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„Die Inzidenzen bewegen sich auf Rekordniveau, der Bund ermöglicht aber keine wirksamen Schutzmaßnahmen mehr. Kontaktnachverfolgungen im ursprünglichen Sinn haben keinen praktischen Wert, verursachen aber ebenso wie die Verarbeitung der durch die Option der Freitestung sprunghaft angestiegenen Meldedaten einen hohen Aufwand. Die Gesundheitsämter arbeiten nach zwei Jahren Höchstbelastung in Teilen nur noch für die Statistik. Das ist unverantwortlich und muss schnellstens geändert werden. Die Bundeswehr hat ihre Soldatinnen und Soldaten weitgehend abgezogen, übermorgen läuft die Unterstützung der Gesundheitsämter durch das Landespersonal aus. Es ist höchste Zeit zum Handeln,“ fordert der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Hubert Meyer, in Hannover.

„Das Robert-Koch Institut muss seine fachlichen Hinweise endlich der tatsächlichen Situation anpassen. Dafür steht der Bund in der Verantwortung. Wenn das nicht passiert, brauchen wir eine fachaufsichtliche Weisung des Gesundheitsministeriums in Hannover, die den Realitäten Rechnung trägt. Die Gesundheitsämter sind mit der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfplicht, den Einreiseregelungen, der Testverordnung, dem Ausbruchmanagement und den Entschädigungsverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz auch ohne die überflüssigen Routineverpflichtungen weiterhin im höchsten Maß zur Eindämmung der Pandemie gefordert,“ ergänzte NLT-Präsident Landrat Sven Ambrosy, Landkreis Friesland.

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Landkreise begrüßen mögliche Helferfreistellung für Ukraine-Unterbringung

„Die gestern Abend von allen Fraktionen des Landtages beschlossene Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes hilft sehr. Sie ist ein wichtiger Baustein bei der Organisation der Unterbringung der vielen Ukraine-Vertriebenen, die jeden Tag in Niedersachsen ankommen. Nun kann auch das sog. außergewöhnliche Ereignis feststellt werden. Dadurch haben zum Beispiel alle eingesetzten Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen Anspruch auf Freistellung und Lohnfortzahlung. Diejenigen, die den Menschen in Not jetzt helfen, verdienen unser aller Anerkennung und einen verlässlichen Rechtsrahmen“, erläuterte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer am 23. März 2022 in Hannover.

Bemerkenswert sei, wie schnell das Gesetzgebungsverfahren vom Niedersächsischen Landtag durchgeführt worden sei: „Der Landkreistag hat erst am Donnerstag im Innenausschuss die Anregung zu dieser Rechtsänderung gegeben. Ein einstimmiger Gesetzesbeschluss im Landtagsplenum schon fünf Tage später ist ein ermutigendes Signal, dass Land und Kommunen die aktuellen Herausforderungen bei der Abmilderung der humanitären Katastrophe in der Ukraine gemeinsam meistern werden“, erklärte Meyer.

Hintergrund: Durch einen kurzfristigen Fraktionsänderungsantrag der vier Landtagsfraktionen SPD, CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen wurde beim Beschluss des Krankenhausinvestitionsgesetzes auch das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz geändert (LT-Drs. 18/10994).

Nach Verkündung des Änderungsgesetzes können dann die rechtlichen Instrumente des Katastrophenvoralarms und das sog. außergewöhnliche Ereignis nach Katastrophenschutzrecht auch für die aktuellen Herausforderungen „für erforderliche Maßnahmen zum Transport, zur Unterbringung, zur Betreuung und zur Versorgung von Kriegsvertriebenen und Flüchtlingen“ eingesetzt werden. Bisher sind sie auf die Corona-Bekämpfung beschränkt gewesen und ausgelaufen.

Erforderlich ist jeweils eine förmliche Feststellung durch die örtliche Katastrophenschutzbehörde oder durch das Land. Das Gesetz ist bis zum 15. Juli 2022 befristet, weil bis dahin die Novelle des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes verbschiedet werden soll, die die beiden zusätzlichen Instrumente neben der förmlichen Feststellung des Katastrophenfalles dauerhaft regeln soll.

Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften

In Ausgabe 9/2022 hatten wir über den Entwurf einer Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und anderer Vorschriften und unsere erhebliche Kritik an dem unzumutbaren Beteiligungsverfahren und dem unzureichenden Regelungsinhalt des Gesetzentwurfs berichtet.

Trotz des vielfach geäußerten Unverständnisses darüber, in einer Hochphase der Infektionszahlen auf bewährte Instrumente zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu verzichten, haben Bundestag und Bundesrat am 18. März 2022 dem Gesetzentwurf mit geringfügigen Änderungen zugestimmt. Das Gesetz (BGBl. I S. 466) ist im Wesentlichen am 19. März 2022 in Kraft getreten. Es sieht insbesondere vor, dass in den Ländern auch in Zukunft eine Verpflichtung zum Tragen von Masken in bestimmten Einrichtungen sowie im ÖPNV und Testpflichten zum Schutz vulnerabler Personen als Basisschutzmaßnahmen angeordnet werden können. Auf weitere Schutzmaßnahmen kann nur nach einem entsprechenden Beschluss des jeweiligen Landesparlamentes zugegriffen werden (sog. „Hotspot-Regelung“). Ferner werden Definitionen zum Impf-, Genesenen- und Testnachweis nun unmittelbar in das Gesetz aufgenommen. Bis zum 2. April 2022 werden zudem Übergangsregelungen ermöglicht.

Mit Art. 3 des Gesetzes zur Änderung des IfSG und anderer Vorschriften wurde zugleich die Corona-Einreiseverordnung (CoronaEinreisV) in Teilen neu gefasst. Diese Verordnung verweist nunmehr hinsichtlich der Definitionen der Begriffe Test-, Impf- und Genesenennachweis auf das IfSG, sieht insoweit aber auch Modifikationen vor, die sich daraus ergeben, dass entsprechende Nachweise im Ausland erworben wurden. Insbesondere wird geregelt, dass die digitalen COVID-Zertifikate der EU als Impf-, Genesenen- oder Testnachweise im Sinne der Verordnung gelten. Die geänderte Fassung der Verordnung ist ebenfalls am 19. März 2022 in Kraft getreten.

Landtag ergänzt § 64 NKomVG zur Einführung von optionalen Hybridsitzungen und ändert § 111 NKomVG zu Straßenausbaubeiträgen

Der Niedersächsische Landtag hat in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Änderung des NKomVG beschlossen. Trotz der kritischen Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat man an der optionalen Einführung von hybriden Sitzungen für die Räte, Kreistage und andere kommunale Gremien festgehalten. Notwendig ist dazu eine Hauptsatzungsregelung vor Ort. Der Gesetzentwurf hat in den Beratungen nur wenige Änderungen erfahren, die im Wesentlichen redaktioneller Natur sind und Begrifflichkeiten präzisiert haben. So ist nunmehr geregelt worden, dass auch der Hauptverwaltungsbeamte nicht in Präsenz an der hybriden Sitzung teilnehmen muss (§ 64 Abs. 3 Satz 3 n. F). Zur besseren Abstimmung der Regelung des § 64 und des § 182 Abs. 2 NKomVG ist in § 182 Abs. 2 ein neuer Satz 6 angefügt worden, wonach ergänzend auf § 64 Abs. 3 Sätze 5 und 6 sowie Abs. 6 verwiesen wird. Auch die von den kommunalen Spitzenverbänden in ihrer Stellungnahme kritisierte Bestimmung zur Regelung von technischen Problemen mit dem „Verantwortungsbereich der Kommune“ in § 64 Abs. 5 NKomVG ist inhaltlich nicht verändert worden.

Im Bereich der geplanten Änderung zur Finanzierung der Straßenausbaubeiträge in § 111 Abs. 6 NKomVG ist statt des Begriffs der Straßenausbaubeiträge der Begriff der „Beiträge für Verkehrsanlagen“ gewählt worden. Beiträge für öffentliche Spielplätze sollen aber nicht erfasst werden.

Für den Bereich der Videositzungen und der weiteren Möglichkeit der Nutzung der Sonderregelungen des § 182 NKomVG weisen wir ergänzend darauf hin, dass § 182 NKomVG nach einem auf den Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport noch bis 22. Mai 2022 anwendbar ist und daher auch weiterhin ohne entsprechende Hauptsatzungsregelung Sitzungen per Video durchgeführt werden können. Bereits jetzt und auch für den Zeitraum danach steht zudem die Regelung des §182 Abs. 1 Satz 2 NKomVG weiter zur Verfügung, so dass mit einer entsprechenden Beschlussfassung ebenfalls Videositzungen durchgeführt werden können, ohne dass eine Änderung der Hauptsatzung erfolgen muss.

Finanzlage der kommunalen Gebietskörperschaften – Ergebnisse der Vierteljahresstatistik für 2021

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat die Ergebnisse der Vierteljahresstatistik der Kommunalfinanzen – 1. bis 4. Quartal 2020 – zusammengestellt. Die bereinigten Einzahlungen der Kommunen beliefen sich 2021 auf 28,5 Milliarden Euro (+ 3,1 Prozent), darunter befanden sich die bereinigten Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit + 2,9 Prozent (27,14 Milliarden Euro). Hintergrund waren dabei deutliche Verschiebungen in der Struktur. So stiegen die Steuern und steuerähnlichen Abgaben brutto um 11,4 Prozent auf 10,67 Milliarden Euro. Gleichzeitig sanken aber die Ausgleichsleistungen und Zuweisungen vom Land um -10,7 Prozent auf 7,1 Milliarden Euro. Hintergrund ist der Entfall der Gewerbesteuerersatzzahlung in Höhe von 814 Millionen Euro, die 2020 einmalig gewährt wurde. Die Einnahmen aus der Kreisumlage bei den Landkreisen und der Region Hannover stiegen hingegen nur um 1,8 Prozent auf 4,06 Milliarden Euro.

Die bereinigten Auszahlungen insgesamt betrugen 29,1 Milliarden Euro (+ 4,2 Prozent). Sie stiegen damit leicht stärker als die Einzahlungen. Dabei erhöhten sich die bereinigten Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 4,7 Prozent auf 24,8 Milliarden Euro. Hiervon entfielen auf Personalauszahlungen 6,86 Milliarden Euro (+ 4,2 Prozent), auf Sach- und Dienstleistungen 3,3 Milliarden Euro (+ 6,1 Prozent) und auf Transferzahlungen 16,1 Milliarden Euro (+ 4,3 Prozent). Bei den Transferzahlungen betrug der Anteil der Sozialleistungen und aufgabenbezogenen Leistungsbeteiligungen 8,5 Milliarden Euro (+ 4,2 Prozent). Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende erhöhten sich auf 2,0 Milliarden Euro (+ 0,9 Prozent) und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) auf 1,6 Milliarden Euro (+ 6,9 Prozent) sowie die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen auf 2,7 Milliarden Euro (+ 7,8 Prozent).

