, sondern stellen zusätzliche Herausforderungen für die Gesundheitsämter dar. Laut HZI sollen zwar die Schnittstellen zu bidirektionalen Schnittstellen weiterentwickelt werden. Konkrete Zeitangaben dazu wurden aber nicht gemacht. Derzeit werde, so das HZI weiter, prioritär am Anschluss weiterer Fachanwendungen, der Bereitstellung des SORMAS-zu-SORMASAustauschs und der Anbindung der Digitalen Einreiseanmeldung gearbeitet.

Negative Coronatest-Ergebnisse in luca- und Corona-Warn-App hinterlegen

Mit kürzlich veröffentlichen Updates sowohl der Corona-Warn-App (ab Version 2.1) als auch der luca-App (ab Version 1.6) ist es möglich, negative Testergebnisse in den Apps zu hinterlegen. Durch Einscannen des QR-Code des Testergebnisses mit der jeweiligen App werden diese auf dem Mobiltelefon hinterlegt und können anschließend, beispielsweise für einen Restaurantbesuch, vorgezeigt werden. In der luca-App werden negative PCR-Test 72 Stunden und Antigen Schnelltests 48 Stunden angezeigt. Die Corona-WarnApp bietet zudem die Möglichkeit, die persönlichen Daten für die Erfassung von Schnelltest zu hinterlegen und löst zudem bei positiven Schnelltests auch eine Warnung an direkte Kontakte aus. Bundesweit verfügen jedoch derzeit erst wenige Schnelltest-Zentren über die technischen Anbindungen, um die benötigen QR-Codes zu erzeugen.

COVID-19 Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung

Auf Nachfrage des DLT hat das BMG klargestellt, dass Personen, deren nachgewiesene Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 länger als sechs Monate zurückliegt, entgegen dem insoweit missverständlichen Wortlaut der COVID-19 Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) den Status einer „geimpften Person“ bereits mit einer Impfung erlangen.

Rat der EU beschließt Lockerungen bei nicht notwendigen Reisen aus Drittstaaten

Der Rat der EU hat im Rahmen einer Empfehlung Lockerungen bei nicht notwendigen Reisen aus Drittstaaten in die EU beschlossen. Mitgliedstaaten können eine Einreise aus Nicht-EU-Ländern mit guter epidemiologischer Lage sowie für vollständig geimpfte Personen zulassen. Für diese entfällt eine PCR-Test- sowie Quarantänepflicht. Allerdings wird ein strengerer Inzidenzwert festgelegt, der weniger Drittstaaten unter die Lockerungen fallen lässt, als von der Kommission vorgesehen. Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, die Maßnahmen umzusetzen.

EU-Gateway für das europaweite digitale Impfzertifikat ab sofort nutzbar

Am 1. Juni 2021 ist das von der Kommission zur Verfügung gestellte EU-Gateway für das geplante europaweit einheitliche digitale grüne Impfzertifikat online gegangen. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Reisesaison ermöglicht dieses eine grenzüberschreitende Überprüfung der digitalen Impfzertifikate auf Echtheit. Die dem Zertifikat zugrundeliegende EU-Verordnung soll nach förmlicher Annahme am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Bereits jetzt haben sieben Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, erklärt, das Gateway auf freiwilliger Basis für die Ausstellung von EU-Zertifikaten nutzen zu wollen

Siebter Pflegebericht der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat den „Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland – Berichtszeitraum: 2016 – 2019“ (Siebter Pflegebericht) am 19. Mai 2021 verabschiedet.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fasst die zentralen Ergebnisse des 269-seitigen Berichts wie folgt zusammen:

  • Ein erheblicher Anstieg der Zahl der Anspruchsberechtigten auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung – plus 50 Prozent auf rund 4 Millionen von 2015 bis 2019 – geht mit vielfach deutlich höheren Leistungsansprüchen einher.
  • Im Jahr 2017 wurde mit dem Pflegeberufegesetz der Grundstein für eine zukunftsfähige qualitativ hochwertige Pflegeausbildung gelegt.
  • Mit der 2018 ins Leben gerufenen Konzertierten Aktion Pflege (KAP) wurden in einem umfassenden Prozess gemeinsam mit allen an der Pflege beteiligten Akteuren [so auch dem Deutschen Landkreistag] zielgerichtete Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungs-, Arbeits- und Entlohnungsbedingungen und zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs erarbeitet, die Schritt für Schritt umgesetzt werden.
  • Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) wurde das Sofortprogram Pflege u.a. mit zusätzlichen Stellen für Pflegefachkräfte in der vollstationären Pflege umgesetzt. Darüber hinaus wurde die Vereinbarkeit von Familie und Pflegeberuf gestärkt, die betriebliche Gesundheitsförderung für Pflegekräfte gezielt unterstützt und zur Entlastung der beruflich Pflegenden die technische und digitale Ausstattung in Pflegeeinrichtungen gefördert. Ambulante Betreuungsdienste können infolge des Terminservicegesetzes als neues professionelles Versorgungsangebot zugelassen werden. 
  • Verbesserte Gehälter für Pflegekräfte wurden durch Regelungen im PSG I und III sowie im PpSG ermöglicht. Sie stellen eine vollständige Finanzierung von Gehältern mindestens bis Tarifniveau durch die Kostenträger in den Pflegesatz- bzw. Vergütungsverhandlungen der zugelassenen Pflegeeinrichtungen sicher. Zudem wurden die Pflegemindestlöhne in der Langzeitpflege erhöht und erstmals differenzierte Vorgaben für Pflegefachkräfte vorgesehen.

26. Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD), Barbara Thiel, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020 vorgelegt. In diesem Zusammenhang teilte sie mit, dass im vergangenen Jahr deutlich mehr Beschwerden und Datenschutzverletzungen gemeldet wurden, als im Vorjahr. Das Themenfeld Datenschutz und Corona hat im vergangenen Jahr wiederum einen Großteil der Aufgaben eingenommen. So finden sich die Themen Erfassung von Kundendaten mit Kontaktlisten, Übermittlung von Quarantäne-Listen an die Polizei sowie die Corona-Warn-App im Bericht. Auch die Zustimmung zum lokalen Betrieb von SORMAS in den Gesundheitsämtern sowie die Rücknahme der zeitlich begrenzten Duldung von digitalen Kommunikationsmitteln in Schulen und Hochschulen greift der Bericht noch einmal auf. Der Bericht kann unter https://link.nlt.de/lfd20 als PDF heruntergeladen werden

Kommunaler Klimaschutz

Die zweite Konferenz für Landkreise im Klimaschutz wird am 14./15. Juni 2021 jeweils vormittags als Online-Veranstaltung unter dem Titel „Klimafreundlich, digital, zukunftsfest: Konferenz für Landkreise im Klimaschutz“ stattfinden. In verschiedenen Formaten beschäftigt sich die Konferenz im Schwerpunkt mit den Zusammenhängen zwischen Klimaschutz und Digitalisierung. Außerdem besteht die Möglichkeit für Vernetzung und Erfahrungsaustausch im digitalen Raum. Der Deutsche Landkreistag organisiert die Konferenz gemeinsam mit dem Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) des Deutschen Instituts für Urbanistik. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung beim SK:KK ist erforderlich.

Für finanzschwache Landkreise, Städte und Gemeinden gelten noch bis zum 31. Dezember 2021 erweiterte Förderbedingungen für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, sodass für eine Reihe von Aktivitäten eine Vollfinanzierung möglich ist. Einen Überblick über die Fördermöglichkeiten gibt eine Handreichung des SK:KK.

Elektromobilität: Schnellladegesetz in Bundestag und Bundesrat beschlossen – bevorstehende Ausschreibung von 1.000 Schnellladehubs

Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Schnellladegesetz zugestimmt. Damit ist die Grundlage für die geplante Ausschreibung von zunächst 1.000 Schnellladehubs geschaffen, durch die ein bundesweites Netz an Schnellladepunkten für den Fern- und Mittelstreckenverkehr aufgebaut werden soll. Die Ausschreibung soll im Sommer in mindestens 18 regionalen Teillosen erfolgen. Die Errichtung der Schnellladehubs soll in vordefinierten Suchräumen erfolgen, um zu gewährleisten, dass Nutzer von E-Autos innerhalb weniger Minuten Schnellladepunkte erreichen können. Für den Aufbau der Schnellladeinfrastruktur stehen rund 2 Milliarden Euro zur Verfügung.

Verordnung über Erasmus+ für die Förderperiode 2021-2027 angenommen

Am 18. Mai 2021 wurde die Einigung zur Verordnung über Erasmus+ für die neue Förderperiode 2021-2027 vom Europäischen Parlament bestätigt. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Das Programm wird mit Mitteln in Höhe von 28 Milliarden Euro ausgestattet. Zur Erreichung der Ziele sind Förderungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend sowie Sport vorgesehen. Neu sind eine verstärkte Schwerpunktsetzung auf Inklusion, Auslandsaufenthalte von Studierenden in Erwachsenenbildungsgängen und ein Förderprogramm für kleine Partnerschaften. Die Verordnung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wurde von der Kommission bereits veröffentlicht.

Die angestrebten Ziele sollen in den drei Bereichen allgemeine und berufliche Bildung (vgl. Art. 5 ff.), Jugend (vgl. Art. 9 ff.) sowie Sport (vgl. Art. 12 ff.) gefördert werden. Alle Bereiche enthalten drei im Anhang der Verordnung näher ausgeführte Leitaktionen: Lernmobilität, Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen sowie die Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit. Weiterhin ist eine Förderung im Rahmen der sog. Jean-Monnet-Maßnahmen möglich.

Migration: Abschlussbericht der Fachkommission Fluchtursachen

Die von der Bundesregierung auf der Grundlage des Koalitionsvertrags eingesetzte Fachkommission Fluchtursachen hat ihren Endbericht vorgelegt. Zentrale Treiber irregulärer Migration sind dabei neben Konflikten und individueller Verfolgung die Auswirkungen des Klimawandels und der demografische Wandel in den Entwicklungsländern. Der Bericht empfiehlt u. a. einen Ausbau humanitärer Aufnahmeprogramme und fordert die Bundesregierung zu einer menschenwürdigen Gestaltung ihrer Migrations-, Asyl- und Flüchtlingspolitik auf. Dazu gehöre auch, stärker als bislang darauf hinzuwirken, dass das Recht an den EU-Außengrenzen und auf dem Boden der EU eingehalten wird.

Aktuelle Allensbach-Studie: Zuspruch für Föderalismus wächst

Die in der FAZ vom 20. Mai 2021 veröffentlichte Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach (Anlage) zeigt eine wachsende Zustimmung der Bevölkerung zum Föderalismus, lässt aber auch Verbesserungspotenziale im Hinblick auf das föderale System erkennen.

Während bei früheren Befragungen rund 60 Prozent der Bürger überzeugt waren, dass möglichst viele zentrale und einheitliche Regelungen großen Gestaltungsspielräumen der Länder vorzuziehen sind, wird die Frage, ob es möglichst viele bundeseinheitliche Regelungen geben sollte, derzeit nur noch von 47 Prozent der Befragten mit „Ja“ beantwortet. 37 statt früher 29 Prozent sprechen sich dagegen für eigenständige Regelungen der Länder aus.

War 2019 noch jeder Dritte davon überzeugt, dass der Föderalismus für Deutschland eher einen Ballast darstellt, glauben das heute nur noch 24 Prozent, während der Anteil, der signifikante Vorteile der föderalen Strukturen sieht, von 27 auf 36 Prozent gestiegen ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung keine dezidierte Meinung zu Systemfragen hat. Unter jenen, die eine klare Position beziehen, hat der Föderalismus – so das zusammenfassende Ergebnis der Studie – aber klar an Rückhalt gewonnen.

Bundestag will „Vision Zero“ in der Straßenverkehrsordnung verankern und Schutzstreifen außerorts ermöglichen

Der Deutsche Bundestag hat am 21. Mai 2021 begrüßt, dass Bund, Länder und Kommunen sowie weitere Akteure einen „Pakt für Verkehrssicherheit“ geschlossen haben, und sich dafür ausgesprochen, die „Vision Zero“ als Leitgedanken in der StVO zu verankern. Im Rahmen von insgesamt 27 Einzelpunkten hat er u.a. eine weitere Förderung von Fahrassistenzsystemen und automatisierten Fahrfunktionen, Sicherheitsstandards für den Datenzugriff sowie erleichterte Möglichkeiten zur Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen innerorts und außerorts gefordert. Ausdrücklich spricht der Bundestag sich zudem dafür aus, ländliche Wege in die Radverkehrsnetzplanung einzubeziehen, Fahrradschutzstreifen außerorts auf geeigneten Straßen weiter zu testen und erfolgreich getestete Strecken beizubehalten. Letzteres ist auch eine von mehreren wichtigen Forderungen des Niedersächsischen wie auch Deutschen Landkreistags zu Verbesserung der Radverkehrssicherheit außerorts und daher als Fortschritt zu werten.

Entwurf des Niedersächsischen Abschiebungshaftvollzugsgesetzes

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat nach dem Kabinettsbeschluss vom 10. Mai 2021 den Entwurf des Niedersächsischen Abschiebungshaftvollzugsgesetzes im Rahmen der Verbändeanhörung vorgelegt. Damit will das Land von seiner Gesetzgebungskompetenz in § 62a des Aufenthaltsgesetzes Gebrauch machen und die sehr allgemein gehaltenen bundesrechtlichen Regelungen durch landesrechtliche Vorgaben zum Vollzug zu ergänzen. Dabei wird berücksichtigt, dass die Abschiebehaft nach der europäischen Rechtsprechung von der Strafhaft strikt zu trennen ist. Niedersachsen betreibt daher mit der Abteilung Langenhagen der Justizvollzugsanstalt Hannover eine eigene (spezielle) Abschiebungshafteinrichtung. Nach der Gesetzesbegründung soll an dieser Einrichtung auch festgehalten werden.

Projekt „Landmarken – Magische Orte in Niedersachsen“ gestartet

Die Architektenkammer Niedersachsen sucht im Rahmen des Projekts „Landmarken“ fünf Kommunen zur Gestaltung von Kulturlandschaften durch Implementierung von Architektur als Weiterentwicklung von Baukultur für touristische und informative Zwecke. Auf diese Weise sollen touristisch interessante Landschaftsorte durch architektonische Interventionen sichtbarer gemacht werden. Angelehnt an die Landschaftsrouten in Norwegen sollen auch in den niedersächsischen Landschaften (Meer und Marsch, Geest, Heide, Moore, Seen und Ströme, Börde und Harz) „magische“ Orte gefunden werden. Interessierte Kommunen können sich bis zum 15. Juli 2021 bei der Architektenkammer Niedersachsen bewerben. Weitere Informationen sind unter https://www.aknds.de/baukultur/landmarken abrufbar.

Abfallrecht: Festsetzung von Sicherheitsleistungen gegenüber den Dualen Systemen

Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 die vom Bundestag beschlossene Novelle des Verpackungsgesetzes gebilligt, ohne den Vermittlungsausschuss anzurufen. Inhaltlich stand die Umsetzung von EU-Vorgaben sowie Regelungen zur Festlegung von Sicherheitsleistungen nach § 18 des Verpackungsgesetzes im Fokus. Die Novelle wird im Wesentlichen am 3. Juli 2021 in Kraft treten. Die Geschäftsstelle hatte sich im Vorfeld noch einmal an das Niedersächsische Umweltministerium gewendet, um auf Änderungen im Gesetzentwurf im Hinblick auf die Festlegung von Sicherheitsleistungen im Bundesratsverfahren hinzuwirken. Zudem ist mit diesem Anliegen die Erwartung verbunden worden, dass das Niedersächsische Umweltministerium die seit Jahren in unzureichender Höhe festgesetzten Sicherheitsleistungen kurzfristig nach dem Inkrafttreten des Gesetzes im Sommer dieses Jahres erhöht.

Standortauswahlverfahren: Zweiter Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete

Nach der im September 2020 erfolgten Veröffentlichung des Zwischenberichts zu den Teilgebieten in Deutschland, die vorbehaltlich weiterer Untersuchungen als Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle geologisch in Betracht kommen, berät nun die mehrteilige Fachkonferenz Teilgebiete über die Berichtsinhalte. An der Fachkonferenz können sich u. a. die von der Standortauswahl betroffenen Landkreise, Städte und Gemeinden beteiligen. Nach einer vorbereitenden Auftaktveranstaltung im Oktober 2020 fand am 5.-7. Februar 2021 der erste Beratungstermin der Fachkonferenz statt.

Der zweite Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete wird als rein digitales Format am 10. Juni 2021 um 16:00 Uhr beginnen und am 12. Juni 2021 um 18:00 Uhr enden. Für eine Teilnahme ist eine vorherige Registrierung erforderlich. Nähere Informationen zur Registrierung und zum geplanten Programm des zweiten Beratungstermins können unter https://www.fachkonferenz-anmeldung.de/ abgerufen werden.

Weiterhin hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung mit Schreiben vom 1. Juni 2021 auf ein neues Informationsangebot für Kommunen aufmerksam gemacht: Auf der Internetplattform zur Endlagersuche steht ab sofort eine Themenseite (https://www.endlagersuche-infoplattform.de/kommunen-info) für kommunale Vertreterinnen und Vertreter zur Verfügung. Dort sind aktuelle Entwicklungen zum Standortauswahlverfahren und relevantes Hintergrundwissen gebündelt. Zudem ist die Informationsbroschüre zur Endlagersuche zwischenzeitlich aktualisiert worden.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes

Nachdem ein bereits in der vergangenen Legislaturperiode erstellter Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes der Diskontinuität anheimgefallen ist, hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) erneut einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) und zur Änderung und Aufhebung anderer Gesetze und Verordnungen im Rahmen der Verbandsanhörung zur Stellungnahme übersandt.

Den Schwerpunkt des Gesetzes bildet die Novelle des NWG. Es erfolgen verschiedene Änderungen der Regelungen zur Reinhaltung und Entwicklung der Gewässer. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach der Wasserrahmenrichtlinie geleistet werden. Diesem Ziel dienen insbesondere Regelungen zur Erstattung der von den Wasserversorgern zu leistenden Ausgleichszahlungen durch das Land sowie eine stärkere Ausrichtung der Kooperationen an folgenden Zielen:

  • mithilfe geförderter Maßnahmen zu belegbaren Verbesserungen für den Trinkwasserschutz zu gelangen (§ 28),
  • die Stärkung der Befugnisse des Gewässerkundlichen Landesdienstes – GLD – (§ 29),
  • die Möglichkeit zur Ausweisung von Entwicklungskorridoren (§ 59 a),
  • die Ergänzung des bundesrechtlichen Vorkaufsrechts für Grundstücke (§ 59 b),
  • die Anpassung des Unterhaltungsbegriffs, um ein Signal für eine stärker ökologischere Ausrichtung der Gewässerunterhaltung zu setzen (§ 61),
  • die Stärkung des Instruments der Unterhaltungsordnung (§ 79),
  • die Einführung einer Verordnungsermächtigung und einer Anzeigepflicht zu Feldmieten (§ 87) sowie
  • die Konkretisierung der Anforderungen an die Maßnahmenprogramme und die Verbesserungen der Bedingungen für deren Umsetzung (§§ 110 und 117).

Nach einer Mitteilung des Umweltministeriums sei von keinem relevanten Mehraufwand im Vollzug der unteren Wasserbehörden auszugehen. Dies wird in einer vorläufigen Einschätzung der Geschäftsstelle jedoch nach den Rückmeldungen aus den Anhörungsverfahren zum ursprünglichen Gesetzentwurf anders beurteilt.

Kommunale Forderungen zum Doppelhaushalt des Landes

Vor dem Hintergrund der enger werdenden finanziellen Spielräume und der Absicht des Landes seit längerem einmal wieder einen Doppelhaushalt zu erlassen, hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens sich mit Schreiben vom 2. Juni 2021 im Vorfeld der Kabinettsklausur an den Niedersächsischen Finanzminister und die beiden Fraktionsvorsitzenden der Mehrheitsfraktionen gewandt und um die Berücksichtigung von kommunalrelevanten Positionen bei der Diskussion des Haushalts gebeten . Ohne eine Rangfolge im Einzelnen hiermit zu verbinden, sind die kommunalen Spitzenverbände insbesondere

  • auf die finanziellen Folgen des Ganztagsförderungsgesetzes,
  • die Notwendigkeit der Ausstattung im Bereich der medizinischen Versorgung (unter anderem Krankenhausinvestitionen und Medizinstudienplätze),
  • die Finanzierung der Kindertagesstätten und
  • den Breitbandausbau 

eingegangen. Ein aus Kreissicht wichtiges Thema ist darüber hinaus die Überführung der Landeszuwendung in Höhe von 142 Mio. Euro für die Kosten der Unterkunft in eine Dauerregelung in § 5 des AG SGB II und § 6b BKGG. Diese Mittel spielen für die Kreisebene eine erhebliche Rolle. Im Vorfeld hatten sich die kommunalen Spitzenverbände daher bereits mit Schreiben vom 20. Mai 2021 an die Sozialministerin und den Finanzminister in der Angelegenheit gewandt.

