Organe / Willensbildung
Organe des Verbandes sind:
Bei der internen Willensbildung des Verbandes wirken acht Fachausschüsse mit, deren Aufgaben von der Landkreisversammlung bestimmt werden. Aus jedem der vier ehemaligen Regierungsbezirke werden je drei Mitglieder - zwei Landrätinnen/Landräte bzw. deren allgemeine Vertreter(innen) sowie ein weiteres Kreistagsmitglied - in die folgenden Ausschüsse entsandt:
Der Niedersächsische Landkreistag ist Mitglied des Deutschen Landkreistages, des kommunalen Spitzenverbandes aller 295 Landkreise auf der Bundesebene.
Im Land Niedersachsen arbeitet er mit dem Niedersächsischen Städtetag und dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund in der "Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens" zusammen. Jeder der drei Verbände - Städtetag, Städte- und Gemeindebund und Landkreistag - übernimmt im Rahmen dieser Arbeitsgemeinschaft in einem ständigen Wechsel für jeweils ein Jahr die Federführung; vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 wird sie vom Niedersächsischen Städtetag wahrgenommen.
Nach der Kommunalisierung der Gesundheits- und Veterinärämter haben der Niedersächsische Städtetag und der Niedersächsische Landkreistag die beiden Ständigen Arbeitskreise "Gesundheitswesen" und "Veterinärwesen" gebildet, in denen leitende Fachbeamte und leitende Beamte der allgemeinen Verwaltung der Landkreise und der kreisfreien Städte in Niedersachsen zusammenarbeiten.
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Die Landkreisversammlung, die jährlich einmal zusammentritt; sie legt die Grundsätze für die Arbeit des Verbandes fest, wählt die Präsidentin / den Präsidenten, die Vizepräsidentin / den Vizepräsidenten und die übrigen Präsidiumsmitglieder sowie die Mitglieder der Fachausschüsse und die Hauptgeschäftsführerin / den Hauptgeschäftsführer, stellt Haushalts- und Stellenplan sowie den zu entrichtenden Beitrag fest und erteilt Entlastung. Jedes Mitglied ist in ihr mit zwei Stimmen vertreten. | ||
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Das Präsidium, das üblicherweise in einem monatlichen Rhythmus tagt, besteht aus zwei hauptamtlichen Landrätinnen/Landräten sowie einem weiteren Kreistagsmitglied aus jedem der vier ehemaligen Regierungsbezirke Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Weser-Ems sowie der Hauptgeschäftsführerin / dem Hauptgeschäftsführer. Das Präsidium vertritt den Verband "nach außen"; es bestimmt - im Rahmen der Satzung und der Festlegungen der Landkreisversammlung - in seinen turnusmäßigen Sitzungen die Linien der Verbandsarbeit. | ||
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Das geschäftsführende Präsidium (Vorstand im Sinne des § 26 BGB), das aus der Präsidentin / dem Präsidenten, der Vizepräsidentin / dem Vizepräsidenten und der Hauptgeschäftsführerin / dem Hauptgeschäftsführer besteht, führt die Beschlüsse der Landkreisversammlung aus und trifft erforderliche Eilentscheidungen. | ||
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Bei der internen Willensbildung des Verbandes wirken acht Fachausschüsse mit, deren Aufgaben von der Landkreisversammlung bestimmt werden. Aus jedem der vier ehemaligen Regierungsbezirke werden je drei Mitglieder - zwei Landrätinnen/Landräte bzw. deren allgemeine Vertreter(innen) sowie ein weiteres Kreistagsmitglied - in die folgenden Ausschüsse entsandt:
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Verfassungs- und Europaausschuss: Mitglieder |
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Finanzausschuss: Mitglieder |
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Jugend- und Sozialausschuss: Mitglieder |
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Gesundheitsausschuss: Mitglieder |
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Organisationsausschuss: Mitglieder |
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Wirtschafts- und Verkehrsausschuss: Mitglieder |
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Schul- und Kulturausschuss: Mitglieder |
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Umweltausschuss: Mitglieder |
Der Niedersächsische Landkreistag ist Mitglied des Deutschen Landkreistages, des kommunalen Spitzenverbandes aller 295 Landkreise auf der Bundesebene.
Im Land Niedersachsen arbeitet er mit dem Niedersächsischen Städtetag und dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund in der "Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens" zusammen. Jeder der drei Verbände - Städtetag, Städte- und Gemeindebund und Landkreistag - übernimmt im Rahmen dieser Arbeitsgemeinschaft in einem ständigen Wechsel für jeweils ein Jahr die Federführung; vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 wird sie vom Niedersächsischen Städtetag wahrgenommen.
Nach der Kommunalisierung der Gesundheits- und Veterinärämter haben der Niedersächsische Städtetag und der Niedersächsische Landkreistag die beiden Ständigen Arbeitskreise "Gesundheitswesen" und "Veterinärwesen" gebildet, in denen leitende Fachbeamte und leitende Beamte der allgemeinen Verwaltung der Landkreise und der kreisfreien Städte in Niedersachsen zusammenarbeiten.
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Arbeitskreis Gesundheitswesen |
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Arbeitskreis Veterinärwesen |