Cover-NLT-Aktuell-27

Aktualisierte Muster für Hauptsatzung und Geschäftsordnung veröffentlicht

Die Geschäftsstelle des NLT hat nach entsprechenden Gremienberatungen die NLT-Muster für eine Hauptsatzung der Landkreise/Region Hannover und für eine Geschäftsordnung eines Landkreises bzw. der Region Hannover entsprechend den Beschlüssen des Niedersächsischen Landtags zur Novelle des NKomVG vom 13. Oktober 2021 (siehe jünste Ausgabe) aktualisiert. Beide Muster wurden an die aktuelle Rechtslage angepasst. Änderungsbedarf hat es insbesondere beim Muster der Hauptsatzung im Bereich der Verkündung und Bekanntmachung gegeben. Im Geschäftsordnungsmuster wurden die Formvorschriften durchgängig an die elektronische Form angepasst und ein Regelungsvorschlag zur Thematik der Nutzung von Beamer-Präsentationen durch die Rednerinnen und Redner im Kreistag bzw. der Regionsversammlung unterbreitet.

Beide Muster sind im Internetangebot des NLT unter www.nlt.de -> Arbeitshilfen -> Kommunalrecht mit dem Stand 13. Oktober 2021 abrufbar.

Landtagsanhörung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes

Nachdem die Landesregierung einen überarbeiteten Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) und anderer Gesetze in den Niedersächsischen Landtag eingebracht hat, hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens gegenüber den Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz im Niedersächsischen Landtag ausführlich schriftlich Stellung genommen.

In der mündlichen Anhörung am 18. Oktober 2021 zum Gesetzentwurf der Landesregierung ist NLT-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubert Meyer dabei auf die Regelungen zur Wasserentnahmegebühr (§§ 21 bis 28), zu den Entwicklungskorridoren (§ 59a), zur Gewässerunterhaltung (§§ 61, 75 Abs. 3, 79 Abs. 1), zu den Feldmieten (§ 87) sowie zur Datenverarbeitung (§ 121) eingegangen. Ergänzende Regelungsbedarfe hat die Arbeitsgemeinschaft erneut zur öffentlichen Wasserversorgung (§ 88) sowie zum Erlaubnisverfahren bei Kleinkläranlagen (§ 96 Abs. 6) angemeldet. Ein wesentlicher Teil der Stellungnahme war zudem dem Mehraufwand im Vollzug sowie der Forderung nach einem angemessenen Kostenausgleich gewidmet.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr

Das Nds. Ministerium für Inneres und Sport (MI) hat im Rahmen der Verbandsbeteiligung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Nds. Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) übersandt. Hintergrund der angestrebten Novelle sind einerseits die Stärkung des Ehrenamtes in den Freiwilligen Feuerwehren und der demografische Wandel. Andererseits machen auch veränderte Bedrohungslagen von kritischen Infrastrukturen oder die Herausforderungen der Digitalisierung eine grundsätzliche Novelle des NBrandSchG notwendig. Die beabsichtigten Änderungen setzen die Ergebnisse aus dem Abschlussbericht der Strukturkommission „Einsatzort Zukunft“ um. Hinzu kommen weitere notwendige Anpassungen, um das NBrandSchG mit dem NKatSG abzustimmen oder um Konkretisierungsbedarfe vorzunehmen.

Der Gesetzentwurf enthält u. a. folgende Eckpunkte:

  • Zum Aufbau eines ergänzenden überörtlichen Brandschutzes wird die Feuerwehrbedarfsplanung für das Land Niedersachsen verpflichtend eingeführt. Die Landkreise können zukünftig Feuerwehrbedarfsplanungen optional, bezogen auf die jeweiligen Risiken, erstellen.
  • Es wird ein Brandschutzbeirat etabliert, der das Land z.B. bei der Ausrichtung der zentralen Aus- und Fortbildungseinrichtung berät.
  • Die Freistellungsansprüche insbesondere für die Führungskräfte sowie für Betreuerinnen und Betreuer der Kinder- und Jugendfeuerwehren werden erweitert.
  • Für die in den Feuerwehren geführten Kassen der Mitglieder „sog. Kameradschaftskassen“ werden rechtliche Grundlagen aufgenommen.
  • Für den Fall, dass Führungsfunktionen auf Gemeinde-, Kreis- oder Landesebene mangels geeigneter Bewerber nicht ehrenamtlich besetzt werden können, wird die Option aufgenommen, hauptamtliche Führungskräfte in bisher ausschließlich ehrenamtlich wahrgenommene Funktionen einzusetzen.
  • Es wird den Feuerwehren die Möglichkeit der Verkehrsregelung eingeräumt, wenn Polizei nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung steht und wenn der Rat der Gemeinde der Übernahme durch die Feuerwehr zugestimmt hat.

Entwurf einer Verordnung für die Aussendung öffentlicher Warnungen in Mobilfunknetzen

Das Bundeswirtschaftsministerium hat in Umsetzung der jüngst im Telekommunikationsgesetz geschaffenen Verpflichtung für Mobilfunknetzbetreiber, ihre Netze technisch zur Einführung von Cell-Broadcast vorzubereiten, sehr kurzfristig den Entwurf einer Verordnung für die Aussendung öffentlicher Warnungen in Mobilfunknetzen übermittelt. Die Verordnung regelt insbesondere die grundlegenden technischen Anforderungen und die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Aussendung öffentlicher Warnungen. Die Kreise sind als regelmäßig zuständige untere Katastrophenschutzbehörden, die für das Auslösen der Warnungen Verantwortung tragen, betroffen. Klärungsbedürftig ist, ob die Initiierung der Warnung allein über das zentrale Warnsystem des Bundes MoWaS ausreicht.

Entwurf „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren“

Die Förderung der Jugendwerkstätten und der Pro-Aktiv-Centren soll in der kommenden EU-Förderperiode fortgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund hat das Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) zwischenzeitlich den Entwurf der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren“ samt der Scoringmodelle, nach denen die Anträge und Konzeptionen geprüft und bewertet werden, übersandt.

Im Einzelnen teilt das MS u. a. folgendes mit:

„Jugendwerkstätten richten sich bislang an junge Menschen mit Problemen im Übergang von der Schule in den Beruf. Dabei liegt der Schwerpunkt auf jungen Menschen, die ihre Schulpflicht bereits erfüllt haben. In den Vorgesprächen mit den Verbänden und der Regi- onaldirektion der Bundeagentur für Arbeit zeichnete sich ein erhöhter Unterstützungsbedarf bei schulmüden bzw. schulverweigernden jungen Menschen ab. Aus diesem Grund soll in einem festgelegten Umfang die Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern ermöglicht werden, soweit alle anderen Fördervoraussetzungen (insbes. der Jugendhilfebedarf) gegeben sind.