Abschließend haben die kommunalen Spitzenverbände in ihrem Schreiben vom 2. Juni 2021 auf die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die Kommunen hingewiesen. Angesichts der nach wie vor bestehenden Unsicherheiten in den Prognosen sollte danach die Möglichkeit offengehalten werden, nochmals über weitergehende Hilfsmaßnahmen zu sprechen, sofern sich die negativen Erwartungen der kommunalen Praxis realisieren sollte.

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Impfzentren als wichtige Säule in der Pandemiebekämpfung stärken

Die Impfzentren des Landes Niedersachsen bilden eine von bislang zwei und bald drei Säulen der Corona-Impfkampagne. Durch die Deckelung der Liefermenge von rund 230.000 Dosen je Woche und die Ankündigung des Bundes, die Impfzentren zum 30. September 2021 zu schließen, sehen die Niedersächsische Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände den guten Fortschritt der Impfungen gehemmt. Die Schutzimpfungen sollen nach dem Willen des Bundes ab Herbst ausschließlich durch niedergelassene und betriebliche Ärztinnen und Ärzte erfolgen.

Hierzu sagt Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Die Impfzentren sind im Krisenmodus fast über Nacht von Land und Kommunen mit hohem Engagement und Professionalität aufgebaut worden. In Niedersachsen leisten 52 Impfzentren seit fünf Monaten großartige Arbeit im Kampf gegen die Pandemie. Impfungen sind unser wirksamstes Schutzschild. Eine Schließung der Impfzentrum darf erst dann erfolgen, wenn die Impfungen in allen Teilen unserer Gesellschaft und im ländlichen Raum weit fortgeschritten sind und von dem ärztlichen Regelsystem unkompliziert bewältigt bzw. weitergeführt werden können. Deswegen werde ich mich bei der nächsten Konferenz der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister am 16. Juni beim Bund für die Stärkung der Impfzentren einsetzen.“

Während die Impfstofflieferungen perspektivisch steigen, sieht der Bund bislang keine Erhöhung der Sockelliefermenge von 230.000 Dosen pro für die Impfzentren vor. Ein Zustand, der aus Sicht von Kommunen nicht nachvollziehbar ist, so der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Klaus Wiswe, Celle: „So geht es nicht weiter. Wir können es nicht verantworten in der derzeitigen Lage die Möglichkeiten der Impfzentren nicht voll auszuschöpfen. Der Bund muss die diskriminierende Beschränkung der Impfstofflieferungen aufheben. Allein in Celle haben wir 12.000 Menschen auf der Warteliste, können aber allenfalls 500 bis 600 Personen pro Woche mit einer Erstimpfung versehen.“

Gesundheitsministerin Daniela Behrens teilt diese Einschätzung: „Deswegen wird die Landesregierung mit dem Bundesgesundheitsministerium in Verhandlungen eintreten, um künftig die Sockelliefermenge bei Steigerung der Gesamtliefermengen für die Impfzentren anzuheben.“

Ein weiterer Aspekt, der aus Sicht von Land und Kommunen einer Änderung bedarf, ist das bislang starre System der Impfstoffzuweisungen durch den Bund. Hier brauche es mehr Durchlässigkeit. Wo Impfstoff nicht abgerufen werde, solle die Umverteilung in andere Säulen möglich sein. „Der Erwartungsdruck ist enorm, wir können nicht umsetzen, was der Bundesgesundheitsminister seit Wochen öffentlichkeitswirksam erklärt. Allein über die Hausärzte erreichen wir auch viele Menschen nicht. Wir wollen gezielt in die Stadtteile mit sozialen Problemen gehen, dafür brauchen wir Impfstoff,“ fordert der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Ulrich Mädge, Lüneburg.

Corona-Aktionsprogramm des Bundes für Kinder und Jugendliche

Die Bundesregierung hat am 5. Mai 2021 das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ beschlossen. Es ist für die Jahre 2021 und 2022 mit insgesamt 2 Milliarden Euro ausgestattet. Für die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen und deren Finanzierung werden zum Teil gesetzliche Änderungen notwendig.

Umgesetzt werden sollen die Ziele des Programms durch folgende Maßnahmen:

  • Abbau von Lernrückständen
  • Förderung der frühkindlichen Bildung
  • Ferien-, Freizeit- und außerschulische Angebote
  • Aktion Zukunft – Kinder und Jugendliche im Alltag und in der Schule begleiten und unterstützen

Mit Blick auf die gemeinsame Presseinformation des Niedersächsischen Kultusministers und der Niedersächsischen Sozialministerin hierzu am 5. Mai 2021 haben die Kommunalen Spitzenverbände in der Corona-Staatssekretärsrunde die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass sie zeitnah in die Gespräche zur konkreten Umsetzung der Bundesmittel einbezogen werden. Das Kultusministerium hat bestätigt, an einer Umsetzungskonzeption zu arbeiten und eine Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände in den nächsten 14 Tagen zugesagt.

Vorläufige Außervollzugsetzung der „Landeskinderregelung“ bei der Beherbergung zu touristischen Zwecken

Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Eilbeschluss vom 18. Mai 2021 § 8 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz der Niedersächsischen Corona-Verordnung (im Folgenden: Corona-VO) vorläufig außer Vollzug gesetzt (Az.: 13 MN 260/21). Der Antragsteller, der in Nordrhein-Westfalen wohnt und ab dem 22. Mai 2021 einen Urlaubs-Aufenthalt in einer Ferienwohnung auf Borkum gebucht hat, hatte sich gegen das Verbot des § 8 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz Corona-VO gewandt. Durch diese Vorschrift wird geregelt, dass sich Übernachtungs- und Vermietungsangebote in Hotels, Ferienwohnungen und -häusern, Campingplätzen und ähnlichen Einrichtungen nur an Personen richten dürfen, die ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben. Dies sei keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme und stelle eine Ungleichbehandlung dar. Der 13. Senat ist dieser Argumentation gefolgt. Das OVG hat das grundsätzliche Verbot der Beherbergung von Personen ohne Wohnsitz in Niedersachsen zu touristischen Zwecken nicht mehr als notwendige Schutzmaßnahme angesehen. Das bloße Verbot der Beherbergung von auswärtigen Besuchern trage nur wenig zur Eindämmung des Infektionsgeschehens bei. Es sei auch zweifelhaft, ob die „Landeskinderregelung“ angesichts des beschränkten Nutzens erforderlich sei.

Jedenfalls sei das Verbot unangemessen, da eine Abwägung insbesondere der Interessen der Betreiber von Beherbergungsbetrieben mit den zu erwartenden geringen Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen ergebe, dass die Einschränkungen der Berufsausübungsfreiheit in keinem angemessenen Verhältnis zu dem Nutzen stünden. Dies gelte erst recht, nachdem das Beherbergungsverbot auch für Geimpfte und Genesene greife.

Darüber hinaus liege eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Personen mit einem Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niedersachsen und solchen aus anderen Bundesländern vor. Wesentliche Unterschiede, die eine Ungleichbehandlung rechtfertigten, bestünden nicht, zumal § 8 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz Corona-VO Übernachtungen von Personen aus niedersächsischen Gebieten mit hoher Inzidenz und weite Anreisen innerhalb Niedersachsens ermögliche, die mit Blick auf das Infektionsrisiko gefährlicher sein können als verbotene Übernachtungen von Personen zum Beispiel aus Hamburg (7-Tages-Inzidenz: 42) oder Schleswig-Holstein (7-Tages-Inzidenz: 33).

Die Außervollzugsetzung ist allgemeinverbindlich, d.h. die betroffene Regelung ist in Niedersachsen gegenwärtig nicht zu beachten. Der Beschluss ist unanfechtbar.

ÖPNV-Rettungsschirm 2021: Bund beteiligt sich mit einer weiteren Milliarde

Das Bundeskabinett hat am 12. Mai 2021 einer vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vorgelegten „Formulierungshilfe“ zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) zugestimmt, mit der die Corona-Hilfen des Bundes um eine weitere Milliarde aufgestockt werden sollen. Die entsprechende Änderung des RegG soll kurzfristig „aus der Mitte des Bundestages“ eingebracht und vom Bundestag beschlossen werden.

Nachdem der Bund für den ÖPNV-Rettungsschirm 2020 bereits 2,5 Milliarde Euro bereitgestellt hat, würde er sich durch die Erhöhung der Regionalisierungsmittel weiterhin hälftig an dem derzeit für 2020 und 2021 erwarteten Gesamtschaden von 7 Milliarde Euro beteiligen. Dies entspricht einer Forderung der Verkehrsministerkonferenz. Diese hatte sich angesichts eines erwarteten Corona-Schadens von weiteren 3,6 Milliarde Euro im Jahr 2021 für eine Fortführung des ÖPNV-Rettungsschirms ausgesprochen. Das Land Niedersachsen hat seinen Kofinanzierungsanteil bereits beschlossen (vgl. NLT-Aktuell 13/2021, Seite 5).

Pendler-Corona-Studie der Charité: Keine erhöhte Infektionsgefahr im ÖPNV

Die regelmäßige Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel birgt kein erhöhtes Risiko einer Corona-Infektion. Zu diesem Ergebnis kommt eine in dieser Form bisher einzigartige Studie der Charité Research Organisation (CRO) im Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes, die im Auftrag der Länder und des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) das konkrete Ansteckungsrisiko von Fahrgästen in Bussen und Bahnen mit dem von Pendlerinnen und Pendlern verglichen hat, die regelmäßig mit Pkw, Motorrad oder Fahrrad unterwegs sind. Auch im Vergleich verschiedener ÖPNV-Verkehrsmittel (Busse, Straßenbahnen oder U- und S-Bahnen) wurden keine Unterschiede festgestellt. Die zum Zeitpunkt der Untersuchung gültigen Schutzmaßnahmen, also die FFP2-Maskenpflicht, ausreichende Abstände und gute Durchlüftung der Fahrzeuge im ÖPNV waren auf Basis der Studienergebnisse wirksam.

Die Ergebnisse der Studie seien auf die Situation in Niedersachsen übertragbar, so das Verkehrsministerium. Diese belegen, dass kein höheres Infektionsrisiko bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel bestehe. Gleichzeitig sei belegt, dass die sorgfältigen Infektionsschutzmaßnahmen der Verkehrsunternehmen und die staatlichen Schutzvorgaben wie die Maskenpflicht im ÖPNV wirksam sind. Niedersachsen hatte sich mit 177.000 Euro an der Finanzierung der rund 2 Millionen Euro teuren Untersuchung beteiligt.

Weitere Infos zur ÖPNV-Nutzung in Corona-Zeiten, auch zur Charité-Studie, finden sichauf der Internet-Präsenz der Gemeinschaftskampagne #BesserWeiter: www.besserweiter.de.

COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung in Kraft getreten

Die Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-SchutzmaßnahmenAusnahmenverordnung – SchAusnahmV) ist am 8. Mai 2021 im Bundesanzeiger verkündet worden (BAnz AT 8.5.2021 V 1) und am 9. Mai 2021 in Kraft getreten. 

Die Verordnung enthält in § 2 Begriffsbestimmungen, bedauerlicherweise ohne dabei näher zu regeln, welchen Anforderungen Impf- und Genesenennachweise genügen müssen. Die §§ 3 bis 6 SchutzAusnahmV sehen Erleichterungen und Ausnahmen von Geboten und Verboten nach § 28b IfSG vor. § 3 führt zu einer Gleichstellung von Genesenen und Geimpften mit negativ Getesteten. Die §§ 4 bis 6 SchAusnahmV nehmen Genesene und Geimpfte von den Regelungen über Kontaktbeschränkungen im privaten Raum, über die Ausgangssperre sowie über Beschränkungen beim Sport aus. §§ 7 bis 9 SchAusnahmV übertragen diese Erleichterungen und Ausnahmen auf landesrechtliche Ge- und Verbote, die aufgrund des 5. Abschnitts des IfSG erlassen worden sind. § 10 SchAusnahmV nimmt Geimpfte und Genesene weitgehend von Quarantänepflichten aus, § 11 SchAusnahmV ermächtigt die Länder zu weiteren Erleichterungen und Ausnahmen von landesrechtlichen Ge- und Verboten nach dem 5. Abschnitt des IfSG, und zwar auch für negativ Getestete. Diese Regelung beruht auf einer neuen Ermächtigungsgrundlage, die erst durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 7. Mai 2021 (BGBl. I S. 850) in § 28c IfSG aufgenommen wurde.

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes in den Bundestag eingebracht. Mit dem Gesetz soll § 28b Abs. 3 IfSG insbesondere mit Blick auf Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen korrigiert werden. Ferner wird klargestellt, dass sich die Entschädigungspflicht der Länder aus § 56 Abs. 1 Nr. 1a IfSG auch auf den Fall erstreckt, dass Einrichtungen wie Schulen kraft Gesetzes schließen müssen. Außerdem werden die Verordnungsbefug- nisse des Bundes mit Blick auf die Einreise erweitert und im Impfschadensrecht klargestellt, dass sich dieses auch auf Schäden wegen einer Impfung gegen SARS-CoV-2 erstreckt.

Entwurf einer Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat dem DLT den Referentenentwurf einer Neufassung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) übersandt.

Der Entwurf beinhaltet die Einbindung der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie der Privatärztinnen und Privatärzte in das Impfgeschehen. Zudem werden die bislang geltenden Regelungen zur Priorität der Schutzimpfungen aufgehoben. Die Verordnung soll am 7. Juni 2021 in Kraft treten und die Coronavirus-Impfverordnung vom 10. März 2021 mit Änderung vom 1. Mai 2021 ersetzen.

EU-Kommission schlägt Lockerungen für nicht notwendige Reisen aus Drittstaaten vor

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Ratsempfehlung vorgelegt, die die bestehenden Beschränkungen für nicht notwendige Reisen aus Drittstaaten in die EU aufhebt. Die Einreise soll aus Nicht-EU-Ländern mit guter epidemiologischer Lage sowie für vollständig geimpfte Personen zugelassen werden. Bei Verschlechterung der epidemiologischen Lage eines Drittstaats greift eine Notbremse. Der geplante EU-weite digitale grüne Impfpass soll langfristig die Anerkennung der Impfzertifikate aus Drittstaaten erleichtern. Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, die Maßnahmen der Empfehlung umzusetzen.

Novellierung des Kindertagesstättengesetzes

Die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände hat am Freitag, 7. Mai 2021, gegenüber dem Kultusausschuss des Nds. Landtags Stellung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Niedersächsisches Gesetz über Kindertageseinrichtungen (KitaG) Stellung genommen.

Einleitend hat der NLT als federführender Verband zum Ausdruck gebracht, dass mit dem Regierungsentwurf des NKiTaG zwar eine grundlegende systematische Änderung des bisherigen KiTaG erfolge, aber keine Qualitätsverbesserungen vorgenommen werde. Dies sei in der Kommunalpolitik zum Teil auf sehr deutliche Kritik gestoßen.

Der inhaltliche Vortrag fokussierte sich auf die verengten Rahmenbedingungen der Kindertagespflege und die in Teilen gekappte Finanzierung, die als unscharf und verwirrend empfundene Neudefinition der Kindertagesstätten, die Zukunft der Hortgruppen insbesondere im Hinblick auf den vom Bundesgesetzgeber beschlossenen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule, die grundsätzliche Beschränkung auf fünf Gruppen in der Kindertagesstätte, eine weitergehende Öffnung des Berufszugangs für Fachkräfte, die unzureichenden Regelungen zur Finanzhilfe und die fehlende Beitragsfreiheit in der ersetzenden Kindertagespflege ab drei Jahren. Abschließend haben wir sehr deutlich die fehlenden Regelungen zum Kinderschutz kritisiert und zugleich die maßgebliche Rolle der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen hinsichtlich des Schutzes von Kindern betont.

Der bereits aus dem Frühsommer 2019 stammende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des KitaG der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der Fraktion der FDP verfolgt die stufenweise Einführung einer dritten Kraft in der Regelgruppe im Kindergarten bei Gewährung einer 100prozentigen Finanzhilfegewährung durch das Land. Neben der Frage der Finanzierbarkeit haben die Kommunalen Spitzenverbände betont, dass diese Strukturverbesserung angesichts des Fachkräftemangels nicht gleichzeitig mit dem Ausbau der Betreuungskapazitäten gelingen kann, sondern allenfalls in einem realistischen Zeitrahmen vorstellbar wäre. Dazu müssten der kommunale Vorschlag für eine Reform der Erzieher/innenausbildung umgesetzt und ein vollständiger Kostenausgleich sichergestellt werden.

Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen

Der Bundesrat hat dem vom Bundestag bereits verabschiedeten Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) am 7. Mai 2021 zugestimmt und zugleich eine Entschließung gefasst. Bestandteil des KJSG ist auch die Gesamtzuständigkeit für behinderte Kinder und Jugendliche (inklusive Lösung). Für die bundespolitisch langjährig angestrebte „inklusive Lösung“ hat der Bundesgesetzgeber einen Übergangszeitraum bis 31. Dezember 2027 vorgesehen. Zudem ist das Inkrafttreten an eine erfolgreiche, das heißt durch ein Gesetz bis zum 1. Januar 2027 umgesetzte, vorherige Evaluation des leistungsberechtigten Personenkreises, von Art und Umfang der Leistung, der Kostenbeteiligung und den Verfahren geknüpft. Diese Vorgehensweise ähnelt dem beim Bundesteilhabegesetz gewählten Verfahren.

In Niedersachsen sind die Landkreise und kreisfreien Städte durch die Änderung der sachlichen Zuständigkeiten in der Eingliederungshilfe ab 1. Januar 2020 für die Leistungen für behinderte Kinder bereits insgesamt, also sowohl im SGB VIII als auch im SGB XI, sachlich zuständig. Bis zum Inkrafttreten der „inklusiven Lösung“ bedarf es aber einer Verständigung mit dem Land über den Ausgleich der dadurch bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe entstehenden Kosten unter Berücksichtigung der bisher für die Kinder und Jugendlichen mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung nach dem SGB IX von den örtlichen Trägern erbrachten Leistungen.

Ergebnisse der 160. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“

Der Niedersächsische Finanzminister hat am 17.Mai 2021 die Ergebnisse der Regionalisierung der Steuerschätzung für Niedersachsen der Öffentlichkeit vorgestellt. Für das Land werden im laufenden Jahr Mehreinnahmen von 529 Millionen Euro erwartet, die sich im folgenden Jahr auf 281 Millionen Euro nahezu halbieren. Für 2023 wird mit 260 Millionen Euro und 2024 407 Millionen Euro zusätzlich gerechnet. Die Einnahmeerwartung für Niedersachsen ergibt sich aus folgendem Schaubild:

Die gemeindlichen Steuereinnahmen in Niedersachsen sollen insgesamt um 25 Millionen Euro im laufenden Jahr sinken. Hintergrund sind Rückgänge beim Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommensteuer, die im gesamten Planungszeitraum jährlich um gut 100 Millionen Euro abnehmen. Kompensiert wird diese im laufenden Jahr zum Teil durch höhere Einnahmen bei der Gewerbesteuer. Dasselbe Bild ergibt sich auch im Jahre 2022, so dass insgesamt (nur) Rückgänge von 68 Millionen Euro zu verzeichnen sind. Ab 2023 sollen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer dann so stark steigen, dass sie die Mindereinnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mehr als kompensieren. Insgesamt sollen sich die Steuereinnahmen der niedersächsischen Städte und Gemeinden von 9,5 Milliarden Euro in 2021 auf über 11 Milliarden Euro in 2025 erhöhen.

Die Mai-Steuerschätzung bildet regelmäßig die Grundlage für die Orientierungsdaten zur kommunalen Haushaltsplanung. 

Aufstellung des künftigen Operationellen Multifunktionsprogramms EFRE/ESF+ für die Förderperiode 2021 bis 2027

Das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) hat die kommunalen Spitzenverbände darüber informiert, dass das Land Niedersachsen derzeit das Operationelle Programm für die Förderperiode 2021 bis 2027 für die Umsetzung des EFRE und des ESF+ als Multifondsprogramm erstellt.

