impfstoff-ampullen

Die niedersächsischen Landkreise fordern den Bund und das Land Niedersachsen auf, in der aktuellen Krisensituation wieder vor die Lage zu kommen und stringenter zu handeln: „Die Landrätinnen und Landräte haben sich für eine Rückkehr zur staatlichen Organisation der Impfstoffverteilung ausgesprochen, wie wir sie bis 30. September 2021 hatten. Wir brauchen hier dringend mehr Verlässlichkeit. Morgen gilt in Niedersachsen fast flächendeckend die Warnstufe 2. In dieser Lage sollte der Landtag die pandemische Lage und die Landesregierung sodann das außergewöhnliche Ereignis nach Katastrophenschutzrecht feststellen. Dann können beispielsweise dringend benötigte Helfer des Katastrophenschutzes beim Impfen eingesetzt werden“, fasste NLT-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubert Meyer die aktuelle Stimmung im Verband der niedersächsischen Landkreise und der Region Hannover nach einer entsprechenden Abfrage zusammen.

„Zudem wirkt die wohl heute Abend zu erwartende Novelle der Niedersächsischen Corona-Verordnung wie aus der Zeit gefallen: Wollen wir wirklich volle Fußballstadien, offene Diskotheken und Shisha-Bars, während die Situation in den Krankenhäusern und Intensivstationen jeden Tag bedrückender wird? Die noch schlimmere Lage in anderen Bundesländern darf kein Argument für Zögern in Niedersachsen sein. Der Rat der Wissenschaftler ist eindeutig: Nur drastische Kontaktreduzierungen werden gegen die aktuelle Welle noch helfen. Der heute veröffentlichte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bestätigt eindrucksvoll die Handlungsmöglichkeiten des Staates für das Gemeinwohl,“ so Meyer.

Cover-NLT-Aktuell-30

MPK-Beschluss zu Corona-Maßnahmen

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben sich mit Beschluss vom 18. November 2021 erneut auf Maßnahmen zur Bekämpfung der CoronaPandemie verständigt. Der Beschluss sieht vor allem das Folgende vor:

  • Bund und Länder haben sich darauf verständigt, das Impfangebot auszuweiten. DerBund sagt zu, von den Ländern organisierte Impfmöglichkeiten einschl. der Impfzentren bis zum 31. Mai 2022 finanziell zu unterstützen.
  • Für Mitarbeiter sowie Besucher von Alten- und Pflegeheimen sieht der Beschluss eine tägliche Testpflicht vor; geimpfte Mitarbeiter müssen regelmäßig ein negatives Testergebnis vorweisen. Für Mitarbeiter in Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie mobiler Pflegedienste soll der Bund eine Impfpflicht vorsehen. Pflegekräfte sollen erneut einen Bonus erhalten, die Krankenhäuser wirtschaftlich entlastet werden. Das THW sowie die Bundeswehr stehen für Unterstützungsleistungen beim Testen, Impfen und den Aufgaben des ÖGD zur Verfügung.
  • Arbeitsplatz: Hier soll die 3G-Regelung gelten; Arbeit soll möglichst vom häuslichen Arbeitsplatz aus ermöglicht werden.
  • Auch im Öffentlichen Personennah- und -fernverkehr soll die 3G-Regelung greifen. Über eine Anschlussregelung für den ÖPNV-Rettungsschirm soll zeitnah verhandelt werden.
  • Der Bund wird Ländern und Kommunen Masken und weitere Materialien kostenfrei zur Verfügung stellen.
  • Ab einem Schwellenwert von 3 soll eine flächendeckende 2G-Regelung für zahlreiche Einrichtungen und Veranstaltungen gelten. Eine 2plus-Regelung, die Tests auch für Geimpfte und Genesene vorsieht, greift ab einem Schwellenwert von 6 und soll sich vor allem auf Orte erstrecken, an denen das Infektionsrisiko besonders hoch ist. Von den weitergehenden Möglichkeiten des novellierten Infektionsschutzgesetzes wollen die Länder ab einem Schwellenwert von 9 Gebrauch machen. Der neugefasste § 28a Abs. 8 IfSG enthält insoweit eine Länderöffnungsklausel, die einen Beschluss des jeweiligen Landesparlamentes voraussetzt.

Die nächste Zusammenkunft von Bund und Ländern soll am 9. Dezember 2021 stattfinden. Bis dahin sollen die Wirkungen der auf Grundlage des IfSG umgesetzten Maßnahmen evaluiert werden.

Gesetz zur Änderung des IfSG und weiterer Gesetze verkündet

Das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Gesetz sieht vor, dass auch nach Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und bis zum 19. März 2022 eine Reihe von Schutzvorkehrungen aus dem Katalog des § 28a IfSG angeordnet werden können. Darüber hinaus können die Länder auf ihr Gebiet begrenzt eine besondere epidemische Lage feststellen und auf dieser Grundlage weitergehende Maßnahmen anordnen. Das Gesetz beinhaltet ferner eine 3G-Regelung für den öffentlichen Personennah- und -fernverkehr sowie für den Arbeitsplatz. Für Arbeitgeber wie Beschäftigte gilt eine grundsätzliche Homeoffice-Pflicht. In Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen gilt auch für geimpfte Beschäftigte und Besucher eine Testpflicht. Der vereinfachte Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen wird bis Ende März 2022 verlängert. Das unbefugte bzw. unrichtige Ausstellen von Gesundheitszeugnissen bzw. der Gebrauch solcher unrichtigen Zeugnisse wird unter Strafe gestellt.

Neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen am 24. November 2021 in Kraft getreten

Am 24. November 2021 ist eine vollständig neu gefasste Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen in Kraft getreten. Die komplette Neufassung mit 23 Paragraphen war wegen der Änderungen im Bundesrecht erforderlich geworden. Auch Hinweise der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände aus der Anhörung aufgreifend (siehe Ausgabe von letzter Woche), verschärft die Verordnung zahlreiche Bestimmungen insbesondere zur Teilnahme am Veranstaltungen, für Discotheken und die Gastronomie und legt für den Innenbereich in vielen Fällen die 2-G-Anforderung fest. Die Warnstufen werden entsprechend der Vereinbarung im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz verschärft; künftig gilt z.B. die Warnstufe 2 bei der Hospitalisierung bereits ab einem Wert von mehr als 6 Fällen je 100.000 Einwohnern. Durch die Verordnung selbst wird wegen des auch in Niedersachsen weiter rasant ansteigenden Infektionsgeschehens die Warnstufe 1 ab dem 24. November 2021 festgestellt. Sollte die Entwicklung der Infektionszahlen sich so fortsetzen, wird für weite Teile des Landes Mitte nächster Woche das Erreichen der Warnstufe 2 festzustellen sein. Dann gilt für weite Teile des öffentlichen Lebens die 2G+ Regelung, d.h. auch geimpfte oder genesene Personen müssen tagesaktuelle Tests vorlegen. Die Verordnung ist zunächst bis zum 22. Dezember 2021 befristet. Es ist aber vorher mit weiteren Anpassungen zu rechnen, da die Ausgestaltung der Stufe 3 noch nicht vollständig erfolgt ist und bei allgemeinen Betriebsschließungen einer Zustimmung des Landtags bedarf.

Lücke zur Unzeit: Krisenregelung für Kommunen laufen aus

„Der Niedersächsische Landtag hat im Juli 2020 kluge Sonderregeln für die Willensbildung in den Kommunen beschlossen. Damit sind die Räte und Kreistage auch bei hohen Infektionszahlen vor Ort gut zu Recht gekommen ist. Diese verfahrensmäßigen Erleichterungen laufen nun wegen der sachlich falschen Beendigung der epidemischen Lage auf Bundesebene heute (Donnerstag, den 25. November 2021) um Mitternacht aus. Eine entsprechende Feststellung auf Landesebene hat der Niedersächsische Landtag bisher nicht getroffen. In der wohl schlimmsten Situation der Pandemie, in dem uns jeden Tag Horrornachrichten von den Intensivstationen erreichen, können die Krisen-Sonderregeln nicht mehr angewendet werden. Der Instrumentenkasten des Landes wird schwächer statt stärker“, kritisierte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Hubert Meyer, am 25. November 2021 in Hannover.

Meyer forderte die Landespolitik auf, schnellstmöglich die epidemische Notlage auf der Landesebene festzustellen, wenn der Bundesgesetzgeber seinen Fehler nicht umgehend korrigiere. Ferner appellierte er an den Niedersächsischen Landtag, im Dezemberplenum die Verfahrenserleichterungen für die Kommunen im § 182 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes wieder in Kraft zu setzen. Diese notwendige Maßnahme sollte aber nicht mit der sorgfältig zu prüfenden Frage verbunden werden, ob auf Dauer sog. Hybridsitzungen, also Sitzungen mit Präsenz vor Ort wie mit digitaler Teilnahme, zugelassen werden sollen. Die Vor- und Nachteile einer solchen Regelung bedürften zuvor einer intensiven Diskussion mit der ehrenamtlichen Kommunalpolitik. 

Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung und anderen Verordnungen veröffentlicht

Die Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV), der DIVI IntensivRegister-Verordnung und der Coronavirus-Surveillanceverordnung wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 13. November 2021 in Kraft getreten. Mit den Änderungen der TestV wird mit § 4a die kostenlose Bürgertestung wiedereingeführt. Zudem wird geregelt, dass Beauftragungen von Teststellen, die bis zum 13. November 2021 bestanden haben, fortgelten. Eine Beauftragung zusätzlicher weiterer Leistungserbringer ist nur gültig, wenn sie bis zum 15. Dezember 2021 erfolgt. Die Beschränkung neuer Beauftragungen auf Sanitätshäuser und Drogerien, die im Entwurf vorgesehen war, wurde nicht übernommen.

Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie ist am 16. November 2021 in Kraft getreten. Insbesondere wird in § 3 CoronaImpfV geregelt, dass Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und die von ihnen beauftragten Dritten sowie die Impfzentren und mobilen Impfteams die Impfstoffe auch direkt vom jeweiligen Land beziehen können. Zudem werden Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach §107 SGB V neu als Leistungserbringer aufgenommen. In § 6 CoronaImpfV wird die Vergütung der Leistungserbringer außerhalb von Impfzentren und mobilen Impfteams von 20 Euro auf 28 Euro und an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember auf 36 Euro angehoben.

Erlassentwurf zur Erleichterung der behördlichen Kontaktnachverfolgung

Angesichts der stark zunehmenden Dynamik im Infektionsgeschehen, sowie den vermehrt aufgetretenen Überlastungsanzeigen seitens der Gesundheitsämter in Bezug auf die Kontaktpersonennachverfolgung, beabsichtigt das Niedersächsische Ministerium für Gesundheit und Soziales im Wege eines Erlasses, den Gesundheitsämtern einen erweiterten Spielraum in der Priorisierung der Kontaktverfolgung einzuräumen. Den Gesundheitsämtern soll ermöglicht werden, die vorhandenen Ressourcen auf Infizierte mit engem Kontakt zu Risikogruppen und auf Infizierte mit hohem Verbreitungsrisiko zu fokussieren, bei denen eine Kontaktnachverfolgung zwingend notwendig sein wird. Eine Anpassung der bisher bestehenden Regelungen wurde auch vom Seiten des NLT wiederholt an das MS herangetragen. 