Die Steuerentwicklung der Gemeinden war gekennzeichnet durch eine extreme Aufholbewegung bei der Gewerbesteuer. Diese stieg netto um 30,6 Prozent auf 4,4 Milliarden Euro. Bei den übrigen Steuerarten gab es nur leichte Veränderungen. Die Steuereinnahmen der Gemeinden insgesamt stiegen auf 10,2 Milliarden Euro (netto und ohne sonstige Gemeindesteuern). Dies waren 11,9 Prozent mehr als im Krisenjahr 2020. Unter Berücksichtigung der Gewerbesteuerersatzzahlung im Jahr 2020 ergibt sich immer noch ein Anstieg um 2,8 Prozent (+ 276 Millionen Euro) gegenüber dem Vorjahr. Dies ist eine neue Rekordhöhe.

Die Liquiditätskredite (Kassenkredite) insgesamt sanken um 450 Millionen Euro gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitpunkt. Bei den Landkreisen war ein Anstieg um 33 Millionen Euro auf 305 Millionen Euro zu verzeichnen. Der Finanzierungssaldo betrug im Jahr 2021 – 580 Millionen Euro. Der Wert ist doppelt so hoch wie der des Vorjahres. Die negative Entwicklung des Vorjahres hat sich insoweit fortgesetzt.

Änderung des Nahverkehrsgesetzes beschlossen – Verlängerung des ÖPNVRettungsschirms für 2022

Die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hatte im Dezember 2021 auf Initiative des NLT an Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann sowie an die Fraktionen im Niedersächsischen Landtag ein Schreiben gerichtet, um den zeitnahen Handlungsbedarf für eine Verlängerung des ÖPNV-Rettungsschirmes auch für 2022 zu verdeutlichen. Der Niedersächsische Landtag hat nunmehr am 22. März 2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes mit dem Ziel der Verlängerung des ÖPNV-Rettungsschirmes für 2022 beschlossen. Es wurden zudem Regelungen geschaffen, die es dem Land erlauben, schon jetzt und mit (Rück-)Wirkung zum 1. Januar 2022 in „Vorleistung“ für die vom Bund zu erwartenden zusätzlichen Finanzmittel zu treten, da bisher nicht konkret absehbar ist, wann die Änderung des Regionalisierungsgesetzes auf Bundesebene beschlossen werden wird. Noch steht nicht fest, wie hoch die vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel und damit auch der vom Land zusätzlich bereitzustellende Betrag letztlich sein wird. Der Gesetzentwurf wird nach Verkündung rückwirkend zum 1. Januar 2022 Kraft treten. Diese Regelung soll dazu dienen, im unmittelbaren Anschluss an die bisherige Sonderfinanzhilfe, die mit Ende des Jahres 2021 ausgelaufen ist, die Gewährung einer entsprechenden Finanzhilfe auch im Jahr 2022 fortsetzen zu können.

Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen SARS-CoV-2-Absonderungsverordnung seit 19. März 2022 in Kraft

Am 19. März 2022 ist die Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen SARS-CoV-2- Absonderungsverordnung in Kraft getreten. Im Wesentlichen wurde § 2 Abs. 2 der Verordnung geändert. Hier wird nun auf die zeitgleich vorgenommene Bündelung der Regelungen zum Impfnachweis und zum Genesenennachweis im neuen § 22 a Abs.1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Bezug genommen. Die Geltungsdauer der Verordnung wurde bis zum 16. April 2022 verlängert.

Zweite Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in Kraft

Bundestag und Bundesrat haben am 18. März 2022 dem Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) zugestimmt. Die Änderungen sind nach Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S.478) im Wesentlichen am 19. März 2022 in Kraft getreten. Die Verordnung verweist hinsichtlich der Definitionen der Begriffe Test-, Impf- und Genesenennachweis nunmehr auf den neuen § 22a IfSG. Die Bestimmung über die Rückausnahmen zu landesrechtlichen Absonderungsregelungen wurde ebenfalls neu gefasst.

Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Verordnung

Die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) ist im Bundesanzeiger (BAnz AT 18.03.2022 V1) verkündet worden und am 20. März 2022 in Kraft getreten. Sie tritt mit Ablauf des 25. Mai 2022 außer Kraft. Die Verordnung sieht vor, dass Betriebe – dazu gehören auch die Landkreisverwaltungen – abhängig von der jeweiligen Gefährdungslage Basisschutzmaßnahmen zum Infektionsschutz im betrieblichen Hygienekonzept festlegen und umsetzen. Zu prüfen ist dabei insbesondere, ob weiterhin Tests angeboten und Masken bereitgestellt werden sollten sowie ob den Beschäftigten die Möglichkeit von Homeoffice ermöglicht werden sollte. Darüber hinaus haben es die Arbeitgeber zu ermöglichen, dass sich die Beschäftigten während der Arbeitszeit impfen lassen können.

Verlängerung pandemiebedingter Anpassungen von Vergütungsvereinbarungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Entwurf einer Verordnung zur Verlängerung pandemiebedingter Anpassungen von Vergütungsvereinbarungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung vorgelegt. Hierdurch sollen die in § 111 und § 111c SGB V genannten Fristen jeweils bis Ablauf des 23. September 2022 verlängert worden.

Steuerentlastungsgesetz 2022

Das Bundeskabinett hat am 16. März 2022 den Regierungsentwurf des Steuerentlastungsgesetzes 2022 beschlossen. Mit ihm sollen insbesondere die steuerlichen Maßnahmen der Ergebnisse des Koalitionsausschusses – Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, Anhebung des Grundfreibetrags und Vorziehen der befristeten Anhebung der Entfernungspauschale – umgesetzt werden. U. a. ist vorgesehen:

  • Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2022,
  • Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro € auf 10.347 Euro rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 und
  • Vorziehen der bis 2026 befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 auf 38 Cent.

Positionspapier der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zum Glasfaserausbau

Auf der Grundlage auch eines Beschlusses des Präsidiums des Deutschen Landkreistags hat die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ein Positionspapier zum Glasfaserausbau erarbeitet. Darin wird gefordert, dass das bisherige Fördermodell für den Glasfaserausbau konsequent fortgeführt werden soll. Eine Ergänzung des bisherigen Modells um sog. Potenzialanalysen oder weitere Priorisierungsinstrumente wird abgelehnt.

Das Präsidium des Deutschen Landkreistags hat sich anlässlich seiner letzten Sitzung vom 7./8. März 2022 klar gegen Potenzialanalysen und sonstige Priorisierungsinstrumente eingesetzt und in diesem Zusammenhang u.a. beschlossen:

Potenzialanalysen als zusätzliche Voraussetzung für die Durchführung von Förderverfahren lehnt das Präsidium des Deutschen Landkreistags ab. Zur Identifizierung derjenigen Gebiete, in denen die Unternehmen eigenwirtschaftlich ausbauen wollen, dient bereits das Markterkundungsverfahren. Gebiete, für die in diesem Verfahren verbindliche Ausbauzusagen der Unternehmen abgegeben werden, sind von der Förderung ausgenommen. Damit ist dem Vorrang des eigenwirtschaftlichen vor dem geförderten Ausbau hinreichend Rechnung getragen. Potenzialanalysen auf der Grundlage unverbindlicher Ausbaubekundungen bedarf es dagegen nicht. Sie vermitteln betroffenen Bürgern und Betrieben vor Ort keine klare Perspektive, zu welchem Zeitpunkt sie mit hochleistungsfähigem Internet versorgt werden, und behindern einen zeitnahen flächendecken Glasfaserausbau. Sie dienen damit nicht der Sache, sondern sollen primär den geförderten Ausbau erschweren.

BMDV legt Eckpunkte zur Gigabitstrategie vor

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat Eckpunkte einer Gigabitstrategie vorgelegt. Bis zum Jahr 2030 sollen danach alle Haushalte mit Glasfaser angeschlossen sein, bis Ende 2025 die Hälfte aller Haushalte und Unternehmen. Dies bedeutet ein Umschwenken von der bisherigen bandbreitenbezogenen Strategie hin zu einer technologiebezogenen Strategie. Auch der neueste Mobilfunkstandard soll flächendeckend verfügbar sein, dazu soll die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes gestärkt werden.

Zum Erreichen dieser Ziele sollen Genehmigungsverfahren beschleunigt und der Einsatz alternativer Verlege-Methoden forciert werden. Die Aufgreifschwelle für das Bundesförderprogramm soll zum 1. Januar 2023 entfallen. Gebiete mit einer vergleichsweise schlechten Versorgungsperspektive sollen schneller in die Förderung kommen als solche mit einem höheren Potenzial für eine privatwirtschaftliche Erschließung. Die Länder sollen entscheiden können, in welchen Regionen ein geförderter Ausbau stattfindet. In Markterkundungsverfahren sollen nur noch vertraglich verbindliche Ausbauaussagen berücksichtigt werden. Die Förderbedingungen für das Betreibermodell sollen vereinfacht werden.

Wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser

Der Deutsche Landkreistag hat gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag im Ergebnis einer Sitzung des DLT-Arbeitskreises Kreiskrankenhäuser mit der Konferenz der städtischen Krankenhäuser in einem Schreiben gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit, der Gesundheitsministerkonferenz und den gesundheitspolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen die erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten der kommunalen Krankenhäuser dargelegt. Hierbei geht es u. a. um Unterstützung bei den stark steigenden Energiekosten, eine Verbesserung beim Pflegeentgeltwert, die Verlängerung der Corona-Ausgleichszahlungen und auch weiterhin verkürzte Zahlungsfristen der Krankenkassen.

Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat ihre umfassende Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Ländern mit Stand von Dezember 2021 veröffentlicht. Dargestellt werden neben den Rechtsgrundlagen der Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung insbesondere die der Krankenhausplanung in den einzelnen Bundesländern zu Grunde liegenden Verfahren und Methoden sowie die unterschiedlichen Entwicklungen der Investitionsförderung in den Bundesländern seit Anfang der 1990er Jahre bis zum Jahr 2020 dargestellt. Auf Betreiben des Deutschen Landkreistages wird seit 2017 auch die Beteiligung der Landkreise und kreisfreien Städte an der Investitionsfinanzierung dargestellt, soweit dies landesrechtlich vorgesehen ist. Die Bestandsaufnahme der DKG kann unter https://www.dkgev.de/service/publikationendownloads/bestandsaufnahme-zur-krankenhausfinanzierung-durch-die-bundeslaender/?msclkid=62fb488baabe11eca46270219354e97b abgerufen werden.

In einer begleitenden Pressemitteilung hat die DKG kritisiert, dass die Bundesländer ihrer Pflicht zur auskömmlichen Finanzierung der Investitionen der Krankenhäuser auch im ersten Pandemiejahr 2020 nicht nachgekommen seien. So habe der ermittelte Investitionsbedarf der Kliniken 2020 mehr als sechs Milliarden Euro betragen. Dem stünden aber nur rund drei Milliarden Euro gegenüber, die die Länder für Klinik-Investitionen getragen hätten. Inflationsbereinigt habe sich die Fördersumme seit 1991 damit beinahe halbiert.

BVerwG: Keine Klagebefugnis eines Landkreises gegen stattgebenden Widerspruchsbescheid im übertragenen Wirkungskreis

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in Bestätigung seiner ständigen Rechtsprechung mit Urteil vom 9. Dezember 2021 (Az. 4 C 3.20) entschieden, dass ein Landkreis sichmmangels Klagebefugnis grundsätzlich nicht gegen einen stattgebenden Widerspruchsbescheid im übertragenen Wirkungskreis gerichtlich zur Wehr setzen kann.

Im vorliegenden Fall hatte der klagende Landkreis einem Grundstückseigentümer nach der von ihm angeordneten unmittelbaren Ausführung einer Abrissmaßnahme die entsprechenden Kosten in Rechnung gestellt. Dieser Bescheid wurde von der Widerspruchsbehörde aufgehoben. Die gegen den Widerspruchsbescheid gerichtete Klage des Landkreises blieb in allen Instanzen erfolglos.

Zur Begründung verweist das BVerwG darauf, dass der Landkreis durch die Aufhebung seines Kostenbescheides offensichtlich nicht in seinen eigenen Rechten verletzt werde, so dass ihm für eine Klage die erforderliche Klagebefugnis fehle. Wenn der Landkreis im übertragenen Wirkungskreis handele, nehme er „staatliche Aufgaben wahr, also solche des Landes, und kann daher durch eine von seinen Wünschen oder Vorstellungen abweichende Entscheidung der Widerspruchsbehörde grundsätzlich nicht in seinen Rechten im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO verletzt sein“. Auch vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich über Art. 28 Abs. 2 Satz 2 und 3 GG gewährleisteten Anspruchs auf eine aufgabenadäquate Finanzausstattung konnte der Landkreis im vorliegenden Fall keine Verletzung in eigenen Rechten geltend machen. Dies wäre nach Auffassung des Gerichts nur dann der Fall, wenn der Landkreis „eine nachhaltige, von ihm nicht mehr zu bewältigende und hinzunehmende Einengung seiner Finanzspielräume darlegt und nachweist“.

Wegen des weitgehenden Zusammenfalls von Ausgangs- und Widerspruchsbehörde ist die vorliegende Konstellation in Niedersachsen nicht durchgängig einschlägig. Dennoch ist die Entscheidung im Hinblick auf die Stellung der Kommunen im übertragenen Wirkungskreis von grundlegender Relevanz.

BVerfG weist Klagen gegen die vorläufige Anwendung des EU-Kanada-Handelsabkommens CETA zurück

Mit einem nun veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht mehrere Verfassungsbeschwerden und einen Antrag im Organstreitverfahren zur vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) als unzulässig bzw. unbegründet zurückgewiesen. Der Beschluss des Rates der EU über die vorläufige Anwendung von CETA vom 28.10.2016 sei weder als Ultra-vires-Akt zu qualifizieren noch seien dadurch die Grundsätze des Demokratieprinzips im Sinne von Art. 20 Abs. 1 und 2 GG berührt. Der Ratifizierung von CETA durch Bundestag und Bundesrat dürften nunmehr keine Bedenken entgegenstehen.

CETA regelt den Wegfall fast aller Zölle zwischen der EU und Kanada. Das Handelsabkommen ist seit dem 21. September 2017 vorläufig in Kraft, allerdings nur in den Bereichen unstreitiger EU-Zuständigkeit. Die Regelungen zu Portfolioinvestitionen, zum Investitionsschutz, zum internationalen Seeverkehr, zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen und zum Arbeitsschutz sind von der vorläufigen Anwendung ausgenommen. Das Abkommen ist umstritten, Gegner befürchten eine Verschlechterung des Umweltschutzes sowie eine Absenkung von Sozialstandards.

Soweit die Verfassungsbeschwerden zulässig sind, hält das BVerfG sie für offensichtlich unbegründet.

Bundestag und Bundesrat hatten die vorliegenden Entscheidungen des BVerfG vor ihrer Ratifizierung von CETA noch abgewartet. Darauf haben sich auch die Koalitionsparteien im Koalitionsvertrag trotz der nachdrücklichen Ablehnung von CETA durch Die Grünen während des gesamten Prozesses verständigt. Nach der Entscheidung des BVerfG dürften der Ratifizierung nunmehr keine Bedenken entgegenstehen. Dies gilt auch mit Blick auf die kommunalen Betroffenheiten. CETA tritt erst vollständig in Kraft, wenn alle elf noch ausstehenden Mitgliedstaaten sowie Kanada und die EU das Abkommen ratifiziert haben.

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Der Niedersächsische Landkreistag hat als erster kommunaler Spitzenverband Deutschlands eine eigene Smartphone-App gestartet. Die Relevanz direkter und valider Informationen ist in den aktuellen Krisensituationen weiter angestiegen. Durch Homeoffice und mobiles Arbeiten ist das Smartphone außerdem für viele Entscheidungsträger zu einer Art mobiler Schaltzentrale geworden.

„Die niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover treiben unter Hochdruck mit digitalen Technologien die Modernisierung der Verwaltungsprozesse voran, um ihre Dienstleistungen bürgerfreundlich anzubieten. Da ist es nur konsequent, dass wir da als Spitzenverband Schritt halten,“ erläutert Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des NLT.

Bei der Entwicklung hat man besonders die Mitglieder der Kreistage und der Regionsversammlung sowie die Mitarbeitenden in den Verwaltungen im Blick gehabt. Sie steht als kostenlose App für iOS und Android aber allen kommunalpolitisch Interessierten offen. Die App informiert per Push-Nachricht über aktuelle Pressemitteilungen des NLT und gibt einen Überblick über die anstehenden Termine des Verbandes. Auch die aktuellen Ausgaben der Zeitschrift NLT-Informationen lassen sich direkt abrufen. Weitere Funktionen sind in Planung.

Einen Überblick sowie Downloadlinks finden sich auf https://www.nlt.de/app

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„Die gestern Abend von allen Fraktionen des Landtages beschlossene Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes hilft sehr. Sie ist ein wichtiger Baustein bei der Organisation der Unterbringung der vielen Ukraine-Vertriebenen, die jeden Tag in Niedersachsen ankommen. Nun kann auch das sog. außergewöhnliche Ereignis feststellt werden. Dadurch haben zum Beispiel alle eingesetzten Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen Anspruch auf Freistellung und Lohnfortzahlung. Diejenigen, die den Menschen in Not jetzt helfen, verdienen unser aller Anerkennung und einen verlässlichen Rechtsrahmen“, erläuterte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer heute in Hannover.

Bemerkenswert sei, wie schnell das Gesetzgebungsverfahren vom Niedersächsischen Landtag durchgeführt worden sei: „Der Landkreistag hat erst am Donnerstag im Innenausschuss die Anregung zu dieser Rechtsänderung gegeben. Ein einstimmiger Gesetzesbeschluss im Landtagsplenum schon fünf Tage später ist ein ermutigendes Signal, dass Land und Kommunen die aktuellen Herausforderungen bei der Abmilderung der humanitären Katastrophe in der Ukraine gemeinsam meistern werden“, erklärte Meyer.

Hintergrund: Durch einen kurzfristigen Fraktionsänderungsantrag der vier Landtagsfraktionen SPD, CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen wurde gestern Abend beim Beschluss des Krankenhausinvestitionsgesetzes auch das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz geändert (LT-Drs. 18/10994).

Nach Verkündung des Änderungsgesetzes können dann die rechtlichen Instrumente des Katastrophenvoralarms und das sog. außergewöhnliche Ereignis nach Katastrophenschutzrecht auch für die aktuellen Herausforderungen „für erforderliche Maßnahmen zum Transport, zur Unterbringung, zur Betreuung und zur Versorgung von Kriegsvertriebenen und Flüchtlingen“ eingesetzt werden. Bisher sind sie auf die Corona-Bekämpfung beschränkt gewesen und ausgelaufen.

Erforderlich ist jeweils eine förmliche Feststellung durch die örtliche Katastrophenschutzbehörde oder durch das Land. Das Gesetz ist bis zum 15.7.2022 befristet, weil bis dahin die Novelle des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes verbschiedet werden soll, die die beiden zusätzlichen Instrumente neben der förmlichen Feststellung des Katastrophenfalles dauerhaft regeln soll.

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Friesländer Landrat Ambrosy neuer Präsident des Landkreistages – Neue Doppelspitze mit Diepholzer Landrat Bockhop

Der Landrat des Landkreises Friesland, Sven Ambrosy (SPD), ist neuer Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT). Die aufgrund der hohen Inzidenzwerte digital tagende Landkreisversammlung des Spitzenverbandes der 36 Landkreise und der Region Hannover wählte den 51jährigen Juristen, der seit 2003 als erster hauptamtlicher Landrat an der Spitze der Friesländer Kreisverwaltung steht, am Freitag einstimmig. Das Präsidentenamt beim NLT übt er bis zum 30. September 2024 aus und übernimmt dann für weitere zweieinhalb Jahre die Funktion des Vizepräsidenten.

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2024 wechselt das Amt des Präsidenten auf den heute ebenfalls einstimmig gewählten Diepholzer Landrat Cord Bockhop (CDU). Der 54jährige Jurist wurde erstmals 2011 zum hauptamtlichen Landrat seines Heimatkreises gewählt. Bis zum 30. September 2024 übt Bockhop das Amt des Vizepräsidenten des NLT aus.