Niedersachsen wird knapp 1.059 Milliarde Euro erhalten. Das sind rd. 81 Milliarde Euro mehr als in der Förderperiode 2014 – 2020. Von dem Zuwachs entfallen 68 Milliarde Euro auf die Übergangsregion Lüneburg. Es wird wieder ein Multifondsprogramm aufgelegt, je ein EFRE-Programm je Gebietskategorie und je ein ESF+-Programm je Gebietskategorie zusammengefasst in einem Programm. Die Förderbedarfe wurden bereits mit Beginn des Prozesses zur EU-Förderstrategie 2018 unter Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner und der Zivilgesellschaft in den Fokus gestellt.

Das künftige Operationelle Programm umfasst die Aufteilung der EU-Mittel auf die verschiedenen Themenfelder und Gebietskategorien Stärker Entwickelte Region (SER) und Übergangsregion (ÜR). Für die Festlegung der Maßnahmen sind die Politischen Ziele der EU und das Einhalten der Investitionsleitlinien der Europäischen Kommission für Deutschland maßgeblich. Die EU fordert zudem eine Fokussierung aus den fünf politischen Zielen ihrer EU-Förderstrategie.

Beschlüsse des Bundeskabinetts zum Klimaschutz und Positionierung des Deutschen Landkreistages

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes beschlossen. Mit der Gesetzesänderung reagiert die Bundesregierung kurzfristig auf die kürzlich hierzu ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Künftig soll in dem Gesetz das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 festgeschrieben werden. Die Treibhausgasemissionen in Deutschland sollen im Vergleich zu 1990 bis 2030 um 65 Prozent und bis 2040 um 88 Prozent sinken. Die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Landkreistages (DLT) hat anlässlich des Gesetzesbeschlusses das Positionspapier „Landkreise leisten ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele“ veröffentlicht, in dem zehn zentrale Forderungen an die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung formuliert werden. Ferner hat die Bundesregierung beschlossen, demnächst ein Sofortprogramm 2022 zum Klimaschutz vorzulegen.

Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts veröffentlicht

Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2021 I S. 882 ff.). Es tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Im Vormundschaftsrecht werden u. a. das Verhältnis von Vormund und Pflegeperson neu geregelt sowie das Instrument einer „vorläufigen Vormundschaft“ eingeführt. Für die Betreuungsbehörden ist eine Vielzahl neuer oder erweiterter Aufgaben vorgesehen, insbesondere die Registrierung von beruflichen Betreuern und die „erweiterte Unterstützung“ zur Vermeidung von Betreuungen. Zu diesem Zeitpunkt treten zugleich das bisherige Betreuungsbehördengesetz und das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz außer Kraft. Die Länder müssen neue Landesausführungsgesetze erlassen und den beträchtlichen Personalmehrbedarf erstatten.

Europäische Kommission stellt digitalen Atlas zur demografischen Entwicklung vor

Die Europäische Kommission hat am 29. April 2021 einen digitalen Atlas zur demografischen Entwicklung der Europäischen Union vorgestellt. Es handelt sich dabei um ein interaktives Tool zur Visualisierung, Überwachung und Antizipierung des demografischen Wandels in der EU, das vom wissenschaftlichen Dienst der Europäischen Kommission (JRC) entwickelt wurde. Der Atlas ist unter dem nachfolgenden Link in englischer Sprache zugänglich: https://link.nlt.de/kcmd

Telekommunikationsmodernisierungsgesetz verabschiedet

Nach dem Bundestag hat nunmehr auch der Bundesrat dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz zugestimmt. Die Länderkammer hat zugleich eine Entschließung gefasst, in der rasche Änderungen des Gesetzes angemahnt werden. Die Bundesregierung hatte zuvor ihre Bereitschaft erklärt, im Hinblick auf die Vergabe von Funkfrequenzen künftig auch andere Verfahren als Versteigerungen vorzusehen. Außerdem sollen die Länder stärker als bislang vorgesehen bei der näheren Ausgestaltung des Rechts auf schnelles Internet einbezogen werden. Das Gesetz tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft.

Landkreis Leer lädt zum vierten Mal zur „Digitalen Woche“

Die Möglichkeiten des digitalen Wandels im Berufsleben sowie im privaten Bereich sind in diesem Jahr wieder der Schwerpunkt der Digitalen Woche in Leer. Die vierte Auflage der Themen-Woche wird vom 28. Mai bis zum 2. Juni 2021 vom Landkreis Leer gemeinsam mit der Sparkasse LeerWittmund und dem SoftwareNetzwerk Leer e.V. veranstaltet. Wie im vergangenen Jahr wird die Themen-Woche aufgrund der Corona-Pandemie in virtueller Form angeboten werden. Am 1. Juni 2021 von 9:30 Uhr bis 12:30 Uhr wird die Online-Veranstaltung „Kommune digital – Die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung“ stattfinden, zu welcher die Digitalisierungsverantwortlichen und –Interessierten aus Kommunen sowie Mandatsträgerinnen und -Träger eingeladen sind. Agenda und Anmeldung unter https://link.nlt.de/diwo21

Kooperative OZG-Umsetzung: Infoveranstaltung zum Vorgehensmodell Verwaltungsdigitalisierung

Auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft Weser-Ems hat die GovConnect GmbH ein Grobkonzept entwickelt, wie sich die Digitalisierungsvorhaben aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) auf kommunaler Ebene arbeitsteilig umsetzen lassen. Dieses modular aufgebaute Konzept gestattet es, in regionalen Digitalisierungswerkstätten, Verwaltungsleistungen digital zu erstellen und bei allen Teilnehmenden auf den Verwaltungsportalen anzubieten.

Zur Umsetzung dieser 90 Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen bis Ende des Jahres 2022 hat die GovConnect GmbH gemeinsam mit ihren Gesellschaftern hannIT, ITEBO, KDO und KDG ein Grobkonzept zur schrittweisen und arbeitsteiligen Vervollständigung der noch zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen erstellt. Ausgangspunkt für dieses Konzept war die Kooperation in der Arbeitsgemeinschaft WeserEms, welche insbesondere auf eine arbeitsteilige Umsetzung ausgerichtet ist. So können einzelne Kommunen beispielsweise Expertenwissen für bestimmte Leistungen in die Umsetzung einbringen. Die daraus entstehende Leistung ist anschließend von allen teilnehmenden Kommunen nutzbar. Mittels des parallelisierten Vorgehens und der modularen Integration in die eigene Digitalisierungsinfrastruktur sowie individuelle Fachverfahrenslandschaft soll so den Kommunen die Umsetzung der OZG-Anforderungen möglichst ressourcensparend ermöglicht werden. Dies entspricht in wesentlichen Grundzügen auch den Grundgedanken des „Einer-für-Alle“-Prinzips.

Bundesrat stimmt Zweitem Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme zu

Der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren gebilligt. Der dieser Entscheidung zugrundeliegende Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages kann in der BR-Drs. 324/21 (https://link.nlt.de/bfyj) nachgelesen werden. In einer begleitenden Entschließung üben die Länder allerdings deutliche Kritik daran, dass der Bund der Forderung nach einer stärkeren Einbindung der Länder zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme im gesamten Bundesgebiet nicht nachgekommen ist. Zudem monieren sie, dass der Bund gegenüber den Ländern keine Unterrichtungspflicht eingeführt hat. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, eine normative Grundlage zu schaffen, um die nach Landesrecht zuständigen Stellen unverzüglich über relevante Informationen zu unterrichten. Ohne diese fehlt es den Ländern bei einem etwaigen kritischen Verlauf an den erforderlichen Reaktions- und Rüstzeiten. Ferner können die Länder ohne Unterrichtung durch den Bund über die sie betreffenden Informationen gegebenenfalls erforderliche Gefahrenabwehrmaßnahmen auf ihrem Territorium nicht rechtzeitig in die Wege leiten. Nach der Zustimmung des Bundesrates wird das Gesetz voraussichtlich Ende Mai oder Anfang Juni durch die Unterzeichnung des Bundespräsidenten in Kraft treten.

Solarenergie: Entwurf einer Freiflächensolaranlagenverordnung (NFreiFlSolarAnlVO)

Der Energiegewinnung durch Solarenergie kommt neben der Windenergie eine entscheidende Rolle bei der Energiewende zu. Neben der vorrangigen Nutzung von Dachflächen und sonstigen bereits baulich vorbelasteten Flächen ist auch der Ausbau von FreiflächenPhotovoltaik erforderlich, um die Klimaziele zu erreichen. Eine Möglichkeit dazu bietet die sog. Länderöffnungsklausel des § 37 c Abs. 2 EEG 2021. Diese Norm ermöglicht es den Ländern, durch Verordnung Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen auf sog. „benachteiligten Gebieten“ zuschlagsfähig im Rahmen der Ausschreibungsverfahren nach § 37 ff. EEG 2021 werden zu lassen. Mehrere Bundesländer haben von dieser Verordnungsermächtigung bereits Gebrauch gemacht. Bei den von der BNetzA durchgeführten Ausschreibungen gehen Zuschläge ganz überwiegend an Projekte aus diesen Ländern, während die Zuschläge für Niedersachsen sehr verhalten ausfallen. Um die Chancen für niedersächsische Projekte zu verbessern, beabsichtigt die Landeregierung den Erlass der anliegenden Freiflächensolaranlagenverordnung.

Die Freiflächensolaranlagenverordnung regelt nicht, ob und wo Freiflächensolaranlagen tatsächlich gebaut werden. Dies hängt vielmehr von der konkreten Bauleitplanung der zuständigen Kommunen ab sowie davon, ob das Projekt bei der bundesweiten Ausschreibung erfolgreich ist. Die Belange der Landwirtschaft und des Naturschutzes werden in der kommunalen Planung umfänglich berücksichtigt. Um einen zusätzlichen Druck auf vorhandene Flächen durch Solarparks zu vermeiden sieht die Verordnung eine landesspezifische Zuschlagsgrenze in Höhe von 100 MW zu installierender Leistung pro Kalenderjahr vor. Die Sachdienlichkeit der Höhe dieser jährlichen Ausbaugrenze sowie deren agrarstrukturelle Auswirkungen sollen regelmäßig überprüft werden, erstmals zum 31. Dezember 2023.

Niedersächsisches Grundsteuergesetz

Am 19. Mai 2021 fand im Niedersächsischen Landtag zu dem Entwurf eines Niedersächsischen Grundsteuergesetzes (LT-Drs. 18/8995 – vgl. NLT-Aktuell 11/2021 vom 23. April 2021, S. 5) eine Anhörung statt. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat in Ihrer Stellungnahme unter anderem die Frage aufgeworfen, ob der gewählte Bewertungsmaßstab des Flächen-Lage-Modells im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben steht. Weiter wurde die Einschränkung der Hebesatzautonomie der Städte und Gemeinden (§ 6 des Gesetzentwurfes) nachhaltig kritisiert, mit der eine „aufkommensneutrale“ Festsetzung durch gesetzliche Regelung erreicht werden soll. Insgesamt bitten die kommunalen Spitzenverbände um eine möglichst frühzeitige verfassungsgerichtliche Überprüfung und eine Zusicherung des Landes für die Kompensation von Steuerausfällen im Falle einer eventuellen Verfassungswidrigkeit des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes.

Weitere Kritikpunkte waren

      – die notwendige Anhebung aller kommunalen Hebesätze für eine „Aufkommensneut-

       ralität“,  weil das Gesetz sehr niedrige Äquivalenzzahlen und Grundsteuermesszah-

       len vorsehen will,

     – notwendige Rechtsgrundlagen für einen möglichst einfachen Datenaustausch und

     – fehlende Überlegungen der Auswirkungen des neuen Modells auf die interkommu-

       nale Verteilung des Steueraufkommens und das subsidiäre System des kommuna-

       len Finanzausgleichs. 

Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir informieren.

Anhebung steuerfrei zu belassener Mindestbeträge

Der Bundesrat hat der Anhebung des steuerfreien Mindestbetrags für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen von 200 Euro auf 250 Euro und des Mindestbetrags für gelegentliche ehrenamtliche Tätigkeiten von 6 Euro auf 8 Euro am Tag zugestimmt.

                                             Präsidium und Geschäftsstelle des NLT

                                                  wünschen allen Abgeordneten der

                                niedersächsischen Kreistage/der Regionsversammlung

                                                       frohe Pfingsttage!

Cover-NLT-Aktuell-13

Enquete-Kommission „Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement verbessern“ (EKE) legt Zwischenbericht vor

Die im Juni 2020 durch den Landtag eingesetzte und am 2. Oktober 2020 konstituierte Enquete-Kommission „Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement verbessern“ (EKE) hat am 16. April 2021 dem Landtag einen Zwischenbericht vorgelegt (siehe LT-Drs. 18/9027). Der Zwischenbericht schildert die aktuellen Herausforderungen im kommunalen Ehrenamt, geht auf einzelne Regelungsbereiche ein und skizziert konkrete Lösungsvorschläge. Neben der Frage der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und kommunalem Mandat widmet sich der Zwischenbericht auch dem Zusammenwirken von Hauptamt und Ehrenamt. So spricht sich die Kommission unter anderem dafür aus, die in § 44 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vorgesehene Erstattung von Kinderbetreuungskosten in kommunale Entschädigungssatzungen aufzunehmen sowie Mandatsträgerinnen und -träger über die Ansprüche aufzuklären.

Im Weiteren schlägt der Zwischenbericht vor, dass Kommunen, welche für hauptamtliche Fraktionsmitarbeitende Geld bereitstellen, diese Beträge in angemessener Weise gestalten sollen. Hierfür wird angeregt, dass sich die Entschädigungskommission des Themas annimmt und nach Einwohnerzahl gestaffelte Vorschläge unterbreiten soll. Ferner geht der Zwischenbericht auf die steuerlichen Aspekte von Aufwandsentschädigungen ein; auch hiermit soll sich lt. Zwischenbericht die Entschädigungskommission befassen.

Als weitere Option zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Mandat, Familie und Beruf hat die Kommission diskutiert, die Möglichkeit einer Vertretungslösung für Mandatsträgerinnen und -träger bei längerer Abwesenheit, z. B. zum Zwecke einer familienbedingten Auszeit, gesetzlich festzuschreiben. Die der Kommission hierzu vorgelegte rechtliche Einschätzung des Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (MI) erachtet dies grundsätzlich als zulässig, setzt aber eine entsprechende Verfassungsänderung voraus.

Noch bis Ende Mai hat die EKE um breite Rückmeldung aus der Öffentlichkeit im Rahmen einer Online-Befragung gebeten.

Novelle des NKomVG – Beginn des parlamentarischen Verfahrens

Die Niedersächsische Landesregierung hat nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss nunmehr das parlamentarische Verfahren eingeleitet und den Gesetzentwurf zur Novelle des NKomVG als LT-Drs. 18/9075 in den Landtag eingebracht. Erneut nicht aufgenommen hat die Landesregierung den Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände, zu einer achtjährigen Amtszeit der HVB zurückzukehren und hat dies mit einer im letzten Jahr zu der Thematik erfolgten Ablehnung eines FDP-Antrags begründet. Bei der geplanten Einführung der Kostenschätzung bei Einwohneranträgen ist die Landesregierung trotz Kritik einiger Verbände bei ihrer bisherigen Haltung geblieben; auch die Herausnahme von Entscheidungen im Zusammenhang mit der Krankenhausträgerschaft und der Organisation des Rettungsdienstes aus dem Anwendungsbereich von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ist erfreulicherweise erhalten geblieben. Trotz Kritik der kommunalen Spitzenverbände, der neu eingeführte Ratsbürgerentscheid sei entbehrlich, hält die Landesregierung an ihrem Vorschlag fest.

Bei der Regelung zu Fraktionen und Gruppen in § 57 NKomVG hat die Landesregierung unseren Vorschlag, gesetzgeberisch klarzustellen, dass der Übergang der Rechte von den einzelnen Fraktionen/Gruppen auf die gestuften Fraktionen/Gruppe ausschließlich die kommunalverfassungsrechtlichen Mitwirkung, nicht aber die finanzielle Ausstattung betrifft, nicht aufgegriffen. Eine entsprechende Klarstellung enthält aber nunmehr die Begründung. In § 71 ist weiterhin die Umstellung des Sitzverteilungsverfahrens für die Ausschüsse der Vertretung auf das d’Hondtsche Höchstzahlverfahren vorgesehen.

Auch im Kommunalwirtschaftsrecht sind Änderungen vorgesehen: In § 111 Abs. 7 ist es bei der gemeinsamen Kreditaufnahmemöglichkeit von den Landkreisen für ihre Gemeinden geblieben. § 136 sieht weiter eine Aufnahme der Wohnraumversorgung in die Bereichsausnahme bei der wirtschaftlichen Betätigung vor.

In § 182 bei den Sonderreglungen zur epidemischen Lage soll durch eine Ergänzung das Spannungsverhältnis zwischen § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 (Nutzung der Videokonferenztechnik bei öffentlichen Sitzungen) sowie § 64 Abs. 2 Satz 2 (grundsätzliche Hauptsatzungsregelungen für Streaming usw.) aufgelöst werden. Dazu wird in § 182 Abs. 2 der folgende neue Satz eingefügt: „Unbeschadet von § 64 Abs. 2 Satz 2 kann die Vertretung durch Beschluss zulassen, dass die Öffentlichkeit an einer gem. Satz 1 Nr. 3 durchzuführenden öffentlichen Sitzung per Videokonferenztechnik teilnehmen kann.“ Die kommunalen Spitzenverbände haben diesbezüglich im Rahmen einer Stellungnahme zu einem anderen Gesetz jüngst anregt, diese Regelung früher als zum 1. November 2021 zu beschließen. 

Impfzentren brauchen besonders für Gruppen-Erstimpfungen mehr Impfstoff

„Die Impfkampagne ist an einem kritischen Punkt: Viele Impfzentren brauchen dringend mehr Impfstoff für Erstimpfungen, um die vom Land neu zugelassenen Gruppen wie Lehrkräfte, Mitarbeiter der Sozial- und Jugendhilfe und die Feuerwehren schnell als Gruppen impfen zu können. Die Lieferankündigungen für die nächste Woche zeigen eine hohe Zahl von Impfstoff für Zweitimpfungen, die auch wichtig sind. Schnell ‘Strecke machen’ können wir in der aktuellen Lage aber nur mit vielen schnellen Gruppen-Erstimpfungen. Dafür brauchen wir mehr Impfstoff!“, erläuterte NLT-Präsident Klaus Wiswe am 5. Mai 2021 und verwies als Beispiel auf die Lieferankündigungen für seinen Landkreis, der in der nächsten Woche für alle Erstimpfungen nur 1.605 Impfdosen, aber mehr als doppelt so viele Dosen (3.475) für die Zweitimpfung bekomme.

Zugleich warnte der Landkreistag davor, angesichts der knappen Impfstofflage neue Hoffnungen durch eine zu schnelle Einbeziehung der Betriebsärzte zu wecken: „Die Zusammenarbeit mit den Haus- und Fachärzten ist in Niedersachsen exzellent. Wir ziehen alle an einem Strang und werden auch über Modelle mit der Kassenärztlichen Vereinigung sprechen, um sozial Benachteiligte und andere wichtige Gruppen niedrigschwellig zu erreichen. Die Betriebsärzte und damit die Betriebe können sinnvoll erst dann einbezogen werden, wenn die Priorisierung insgesamt vom Bund aufgehoben wird. Vorher sollte die Landesregierung weiter allen Impfstoff in die Impfzentren und den Hausarztbereich geben, damit wir in der Priorität 1 und 2 möglichst schnell alle Berechtigten schützen können“, fasste NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Meyer die Lage zusammen.