Grundsätzlich hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände die vorgesehene Priorisierung der Indexpersonen begrüßt, die zum Teil auch bereits von den Gesundheitsämtern gehandhabt wird. Die Priorisierung der Indexpersonen wurde als umsetzbar und sinnvoll bewertet. Allerdings wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vor Ort bereits Strukturen geschaffen wurden, die fortlaufend optimiert werden. Neue Vorgaben per Erlass seien angesichts der derzeitigen Überlastung der Gesundheitsämter daher nur mit entsprechendem Vorlauf möglich.

Sechste Verlängerung und Erweiterung des Befristeten Beihilferahmens zur Unterstützung von Unternehmen während der Coronakrise

Die EU-Kommission hat den beihilferechtlichen Befristeten Rahmen zum sechsten Mal erweitert und bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Es werden insbesondere die Obergrenzen für Kleinbeihilfen auf 2,3 Millionen Euro und Fixkostenhilfen auf 12 Millionen Euro erneut erhöht. Daneben werden mit Investitionshilfen für einen nachhaltigen Wiederaufbau und Liquiditätshilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zwei neue Förderinstrumente eingeführt.

Haushaltsbegleitgesetz 2022 – Änderungsanträge der Mehrheitsfraktionen

Die Mehrheitsfraktionen im Niedersächsischen Landtag haben einen umfangreichen Änderungsvorschlag zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2022 vorgelegt. Die wichtigsten Regelungen aus Kreissicht sind:

  • Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich Neben einer Reihe von eher technischen Änderungen ist vorgesehen in § 14i NFAG in Abs. 2 Satz 2 den gestundeten Rückzahlungsbetrag im Rahmen des kommunalen Rettungsschirms in Höhe von 348 Millionen Euro konkret festzuschreiben. An diese Regelung soll ein neuer Absatz 3 ergänzt werden, nachdem die Kreisschlüsselzuweisungen im Jahr 2022 um 46,4 und im Jahr 2023 um 13,6 Millionen Euro erhöht werden. Nach der Begründung ist eine Entlastung der Kreisebene im Rahmen der Finanzausgleichssystematik vorgesehen, da diese Ebene von der Pandemiesituation besonders betroffen ist. Diese Entlastung sei aufgrund der Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung möglich und soll teilweise die Einschnitte im Rahmen des AG SGB II kompensieren.
  • Niedersächsisches Gesetz zur Umsetzung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
  • InArtikel 7/1 des Entwurfes wird ein komplett neues Gesetz geschaffen. Es dient zur Umsetzung des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst in Niedersachsen (§ 1). § 2 definiert wer kommunale Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Sinne dieses Gesetzes sind. § 3 enthält die Verteilung der Mittel einerseits zwischen Land und Kommunen und andererseits innerhalb der kommunalen Ebene. Nach Satz 4 werden von den jeweils auf die Kommunen entfallenen Mittel 8 Prozent gleichmäßig auf alle Kommunen und 92 Prozent nach dem Verhältnis der jeweiligen Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner in ihrem Zuständigkeitsgebiet verteilt. § 4 regelt die Mittelverwendung, § 5 den konkreten Personalaufbau, § 6 die Festsetzung der Finanzhilfen und der Stellen und § 7 die Nachweisführung und Haftung. Aus kommunaler Sicht nach wie vor nachhaltig zu kritisieren ist allerdings die fehlende Anschlussfinanzierung nach 2026.
  • Niedersächsisches Schulgesetz
  • Im Niedersächsischen Schulgesetz wird u.a. (wieder) eine Pflicht zur Teilnahme an der Gruppenprophylaxe zur Verhütung von Zahnerkrankungen geregelt. Dies entspricht einer langjährigen Forderung des NLT. 

Ehrenamt und Einkommenssteuer – Aktualisiertes Merkblatt des Niedersächsischen Finanzministeriums vom 17. November 2021

Das Niedersächsische Finanzministerium hat sein aktualisiertes Merkblatt „Ehrenamt und Einkommenssteuer – Allgemeine Grundsätze“ mit Stand vom 17. November 2021 übersandt. In dem Papier werden nach den allgemeinen Grundlagen (Ziffern I – III)

  • die Steuerbefreiungen von Leistungen aus öffentlichen Kassen (IV),
  • die Steuerbefreiungen für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten (V) mit Übungsleiterpauschale, Ehrenamtspauschale und die Steuerbefreiung für ehrenamtlich tätige Betreuerinnen und Betreuer u.a.,
  • die Besteuerung der Aufwandsentschädigung kommunaler Mandatsträger (VI) sowie
  • diejenigen der Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (VII)

erläutert. Weitere Ausführungen betreffen u.a. außergewöhnliche Belastungen, Spendenabzug und die Veranlagungspflicht. Die komplette Ausarbeitung kann hier von der Homepage des Freiwilligenservers Niedersachsen heruntergeladen werden.

NLT startet runderneuerte Webseite

Am 23. November 2021 ging die neue Webseite des Niedersächsischen Landkreistags unter www.nlt.de online. Mit einem zeitgemäßen Design und der dahintersteckenden Technik hat der Verband nunmehr alle Voraussetzungen für eine moderne Verbandsarbeit und Außendarstellung. Hiermit ist künftig eine verbesserte und automatisierte Aufbereitung von Informationen und Meldungen zu Pressemitteilungen, Newslettern und Positionen sichergestellt. Neuerdings kann die neue Webseite auch mit mobilen Endgeräten besser dargestellt werden. Außerdem wird die Webseite Ansprüchen an Barrierefreiheit über zahlreiche Einstellungsmöglichkeiten gerecht.

Die Veröffentlichung der neuen Webseite erfolgt pünktlich zum 75. Geburtstag des Niedersächsischen Landkreistags, der am 23. November 1946 in Hannover gegründet wurde – an demselben Tag, an dem die Verordnung der britischen Militärregierung über die Befugnisse der Länder in der britischen Zone erlassen und Hinrich Wilhelm Kopf zum Ministerpräsidenten des neu entstandenen Landes Niedersachsen ernannt wurde.

Neben den Kontaktdaten und der Geschäftsverteilung der Geschäftsstelle sowie dem Heftarchiv der Verbandszeitschrift „NLT-Informationen“ findet sich auf der Webseite auch ein kurzer geschichtlicher Abriss der Ereignisse vor 75 Jahren.

Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer besser als erwartet

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat die Gemeindeanteile an der Einkommen- und der Umsatzsteuer für Dezember 2021 mitgeteilt. Damit stehen die Werte für das laufende Jahr fest. Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ergeben sich rechnerisch 3.630,3 Millionen Euro. Hiervon ist noch die Rückzahlung – nach den bis 2019 geänderten Zahlungsmodalitäten – vom Februar 2021 in Höhe von 74 Millionen Euro abzuziehen. Kassenwirksam werden somit 3.556 Millionen Euro in 2021. Dies ist ein Zuwachs von 1,9 Prozent-Punkten gegenüber dem Vorjahr, der über den Orientierungsdaten des Innenministeriums für die kommunale Haushaltsplanung mit einer erwarteten Steigerung von 1,2 Prozent liegt. Für das Jahr 2022 ist mit einer sehr viel deutlicheren Erhöhung zu rechnen, da es wegen der geänderten Zahlungsmodalitäten nicht erneut zu einer negativen Abrechnung kommen wird.

Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in Niedersachsen beträgt unter Berücksichtigung einer kleineren Abrechnung insgesamt im laufenden Jahr 759,1 Millionen Euro. Dies sind rund 4,3 Prozent weniger als im Jahr 2020. Hintergrund ist ein Rückgang beim Umsatzsteuerfestbetrag für die Gemeinden in Höhe von bundesweit rd. 520 Millionen Euro (vgl. § 1 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern). Der Bund hatte im Vorjahr einmalig eine Erhöhung vorgenommen, um kommunalen Steuerausfälle u.a. wegen der temporären Umsatzsteuersenkung auszugleichen. Im Orientierungsdatenerlass war für die Gemeinden allerdings noch ein Rückgang um 7,2 Prozent prognostiziert worden, so dass die tatsächliche Entwicklung deutlich positiver ausfällt.

Veröffentlichung des BSI-Berichts „Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2021“

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat seinen Bericht zur ITSicherheitslage in Deutschland 2021 veröffentlicht. Mit dem Bericht informiert das BSI einmal im Jahr über aktuelle Entwicklungen und Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik. Das vergangene Jahr war geprägt von einer deutlichen Ausweitung cyberkrimineller Erpressungsmethoden. Nicht nur die Anzahl der Schadprogramm-Varianten stieg zeitweise rasant an – mit bis zu 553.000 neuen Varianten pro Tag der höchste jemals gemessene Wert. Auch die Qualität der Angriffe nahm weiterhin beträchtlich zu. Kommunen werden im Bericht unter den zielgruppenspezifischen Erkenntnissen und Maßnahmen kaum betrachtet, im Kapitel Staat und Verwaltung wird im Wesentlichen die Bundesebene adressiert. Für Kommunen wird u. a. die Bedeutung der IT-Sicherheit im Rahmen des „Internet der Dinge“ skizziert.

Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)

Am 1. Dezember 2021 tritt eine Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) in Kraft. Die Neufassung, die der Anpassung der TA Luft an den Stand der Technik dient, sieht strengere Begrenzungen für den Schadstoffausstoß von solchen technischen Anlagen vor, die immissionsschutzrechtlich genehmigt werden müssen. Betroffen von den neuen Vorgaben sind u.a. Abfallbehandlungsanlagen und große Tierhaltungsanlagen. Neu vorgesehen sind bundesweit geltende Regelungen für Geruchsimmissionen.

Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“

Das Bundesumweltministerium unterstützt auf Grundlage der überarbeiteten Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ die kommunale Klimafolgenanpassung. Zwischen dem 1. Dezember 2021 und dem 31. Januar 2022 können Landkreise, Städte und Gemeinden Förderanträge für die Erstellung von Anpassungskonzepten und die dafür notwendigen Personalstellen sowie für die anschließende Umsetzung von investiven Anpassungsmaßnahmen einreichen. Im Jahr 2022 werden im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens innovative Modellprojekte für die Klimafolgenanpassung in den Kommunen gefördert.

