Änderung des Schulgesetzes: Faire Lösung für Tablets, weiterhin fehlende gesetzliche Klarheit beim Ganztag und wichtige Regelung für Tagesbildungsstätten
Der Niedersächsische Landtag hat am heutigen 23. Juni 2026 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen eine Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes beschlossen. Dazu erklärt der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Joachim Schwind: „Mit der heutigen Gesetzesänderung übernimmt das Land erstmals ausdrücklich gesetzliche Verantwortung für die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern ab Jahrgangsstufe 7 sowie der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten. Das ist ein wichtiger Meilenstein für die Digitalisierung an unseren Schulen. Die Klarheit einer gesetzlichen Regelung fehlt aber leider weiterhin bei der Umsetzung des Ganztags an Grundschulen. Die nun gefundene dreijährige Übergangslösung für die Umwandlung der Tagesbildungsstätten in Schulen begrüßen wir grundsätzlich als zukunftsweisende Weiterentwicklung der Bildungslandschaft in Niedersachsen.“
Im Einzelnen bewertet Schwind die Vereinbarungen mit dem Land zur Kostenbeteiligung an den Kosten der schulischen IT als faire Lösung. Vor dem Hintergrund der vom Land entschiedenen zentralen Einführung kostenloser Tablets beginnend ab Jahrgangsstufe 7 sowie für Lehrkräfte sei ein Gesamtkompromiss bei der Abgrenzung der Aufgaben und zur Kostenbeteiligung des Landes erreicht worden. „Zu begrüßen ist, dass das Land seine Beteiligung an den Kosten der schulischen IT nicht nur erhöht, sondern künftig auch dynamisiert. Damit wird anerkannt, dass Digitalisierung keine einmalige Investition ist, sondern bei den Kommunen dauerhaft steigende Aufwendungen für Betrieb, Wartung, Administration und Erneuerung der technischen Infrastruktur verursacht. Dass wir hier mit einer größeren Paketlösung nach schwierigen Gesprächen eine faire Einigung erzielen konnten, sehe ich als großen Erfolg und danke Kultusministerin Julia Willie Hamburg ausdrücklich“, so Schwind.
Beim zweiten wesentlichen Zukunftsthema, der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, bleibe das Schulgesetz weiterhin eine klare Regelung schuldig, kritisiert Schwind. „Es besteht Einigkeit darüber, dass der Ganztag während der Schulzeit an den Schulen stattfinden soll. Die hierfür notwendige rechtliche Verankerung im Schulgesetz fehlt jedoch weiterhin, obwohl das Land sonst sehr viel kleinere Detailfragen intensiv im Schulgesetz rechtlich regelt. Klare gesetzliche Regelungen zu Zuständigkeiten, Aufgabenwahrnehmung und Finanzierungsverantwortung sollten daher bei diesen sozialpolitischen Großprojekt selbstverständlich sein. Solange diese Fragen nicht eindeutig geklärt sind, werden in der Praxis immer wieder vermeidbare Abgrenzungs- und Zuständigkeitskonflikte drohen“, macht der NLT-Hauptgeschäftsführer deutlich.
Bei der Umwandlung der Tagesbildungsstätten in Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sei vor dem Hintergrund mehrerer gerichtlicher Entscheidungen der Handlungsdruck auf alle Akteure groß gewesen, ruft Schwind in Erinnerung. „Wir begrüßen die neue Möglichkeit des Schulgesetzes, die Tagesbildungsstätten in einer Drei-Jahres-Frist in anerkannte Ersatzschulen umzuwandeln. So können bewährte Strukturen im Sinne der betroffenen Familien erhalten bleiben. Die einzelnen Landkreise werden die nun anstehenden Reformprozesse vor Ort eng begleiten. Der Weg wird noch herausfordernd sein. Es ist dem persönlichen Engagement der Ministerin und einem breiten Schulterschluss mit vielen Akteuren zu verdanken, dass das Land diese Sonderregelung im Schulgesetz verankert hat, die zukunftsfähige Strukturen für Kinder mit Sonderbedarfen ermöglicht.“
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