Pro-Aktiv-Centren richten sich an junge Menschen mit längerfristigem Förderbedarf. In den letzten Jahren sind vielerorts Jugendberufsagenturen als örtliche Kooperationsformen von Agentur für Arbeit, Jobcenter und Jugendamt entstanden, wobei jede der beteiligten Institutionen die Leistungen des eigenen Wirkungskreises erbringt. In der Folge besteht in der neuen EU-Förderperiode die Notwendigkeit, die landes- und EU-geförderten Pro-AktivCentren stärker gegenüber den örtlichen Jugendberufsagenturen abzugrenzen. Die landes- und EU-geförderten Pro-Aktiv-Centren können die Leistungen der kommunalen Jugendhilfe sinnvoll ergänzen, indem sie individuelle und länger andauernde Einzelfallhilfen anbieten. Insofern soll das Teilprogramm PACE auch weiterhin in Ergänzung der Jugendberufsagenturen fortgeführt werden.“

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat im Rahmen der Verbandsbeteiligung den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr (ZustVO-SOG) übersandt. Aus Sicht der NLT-Geschäftsstelle sind folgende beiden Punkte hervorzuheben:

          – Im Rahmen der gesamten Aufgabenerfüllung zur Umsetzung des Lebensmittel- und

            Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) beabsichtigt die Landesregierung, dem

            Landwirtschaftsministerium zukünftig über § 6f die Zuständigkeit für die Ernennung zu

            amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten für die Durchführung von

            Schlachttieruntersuchungen bei bestimmten Notschlachtungen vorzubehalten.

          – Mit der vorgesehenen Übertragung der Aufgaben der sogenannten Antibiotika

            Minimierung (Artikel 1 Nummer 2) wird ein jahrelanger Diskussionsprozess nunmehr

            abgeschlossen. Hierzu hat das NLT-Präsidium in seiner 651. Sitzung am 24. September

            2020 die Entscheidung über die seit Jahren eingeforderte Aufgabenverlagerung in

            diesem Bereich zustimmend zur Kenntnis genommen. § 58 c Abs. 2 des

            Arzneimittelgesetzes (AMG) – Übermittlung der zusammengefassten Meldungen an

            den Bund – ist bewusst weiterhin auf Landesebene angesiedelt worden (vgl. Artikel 1

            Nummer 6), da die Kommunen nicht unmittelbar mit dem Bund kommunizieren. Die

            bisherige Zuständigkeit des Landesamtes für Verbraucherschutz und

            Lebensmittelsicherheit in § 6d Nummer 1 wird daher auf diese Restaufgabe

            beschränkt (Artikel 1 Nummer 6).

Schule und Corona

Der Niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne hat in seinen aktuellen Briefen an die Schulen, die Schüler und Schülerinnen sowie deren Erziehungsberechtigten ein erstes Zwischenfazit gezogen. In dem Brief an die Erziehungsberechtigten heißt es unter anderem, dass in der nächsten Etappe nun die Maßnahmen, die das Lernen in der Schule nach wie vor einschränkten und erschwerten, schrittweise zurückgefahren werden sollten. In der Woche nach den Ferien werde nochmals täglich getestet und die MNB-Tragepflicht im Unterricht bleibe zunächst bestehen (Ausnahmen: Schüler und Schülerinnen der Jahrgänge 1 und 2 dürfen ihre MNB am Sitzplatz abnehmen; geimpfte und genesene Personen sind weiterhin von der Testpflicht befreit). Weiter heißt es, sollte sich die positive Tendenz nicht wieder umkehren, würden mit Inkrafttreten der neuen Landesverordnung am 10. November 2021 weitere Schuljahrgänge auf das Tragen einer MNB am Sitzplatz verzichten können. Hier schrittweise vorzugehen und dabei die Entwicklung der Infektionszahlen genau im Auge zu behalten, habe sich bewährt. Genaue Information hierzu gebe es nach den Herbstferien.

Beschaffung von Speicheltests für die anlasslose Reihentestung von Kindern im Kindergartenalter

Mit Schreiben vom 14.Oktober 2021 hat der Kultusminister Grant Hendrik Tonne die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens über das Auslaufen der Sonderzulassungen der bisher durch das Land beschafften Speicheltests für die anlasslose Reihentestung von Kindern im Kindergartenalter zum 30. Juni 2021 bzw. 12. Oktober 2021 informiert. Die Versorgung der Kindertagesbetreuung mit PoC–Antigentests könne daher künftig nur über Nasenabstrichtests erfolgen. Zudem würden die für die Reihentestungen benötigten Tests in Abstimmung zwischen dem Innenministerium und der Landesregierung künftig nicht mehr über die Landkreise und kreisfreien Städte (kommunale Katastrophenschutzbehörden), sondern direkt an die für Kindertagesbetreuung zuständigen örtlichen Jugendämter ausgeliefert.

Corona-Sonderprogramm für Jugend- und Familienbildung und -erholung

Aufgrund des sich durch die Auswirkungen der Pandemie ergebenden und weiterbestehenden Unterstützungsbedarfs der Einrichtungen ist beabsichtigt, das Corona-Sonderprogramm für Jugend- und Familienbildung und -erholung durch einen weiteren Förderzeitraum vom 1. November bis 31. Dezember 2021 fortzusetzen. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat vor diesem Hintergrund den Entwurf der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von Einrichtungen und Organisationen der Jugend- und Familienbildung- und -erholung und den Entwurf des erforderlichen Änderungserlasses mit der Gelegenheit zur Stellungnahme übersandt.

12. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat eine weitere (12.) Aktualisierung ihrer Impfempfehlungen vorgenommen. Sie empfiehlt nunmehr eine Auffrischimpfung mit einem MRA-Impfstoff für Personen ab 70 Jahren und weitere Indikationsgruppen sowie eine Optimierung der Grundimmunisierung mit einem MRA-Impfstoff nach vorausgegangener Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff Janssen.

Breitbandausbau im ländlichen Raum

Die Bundesregierung gibt in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/32558) auf eine Anfrage der FDPFraktion im Deutschen Bundestag Auskunft zum Stand der Breitbandförderung des Bundes. Danach stellt der Bund für den Breitbandausbau insgesamt 12 Milliarden Euro zur Verfügung. Rund 9,3 Milliarden Euro der Mittel seien bereits gebunden, davon rund 8,4 Milliarden Euro für FTTB/FTTH-Projekte. Ausgezahlt wurden bislang Fördermittel in Höhe von knapp 1,3 Milliarden Euro, wobei die Bundesregierung zu Recht darauf hinweist, dass der Stand der Mittelauszahlung kein Indikator für den Stand des Netzausbaus ist, weil die Mittel regelmäßig erst deutlich nach Fertigstellung der Anschlüsse angefordert werden. Die COVID-19 Pandemie hat nach Darstellung der Bundesregierung keinen wesentlichen Einfluss auf den Mittelabfluss gehabt. Der Bund geht davon aus, dass mit den bislang zur Verfügung gestellten Mitteln 2,7 Millionen Anschlüsse gefördert realisiert werden können, wovon rund 714.000 Anschlüsse bereits fertiggestellt seien.