Folgen des Klimawandels für den Tourismus

Das Umweltbundesamt hat eine Studie zu den Folgen des Klimawandels für den Tourismus veröffentlicht. Die Studie untersucht, welche nachteiligen Auswirkungen der Klimawandel auf den Tourismus in den deutschen Alpen-, Mittelgebirgs- und Küstenregionen sowie auf den Badetourismus und flussbegleitende Tourismusformen haben wird. Die Studie empfiehlt den Verantwortlichen in den Tourismusregionen, bereits Vorbereitungen auf der kommunalen Ebene zu treffen, um weiterhin attraktiv für Reisende zu sein. Die Studie kann unter diesem Link heruntergeladen werden.

besprechungsraum-hybride-sitzung-1-1

„Der Niedersächsische Landtag hat im Juli 2020 kluge Sonderregeln für die Willensbildung in den Kommunen beschlossen. Damit sind die Räte und Kreistage auch bei hohen Infektionszahlen vor Ort gut zu Recht gekommen ist. Diese verfahrensmäßigen Erleichterungen laufen nun wegen der sachlich falschen Beendigung der epidemischen Lage auf Bundesebene heute um Mitternacht aus. Eine entsprechende Feststellung auf Landesebene hat der Niedersächsische Landtag bisher nicht getroffen. In der wohl schlimmsten Situation der Pandemie, in dem uns jeden Tag Horrornachrichten von den Intensivstationen erreichen, können die Krisen-Sonderregeln nicht mehr angewendet werden. Der Instrumentenkasten des Landes wird schwächer statt stärker“, kritisierte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Hubert Meyer, heute in Hannover.

Meyer forderte die Landespolitik auf, schnellstmöglich die epidemische Notlage auf der Landesebene festzustellen, wenn der Bundesgesetzgeber seinen Fehler nicht umgehend korrigiere. Ferner appellierte er an den Niedersächsischen Landtag, im Dezemberplenum die Verfahrenserleichterungen für die Kommunen im § 182 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes wieder in Kraft zu setzen. Diese notwendige Maßnahme sollte aber nicht mit der sorgfältig zu prüfenden Frage verbunden werden, ob auf Dauer sog. Hybridsitzungen, also Sitzungen mit Präsenz vor Ort wie mit digitaler Teilnahme, zugelassen werden sollen. Die Vor- und Nachteile einer solchen Regelung bedürften zuvor einer intensiven Diskussion mit der ehrenamtlichen Kommunalpolitik.

mockup-relaunch

Am heutigen Dienstag geht die neue Webseite des Niedersächsischen Landkreistags (NLT) unter www.nlt.de online. Neben einer frischeren Gestaltung wird eine bessere Nutzung durch mobile Endgeräten ermöglicht und das Thema Barrierefreiheit berücksichtigt.

Dieser Relaunch fällt auf den 75. Jahrestag der Gründung des Verbands; am 23. November 1946 wurde im Rathaus Hannover der NLT gegründet – nur wenige Wochen nach der Bildung des Landes Niedersachsens.

 

„Dank des neuen Systems haben wir endlich auch die technischen Möglichkeiten in der Außendarstellung, die wir für zeitgemäße Verbandsarbeit benötigen“, erläutert Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer die Motivation und führt fort: „Unsere neue Webseite wird zum zentralen Element, um unsere Mitglieder mit relevanten Informationen zu versorgen.“

Neben den Kontaktdaten und der Geschäftsverteilung der Geschäftsstelle sowie dem Heftarchiv der Verbandszeitschrift „NLT-Informationen“ findet sich auf der Webseite auch ein kurzer geschichtlicher Abriss der Ereignisse vor 75 Jahren.

Cover-NLT-Aktuell-29

Stellungnahme der AG KSV zur neuen Nds. Corona-Verordnung

Vor dem Hintergrund, dass die ab voraussichtlich Samstag, den 20. November 2021 geltenden Regelungen auf der Bundesebene noch nicht abschließend bekannt waren, hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) am Donnerstag, den 18. November 2021 umfangreich Stellung genommen zur beabsichtigten Fortschreibung der Niedersächsischen Coronaverordnung. Angesichts der dramatisch ansteigenden Fallzahlen hat die AG KSV dringend an das Land appelliert, massiv und wo immer möglich 2G und 2G plus Regelungen vorzusehen. Ferner wurde eine Schließung der Diskotheken, Clubs und Bars bereits ab der Warnstufe 2 in den Landkreisen gefordert.

Die AG KSV hatte bereits am Vortag die Fortschreibung der epidemischen Lage verlangt, vgl. dazu den nachfolgenden Bericht.

Zur notwendigen Kontrolle der neuen Einschränkungen wird nach Auffassung der AG KSV eine deutliche Ausweitung der Kontrolltätigkeiten notwendig werden. Dankend angenommen wurde das am 17. November 2021 durch Innenstaatssekretär Stephan Manke unterbreitete Angebot zu gemeinsamen Kontrollen mit den örtlichen Polizeidienststellen. Angesichts der enormen Belastung der Gesundheitsämter und der allgemeinen Ordnungsbehörden sei aber daneben eine massive Erhöhung der Zuweisung von Landespersonal im Wege der Amtshilfe erforderlich. Angemahnt wurden Landeszuweisungen zur Finanzierung der von den Kommunen im übertragenen Wirkungskreis wahrgenommen vielfältigen Aufgaben des Infektions- und Katastrophenschutzes.

Hingewiesen wurde auf die Notwendigkeit einer verbesserten einheitlichen Steuerung des Vollzugs der Coronaverordnung. Dies bedinge zentrale Ansprechpartner für die Vollzugsbehörden, wöchentliche Dienstbesprechungen und ein für alle der Fachaufsicht des Sozialministeriums unterstehenden Behörden zur Verfügung stehendes elektronisches System zur internen Kommunikation. Eine alleinige Steuerung des Vollzugs durch FAQs habe sich sowohl in der Umsetzung der Coronaverordnung wie den auftretenden Fragen bei den mobilen Impfteams als unzureichend erwiesen.

Die von der Staatskanzlei beabsichtigten Veränderungen bei den Indikatoren für das Warnsystem wurden begrüßt. Gleichwohl reagiere das System zu träge auf ein dynamisches Infektionsgeschehen. Es wurde daher angeregt, den Indikator der Hospitalisierung weiter zu verschärfen. Dringend angemahnt wurde eine Übergangsregelung in der Verordnung selbst für den Übergang einer Inzidenz über 50 in die formelle Warnstufe 1. Weitere Anmerkungen beziehen sich u.a. auf die notwendige Harmonisierung von Regelungen, die Kinder- und Jugendhilfe, Gastronomie und Veranstaltungen, die Kitas, sowie die Altenund Pflegeheime. Angeregt wurde schließlich eine Geltungsdauer der neuen Regelungen über den 21. Dezember 2021 hinaus, um Umstellungen während der Weihnachtsfeiertage zu vermeiden.

AG KSV: Epidemische Lage fortschreiben

In einer gemeinsamen Erklärung vom 17. November 2021 haben der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips, der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Ulrich Mädge, und das geschäftsführende Mitglied des Präsidiums des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Hubert Meyer, eine Fortschreibung der epidemischen Lage gefordert. Sollte ein solcher Beschluss auf der Bundesebene ausbleiben, so müsse der Niedersächsische Landtag auf Antrag der Landesregierung umgehend handeln.

Angesichts der hohen Infektionslage auf Bundesebene und der Situation in den Krankenhäusern bestehe dringender Handlungsbedarf. Die Intensivstationen in den niedersächsischen Krankenhäusern liefen in besorgniserregender Geschwindigkeit auch mit Patientinnen und Patienten anderer Länder voll. Es sei eine Frage der Zeit, dass die Krankenhäuser und das dort beschäftigte Personal endgültig an ihre Belastungsgrenzen stießen. Dabei spiele es überhaupt keine Rolle, dass wir in Niedersachsen bei den Inzidenzen weit unter dem Bundesdurchschnitt liegen.

Die „Fortschreibung der epidemischen Lage“ hat Auswirkungen auf Regelungen des Landes. Sie würde insbesondere die Handlungsfähigkeit der Kommune und ihrer Gremien sichern sowie Ausnahmeregelungen zur Bauordnung weiter gelten lassen.

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Änderung des IfSG und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, dass auch nach Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und bis zum 19. März 2022 eine Reihe von Schutzvorkehrungen aus dem Katalog des § 28a IfSG angeordnet werden können. Im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf wurde dieser Katalog deutlich erweitert. Entsprechend einer vom Deutschen Landkreistag erhobenen Forderung wird die Möglichkeit beibehalten, dass die Länder auf ihr Gebiet begrenzt eine besondere epidemische Lage feststellen können. Das Gesetz beinhaltet ferner eine 3G-Regelung für den öffentlichen Personennah- und -fernverkehr sowie für den Arbeitsplatz. Für Arbeitgeber wie Beschäftigte gilt eine grundsätzliche Homeoffice-Pflicht. In Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen gilt auch für geimpfte Beschäftigte und Besucher eine Testpflicht. Der vereinfachte Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen wird bis Ende März 2022 verlängert. Das unbefugte bzw. unrichtige Ausstellen von Gesundheitszeugnissen bzw. der Gebrauch solcher unrichtigen Zeugnisse wird unter Strafe gestellt. Sollte der Bundesrat dem Gesetz in seiner Sondersitzung vom 19. November 2021 zustimmen, kann es nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Ergebnisse der 161. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 9. bis 11. November 2021

Der Niedersächsische Finanzminister hat die Ergebnisse der Regionalisierung der Steuerschätzung für Niedersachsen der Öffentlichkeit vorgestellt. Wie auf der Bundesebene wird auch in Niedersachsen sowohl für den Landeshaushalt als auch für die Kommunen mit erheblichen Zuwächsen gerechnet. Der Finanzminister weist in seiner Presseerklärung darauf hin, dass für den Landeshaushalt diese im Rahmen der Wirkung der Schuldenbremse dazu führen, dass vorgesehene konjunkturbedingte Kreditaufnahmen hierdurch obsolet werden und sich für den Landeshaushalt daher nur geringe Spielräume ergäben.

Für den Landeshaushalt ergeben sich gegenüber den Ansätzen im Haushaltsplan 2021 und dem Haushaltsplanentwurf 2022/2023 und zur mittelfristigen Finanzplanung brutto folgende Abweichungen:

Für den kommunalen Finanzausgleich rechnet das Land ebenfalls mit erheblichen Verbesserungen. Im laufenden Jahr soll die Steuerverbundabrechnung 410 Millionen Euro betragen, die im nächsten Jahr ausgezahlt wird. Für 2022 wird von 271 Millionen Euro, für 2023 von 258 Millionen Euro ausgegangen. Für die Jahre 2024 und 2025 sind es noch jeweils knapp 200 Millionen Euro. Wegen der vorgesehenen Verrechnung und Rückzahlung im Rahmen des kommunalen Rettungsschirms von 348 Millionen Euro werden die voraussichtlichen Mehreinnahmen im Landeshaushalt 2022 den kommunalen Finanzausgleich allerdings tatsächlich nicht erhöhen. Dem Vernehmen nach werden von der Rückzahlungsverpflichtung von 348 Millionen Euro nach der jetzigen Planung 2022 334 Millionen Euro bereits zurückgezahlt. Die restlichen 14 Millionen Euro sollen 2023 zurückgeführt werden. Dies ist in der Steigungsrate auf Seite 11 der Anlage 3 bereits berücksichtigt (auf S. 9 der Anlage 3 ist dieser Rechenschritt noch nicht vollzogen). Nach heutigem Stand soll der kommunale Finanzausgleich (inklusive einer Finanzausgleichsumlage von 25 Millionen Euro) somit im Jahr 2022 5.228 Millionen Euro betragen. Im Rahmen der Orientierungsdaten war hingegen mit einer positiven Steuerverbundabrechnung von 88 Millionen Euro gerechnet worden, so dass der prognostizierte Zuwachs gegenüber der bisherigen kommunalen Planung gleichwohl mehr als 300 Millionen Euro beträgt.

