Austausch von Landkreisen und Landwirtschaft
Land- und forstwirtschaftliche Flächen sind wertvoll. Sie vor Spekulation zu schützen ist richtig. Dies soll bäuerliche Betriebe und Genehmigungsbehörden aber nicht mit zusätzlicher Bürokratie belasten. Im Gegenteil sollten bestehende Verfahren vereinfacht oder gestrichen werden, um bürokratische Hürden abzubauen. Darin sind sich Landkreise und Landwirtschaft einig. Die gemeinsame Verantwortung und beiderseitige Position zur geplanten Agrarstrukturreform des Landes war eines der Themen beim Spitzengespräch der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) am heutigen Donnerstag. Mit dem jüngsten Treffen wird der regelmäßige Austausch beider Institutionen fortgesetzt.
Am Gespräch in der NLT-Geschäftsstelle nahmen für die Landwirtschaftskammer deren Präsident Gerhard Schwetje, Vizepräsident Manfred Tannen, Kammerdirektor Dr. Bernd von Garmissen und Geschäftsbereichsleiter Dr. Vinzenz Bauer teil. Der NLT war durch Präsident Landrat Marco Prietz, Vizepräsident Landrat Sven Ambrosy, Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Schwind, Geschäftsführer Dr. Lutz Mehlhorn sowie die zuständigen Referatsleitungen Alina Rauch und Thorsten Bludau vertreten. Die bewährte, gute Zusammenarbeit wird auch nach dem personellen Wechsel in der Geschäftsführung des NLT fortgesetzt.
Landwirtschaftskammer und Landkreise sind durch gemeinsame Zuständigkeiten und beiderseitige Interessen bei den Themen Boden, Wasser, Naturschutz, Entwicklung der ländlichen Räume, Klimaschutz und Veterinärwesen vielfach verbunden. Auf der Tagesordnung des aktuellen Treffens standen neben der Agrarstrukturreform unter anderem die Novelle des Niedersächsischen Wassergesetzes und der Gesetzentwurf zur Änderung des Düngegesetzes.
Einigkeit bestand beispielsweise auch bei der Bewertung des sogenannten Niedersächsischen Weges. Dieses Format der Zusammenarbeit der Naturschutz- und Landwirtschaftsverbände hat Fortschritte bei der Stärkung von Natur-, Arten- und Gewässerschutz gebracht. Zugleich besteht allerdings die Erwartung, dass die Landesregierung die vereinbarten Maßnahmen ausfinanziert und durch eine verlässliche Förderung – wie beispielsweise über eine Verordnung nach dem Niedersächsischen Kommunalfördergesetz – absichert.