Neue Corona-Verordnung ab 10. Mai 2021

Die Landesregierung hat den kommunalen Spitzenverbänden am Donnerstagmittag den Entwurf für eine neue Niedersächsische Corona-Verordnung zur in der Verfassung vorgesehenen Stellungnahmemöglichkeit übermittelt. Kern der Verordnungsänderung ist die Umsetzung der von Ministerpräsident Weil am Montag angekündigten Öffnungsschritte. In zahlreichen Bereichen erfolgen dabei moderate Lockerungen, die durchgängig mit Hygienemaßnahmen, Kontaktdatenerfassung und Testverpflichtungen für Besucherinnen und Besucher verbunden sind. So dürfen z.B. unter freiem Himmel wieder Kulturveranstaltungen mit maximal 250 getesteten Besucherinnen und Besuchern stattfinden, die zudem „verbale Interaktion und Kommunikation zu unterlassen“ haben. Besonders bedeutsam ist die grundsätzliche Wiedergestattung der Beherbergung, die zunächst nur für Personen mit Wohnsitz in Niedersachsen, mit Kapazitätsbegrenzung und regelmäßigen Testungen gestattet wird. In der Gastronomie wird die Außenbewirtschaftung wieder erlaubt, jedoch mit einer Testverpflichtung für die Gäste, den üblichen Hygienemaßnahmen und einer Sperrzeit um 23.00 Uhr. Für den gesamten Einzelhandel einschließlich Outlet-Center und Einkaufszentren gilt nach dem Entwurf der Landesregierung künftig eine grundsätzliche Testverpflichtung, wobei der Test nicht erst in der Verkaufsstelle durchgeführt werden darf. Ausgenommen von der Testverpflichtung sind nach dem Entwurf davon die Bereiche wie der Lebensmitteleinzelhandel, die Drogerien und Buchhandlungen, die schon derzeit geöffnet sein dürfen. Für die Kindertagesstätten und Schulen wird zudem die höhere bundesrechtliche Inzidenzzahl für Schließungen von 165 zu Grunde gelegt. Die neuen Regelungen sollen bis 30. Mai 2021 gelten; danach sind von der Landesregierung weitere Lockerungen in Aussicht gestellt, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt.

Der NLT hat in einem Präsidenten-Schreiben an Ministerpräsident Weil die strikte Testverpflichtung für den Einzelhandel und die Außengastronomie insbesondere wegen einer Benachteilig des ländlichen Raumes abgelehnt und auf die hohe Akzeptanz des Modells „click&meet“ im Handel hingewiesen. Die endgültige Fassung der Verordnung wird von der Landesregierung voraussichtlich am Wochenende elektronisch verkündet werden.

KVN/NLT und NST fordern Freigabe der Prioritäten für AstraZeneca

In einem gemeinsamen Schreiben haben sich der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung, Mark Barjenbruch sowie die beiden Präsidenten des Niedersächsischen Landkreistages und des Niedersächsischen Städtetages, Landrat Klaus Wiswe und Oberbürgermeister Ulrich Mädge an Ministerpräsident Stephan Weil gewandt. Sie begrüßten die am Montag dieser Woche angekündigten Öffnungen in Niedersachsen als einen ermutigenden Schritt. Neben dem Testregime sei es weiter wichtig, die Durchimpfung der Bevölkerung zu forcieren. Auch hier sei Niedersachsen mittlerweile mit dem Impfzentren und den niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten auf einem guten Weg. Allerdings zeige sich in beiden Bereichen, dass in der Bevölkerung angesichts der nach wie vor virulenten Debatte um den Impfstoff von AstraZeneca Vorbehalte beständen.

Dennoch sei man gemeinsam nach zahlreichen Gesprächen und Rückmeldungen sowohl aus den Impfzentren als auch aus den Vertragsarztpraxen zu der Auffassung gelangt, dass es über die bisher Berechtigten hinaus weite Teile der Bevölkerung gebe, die den Impfstoff von AstraZeneca gerne und freiwillig annehmen würden. Vor diesem Hintergrund und um das gemeinsame Ziel der Durchimpfung der Bevölkerung zu erreichen wurde die Bitte vorgetragen, auch in Niedersachsen die Priorisierung für den Impfstoff von AstraZeneca unverzüglich aufzuheben und für Freiwillige zu öffnen. Gerade für die normal Erwerbstätigen, die die Gesellschaft und auch die Corona-Maßnahmen tragen, könne damit ein sinnstiftendes Angebot unterbreitet werden. 

Land stockt ÖPNV-Rettungsschirm um 71 Millionen Euro auf

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages hat am 5. Mai beschlossen, den Rettungsschirm für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) um rund 71 Millionen Euro aufzustocken. In der letzten Woche hatte bereits das Kabinett seine Zustimmung erteilt. Verkehrsminister Dr. Bernd Althusman wies darauf hin, dass diese zusätzlichen Landesmittel allein jedoch voraussichtlich nur für einen Ausgleich der Fahrgeldverluste für die Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger des ÖPNV in Niedersachsen bis nach den Sommerferien reichen werden. Es sei deshalb unverzichtbar, dass sich auch der Bund weiter an den Kosten des ÖPNV-Rettungsschirms für 2021 beteilige. Er setze darauf, dass auch die dazu auf der Bundesebene ausstehenden Entscheidungen zügig getroffen werden.

Teststrategie Kita

Wie schon in NLT-Aktuell 12/2021 mitgeteilt, hat die Landesregierung am 27. April 2021 beschlossen, zur Eindämmung des Infektionsgeschehens im Bereich der Kindertagesbetreuung die Teststrategie des Landes um anlasslose Reihentestungen von Kindern im Kindergartenalter von drei Jahren bis zum Schuleintritt im Umfang von zwei Tests pro Woche zu ergänzen. Vorgesehen ist eine Versorgung der Einrichtungen mit Testkits für eine Testung von Kindern im Kindergartenalter im Umfang von zwei Tests pro Woche über einen Zeitraum von zwei Monaten. Für die zweimalige wöchentliche Testung der rd. 208.000 Kinder zwischen drei und sechs Jahren sollen für jedes Kind pro Monat insgesamt 9 Tests beschafft werden. Die gemeindlichen Spitzenverbände haben sich nunmehr für eine zentrale Beschaffung durch das Land ausgesprochen, aber mit möglichst zielgerichteter Verteilung der örtlich präferierten Tests. Die Verteilung soll über die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erfolgen. Den Gemeinden/Trägern, die bereits aus eigenen Mitteln Testkits in ihren Kindergärten im Einsatz und damit gute Erfahrungen gemacht haben, sollen soweit möglich die von ihnen bevorzugten Tests/Varianten zur Verfügung gestellt werden.

Das Kultusministerium (MK) hat bestätigt, dass in Abstimmung mit dem Nds. Sozialministerium auch die Heilpädagogischen Kindergärten einschl. der Sprachheilkindergärten bei der zentralen Beschaffung und Verteilung berücksichtigt werden. Damit sind beide Ministerien unserer dringenden Bitte nachgekommen. Die notwendigen Haushaltsmittel werden aus dem COVID-19 Sondervermögen finanziert und sind am 5. Mai 2021 durch den Ausschuss für Haushalt und Finanzen freigegeben worden. Das MK hat zugesichert, dass der Beschaffungsvorgang unmittelbar nach Freigabe der Haushaltsmittel beginnen wird. Aufgrund der erforderlichen Ausschreibung und der Lieferfristen wird die Beschaffung aber mehrere Wochen dauern.

BVerfG lehnt Eilanträge gegen bundesrechtliche Ausgangssperre ab

Das BVerfG hat mit Beschluss vom 5. Mai 2021 (Az. 781/21 u. a.) eine Reihe von Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit denen erreicht werden sollte, dass die in § 28b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 IfSG geregelte nächtliche Ausgangssperre vorläufig außer Vollzug gesetzt wird. In der ausführlich begründeten und vom Plenum des Ersten Senats getroffenen Entscheidung betont das BVerfG, dass die in der Hauptsache erhobenen Verfassungsbeschwerden zulässig sind. Die Beschwerdeführer seien nicht darauf verwiesen, zunächst um fachgerichtlichen Rechtsschutz nachzusuchen, da sich vorliegend überwiegend verfassungsrechtliche Fragen stellen würden.

Die Verfassungsbeschwerden seien auch weder offensichtlich begründet noch offensichtlich unbegründet. Vielmehr könne nur in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden, ob das Gesetz ohne Zustimmung des Bundesrates hat ergehen dürfen, wobei der Senat als Anknüpfungspunkt einer möglichen Zustimmungspflicht auf Art. 104a Abs. 4 GG verweist, der deshalb einschlägig sein könnte, weil das Gesetz die bestehenden Entschädigungspflichten der Länder ausweitet und sie ggf. verpflichtet, Testungen für Lehrer und Schüler anzubieten. Nur im Hauptsacheverfahren könne auch geklärt werden, ob die – vom BVerfG als schwerwiegend eingestuften – Freiheitseinbußen gerechtfertigt sind.

Angesichts der offenen Erfolgsaussichten in der Hauptsache entscheidet der Senat auf der Grundlage einer Folgeabwägung. Dass diese zu Lasten der Beschwerdeführer ausfällt, wird u.a. damit begründet, dass die Mobilitätsrate in dem von der Ausgangsbeschränkung erfassten Zeitraum ohnehin gering sei, ihre Wirkung durch zahlreiche Ausnahmen gemildert und die Geltung des Gesetzes insgesamt bis Ende Juni befristet und überdies davon abhängig sei, dass in einem Landkreis/einer kreisfreien Stadt die Inzidenz von 100 überschritten wird. Dass der Gesetzgeber diesem Wert eine entscheidende Bedeutung beimesse, überschreite im Übrigen nicht offenkundig die Grenzen seines Beurteilungsspielraums.

Geltungsdauer der Corona-Schutzverordnung verlängert

Die Geltungsdauer der Coronavirus-Schutzverordnung der Bundesregierung ist erneut bis zum 12. Mai 2021 verlängert worden. Die Verordnung verbietet die Beförderung von Personen aus Risikogebieten (Virusvarianten-Gebieten).

Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung veröffentlicht

Die Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung vom 31. März 2021 ist am 1. Mai 2021 in Kraft getreten. Unter anderem haben damit alle Personen, die in Impfzentren tätig sind, mit höchster Priorität Anspruch auf eine Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2.

Anhörung der Enquetekommission Kinderschutz

Die vom Niedersächsischen Landtag eingesetzte Enquetekommission zur Verbesserung des Kinderschutzes und zur Verhinderung von Missbrauch und sexueller Gewalt an Kindern hat am 26. April 2021 eine Anhörung zu den im Einsetzungsbeschluss genannten Aufgaben, Zielen und Fragestellungen durchgeführt. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Anhörung bildeten dabei eine kritische Analyse der Schnittstellen und die Entwicklung eines niedersächsischen Standards in der Jugendhilfe, die Vereinheitlichung von Prozessen und Abläufen zwischen den Jugendämtern, die länderübergreifende Zusammenarbeit und die Schaffung von einheitlichen Standards bei Dokumentations- und Informationspflichten durch eine Änderung des SGB VIII.

Für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat der Niedersächsische Landkreistag darüber hinaus nochmals deutlich klargestellt, dass die politischen Bestrebungen zur Verbesserung des Kinderschutzes vor dem Hintergrund des Falles „Lüdge“ verständlich und im Grundsatz zu unterstützen seien. Den vereinzelt erhobenen Vorwurf eines Systemversagens wies der NLT jedoch strikt zurück und betonte, dass dem Kinderschutz in den niedersächsischen Jugendämtern eine sehr hohe Bedeutung zukomme. Keineswegs könne das unentschuldbare Versagen einzelner Mitarbeiter den Eindruck eines flächendeckenden systemischen Versagens hervorrufen. Vielmehr präge die Zusammenarbeit auch mit anderen Jugendämtern in und außerhalb Niedersachsens sowie unterschiedlichen Behörden und Einrichtungen die Arbeit der Mitarbeiter/-innen in den Niedersächsischen Jugendämtern. Sie sei eine elementare Säule für einen gelingenden Kinderschutz. Die Arbeit und Kooperation in diesem Bereich werde vor Ort stetig weiterentwickelt. Wichtige Rollen spielten dabei die regelmäßig stattfindenden Bezirkstagungen der Jugendamtsleiter und die Zusammenarbeit im Rahmen der Integrierten Berichterstattung Niedersachsen.

Anhörung im Sonderausschuss Pandemie

Der Sonderausschuss zur Aufarbeitung der bisher gewonnenen Erkenntnisse aus der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und – daraus schlussfolgernd – zur Vorbereitung auf künftige pandemiebedingte Gesundheits- und Wirtschaftskrisen des Niedersächsischen Landtages hat im Rahmen seiner 12. Sitzung am 3. Mai 2021 unter anderem den Niedersächsischen Landkreistag angehört. Inhaltlich wurden folgende fünf Gesichtspunkte vertiefend dargelegt:

  1. Kommunikation und Steuerung in der Fläche
  2. Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
  3. Pandemie und stationäre Versorgung
  4. Niedersächsisches Gesundheitssicherstellungsgesetz?
  5. Katastrophenschutz/Impfkampagne.

Abschließend hat der NLT die parlamentarische Aufarbeitung der bisher gewonnenen Erkenntnisse aus der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie durch den Niedersächsischen Landtag begrüßt. Darüberhinausgehend wurde angeregt, bei Überwindung der Pandemie auch eine umfassende externe Aufarbeitung mit dem Ziel konkreter Verbesserungsvorschläge für die Krisenvorsorge in Niedersachsen in Auftrag zu geben.

Verfassungsbeschwerden gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mehreren Verfassungsbeschwerden dahingehend recht gegeben, dass die Regelungen des Bundes-Klimaschutzgesetzes über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Das BVerfG verpflichtet den Gesetzgeber, spätestens bis zum 31. Dezember 2022 eine Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume ab dem Jahr 2031 vorzunehmen.

Eingangs stellt das BVerfG fest, dass der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen einschließt, egal von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die Schutzpflicht des Staates umfasse auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie könne eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen. Zudem verpflichte Art. 20a GG den Staat zum Klimaschutz, was auch auf die Herstellung von Klimaneutralität abziele. Art. 20a GG verpflichtet als Staatszielbestimmung u. a. die Gesetzgebung zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für zukünftige Generationen. Dabei genießt Art. 20a GG laut dem BVerfG allerdings keinen unbedingten Vorrang gegenüber anderen Belangen, sondern sei im Konfliktfall in einen Ausgleich mit anderen Verfassungsrechtsgütern und Verfassungsprinzipien zu bringen. Dabei nehme aber das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu.

Soweit das geltende KSG die Verpflichtung enthält, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu mindern und durch sektorenbezogene Jahresemissionsmengen die bis dahin geltenden Reduktionspfade festlegt, erkennt das BVerfG zunächst keinen Verstoß des Gesetzgebers gegen seine grundrechtlichen Schutzpflichten oder gegen das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG. Eine Verletzung der Grundrechte der Beschwerdeführer, die teils der „Fridays for Future“-Bewegung angehören, sieht das BVerfG jedoch darin, dass der Gesetzgeber keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen habe, wie die – wegen der gesetzlich bis 2030 zugelassenen Emissionen in späteren Zeiträumen möglicherweise sehr hohen – Emissionsminderungspflichten grundrechtsschonend bewältigt werden können. Die bisherigen Minderungsziele (§ 3 Abs. 1 Satz 2 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG i. V. m. Anlage 2) seien insoweit verfassungswidrig, als sie unverhältnismäßige Gefahren der Beeinträchtigung künftiger grundrechtlicher Freiheit begründen. Daher müsse der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen, um die ab 2031 auf die Beschwerdeführer zukommende Reduktionslast zu erleichtern und die damit verbundene Grundrechtsgefährdung einzudämmen.

Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände gibt Stellungnahme zum Windenergieerlass ab

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat sich im Rahmen einer gemeinsamen Stellungnahme kritisch auch zum bereits einmal überarbeiten Entwurf eines Windenergieerlasses des Landes geäußert. In einem Appell haben wir dringend dazu geraten, die im Runden Tisch zur Windenergie unter Vorsitz des Ministerpräsidenten Weil gefundenen Kompromisse nicht über den Weg des Windenergieerlasses in einer Reihe von bedeutsamen Punkten erneut in Frage zu stellen und die vielen fachlichen Hinweise der kommunalen Praxis vor einer finalen Herausgabe des Erlasses aufzugreifen. Andernfalls steht zu befürchten, dass die Landesregierung dem Ausbau der erneuerbaren Energien nicht hilft, sondern möglicherweise das Gegenteil des politisch gewollten Ziels einer Beschleunigung der Energiewende erreicht.

Im Einzelnen haben wir in der Stellungnahme vor allem den verfassungsrechtlich nicht gedeckten Eingriff in die Planungshoheit (Raumordnung, Bauleitplanung) der Kommunen durch große Teile des Erlassentwurfs gerügt, die das Risiko einer Anfechtung der Genehmigungen erhöht. Wir haben zudem eine Neuberechnung der fehlerhaften Flächenpotentialanalyse des Landes angemahnt, da diese u.a. aufgrund einer Nichtberücksichtigung von Naturschutzflächen erheblich überzeichnet sein dürfte. Erheblich kritisiert haben wir auch die Aussage, dass Windenergieanlagen in Niedersachsen „regelmäßiger Bestandteil der Kulturlandschaft“ sind; das Gegenteil ist der Fall. Angesprochen ist zudem das Spannungsfeld, dass der Windenergieerlass sich einseitig auf den Ausbau der erneuerbaren Energien durch Neuerrichtung von weiteren Windenergieanlagen an neuen Standorten fokussiert. Dabei geraten einerseits die bestehenden Repowering-Potenziale als auch ein Schritthalten des bundesweiten Netzausbaus zunehmend aus dem Blick. Dies hat erhebliche Auswirkungen auch auf die Akzeptanz der Energiewende.

Eingefordert haben wir ausdrücklich noch einmal die im Rahmen des Runden Tisches von der Landesregierung zugesagte „Bestandsschutzklausel“ für in Aufstellung befindliche Regionale Raumordnungsprogramm und Bauleitpläne. Andernfalls droht ein weiterer erheblicher Verzug beim Ausbau der erneuerbaren Energien, der vermeidbar ist.

Antibiotika-Minimierung: Bündelung der Zuständigkeiten bei den Landkreisen ist zweckmäßig und baut Bürokratie ab

„Die Entscheidung der Landesregierung, die Zuständigkeit für die Überwachung der Antibiotika-Minimierung künftig den kommunalen Veterinärbehörden zuzuweisen und damit die politisch motivierte Entscheidung aus dem Jahr 2015 zu revidieren, ist richtig und zweckmäßig. Die Landkreise sind ohnehin regelmäßig auf den landwirtschaftlichen Betrieben vor Ort und überprüfen dort die Einhaltung des Lebensmittel-, Tierschutz-, Tierseuchen- und auch des Tierarzneimittelrechts. Das geltende EU-Recht erfordert im Rahmen der Überwachung eine ganzheitliche Bewertung der Tierhaltungen, die sinnvoll nur von den Landkreisen als Vor-Ort-Behörden vorgenommen werden kann“, erklärte NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer anlässlich der Sitzung des Landwirtschaftsausschusses des Niedersächsischen Landtags.

Erfreulicherweise hat sich der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung in den letzten Jahren bereits erheblich verringert. Die Antibiotikaminimierung ist als gesetzliche Anforderung bei Tierhaltern und betreuenden Hoftierärzten gut etabliert.

Meyer erläuterte: „Mit der Entscheidung der Landesregierung für eine kommunale Überwachung folgt Niedersachsen nun dem Weg vieler anderer Bundesländer, die Aufgaben den Veterinärämtern vor Ort zuzuweisen. Damit wird eine jahrelange unnötige Doppelstruktur mit zwei verschiedenen Behörden als Ansprechpartner aufgelöst und Bürokratie in der Fläche abgebaut. Das landesweite Monitoring wird beibehalten, die Transparenz bleibt gesichert.“

Neue Risikoeinschätzung zum Auftreten der Geflügelpest in Deutschland

In Deutschland war in den letzten Tagen tendenziell ein Rückgang in der Zahl der neuen Ausbrüche und Fälle des hochpathogen aviären Influenza-Virus des Subtyps H5 festzustellen. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat deshalb am 26. April 2021 seine Risikoeinschätzung abgeschwächt. Das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags im Geflügelhaltungen und Vogelbeständen wird als mäßig eingestuft. Es ist zudem von einem mäßigen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Geflügelhaltungen innerhalb Deutschlands auszugehen. Große Vorsicht ist beim Handel mit Lebendgeflügel im Reisegewerbe und innergemeinschaftlichen Verbringen in Bezug auf Länder mit ausgeprägtem Geschehen angezeigt.

Telekommunikationsmodernisierungsgesetz vom Bundestag verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) verabschiedet, das nunmehr dem Bundesrat zur Beschlussfassung vorliegt. Die Sicherstellung einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung gehört jetzt zu den von der Bundesnetzagentur bei der Vergabe von Funkfrequenzen zu berücksichtigenden Regulierungszielen. Auch der Anwendungsbereich der Vorschriften über das lokale Roaming wurde erweitert. Dem Einsatz untiefer Verlegemethoden kann der Wegebaulastträger nicht mehr widersprechen, aber ggf. durch Nebenstimmungen sicherstellen, dass keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eintritt.