Ambrosy und Bockhop folgen auf die bisherige Doppelspitze der Landräte a.D. Klaus Wiswe (Celle) und Bernhard Reuter (Göttingen), die im Wechsel der Funktionen als Präsident und Vizepräsident den Verband seit 2002 geführt hatten. Mit der Wahl gehören Ambrosy und Bockhop gleichzeitig dem Präsidium des Deutschen Landkreistages an. Gemeinsam mit dem hauptamtlichen Geschäftsführenden Präsidiumsmitglied Prof. Dr. Hubert Meyer bilden sie das dreiköpfige Geschäftsführende Präsidium des Niedersächsischen Landkreistages.

Weitere Mitglieder des insgesamt 15 Personen umfassenden Präsidiums sind nunmehr die Landrätinnen Astrid Klinkert-Kittel (Northeim), Christiana Steinbrügge (Wolfenbüttel), Regionspräsident Steffen Krach (Hannover), die Landräte Heiko Blume (Uelzen), Peter Bohlmann (Verden), Marc-André Burgdorf (Emsland), Tobias Gerdesmeyer (Vechta) und Detlev Kohlmeier (Nienburg) sowie für das Ehrenamt in den Kreistagen Arnhild Biesenbach (Stade), Eckhard Ilsemann (Schaumburg), Sascha Laaken (Leer) und Christoph Plett (Peine).

Wiswe und Reuter Ehrenpräsidenten des Landkreistages

Die Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) hat am heutigen Freitag den Landräten a.D. Klaus Wiswe (Celle) und Bernhard Reuter (Göttingen) jeweils die Bezeichnung „Ehrenpräsident“ verliehen. Bisher führt nur der frühere NLT-Vorsitzende Axel Endlein (Northeim) diese Ehrenbezeichnung.

Nach der Satzung des kommunalen Spitzenverbandes der 36 niedersächsischen Landkreise und der Region Hannover kann diese die Bezeichnung „Ehrenpräsident“ an Persönlichkeiten verleihen, die mindestens 10 Jahre hindurch das Amt des Präsidenten des NLT ausgeübt haben. Die beiden Geehrten haben seit 2002 jeweils im Wechsel von zweieinhalb Jahren die Funktionen des Präsidenten/des Vizepräsidenten des NLT innegehabt.

NLT-Präsident Sven Ambrosy würdigte gegenüber den Delegierten die großen verbandspolitischen Erfolge seiner Vorgänger Reuter und Wiswe. Er erinnerte an die schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen zu Beginn ihrer Amtszeiten, den mühsamen Prozess der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, die Schaffung des heutigen Kommunalverfassungsgesetzes und die mit finanziellen Verwerfungen zwischen den Mitgliedern verbundene Reform der Eingliederungshilfe. Zentrales Anliegen der am heutigen Tag aus ihrem Ehrenamt beim NLT scheidenden Persönlichkeiten sei es stets gewesen, alle Mitglieder im NLT zusammenzuhalten und im Kompromisswege zu sachgerechten Lösungen zu kommen.

Ministerpräsident Stephan Weil unterstrich in seinem Grußwort, Bernhard Reuter und Klaus Wiswe hätten die Landkreisebene über zwei Jahrzehnte kompetent und hartnäckig auf der Landesebene vertreten. DLT-Präsident Landrat Reinhard Sager (Ostholstein) würdigte die langjährige Mitgliedschaft im Präsidium des Deutschen Landkreistages. Klaus Wiswe habe diesem Gremium bereits als seinerzeitiger stellvertretender Vorsitzender des NLT seit dem Jahr 2000 angehört, Bernhard Reuter seit dem Jahr 2002, davon seit dem 12. Januar 2010 zudem als Vizepräsident des kommunalen Spitzenverbandes auf der Bundesebene.

Landkreise verlangen bessere Krisenprävention – Bevölkerungsschutz ausbauen, in Gesundheitswesen investieren

„Wir müssen konkrete Konsequenzen aus den schmerzlichen Erfahrungen der vergangenen Jahre und den schrecklichen Geschehnissen in der Ukraine ziehen. Verheerende Waldbrände in vielen Teilen der Welt, eine Flutkatastrophe mitten in Deutschland, Cyberattacken auf die digitale Infrastruktur, eine das öffentliche Leben weitgehend lähmende Pandemie, der Krieg in der Ukraine: Unsere sensiblen Strukturen sind verletzbar. Darüber müssen wir politisch diskutieren, konzeptionell Vorsorge treffen und ganz andere finanzielle Ressourcen in die Hand nehmen als in der Vergangenheit,“ forderte der neu gewählte Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Sven Ambrosy (Landkreis Friesland), im Rahmen der diesjährigen Landkreisversammlung des kommunalen Spitzenverbandes, der auch den überwiegenden Teil der kommunalen Gesundheits- und Katastrophenschutzbehörden des Landes vertritt.

Ambrosy begrüßte vor diesem Hintergrund die Ankündigung von Innenminister Boris Pistorius vom 28. Februar 2022 für ein Sondervermögen zur Ertüchtigung des Zivil- und Katastrophenschutzes. „Leider können wir in der Landesregierung trotz der alarmierenden Erfahrungen dieser Wochen keine konkreten Aktivitäten in dieser Hinsicht erkennen. Der NLT hat bereits vor fünf Jahren ein Positionspapier für einen stärkeren Bevölkerungs- und Katastrophenschutz in Niedersachsen vorgelegt. Es ist bedrückend aktuell. Wann, wenn nicht jetzt, wird diese Initiative endlich aufgenommen?,“ fragte Ambrosy gegenüber den Delegierten der 36 Landkreise und der Region Hannover.

Ambrosy wiederholte zudem die Forderung des NLT, für eine zukunftsfähige Krankenhausstruktur ebenfalls ein Sondervermögen außerhalb des Haushaltes vorzusehen. „Nur, wenn wenigstens eine Milliarde Euro zusätzlich zur Verfügung steht, können wir die schon in Planung befindlichen Vorhaben zur Verbesserung der stationären Versorgung der Bevölkerung realisieren“, so Ambrosy. Der NLT-Präsident ging in seiner Antrittsrede auch auf die Herausforderungen des Klimaschutzes und die Klimafolgenanpassung ein. Die Landkreise würden diesen Prozess aktiv mitgestalten, der ländliche Raum in Norddeutschland könne aber die Folgen der Energie- und Klimawende nicht alleine schultern, stellte Ambrosy fest.

„Um die vielfältigen Aufgaben der Zukunft bewältigen zu können, bedarf es einer neuen Priorisierung politischer Schwerpunkte. Nicht alles, was bisher wünschenswert war, wird sich künftig realisieren lassen. Aber das, was für künftige Generationen zwingend notwendig ist, darf nicht am Geld scheitern,“ forderte der neue Präsident des NLT.

Aufnahme von Vertriebenen aus der Ukraine: Austausch der kommunalen Spitzenverbände mit Bundesinnenministerin Faeser

Die Bundesministerin des Innern und für Heimat hat die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände (auf Bundesebene) Anfang der Woche über die aktuelle Lage im Zusammenhang mit der Aufnahme und Verteilung von Vertriebenen aus der Ukraine informiert. Seinerzeit waren etwa 110.000 Vertriebene seitens der Bundespolizei erfasst. Die Zahl der Vertriebenen, die Deutschland tatsächlich bereits erreicht haben, dürfte deutlich höher liegen. Auch wenn eine zwangsweise Verteilung rechtlich ausgeschlossen ist, wird die strikte Umsetzung des Königsteiner Schlüssels nunmehr angestrebt. Erste Schritte dazu sollen bereits in den Anrainerstaaten der Ukraine, namentlich in Polen, stattfinden. Erst ab Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) besteht Residenzpflicht. Für die Registrierung der Ankommenden sollen alle Kapazitäten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene genutzt werden. Die Vertriebenen sind leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Im Hinblick auf die Gewährung und Abrechnung von Gesundheitsleistungen bereitet der Bund in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen den Einsatz einer Krankenkarte vor. Sämtliche Integrationsangebote des Bundes wie die Integrationskurse oder die Migrationserstberatungsangebote sind für Vertriebene aus der Ukraine geöffnet. Der Bund kündigt Maßnahmen zur finanziellen Entlastung der Kommunen an.

Verteilung von Vertriebenen in Niedersachsen

Staatssekretär Stephan Manke hat die Landkreise am 15. März 2022 darüber informiert, dass das Land Niedersachsen die Umstellung der Verteilung von Vertriebenen aus der Landesaufnahmebehörde auf die Landkreise plant.

Im Einzelnen heißt es dazu im Schreiben des MI: „Aktuell hat die LAB NI seit dem 24. Februar 2022 kumuliert etwa 3.000 Vertriebene aus der Ukraine aufgenommen. Hinzu kommen eine wöchentlich hohe Anzahl von Asylsuchenden sowie vom Bund zugewiesene afghanische Ortskräfte. Darüber hinaus hat der Bund angekündigt, zukünftig Zuweisungen an die Bundesländer unabhängig von den gemeldeten Kapazitäten vorzunehmen.

Wie gestern in der Corona-Runde bereits angekündigt, sehen wir uns vor diesem Hintergrund ebenfalls gezwungen, unser Zuweisungsverfahren umzustellen. Aufgrund der Verfahrensänderung des Bundes werden die Aufnahmekapazitäten der Landesaufnahmebehörde und die zusätzlich geschaffenen Kapazitäten nicht ausreichen, um die Aufnahmefähigkeit des Landes sicherzustellen. Wir müssen daher den Landkreisen und kreisfreien Städten zukünftig ebenfalls feste Kontingente zuweisen. Der Personenkreis umfasst Vertriebene aus der Ukraine, Asylsuchende und afghanischen Ortskräfte. Berechnungsgrundlage für die Aufnahme ist die im Erlass vom 20. August 2021 festgelegte Verteilquote für Ihren Landkreis bzw. kreisfreie Stadt. In der Anlage habe ich eine erste Verteilplanung beigefügt. Bei dieser Planung haben wir einen täglichen Zugang in der LAB NI von 300 Flüchtlingen (Vertriebene, Asylbewerber und Ortskräfte) zugrunde gelegt. Der Bund hat angekündigt, die ersten Verteilungen ab Freitag vorzunehmen. Wir würden mit der dargestellten Weiterleitung daher am kommenden Montag beginnen.“ 

Innenminister Boris Pistorius hat hierzu am 17. März 2022 eine sehr gut angenommene Videokonferenz mit allen Landrätinnen und Landräten durchgeführt. Hierbei wurden seitens der Hauptverwaltungsbeamten eine Reihe weiterer klärungsbedürftiger Fragen aufgeworfen.