Die gemeindlichen Steuereinnahmen sollen insgesamt um 484 Millionen Euro im laufenden Jahr und 481 Millionen Euro im Folgejahr steigen. Für den mittelfristigen Planungszeitraum ist mit weiteren Steigerungen um die 300 Millionen Euro jährlich gerechnet worden. Die Mehreinnahmen sind auf deutliche Steigerungen sowohl beim Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommensteuer als auch bei der Gewerbesteuer zurückzuführen. Bei der letzteren Steuerart betrifft dies insbesondere die Jahre 2021 und 2022. Hinsichtlich des Gemeindeanteils an der Lohn- und Einkommensteuer ist darauf hinzuweisen, dass die Entwicklung im laufenden Jahr voraussichtlich etwas weniger positiv als prognostiziert ausfällt, weil noch eine Rückzahlung in Höhe von 74 Millionen Euro für das Vorjahr gegenzurechnen ist. Die Geschäftsstelle rechnet tatsächlich nur mit einem Aufkommen von 3,56 Milliarden Euro (+ 1,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr).

Landeshaushalt 2022/2023

Die Mehrheitsfraktionen im Niedersächsischen Landtag haben am 16. November 2021 ihre Schwerpunkte zum Landeshaushalt 2022/2023 bekanntgegeben. Im Rahmen der sogenannten Politischen Liste sind knapp 44 Millionen Euro für 2022 und gut 60 Millionen Euro für 2023 zusätzlich an Ausgaben für den Landeshaushalt eingeplant. Diese werden unter folgenden drei Oberbegriffen zusammengefasst:

        – Sicher in Niedersachsen,

        – Zusammenhalt in Niedersachsen und

        – Bildung/Innovation in Niedersachsen

In der Politischen Liste werden auch kleinere Einzelbeträge bis hin zu 38.000 Euro aufgelistet.

Preisträger im Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2021“

Im Bundeswettbewerb „Klimaaktive Kommune 2021“ wurden am 4. November 2021 neun Preisträger für ihre vorbildlichen Klimaschutzprojekte ausgezeichnet. Wir freuen uns besonders, dass sich mit dem Landkreis Grafschaft Bentheim auch ein niedersächsischer Landkreis unter den Preisträgern befindet.

Der Landkreis Grafschaft Bentheim wurde mit seinem „Grafschafter Elektro-Carsharing“ als vorbildliches Projekt für klimafreundliche Mobilität im ländlichen Raum ausgezeichnet. Es handelt sich um ein kreisweites Gemeinschaftsprojekt mit den kreisangehörigen Gemeinden. Basis sind ein kundenfreundliches Tarifsystem, ein einfacher Entleihvorgang und praxistaugliche Reichweiten der Fahrzeuge, die mit 100 Prozent Ökostrom geladen werden. Das Carsharing-Angebot ergänzt die „Mobilitätsdrehscheiben“ in Bahnhofsnähe, die im Zusammenhang mit der Reaktivierung des Schienenpersonennahverkehrs im Landkreis bereits aufgebaut worden sind.

Umfrage: Digitalisierung des Ehrenamts in ländlichen Räumen

Das Forschungsprojekt „Zwischen Appstore und Vereinsregister – Ländliches Ehrenamt auf dem Weg ins digitale Zeitalter (AppVeL)“ beschäftigt sich mit der Frage, wie digitale Technologien, soziale Medien oder Apps im ländlichen Ehrenamt eingesetzt werden. Im Rahmen einer Umfrage werden ab Mitte November 2021 insbesondere ländliche Vereine, freiwillige Feuerwehren und Kirchengemeinden zu dem Umfang der Digitalisierung ihrer ehrenamtlichen Arbeit befragt. Die Erkenntnisse dieser Umfrage sollen nach weiteren Arbeitsschritten im kommenden Jahr in konkrete politische Handlungsempfehlungen münden, um die Attraktivität ländlicher Räume und ihrer Engagementstrukturen zu erhalten und weiter zu verbessern. Das Forschungsprojekt wird vom neuland21 e. V. und dem Leibniz-Institut für Raumbezogene Sozialforschung durchgeführt und im Rahmen des Programms “Ehrenamtliches Engagement in ländlichen Räumen” vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert. Weitere Informationen unter https://neuland21.de/appvel-online-befragung/

EU: Interinstitutionelle Vereinbarung zum Transparenzregister veröffentlicht

Die Europäischen Institutionen haben sich auf eine interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches europäisches Transparenzregister geeinigt. Erstmalig wird neben der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament auch der Rat vom Transparenzregister erfasst. Entsprechend der Forderungen des Deutschen Landkreistages sind kommunale Gebietskörperschaften und ihre Verbände vom Anwendungsbereich des Registers ausgenommen.

Mit der Einigung kommen die Europäischen Institutionen den Kernforderungen des Deutschen Landkreistages nach. Es ist insbesondere gelungen, den Anwendungsbereich anzupassen: gemäß Art. 4 Abs. 2 a) findet die Vereinbarung nicht auf Tätigkeiten Anwendung, die von öffentlichen Stellen der Mitgliedstaaten auf nationaler und subnationaler Ebene (und damit auch den kommunalen Gebietskörperschaften) durchgeführt werden.

Die angenommene Vereinbarung ist als großer Erfolg zu werten. Sie stellt klar, dass eine Beteiligung der kommunalen Ebene am Rechtsetzungsverfahren auf europäischer Ebene erwünscht ist und daher nicht reguliert bzw. eingeschränkt werden muss. Damit ist auf europäischer Ebene ein Gleichklang auch mit der nationalen Frage des Lobbyregisters beim Bundestag erreicht worden. Auch dort sind von der Registrierungspflicht die kommunalen Spitzenverbände auf Bundes- oder Landesebene ausdrücklich ausgenommen.

Erste Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung veröffentlicht

Mit der Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung werden die Pflegepersonaluntergrenzen auf die Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Orthopädie ausgeweitet.

Der Deutsche Landkreistag hatte zu dem Verordnungsentwurf Stellung genommen und sich erneut gegenüber dem BMG gegen die Nutzung von Pflegepersonaluntergrenzen ausgesprochen. Es sei Zeit, die Bemessung des notwendigen Pflegepersonals auf fachlicher Grundlage vorzunehmen und sich von den Untergrenzen zu verabschieden. Hierzu liege seit geraumer Zeit mit der PPR 2.0 ein sachgerechter Vorschlag vor.

Richtlinienentwurf über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen im niedersächsischen Meisterhandwerk

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) hat uns den Entwurf einer Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen im niedersächsischen Meisterhandwerk mit der Gelegenheit zur Stellungnahme übersandt. Ziel der Förderung soll sein, den Betriebsbestand und damit die wirtschaftliche Leistung in den niedersächsischen wirtschaftlich bedeutsamen und ausbildungsaktiven Meisterhandwerken durch Förderung von Existenzgründungen, der Übernahme tätiger Beteiligungen und Betriebsübernahmen abzusichern und zu erhöhen, zu unterstützen und zu fördern. Die Gründungsprämie soll den Anreiz liefern, in Niedersachsen für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung im Meisterhandwerk sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze zu schaffen.

Es handelt sich um eine komplett pauschalierte Kleinstförderung. Die Richtlinie und die Antragstellung sowie der bürokratische Aufwand für die Antragstellerinnen und Antragsteller sind nach Aussage des MW auf ein notwendiges Minimum reduziert worden. Es erfolgt damit die Fortführung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen im niedersächsischen Meisterhandwerk („Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk“)“ aus der Förderperiode 2014-2020, welche von den kleinen und mittleren Unternehmen nach Auskunft des MW im Handwerk gut angenommen wurde. 

Wohngeldstatistik 2020

Das Statistische Bundesamt hat die Wohngeldstatistik 2020 veröffentlicht. Danach bezogen am Jahresende rund 618.200 Haushalte Wohngeld. Das entspricht 1,5 Prozent aller privaten Hauptwohnsitzhaushalte. Damit ist die Zahl der betreffenden Haushalte gegenüber 2019 um 22,6 Prozent oder rund 113.800 gestiegen. Der Anstieg hängt mit der zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Wohngeldreform zusammen. Möglicherweise haben auch Einkommensverluste infolge der Corona-Pandemie zum Anstieg beigetragen. In Niedersachsen wurden 133,2 Millionen Euro an 62.265 Wohngeldhaushalte ausgezahlt. Dies entspricht einer Steigerung von 23,0 Prozent zum Vorjahr. Der Anteil von 1,6 Prozent an den Hauptwohnsitzhaushalten liegt knapp über der bundesweiten Quote von 1,5 Prozent.

Statistik der Hilfen zur Erziehung 2020

Das Statistische Bundesamt hat für das Jahr 2020 rund 963.000 erzieherische Hilfen für junge Menschen unter 27 Jahren gezählt. Dies waren 53.600 Fälle weniger als im Vorjahr (-5 Prozent) Hintergrund dürften die allgemeinen Kontaktbeschränkungen in Folge der Corona-Pandemie sein.

Neuordnung der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern

Nach Information des Deutschen Landkreistages (DLT) haben Kommunale Spitzenverbände, die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und die Gewerkschaft ver.di nach langen Verhandlungen ein gemeinsames Papier zur Neuordnung der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern vorgelegt. Ziel ist, das bisherige Qualifikationsniveau zu erhalten, aber auch eine kürzere und dennoch berufsqualifizierende Ausbildung mit Einsatz in Kinderbereuungseinrichtungen zukünftig zu ermöglichen. Zudem sollen die Attraktivität steigernde Maßnahmen vorgenommen werden, insbesondere eine Ausbildungsvergütung vorgesehen werden, aber auch Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung.

Das vorliegende Positionspapier verfolgt den Ansatz für einen bundeseinheitlichen Rahmen für die Reform der Erzieherausbildung. Die grundsätzliche Dauer der Ausbildung soll (weiterhin) vier bis viereinhalb Jahre betragen. Nach einer ersten kursorischen Durchsicht sind ein großer Teil der Reformansätze, wie beispielsweise eine zweiphasige Ausbildung und die Möglichkeit einer Verkürzung der Ausbildungsdauer, in Niedersachsen bereits umgesetzt oder über das Maßnahmenpaket des Nds. Kultusministeriums im Rahmen des „Forums Frühkindliche Bildung“ auf den Weg gebracht worden. 