Bundeskabinett beschließt Nationalen Radverkehrsplan 3.0

Die Bundesregierung hat am 21. April 2021 den neuen Nationalen Radverkehrsplan (NRVP 3.0) verabschiedet, mit dem der Bund seine Strategie für die Förderung des Radverkehrs bis 2030 formuliert. Er knüpft an die von Bundesverkehrsminister Scheuer bereits

2019 formulierten Leitziele an.

Die Leitziele ordnet der NRVP 3.0 vier übergeordneten Themenfeldern zu

  • Fahrrad & Politik: Governance für einen starken Radverkehr
  • Fahrrad & Infrastruktur: Leitziel ‚Lückenloser Radverkehr‘
  • Fahrrad & Mensch: Leitziele ‚Fahrradkultur durch Kommunikation und Bildung‘ und ‚Vision Zero‘
  • Fahrrad & Wirtschaft: Leitziele ‚Fahrradstandort Deutschland‘, ‚Lasten- und Wirtschaftsverkehr nutzt das Fahrrad‘, ‚Fahrradpendlerland Deutschland‘,

die durch zwei quer verlaufende Aktionsfelder ‚Stadt und Land‘ (Leitziel: Radverkehr erobert Stadt und Land) und ‚Innovation & Digitalisierung‘ (Leitziel: Radverkehr wird intelligent, smart und vernetzt – Daten als Basis für Planung und Innovationen) als Querschnittsthemen ergänzt werden.

Ergänzend dazu sei auch auf die Ergebnisse des sog. Dialogforums, das in insgesamt elf Sitzungen zu den einzelnen Leitzielen und Themenschwerpunkten diskutiert hatte. Die zehn thematischen ‚Output-Papiere‘ sind im Internet veröffentlicht unter: https://zukunftradverkehr.bmvi.de/bmvi/de/home/info/id/20.“

Förderprogramm für die Vermittlung von Kirchengebäuden im ländlichen Raum

Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz bewirbt ein neues Soforthilfeprogramm zur Vermittlung der Denkmalwerte von Kirchengebäuden und ihren Ausstattungen im ländlichen Raum. Die Maßnahme „Kirchturmdenken. Sakralbauten in ländlichen Räumen: Ankerpunkte lokaler Entwicklung und Knotenpunkte überregionaler Vernetzung“ wird im Rahmen des Programms „Kultur in ländlichen Räumen“ von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert. Die Mittel stammen aus dem Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums.

Ziel des bis zum 31. Dezember 2021 laufenden Förderprogramms ist es, (ehemalige) Sakralbauten und Klosteranlagen als Orte für Kulturangebote auch in strukturarmen ländlichen Regionen zugänglich zu machen, regionale Zugehörigkeit und gesellschaftliche Integration zu stärken und die Lebensqualität vor Ort zu verbessern. Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts. Weitere Informationen sind unter https://link.nlt.de/7x4h abrufbar.

Konsultationen der EU-Kommission zum Wahlrecht mobiler EU-Bürger bei Kommunal- und Europawahlen

Die EU-Kommission führt bis zum 12. Juli 2021 zwei öffentliche Online-Konsultationen zum Wahlrecht mobiler EU-Bürger bei Kommunal- und Europawahlen durch. Die Konsultationen dienen der Überarbeitung der beiden Richtlinien zur Stärkung des Wahlrechts mobiler Bürger (Richtlinien 93/109/EG und 94/80/EG). Dadurch soll gewährleistet werden, dass mobile Bürger ihre demokratischen Rechte trotz zunehmender Schwierigkeiten (wachsende Mobilität, zunehmende Digitalisierung) ausüben können. Ziel der Überarbeitung ist die Erreichung einer breiten und inklusiven Teilhabe sowie einer höheren Wahlbeteiligung durch die Bereitstellung von Informationen und deren Austausch. Außerdem soll das Problem der Mehrfachwahl (Stimmabgabe in mehr als einem Land bei ein und derselben Wahl) unter Kontrolle gebracht werden. Die Kommission kündigt die überarbeiteten Vorschläge für Ende 2021 an.

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Ausbildungsallianz Niedersachsen – guter Start der neuen Pflegeausbildung

Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (PflBG) wurden zum 1. Januar 2020 die drei bisher eigenständigen Ausbildungen zur Gesundheits- und Krankenpflege, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und zur Altenpflege zu einem neuen gemeinsamen Ausbildungsberuf zusammengeführt und neue Finanzierungsbedingungen für die generalisierte Pflegeausbildung geschaffen. Um eine reibungslose Umsetzung der neuen Pflegeausbildung zu ermöglichen, den Bedarf an Nachwuchskräften zu sichern und für eine auskömmliche Finanzierung der Pflegeausbildung zu sorgen, haben sich 20 Verbände und Arbeitsgemeinschaften, die die Verantwortung für die Pflegeausbildung tragen, zu einer Ausbildungsallianz Niedersachsen zusammengeschlossen.

Nach gut einem Jahr der neuen Pflegeausbildung hat die Ausbildungsallianz Niedersachsen gemeinsam mit Gesundheitsministerin Daniela Behrens in einer Pressekonferenz am 23. April 2021 eine erste positive Bilanz gezogen. Insgesamt 5.775 Nachwuchskräfte starteten 2020 in Niedersachsen in die reformierte Pflegeausbildung. Trotz der widrigen pandemie-bedingten Umstände ist es zum Auftakt der neuen Pflegeausbildung gelungen, im Vergleich zu den Jahren 2016 bis 2018 mehr Ausbildungsverträge in der Pflege abzuschließen.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens hat in der Pressekonferenz betont, dass die Ausbildungsallianz Niedersachsen zu einer Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs beiträgt. Durch eine ausrichtungsübergreifende, verlässliche und gemeinschaftliche Pflegeausbildung lassen sich mehr Fachkräfte für die Pflege gewinnen, die Pflegeausbildung zukunftsfest gestalten und auch die Qualität in der Pflege stetig weiter verbessern. Für die in der Ausbildungsallianz vertretenen Partner ist eine qualitativ hochwertige und zeitgemäße Pflegeausbildung unerlässlich. Sie nahmen Bezug auf die laufenden Verhandlungen zu den neuen Finanzierungspauschalen für die Pflegeausbildung in den Jahren 2022 und 2023 und appellierten an die Kranken- und Pflegekassen, für eine auskömmliche Finanzierung der neuen Pflegeausbildung zu sorgen, damit der positive Trend der Ausbildungszahlen in den kommenden Jahren fortsetzt werden kann. Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, wies stellvertretend für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens darauf hin, dass die Erfüllung der gestiegenen Anforderungen an Pflegeschulen und Ausbildungseinrichtungen Mehrkosten verursacht. Diese Mittel seien aber gut investiert, um im Wettbewerb der Berufe die Attraktivität des Pflegeberufes auch und gerade in der Ausbildung zu steigern, ergänzte Prof. Meyer. Die vollständige Pressemitteilung ist unter https://link.nlt.de/4k39 abrufbar.

Corona-Teststrategien in Kindertagesstätten

Das Niedersächsische Kultusministerium (MK) hat den kommunalen Spitzenverbänden und den Verbänden der Kita-Träger die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendung zur Förderung der Testungen von Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen auf das Corona-Virus zur Vorabinformation übersandt. Vorgesehen ist, mit einem Förderprogramm im Umfang von zunächst insgesamt 10,6 Millionen Euro unter anderem den niedersächsischen Kommunen bei der Testung des in Präsenz beschäftigten Personals an Kindertageseinrichtungen und von Kindertagespflegepersonen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens durch die Covid-19-Pandemie finanziell zu unterstützen. Hierbei handelt es sich um die Fortsetzung des bisherigen Förderzeitraumes für die Dauer vom 12. April bis 31. Juli 2021 (zweite Testphase). Die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe oder die Gemeinden, die die Förderung der Kinder in Kindertageseinrichtungen nach § 13 Abs. 1 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum SGB VIII wahrnehmen, sollen mittels Förderrichtlinie weiterhin eine – allerdings verringerte – Zuwendung zu den Anschaffungskosten für Schnelltest zur Eigen- oder Fremdanwendung gewährt bekommen.

12,7 Millionen Euro für Corona-Selbsttests für Kindergartenkinder

Drei- bis sechsjährige Kitakinder sollen sich bald zwei Mal wöchentlich selbst auf das Corona-Virus testen können. Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 27. April 2021 Mittel im Umfang von 18,7 Millionen Euro aus dem Covid-19-Sondervermögen bereitgestellt. Für die rund 208.000 Kinder zwischen drei und sechs Jahren, die einen Kindergarten besuchen oder von Tagespflegepersonen betreut werden, können dann zunächst für einen Zeitraum von zwei Monaten zwei Mal wöchentlich kindgerechte Selbsttests aus dem Landeshaushalt ermöglicht werden. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen muss die Gelder noch freigeben. 

Am 23. April 2021 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nach Abstimmung unter anderem mit dem Robert-Koch-Institut Anwendungshinweise zu Corona-Selbsttests bei Kindern übermittelt. Demnach kommen grundsätzlich zugelassene Tests unterschiedlichster Varianten (Abstrich in der Nase, Spuck- und Gurgel oder Lollytests) als Corona-Selbsttests bei Kindern in Frage. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte listet derzeit über 40 denkbare Laientests, die auch für Kinder als „ungefährlich und einsetzbar“ bewertet werden. Das Kultusministerium will nun mit den Einrichtungsträgern Fragen der Beschaffung und Verteilung der notwendigen knapp 4 Millionen Testkitts erörtern.

Antwort des BMVI zum Richtlinienentwurf „Graue Flecken“ im Breitbandausbau

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Schreiben vom 13. April 2021 an das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) Bezug auf Stellungnahmen aus Niedersachsen zum Entwurf der Richtlinie zur Förderung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze geantwortet.

Hinsichtlich der vorgebrachten Kritik am Richtlinienentwurf führt das BMVI aus, dass Grundstückseigentümern in schwer erschließbaren Einzellagen, die mehr als 400m vom letzten Netzabschlusspunkt entfernt sind, ein Angebot zum Anschluss erhalten sollen; erforderliche Eigenbetrage für den gigabitfähigen Anschluss ergäben sich aus den fördergebietsüblichen Konditionen. Aus Sicht des BMVI sollen Verzögerungen in diesem Zusammenhang dadurch vermieden werden können, dass die Projektträger des Bundes die Kommunen bei der Ermittlung dieser Einzellagen aktiv unterstützen. Der aus dem Kreis unserer Mitglieder wiederholt vorgebrachte Hinweis, dass auch Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft als Zuwendungsempfänger im Sinne der Richtlinie in Betracht kommen, hat ebenfalls Berücksichtigung gefunden.

Breitbandausbau: Förderprogramm für „Graue Flecken“ gestartet

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat am 26. April 2021 das lange erwartete Förderprogramm des Bundes für den Breitbandausbau in Grauen Flecken gestartet. Anträge können ab sofort für Gebiete gestellt werden, die aktuell noch nicht mit Breitbandanschlüssen mit einer Leistungsfähigkeit von mehr als 100 Mbit/s erschlossen sind.

Die Aufgreifschwelle wurde entsprechend von 30 Mbit/s angehoben und sogenannte sozioökonomische Schwerpunkte als unmittelbar förderfähig aufgenommen. Auch Glasfaser- anschlüsse sind unter bestimmten Voraussetzungen in bereits mit HFC oder FTTB/H-Netzen erschlossenen Gebieten für Schulen, Krankenhäuser und Unternehmen förderfähig, wenn diese aktuell nur mit weniger als 500 Mbit/s im Download angebunden werden können. Erfreulich ist ferner, dass das BMVI gegenüber dem Gesetzesentwurf die Zweckbindungsfrist im Betreibermodell – entsprechend einer Forderung des Deutschen Landkreistags – der für das Wirtschaftlichkeitslücken-Modell geltenden Frist von sieben Jahre angepasst und so für Gleichbehandlung gesorgt hat. Nähere Hinweise sind auf der Homepage des BMVI unter https://link.nlt.de/1lmq abrufbar.

Änderung der Richtlinie Hotspot Niedersachsen

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) hat geplante Änderungen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des weiteren WLAN-Ausbaus in Niedersachsen (Richtlinie Hotspot Niedersachsen) aus Mitteln des Sondervermögens für den Ausbau von hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzen und für Digitalisierungsmaßnahmen vorgelegt. Das MW strebt Änderungen der seit März 2002 in Kraft getretenen Richtlinie an. So sollen unter anderem vorgesehene Staffelung der maximalen Förderhöhen nach Einwohnern gestrichen werden. Zur Begründung führt das MW aus, dass der bisherige Antragseingang nicht den Erwartungen einer erheblichen Nachfrage nach Fördermitteln entspreche. Insofern solle ein größerer Anreiz für den weiteren WLAN-Ausbau geschaffen werden. Ebenso soll die Begrenzung auf 50 Prozent der eingesetzten ÖPNV-Omnibusse und anderen Kraftfahrzeugen entfallen. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hatte bereits in ihrer ursprünglichen Stellungnahme zum Richtlinienentwurf darauf hingewiesen, dass die Richtlinie in der seinerzeitig geplanten Ausgestaltung wenig attraktiv sei. 

Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG): Entscheidung des Landes zur Niedersächsischen Plattformlösung

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) hat unter Hinzuziehung der Firmen Bechtle und PWC eine Entscheidung über die Nutzung der OSI-Plattform der Dataport AöR im Rahmen der OZG-Umsetzung getroffen. Demzufolge strebt das MI ein Hybridszenario aus einer Kooperation mit Dataport und Angeboten des landeseigenen ITDienstleisters IT.Niedersachsen (IT.N) an. Dies bedeutet, dass das Servicekonto einschließlich Postfach als niedersächsischer Basisdienst nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) wie bisher geplant durch Dataport bereitgestellt werden soll. Ansonsten sollen Infrastrukturen im Rahmen des EfA-(„Einer für alle“)-Prinzips übernommen oder bereits bestehende genutzt werden. Hier böte die Niedersächsische Antragsverwaltung Online (NAVO) umfassende Möglichkeiten, so das MI. Dataport wird zukünftig strategischer Partner sein, das Land Niedersachsen jedoch nicht umfassend in die Mitgestaltung der OSI-Plattform einsteigen. Auch Akzeptanzproblemen bei den Kommunen möchte das MI so vorbeugen, da die Dataport-Plattform bei den niedersächsischen Kommunen aufgrund der bereits aktiv genutzten Angebote der kommunalen IT-Dienstleister kaum relevant ist.

„Unbezahlbar und freiwillig“ – „Niedersachsenpreis für Bürgerengagement“ 2021

Die Niedersächsische Staatskanzlei hat darüber unterrichtet, dass der „Niedersachsenpreis für Bürgerengagement“ unter dem Motto „Unbezahlbar und freiwillig“ in eine neue Runde geht. Bewerbungen sind bis zum 15. Juli 2021 möglich. Der Wettbewerb „Unbezahlbar und freiwillig“ stellt die Anerkennung bürgerschaftlich engagierter Menschen in den Mittelpunkt. Es gibt Preise im Gesamtwert von 30.000 Euro zu gewinnen. Zusätzlich wird der mit 3.000 Euro dotierte „Hörerpreis“ von NDR als Sonderpreis ausgelobt.

Weitere Informationen können dem Flyer entnommen werden. Unter der Internetadresse www.unbezahlbarundfreiwillig.de werden ebenfalls umfangreiche Informationen zu dem Wettbewerb angeboten.

Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Enquete-Kommission für ein Niedersächsisches Paritätsgesetz

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel „Endlich die Hälfte der Macht der Frauen! – Enquete-Kommission für ein Niedersächsischen Paritätsgesetz rasch einsetzen“ in den Niedersächsischen Landtag eingebracht (LT-Drs. 18/7354). Mit dem Antrag wird das Ziel verfolgt, eine Enquete-Kommission einzusetzen, die einen Vorschlag für ein Niedersächsisches Paritätsgesetz erarbeiten soll. Ziel des Gesetzes soll die gleichberechtigte Vertretung von Frauen und Männern im Landtag und in den Kommunalparlamenten sein.

Nach einer entsprechenden Aufforderung des Sozialausschusses des Niedersächsischen Landtags hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände am 20. April 2021 zu dem Antrag Stellung genommen. Wir haben die Bedeutung der tatsächlichen Gleichberechtigung aller in Niedersachsen lebenden Menschen betont, aber auch die verfassungsrechtlichen Probleme von Paritätsgesetzen kurz angeführt, u.a. eine jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem Wahleinspruchsverfahren.

Zudem haben wir darauf hingewiesen, dass schon angesichts der schwierigen verfassungsrechtlichen Ausgangssituation die im Entschließungsantrag aufgeworfenen Fragen kaum in der noch in dieser Legislatur des Niedersächsischen Landtags zur Verfügung ste- henden Zeit angemessenen betrachtet werden könnten. Zudem haben wir auf die Arbeitsbelastung der Geschäftsstellen der kommunalen Spitzenverbände wegen bereits zahlreicher Enquete-Kommissionen des Niedersächsischen Landtags und der umfangreichen Einbindung im Rahmen der Corona-Pandemie hingewiesen.

Lobbyregistergesetz im Bundesgesetzblatt verkündet

Das Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz) ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und statuiert eine Registrierungspflicht für Interessenvertreter gegenüber den Organen, Mitgliedern, Fraktionen oder Gruppen des Deutschen Bundestages und für die Interessenvertretung gegenüber der Bundesregierung. Ausdrücklich ausgenommen von dieser Registrierungspflicht sind gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 14 kommunale Spitzenverbände auf Bundes- oder Landesebene.

Bundesregierung beschließt Deutsches Stabilitätsprogramm 2021

Das Bundeskabinett hat am 21. April 2021 das Deutsche Stabilitätsprogramm 2021 beschlossen, das nun der EU-Kommission und dem Rat der EU für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) übersandt wird. Die Mitgliedstaaten des Euroraums kommen mit ihren alljährlichen Stabilitätsprogrammen den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes nach und berichten über ihre mittelfristigen Finanzplanungen.

Das Deutsche Stabilitätsprogramm 2021 ist weiterhin vom Kampf gegen die Corona-Pandemie und ihre wirtschaftlichen Folgen geprägt. Aufgrund der stark expansiven Finanzpolitik zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird der gesamtstaatliche Finanzierungssaldo der Projektion des Bundes zufolge im laufenden Jahr ein Defizit von 9 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) aufweisen. Der Anstieg des Defizits gegenüber dem Vorjahr (- 4,2 Prozent) resultiert dem Bericht zufolge insbesondere aus einem Anstieg des Defizits des Bundes; dieses wird sich nochmals erheblich erhöhen auf rund 6¾ Prozent des BIP, wenn alle im Bundeshaushalt vorgesehen Vorsorgen zur Bekämpfung der Pandemie tatsächlich benötigt werden. Im Jahr 2022 wird das gesamtstaatliche Defizit deutlich zurückgeführt und bis 2025 weiter kontinuierlich bis auf null gesenkt.

Die gesamtstaatliche „Maastricht“-Schuldenstandquote würde der Projektion des Stabilitätsprogramms zufolge zum Ende des laufenden Jahres bei rund 74½ Prozent des BIP liegen. Der Anstieg der Schuldenquote ist damit niedriger als bisher erwartet und deutlich geringer als nach dem Ende der Wirtschafts- und Finanzkrise. Auch ist die Schuldenquote im internationalen Vergleich weiter niedrig – die niedrigste im G7-Vergleich. In den folgenden Jahren bis 2025 wird die Schuldenstandquote zudem deutlich und kontinuierlich auf 69¼ Prozent des BIP zurückgeführt.