NLT regt sofortige Änderung des Katastrophenschutzgesetzes zur Helferfreistellung an

Der NLT hat in der gestrigen Sitzung des Innenausschusses des Niedersächsischen Landtags angeregt, dass Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz sofort in der nächsten Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtags zu ändern. Thema der Anhörung war eigentlich das Niedersächsische Rettungsdienstgesetz. Hintergrund für die eilige Bitte des NLT ist die möglichst unkomplizierte Aktivierung der gesetzlichen Freistellungsansprüche für die Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen, die derzeit zum Beispiel bei der Vorbereitung von Unterkünften von Vertriebenen aus der Ukraine vor Ort im Einsatz sind. Nach aktueller Rechtslage greift der gesetzliche Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber nur dann, wenn die Landrätin oder der Landrat vor Ort den Katastrophenfall förmlich feststellt. Das ist nach Ansicht des NLT seit vielen Jahren in Situationen wie der aktuellen Lage unangemessen, weil keine Gefahr für die Bevölkerung besteht, sondern nur eine sichere Rechtsstellung für die ehrenamtlichen Helfer benötigt wird.

Der Innenausschuss hat signalisiert, das Anliegen aufzugreifen und ggf. schon nächsten Dienstag das Katastrophenschutzgesetz zu ändern.

Stellungnahme zum Katastrophenschutzgesetz

Die kommunalen Spitzenverbände haben in dieser Woche umfangreich Stellung genommen zu einem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes. Vorangestellt haben wir einen Dank für die enge Zusammenarbeit mit den kommunalen Katastrophenschutzbehörden in nun über zwei Jahren praktisch ununterbrochenen Einsatzes des Katastrophenschutzes in Niedersachsen.

Aus unserer Sicht sollte das Gesetz umgehend novelliert werden, um zahlreiche in den letzten Jahren aufgetretene Bedürfnisse der Praxis zu regeln. So muss das neue Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz im Gesetz verankert werden. Strikt haben sich die kommunalen Spitzenverbände allerdings dagegen ausgesprochen, dem neuen Landesamt die Befugnisse der Fachaufsichtsbehörde über die Landkreise und kreisfreien Städte zu übertragen. Alle anderen Landesoberbehörden haben in Niedersachsen ebenfalls keine Fachaufsichtsbefugnisse, sondern die Landkreise unterstehen direkt dem jeweiligen Fachministerium. Dieser zweistufige Verwaltungsaufbau hat sich auch in der Corona-Krise und zum Beispiel der Tierseuchenbekämpfung bewährt. Gerade in einer Krise sollte der „Dienstweg“ nicht länger, sondern kürzer werden.

Neben dieser Thematik haben die kommunalen Spitzenverbände zahlreiche weitere Einzel- und Fachthemen angesprochen und die geplante Verbesserung der Handlungsmöglichkeiten im Katastrophenschutz begrüßt, aber auch eine ganze Reihe von Anregungen der kommunalen Praxis im Detail vorgetragen. Die Landesregierung wird nun das Ergebnis der Anhörung auswerten und dem Niedersächsischen Landtag einen Gesetzentwurf zur Verabschiedung übermitteln; geplant ist eine Beschlussfassung im Mai.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des IfSG und anderer Vorschriften

Wir hatten über die Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des IfSG und anderer Vorschriften unterrichtet. Der entsprechende Entwurf ist mittlerweile nahezu unverändert in den Bundestag eingebracht worden (BT-Drs. 20/958) und war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung. Dazu hat die Hauptgeschäftsstelle des DLT auf der Grundlage zahlreicher Hinweise aus den Landesverbänden eine Stellungnahme abgegeben. Darin wird insbesondere kritisiert, dass der „Instrumentenkasten“ der in den Ländern ab dem 20. März 2022 zur Verfügung stehenden Corona-Schutzmaßnahmen zu stark beschränkt werden soll (§ 28a Abs. 7 IfSG-E) und dass das Verfahren zur Aktivierung weiterer Schutzmaßnahmen zu träge ausgestaltet werden soll (§ 28a Abs. 8 IfSG). Kritisch werden auch einige Aspekte der vorgeschlagenen Änderungen zum Impf- bzw. zum Genesenenstatus bewertet.

Der Entwurf ist in dieser Woche im Bundestag abschließend beraten und verabschiedet worden. Der Bundesrat soll ihm sowie den Änderungen in der Corona-SchutzmaßnahmenAusnahmenverordnung während einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Sondersitzung am heutigen 18. März 2022 zustimmen.

Neue Niedersächsische Corona-Verordnung im Verfahren

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat am 17. März 2022 zu einem aktuellen Entwurf zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung, die parallel zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG-E) des Bundes beraten wird, Stellung genommen.

Eingangs haben wir die Kritik von Ministerpräsident Stephan Weil am Entwurf des IfSG geteilt und die Landesregierung gebeten, sich in der am Freitag stattfindenden Sitzung des Bundesrates für eine Änderung insbesondere des § 28a Abs. 7 IfSG-E („Instrumentenkasten“) und Abs. 8 IfSG-E (Verfahren über einen Beschluss des Landtages) einzusetzen. Im Ergebnis haben wir dafür plädiert, dass Landkreise, auf deren Gebiet die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, selbst über den Einsatz eines verschärften Instrumentariums entscheiden können sollten, ohne dass es eines vorherigen Parlamentsbeschlusses bedarf.

Kritisiert haben wir die geplante Streichung der Lüftungsregelungen in den Bestimmungen zum Hygienekonzept, da der Lüftung bei der Verbreitung des Virus insbesondere in Innenräumen eine erhebliche Bedeutung zukommt. Zur Gastronomieregelungen haben wir eine Gleichstellung von privaten Feiern innerhalb und außerhalb von Gastronomie(einrichtungen) im Hinblick auf die Maskenpflicht gefordert. Nach dem Entfall des § 28b IfSG haben wir zur Regelung für die Diskotheken etc. dringend empfohlen, dass auch für diese Einrichtungen ein Testkonzept für das Personal vorgeschrieben wird.

Während es in § 15 auch weiterhin detaillierte Regelungen für Kindertageseinrichtungen gibt, sind diese Regelungen für die Kindertagespflege (wohl versehentlich) komplett weggefallen. Wir haben daher angeregt, die Regelungen zumindest für die Großtagespflege (vgl. Definition in § 14 Abs. 2 der geltenden Verordnung) durch einen entsprechenden Verweis auch weiterhin für anwendbar zu erklären. Für den Schulbereich (§ 16) haben wir (wieder) eine Regelung für ein Zutrittsrecht für Personen in Notfalleinsätzen der Polizei, der Feuerwehr, eines Rettungsdienstes und sowie der technischen Notdienste, wenn diese das Schulgelände aus einem wichtigen Grund betreten und während des Aufenthalts voraussichtlich keinen Kontakt zu Schülerinnen und Schülern sowie zu Lehrkräften haben, eingefordert.

Ein Inkrafttreten der neuen Regelungen ist für den 19. bzw. 20. März 2022 vorgesehen. Die neue Verordnung soll dann bis zum 2. April 2022 gelten.

Entwurf einer SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dem DLT den Entwurf einer SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) übermittelt. Die neue Verordnung soll die bestehende Corona-ArbSchV, die bis zum 19. März 2022 befristet ist, ersetzen.

Der Entwurf sieht vor, dass die Betriebe – dazu gehören auch die Landkreisverwaltungen – abhängig von der jeweiligen Gefährdungslage Basisschutzmaßnahmen im betrieblichen Hygienekonzept festlegen und umsetzen. Zu prüfen ist dabei insbesondere, ob weiterhin Tests angeboten und Masken bereitgestellt werden sollten sowie ob den Beschäftigten die Möglichkeit von Homeoffice ermöglicht werden soll. Die gesetzliche Homeoffice-Pflicht endet dagegen zum 19. März 2022; die entsprechende Regelung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) soll nicht verlängert werden. Darüber hinaus haben die Arbeitgeber es zu ermöglichen, dass sich die Beschäftigten während der Arbeitszeit impfen lassen können.

Hinweise zur Auslegung von § 36 IfSG

Das BMI hat dem DLT Hinweise zur Auslegung von § 36 IfSG zur Verfügung gestellt. § 36 Abs. 4 IfSG sieht vor, dass Personen, die in Einrichtungen nach § 36 Abs. 1 Nr. 4 IfSG (‚Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern‘) untergebracht werden, der Einrichtungsleitung vor oder unverzüglich nach der Aufnahme ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen haben, dass sie nicht an TBC leiden. Nach § 36 Abs. 5 IfSG haben sie eine entsprechende ärztliche Untersuchung zu dulden, sofern sie nicht über ein solches Zeugnis verfügen. Da in der Aufzählung des § 36 Abs. 1 Nr. 4 IfSG Personen mit einem Schutzstatus nach § 24 AufenthG fehlen, könnte zweifelhaft sein, ob diese Regelungen auch auf Vertriebene aus der Ukraine Anwendung finden. Das ist nach Auffassung von BMI und Bundesministerium für Gesundheit (BMG) der Fall.

Aktueller Sachstand zur Digitalisierung der Gesundheitsämter

Der DLT hat über aktuelle Entwicklungen zur Digitalisierung der Gesundheitsämter wie folgt informiert:

1. Nach derzeitigem Sachstand wird eine Förderung der Software SORMAS im kommenden Jahr

  nicht mehr durch den Bund unterstützt. Die Nutzung der Open Source Software soll nach

  Angaben des Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung aber zukünftig über eine

  gemeinnützige Stiftung möglich sein.

2. In einem Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit hat der Deutsche Landkreistag

  Herausforderungen bei der Nutzung von DEMIS aufgezeigt.

3. Genesenennachweise im Digitalen Covid-Zertifikat können künftig auch auf Basis von Antigen

  Schnelltests ausgestellt werden.

4. Zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht werden die Bundesländer digitale

  Meldeplattformen aufbauen.

5. Der Deutsche Landkreistag hat sich in einem Schreiben zu dem Förderprogramm zur

  Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes geäußert, das sich derzeit in der

  Konzeptionsphase befindet.