Katastrophenschutz: Alter des Fuhrparks

Die FDP-Fraktion hat im Niedersächsischen Landtag eine Kleine Anfrage bezüglich des Alters des Fuhrparks im Katastrophenschutz gestellt. Die entsprechende Landtagsdrucksache 18/10182 enthält eine umfangreiche, nach Landkreisen aufgeschlüsselte Tabelle mit Angaben zu einzelnen Fahrzeugen. Hintergrund ist u. a., dass der Niedersächsische Landkreistag im Jahr 2019 in einem Schreiben mit den Hilfsorganisationen deutlich gemacht habe, dass die Landesmittel für den Fuhrpark des Katastrophenschutzes erhöht werden müssten.

Die Landesregierung hat eine Erhebung in Niedersachsen durchgeführt und dabei ermittelt, dass die 1.949 Einsatzfahrzeuge im Landesdurchschnitt ein Alter von 11,9 Jahren hätten. In Ziffer 2 der Anfrage nimmt die Landesregierung eine entsprechende Bewertung des Fahrzeugbestandes vor. Dabei setzt sie das Alter der Fahrzeuge in Bezug zum Einsatzzweck. So wird beispielsweise eine Nutzungsdauer von 30 – 40 Jahren für Feldkochherde als akzeptabel eingestuft.

Positionspapier „Gemeinsam statt einsam: Nachnutzbare Software durch Open Source und offene Standards

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat ein Positionspapier unter dem Titel „Gemeinsam statt einsam: Nachnutzbare Software durch Open Source und offene Standards“ veröffentlicht. Dieses steht auch auf der Webseite des Deutschen Landkreistages zur Verfügung: https://www.landkreistag.de/themen/egovernment. Damit positioniert sich der DLT in den aktuell laufenden Diskussionen auf europäischer und nationaler Ebene zur digitalen Souveränität und Open Source, legt den Schwerpunkt aber vor allem auf Effizienzaspekte und Innovationen. Im Fokus stehen die Förderprojekte des Bundes.

covid-19-schrift

Die Präsidenten des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips, des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister a.D. Ulrich Mädge (Hansestadt Lüneburg), sowie Prof. Dr. Hubert Meyer, Geschäftsführendes Mitglied des Präsidiums des Niedersächsischen Landkreistages, erklären heute gemeinsam: Die kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens fordern die Fortschreibung der epidemischen Lage. Sollte ein solcher Beschluss auf Bundebene ausbleiben, so muss der Niedersächsische Landtag auf Antrag der Landesregierung umgehend handeln.

Angesichts der hohen Infektionslage auf Bundesebene und der Situation in den Krankenhäusern besteht dringender Handlungsbedarf. Die Intensivstationen in den niedersächsischen Krankenhäusern laufen in besorgniserregender Geschwindigkeit auch mit Patientinnen und Patienten anderer Länder voll. Es ist eine Frage der Zeit, dass die Krankenhäuser und das dort beschäftigte Personal endgültig an ihre Belastungsgrenzen stoßen. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, dass wir in Niedersachsen bei den Inzidenzen weit unter dem Bundesdurchschnitt liegen. Die „Fortschreibung der epidemischen Lage“ hat Auswirkungen auf Regelungen des Landes. Sie würde insbesondere die Handlungsfähigkeit der Kommune und ihrer Gremien sichern sowie Ausnahmeregelungen zur Bauordnung weiter gelten lassen.

Cover-NLT-Aktuell-28

Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Die Bundestagsfraktionen der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP haben sich darauf verständigt, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht über den 24. November 2021 hinaus verlängert werden soll. Die in § 28a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorgesehenen eingriffsintensiven Maßnahmen können damit nicht mehr verordnet werden. Für weniger eingriffsintensive Maßnahmen soll es aber eine bis zum 20. März 2022 geltende Rechtsgrundlage geben. Auch der erleichterte Zugang zum SGB II/SGB XII soll bis zum 20. März 2022 verlängert werden.

Mit dem Auslaufen der epidemischen Notlage entfällt die Möglichkeit der Länder, die in § 28a IfSG vorgesehenen eingriffsintensiven Corona-Schutzmaßnahmen zu verordnen. § 28a Abs. 7 Satz 1 IfSG, der eine länderspezifische Fortführung dieser Maßnahmen auf der Grundlage eines Notlagen-Beschlusses des Landesparlaments zulässt, soll gestrichen werden. Stattdessen wollen die Fraktionen eine bis 20. März 2022 gültige Regelung schaffen, auf deren Grundlage die Länder weniger eingriffsintensive Maßnahmen (Maskenpflicht, 2 bzw. 3G-Regelungen, Erstellung von Hygienekonzepten, Abstandsgebote, Kontaktdatenverarbeitung, Auflagen für Einrichtungen wie Schulen) vorsehen können.

Die Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben nunmehr den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf weicht in Teilen von dem Entwurf einer Formulierungshilfe für ein solches Gesetz ab. Der neu gefasste § 28a Abs. 7 IfSG stellt nunmehr ausdrücklich klar, dass auch die Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen möglich bleibt. In das Strafgesetzbuch (StGB) sollen Regelungen aufgenommen werden, die die Eintragung falscher Impfdokumentationen in Blankett-Impfausweise unter Strafe stellen. Auch der Gebrauch fremder Gesundheitszeugnisse soll ausdrücklich im StGB erfasst werden. 

Landkreise mahnen wirksame Corona-Maßnahmen an

„Die Entwicklung der Infektionszahlen ist besorgniserregend. Um die Lage in Niedersachsen zu stabilisieren, müssen jetzt wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Nur so können wir die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter weiter sicherstellen und erneute weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens vermeiden,“ mahnte am 8. November 2021 der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Hubert Meyer.

Er appellierte an die Landesregierung, im Zuge der Überarbeitung der Coronaverordnung schneller auf aktuelle Zahlen zu reagieren. „Die derzeit noch niedrige Hospitalisierungsquote täuscht. Erfahrungsgemäß werden die hohen Infektionszahlen sich in einigen Wochen in den Krankenhäusern widerspiegeln. Das Warnsystem reagiert zu träge. Es sollte schneller ein Übergang zur 2-G-Regelung erfolgen,“ so Meyer.

Meyer forderte eine schärfere Gangart gegen Impfverweigerer und wandte sich entschieden gegen das Auslaufen der epidemischen Lage auf Bundesebene. Sollte diese dennoch nicht weiter festgestellt werden, müsse das Land Niedersachsen unverzüglich handeln. „Es ist nicht zu verantworten, die noch relativ günstige Situation in Niedersachsen eskalieren zu lassen und erst dann aktiv zu werden. Der Instrumentenkasten der Krisenbekämpfung darf jetzt nicht fahrlässig geschwächt, sondern muss gestärkt werden.“

Novelle der Niedersächsischen Corona-Verordnung am 10. November 2021 in Kraft getreten

Am 10. November 2021 ist eine Novelle der Niedersächsischen Corona-Verordnung in Kraft getreten, die aufgrund der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens eine Reihe von Verschärfungen beinhaltet, die weitgehend am Donnerstag, dem 11. November, in Kraft getreten sind. Ein Schwerpunkt der Regelungsveränderungen bildet dabei der Bereich der Großveranstaltungen. So müssen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit 1.000 bis 5.000 Teilnehmern bereits bei Ausrufung der Warnstufe 1 nach dem 2-GGrundsatz durchgeführt werden, das heißt, der Zugang ist auf vollständig geimpfte und genesene Personen beschränkt. Gleiches gilt auch für Großveranstaltungen mit über 5.000 teilnehmenden Personen. In einem praktisch wichtigen Punkt sind auch die Regelungen für die Weihnachtsmärkte nachgeschärft worden: Die 3-G-Regelung gilt nun nach einer Klarstellung für alle Personen, die Essen oder Trinken möchten, nicht nur für „Besteller“ oder „Glühweinholer“. Entweder freiwillig durch die Betreiber oder ab Warnstufe 3 verpflichtend gilt für Weihnachtsmärkte eine 2-G-Regelung. Bei der 2-G-Geltung gibt es keine Verpflichtung zum Maske tragen und zum Abstand halten. 

Ausdrücklich hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme im Vorfeld der Verordnungsänderung dafür plädiert, die von der Landesregierung in der letzten Woche ins Auge gefasste Erleichterung für Discotheken und ShishaBars angesichts der aktuellen Infektionslage nicht umzusetzen. Diesem Vorschlag ist die Landesregierung gefolgt. In zwei wichtigen Bereichen, die sich durch besondere Problemlagen beim Infektionsgeschehen auszeichnen, erfolgten ferner Änderungen, die die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände ebenfalls angeregt hat: So wird die Testfrequenz für Personal in Schlacht- und Zerlegebetrieben für ungeimpfte Personen auf einen Test zwingend alle zwei Tage erhöht. Damit wird eine entsprechende Erlasslage auch in der Corona-Verordnung abgebildet. Eine tägliche Testpflicht gilt nun auch für ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen, um in diesem sensiblen Bereich den Infektionsschutz weiter zu erhöhen.

Die neue Verordnung gilt zunächst für vier Wochen und läuft formal bis zum 8. Dezember 2021. Es ist aber damit zu rechnen, dass es durch die sich abzeichnenden Veränderungen auf Bundesebene in den nächsten Wochen bereits zu weiteren Änderungen kommen kann: Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat in ihrer Stellungnahme die Landesregierung gebeten, für eine Verlängerung der Feststellung der pandemischen Lage auf Bundesebene einzutreten, da angesichts der aktuellen Infektionshöchststände die Effizienz der Pandemiebekämpfung nicht gefährdet werden darf. Sollte sich diese Auffassung nicht durchsetzen und der Deutsche Bundestag die Verlängerung der pandemischen Lage nicht beschließen, müsste das Infektionsschutzgesetz umfangreich geändert werden (siehe oben) und ggf. die Niedersächsische Corona-Verordnung erneut angepasst werden.

Ergänzung des Erlasses/Einsatzauftrages MIT

Am 5. November 2021 wurde uns vom Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung der Erlass zur Ausweitung des Einsatzauftrages für die Mobilen Impfteams zur kurzfristigen Verbandsbeteiligung zur Verfügung gestellt.

Um ein niedrigschwelliges Angebot bereitzustellen, können die MIT nun u.a. auch an zentralen öffentlichen Orten oder auch in den Räumlichkeiten der Gesundheitsämter eingesetzt werden. Die von uns mehrfach angemahnte Möglichkeit, die MIT in bewährter Weise auch mit geringerer Personalaufstellung einsetzen zu können, wird mit dem vorliegenden Entwurf zwar aufgegriffen, aber in einer Weise, die der Intention des NLT nicht Rechnung trägt. Etliche Landkreise haben ihre bestehenden MIT in kleinere Teams für konkrete Einsätze aufgeteilt, um effektiver Impfen zu können. Die im Änderungsentwurf vorgesehene Regelung würde hingegen zu einer generellen Verkleinerung der bewilligten Teams führen, verbunden mit einer verringerten Pauschale. Dies haben wir strikt zurückgewiesen.