In ihrer Antwort unterscheidet die Bundesregierung nicht zwischen dem Förderprogramm für weiße Flecken und dem neuen, seit April dieses Jahrs laufenden Programm für den Breitbandausbau in grauen Flecken. Nach Kenntnis der DLT-Hauptgeschäftsstelle sind bislang erst recht wenige Förderanträge im Rahmen dieses Programms gestellt worden, was nach dortiger Einschätzung vor allem darauf beruht, dass die Landkreise noch durch die Umsetzung von Projekten aus dem ersten Programm gebunden sind. Ferner dürfte die Ausgestaltung der Förderbedingungen – insbesondere die Beibehaltung einer Aufgreifschwelle – dazu beitragen, dass eine Antragstellung aufgeschoben wird. Für Niedersachsen ist eine korrespondierende Kofinanzierungsrichtlinie noch in diesem Jahr zu erwarten, die Geschäftsstelle rechnet hierzu in Kürze mit der entsprechenden Verbandsbeteiligung.

Entwurf einer Entscheidung der BNetzA zur künftigen Zugangsregulierung im Kupfer- und Glasfasernetz der DTAG

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Entwurf einer Verfügung zur Regulierung des Zugangs anderer Anbieter zu den glasfaser- bzw. kupferbasierten Teilnehmeranschlussleitungen der Deutschen Telekom AG (DTAG) veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Der Entwurf sieht hinsichtlich der Regulierung des Zugangs zum Kupfernetz keine wesentlichen Änderungen vor, stellt den Zugang zum Glasfasernetz aber von einer ex ante Regulierung frei. Die DTAG wird lediglich verpflichtet, Wettbewerbern die Nutzung ihres Glasfasernetzes zu gleichen Bedingungen anzubieten wie ihrem eigenen Vertrieb. Darüber hinaus ist ein erweiterter Leerrohrzugang vorgesehen.

eGovernment MONITOR 2021

Die Initiative D21 sowie die TU München haben den „eGovernment MONITOR 2021“ veröffentlicht. Dieser beleuchtet seit 2011 jährlich die jeweils aktuelle eGovernment-Situation in Deutschland. Zentrale Ergebnisse sind in diesem Jahr eine stagnierende Nutzung digitaler Verwaltungsangebote sowie ein deutliches Sinken der Zufriedenheit bei den Bürgern. Auch offenbart ein Vergleich der Bundesländer starke Unterschiede. Allerdings zeigten sich viele Bürger offen für neue Technologien wie etwa den Personalausweis auf dem Smartphone.

Neue Bußgeldkatalog-Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet

Mit der am 19. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt verkündeten Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung werden die entsprechenden Regelungen der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften aus dem April 2020 bestätigt und in Kraft gesetzt, die aufgrund eines Zitierfehlers teilweise für unwirksam erklärt wurden. Die Geldbußen für Geschwindigkeitsverstöße werden dabei gemäß der Einigung zwischen Bund und Ländern allerdings ohne eine zusätzliche Verschärfung der Fahrverbote neu geregelt. Die Änderungen treten zum 9. November 2021 in Kraft.

Leitstudie der Deutschen Energie-Agentur „Aufbruch Klimaneutralität“

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hat unter dem Titel „Aufbruch Klimaneutralität“ eine Leitstudie veröffentlicht. Darin untersucht die dena, welche Technologiepfade aus heutiger Perspektive realistisch sind und welche Rahmenbedingungen benötigt werden, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. 

Die dena kommt in der Leitstudie zu dem Ergebnis, dass zur Erreichung von Klimaneutralität aus technologischer Betrachtung eine „Vier-Säulen-Strategie“ erforderlich ist. Erstens sei die Erhöhung der Energieeffizienz eine wesentliche Maßnahme in allen Verbrauchssektoren, insbesondere in der Industrie und im Gebäudesektor. Zweitens sei für den direkten Einsatz von erneuerbaren Energien in vielen Anwendungsbereichen – neben der Energieeffizienzverbesserung – eine schnelle und umfassende Elektrifizierung eine Grundvoraussetzung. Dabei müssen sich allerdings die erneuerbaren Stromkapazitäten bereits bis 2030 mehr als verdoppeln. Als dritte Säule werden neben Strom erneuerbare gasförmige und flüssige Energieträger und Rohstoffe benötigt. Als vierte Säule brauche es technische und natürliche CO2-Senken, um nicht vermeidbare Emissionen auszugleichen.

Studie „Wirtschaftliche Bedeutung regionaler Automobilnetzwerke in Deutschland“

Am 13. Oktober 2021 ist die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beauftragte und sehr aufschlussreiche Studie „Wirtschaftliche Bedeutung regionaler Automobilnetzwerke in Deutschland“ mit kreisscharfen Ergebnissen und Analysen veröffentlicht worden. Sie identifiziert mit Blick auf den automobilen Wandel bedeutende, betroffene und in der Transformation bereits vorangeschrittene Landkreise und kreisfreie Städte und formuliert spezifische Handlungsempfehlungen für die einzelnen Regionstypen. Die Ergebnisse werden vielfach mit anschaulichen Kartendarstellungen sowie tabellarischen Darbietungen untermauert.

Entgelte von Pflegekräften 2020

Eine aktuelle Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) legt dar, dass der Durchschnittslohn von Fachkräften sowohl in der Krankenpflege als auch in der Altenpflege im Jahr 2020 entgegen der öffentlichen Wahrnehmung über dem Durchschnittslohn von Fachkräften insgesamt lag. Fachkräfte in der Krankenpflege verdienten mit durchschnittlich 3.645 Euro deutlich, in der Altenpflege mit durchschnittlich 3.174 Euro etwas mehr als das Medianentgelt aller beschäftigten Fachkräfte (Berufe insgesamt) mit 3.166 Euro. Im Einzelnen sind die Entgelte regional sowie nach Größe und Trägerschaft der Einrichtung unterschiedlich.

Gegenüber 2012 sind die Entgelte für Fachkräfte in der Altenpflege um gut 34 Prozent gestiegen, in der Krankenpflege um ca. 23 Prozent. Die Lohnabstände zwischen den Fachkräften in der Krankenpflege und denen in der Altenpflege haben sich seit 2012 zwar verringert, die Löhne der Fachkräfte in der Altenpflege liegen 2020 aber noch immer um 12,9 Prozent bzw. 471 Euro unter dem Medianlohn der Krankenpflegefachkräfte.

Wenngleich Niedersachsen bei den monatlichen Bruttoentgelten von Fachkräften im Vergleich mit den westdeutschen Bundesländern Schlusslicht ist und auch bei den monatlichen Bruttoentgelten von Helfertätigkeiten nur auf dem vorletzten Platz liegt, so hat sich bei der Weiterentwicklung der Entgelte der prozentuale Abstand im Vergleich zu den Vorjahren dennoch reduziert.