6. Fast alle Bundesländer lassen ihre luca-Lizenzen auslaufen. 

Die Förderung des Projektes SORMAS@DEMIS durch das BMG läuft nun im November 2022 aus. Eine weitere politische und finanzielle Unterstützung durch das BMG ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vorgesehen. In der vergangenen Sitzung des Nutzerkomitees SORMAS@DEMIS haben sich die Verantwortlichen des HZI zur Zukunft von SORMAS geäußert. SORMAS solle nach Ablauf des Förderzeitraums weiterhin als freie Open Source Software zur Verfügung stehen. Allerdings werde das HZI die Software an eine noch zu gründende gemeinnützige Stiftung abgeben. Diese Stiftung werde die „Kuratierung“ der Software übernehmen. Dies beinhalte das Anforderungsmanagement, die Beratung von Gesundheitsämtern, die Koordinierung von Ideen und die Zertifizierung und Akkreditierung von Anbietern. Entsprechende Zuwendungen an die Stiftung sowie die darüberhinausgehende Organisation müssten die Gesundheitsämter allerdings selbst übernehmen. So könne die Stiftung die Software selbst nicht programmieren und auch keine entsprechenden Beauftragungen (weder für die Programmierung von Softwarecodes noch den Betrieb von Servern) durchführen.

Anmerkung: Die NLT-Geschäftsstelle nimmt staunend Kenntnis!

Gesetzentwurf zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes

Das BMAS hat eine Formulierungshilfe vorgelegt, mit der die derzeitige Befristung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes entgegen den ursprünglichen Überlegungen sowie weitere pandemiebedingt befristete Regelungen bis längstens 23. September 2022 verlängert werden sollen.

Referentenentwurf eines Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes

BMAS und BMFSFJ haben den Referentenentwurf eines Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes vorgelegt, das ab Juli 2022 einen monatlichen Zuschlag für bedürftige Kinder in Höhe von 20 Euro sowie eine Einmalzahlung für bedürftige Erwachsene in Höhe von 100 Euro vorsieht. Der DLT hat sich in seiner kurzfristig erforderlichen Stellungnahme auf einen verfassungsrechtlichen Punkt beschränkt, nämlich den unzulässigen Aufgabendurchgriff des Bundes bei der Einmalzahlung für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt.

Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat für die Koalitionsfraktionen eine Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vorgelegt. Insgesamt stellt der Bund eine Milliarde Euro für Prämienzahlungen zur Verfügung. Das Geld wird jeweils zur Hälfte für Prämienzahlungen im Krankenhausbereich und im Bereich der Langzeitpflege eingesetzt.

In einem neuen § 26e des Krankenhausfinanzierungsgesetzes erhalten Krankenhäuser, die im Jahr 2021 besonders viele mit dem Coronavirus infizierte Patienten zu behandeln hatten, die beatmet werden mussten, finanzielle Mittel für Prämienzahlungen. Zur Umsetzung von Prämienzahlungen im Bereich der Langzeitpflege wird § 150a SGB XI angepasst. 

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Neue Doppelspitze mit Diepholzer Landrat Bockhop Der Landrat des Landkreises

Friesland, Sven Ambrosy (SPD), ist neuer Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT). Die aufgrund der hohen Inzidenzwerte digital tagende Landkreisversammlung des Spitzenverbandes der 36 Landkreise und der Region Hannover wählte den 51jährigen Juristen, der seit 2003 als erster hauptamtlicher Landrat an der Spitze der Friesländer Kreisverwaltung steht, am Freitag einstimmig. Das Präsidentenamt beim NLT übt er bis zum 30. September 2024 aus und übernimmt dann für weitere zweieinhalb Jahre die Funktion des Vizepräsidenten.

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2024 wechselt das Amt des Präsidenten auf den heute ebenfalls einstimmig gewählten Diepholzer Landrat Cord Bockhop (CDU). Der 54jährige Jurist wurde erstmals 2011 zum hauptamtlichen Landrat seines Heimatkreises gewählt. Bis zum 30. September 2024 übt Bockhop das Amt des Vizepräsidenten des NLT aus.

Ambrosy und Bockhop folgen auf die bisherige Doppelspitze der Landräte a.D. Klaus Wiswe (Celle) und Bernhard Reuter (Göttingen), die im Wechsel der Funktionen als Präsident und Vizepräsident den Verband seit 2002 geführt hatten. Mit der Wahl gehören Ambrosy und Bockhop gleichzeitig dem Präsidium des Deutschen Landkreistages an. Gemeinsam mit dem hauptamtlichen Geschäftsführenden Präsidiumsmitglied Prof. Dr. Hubert Meyer bilden sie das dreiköpfige Geschäftsführende Präsidium des Niedersächsischen Landkreistages.

Weitere Mitglieder des insgesamt 15 Personen umfassenden Präsidiums sind nunmehr die Landrätinnen Astrid Klinkert-Kittel (Northeim), Christiana Steinbrügge (Wolfenbüttel), Regionspräsident Steffen Krach (Hannover), die Landräte Heiko Blume (Uelzen), Peter Bohlmann (Verden), Marc-André Burgdorf (Emsland), Tobias Gerdesmeyer (Vechta) und Detlev Kohlmeier (Nienburg) sowie für das Ehrenamt in den Kreistagen Arnhild Biesenbach (Stade), Eckhard Ilsemann (Schaumburg), Sascha Laaken (Leer) und Christoph Plett (Peine).

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Bevölkerungsschutz ausbauen, in Gesundheitswesen investieren „Wir müssen konkrete Konsequenzen aus den schmerzlichen Erfahrungen der vergangenen Jahre und den schrecklichen Geschehnissen in der Ukraine ziehen. Verheerende Waldbrände in vielen Teilen der Welt, eine Flutkatastrophe mitten in Deutschland, Cyberattacken auf die digitale Infrastruktur, eine das öffentliche Leben weitgehend lähmende Pandemie, der Krieg in der Ukraine: Unsere sensiblen Strukturen sind verletzbar. Darüber müssen wir politisch diskutieren, konzeptionell Vorsorge treffen und ganz andere finanzielle Ressourcen in die Hand nehmen als in der Vergangenheit,“ forderte der neu gewählte Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Sven Ambrosy (Landkreis Friesland), im Rahmen der diesjährigen Landkreisversammlung des kommunalen Spitzenverbandes, der auch den überwiegenden Teil der kommunalen Gesundheits- und Katastrophenschutzbehörden des Landes vertritt.

Ambrosy begrüßte vor diesem Hintergrund die Ankündigung von Innenminister Boris Pistorius vom 28.02.2022 für ein Sondervermögen zur Ertüchtigung des Zivil- und Katastrophenschutzes. „Leider können wir in der Landesregierung trotz der alarmierenden Erfahrungen dieser Wochen keine konkreten Aktivitäten in dieser Hinsicht erkennen. Der NLT hat bereits vor fünf Jahren ein Positionspapier für einen stärkeren Bevölkerungs- und Katastrophenschutz in Niedersachsen vorgelegt. Es ist bedrückend aktuell. Wann, wenn nicht jetzt, wird diese Initiative endlich aufgenommen?,“ fragte Ambrosy gegenüber den Delegierten der 36 Landkreise und der Region Hannover.

Ambrosy wiederholte zudem die Forderung des NLT, für eine zukunftsfähige Krankenhausstruktur ebenfalls ein Sondervermögen außerhalb des Haushaltes vorzusehen. „Nur wenn wenigstens eine Milliarde Euro zusätzlich zur Verfügung steht, können wir die schon in Planung befindlichen Vorhaben zur Verbesserung der stationären Versorgung der Bevölkerung realisieren“, so Ambrosy. Der NLT-Präsident ging in seiner Antrittsrede auch auf die Herausforderungen des Klimaschutzes und die Klimafolgenanpassung ein. Die Landkreise würden diesen Prozess aktiv mitgestalten, der ländliche Raum in Norddeutschland könne aber die Folgen der Energie- und Klimawende nicht alleine schultern, stellte Ambrosy fest.

„Um die vielfältigen Aufgaben der Zukunft bewältigen zu können, bedarf es einer neuen Priorisierung politischer Schwerpunkte. Nicht alles, was bisher wünschenswert war, wird sich künftig realisieren lassen. Aber das, was für künftige Generationen zwingend notwendig ist, darf nicht am Geld scheitern,“ forderte der neue Präsident des NLT.

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Die Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) hat am heutigen Freitag den Landräten a.D. Klaus Wiswe (Celle) und Bernhard Reuter (Göttingen) jeweils die Bezeichnung „Ehrenpräsident“ verliehen. Bisher führt nur der frühere NLT-Vorsitzende Axel Endlein (Northeim) diese Ehrenbezeichnung.

Nach der Satzung des kommunalen Spitzenverbandes der 36 niedersächsischen Landkreise und der Region Hannover kann diese die Bezeichnung „Ehrenpräsident“ an Persönlichkeiten verleihen, die mindestens 10 Jahre hindurch das Amt des Präsidenten des NLT ausgeübt haben. Die beiden Geehrten haben seit 2002 jeweils im Wechsel von zweieinhalb Jahren die Funktionen des Präsidenten/des Vizepräsidenten des NLT innegehabt.

NLT-Präsident Sven Ambrosy würdigte gegenüber den Delegierten die großen verbandspolitischen Erfolge seiner Vorgänger Reuter und Wiswe. Er erinnerte an die schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen zu Beginn ihrer Amtszeiten, den mühsamen Prozess der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, die Schaffung des heutigen Kommunalverfassungsgesetzes und die mit finanziellen Verwerfungen zwischen den Mitgliedern verbundene Reform der Eingliederungshilfe. Zentrales Anliegen der am heutigen Tag aus ihrem Ehrenamt beim NLT scheidenden Persönlichkeiten sei es stets gewesen, alle Mitglieder im NLT zusammenzuhalten und im Kompromisswege zu sachgerechten Lösungen zu kommen. Ministerpräsident Stephan Weil unterstrich in seinem Grußwort, Bernhard Reuter und Klaus Wiswe hätten die Landkreisebene über zwei Jahrzehnte kompetent und hartnäckig auf der Landesebene vertreten. DLT-Präsident Landrat Reinhard Sager (Ostholstein) würdigte die langjährige Mitgliedschaft im Präsidium des Deutschen Landkreistages. Klaus Wiswe habe diesem Gremium bereits als seinerzeitiger stellvertretender Vorsitzender des NLT seit dem Jahr 2000 angehört, Bernhard Reuter seit dem Jahr 2002, davon seit dem 12.01.2010 zudem als Vizepräsident des kommunalen Spitzenverbandes auf der Bundesebene.