Beschlüsse der 94. Gesundheitsministerkonferenz

Die 94. Gesundheitsministerkonferenz am 5. November 2021 in Lindau hat in zahlreichen Beschlüssen auf die aktuelle Lage in der COVID-19-Pandemie reagiert. Zudem wurden auch weitere aktuellen Themen behandelt. Zu den Einzelzeiten hat uns der Deutsche Landkreistag wie folgt informiert:

„In einer Gemeinsamen Erklärung haben sich die Gesundheitsminister dafür ausgesprochen, dass der Bundesgesetzgeber einen rechtlichen Rahmen vor allem im Infektionsgesetz schafft, der möglichst viele Handlungsmöglichkeiten zur Bekämpfung der pandemischen Lage eröffnet und nicht unnötig einschränkt.

Der Beschluss zu TOP 3 fordert die Priorisierung des Schutzes insbesondere der Menschen, die in Alten- und Pflegeheimen wohnen. Bei Auffrischimpfungen, die insgesamt vorangetrieben und zeitnah durchgeführt werden müssten, sollten vor allem die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen in den Fokus genommen werden. Auffrischimpfungen sollten zeitnah flächendeckend durch die niedergelassene Ärzteschaft angeboten und weiter in die Regelversorgung überführt werden. Zudem könnten ergänzende staatliche Impfangebote, insbesondere mobile Impfteams, zum Einsatz kommen. Pflegeeinrichtungen werden im Herbst und Winter 2021/22 verpflichtet, einrichtungsbezogene Testkonzepte umzusetzen.

Eine erste Analyse der Erkenntnisse aus der Pandemie sind Forderungen der Gesundheitsminister zu folgenden Themenbereichen:

1. Föderalismus stärken

2. Impfschutz weiter ausbauen

3. Krankenhäuser personell und finanziell optimal aufstellen

4. Pflege größer denken

5. Ambulante Versorgung als stabilisierendes Rückgrat

6. Notfallreform fortführen

7. ÖGD-Pakt als Meilenstein

8. Versorgungssicherheit und Lieferketten gewährleisten

9. Bürokratische Anforderungen im Gesundheitswesen reduzieren

10. Gesundheitsdaten nutzen und Digitalisierung vorantreiben.“

Aktueller Sachstand zu SORMAS

In Reaktion auf zwei Schreiben der Hauptgeschäftsstelle haben das Helmholz-Zentrum für Infektionsforschung und das Bundesministerium für Gesundheit den Sachstand zu SORMAS dargestellt. Insbesondere würden derzeit die SORMAS2SORMAS Anbindung und die Bereitstellung von bidirektionalen Schnittstellen konkretisiert. Weitere Themen und Funktionen seien stetig in die Entwicklungen einbezogen. Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat uns hierzu wie folgt informiert:

„In Bezug auf die SORMAS2SORMAS Anbindung finden nach Aussage des HZI mittlerweile Freischaltungen für den Datenaustausch statt. Auch arbeite man an der Bereitstellung von bidirektionalen Schnittstellen zwischen SORMAS, SurvNet und anderen IfSGFachanwendungen und stehe mit den Herstellern anderer IfSG-Fachanwendungen in Kontakt.

Im Hinblick auf die Funktionen habe man u.a. Tools zum Upload von Dokumenten, den Import von Listen und aus Demis, den Abruf der Labordaten, die Bescheiderstellung anhand von Vorlagen sowie die Anlegung von negativen Laborbefunden in SORMAS implementiert bzw. behoben. Weitere Themen und Funktionen, die sich dem Schreiben des HZI entnehmen lassen, seien in Arbeit bzw. würden abhängig von Prioritäten, Ressourcen und externen Konditionen in die Sprintplanung aufgenommen werden.

Das BMG bezieht sich auf das Schreiben des HZI und unterstreicht das Problem der mangelnden Standardisierung und der fehlenden Schnittstellen. In dieser Hinsicht äußert das BMG den Wunsch, dass sich die etablierten Fachverfahrenshersteller auf einheitliche Standards einigen.“

Positionspapier des DLT zum Bevölkerungsschutz

Mit Blick auf die aktuelle Diskussion zur Reform des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie sowie des jüngsten Flutgeschehens hat das Präsidium des Deutschen Landkreistags (DLT) ein Positionspapier verabschiedet, in dem – bei Beibehaltung der föderalen Kompetenzverteilung und insbesondere der Zuständigkeit der Landkreise für den Katastrophenschutz – punktuelle Verbesserungen im nationalen System der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr eingefordert werden. Das Papier kann auf der Homepage des DLT heruntergeladen werden unter Positionen.

Kommunaler Finanzausgleich – Überprüfung des Aufteilungsverhältnisses

Das Niedersächsische Innenministerium sieht sich aufgrund der Rechtsprechung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs in der Pflicht, im kommunalen Finanzausgleich das Aufteilungsverhältnis sowohl der Schlüsselzuweisungen für Gemeinde- und Kreisaufgaben als auch die Verteilungskriterien bei den Schlüsselzuweisungen für Kreisaufgaben (nach Einwohner/Soziallasten/Schülerbeförderung und Kreisstraßen) in gewissen Abständen anhand der Zuschussbetragsstatistik zu überprüfen. Hierzu haben im Frühjahr des Jahres eine Reihe von Gesprächen stattgefunden. Der Niedersächsische Landkreistag hatte sich gegen eine einfache Fortschreibung des bisherigen Systems ausgesprochen, weil durch eine Reihe von Verschiebungen hierdurch neue Probleme entstehen könnten. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Kreisumlagesätze in den vergangenen zehn Jahren massiv gesenkt wurden, die kreisangehörigen Gemeinden hierdurch finanzielle Spielräume in einer Größenordnung von zusätzlich über 500 Millionen Euro erhalten haben und dies zu zusätzlichen Ausgaben geführt hat, die nun in der Statistik Eingang gefunden haben. Insoweit wäre eine Fortschreibung im bisherigen System auf Basis der Zuschussbeträge (Zweckauszahlungen abzüglich Zweckeinzahlungen der einzelnen Produkte) ein Zirkelschluss.

In der Folge hat der Kommunalabteilungsleiter mit allen drei Hauptgeschäftsführern (beim Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund mit dem Präsidenten) Gespräche geführt. Das Ergebnis hat das Innenministerium in einem Schreiben vom 8. November 2021 zusammengefasst. Darin heißt es, dass vor einer Überprüfung und ggf. Anpassung des Aufteilungsverhältnisses mehrere grundlegende Fragestellungen näher beleuchtet werden müssten. Aufgrund der Tragweite dieser Themen biete sich dafür eine gutachterliche Begleitung an. Einvernehmen sei erzielt worden, dass ein übereilter Beginn der Überprüfung keinesfalls zielführend wäre. Inhaltlich biete sich eine Verknüpfung dieser Begutachtung mit der im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ohnehin ab dem Jahr 2023 vorgesehenen Untersuchung des Soziallastenansatzes an. Denkbar wäre auch eine Ausweitung auf die Anpassung der Steuerkraftberechnung mit Blick auf die Auswirkungen der aktuellen Grundsteuerreform.

Ganztagsförderungsgesetz

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat sich in zwei aktuellen Schreiben an Mitglieder der Landesregierung wegen der Umsetzung der Ganztagsförderung in Grundschulen gewandt:

Mit Schreiben vom 15. Oktober 2021 an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände um eine unverzügliche Grundsatzentscheidung über die Umsetzung des Rechtsanspruchs durch die Grundschulen oder durch die Kindertagesstätten gebeten. Dabei wird insbesondere auf die nur kurzfristig vollständig zur Verfügung stehenden Basis- und Bonusmittel für Investitionen für den quantitativen und qualitativen investiven Ausbau hingewiesen.

Mit Schreiben vom 27. Oktober 2021 haben die kommunalen Spitzenverbände den Niedersächsischen Kultusminister gebeten, sich für eine Fristverlängerung zur Verausgabung der in der o. g. Richtlinie genannten Mittel bis zum 31. Dezember 2023 einzusetzen. Der Kultusminister wurde in dem Schreiben gebeten, die notwendigen Aktivitäten zu ergreifen, im Bund gesetzliche Änderungen des § 1 Abs. 3 Ganztagsfinanzhilfegesetz und § 3 Abs. 3 Ganztagsfinanzierungsgesetz anzustoßen und in Verhandlungen über eine Anpassung der Verwaltungsvereinbarung einzusteigen. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass neben der zu kurzen Fristsetzung des Bundes vor allem die Abwicklung über eine Förderrichtlinie zu einer erheblichen Verkürzung des Anwendungszeitraums bei den Kommunen beigetragen habe.

Gesetz über das Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ mit der Hessischen Verfassung unvereinbar

Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat mit Urteil vom 27. Oktober 2021 (- P.St. 2783, P.St. 2827 -) das Gesetz über das Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ als mit der Verfassung des Landes Hessen unvereinbar und daran anknüpfend einzelne Bestimmungen im Haushaltsgesetz 2020 in der Fassung des 2. Nachtragshaushaltsgesetzes vom 4. Juli 2020 für verfassungswidrig erklärt. Dabei hebt der Staatsgerichtshof das Budgetrecht des Parlaments und die daraus zu beachtenden Bedingungen – insbesondere mit Blick auf Zwecksetzung, Konkretisierung, Mittelbestimmtheit und -bindung – bei der Bildung eines Sondervermögens besonders heraus.

Es ist die erste landesverfassungsrechtliche Entscheidung, die sich auf die Schuldenbremse und die dort formulierten Ausnahmebestimmungen bezieht und hier Maßstäbe formuliert. Notwendig ist danach insbesondere ein Veranlassungszusammenhang, der – dies ist u.a. bedeutsam mit Blick auf die auf Bundesebene ins Spiel gebrachte massive Kreditaufnahme „auf Vorrat“ in 2022 für die Bildung einer Rücklage für Investitionen insbesondere in den Klimaschutz – nicht schon dann anzunehmen ist, wenn eine Kreditaufnahme anlässlich einer Naturkatastrophe oder außergewöhnlichen Notsituation erfolgt. Vielmehr müssen sowohl die Kreditaufnahme als solche als auch die einzelnen durch die Kreditaufnahme finanzierten Maßnahmen final auf die Beseitigung der Naturkatastrophe bzw. auf die Überwindung der außergewöhnlichen Notsituation bezogen sein. Zudem verpflichte das Verbot der Neuverschuldung den Gesetzgeber grundsätzlich, Spielräume wie etwa Ausgabenkürzungen, Einnahmeerhöhungen oder aber auch die Auflösung gebildeter Rücklagen vorrangig zu nutzen. Tut er dies nicht, so hat er im Gesetzgebungsverfahren – und zwar je näherliegend solche M öglichkeiten sind, desto substanzieller – zu begründen, weshalb er sie nicht oder nicht in vollem Umfang ausnutzt. Hieran fehlt es.

Gesetzentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung vom Landtag beschlossen

Am 9. November 2021 hat der Niedersächsische Landtag das Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes beschlossen. Im Zuge der Erarbeitung sowie Beratungen des Gesetzentwurfes nebst weiteren Änderungsvorschlägen hatte der Niedersächsische Landkreistag vielfältig mitgewirkt und im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände umfangreich Stellung genommen.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2022 gehen zum Teil erhebliche Änderungen der Bauordnung – insbesondere auch des Bauverfahrens – einher. Für die Bauaufsichten wird dabei die Einführung des digitalen Bauverfahrens von zentraler Bedeutung sein. Für diese sind jedoch Übergangsfristen geschaffen worden (vgl. § 86 Abs. 7 und 8 NBauO-neu). Weitere durchgreifende Änderungen erfährt das Verfahren etwa hinsichtlich der Stelle für die Bauantragstellung. Diese wird zukünftig nicht mehr über die Gemeinden laufen, sondern direkt bei den Bauaufsichtsbehörden erfolgen. Zudem wird eine Pflicht der Bauaufsichten zur Vorprüfung des Bauantrages auf Vollständigkeit eingeführt (vgl. § 69 Abs. 2 NBauO-neu). Dies hatten wir bis zuletzt noch zu verhindern versucht.

Nicht eingeführt worden sind eine Genehmigungsfiktion oder (strikte) Bearbeitungsfristen. Das ist ein Erfolg der Geschäftsstelle des NLT. Aktiv in den Gesetzgebungsprozess eingebracht werden konnte u.a. die nunmehr eingeführte Möglichkeit, die Kosten einer Ersatzvornahme als öffentliche Last auf das Grundstück legen zu können (vgl. § 79 Abs. 5 NBauO-neu). Gerade beim Umgang mit sog. Schrottimmobilien kann das förderlich sein und dazu beitragen, die finanziellen Einbußen der öffentlichen Hand bei Ersatzvornahmen einzugrenzen.

Eingeführt wird zudem eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen für die Stromerzeugung auf Dächern gewerblicher Gebäude (vgl. § 32a NBauO-neu). Eine darüberhinausgehende Photovoltaikpflicht beispielsweise für alle Gebäude ist nicht statuiert worden. Hier bleibt abzuwarten, ob der Landesgesetzgeber (etwa bei einer Änderung des Klimaschutzgesetzes) oder der Bundesgesetzgeber in nächster Zeit noch weitergehende Pflichten erlassen.

Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über Grundstücksgeschäfte im Bereich der Landwirtschaft

Das Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat uns den Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über Grundstücksgeschäfte im Bereich der Landwirtschaft (NGrdstLwG) im Rahmen der Verbändeanhörung zur Stellungnahme übersandt.

Ausweislich der Gesetzbegründung ist das Ziel des Gesetzes die Verbesserung der Agrarstruktur sowie die Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Der Gesetzentwurf beinhaltet

– die Absenkung der Genehmigungsfreigrenze für die Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke von einem Hektar auf einen halben Hektar,

– die Absenkung der Ausnahme von der Anzeigepflicht des Abschlusses oder der Änderung von Landpachtverträgen über Grundstücke, die kleiner als zwei Hektar sind, auf einen halben Hektar,

– die Absenkung der Grundstücksmindestgröße für die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts von zwei Hektar auf einen halben Hektar,

– die Modifizierung der Voraussetzungen für die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts sowie

– die Einführung einer Nebenbestimmung der Weiterveräußerungsauflage bei Flächenerwerb durch Landwirtinnen und Landwirten gleichgestellten Erwerberinnen und Erwerbern, die die Aufnahme einer Landwirtschaft beabsichtigen.

Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Spielbankengesetzes

Die Niedersächsische Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Spielbankengesetzes, der Allgemeinen Gebührenordnung und des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes in den Niedersächsischen Landtag eingebracht (LT-Drs. 18/10075). Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hatte zu dem aktuellen Gesetzentwurf keine Einwände erhoben, allerdings darauf hingewiesen, dass sie ihre grundsätzliche Position aufrechterhält, wonach weiterhin die Beteiligung von Spielbankgemeinden an der Spielbankabgabe gefordert werde. 

VDV-Studie zu ÖPNV-Finanzierungsbedarfen

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat eine Studie zu den zusätzlichen Finanzierungsbedarfen im Öffentlichen Personennahverkehr veröffentlicht, die abgedeckt werden müssen, um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen. Die Studie weist allein in 2030 einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf von rund 11 Milliarden Euro aus; für den Zeitraum 2022 bis 2030 beträgt der zusätzliche Finanzierungsbedarf rund 50 Milliarden Euro. Ein Großteil der zusätzlichen Finanzmittel wird auch für einen Ausbau des ÖPNV in Fläche im Rahmen einer Angebotsoffensive durch zusätzliche SPNV-, Regional-Bus- und Linienbedarfsverkehre benötigt. Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss des Deutschen Landkreistages hat zu den Ergebnissen der Studie in seiner vergangenen Herbstsitzung kritisch beraten.

  • Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss des Deutschen Landkreistages sieht die Notwendigkeit, zur Erreichung der Klimaschutzziele und zur Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse das ÖPNV-Angebot auch in der Fläche deutlich auszubauen. Bund und Länder müssen den ÖPNV-Aufgabenträgern dafür die nötigen Finanzmittel zur Verfügung stellen. Der Ausschuss begrüßt, dass die VDV-Studie erstmals eine Größenordnung für die erforderlichen Finanzierungsbedarfe in die politische Debatte einbringt.
  • Einseitige „Push-Maßnahmen“, wie eine City-Maut oder eine weitere deutliche Anhebung der CO2-Bepreisung, sieht der Ausschuss kritisch. Die Mobilität in der Fläche und die Zugänglichkeit der Städte muss für die Bevölkerung auf dem Land weiter gewährleistet bleiben. Es ist sicherzustellen, dass die Landbevölkerung nicht die Lasten eines ÖPNV-Ausbaus zu tragen hat, der primär der Bevölkerung in städtischen Ballungsräumen zugutekommt, während sie selbst mangels Erschließung der Fläche nicht gleichermaßen profitiert und keine brauchbaren Mobilitätsalternativen im Gegenzug erhält.

Entwurf einer Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabit-Netzen in Grauen Flecken in Niedersachsen

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) hat dem mit Schreiben vom 21. Oktober 2021 den Entwurf einer Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabit-Netzen in Grauen Flecken in Niedersachsen zur Stellungnahme übersandt. Die Richtlinie soll zur Ko-Finanzierung des Bundesförderprogramms zum Ausbau von Breitbandnetzen in den sogenannten „Grauen Flecken“ dienen. Der Entwurf orientiert sich dabei im Wesentlichen an der Ko- Finanzierungsrichtlinie zum Ausbau von Gigabit-Netzen, den sogenannten „Weißen Flecken“. Gegenüber der Weißen-Flecken-Richtlinie enthält der jetzt vorliegende Entwurf folgende Änderung:

– Der Kreis der Zuwendungsempfänger ist auf kommunale Zweckverbände und Unternehmen, welche sich ausschließlich in öffentlicher Trägerschaft befinden, erweitert.

– Bei der Erschließung von schwer erschließbaren Einzellagen besteht die Möglichkeit der Übernahme von Baukostenzuschüssen, über welche die Bewilligungsstelle im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Einzelfall entscheidet.

– Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind konkretisiert, insbesondere hinsichtlich des Abzugs der Finanzierungsaufwendungen aufgrund Mittelherkunft.

Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes

Am 27. Oktober 2021 fand die Anhörung zu den von der Landesregierung sowie von den regierungstragenden Fraktionen beabsichtigten Änderungen des Niedersächsischen Jagdgesetzes statt. Der Niedersächsische Landkreistag hat im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände zu diesen Stellung genommen.

In unserer schriftlichen und mündlichen Stellungnahme haben wir unter anderem vorgetragen, dass wir die Einführung eines Selbsteintrittsrechtes der obersten Jagdbehörde (vgl. § 36 Abs. 3 NJagdG-Entwurf) strikt ablehnen. Wir haben den Landtag gebeten, von diesem Ansinnen der Niedersächsischen Landesregierung Abstand zu nehmen. Das beabsichtigte erweiterte Stellungnahmerecht des Jagdbeirates (vgl. § 39 Abs. 3 Satz 2NJagdGEntwurf), wonach dieser vermittelt über die Jagdbehörde auch Stellungnahmen gegenüber Maßnahmen anderer Behörden abgegeben kann, haben wir ebenso abgelehnt.

Hinsichtlich der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht haben wir auf die in Folge möglichen Komplizierungen hingewiesen. Die Anhörung haben wir zudem nochmals dazu genutzt, vom Land mehr Anstrengungen bei der Eindämmung der Nutria einzufordern.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat eine Stellungnahme zum Entwurf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren abgegeben. Im Fokus steht die Kritik an den deutlich gekürzten Fördermitteln für die PACE. Bereits in der nun endenden Förderperiode haben die Personal- und Sachkosten die PACE aufgrund ihrer dynamischen Entwicklung zunehmend belastet. Durch die nun vorgesehene Kürzung der Fördermittel wird eine Personalreduktion in vielen PACE unumgänglich werden. In der Folge ist selbst bei gleichbleibenden Fallzahlen von einem deutlichen Qualitätsverlust der Beratung durch verringerte Personalkapazitäten auszugehen. Wir haben deutlich gemacht, dass jedoch insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie in den kommenden Jahren von steigenden Bedarfen der jungen Menschen am Übergang Schule und Beruf und damit steigenden Fallzahlen auszugehen ist.

Zudem haben wir ausgeführt, dass die PACE im ländlichen Raum aufgrund der geplanten Kürzung des Förderbausteins der Gesamtbodenfläche noch weitaus stärker betroffen sein werden als die städtischen Bereiche, da sie in der Regel nicht über eine entsprechende „Kommstruktur“ verfügen.

Weiterhin haben wir uns erneut ausdrücklich dafür ausgesprochen, die PACE als bewährten Teil der Struktur der Jugendberufshilfe in Niedersachsen auskömmlich zu finanzieren und die gesunkenen ESF-Mittel auszugleichen. Zudem haben wir deutlich gemacht, dass die Kürzung von Mitteln in diesem Bereich langfristig zu einer Verlagerung der Hilfebedarfe auf andere Rechtskreise, wie das SGB II und SGB III, führt und dies weder gesellschaftlich noch politisch erstrebenswert ist.

Förderrichtlinie „Regionale Innovationsgruppen für eine klimaschützende Wald- und Holzwirtschaft“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Förderrichtlinie „Regionale Innovationsgruppen für eine klimaschützende Wald- und Holzwirtschaft (REGULUS)“ veröffentlicht. Die Richtlinie richtet sich u.a. an kommunale Einrichtungen als mögliche Antragsteller im Rahmen von regionalen, interdisziplinären und anwendungsorientierten Innovationsgruppen in den Bereichen Waldbewirtschaftung und Holzwirtschaft.

Mit der Förderrichtlinie verfolgt das BMBF anwendungsbezogene Ziele und adressiert ausdrücklich kommunale Einrichtungen als mögliche Antragsteller. Es werden regionale, interdisziplinäre Innovationsgruppen gefördert, deren inhaltlicher Schwerpunkt mindestens einem der folgenden vier Themenbereiche zuzuordnen ist:

  • Risikomanagement und Resilienz in der Wald- und Holzwirtschaft
  • Zirkuläres Wirtschaften in der Wald- und Holzwirtschaft
  • Klimaschutz durch Wald- und Holzwirtschaft
  • Multifunktionale Wälder und Landnutzungskonflikte

Verordnung zur Änderung der Erschwernisausgleichsverordnung-Wald

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) hat uns den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der ErschwernisausgleichsverordnungWald (EA-VO-Wald) nebst Begründung zugesandt.