15. Bundeskonferenz der Kommunalen Entwicklungspolitik

Unter dem Titel „Gemeinsam. Fair. Global. Nachhaltig. Agenda 2030 – Kommunen gestalten Zukunft“ veranstaltet die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) vom 14. bis 16. Juni 2021 die 15. Bundeskonferenz für Kommunale Entwicklungspolitik (Buko) als Online-Veranstaltung. In dem umfangreichen Programm werden alle Bereiche der kommunalen Entwicklungspolitik abgedeckt: Agenda 2030 der Vereinten Nationen, Migration, Entwicklung und gesellschaftliche Teilhabe, Fairer Handel und Faire Beschaffung sowie Partnerschaften mit Kommunen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Das Programm wird Impulsvorträge, Podiumsdiskussionen und Workshops beinhalten. Unter folgendem Link können Einzelheiten zu den angebotenen Workshops eingesehen werden: https://link.nlt.de/awba

Der Deutsche Landkreistag wird im Rahmen der Buko gemeinsam mit den gemeindlichen Spitzenverbänden am Dienstag, 15. Juni 2021 ein Fachforum zum Thema „Kommunen und Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit“ veranstalten und dabei auch die Gemeinschaftsinitiative „1000 Schulen für unsere Welt“ vorstellen. Zudem werden die kommunalen Spitzenverbände einen virtuellen Ausstellungsstand während der Veranstaltung betreiben, an dem weitere Informationen zu der Gemeinschaftsinitiative zur Verfügung gestellt werden. Eine Anmeldung zur Buko ist ab sofort unter folgendem Link möglich: https://link.nlt.de/4wyu

EU-Kommission nimmt überarbeitete Regionalbeihilfeleitlinien an

Die EU-Kommission hat die überarbeiteten EU-Leitlinien für Regionalbeihilfen („Regionalbeihilfeleitlinien“) angenommen, die regeln, wie Mitgliedstaaten mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfen gewähren können, um die wirtschaftliche Entwicklung benachteiligter Gebiete zu fördern. Insbesondere wurde die Gesamtbevölkerungsobergrenze für Fördergebiete von 47 Prozent auf 48 Prozent der EU-Bevölkerung angehoben. Für Deutschland bedeutet dies einen Anteil von 18,10 Prozent anstatt der zunächst erwarteten 16,73 Prozent. Daneben wurden die Möglichkeiten zur Unterstützung von für vom Strukturwandel betroffene Gebiete eines gerechten Übergangs (Just Transition-Regionen) für alle Mitgliedstaaten angepasst, was eine Förderung nicht prädefinierter C-Fördergebiete auch in Deutschland absichert. 

BVerfG weist Anträge auf pandemiebedingte Änderungen des Bundeswahlrechts zurück

Das BVerfG hat mit jetzt veröffentlichtem Beschluss vom 13. April 2021 (Az. 2 BvE 1/21 u.a.) die Anträge von zwei im Bundestag nicht vertretenen Parteien als unzulässig zurückgewiesen, mit denen diese vor dem Hintergrund der geltenden Corona-Maßnahmen entweder eine Aussetzung der bundeswahlrechtlichen Regelungen zu Unterstützungsunterschriften oder eine Absenkung der insoweit vorgesehenen Quoren erreichen wollten. Parteien, die nicht im Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können gemäß § 18 Abs. 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG) nur dann an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn der Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Fällt eine Partei in den Anwendungsbereich dieser Norm, benötigt sie nach § 20 Abs. 2 Satz 2 BWahlG zudem Unterstützungsunterschriften für Kreiswahlvorschläge sowie nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BWahlG für die Aufstellung von Landeslisten. In einzelnen Ländern hat es mit Blick auf Kommunalwahlen bzw. Wahlen zu den Landesparlamenten entsprechende Anpassungen landeswahlrechtlicher Vorschriften insbesondere in Gestalt einer deutlichen Absenkung der Quoren gegeben.

Der auf ähnliche Maßnahmen auf Bundesebene zielende, im Rahmen eines Organstreitverfahrens gegen den Deutschen Bundestag gerichtete Antrag der beiden Parteien blieb vor dem BVerfG dagegen ohne Erfolg. Der Antrag war bereits unzulässig. Zwar betont das Gericht, dass „die pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen und die damit verbundene weitgehende Veränderung der politischen Kommunikation im öffentlichen Raum eine wesentliche Veränderung der tatsächlichen Ausgangslage“ darstelle, die der Gesetzgeber beim Erlass der hier in Rede stehenden Regelungen zugrunde gelegt habe. Der Gesetzgeber sei daher gehalten zu prüfen, ob eine unveränderte Beibehaltung der Unterschriftenquoren zum Nachweis der Ernsthaftigkeit der Wahlteilnahme einer nicht in den Parlamenten vertretenen Partei weiterhin erforderlich sei oder ob deren Wahlteilnahme hierdurch übermäßig erschwert werde. Die Parteien, so das BVerfG, hätten aber nicht ausreichend dargelegt, dass sich das gesetzgeberische Ermessen auch bei einer sich aus dieser Überprüfung möglicherweise ergebenden Nachbesserungspflicht zu einer Pflicht auf Aussetzung der Regelungen oder jedenfalls auf Absenkung der Quoren verdichtet habe.

Bundestag beschließt Teilhabestärkungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) mit verschiedenen Änderungen beschlossen. Von der noch ausstehenden Zustimmung des Bundesrates ist auszugehen. Das Gesetz regelt insbesondere folgende Punkte:

  • Umsetzung des BVerfG-Beschlusses zum unzulässigen Aufgabendurchgriff des Bundes im SGB XII. Hier hat der Bundestag entgegen dem Regierungsentwurf und der Forderung des DLT die Zuständigkeitsbestimmung nicht für das gesamte SGB XII, sondern gemäß einer Forderung der Länder nur punktuell für das Bildungspaket aufgehoben. Dies führt dazu, dass das Teilhabestärkungsgesetz selbst einen neuerlichen unzulässigen Aufgabendurchgriff auf die Kommunen enthält, da es einen neuen Rechtsanspruch auf digitale Pflegeanwendungen normiert.
  • Zugang von Rehabilitanden im SGB II-Bezug zu Leistungen nach §§ 16a ff. SGB II und partielle Aufhebung des sog. Leistungsverbots für Jobcenter.
  • Neuformulierung des leistungsberechtigten Personenkreises in der Eingliederungshilfe bei gleichzeitiger Weitergeltung der heutigen Eingliederungshilfe-Verordnung und weitere Änderungen im SGB IX, z.B. Ausweitung des Budgets für Ausbildung.

Internetportal „Stark im Amt“ wird freigeschaltet

Am 29. April 2021 wurde in Anwesenheit von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und des Präsidenten des Deutschen Landkreistags, Landrat Reinhard Sager das Internetportal „Stark im Amt“ freigeschaltet. Das Portal bietet Informationen und Hilfestellungen für Kommunalpolitiker, die beleidigt, bedroht oder attackiert wurden. Es geht auf eine Initiative der Körber-Stiftung zurück, die damit an eine Reihe von Veranstaltungen mit dem Bundespräsidenten, welcher auch die Schirmherrschaft für das Portal übernommen hat, zum Thema „Gewalt gegen kommunale Amtsträger“ anknüpft. „Stark im Amt“ wird vom Deutschen Landkreistag, dem Deutschen Städtetag sowie dem Deutschen Städte- und Gemeindebund unterstützt. https://www.stark-im-amt.de

Konferenz zur Zukunft der EU: Start der mehrsprachigen Online-Plattform

Am 19. April 2021 wurde die mehrsprachige digitale Plattform der Konferenz zur ZukunftEuropas gestartet: https://futureu.europa.eu/. Alle Bürgerinnen und Bürger der EU können auf dieser Online-Plattform in den 24 Amtssprachen der EU ihre Ideen zur Gestaltung der EU beitragen und sich austauschen, an Veranstaltungen teilnehmen oder selbst organisieren. Die Plattform steht auch den nationalen Parlamenten, den nationalen und lokalen Behörden und der Zivilgesellschaft offen. Neben dem Spitzenkandidaten-System und länderübergreifenden Listen für die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament sollen weitere institutionelle Themen sowie die Bewältigung des Klimawandels, Fragen der Wirtschaft, sozialer Gerechtigkeit und des digitalen Wandels Europas, Rechtsstaatlichkeit, Migration sowie die Herausforderungen aus der COVID-19-Pandemie diskutiert werden. Über die sozialen Medien wird die Plattform mit dem Hashtag #TheFutureIsYours beworben.

Daneben sollen in diesem Jahr vier Bürgerversammlungen mit zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern nach einem bestimmten repräsentativen Schlüssel (235 Bürger pro Versammlung) zu bestimmten europäischen Themen stattfinden. Die Ergebnisse der Plattform sowie der Bürgerversammlungen sollen unter den EU-Institutionen erörtert werden und in die Schlussfolgerungen der Konferenz eingehen. In einer Gemeinsamen Erklärung vom 10. März 2021 hatten sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission verpflichtet, nach entsprechenden Debatten mit den EU-Bürgern bis zum Frühjahr 2022 Schlussfolgerungen zu erarbeiten, die als Leitlinien für die Zukunft Europas dienen können.

Gericht der Europäischen Union bestätigt die Beihilfekonformität der Förderung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben in Niedersachsen

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat eine Klage zweier privater Pflegedienste gegen den Beschluss der EU-Kommission zur beihilferechtlichen Vereinbarkeit der Förderung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben in Niedersachsen als unbegründet abgewiesen. Damit bestätigt das EuG die Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahre 2017, die 1956 mit dem Gesetz über das Zahlenlotto eingeführte Förderung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben in Niedersachsen beihilferechtlich nicht zu beanstanden. Danach handelt es sich bei öffentlichen Förderungen, die das Land Niedersachsen den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege für die Erbringung sozialer Dienstleistungen gewährt, um bestehende und mit dem Binnenmarkt vereinbare (Alt-) Beihilfen, für die Bestandschutz gilt. Das EuG unterstreicht damit die Zurückhaltung, die bei der beihilferechtlichen Bewertung sozialer Dienstleistungen gilt.

Niedersächsisches Quartiersgesetz

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung am 28. April 2021 das Niedersächsische Gesetz zur Stärkung der Quartiere durch private Initiativen beschlossen. Es ermöglicht Städten und Gemeinden, künftig unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag einer Quartiersgemeinschaft Business-Improvement-Districts (BIDs) einrichten zu können. Das Gesetz gibt den Kommunen eine Möglichkeit an die Hand, städtebaulichen Fehlentwicklungen in Innenstädten entgegenzuwirken. Damit ist das Gesetz durchaus als Baustein zu verstehen, um auch auf die Folgen von Corona für die Innenstädte zu reagieren.

Niedersächsisches Wohnraumfördergesetz

Daneben hat der Niedersächsische Landtag in seiner Sitzung am 28. April 2021 das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes und anderer Rechtsvorschriften beschlossen. Das Gesetz verankert insbesondere eine Abweichungsmöglichkeit von den bisherigen Fördervoraussetzungen wie der zwingenden Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines. Ferner lässt es auch nachträgliche Änderungen von Förderentscheidungen seitens der Bewilligungsstelle ohne Beteiligung der Kommune zu. Dies ist beibehalten worden, obwohl es von Seiten der kommunalen Spitzenverbände in der Verbändeanhörung bemängelt wurde.

Zensusgesetz 2021

Ferner hat der Niedersächsische Landtag in seiner Sitzung am 28. April 2021 das Niedersächsische Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2021 beschlossen. Mit dem Ausführungsgesetz werden die Voraussetzungen für die Durchführung des Zensus im Jahr 2021 in Niedersachsen geschaffen. Hierzu sollen örtliche Erhebungsstellen in den niedersächsischen Kommunen eingerichtet werden. Des Weiteren wird der finanzielle Ausgleich der mit der Aufgabenübertragung verbundenen Mehrbelastungen zwischen Land und Kommunen geregelt.

Auflösung der Pflegekammer

Des Weiteren hat der Niedersächsische Landtag in seiner Sitzung am 28. April 2021 mit dem beschlossenen Gesetz zur Umsetzung der Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen das Ende der Pflegekammer besiegelt. Auf diese Weise wird das Ergebnis einer Befragung unter den Kammermitgliedern aus dem Jahr 2020 umgesetzt. Die Pflegekammer wird mit Ablauf des Monatsletzten sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes aufgelöst. Das Land tritt anschließend die Rechtsnachfolge an und übernimmt die Vermögenswerte, Forderungen und Verbindlichkeiten. Die bestehenden Arbeitsverträge mit dem Personal der Pflegekammer werden gekündigt.

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Novelle des NKomVG – Stellungnahme der AG KSV

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) hat zu dem Gesetzentwurf zur Novellierung des NKomVG ausführlich Stellung genommen. In der Stellungnahme wird zunächst auf die Nichtaufnahme einiger kommunaler Hauptforderungen wie die Wiedereinführung der achtjährigen Amtszeit für Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten und den Wechsel auf das Sitz-Zuteilungsverfahren nach d’Hondt sowie die vollständige Freistellung von Steuer- und Sozialabgaben für kommunale Aufwandsentschädigungen eingegangen.

Zahlreiche Änderungen des Gesetzentwurfs haben wir begrüßt, zumal sie auch teilweise von Seiten des NLT angeregt wurden. Kritisch haben wir angemerkt, dass die kommunalen Spitzenverbände nach nochmaliger Gremienberatung einmütig das neue Instrument eines „Ratsbürgerentscheids“, also eines Bürgerentscheids auf Initiative der Vertretung, für entbehrlich halten.

Bei der beabsichtigten Klarstellung zu sog. gestuften Gruppen in § 57 NKomVG haben wir angeregt, durch eine Ergänzung von § 57 Abs. 3 NKomVG ausdrücklich festzuhalten, dass auch künftig die einzelnen Fraktionen und Gruppen bei der Finanzierung berücksichtigt werden können. Ferner haben wir zur Frage der Angemessenheit des kommunalen Einflusses bei einer Genossenschaft eine Klarstellung in § 137 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG angeregt und einige weitere Veränderungen am NKomVG vorgeschlagen. So sollte beispielsweise im Fall epidemischer Lagen ein Livestream von Sitzungen der Vertretungen und ihrer Ausschüsse auch ohne Änderung der Hauptsatzung durch bloßen Beschluss der Vertretung ermöglicht werden können. Hierzu müsste § 182 NKomVG geändert werden.

Hinsichtlich des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (Art. 3 des Gesetzesvorhabens) besteht aus unserer Sicht noch weiterer technischer Anpassungsbedarf zur Definition der Steuerverbundmasse und bei der Ermittlung der Messbeträge in gemeindefreien Gebieten in § 10 NFAG. 

Hinsichtlich des Inkrafttretens des Gesetzes haben wir uns dafür ausgesprochen, die Neureglung insgesamt zum 1. November 2021 wirksam werden zu lassen. Nach dem Zeitplan des Innenministeriums ist Ende April mit einer Einbringung des Gesetzentwurfs in den Niedersächsischen Landtag und im Oktober-Plenum (Mitte Oktober) eine Verabschiedung des Gesetzentwurfs geplant. Presseberichten zu Folge hat das Landeskabinett am 20. April 2021 den Entwurf in den Landtag eingebracht, der genaue Wortlaut lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.

Geltungsdauer der Coronavirus-Schutzverordnung des Bundes erneut verlängert

Die Verordnung der Bundesregierung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf neuartige Mutationen des Coronavirus SARS-CoV-2 nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag (Coronavirus-Schutzverordnung – CoronaSchV) vom 29. Januar 2021 ist durch Verordnung vom 14. April 2021 ein weiteres Mal bis zum 28. April 2021 verlängert worden. Die CoronaSchV statuiert ein weitgehendes Beförderungsverbot für Personen, die aus einem Risikogebiet einreisen wollen. Als Risikogebiete gelten Regionen, in denen als besonders gefährlich eingestufte Mutationen des Coronavirus SARS-CoV-2 gehäuft auftreten.

Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV

Die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt am 20. April 2021 in Kraft. Die Verordnung verpflichtet Arbeitgeber, ihren nicht ausschließlich im Homeoffice tätigen Beschäftigten einmal wöchentlich einen Corona-Test anzubieten. Für bestimmte Gruppen von Beschäftigten muss ein solcher Test zweimal wöchentlich angeboten werden. Eine Verpflichtung, von dem Testangebot Gebrauch zu machen, besteht nicht.

Niedersächsische Corona-Verordnung zweimal geändert

Im Berichtszeitraum ist die Niedersächsische Corona-Verordnung zweimal geändert worden. Mit der Änderung vom 9. April 2021 wurde insbesondere die Regelung in § 13 zu den Schulen angepasst. Seit dem 22. März 2021 findet an allen Schulen, die nicht in Hochinzidenzkommunen gelegen sind, Präsenzunterricht in kleinen Gruppen im Wechselmodell nach Szenario B statt. Mit der Neufassung wird der rechtliche Rahmen für eine Testpflicht für den Schulbesuch gesetzt, in dem der Zutritt zu Schulen von dem Test auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis abhängig gemacht wird. Der regelmäßige und flächendeckende Einsatz von „Laienselbsttests“ soll den Präsenzunterricht absichern. Für den Fall, dass eine Schülerin oder ein Schüler ein positives Testergebnis aufweist, regelt die Verordnung das vorübergehende Zutrittsverbot für alle anderen Schülerinnen und Schüler, die derselben Gruppe im Wechselmodell angehören. An Abschluss- und Abiturprüfungen können Schüler gleichwohl teilnehmen.

Kern einer weiteren Änderung der Corona-Verordnung bildet die Verlängerung bis zum 9. Mai 2021. Mit einer Änderung in § 5a der Verordnung wird zudem entsprechend einer aktuellen Stellungnahme des Robert-Koch-Instituts das Entfallen einer Testpflicht geregelt, wenn die betreffende Person vollständigen Impfschutz hat und 15 Tage verstrichen sind. In § 13 (Schulen) wurde klarstellend eine Regelung aufgenommen, dass Personen, die das Schulgelände betreten müssen, aber keinen Kontakt zur Schulgemeinschaft haben, von den entsprechenden Testregelungen ausgenommen werden. 

Gemeinsames Dankschreiben von Ministerin Behrens und Minister Pistorius an die Impfzentren

Am 12. April 2021 erreichte die Impfzentren ein gemeinsames Dankschreiben von Innenminister Boris Pistorius und Gesundheitsministerin Daniela Behrens. Die Minister lobten den unermüdlichen Einsatz, um die schnellstmögliche Verimpfung der zur Verfügung stehenden Impfdosen sicherzustellen. Es sei beeindruckend, was seit Beginn der Impfkampagne geschafft worden sei und immer noch geleistet werde. Diese Leistung verdiene höchste Anerkennung.

Nachdem zunächst die schnellstmögliche Einrichtung der Impfzentren im Vordergrund gestanden hätte, gelte es nun diese weiterhin effektiv zu betreiben und zahlreiche logistische und bürokratische Unwägbarkeiten zu meistern. Nur durch das immense Engagement der Beteiligten vor Ort sei es trotz nicht immer einfacher Rahmenbedingungen möglich, die zur Verfügung stehenden Impfstoffe in hoher Geschwindigkeit zu verimpfen und so einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie zu leisten. Dies spiegele sich in den stetig steigenden täglichen Impfzahlen wider und sei der Erfolg der Mitarbeiter in den Impfzentren.

Digitaler Corona-Impfausweis wird in Corona-Warn-App integriert

Die Europäische Union hat im Januar 2021 beschlossen, europaweit einen digitalen Impfnachweis über Corona-Impfungen einzuführen. Der Nachweis soll vor allem die Reisefreiheit stärken, national und international genutzt werden können und zumindest provisorisch eine zusätzliche, bequeme und datensichere digitale Möglichkeit zur Dokumentation von Impfungen bieten. Der gelbe Impfausweis der Weltgesundheitsorganisation soll dabei nicht ersetzt werden, sondern weiterhin das führende Instrument bleiben.

Am 15. April 2021 hat der Deutsche Landkreistag in einer virtuellen Informationsveranstaltung gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit über den aktuellen Sachstand unterrichtet. So soll nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums der digitale Impfnachweis in Deutschland im Juni 2021 zur Verfügung stehen und in die CoronaWarn-App integriert werden. Zudem ist geplant, dass der digitale Impfnachweis ab dem 1. Januar 2022 auch Teil des normalen digitalen Impfpasses und der elektronischen Patientenakte in der Telematikinfrastruktur werden soll.

Referentenentwurf eines Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz)

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat jetzt den Referentenentwurf eines Ganztagsförderungsgesetzes vorgelegt. Mit dem Gesetz soll der Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung von der ersten bis zur vierten Schulklasse geregelt werden.

Ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung wird für Schulkinder beginnend mit Klassenstufe 1 zum 1. August 2025 eingeführt. Im vierten Jahr ab 1. August 2028 wird der Anspruch für alle Kinder in den Klassenstufen 1 bis 4 der Grundschule wirksam werden. Für Kinder ab Beginn der fünften Klassenstufe soll nach § 24 Abs. 5 Satz 1 SGB VIII (neu) ein bedarfsgerechtes Angebot der Tageseinrichtung vorgehalten werden.

Der Bund stellt in einem Ganztagsfinanzhilfegesetz im Jahr 2020 und 2021 jeweils 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Hieraus können Vorhaben von Kommunen und auch freien bzw. privaten Trägern gefördert werden. Die Mittel werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt. Zudem wird in einem Artikel 4 das Finanzausgleichsgesetz geändert, sodass die Länder einen erhöhten Anteil aus den Einnahmen der Umsatzsteuer erhalten.