Cover-NLT-Aktuell-26

Landtag beschließt Änderung des NKomVG

Am heutigen Mittag hat der Niedersächsische Landtag mit den Stimmen der Regierungskoalition den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Nach einemzeitlich gedrängten Gesetzgebungsverfahren sind mit dem Gesetzesbeschluss des Niedersächsischen Landtags letztlich zahlreiche Regelungsvorschläge aus dem Gesetzentwurf des Innenministeriums vom Frühjahr umgesetzt worden. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Änderung des NKomVG: So wird mit Wirkung zum 1. November 2021 für das Sitzzuteilungsverfahren in den kommunalen Ausschüssen usw. wieder das Verfahren nach d’Hondt eingeführt, aber um eine im früher geltenden Recht nicht enthaltene Mehrheitssicherungsklausel, die im geltenden Recht beim Verfahren Hare/Niemeyer in § 71 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 NKomVG enthalten ist, ergänzt. Ferner wird der sog. Ratsbürgerentscheid, also ein Bürgerentscheid auf Initiative der Vertretung, eingeführt. Damit kann auch auf ein bereits beantragtes Bürgerbegehren reagiert werden. Entscheidungen im Bereich der Krankenhausplanung und des Rettungsdienstes werden in den Negativkatalog für Bürgerbegehren und Bürgerentscheid aufgenommen, darüber dürfen künftig keine Bürgerentscheide mehr stattfinden. Ferner werden die Freistellungsregelungen für die kommunalen Abgeordneten bei Tätigkeiten mit Gleitzeit ausführlicher geregelt, die Bestimmungen zur Verkündung von Rechtsvorschriften im Internet im einem dann elektronisch zu führenden Amtsblatt angepasst und zahlreiche weitere Änderungen beschlossen.

Eine aus der Mitte der Regierungsfraktionen kurzfristig in das Verfahren eingebrachte Ergänzung des § 64 NKomVG um weitere Absätze, um die voraussetzungslose Videoteilnahme an Sitzungen der Vertretungen durch Hauptsatzungsbeschluss auch außerhalb einer pandemischen Lage zu ermöglichen, ist dagegen nicht beschlossen worden. Die kommunalen Spitzenverbände hatten dazu in der Kürze der Zeit in einer Stellungnahme vom 4. Oktober 2021 keine inhaltliche Position bezogen. Es ist aber damit zu rechnen, dass ein entsprechender Vorschlag im Rahmen eines anderen Gesetzgebungsverfahren wieder aufgegriffen wird. 

Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP, das Sitzzuteilungsverfahren in den Ausschüssen der Vertretung usw. in den §§ 71 und 75 NKomVG nicht zu verändern, fand in namentlicher Abstimmung keine Mehrheit.

Die NKomVG-Änderungen treten nach Verkündung grundsätzlich am 1. November 2021 mit dem Beginn der neuen Kommunalwahlperiode in Kraft. Den Gesetzesinhalt werden wir in der nächsten Ausgabe unserer Zeitschrift NLT-Information ausführlich darstellen.

305. Sitzung des DLT-Präsidiums am 4./5. Oktober 2021 im Landkreis Celle

Auf Einladung von NLT-Präsident Landrat Klaus Wiswe fand am 04./05. Oktober 2021 zum dritten Mal während seiner Amtszeit eine Sitzung des Präsidiums des Deutschen Landkreistages in Celle statt. Unter dem Motto „Verantwortung vor Ort stärken“ diskutierte das Präsidium nach der Bundestagswahl die zentralen Erwartungen an die Bundespolitik 2021-2025. Es müsse insbesondere darum gehen, finanzielle Fesseln durch immer neue Förderprogramme und Anschubfinanzierungen zurückzuführen und stattdessen eine bessere und gerechtere Grundfinanzierung der Kommunen zu realisieren. Die Verantwortlichen vor Ort wüssten am besten, was sie brauchen – gerade bei Klimawandel, Digitalisierung und Infrastruktur. Zudem müssten die nächsten vier Jahre eine Wahlperiode der gleichwertigen Lebensverhältnisse werden. Auch deshalb müssten Landkreise, Städte und Gemeinden gestärkt werden, forderte DLT-Präsident Landrat Reinhard Sager, Landkreis Ostholstein.

Ferner erwartet das DLT-Präsidium von den Bundesländern klare Aussagen zur Finanzierung des jüngst auf der Bundesebene beschlossenen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler. Die Länder müssten sich nunmehr dazu bekennen, diese neue Milliardenaufgabe gegenüber ihren Landkreisen und Städten zu finanzieren.

Kommunalbericht 2021 der Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs

Im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtages hat die zuständige Abteilungsleiterin der Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofes am 30. September 2021 den Kommunalbericht 2021 vorgestellt (LT-Drs. 18/9950). Der Aufbau des Kommunalberichts entspricht demjenigen der Vorjahre. Im „Finanzteil“ wird umfassend auf die landesweite Erhebung von Investitionsrückständen bei niedersächsischen Kommunen eingegangen. Im Ergebnis werden die hohen Rückstände bestätigt, die auch das Kfw-Kom- munalpanel jedes Jahr belegt. Hier zeigt sich ein hoher Finanzbedarf der Städte, Gemeinden und Landkreise. Die eigentlichen Prüfungsergebnisse finden sich ab Seite 71 ff., für die Kreisebene von besonderer Bedeutung sind hierbei folgende Ausführungen:

               – Fraktionszuwendungen – Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser (S. 75),

               – Zuwendungen im Kulturbereich – Zielgerichtet fördern, Verwendung

                kontrollieren! (S. 83 ff.),

               – Organisation eigener Steuerangelegenheiten der Kommunen – Ein wichtiges

                Thema wartet auf Umsetzung! (S. 93 ff.),

               – Softwarelizenzmanagement: So viele Lizenzen wie nötig, so wenig wie möglich

                (S.100 ff.),

               – Aufsichtsräte kommunaler Unternehmen – Ein komplexes Thema, besonderes

                Augenmerk gilt der Besetzung (S. 112 ff.),

               – Wohnraum schnell geschaffen? – Wer oder was stört das

                Baugenehmigungsverfahren? (S. 119 ff.).

Im Kapitel 6 geht die überörtliche Kommunalprüfung dem Thema Fusionen insbesondere im Bereich kleinerer Städte und Gemeinden nach. Dabei ging sie der Frage nach, wie Kommunen Fusionen effektiv angehen und effizient umsetzen können. Die komplette Prüfungsmitteilung soll hierzu auf der Internetseite der überörtlichen Kommunalprüfung unter www.lrh.niedersachsen.de zum Abruf bereitgestellt werden.