Eine größere Änderung der Erschwernisausgleichsverordnung-Wald ist mit der nunmehr angestrebten Änderung nicht bezweckt. Lediglich das schon seit Jahren gegebene Versprechen der Landesregierung, den Erschwernisausgleich im Wald auch in Landschaftsschutzgebieten zu zahlen, soweit Erschwernisse im Hinblick auf die FFH-Sicherung entstehen, soll umgesetzt werden.

EU – Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft

Die Europäische Kommission hat vier Arbeitsgruppen zur Umsetzung des Mechanismus für einen gerechten Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft eingesetzt. Dabei geht es im Kern maßgeblich auch um die Förderung derjenigen Regionen, die von den Umstellungen auf eine klimaneutrale Wirtschaft besonders betroffen sind. Der Deutsche Landkreistag (DLT) wird in der Gruppe zur Beteiligung von Interessenträgern mitwirken und die Kommission beraten.

Start des Niedersächsischen Wettbewerbs „Klima kommunal 2022“

Am ersten Tag der internationalen Klimakonferenz hat die 7. Runde des alle zwei Jahre vom Niedersächsischen Umweltministerium und den kommunalen Spitzenverbänden Niedersachsens ausgerufenen Wettbewerbs „Klima Kommunal“ begonnen. Kommunen können sich nun wieder um den Titel „Niedersächsische Klimakommune 2022“ sowie um Preisgelder in Höhe von insgesamt 100.000 Euro bewerben.

Bewerbungsschluss ist der 31. März 2022. Einsendungen sind per E-Mail an klimakommunal@klimaschutz-niedersachsen.de zu richten. Die hierfür benötigten Unterlagen und alle weiteren Informationen finden Sie auf der Internetseite der KEAN unter dem folgenden Link.

Novellierte Fassung der Kommunalrichtlinie veröffentlicht

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat eine novellierte Fassung der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) veröffentlicht. Die Neufassung, die u. a. die personelle Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in den Landkreisen, Städten und Gemeinden stärker in den Blick nimmt, tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Laut dem BMU soll die Novelle Anreize für kommunale Akteure schaffen, um den Klimaschutz vor Ort noch effektiver voranzubringen. Zu diesem Zweck sind u. a. folgende Neuerung in der Kommunalrichtlinie vorgesehen:

  • Neben den bisherigen Personalstellen im Klimaschutzmanagement wird künftig weiteres Personal u. a. für die Umsetzung von Fokuskonzepten und für die Einführung bzw. Erweiterung eines Energiemanagements gefördert. Künftig können sich sog. Klimaschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren auf Landkreisebene um den Klimaschutz in den kreisangehörigen Gemeinden kümmern, für die aufgrund ihrer Größe kein eigenes Klimaschutzmanagement in Frage kommt.
  • Künftig können neben den Landkreisen, Städten und Gemeinden auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Vereine sowie Contractoren, die Klimaschutzprojekte im Auftrag für Kommunen umsetzen, von Fördermitteln im Rahmen der Kommunalrichtlinie profitieren. Die strategischen Angebote (Beratung, Konzepte und Personal) werden zudem für alle Antragstellergruppen geöffnet.
  • Fördermittel können künftig für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen gewährt werden, wie z. B. Einstiegs- und Orientierungsberatungen, themenoffene Fokus-beratungen und Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Investitionen. Neu ist ferner, dass im Rahmen sog. Vorreiterkonzepte die ambitionierte Aktualisierung von Klimaschutzkonzepten bezuschusst werden kann, die vor 2017 entstanden sind. Bei den investiven Maßnahmen werden u. a. auch die Nachrüstung bestehender Lüftungsanlagen sowie im Abwasserbereich die Schlammtrocknung mit erneuerbaren Energien bezuschusst.

Datenschutzbroschüre für kommunale Abgeordnete

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen, Barbara Thiel, hat die Handreichung für kommunale Abgeordnete aktualisiert. Darin werden neben den Grundsätzen des Datenschutzes vor allem konkrete Fragen aus dem Arbeitsalltag der Mandatsträgerinnen und -träger erläutert. Insbesondere für neu gewählte Kreistagsabgeordnete fasst die digitale Broschüre relevante Informationen zusammen und beantwortet unter anderem Fragen zum Umgang mit Sitzungsprotokollen, zur Veröffentlichung von Informatio- nen im Rahmen von Bauleitverfahren oder zur Möglichkeit des Datenabrufs bei der Meldebehörde. Auch das Live-Streaming von Ratssitzungen und der sichere Einsatz von technischen Geräten wie Smartphones und Tablets in der Gremienarbeit werden thematisiert. Download der Broschüre: https://link.nlt.de/ktads

OZG-Umsetzung in Niedersachsen: Kommune X.0-Digitalisierungskonferenz

Der Verein Kommune X.0 veranstaltet am 17. November 2021 von 14.00 – 17.00 Uhr eine Online-Digitalisierungskonferenz zum Thema „Das Onlinezugangsgesetz (OZG) in Niedersachsen – Wie kann es von den Kommunen umgesetzt werden?“.

Neben dem IT-Bevollmächtigen der Landesregierung, CIO Dr. Horst Baier, stehen u. a. auch Vorträge von kommunalen Vertreterinnen und Vertretern sowie der GovConnect GmbH auf der Tagesordnung. Im Mittelpunkt stehen die Fragen, wie sich Bürgerinnen und Bürger optimal mit digitalen Services versorgen lassen, was seitens des Landes für die Kommunen getan werden kann und welche Aufgaben noch von Kommunen, Bund und Land zu erledigen sind. Die Teilnahme ist kostenfrei möglich, eine Anmeldung unter https://kommunex0.de/anmeldung/ ist jedoch erforderlich.

Tierseuchen: Neue Risikoeinschätzung des Friedrich Loeffler-Instituts zum Auftreten der Geflügelpest in Deutschland (Stand 26. Oktober 2021)

Seit Mitte Oktober gibt es wieder vermehrt Funde von mit Geflügelpest infizierten Wildvögeln in Norddeutschland und Bayern sowie erste Einträge bei Geflügel und gehaltenen Vögeln. Das Friedrich Loeffler-Institut bewertet angesichts dessen nunmehr das Risiko einer Ausbreitung des hochpathogenen aviären Influenza-Virus des Subtyps H5 bei Wildvögeln sowie eine Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland als hoch. Es wird erneut dringend empfohlen, Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen zu überprüfen.

Erneut ergänzt das FLI seine Empfehlungen und fordert explizit:

  • Überprüfung der Durchführbarkeit der Krisenpläne für den Seuchenfall
  • Unterbinden oder wirksame Überwachung der Abgabe von Lebensgeflügel im Reisegewerbe
  • erhöhte Wachsamkeit für ein schnelles Erkennen von Verdachtsfällen
  • im Umfeld von Fundorten infizierter Wildvögel eine risikobasierte Einschränkung der Freilandhaltung (Aufstallung)
  • Minimierung von direkten und indirekten Kontaktmöglichkeiten zwischen Geflügel und wilden Wasservögeln in natürlichen Gewässern (z. B. Abdecken von Feuerlöschteichen auf dem Betriebsgelände).

Förderinitiative „KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und Ressourcen“

Das Bundesumweltministerium unterstützt im Rahmen der Förderinitiative „KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und Ressourcen“ Projekte, die mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) den Klimaschutz und die Energiewende vorantreiben und die Risiken der Technologie eingrenzen. An einer Förderung interessierte Kommunen, kommunale Unternehmen und Zweckverbände können noch bis zum 30. November 2021 entsprechende Projektskizzen einreichen.

Schutz öffentlicher Räume vor Überfahrtaten

Nach den Anschlägen, die in den vergangenen Jahren mit Fahrzeugen im öffentlichen Raum verübt wurden, rückt die Frage nach der Möglichkeit eines geeigneten Schutzes von potenziell gefährdeten Orten und somit der sich dort aufhaltenden Personen verstärkt in den Blick der Öffentlichkeit. Doch wie lässt sich ein gefährdeter öffentlicher Raum überhaupt identifizieren? Und welche Schutzmaßnahmen sollten getroffen werden? Wie lassen sich solche Maßnahmen mit dem Stadtbild sowie dem Sicherheitsbedürfnis der Bewohnerschaft vereinbaren? Hinsichtlich dieser Fragestellungen bestehen in Städten und Kommunen oftmals Unsicherheiten. Anfragen von Kommunalverantwortlichen an die örtlichen Polizeidienststellen zur Unterstützung bei der Erstellung von Zufahrtsschutzkonzepten und -maßnahmen nehmen bundesweit zu.

Hilfestellung bietet die von der Polizeilichen Kriminalprävention herausgegebene Handreichung „Schutz vor Überfahrtaten“. Sie richtet sich speziell an Verantwortliche in Kommunen und Städten und dient als Leitfaden für die eigenverantwortliche Entwicklung von Strategien gegen sogenannte Überfahrtaten mittels mehrspuriger Fahrzeuge. Weitere Informationen gibt es im Internet auf https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/staedtebau/schutz-vor-ueberfahrtaten/. Eine kostenlose Handreichung ist bei den Ansprechpartnern der Polizeilichen Kriminalprävention erhältlich oder kann unter https://polizei-beratung.de/fileadmin/Medien/306-HR-Ueberfahrtaten.pdf heruntergeladen werden. In der Broschüre sind auf Seite 54 auch die entsprechenden Ansprechpartner gelistet.

impfpass

„Die Entwicklung der Infektionszahlen ist besorgniserregend. Um die Lage in Niedersachsen zu stabilisieren, müssen jetzt wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Nur so können wir die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter weiter sicherstellen und erneute weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens vermeiden,“ mahnte heute der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Dr. Hubert Meyer.

Er appellierte an die Landesregierung, im Zuge der Überarbeitung der Coronaverordnung schneller auf aktuelle Zahlen zu reagieren. „Die derzeit noch niedrige Hospitalisierungsquote täuscht. Erfahrungsgemäß werden die hohen Infektionszahlen sich in einigen Wochen in den Krankenhäusern widerspiegeln. Das Warnsystem reagiert zu träge. Es sollte schneller ein Übergang zur 2-G-Regelung erfolgen,“ so Meyer. Meyer forderte eine schärfere Gangart gegen Impfverweigerer und wandte sich entschieden gegen das Auslaufen der epidemischen Lage auf Bundesebene. Sollte diese dennoch nicht weiter festgestellt werden, müsse das Land Niedersachsen unverzüglich handeln. „Es ist nicht zu verantworten, die noch relativ günstige Situation in Niedersachsen eskalieren zu lassen und erst dann aktiv zu werden. Der Instrumentenkasten der Krisenbekämpfung darf jetzt nicht fahrlässig geschwächt, sondern muss gestärkt werden.“