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Niedersachsen packt an: Solidarität und Hilfe für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

Am 10. März 2022 hat sich auf Einladung von Ministerpräsident Stephan Weil der politische Steuerungskreis des Bündnisses „Niedersachsen packt an“ getroffen, dem neben dem Ministerpräsidenten der in diesem Fall durch STS Dr. Berend Lindner vertretene stellv. Ministerpräsident und jeweils ein Vertreter der Unternehmerverbände, des DGB, die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, der beiden großen christlichen Kirchen und der drei kommunalen Spitzenverbände angehören.

Die Bündnispartnerinnen und -partner von NIEDERSACHSEN PACKT AN verliehen in einer gemeinsamen Pressemitteilung ihrer Sorge Ausdruck und möchten zugleich Zuspruch und Ermutigung stiften, indem sie ihr Bündnis und den gemeinsamen Schulterschluss bekräftigten. Bei uns in Niedersachsen werde es Schutz und Zuflucht geben für diejenigen, die gezwungen sind, aus Angst um ihr eigenes Leben und das ihrer Familienangehörigen ihre Heimat zu verlassen. Schon jetzt erlebten wir eine überwältigende Hilfsbereitschaft und Solidaritätsbekundungen aller Orten aus der Zivilgesellschaft. Gemeinsam wollen sich alle Partnerinnen und Partner des Bündnisses NIEDERSACHSEN PACKT AN dafür einsetzen, dass Ukrainerinnen und Ukrainer Schutz und Unterkunft finden und neben Versorgung und materieller Hilfe soziale Unterstützung und Empathie erhalten. 

Die Bündnispartner bekräftigten, gemeinsam zur Entlastung der Situation in den Grenzgebieten beitragen zu wollen, wo derzeit viele Ukrainerinnen und Ukrainer nahe ihrer Heimat Schutz suchten. Die humanitären Hilfsangebote und Spendenaktionen der beiden großen christlichen Kirchen seien international aufgespannt und reichten mit ihren Strukturen bis in die örtliche Ebene. Die niedersächsischen Städte, Gemeinden, Landkreise und die Region Hannover sowie das Land zeigten ihre Solidarität – gerade auch zu Partnerstädten und Partnerregionen in der Ukraine – mit Hilfs- und Spendenaktionen für die betroffenen Menschen vor Ort. Auch die Hilfsbereitschaft der niedersächsischen Unternehmen, Gewerkschaften, Verbände und Vereine sei groß.

Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, erklärte im Anschluss an die Sitzung: „Die in den Krisen der vergangenen Jahre besonders beanspruchten Landkreise und die Region Hannover stellen sich auch dieser neuen Herausforderung. Die kreislichen Ausländerbehörden sind wegen der überwiegend dezentralen Einreise noch stärker gefordert als in der Flüchtlingskrise 2015/2016. Gleichwohl werden die Landkreise sich im engen Schulterschluss mit den Gemeinden insbesondere für die Unterbringung derjenigen Vertriebenen einsetzen, die keine familiären Anlaufpunkte haben.“ 

Ukraine-Konflikt: Vorübergehender Schutz nach § 24 AufenthG

Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung ist im Bundesanzeiger verkündet worden. Damit werden aus der Ukraine Vertriebene (Staatsangehörige der Ukraine sowie sonstige Drittstaatsangehörige) vorübergehend vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit und können den für die Zeit nach Außerkrafttreten der Verordnung erforderlichen Aufenthaltstitel nach der Einreise im Bundesgebiet einholen. Da der Rat der Europäischen Union am 4. März 2022 einen entsprechenden Durchführungsbeschluss gefasst hat, kann den Betroffenen nunmehr eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erteilt werden. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen. Leistungsrechtlich fallen die Betroffenen in den Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Zu den Einzelheiten teilt der Deutsche Landkreistag u.a. Folgendes mit:

„Zur Überbrückung der aufenthaltsrechtlichen Situation bis zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach § 24 AufenthG durch die Ausländerbehörden hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat die Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Ausländern (Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung – UkraineAufenthÜV) erlassen, die am 8.3.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde und am 9.3.2022 in Kraft tritt (BAnz AT 08.03.2022 V1).

Nach § 2 der Verordnung vorübergehend vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind danach

       – Ausländer, die sich am 24.2.2022 in der Ukraine aufgehalten und ohne Aufenthaltstitel in

         das Bundesgebiet eingereist sind oder bis zum Außerkrafttreten der Verordnung noch

         einreisen werden (§ 2 Abs. 1). Diese Befreiung erfasst sowohl visumsbefreite wie nicht

         visumsbefreite Ausländer. Auf die Staatsangehörigkeit der Betroffenen kommt es in

         diesem Fall also nicht an.

       – Ukrainer, die am 24.2.2022 einen Wohnsitz in der Ukraine hatten, sich zu diesem Zeitpunkt

         aber vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben und in das Bundesgebiet

         eingereist sind oder noch einreisen (§ 2 Abs. 2). Das gilt auch für dort anerkannte

         Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention.

       – Ukrainer, die sich am 24.2.2022 bereits rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben,

         ohne den für einen langfristigen Aufenthalt erforderlichen Titel zu besitzen (§ 2 Abs. 3).

Die Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels gilt rückwirkend zum 24.2.2022 (§ 2 Abs. 4). § 3 der Verordnung regelt, dass Aufenthaltstitel im Inland beantragt werden können. Die Geltungsdauer der Verordnung ist bis zum 23.5.2022 befristet.“

Bauminister lädt zum runden Tisch

Zur Unterbringung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine hat der niedersächsische Bauminister Olaf Lies am Donnerstag gemeinsam mit dem Verband der Wohnungswirtschaft (vdw) einen Runden Tisch einberufen. Daran haben neben den Kommunen die Vertreter der Wohnungswirtschaft, der Grundeigentümer und der Mieter, die Wohlfahrtsverbände und der Flüchtlingsrat teilgenommen. „Wir alle sind beeindruckt von der großen Hilfsbereitschaft, die es bei den Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen gibt“, sagte Lies. Es komme jetzt darauf an, diese Hilfsbereitschaft zu unterstützen und zu koordinieren. Und weiter: „Die Menschen aus der Ukraine brauchen jetzt dringend eine Unterkunft, wo sie zur Ruhe kommen können, um das Erlebte zu verarbeiten.“

Der Runde Tisch wendet sich mit einem Appell an die Wohnungswirtschaft, Unterkünfte und Wohnungen zur Verfügung zu stellen. „Auch jede private Hilfe ist jetzt hochwillkommen“, so Olaf Lies. Um die Unterstützung koordinieren zu können, sollen alle Hilfsangebote an die örtlich zuständigen Kommunen gegeben werden, appellierte insbesondere Kai Weber, der Geschäftsführer des Flüchtlingsrates Niedersachsen. Auf diese Weise werde es auch möglich sein, weitere Unterstützungsmöglichkeiten einzuleiten.

Eine gute und sichere Unterkunft ist nicht nur ein Schlüssel für die Integration, sondern aktuell auch wesentlich als Zuflucht, um die grausamen Geschehnisse zu verarbeiten“, sagte Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. „Anders als 2015/2016 kommen derzeit überwiegend Frauen und Kinder zu uns, wir möchten – wenn irgend möglich – vermeiden, diese in Sammelunterkünfte unterbringen zu müssen,“ erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Hubert Meyer. „Daher fragen unsere Städte, Gemeinden und Landkreise seit Beginn des Krieges fortlaufend Kapazitäten der Wohnungswirtschaft und auch bei Privaten ab.“, ergänzte Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages. „Es ist wichtig, dass unsere Kommunen Kapazitäten und Bedarfe kennen und diese koordinieren, denn nur so kann eine angemessene und insbesondere auch sichere Unterbringung gewährleistet werden,“ appellierten daher die Vertreter der Kommunen an die Bürgerinnen und Bürger.

Bauminister Lies wies abschließend darauf hin, dass das Land erst vor wenigen Monaten die Unterbringung von Flüchtlingen auch rechtlich deutlich vereinfacht hat: „Wenn ein Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen vorübergehend umgenutzt wird, so ist dafür keine aufwändige Baugenehmigung mehr nötig. Es reicht aus, wenn die Fachleute der Behörden dabei eingebunden sind.“ Dies habe das Bauministerium den Kommunen in einem Erlass kürzlich noch einmal deutlich gemacht.

Sitzung des DLT-Präsidiums am 7./8. März 2022 in Saarlouis

Auf Einladung des Saarländischen Landkreistages fand am 7./8. März 2022 die 307. Sitzung des Präsidiums des Deutschen Landkreistages in der Kreisstadt des Landkreises Saarlouis statt. Die Verbandspitze berichtete über die ersten Gespräche mit der neuen Bundesregierung. Naturgemäß hat sich das Präsidium mit den Folgen des Krieges in der Ukraine befasst. Eingehend diskutierte das Präsidium die mit der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht verbundenen Herausforderungen und die Zweckmäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht. Auf der umfangreichen Tagesordnung standen ferner weitere Themen, die für die Landkreise von großer Bedeutung sind. In der Pressemitteilung werden davon folgende Aspekte aufgegriffen:

– Klimaschutz mit Akzeptanz

– Erhöhung der Pendlerpauschale gut, aber nicht ausreichend

– Ordentliche Finanzausstattung

– Corona-Zuschuss des Bundes in dieser Form wäre verfassungswidrig und

– Glasfaserförderung in bewährter Form weiterführen.

NLT-Präsident Wiswe und NLT-Vizepräsident Reuter beim DLT verabschiedet

Landrat a.D. Klaus Wiswe, Celle, Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), und Landrat a. D. Bernhard Reuter, Göttingen, Vizepräsident des NLT, wurden im Rahmen der Präsidiumssitzung des Deutschen Landkreistages am 7./8. März 2022 in Saarlouis aus dem Präsidium des Deutschen Landkreistages verabschiedet. DLT-Präsident Landrat Reinhard Sager (LK Ostholstein) hob in seiner Würdigung hervor, es sei sehr ungewöhnlich, dass zwei Repräsentanten eines Landesverbandes ihre Landkreise jeweils zwei Jahrzehnte – Klaus Wiswe sogar 22 Jahre – im höchsten Führungsgremium der deutschen Landkreise vertreten. Ihr Wort habe dort Gewicht gehabt. Wiswe erinnerte an die besonderen Anliegen der ostdeutschen Landesverbände, den mühsamen Kampf um mehr kommunalen Einfluss auf die Arbeitsmarktpolitik, die Finanz- und Flüchtlingskrise sowie die Coronapandemie, die die Kreisebene in besonderer Weise gefordert hätten. Er appellierte ebenso wie Bernhard Reuter, der über 10 Jahre als Vizepräsident des DLT hervorgehobene Verantwortung auf der Bundesebene trug, an die Kolleginnen und Kollegen, auch künftig stets das kommunale Interesse nach vorne zu stellen und einig zu bleiben.