Urteil des BVerwG vom 27. September 2021 zu Verfahrenspflichten bei Festsetzung der Kreisumlage (Sachsen-Anhalt)

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 27. September 2021 entschieden, dass trotz des landesrechtlichen Regelungsvorbehalts und der ansonsten insbesondere den Landkreis treffenden Pflicht zur Ausfüllung des Verfahrens die verfassungsrechtliche Pflicht des Landkreises, bei der Erhebung der Kreisumlage den Finanzbedarf der umlagepflichtigen Gemeinden zu ermitteln und gleichrangig mit dem eigenen zu berücksichtigen, dann verletzt werde, wenn der Kreistag über einen von der Kreisverwaltung vorgeschlagenen Umlagesatz beschließt, ohne dass ihm zumindest die zugrunde gelegten Bedarfsansätze der betroffenen Gemeinden vorlagen.

Das BVerwG führt dazu in Anknüpfung an seine Entscheidung aus dem Jahr 2019 aus, dass die nähere Ausgestaltung des Verfahrens dem Landesgesetzgeber und, soweit gesetzliche Regelungen fehlen, den Landkreisen selbst obliege. Dabei müssten jedoch die verfassungsrechtlichen Grenzen beachtet werden. Sie seien überschritten, wenn der nach Landesrecht für die Umlagefestsetzung zuständige Kreistag nur über einen von der Kreisverwaltung vorgeschlagenen Umlagesatz beschließt, ohne dass ihm zumindest die ermittelten Bedarfsansätze vorlagen. Bei einem solchen Vorgehen werde auch die Offenlegungspflicht nicht gewahrt.

Hinsichtlich der Dichte der dem Kreistag „zumindest“ beizugebenden Informationen lehnte die Vorsitzende in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich die von Seiten der Rechtsvertretung der kreisangehörigen Gemeinden bemühte Parallele zur Bauleitplanung ab. Sie selbst sprach davon, nicht zu überspannen und auf einer halben bis einer ganzen Seite die jeweiligen Bedarfe darzulegen.

Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Sobald diese vorliegt, wird eine ausführliche Bewertung in der Zeitschrift „Der Landkreis“ erfolgen.

Landtagswahl in Niedersachsen – Neuer Niedersächsischer Landtag wird am 9. Oktober 2022 gewählt

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 5. Oktober 2021 den Termin für die nächste Landtagswahl bestimmt: 9. Oktober 2022 von 08.00 bis 18.00 Uhr. Das Kabinett hat eine entsprechende von Innenminister Boris Pistorius vorgelegten Verordnung beschlossen.

Nach der Niedersächsischen Verfassung muss die Neuwahl des Landtages frühestens 56 Monate und spätestens 59 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfinden. Die Wahlperiode des Landtages beginnt mit seinem Zusammentritt. Der 17. Niedersächsische Landtag hatte sich im Sommer 2017 vorzeitig aufgelöst. Nach der daraufhin erforderlichen vorzeitigen Landtagswahl hatte sich der 18. Niedersächsische Landtag am 14. November 2017 konstituiert. Für die nächste Landtagswahl musste daher ein Wahltermin zwischen dem 15. Juli 2022 und dem 14. Oktober 2022 bestimmt werden.

Landeshaushalt – Stabilitätsbericht Niedersachsen 2021

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 28. September 2021 ihren 12. Stabilitätsbericht beschlossen. Er beruht auf den Beschlüssen der Landesregierung zum Haushaltsplanentwurf 2022/2023 sowie zur mittelfristigen Planung 2021 bis 2025 vom 11. Juli 2011.

Während im letztjährigen Stabilitätsbericht noch von einem Finanzierungssaldo des Landes in 2020 von über 9 Milliarden Euro ausgegangen wurde, hat sich dieser auf knapp 4,9 Milliarden Euro deutlich verringert. Bei den Kennziffern bei der aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung ist daher auch der Finanzsaldo 2020 unterhalb des Schwellenwertes, während er ihn im Bericht des letzten Jahres noch überschritten hatte. Die Kreditfinanzierungsquote 2020 hat allerdings den Schwellenwert deutlich überschritten. Ab 2021 werden sodann alle Schwellenwerte wieder eingehalten.

An diese Darstellung schließt sich die Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen, bevor der im Vorjahr neu eingefügte Teil zur Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse insbesondere unter Berücksichtigung der Konjunkturkomponente im Einzelnen dargestellt wird. Zusammenfassend wird in dem Bericht festgestellt, das Land Niedersachsen könne hinsichtlich der Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung, zur Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung sowie zur Einhaltung der Schuldenbremse die Anforderungen des Stabilitätsrates ebenso wie die verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllen. Eine Haushaltsnotlage drohe nicht. Nach dem Überwachungsverfahren zur Einhaltung der Schuldenbremse ergebe sich keine Auffälligkeit.

Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung

Mit den Aktualisierungen der Coronavirus-Impfverordnung sowie der Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen COVID-19 werden die Voraussetzungen für die Abgabe von Impfstoffen gegen das Coronavirus an Krankenhäuser geschaffen. Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat uns dazu wie folgt informiert:

„Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie ist am 2. Oktober 2021 in Kraft getreten. Mit den Änderungen in § 9 CoronaImpfV wird die Abgabe von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auch an Krankenhäuser geregelt und die entsprechende Vergütung der abgebenden Apotheken festgesetzt. Der Deutsche Landkreis-tag hatte das BMG aufgefordert, die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen.

Am 29. September 2021 hat das BMG außerdem eine Aktualisierung der Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen COVID19 im Bundesanzeiger veröffentlicht.“

Klimaschutz: Aktualisierte Positionierung des Deutschen Landkreistages

Vor dem Hintergrund der gesetzgeberischen Aktivitäten in der zurückliegenden 19. Legislaturperiode und mit Blick auf das ausgeprägte Engagement der Landkreise im Klimaschutz hatte das Präsidium des Deutschen Landkreistages im Januar 2020 eine umfassende Positionierung zu „Klimaschutz und erneuerbaren Energien in den Landkreisen“ vorgenommen. In dem Papier bekannte sich der Deutsche Landkreistag zu der Verantwortung der Landkreise, an der Erreichung der Klimaschutzziele mitzuwirken. Gleichzeitig wurde verdeutlicht, dass Klimaschutzpolitik stets auch wirtschaftliches Augenmaß und eine Mitnahme der Bevölkerung erfordert.

Im Juni 2021 hat das Präsidium des Deutschen Landkreistages eine aktualisierte Fassung der Positionierung unter dem Titel „Klimaschutz, erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung in den Landkreisen“ beschlossen. Dabei wurde die Verschärfung der nationalen Klimaschutzziele infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 aufgegriffen. Ferner werden in dem Papier u. a. die Chancen der Wasserstoffwirtschaft für die ländlichen Räume und die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung in den Landkreisen stärker unterstrichen.