Entwurf eines Niedersächsischen Grundsteuergesetzes

Die Koalitionsfraktionen in Niedersachsen haben sich für die ab dem 1. Januar 2025 nötige neue Grundlage für die Bewertung für die Grundsteuer darauf verständigt, ein eigenes – selbst entwickeltest – Flächen-Lage-Modell zur Grundlage zu machen. Das FlächenLage-Modell ist darauf ausgerichtet, die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer in wenigen Schritten und weitgehend automatisiert zu berechnen. Grundlage für die Bemessung bilden die Fläche von Grundstück und Gebäude sowie ein anhand des Bodenrichtwertes ermittelter sog. Lage-Faktor. Zur Umsetzung ist es erforderlich, landeseigene Normen im Grundsteuerrecht (Niedersächsisches Grundsteuergesetz; NGrStG) zu schaffen. Darin sollen die erforderlichen Abweichungen vom Grundsteuer-Reform-Gesetz des Bundes geregelt werden. Mit dem Gesetz ist keine strukturelle Erhöhung des Grundsteueraufkommens beabsichtigt. Nach der Begründung wird an die Gemeinden appelliert, die aus der Neuregelung resultierenden Belastungsverschiebungen durch eine Anpassung des Hebesatzes so auszugleichen, dass ein konstantes Grundsteueraufkommen gesichert wird. Dem dient auch eine Transparenzregelung in § 6.

Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner „Mietendeckel“ für verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das Berliner Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt. Dem Landesgesetzgeber fehlte für den Erlass des Gesetzes die Kompetenz, weil der Bund von seiner konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit für das Mietpreisrecht abschließenden Gebrauch gemacht und damit keinen Raum mehr für landesgesetzliche Regelungen zur Miethöhe gelassen hat.

Über den konkreten Einzelfall hinaus ist das Urteil insbesondere wegen seiner Ausführungen zur abschließenden Verteilung de Gesetzgebungskompetenzen im Bundesstaat sowie zur Ermittlung der Reichweite der Kompetenzbereiche des Bundes und der Länder von grundsätzlicher Bedeutung. Das Grundgesetz enthält danach – von der Ausnahme des Art. 109 Abs. 4 GG abgesehen – eine vollständige Verteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten entweder auf den Bund oder die Länder. Doppelzuständigkeiten sind den Kompetenznormen fremd und wären mit ihrer Abgrenzungsfunktion unvereinbar. Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeiten entfalten abschließende Regelungen des Bundes eine Sperrwirkung für Gesetze der Länder, die denselben Gegenstand betreffen. Das gilt nicht für bloße Wert- oder Zielvorstellungen des Bundes. Ein Gebot politischer Homogenität besteht nicht. 

Neuausweisung der „Roten Gebiete“ in Niedersachsen abgeschlossen

Das Landeskabinett hat am 20. April 2021 die Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat und Phosphor beschlossen. Mit der in Kürze bevorstehenden Verkündung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt wird die Verordnung sowie die Gebietsausweisung rechtskräftig. Dann erlischt auch die seit Januar gültige Auffangkulisse gemäß § 13a Absatz 4 der Düngeverordnung.

Die zweite Verbandsbeteiligung, die nach der im März erfolgten Überarbeitung des Verordnungsentwurfes durchgeführt worden ist, hat nach Angaben der Landesregierung zu keinen weiteren Änderungen der ausgewiesenen Gebiete oder der darin geltenden Anforderungen geführt. Es seien lediglich unwesentliche Änderungen am Verordnungsentwurf vorgenommen worden. Mit dem Beschluss stehe fest: Die Gebietskulisse der mit Nitrat belasteten Gebiete umfasse mit 645.000 Hektar ca. 24,5 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Niedersachsen. Die ausgewiesenen eutrophierten Gebiete im Bereich der Seen-Einzugsgebiete umfassen nach wie vor ca. 1,3 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche.

OVG Lüneburg: Notwendige Beiladung eines direkt gewählten Landrats bei einer Wahlprüfungsentscheidung

Das OVG Lüneburg hat mit einem Beschluss vom 12. März 2021 (Az.: 10 OB 28/21) entschieden, dass bei einer Klage gegen eine Wahlprüfungsentscheidung, mit der ein Wahleinspruch zurückgewiesen wurde, der direkt Gewählte gem. § 65 Abs. 2 VwGO notwendig beizuladen ist.

Dem Beschluss lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei einer Stichwahl wurde der Beschwerdeführer gewählt. Dagegen erhob der Kläger des Ausgangsverfahrens einen zurückgewiesenen Wahleinspruch und schließlich Klage mit dem Ziel, die Wahl für ungültig zu erklären. Der Beschwerdeführer des Beschlusses beantragte gegenüber dem Verwaltungsgericht seine Beiladung, weil er bei einer Aufhebungsentscheidung unmittelbar seine aus der Landratswahl erlangte Rechtsposition verlieren würde. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte mit Beschluss vom 20. Januar 2021 (Az.: 1 A 5987/20, n.V.) eine Beiladung des Beschwerdeführers ab. Das Verwaltungsgericht stellte darauf ab, dass die Voraussetzung einer notwendigen Beiladung nicht vorläge. Auch eine einfache Beiladung sei nicht erforderlich. 

Diese Entscheidung hob das Oberverwaltungsgericht in seiner Beschwerdeentscheidung auf, weil die Voraussetzungen des § 65 Abs. 2 VwGO für eine notwendige Beiladung vorliegen würden. Das Oberverwaltungsgericht weist darauf hin, dass das Institut der notwendigen Beiladung im Verwaltungsstreitverfahren durch die Rechtsprechung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts in der Konstellation entwickelt worden sei, um in einem Verwaltungsprozess über die Gültigkeit einer Wahl die Beiladung des Gewählten sicherzustellen. Ohne die vorherige Beiladung des Gewählten durfte schon seinerzeit nicht entschieden werden. Von daher sei in der Rechtsprechung bei der Anfechtung einer Wahl in der Regel die Notwendigkeit einer Beiladung des Gewählten bejaht worden, denn die Ungültigkeitserklärung der Wahl führe unmittelbar und zwangsläufig zum Verlust der Rechtsstellung eines Gewählten.

„Bündnis für gute Nachbarschaft in Niedersachsen“ gegründet

Auf Initiative der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V. (LAG-FW) wurde am 14. April 2021 das „Bündnis für gute Nachbarschaft in Niedersachsen“ gegründet. Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Olaf Lies, hob zu diesem Anlass gemeinsam mit dem Vorsitzenden der LAGFW, Hans-Joachim Lenke, sowie Vertreterinnen und Vertretern weiterer Gründungsmitglieder die Bedeutung guter Nachbarschaft als wichtiges Bindeglied des gesellschaftlichen Zusammenlebens und als Schlüssel für ein gutes Lebensgefühl hervor. Dies habe sich einmal mehr während der Corona-Pandemie in den letzten Monaten gezeigt.

Zu den Gründungsmitgliedern des Bündnisses zählen neben den kommunalen Spitzenverbänden Niedersachsens Organisationen der Gemeinwesenarbeit und der Gesundheitspflege, der Wohnungswirtschaft und des Verbands Wohneigentum, der Mieterbund, der DGB, der Landespräventionsrat, der Flüchtlingsrat sowie die evangelische und katholische Kirche. Die Aufgabe der Bündnis-Geschäftsstelle wird von der Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. wahrgenommen.

Ziele des Bündnisses sind, Modelle für nachhaltige Strukturen in Dörfern und Quartieren zu entwickeln, die Kooperation von Akteuren auf Landesebene zu unterstützen und damit Impulse für die Verbesserung des Zusammenlebens vor Ort zu geben, die Methoden bestehender Nachbarschaftsprojekte zusammenzutragen, auszutauschen und weiterzuentwickeln sowie gute Nachbarschaft in Niedersachsen zu schaffen, wo noch keine ist und sie zu stärken, wo sie bereits besteht. Videos der Gründungsveranstaltung, die vollständige Liste der Gründungsmitglieder sowie weitere Informationen zum Bündnis – einschließlich der Möglichkeit, dem Bündnis beizutreten – können unter https://www.gutenachbarschaft-nds.de abgerufen werden.

Onlinebefragung zu Situation und Perspektiven des Ehrenamtes in Niedersachsen

Die Enquete-Kommission „Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement verbessern“ (EKE), hat eine Online-Befragung gestartet, um sich ein Bild über die Situation des Ehrenamtes in Niedersachsen zu verschaffen. Aufgrund der Corona-Pandemie setzt ein parlamentarisches Gremium erstmalig auf das Instrument einer Online-Befragung. Die Vorsitzende der EKE, Petra Tiemann, hatte im Rahmen der Fachtagung zur Entwicklung von ehrenamtlichen Strukturen am 26. Januar 2021die Umfrage bereits angekündigt.

Bis zum 28. Mai 2021 haben Interessierte die Möglichkeit, ihre Erfahrung mit ehrenamtlichem Engagement sowie Ideen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der ehrenamtlichen Arbeit in Niedersachsen einzubringen. Auch Bürgerinnen und Bürger, die bislang kein Ehrenamt ausüben, sind gebeten, an dieser Umfrage teilzunehmen, damit die Kommission einen möglichst umfassenden Überblick erhalten kann. Die entsprechende Pressemitteilung des Landtags sowie der Link zur Umfrage kann auf https://link.nlt.de/lh4k abgerufen werden.

Gesundheitsregionen Niedersachsen

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) fördert auch in diesem Jahr strukturelle Maßnahmen der Gesundheitsregionen in Niedersachsen sowie die Entwicklung und Umsetzung von Projekten zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung. Gemeinsam mit den Gesundheitsregionen, mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, der Ärztekammer Niedersachsen, der AOK Niedersachsen, dem Verband der Ersatzkassen (vdek), dem BKK Landesverband Mitte und der IKK classic hat das MS einen zusätzlichen Fördertopf im Umfang von 490.000 Euro jährlich zur Verfügung gestellt. Das Lenkungsgremium Gesundheitsregionen hat in diesem Jahr aus den eingegangenen acht Anträgen folgende fünf Projekte zur Förderung ausgewählt:

  • Ausbildung von Mental Health Scouts an Schulen – Gesundheitsregion Celle
  • Humor in der Pflege als Baustein zur Gesundheitsförderung – Gesundheitsregion Delmenhorst
  • Gemeinsam lernen und studieren in Einrichtungen der öffentlichen Gesundheit – Gesundheitsregion Göttingen/Südniedersachsen 
  • Lucky Motion – Förderschulen in Bewegung – Gesundheitsregion Göttingen/Südniedersachsen
  • Gesünder und gelassen älter werden – Gesundheitsregion Peine

Der NLT hat bei der Gelegenheit hervorgehoben, dass die Gesundheitsregionen in Niedersachsen sich als gewichtige Kooperation unterschiedlich Handelnder und Beteiligter des Gesundheitssektors bewährt hätten und eine stärkere finanzielle Unterstützung der Arbeit der Gesundheitsregionen durch das Land nach wie vor als notwendig erachtet werde, um gerade die Versorgung im ländlichen Raum zu verbessern.

Viertes Bevölkerungsschutzgesetz vom Bundestag verabschiedet

Der Bundestag hat am 21. April 2021 das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedet. Das Gesetz sieht für Landkreise, in denen eine Sieben-Tages-Inzidenz von 100 überschritten wird, ohne weitere Umsetzungsmaßnahmen einen harten Lockdown mit Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren, der weitgehenden Schließung des Einzelhandels, der Gastronomie, von Dienstleistungsbetrieben sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen vor. Die Sportausübung wird beschränkt; touristische Übernachtungsangebote sind untersagt. Schulen müssen ab einer Inzidenz von 100 zum Wechselunterricht übergehen, ab einer Inzidenz von 165 darf Präsenzunterricht grundsätzlich überhaupt nicht mehr stattfinden. Die nach Landesrecht zuständigen Behörden – das können nach Maßgabe des Landesrechts ggf. auch die Landkreise sein – müssen in geeigneter Weise bekannt machen, ab welchem Tag die Maßnahmen in einem Landkreis jeweils gelten bzw. wieder aufgehoben sind. Aufgrund einer Übergangsvorschrift ist es möglich, dass eine solche Bekanntgabe schon am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes notwendig wird. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Beschäftigten, wo immer das möglich ist, das Arbeiten im Homeoffice anzubieten; die Beschäftigten müssen dieses Angebot grundsätzlich annehmen. Der Bund wird ermächtigt, mit Zustimmung von Bundesrat und Bundestag weitergehende und besondere Regelungen, insbesondere auch für Geimpfte und Getestete zu erlassen. Die Geltungsdauer des Gesetzes ist bis zum 30. Juni 2021 befristet.

Das Land Niedersachsen hat am Abend des 21. April 2021 als Reaktion auf das neue Bundesrecht das Anhörungsverfahren zur Änderung der Niedersächsischen Coronaverordnung eingeleitet. Über die bundesrechtlichen Vorgaben hinausgehend ist nach dem Entwurf in Landkreisen und kreisfreien Städten (weiterhin) der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und der Schulbesuch bereits ab einer 7-Tage-Inzidenz über 100 untersagt. 

Landkreise fordern schnellen Abschied von Impf-Priorisierung – NLT-Präsidium kritisiert starre Vorgaben des Bundes

Die niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover fordern einen schnellen Abschied von dem bisherigen System der Impfpriorisierung. „Es war richtig, zunächst die besonders schutzbedürftigen alten Menschen und die Kranken zu impfen. Jetzt befinden wir uns aber in der Phase, in der Impfzentren und Hausärzte parallel impfen. Es macht keinen Sinn, immer mehr Gruppen per Einzelerlass zu privilegieren. Die Impfzentren sollten so schnell wie möglich die Freiheit erhalten, den Impfbetrieb vor Ort zu organisieren. So gelingt es am besten, weite Teile der Bevölkerung noch in diesem Sommer zu immunisieren“, erklärte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Klaus Wiswe, nach einer Präsidiumssitzung des kommunalen Spitzenverbandes, an der auch Sozialministerin Daniela Behrens teilnahm. Wiswe bedankte sich für den offenen und konstruktiven Meinungsaustausch mit der Ministerin.

Kritik übten die Landräte und ehrenamtlichen Kreistagspolitiker einhellig an der überbordenden Regelungswut des Bundes. Auch die gestern vom Deutschen Bundestag verabschiedete sog. Notbremse schieße in weiten Teilen über das Ziel hinaus. „Wir müssen flexibel auf die Verhältnisse reagieren können und brauchen mehr Freiheit vor Ort. Es ist schon nicht einzusehen, warum Schulen und Kitas in einem großen Flächenlandkreis schließen müssen, nur weil in einer Stadt ein hohes Infektionsgeschehen herrscht. Erst recht gilt das für den Bund: Die Verhältnisse in der Lüneburger Heide erfordern andere Maßnahmen als in Kreuzberg. Es ist nicht zielführend, wenn der Bund sich mit großer Detailverliebtheit in die operative Steuerung der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie einmischt“, fasste NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Stimmung zusammen.

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Land wählt 14 Kommunen für Corona-Modellprojekte aus

14 Kommunen in Niedersachsen können frühestens seit dem 6. April 2021 Modellprojekte zur Öffnung von Läden, Kultur und Außengastronomie starten. Die Anforderungen an solche Projekte sind hoch. Ein überzeugendes Testregime, eine einsatzfähige digitale Kontaktnachverfolgung und die Untersuchung der Infektionsentwicklung vor Ort sind die entscheidenden Kriterien. Angesichts der Pandemielage und den Risiken einer dritten Infektionswelle in Niedersachsen wurden zunächst nur Kommunen zugelassen, die im Wesentlichen eine Inzidenz von 100 nicht überschreiten. Die Auswahl hat am 3. April 2021 das niedersächsische Sozial- und Gesundheitsministerium im Benehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden getroffen. Die Städte Aurich, Achim, Braunschweig, Hansestadt Buxtehude, Cuxhaven, Einbeck, Emden, Hann. Münden, Hildesheim, Hansestadt Lüneburg, Nienburg/Weser, Norden und Oldenburg sowie die Samtgemeinde Elbtalaue* können nun sichere Zone einrichten, um für Bürgerinnen und Bürger z.B. Einzelhandelsgeschäfte, die Außenbereiche von Restaurants und Cafés, Fitnessstudios, Kinos, Theater oder Galerien öffnen zu lassen. Der Zutritt zu einer sicheren Zone ist möglich, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt und die von der Kommune vorgegebene App zur Kontaktnachverfolgung genutzt wird.

Die Ministerin bedankte sich bei den kommunalen Spitzenverbänden für deren Kooperation. Man habe leider nur eine begrenzte Zahl an Kommunen auswählen können. „Aufgrund der insgesamt hohen Inzidenzwerte wollen wir die Öffnungen nur in einem zeitlich und räumlich eng begrenzten Rahmen testen. Aber alle eingereichten Konzepte stellen für die Kommunen eine gute Grundlage dar, wenn es weitere Öffnungsschritte auf Basis von Tests und digitaler Kontaktnachverfolgung gibt. Die Arbeit am Konzept war nicht umsonst.“

Beabsichtigt ist weiterhin, insgesamt 25 Modellprojekte gleichmäßig verteilt auf die vier Ämter für regionale Landesentwicklung zuzulassen. Elf Modellprojekte sollen daher in einer zweiten Runde zugelassen werden. Die Kommunen, die bereits ihre Modellprojekte eingereicht haben, können bis zum 13. April 2021 (18 Uhr) ihre Bewerbung aufrechterhalten, ergänzen bzw. vervollständigen. Über die Aufnahme in die zweite Runde wird bis 17. April entschieden. Zum 19. April tritt darüber hinaus die nächste Corona-Verordnung in Kraft. Die Modellprojekte bleiben Bestandteil.

„Die kommunalen Spitzenverbände haben ursprünglich einen anderen Ansatz verfolgt. Wir können aber die Augen vor der bundespolitischen Entwicklung nicht verschließen. Im Ergebnis sind wir froh, dass die Niedersächsische Landesregierung an den Modellprojekten festhält. Die Entscheidung für eine gestufte Zulassung der 25 Modellkommunen können wir nachvollziehen“, erklärte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Klaus Wiswe.

Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen im Bundesgesetzblatt verkündet

Das Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I S. 370) und tritt im Wesentlichen am 31. März 2021 in Kraft.

Das Gesetz sieht insbesondere vor, dass die der Feststellung einer epidemischen Lage zu Grunde liegende Norm des § 5 IfSG nicht wie bislang vorgesehen zum 31. März 2021 außer Kraft tritt. Der entsprechende Änderungsbefehl in Art. 3 und Art. 7 Abs. 4 des (Ersten) Bevölkerungsschutzgesetzes vom 27. März 2020 wird durch Art. 7 des Gesetzes aufgehoben. Stattdessen wird § 5 Abs. 1 IfSG um einen neuen Satz 3 ergänzt, der vorsieht, dass die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite als aufgehoben gilt, wenn der Bundestag nicht spätestens drei Monate nach erstmaliger oder wiederholender Feststellung die Fortdauer der besonderen Lage feststellt (Art. 1 Nr. 1 lit a) cc) des Gesetzes). Das Fortbestehen einer solchen Lage hat der Bundestag zuletzt am 4. März 2021 festgestellt. Der entsprechende Beschluss ist ebenfalls im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht worden (BGBl. I S. 397).

Ferner werden pandemierelevante Verordnungsermächtigungen und entsprechende Rechtsverordnungen entfristet. Die auf diesen Ermächtigungen erlassenen Verordnungen treten daher ebenfalls nicht automatisch am 31. März 2021 außer Kraft. Soweit einzelne Verordnungen noch entsprechende Regelungen vorsehen, werden diese aufgehoben. 

Darüber hinaus ist insbesondere noch auf folgende Neuregelungen hinzuweisen, die zum Teil im Entwurf noch nicht vorhanden waren:

             – In § 24 IfSG n. F. wird der Arzt- und Heilkundevorbehalt für die Durchführung pati-

              entennaher Schnelltests aufgehoben.

             – Auch der erst durch das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz neu in das IfSG aufge-

              nommene § 28a IfSG wird erneut geändert. Entscheidungen über Schutzmaßnah-

              men sind nunmehr auch an der Verbreitung neuer Virusvarianten auszurichten. In

              diesem Fall können auch schon vor der Überschreitung bestimmter           

              Schwellenwerte Maßnahmen angezeigt sein. Bei der Prüfung der Aufhebung oder

              Einschränkungvon Schutzmaßnahmen ist jetzt auch auf die Impfquote sowie den

              R-Wert abzustellen.