Entwurf einer Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Änderung des IfSG

Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Entwurf einer Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften übermittelt. Der Entwurf sieht vor, dass in den Ländern auch in Zukunft eine Verpflichtung zum Tragen von Masken in bestimmten Einrichtungen sowie im ÖPNV und Testpflichten zum Schutz vulnerabler Personen angeordnet werden können. Ferner werden Definitionen zum Impf-, Genesenen- und Testnachweis unmittelbar in das Gesetz aufgenommen. Die Verabschiedung des Gesetzes durch Bundestag und Bundesrat steht in der kommenden Woche zu erwarten.

Der DLT hatte den Entwurf des Gesetzes mit einer Fristsetzung von wenigen Stunden zur Stellungnahme erhalten. Wir haben bereits zum 9. März 2022 unseren großen Unmut über das unzumutbare Verfahren sowie Kritik zum unzureichenden Inhalt des Gesetzentwurfs vorgetragen. Insbesondere haben wir inhaltlich kritisiert, dass Ländern und Kommunen noch in einer Hochphase der Inzidenzen der Instrumentenkasten zur Eindämmung der Pandemie aus der Hand geschlagen werden soll. Auch Ministerpräsident Stefan Weil hat sich sehr kritisch zu den Plänen des Bundes geäußert.

Dritte Verordnung zur Änderung der CoronaEinreiseV in Kraft getreten

Die Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ist am 2. März 2022 im Bundesanzeiger verkündet worden (BAnz AT 2. März 2022 V1) und am 3. März 2022 in Kraft getreten.

Die Verordnung sieht im Wesentlichen eine neue Definition des Begriffs „Hochrisikogebiet“ und erleichterte Einreiseregelungen für Kinder unter 12 Jahren vor. Außerdem wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Impf- bzw. Genesenennachweis vorliegt. Die bisherige dynamische Verweisung auf die Internetseiten des Robert Koch-Instituts (RKI) bzw. des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) entfällt. Die Verordnung ist bis zum 19. März 2022 befristet.

Entwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der COVID-19-SchAusnahmV

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) übermittelt. Der Entwurf sieht vor, dass die Begriffe „Testnachweis“, Genesenennachweis“ und „Impfnachweis“ künftig im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt werden. Der bisherige § 5 der SchAusnahmV soll aufgehoben werden. In § 6 Abs. 2 SchAusnahmV sollen die Rückausnahmen zu landesrechtlichen Absonderungsregelungen neu geregelt werden.

Bundesbauministerium hebt Verfahrenserleichterungen aufgrund der CoronaPandemie im Bauvergaberecht auf

Im März 2020 hatte das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) darauf hingewiesen, dass aufgrund der Corona-Pandemie auch im Baubereich die Voraussetzungen für Dringlichkeitsvergaben vorliegen können. Zudem hatte es in Bezug auf Gesundheitsschutz und den Umgang mit Bauablaufstörungen im Juni 2020 Hinweise zum Umgang mit bauvertraglichen Fragen gegeben. Nach Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (§ 5 Infektionsschutzgesetz) und dem schrittweisen zurückfahren der Corona-Schutzmaßnahmen hebt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die per Erlass getroffenen Sonderreglungen zum 20. März 2022 auf.

Referentenentwurf eines Steuerentlastungsgesetzes

Das Bundesministerium der Finanzen hat dem DLT den Referentenentwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 übersandt, mit dem insbesondere die steuerlichen Maßnahmen der Ergebnisse des Koalitionsausschusses umgesetzt werden sollen. Der Referentenentwurf enthält folgende Maßnahmen:

  • Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2022,
  • Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf10.347 Euro rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 und
  • Vorziehen der bis 2026 befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 auf 38 Cent.

Entwurf für eine große Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Entwurf für eine große Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt. Die umfangreichen Änderungen im EEG, die im Wesentlichen am 1. Januar 2023 in Kraft treten sollen, zielen auf einen deutlich beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland ab.

Hierüber hat uns der Deutsche Landkreistag (DLT) wie folgt informiert:

„Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hatte im Januar 2022 in seiner Eröffnungsbilanz ein Klimaschutz-Sofortprogramm angekündigt, das in zwei Paketen im Frühjahr und im Sommer 2022 vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Als Bestandteil des ersten Paketes (‚Osterpaket‘) hat das BMWK der Hauptgeschäftsstelle kurzfristig den beigefügten Entwurf für eine große Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) übermittelt (267 Seiten!). Nach Aussage des BMWK ist dies das größte Beschleunigungsgesetz für erneuerbare Energien seit dem Bestehen des EEG.“

Entwurf einer Verordnung zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen

In Ausgabe 31 /2021 hatten wir über den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen informiert. Der Gesetzentwurf hat im Verlauf der Beratungen noch zahlreiche Änderungen erfahren.

Das Sozialministerium hat der AG KSV nun Gelegenheit gegeben, zu dem auf § 6 des Gesetzentwurfs basierenden Entwurf einer Verordnung zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung Stellung zu nehmen. Der Verordnungsentwurf regelt insbesondere das Nähere

– zum besonderen öffentlichen Bedarf (§ 2 DVO-E),

– zur zuständigen Stelle (§ 3 DVO-E),

– zu den vertraglichen Verpflichtungen der Bewerberinnen und Bewerber sowie zur

– Vertragsstrafe (§ 4 DVO-E),

– zum Antrags- und Auswahlverfahren (§§ 5 bis 7 DVO-E) und

– zur Zuteilung der Studienplätze (§ 8 DVO-E).

Verbändeposition zum lokalen Stopp des Energiebezuges aus Russland

Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) haben eine gemeinsame Position zum Umgang mit Initiativen zum lokalen Stopp des Energiebezugs aus Russland formuliert. Zu den Einzelheiten teilt der Deutsche Landkreistag (DLT) Folgendes mit:

„Die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) haben am 4. März 2022 die beigefügte gemeinsame Position zum Umgang mit Initiativen zum lokalen Stopp des Energiebezugs aus Russland formuliert.

Angesichts des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine gibt es vielerorts Initiativen, die fordern, den Bezug von Energieträgern aus Russland proaktiv zu beenden. Die Landkreise, Städte und Gemeinden sowie ihre kommunalen Unternehmen sehen sich gemeinsam in der Verpflichtung, im Sinne der Solidarität für die Ukraine Verantwortung in der aktuellen Situation zu übernehmen. Die kommunalen Spitzenverbände und der VKU sind gleichwohl überzeugt, dass eine wirksame energiepolitische Reaktion auf die russische Aggression nur in enger Abstimmung zwischen den nationalen und europäischen Partnern erreicht werden kann. Keine deutsche Kommune und kein Stadtwerk kann hinsichtlich des Energiebezuges vollständig unabhängig agieren, sodass es maßgeblich auf ein gemeinsames, koordiniertes Vorgehen ankommt. In diesem Sinne soll das Positionspapier die kommunalen Entscheidungsträgerinnen und -träger in der Diskussion etwaiger Bestrebungen vor Ort unterstützen.“

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Die diesjährige Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) findet am Freitag, den 18. März 2022 um 10.00 Uhr statt. Angesichts der anhaltend hohen Infektionsgefahr treffen sich die 74 Delegierten der 36 Landkreise und der Region Hannover, die auch die Gesundheits- und Katastrophenschutz-behörden repräsentieren, wie im Vorjahr nur in digitaler Form. „Das Präsidium hat sich schweren Herzens hierzu entschlossen. Insbesondere weil wir unsere langjährigen Führungspersönlichkeiten Landrat a. D. Klaus Wiswe (Celle) und Landrat a. D. Bernhard Reuter (Göttingen) verabschieden, die gemeinsam über 20 Jahre alternierend als Präsident bzw. Vizepräsident für den kommunalen Spitzenverband Verantwortung getragen haben, hätten wir gerne eine würdige Veranstaltung in Präsenz durchgeführt. Die Umstände lassen das leider noch nicht zu,“ erklärte das Geschäftsführende Mitglied des NLT-Präsidiums, Hubert Meyer. Neben Wiswe und Reuter scheiden sieben weitere Mitglieder aus dem bisher 13köpfigen Präsidium aus.

Nach den notwendigen vereinsrechtlichen Regularien u.a. mit der Neuwahl des Präsidiums, des Präsidenten und des Vizepräsidenten und der Fachausschüsse des Verbandes werden Ministerpräsident Stephan Weil und der Präsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Reinhard Sager (Ostholstein) Grußworte an die Versammlung richten.

Die Veranstaltung ist im ersten Teil nicht öffentlich, Pressevertreter können jedoch am Freitag, den 18.03.2022 ab ca. 10.30 Uhr digital an der Veranstaltung teilnehmen. Dazu bitten wir um Anmeldung bis Freitag, den 11.03.2022 13.00 Uhr an meyn@nlt.de. Sie erhalten dann durch unseren Dienstleister am 15.03.2022 einen Zugangscode und am Freitag, den 18.03.2022 eine E-Mail der Geschäftsstelle, sobald der interne Teil abgeschlossen ist.

Präsident Landrat a.D. Klaus Wiswe, Vizepräsident Landrat a.D. Bernhard Reuter sowie die beiden für das Amt des Präsidenten (Landrat Sven Ambrosy, Landkreis Friesland) und des Vizepräsidenten (Landrat Cord Bockhop, Landkreis Diepholz) nominierten Personen werden die Veranstaltung im Haus der Kommunalen Selbstverwaltung, Am Mittelfelde 169, 30519 Hannover, Raum 501/502 (5. Etage) wahrnehmen. Alle genannten Personen stehen ab ca. 11.15 Uhr auch für O-Töne und Aufnahmen zur Verfügung. Bei Interesse bitten wir aus organisatorischen Gründen ebenfalls um Anmeldung bei meyn@nlt.de bis Mittwoch, den 16.03.2022.