Klimaschutz: Verbesserte Förderbedingungen

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) unterstützt Landkreise, Städte und Gemeinden bei der Umsetzung modellhafter und wegweisender Klimaschutzprojekte auf Grundlage des Förderaufrufs „Kommunale KlimaschutzModellprojekte“. Daneben können investive kommunale Radverkehrsprojekte mit bundesweiter Vorbildwirkung auf Grundlage des Förderaufrufs „Klimaschutz durch Radverkehr“ vom BMU gefördert werden. Nunmehr hat das BMU darauf hingewiesen, dass im Zuge des Klimaschutz-Sofortprogrammes 2022 der Bundesregierung die verbesserten Förderbedingungen des Corona-Konjunkturpaketes für beide Förderaufrufe bis Ende 2022 fortgeschrieben werden.

Die aktuelle Fassung des Förderaufrufs „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ des BMU sieht dementsprechend für Anträge, die zwischen dem 1. September 2021 und dem 31. Dezember 2022 gestellt werden, eine Förderquote von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben vor. Nachweislich finanzschwache Kommunen können in diesem Zeitraum eine Vollfinanzierung beantragen. Dieselben Förderquoten sieht die aktuelle Fassung des Förderaufrufs „Klimaschutz durch Radverkehr“ vor. Mit diesem Aufruf will das BMU vorbildliche kommunale Projekte unterstützen, die das Radfahren im Alltag, in der Freizeit und für den Liefer- und Transportverkehr attraktiver machen. 

Die Gültigkeit beider Förderaufrufe wurde darüber hinaus bis in das Jahr 2024 verlängert. Die Landkreise können somit Projektskizzen für modellhafte Klimaschutz- und Radverkehrsvorhaben in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 jeweils vom 1. März bis 30. April und vom 1. September bis 31. Oktober bei dem vom BMU beauftragen Projektträger einreichen. Aus den Projektskizzen, die innerhalb eines Antragsfensters eingehen, werden jeweils die besten Vorhaben ausgewählt und zur förmlichen Antragstellung aufgefordert.

Kabinettsbeschluss zur Novelle der Bioabfallverordnung

Das Bundeskabinett hat eine Novelle der Bioabfallverordnung beschlossen. Durch die Änderungen soll eine Reduzierung des Kunststoffeintrags in die Umwelt bei der bodenbezogenen Verwertung von Bioabfällen erreicht werden. Aufgrund der nachteiligen Auswirkungen auf die kommunale Bioabfallsammlung und -verwertung sind einige der neuen Vorgaben allerdings kritisch zu sehen. Im Rahmen der Befassung des Bundesrates mit dem Verordnungsvorhaben wird die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Landkreistages die

kommunalen Kritikpunkte noch einmal verdeutlichen.

Nationale Waldstrategie 2050

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat am 7. September 2021 eine Nationale Waldstrategie 2050 veröffentlicht. Die Strategie beschreibt zunächst den aktuellen Waldzustand, formuliert ein Leitbild 2050 für den Wald und befasst sich dann auf dieser Grundlage insbesondere mit den folgenden Themen, für die jeweils Ziele und Meilensteine bis 2030 formuliert werden:

  • Anpassung der Wälder an den Klimawandel
  • Schutz der Biodiversität
  • Nachhaltige Waldbewirtschaftung und dauerhafte Speicherung von CO2 in Holz und Holzprodukten
  • Wald als Erholungsort für die Bevölkerung und Bewusstsein für den Wert des Waldes.

Abschluss des Verordnungsgebungsverfahrens zur Mantelverordnung

Die Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung (sog. Mantelverordnung) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Die neuen Vorschriften treten am 1. August 2023 in Kraft. Nach langjährigen Vorarbeiten werden dann u. a. einheitliche Regeln für die Herstellung und den Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe gelten.

Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet

Das Erste Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes und anderer Gesetze wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Gesetzesänderungen betreffen die statistischen Erhebungen zur Bioabfall- und zur Verpackungsentsorgung sowie zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Während die neuen Vorgaben für die statistischen Auskunftspflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger über die Bioabfallentsorgung bereits am 29. September 2021 in Kraft treten und ab dem Berichtsjahr 2020 gelten, treten die übrigen Gesetzesänderungen erst am 1. Januar 2022 für das Berichtsjahr 2022 in Kraft.

Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung in Kraft getreten

Nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt ist die Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung im Wesentlichen am 8. September 2021 in Kraft getreten. Die Änderungsverordnung regelt das verbindliche Ende der Glyphosat-Anwendung ab dem 1. Januar 2024. Bis dahin gelten u. a. gebietsbezogene Verbote sowie Anwendungseinschränkungen für die Landwirtschaft. Daneben wird generell der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in geschützten Gebieten eingeschränkt und ein Mindestabstand für die Anwendung an Gewässerrändern vorgeschrieben.

Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote in Kraft getreten

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Durch eine Änderung im Bundes-Immissionsschutzgesetz werden die Kraftstoffhändler in steigendem Umfang verpflichtet, die CO2-Emissionen ihrer Kraftstoffe durch den Einsatz von erneuerbaren Energieerzeugnissen in Otto- und Dieselkraftstoffen zu senken.

Projekt „Zukunft für Geflüchtete in ländlichen Regionen“

Das Thünen-Institut hat unter Einbindung von Wissenschaftlern der Universitäten Erlangen-Nürnberg und Hildesheim in der Zeit von 2018 bis 2021 das Forschungsprojekt „Zukunft für Geflüchtete in ländlichen Regionen“ durchgeführt. Dazu wurden anhand von soziodemografischen Indikatoren, Indikatoren zur Verwaltungsstruktur sowie zur Situation von Geflüchteten jeweils zwei Landkreise aus Bayern (LK Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, LK Regen), Hessen (LK Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner-Kreis), Niedersachsen (LK Northeim, LK Vechta) und Sachsen (LK Bautzen, LK Nordsachsen) als Untersuchungsregionen ausgewählt. Der Deutsche Landkreistag war im Beirat des Projektes vertreten.

In den Landkreisen wurden zahlreiche Interviews geführt und Statistiken zu verschiedenen Integrationsdimensionen ausgewertet. Die ausführlichen empirischen Ergebnisse des Projekts werden in einer umfangreichen Publikation veröffentlicht, die derzeit noch nicht vorliegt. Aktuell veröffentlicht hat das Projekt dagegen eine Zusammenstellung von Befunden und Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Integrationsarbeit in ländlichen Räumen, die über die Homepage des Projektes heruntergeladen werden kann. Dort stehen neben Informationen zu dem Projekt auch die Dokumentationen weiterer Einzelergebnisse zu Verfügung. Die Seite ist unter folgendem Link erreichbar: 

https://www.gefluechtete-in-laendlichen-raeumen.de/infothek/publikationen/

Richtlinie Lastenräder Niedersachsen veröffentlicht

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) hat uns darüber informiert, dass die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbreitung von Lastenrädern (Richtlinie Lastenräder Niedersachsen) im Niedersächsischen Ministerialblatt (Nr. 38/2021) veröffentlicht worden und zum 22. September 2021 in Kraft getreten ist.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen (ein Lastenrad pro Haushalt) sowie natürliche Personen (insb. Einzelunternehmen) und juristische Personen (insb. Gesellschaften, Vereine, (Gebiets-)Körperschaften, Anstalten, Stiftungen und Genossenschaften), die die geförderten Lastenräder im Rahmen eines unentgeltlichen Verleih-Systems anbieten wollen. Die Fördersätze für Lastenräder bzw. E-Lastenräder und Lasten-S-Pedelecs betragen 400 Euro bzw. 800 Euro. Weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen sind unter diesem Link auf der Interseite der NBank abrufbar. Danach ist eine Antragstellung bis zum 31. Dezember 2021 möglich.