             – Die Entschädigungsregelungen in §§ 56 ff. IfSG werden umfassend modifiziert, wo-

              bei es bei der Passivlegitimation der Länder bleibt. Künftig ist für diesbezügliche

              Streitigkeiten der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. 

Empfehlungen zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung und Nationale Teststrategie angepasst

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat seine Empfehlungen zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei SARS-CoV-2-Infektionen zum 31. März 2021 angepasst. Die Empfehlungen können hier abgerufen werden: https://link.nlt.de/juku

Insbesondere hat das RKI folgende Anpassungen vorgenommen: 

  • Das infektiöse Intervall wird nun mit 14 Tagen nach Symptombeginn bzw. Testdatum angegeben und nicht mehr wie bisher mit 10 Tagen.
  • Die Einteilung von Kontaktpersonen in Kategorie 1 und 2 wird aufgegeben. Stattdessen wird der Begriff der engen Kontaktperson mit erhöhtem Infektionsrisiko eingeführt. Hierzu zählt unter anderem ein enger Kontakt über 10 Minuten ohne adäquaten Schutz. 
  • Enge Kontaktpersonen müssen sich für 14 Tage in Quarantäne begeben. Sie sollten sich während der Quarantäne zwei Mal wöchentlich mittels Antigentest sowie abschließend am 14. Tag der Quarantäne testen. Das Ergebnis des abschließenden Antigentests am 14. Tag der Quarantäne soll dem Gesundheitsamt unabhängig vom Testergebnis immer mitgeteilt werden. Bei positivem Ergebnis des Antigentests muss eine zeitnahe Information des Gesundheitsamtes erfolgen und das Ergebnis mittels eines PCR-Nachweises bestätigt werden. Ein negatives Testergebnis jedweden Tests während der Quarantäne hebt das Gesundheitsmonitoring nicht auf und ersetzt oder verkürzt die Quarantäne nicht. 

Das RKI hat ebenfalls Anpassungen an der Nationalen Teststrategie vorgenommen (Stand 1.4.2021), die hier eingesehen werden können: https://link.nlt.de/o7xv

Insbesondere wurde die Teststrategie neu strukturiert, sodass nun in Testungen von symptomatischen Personen, asymptomatischen Personen im Gesundheitswesen, anderen vulnerablen Bereichen und bei Kontaktpersonen sowie präventiven Testungen bei asymptomatischen Personen in weiteren Lebensbereichen unterschieden wird. Ergänzt wurden außerdem Vorgaben für die Antigen-Tests zur Selbstanwendung. Des Weiteren wurde die Übersicht an die Testverordnung vom 8. März 2021 angepasst.

Krankenhausfinanzierung während der Corona-Pandemie

Der Deutsche Landkreistag hat zu den Entwürfen von Verordnungen zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Stellung genommen. Zahlreiche Maßnahmen zur Sicherung der Krankenhäuser werden begrüßt, allerdings werden auch weitere erforderliche Verbesserungen eingefordert. Das Bundesgesundheitsministerium hat im Anschluss eine eingehende Überarbeitung des Entwurfs einer Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser vorgenommen, die in wesentlichen Teilen die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser nachhaltig verbessern soll. Die Änderungen vor allem im Hinblick auf die Regelung zu den Erlösausgleichen für das Jahr 2021 (§ 5) dürften sich für zahlreiche Krankenhäuser auch in Trägerschaft der Landkreise positiv auf deren wirtschaftliche Rahmenbedingungen auswirken. In einer Vorstandssitzung der Deutschen Krankenhausgesellschaft am 29. März 2021 ist der nunmehr vorgelegte Entwurf weit überwiegend begrüßt worden.

Handreichung „Digitalisierung und Gesundheit“

Die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Landkreistages hat im Rahmen einer AG „Digitalisierung und Gesundheit“ eine Handreichung zur Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung in den Landkreisen erarbeitet. Die AG „Digitalisierung und Gesundheit“ setzte sich aus Mitgliedern des DLT-Gesundheitsausschusses und des Innovationsrings zusammen. Die Handreichung möchte den Landkreisen konkrete Hinweise für die Einführung und Umsetzung von Digitalisierungsprojekten im Bereich Gesundheit geben.

Die Handreichung gibt einen breiten Überblick über die kreislichen Handlungsfelder in der digitalen Gesundheitsversorgung und greift gute Praxiserfahrungen auf. Sie versteht sich als ersten Aufschlag einer vertieften Betrachtung der digitalen Gesundheitsversorgung in den Landkreisen. Zentral ist die Bündelungs- und Vernetzungsfunktion der Landkreise als Betreiber relevanter Infrastrukturen, im Bereich der Mobilität wie im Management von Daten. Hinzu kommen die Handlungsfelder öffentlicher Gesundheitsdienst, Krankenhäuser, Rettungsdienst, ambulante Versorgung und Pflege sowie Apothekenversorgung.

Die Handreichung gibt einen breiten Überblick über die kreislichen Handlungsfelder in der digitalen Gesundheitsversorgung und greift gute Praxiserfahrungen auf. Sie versteht sich als ersten Aufschlag einer vertieften Betrachtung der digitalen Gesundheitsversorgung in den Landkreisen. Zentral ist die Bündelungs- und Vernetzungsfunktion der Landkreise als Betreiber relevanter Infrastrukturen, im Bereich der Mobilität wie im Management von Daten. Hinzu kommen die Handlungsfelder öffentlicher Gesundheitsdienst, Krankenhäuser, Rettungsdienst, ambulante Versorgung und Pflege sowie Apothekenversorgung. Zahlreiche digitale Gesundheitsprojekte finden sich auch in der jüngst seitens des DLT initiierten digitalen Landkarte „Kommunal Navigator“ https://www.kommunalnavigator.de.

Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung verkündet

Die Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) ist im Bundesanzeiger (BAnz AT 26. März 2021 V1) verkündet worden. Die Verordnung ist am 30. März 2021 in Kraft getreten und sieht insbesondere vor, dass Personen, die auf dem Luftweg nach Deutschland einreisen wollen, vor Abflug nachweisen müssen, dass sie negativ auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden (§ 3 Abs. 2a CoronaEinreiseV n.F.). Diese Verpflichtung gilt für Einreisen aus allen Ländern; ob es sich bei dem Land um eine Risiko-, ein Hochinzidenz- oder ein Virusvariantengebiet handelt, ist unerheblich. Der Nachweis muss dem Beförderungsunternehmen vor Abflug vorgelegt werden und kann ggf. auch von diesem selbst durchgeführt werden (§ 6 Abs. 2 CoronaEinreiseV n. F.). Anderenfalls gilt ein Beförderungsverbot.

Nach Einreise muss der Nachweis auf Verlangen auch der nach dem IfSG zuständigen Behörde vorgelegt werden (§ 3 Abs. 2a CoronaEinreiseV n. F.). § 4 Abs. 3a CoronaEinreiseV n. F. ordnet Ausnahmen von der Testpflicht an. Diese Bestimmungen werden nach Art. 2 i. V. m. Art. 3 Abs. 2 der Änderungsverordnung zum 13.5.2021 wieder aufgehoben. Ein neuer § 2 Abs. 1a CoronaEinreiseV n. F. sieht überdies vor, dass Grenzpendler und Grenzgänger die Anmeldepflicht nach § 1 CoronaEinreiseV nur einmal wöchentlich erfüllen müssen.

Testpflichten für Pendler aus den Niederlanden

Basierend auf der vorstehenden Einreiseverordnung hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Landkreise Aurich, Leer, Emsland und Grafschaft Bentheim sowie die kreisfreie Stadt Emden am 1. April 2021 fachaufsichtlich angewiesen, per Allgemeinverfügung bestimmte Regelungen für Grenzpendler und Grenzgänger für Test- und Nachweispflichten zu treffen. Hintergrund bildete die erwartete Erklärung der Niederlande zu einem Hochinzidenzgebiet.

Niedersachsen führt verpflichtende Corona-Selbsttests an Schulen ein

Das Land Niedersachsen führt für einen Schulbesuch in den niedersächsischen Schulen eine Testpflicht ein. Ab der ersten Schulwoche nach den derzeitigen Schulferien – also beginnend mit dem 12. April 2021 – sollen alle Schülerinnen, Schüler sowie Beschäftigten in den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen zweimal pro Woche an Präsenztagen getestet werden. Die Tests sind verpflichtend und werden zu Hause selbst durchgeführt. Ohne ein negatives Ergebnis am Morgen können Schülerinnen und Schüler nicht am Unterricht teilnehmen. Zugleich wird die Präsenzpflicht aufgehoben.

Erneute Änderung der Nds. Corona-Verordnung

Die Staatskanzlei hat am 7. April 2021 kurzfristig den Entwurf einer Änderung der CoronaVerordnung zur Anhörung übermittelt. Mit ihr sollen wie vom Kultusminister angekündigt ab nächstem Montag grundsätzlich Corona-Selbsttests in den niedersächsischen Schulen verpflichtend werden.

Rechtstechnisch wird dies durch eine vollständige Neufassung von § 13 der Corona-Verordnung des Landes umgesetzt, der in einem neuen § 13 Abs. 4 Satz 1 grundsätzlich ein Betretungsverbot des Schulgeländes für alle Personen ohne gültigen Test statuiert. Für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an der Schule genügt zur Aufhebung des Betretungsverbots sodann grundsätzlich der Eigennachweis der zweimaligen Selbsttestdurchführung in der Woche (§ 13 Abs. 4 Satz 3). Das Zutrittsverbot gilt jedoch nur in Schulen, bei denen für Schüler und Personal ausreichend Selbsttest zur Verfügung stehen (§ 13 Abs. 4 Satz 5). Von der Regelung umfasst sind grundsätzlich alle allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, Schulen in freier Trägerschaft einschließlich Internate, Tagesbildungsstätten und Landesbildungszentren (§ 13 Abs. 7). Zudem wird § 18 Abs. 5 ergänzt, wonach u.a. der Schulbesuch für die Teilnahme an Abschluss- oder Abiturprüfungen nicht untersagt werden darf. Ein Inkrafttreten der Verordnung ist zum 12.4.2021 geplant.

Sozialschutz-Paket III im Bundesgesetzblatt – Unzulässiger Aufgabendurchgriff im SGB XII

Das Sozialschutz-Paket III ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es enthält eine Einmalzahlung aus Anlass der Pandemie für Leistungsempfänger nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG sowie die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zum SGB II/SGB XII bis zum 31. Dezember 2021. Außerdem werden die Sonderregelungen für die Mittagsverpflegung sowie der Sicherstellungsauftrag des SodEG an das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite geknüpft, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die Änderungen treten zum 1. April 2021 in Kraft.

Bei der für SGB XII-Empfänger vorgesehenen Einmalzahlung handelt es sich um einen unzulässigen Aufgabendurchgriff des Bundes. Um ein erneutes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu vermeiden, muss das Sozialschutz-Paket III in diesem Punkt verfassungskonform repariert werden.

Weitere Verbesserung der Überbrückungshilfen III

Die Bundesministerien für Finanzen sowie für Wirtschaft und Energie haben über weitere Verbesserungen der Überbrückungshilfen III informiert. Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, erhalten danach einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Darüber hinaus werden die Bedingungen der Überbrückungshilfe III auch insgesamt nochmals verbessert. Mit diesen zusätzlichen Maßnahmen reagiert die Bundesregierung auf die weiterhin schwierige Situation vieler Unternehmen in der aktuellen Corona-Krise und setzt Ziffer 8 des MPK-Beschlusses vom 23. März 2021 um.

Alle Unternehmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschuss. Der Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt. Außerdem wird die Fixkostenerstattung der Überbrückungshilfe III für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, auf bis zu 100 Prozent erhöht. Bislang wurden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet.

Gutachten des Sachverständigenrates Gesundheit zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (Sachverständigenrat Gesundheit – SVR) hat sein Jahresgutachten 2021 unter der Überschrift „Digitalisierung für Gesundheit – Ziele und Rahmenbedingungen eines dynamisch lernenden Gesundheitssystems“ vorgelegt. Der SVR konstatiert grundlegenden und dringenden Handlungsbedarf bei der Digitalisierung der Akteure und Verfahren im Gesundheitswesen. Insbesondere formuliert er in seinem Gutachten konkrete Empfehlungen zur patientenwohldienlichen Ausgestaltung der elektronischen Patientenakte sowie zur treuhänderisch kontrollierten Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung. Zudem erörtert das Gutachten die Nutzung und Kostenerstattung von digitalen Gesundheitsanwendungen und die Steigerung digitaler Gesundheitskompetenzen in den Heilberufen im Besonderen und bei den Bürgern im Allgemeinen. Zudem skizziert das Gutachten die normativen, rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen der Digitalisierung und die strategischen Schritte, die auf ein dynamisch lernendes Gesundheitssystem hin zu tun sind. Das Gutachten wird dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet und soll am 17. Juni 2021 im Rahmen eines Symposiums mit der Fachöffentlichkeit diskutiert werden.

Entwicklung der Kommunal- und Kreisfinanzen: Ergebnisse der Kassenstatistik für das Jahr 2020

Das Statistische Bundesamt hat die Ergebnisse der kommunalen Kassenstatistik für das Jahr 2020 zur Verfügung gestellt. Das Ergebnis liegt bei einem Überschuss der gesamten kommunalen Ebene in Höhe 2,74 Milliarden Euro um 3,1 Milliarden Euro über den Erwartungen der kommunalen Spitzenverbände (Finanzierungssaldo: -0,366 Milliarden Euro) und der Mittelfristprognose des Bundesministeriums der Finanzen vom Dezember 2020 (Finanzierungssaldo: -½ Milliarden Euro). Die Landkreise schlossen 2020 mit einem Über- schuss von 1,594 Milliarden Euro ab. Das Ergebnis fiel damit um 0,4 Milliarden Euro besser aus erwartet (+1,2 Milliarden Euro). Wie erwartet haben die Ausgaben für soziale Leistungen 2020 eine deutliche Dynamik erhalten (+5 Prozent; prognostiziert war ein Zuwachs um +6,5 Prozent). Gleichfalls war ein deutlicher Einbruch bei dem Ersatz von sozialen Leistungen erwartet worden der mit -18,5 Prozent nahezu exakt so eintraf. Ursächlich dürfte hier v.a. das Angehörigen-Entlastungsgesetz sein.

Die Kassenkreditbestände der kommunalen Ebene insgesamt haben sich im Vorjahresvergleich um 11,1 Prozent auf 32,54 Milliarden Euro vermindert. Der Kassenkreditbestand der Landkreise umfasste 2,039 Milliarden Euro und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um -16,7 Prozent vermindert. Den höchsten Kassenkreditbestand pro Kopf weisen die rheinland-pfälzischen Landkreise mit 360,50 Euro auf, gefolgt von Sachsen-Anhalt (162,36 Euro) und Mecklenburg-Vorpommern (93,48 Euro). 

Kommunaler Finanzausgleich 2021 vom Landesamt für Statistik berechnet

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat die Berechnungsgrundlagen für den kommunalen Finanzausgleich 2021 bekanntgegeben. Der kommunale Finanzausgleich 2021 beläuft sich danach – unter Berücksichtigung einer Steuerverbundabrechnung von 303 Millionen Euro (rund 100 Millionen mehr als in den vorläufigen Zahlen für die Haushaltsplanung vom November letzten Jahres geplant) – auf 4.876 Millionen Euro. Dies sind rund 68 Millionen Euro weniger als im Jahr 2020, aber deutlich mehr als noch Mitte des letzten Jahres befürchtet. Der Grundbetrag für Gemeindeschlüsselzuweisungen unter Einbeziehung der Finanzausgleichsumlage beträgt 1.187,78 Euro (Vorjahr: 1.162,31 Euro). Der Grundbetrag für Schlüsselzuweisungen für Kreisaufgaben beläuft sich auf 586,69 Euro (Vorjahr: 587,24 Euro). Die Steigerung des Grundbetrages bei den Gemeindeschlüsselzuweisungen ist auf einen Anstieg der Steuerkraft der Städte und Gemeinden im kom- munalen Finanzausgleich unter Berücksichtigung der Gewerbesteuerersatzzahlung zurückzuführen. Das LSN wird die Daten in Kürze auch auf seiner Internetseite (Link) veröffentlicht.

Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität verkündet

Das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und wird im Wesentlichen zum 1. Juli 2021 in Kraft treten. Das Gesetz dient nicht zuletzt dazu, den strafrechtlichen Schutz kommunaler Amtsträger zu verbessern, die Opfer verbaler Angriffe geworden sind. Durch Änderungen im Telemediengesetz sowie im Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll ferner eine effektivere Strafverfolgung von Hasskriminalität im Internet ermöglicht werden. Auch davon könnten kommunale Amtsträger profitieren. Neugefasst wurden schließlich auch die Regelungen des Bundesmeldegesetzes über Auskunftssperren.

Digitale Landkarte für kreisliche Software-Lösungen

Der Deutsche Landkreistag hat eine digitale Landkarte, den sog. Kommunal Navigator, eingerichtet, der Digitalisierungsprojekte und gute Software-Lösungen in den 294 Landkreisen einschließlich ihrer kreisangehörigen Gemeinden aufzeigt, beschreibt und für eine Nachnutzung anbietet. Ziel ist es, allen Landkreisen einen schnellen Zugriff auf das digitale Produktportfolio aller Kommunen zu ermöglichen und Nachnutzung sowie Arbeitsteilung zu befördern. Es handelt sich hierbei um einen Prototypen, der kontinuierlich weiterentwickelt werden soll. Ziel des DLT-Projektes ist es, zukünftig alle verfügbaren und nachnutzbaren digitalen Services der Landkreise aufzuzeigen. Open Source-Produkten soll dabei eine besondere Bedeutung zukommen. Diese werden gesondert gefiltert und mit dem jeweiligen Speicherort (Code Repository) für die weitere Nachnutzung verlinkt.

Der Kommunal Navigator geht nunmehr nach einer ersten kreisinternen Erprobungsphase in Betrieb und soll sich kontinuierlich weiter füllen. Die Landkarte ist zukünftig allgemein zugänglich unter dem Link https://www.kommunalnavigator.de zu erreichen.

Kommunaler Weltverband

Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hat im Rahmen seiner Sitzung am 23. März 2021 auch verschiedene Benennungen für internationale Organisationen vorgenommen. Auf Vorschlag des Niedersächsischen Landkreistages hat das Präsidium für das World Council des kommunalen Weltverbandes UCLG (United Cities and Local Governments) als ordentliche Delegierte sowie Stellvertreterin im Executivbüro Landrätin Anna Kebschull, Landkreis Osnabrück, benannt.

Neue Risikoeinschätzungen des Friedrich-Loeffler-Instituts zum Auftreten der Geflügelpest in Deutschland (Stand 25. März 2021)

Vor dem Hintergrund der stetig steigenden Ausbreitung des hochpathogenen aviären Influenza-Virus des Subtyps H5 bei Wildvögeln sowie mittlerweile 133 Ausbrüchen bei Geflügel hat das Friedrich-Loeffler-Institut seine diesbezüglichen Risikoeinschätzungen erneut überarbeitet. Das Risiko eines Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbestände wird nach wie vor als hoch eingestuft. Ebenfalls als hoch wird das Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Geflügelhaltungen in Gebieten mit einer hohen Dichte von Geflügelhaltungen angesehen. Äußerste Vorsicht ist bei (ambulanten) Handel mit Lebendgeflügel angezeigt. Die Biosicherheit in den Geflügelhaltungen sollte weiterhin überprüft werden.

Landes-Raumordnungsprogramm (LROP): Stellungnahme der AG KSV

Zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen hat die AG KSV Stellung genommen. Dabei hat die AG KSV die Gelegenheit genutzt, die Landesregierung bzw. die oberste Landesplanungsbehörde nochmals mit Nachdruck darum zu bitten, die derzeit rigide Praxis der Genehmigung Regionaler Raumordnungsprogramme (RROP) aufzugeben und die gesetzlichen Spielräume für eine „Genehmigung der zwei Geschwindigkeiten“ zu nutzen.

Im Hinblick auf das aktuelle LROP-Änderungsverfahren haben wir der Sorge Ausdruck verliehen, dass die derzeit ebenso laufenden Neuaufstellungen und Fortschreibungen der RROP verzögert werden. So haben wir die Landesregierung an ihr Wort erinnert, im LROP hinsichtlich der beabsichtigten Änderungen im Bereich der Windenergie eine entsprechende Bestandsklausel niederzulegen.