Programm der Robert Bosch Stiftung: „Common Ground“ zur Förderung grenzüberschreitender Beteiligungsprozesse

Die Robert Bosch Stiftung hat zur Teilnahme am Programm „Common Ground – Über Grenzen mitgestalten“ aufgerufen. Mit 1,3 Millionen Euro wird die Durchführung von Beteiligungsprozessen auf lokaler Ebene in bis zu acht deutschen Grenzregionen gefördert. Hauptantragsteller können kommunale Gebietskörperschaften aus Deutschland oder eine vergleichbare Einheit aus einem der Nachbarländer sein. Interessierte Landkreise können bis zum 15. November 2021 eine Interessenbekundung übermitteln.

Nähere Informationen lassen sich auf der Programmwebseite unter http://www.bosch-stiftung.de/commonground abrufen.

„Aktionsprogramm Kommune – Frauen in die Politik“

Die Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft (EAF) führt gefördert vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend das „Aktionsprogramm Kommune – Frauen in die Politik“ durch. Ziel des Programms ist es, den Anteil von Frauen in den kommunalen Vertretungskörperschaften sowie den Anteil haupt- und ehrenamtlicher Landrätinnen und Bürgermeisterinnen zu erhöhen.

Das Programm wird von der EAF in Kooperation mit dem Deutschen LandFrauenverband durchgeführt und u.a. vom Deutschen Landkreistag unterstützt. Das Programm beinhaltet regionale und bundesweite Aktivitäten zur Motivation, zum Empowerment und zur Vernetzung von Frauen. Durch konkrete Beratungsangebote und überregionalen Erfahrungsaustausch will es auch die Rahmenbedingungen für die kommunalpolitische Partizipation von Frauen verbessern. Zur Teilnahme an dem Programm können sich u.a. bewerben:

                – ein Landkreis oder ein Zusammenschluss von bis zu drei Landkreisen

                – ein Landkreis zusammen mit einer oder mehreren kreisfreien Städte.

Bewerbungsschluss ist der 19. November 2021.

Näheres zum Inhalt des Programms, zur Laufzeit sowie den Teilnahmevoraussetzungen können der Projekthomepage (www.frauen-in-die-politik.de) entnommen werden.

Benennung von Preisträgern für den Preis „Bundeswehr und Gesellschaft“

Das Bundesministerium für Verteidigung bittet erneut darum, Vorschläge für die 2022 anstehende achte Verleihung des Preises „Bundeswehr und Gesellschaft“ zu unterbreiten. Der Preis soll Einzelpersonen oder Institutionen würdigen, die sich in besonderem Maße für die Belange der Bundeswehr oder ihrer Angehörigen in Öffentlichkeit und Gesellschaft einsetzen. Die Auszeichnung erfolgt in vier Kategorien (Gebietskörperschaften, Vereine, Bildung und Kultur sowie Einzelpersonen).

Entsprechende Vorschläge können bis zum Freitag, 31. Dezember 2021, eingerichtet werden. Da im vorliegenden Fall der Deutsche Landkreistag (DLT) vorschlagsberechtigt ist, können entsprechende Vorschläge über die Landkreise/ Region Hannover eingereicht werden.

Jahresbericht der Feuerwehren 2020

Der Jahresbericht der Feuerwehren 2020 wurde veröffentlicht. Folgende Punkte sind hervorhebenswert:

  • Die Mitgliederzahlen bei den Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen sind gegenüber dem Vorjahr trotz der Corona-Pandemie um 2.111 Einsatzkräfte auf 128.707 Einsatzkräfte um 1,7 Prozent deutlich gestiegen. Auch der Anteil der Frauen in den Freiwilligen Feuerwehren Niedersachsens liegt bei – auch im Ländervergleich – sehr guten 13 Prozent. Die Mitgliederzahlen in den Kinder- und Jugendfeuerwehren gingen mit 1.004 moderat auf 43.807 zurück. Der Zuwachs überrascht. Aufgrund der Doppelmitgliedschaften und Mehrfachverplanungen von Einsatzkräften rät die Geschäftsstelle des NLT daher zu einem vorsichtigen Umgang mit den Zahlen.
  • Die Zahlen der Einsätze sind noch einmal um 9 Prozent gesunken. Bereits im Vorjahr gab es einen entsprechenden Trend mit 12 Prozent weniger Einsätzen als 2018. Dieser Trend erstreckt sich über alle Einsatzarten. Allerdings gab es bei den sogenannten „böswilligen Alarmen“ einen deutlichen Anstieg um über 70 Prozent.
  • Die anhaltende überaus positive Negativentwicklung der Zahlen oberhalb der Schwelle „Entstehungsbrand“ zeigt, dass die Maßnahmen zur Vermeidung der Brandausbreitung nach Brandentstehung greifen. Sicher ist hier erneut die immer weitere Verbreitung der Rauchmelder in Schlafräumen und Fluren als Positiv-Beispiel zu nennen. Aber auch die häufigere Anwesenheit von Personen in Wohngebäuden in Folge verstärkter Nutzung von Home-Office wird oftmals eine frühe Branderkennung positiv beeinflusst haben.
  • Die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) geführte Bundeswaldbrandstatistik (in der lediglich Waldbrände erfasst werden) weist für das Jahr 2020 gegenüber 2019 zwar insgesamt einen Rückgang der verbrannten Fläche und einen geringen Rückgang der Einsatzstellen auf, die Zahl der Einsatzstellen liegt aber deutlich über dem seit 1991 erfassten Mittel.
  • Besorgniserregend ist die Entwicklung an der NABK: Nach 70.958 durchgeführten Lehrgangstagen im Vorjahr (2019) wurden im Jahr 2020 noch 38.043 Lehrgangstage angeboten.

Leitfaden des BMVI zum Graue Flecken Programm

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat einen Leitfaden zur Umsetzung der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ veröffentlicht. Ziel dieses Leitfadens soll es nach Darstellung des BMVI sein, die Antragstellung möglichst einfach, verständlich und transparent zu gestalten sowie die Antragsteller im Förderverfahren zu unterstützen. Der Aufbau des Leitfadens orientiere sich deshalb am Vorgehen der Antragsteller. Er beginne mit der Identifizierung des Handlungsbedarfs, reiche über die ersten Schritte im Vorfeld einer Antragstellung bis zu den konkreten Maßnahmen im Antragsverfahren und skizziere dabei die Optionen, die im Rahmendes Bundesförderprogramms

möglich sind.

Das BMVI weist ausdrücklich darauf hin, dass der Leitfaden im Lichte der Praxiserfahrungen mit dem Förderprogramm kontinuierlich weiterentwickelt werden soll. Die jeweils aktuelle Fassung soll auf der Homepage das Ministeriums veröffentlicht werden.

Ausgestaltung des Totengedenkens am Volkstrauertag

Am 14. November 2021 findet das jährliche Totengedenken am Volkstrauertag statt. Anlässlich dessen werden bundesweit erneut viele kommunale Gedenkveranstaltungen und Gottesdienste stattfinden. Der Volksbund als bundesweiter Mitausrichter zahlreicher, auch kommunaler Gedenkveranstaltungen hat in Zusammenarbeit mit dem Bundespräsidialamt ein aktuelles Faltblatt publiziert, das den Text des Totengedenkens, den der Bundespräsident traditionell am Volkstrauertag in der zentralen Gedenkstunde im Deutschen Bundestag spricht, um einen Abschnitt zum Gedenken auch der Opfer von Terrorismus und Extremismus, Antisemitismus und Rassismus ergänzt. In einer weiteren Handreichung werden zudem Praxistipps, Redetexte und Hintergrundinformationen für Veranstalter zusammengestellt. Beides ist unter https://www.volksbund.de/nachrichten/volkstrauertag-materialzur-gestaltung abrufbar.

Gleichwertige Lebensverhältnisse: Bedeutung der Kleinstädte für die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse

Das Bundeinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat einen Bericht zur Situation der Kleinstädte in Deutschland veröffentlicht. Er unterstreicht die Bedeutung der Kleinstädte als Ankerpunkte und Ausgangspunkt wirtschaftlicher Entwicklung in der Fläche, die wesentlich für eine Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist.

Der Bericht des BBSR zur Situation der Kleinstädte in Deutschland unterstreicht erneut, dass die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Fläche ohne die Unterstützung der Kleinstädte nicht möglich ist.

Zum Jahresende 2019 lebten in Deutschland 24,4 Millionen Menschen in Kleinstädten (Gemeinden mit 5.000 bis 20.000 Einwohnern). Unterschiede in den lokalen Standort- und Lebensbedingungen erklären sich vielfach durch die jeweilige geografische Lage (zentral oder peripher) bzw. durch ihre Lage in strukturschwachen oder strukturstarken Räumen. Unabhängig davon tragen Kleinstädte jedoch in ihren jeweiligen Teilräumen maßgeblich zur Sicherstellung gleichwertigen Lebensverhältnissen bei – als Wohnorte ebenso wie als regionale wirtschaftliche Zentren.

Bundesweit stieg die Bevölkerungszahl in den Kleinstädten zwischen 2009 und 2019 um 1,2 Prozent bzw. um 291.000 Einwohner. Laut BBSR haben v.a. viele Kleinstädte im Umland von Großstädten Bevölkerungszugewinne erlebt. Bevölkerungsrückgänge zu verzeichnen hatten Kleinstädte in peripherer Lage.

Unterschiede in der Alters- und Sozialstruktur der Bevölkerung macht das BBSR vor allem an der zentralen bzw. peripheren Lage der Kleinstädte fest: In den zentral gelegenen Kleinstädten ist die Bevölkerung im Schnitt jünger (44,6 Jahre) als in peripheren (45,9 Jahre) und in sehr peripheren (47,9 Jahre). Kleinstädte im Umland von Großstädten weisen einen überdurchschnittlichen Anteil an Haushalten mit höherem Einkommen auf. In den meisten Kleinstädten verteilen sich die Einkommensklassen dagegen gleichmäßig. Vor allem in Ostdeutschland weisen zahlreiche Kleinstädte überdurchschnittlich viele Haushalte mit geringem Einkommen auf.

Die wirtschaftliche Bedeutung von Kleinstädten zeigt sich u.a. auch bei den sog. „hidden champions“ – also in Bezug auf Unternehmen, die überwiegend mittelständisch und inhabergeführt sind und gleichzeitig Spitzenreiter auf den Weltmärkten sind. 518 dieser 1.691 Unternehmen haben laut BBSR ihren Stammsitz in Kleinstädten, davon wiederum 174 in Kleinstädten in peripherer Lage.

Aufholen müssen die Kleinstädte vor allem bei der Versorgung mit schnellem Internet als einem bedeutenden Standortfaktor. Hier legt die Studie Defizite offen. So wurden im Jahr 2020 nur 76 Prozent der Kleinstadt-Haushalte mit einer Bandbreite von 100 Mbit/s versorgt, während es in Großstädten 96 Prozent waren. In peripher gelegenen Kleinstädten lag der Wert knapp 8 Prozentpunkte niedriger (71,5 Prozent) als in zentral gelegenen (79,2 Prozent). Nur 35 Prozent der Kleinstadt-Haushalte verfügten im Jahr 2020 über eine Bandbreite von 1.000 Mbit/s (Großstädte: 82 Prozent).

Der Bericht unterstreicht, dass vor allem personelle Engpässe in den Verwaltungen der Kleinstädte deren Gestaltungsmöglichkeiten einschränkten. Das betreffe nicht nur Planungsprozesse, sondern auch deren Umsetzung. Die COVID-19-Pandemie habe auch in den Kleinstädten finanzielle Einbußen zur Folge – bei gleichzeitig hohen pandemiebedingten Ausgaben. Die Unsicherheit, wie sich die Pandemie mittel- bis langfristig auf die kommunale Finanzbasis auswirke, könne dazu führen, dass wichtige Investitionsvorhaben gestreckt oder gar gestrichen werden.

Möglichkeiten zur Verbesserung der Handlungsmöglichkeiten der Kleinstädte sieht der Bericht vor allem in der interkommunalen Zusammenarbeit, gesamtstädtisch angelegten Entwicklungskonzepten und neuen Kooperationsformen von Stadtgesellschaft, lokaler Wirtschaft, Politik und Verwaltung. Um stärker von digitalen Lösungen profitieren zu könne, müsse vor allem die Breitbandversorgung ausgebaut werden. 

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Ab sofort ist die neueste Ausgabe unserer NLT-Information vom Oktober 2021 verfügbar. Das Heft kann unter → Aktuelles → Verbandszeitschriften eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Themenschwerpunkte dieser Ausgabe:

  • Kommunalwahlen 2021
  • Mobile Impfteams als Nachfolge der Impfzentren
  • Landeshaushalt 2022/2023
  • Auftaktinterview für Kooperationsprojekte in der Digitalisierung

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